Protokoll der Sitzung vom 14.02.2012

trägen der GRÜNEN jedoch zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktionen der GRÜNEN; der SPD und der FREIEN WÄHLER. Wer lehnt ab? - Da sind die Fraktionen der CSU und der FDP sowie Frau Pauli. Damit sind diese Änderungsanträge abgelehnt.

Das gilt nicht für den Änderungsantrag auf Drucksache 16/10200. Darüber stimmen wir jetzt namentlich ab. Es gilt das übliche Verfahren. Die Abstimmungsurnen sind aufgestellt. Die Abstimmung beginnt jetzt.

(Namentliche Abstimmung von 18.13 bis 18.18 Uhr)

Ich schließe die namentliche Abstimmung. Das Ergebnis wird außerhalb des Plenarsaals festgestellt.

Jetzt unterbrechen wir die Sitzung so lange, bis das Ergebnis bekannt gegeben werden kann.

(Unterbrechung von 18.19 bis 18.22 Uhr)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landtagsamtes waren besonders schnell, wofür wir uns bedanken. Wir können die Sitzung jetzt also wieder aufnehmen. - Das mache ich aber erst, wenn hier wieder einigermaßen Ruhe eingetreten ist. Wir können dann sofort mit weiteren Abstimmungen fortfahren. Dazu bitte ich Sie um Aufmerksamkeit.

Zunächst gebe ich das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Änderungsantrag der Fraktion des BÜNDNISSES /DIE GRÜNEN auf Drucksache 16/10200 bekannt: Mit Ja haben 68 gestimmt, mit Nein 97. Stimmenthaltungen gab es eine. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.

(Abstimmungsliste siehe Anlage 3)

Jetzt kommen wir zum Gesetzentwurf 16/9081 der Staatsregierung. Der federführende Ausschuss empfiehlt den Gesetzentwurf zur Annahme, allerdings mit der Maßgabe von Änderungen. Ich verweise insoweit auf die Drucksache 16/11099. Der Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz stimmt bei seiner Endberatung der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses zu. Ergänzend schlägt er vor, in § 8 Absatz 1 als Datum des Inkrafttretens den "1. März 2012" und in § 8 Absätze 2 bis 4 als Datum des Außerkrafttretens jeweils den "29. Februar 2012" einzufügen. Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Kollegen der CSU, der FDP und Frau Kollegin -

(Harald Güller (SPD): Stimmt man jetzt im Stehen ab? - Ulrike Gote (GRÜNE): Die sollen sich hinsetzen! - Unruhe - Glocke des Präsidenten)

- Da wird zu Recht angemahnt, dass wir da bitte erst - Herr Kollege Blume, setzen Sie sich bitte hin.

(Unruhe)

Ich bitte alle, Platz zu nehmen. - Frau Kollegin Weikert! Störe ich Sie? Ich bitte, Platz zu nehmen. -

Jetzt können wir abstimmen. Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Kolleginnen und Kollegen der CSU-Fraktion, der FDP-Fraktion und Frau Kollegin Dr. Pauli. Wer lehnt ab? - Das sind die Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion, der FREIEN WÄHLER und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Stimmenhaltungen? - Ich zähle die Stimmenthaltungen: neun Stimmenthaltungen aus den Reihen der CSU-Fraktion. Damit ist der Gesetzentwurf so beschlossen.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir jetzt gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Diese Schlussabstimmung erfolgt in namentlicher Form. Es gilt wieder das gleiche Prozedere. Die Abstimmung kann jetzt beginnen.

(Namentliche Schlussabstimmung von 18.26 bis 18.31 Uhr)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die fünf Minuten sind um. Ich schließe damit die Abstimmung. - Ich warte noch einen Moment; jetzt nur nicht hudeln.

Ich bitte Sie erneut, Platz zu nehmen. - Bitte nehmen Sie Platz.

(Unruhe)

Ich bitte die Kollegen, Platz zu nehmen. - Wir verlieren sehr viel Zeit dadurch, dass Sie jetzt hier herumstehen.

(Alexander König (CSU): Sehr richtig! - Unruhe Glocke des Präsidenten)

Würden Sie sich bitte hinsetzen! -

Es geht weiter. Wir können jetzt über den Tagesordnungspunkt 6 abstimmen; das ist der Initiativgesetzentwurf der SPD-Fraktion auf Drucksache 16/9192 und der Änderungsantrag hierzu auf Drucksache 16/10456. Vorweg lasse ich über den vom endberatenden Ausschuss auf Drucksache 16/11101 zur Ablehnung vorgeschlagenen Änderungsantrag der SPD

Fraktion abstimmen. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Änderungsantrag auf Drucksache 16/10456 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion. Wer lehnt ab? - Die Kolleginnen und Kollegen der CSU, der FDP, der FREIEN WÄHLER, der GRÜNEN und Frau Dr. Pauli. Damit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt.

Den Gesetzentwurf 16/9192 empfiehlt der federführende Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit auf Drucksache 16/11101 ebenfalls zur Ablehnung. Diese Abstimmung erfolgt jetzt in namentlicher Form. Wir beginnen jetzt mit der Abstimmung über den Gesetzentwurf der SPD-Fraktion in namentlicher Form. Die Zeit läuft.

(Namentliche Abstimmung von 18.33 bis 18.38 Uhr)

Die Zeit ist um. Ich schließe die Abstimmung zum Gesetzentwurf der SPD-Fraktion und schaue ganz vorsichtig in Richtung Landtagsamt, ob wir die Auszählung zum Gesetzentwurf der Staatsregierung geschafft haben. - Das haben wir. Brillant! Vielen Dank ans Landtagsamt für die schnelle und präzise Ermittlung des Ergebnisses der namentlichen Schlussabstimmung zum Gesetzentwurf der Staatsregierung auf der Drucksache 16/9081. Mit Ja haben gestimmt 89 Kolleginnen und Kollegen, mit Nein 68, Enthaltungen 9.

(Abstimmungsliste siehe Anlage 4)

Das Gesetz ist damit angenommen, und es trägt den Titel "Gesetz zur Änderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes und anderer Vorschriften".

Mit der Annahme dieses Gesetzentwurfs in der soeben beschlossenen Fassung hat sich der Änderungsantrag auf der Drucksache 16/10355 erledigt. Ich bitte um Kenntnisnahme.

Damit sind die Tagesordnungspunkte 4 bis 6 erledigt. Das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Tagesordnungspunkt 6 wird noch ermittelt. Ich gebe es bekannt, wenn es feststeht.

In der Zwischenzeit darf ich Tagesordnungspunkt 7 aufrufen:

Gesetzentwurf der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Tanja Schweiger, Thorsten Glauber u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) zur Änderung der Verfassung des Freistaates Bayern - Klimaschutz und erneuerbare Energien in der Bayerischen Verfassung verankern! (Drs. 16/6448)

- Zweite Lesung

hierzu:

Änderungsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Tanja Schweiger, Dr. Hans Jürgen Fahn u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) (Drs. 16/6980)

Ich darf Ihnen bekannt geben, dass die Fraktion der FREIEN WÄHLER zu dem Gesetzentwurf bereits namentliche Abstimmung beantragt hat.

Ich eröffne die Aussprache. Es wurde eine Redezeit von zehn Minuten pro Fraktion verabredet. Erster Redner ist der Kollege Dr. Fahn, den ich bitte, das Wort zu ergreifen. Bitte sehr, Herr Kollege Dr. Fahn.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir alle wissen, dass der Klimawandel die natürlichen Lebensgrundlagen von Gesellschaft und Wirtschaft auch im Freistaat Bayern bedroht. Wir müssen auch konkret für die zukünftigen Generationen vorsorgen. Auch im Bayerischen Landtag haben wir nach Fukushima mit breiter Mehrheit beschlossen: Wir wollen eine Energieoffensive in Form von Energieeinsparung, Steigerung der Energieeffizienz und Umstellung auf eine regionale, dezentrale und vor allem auf eine Energieversorgung durch erneuerbare Energien starten. Bei Weltkonferenzen haben wir ebenfalls ehrgeizige Klimaziele festgelegt. Wir wollen bis zum 2050 eine Reduzierung der CO2-Emissionen um 80 bis 95 % erreichen.

Wir meinen, das Erreichen dieser ehrgeizigen Klimaziele ist nur durch ein Zusammenwirken von Kommunen, dem Land Bayern, aber auch dem Bund, der EU und sogar der internationalen Staatengemeinschaft möglich. Daher ist es unverzichtbar, dass wir auch die Rahmenbedingungen den aktuellen Herausforderungen anpassen.

Eine dieser für uns unverzichtbaren Rahmenbedingungen ist die Bayerische Verfassung. Auf Bundesebene geht es um die Aufnahme des Klimaschutzes ins Grundgesetz - dafür gibt es schon über 400.000 Unterschriften -, und auf internationaler Ebene gibt es die UN-Charta.

Meine Damen und Herren, wir brauchen einen Rahmen, der uns die Richtung vorgibt. Dieser Rahmen ist bei uns die Bayerische Verfassung. Wir meinen, dass mit der Aufnahme des Klimaschutzes und der erneuerbaren Energien, die auch für die regionale Wertschöpfung sehr wichtig sind, in die Bayerische Verfassung die Wichtigkeit dieser Ziele hervorgehoben und

auch Signale für die deutliche Durchsetzung ausgesendet werden.

Früher hat Bayern eine Vorreiterrolle bei den erneuerbaren Energien gehabt. Seit einiger Zeit ist das leider nicht mehr der Fall. Bayern liegt nur noch im Mittelmaß. Wir haben uns auch bei verschiedenen Wissenschaftlern informiert. Sehr viele sind für die Aufnahme des Klimaschutzes und der erneuerbaren Energien in die Verfassung.

(Alexander König (CSU): Können Sie uns einmal ein paar Beispiele nennen, wer dafür ist?)

- Zum Beispiel Professor Kahl von der Universität Heidelberg.

(Alexander König (CSU): Respekt!)

Nach unserer Auffassung trägt eine solche Verfassungsänderung dazu bei, auch die Umsetzung von Maßnahmen im Bereich des Klimaschutzes besser durchzusetzen. Wir von den FREIEN WÄHLERN legen besonderen Wert darauf, dass wir damit eine regionale Wertschöpfung erreichen, Steuern einnehmen, die Beschäftigung sichern und Energieimporte verringern.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Das wollen wir doch alle, meine Damen und Herren.