Wie gesagt, gefällt es uns, dass es hier um das Thema "Mehr Zeit für das Kind" und um die Zusatzzeiten geht, die separat berücksichtigt werden sollen. Aus diesem Grund gefällt uns an dem Gesetzentwurf der GRÜNEN sehr gut auch die Basisfinanzierung. Sie hilft sowohl den Einrichtungen in der Stadt als auch denen auf dem Land.
Noch etwas zum Thema Qualität. Es ist vernünftig, dass Zeit für Fortbildung berücksichtigt werden soll.
Die Verzahnung zwischen Schule und Kindergarten soll bereits ab dem dritten Lebensjahr berücksichtigt werden. Das dritte Lebensjahr beginnt in dem Augenblick, in dem die Kinder zwei Jahre alt werden. Wir sind sehr damit zufrieden, dass dies berücksichtigt
wird. Uns erscheint dieser Zeitpunkt nicht als zu spät angesetzt, wie es der Vorredner noch gesagt hat.
Uns als FREIE WÄHLER freut natürlich besonders, dass Sie das Thema Fachkräftepool, das wir vor eineinhalb Jahren beim BayKiBiG vorgeschlagen haben, übernommen haben. Es geht also darum, dass gewisse Fachkräfte zur Verfügung stehen. Das muss nicht auf den einzelnen Kindergarten bezogen werden. Sie haben es auf die kommunale Ebene bezogen. Wir haben von regionaler Ebene und Landkreisebene gesprochen. Wir sind uns aber einig.
An dem Gesetzentwurf gefällt uns auch sehr gut, dass er auf deutlich weniger Bürokratie ausgerichtet ist. Er versucht eher, mit Pauschalen weiterzukommen. Wir hören draußen ja auch immer wieder, dass das Personal mit der Erfassung und Eingabe von Daten deutlich überlastet ist. Die Zeit hierfür geht von der Zeit, die den Kindern gewidmet werden soll, ab. Von daher beurteilen wir die neue Herangehensweise als positiv.
Grundsätzlich sehen wir Bildung als Aufgabe des Staates an; daher muss sich der Staat an der Finanzierung der Bildung deutlich beteiligen. Wir freuen uns, dass der Gesetzentwurf der Staatsregierung in diese Richtung geht und die Verbesserungen nicht zulasten der Kommunen durchsetzen möchte. So habe ich es auch aus dem Gesetzentwurf der GRÜNEN herausgelesen. Nichtsdestotrotz wäre es uns wichtig, die Änderungen mit den Kommunen eingehend zu diskutieren. Dies darf man nicht hintanstellen. Denn die Kommunen sind vor Ort Garant dafür, dass die Kinderbetreuung vernünftig organisiert wird. Ich glaube, man kann sagen, dass die Kommunen da sehr gute Arbeit leisten.
Angesprochen worden ist auch, dass beispielsweise die Wochenendarbeit mit berücksichtigt wird. Das muss zumindest angedacht werden. Hier liegt für uns ein weitblickendes Argument, welches an die Realität anknüpft, dass es nicht nur Arbeitnehmer und Selbständige gibt, die ausschließlich von acht bis fünf arbeiten.
Wir werden dem Gesetzentwurf im Ganzen zustimmen, wie wir es auch in den bisherigen Beratungen getan haben. Ein Wunsch von uns ist, die Belange der Kommunen noch mehr zu berücksichtigen. Außerdem müssen wir daran denken, dass es hier um eine ganze Menge Geld geht. Ich kann mir vorstellen, dass alles, was an Maßnahmen zu ergreifen ist, nur in kleinen Schritten durchgeführt werden kann. Diese Schritte sind richtig und wichtig. Aber es wird lange dauern, bis alles umgesetzt ist.
Wir sehen dies alles auch als eine gewisse Vision für die frühkindliche Bildung und Betreuung in Bayern an. Deswegen stimmen wir sehr gern zu.
Liebe Kollegin, da in Bayern die FREIEN WÄHLER, aber auch die SPD eine Unzahl von Bürgermeistern stellen und Sie den Gesetzentwurf der GRÜNEN de facto als extrem gut beurteilen, frage ich Sie, warum in den Gemeinden, die von den FREIEN WÄHLERN geführt werden - respektive von der SPD; aber dies können Sie nicht beantworten -, das von Ihnen für gut Befundene nicht bereits längstens praktiziert wird.
Es geht um eine grundsätzliche Einteilung und Kostenverteilung. Es geht darum, dass es grundsätzlich Aufgabe des Staates ist, sich um die Bildung zu kümmern. Sie wird zu gleichen Teilen vom Staat und von den Kommunen finanziert. Ich habe gesagt, dass die Kommunen ihren Beitrag dazu hervorragend leisten. Die Gesetze zu machen, sollten wir aber dem Bayerischen Landtag überlassen, nicht einzelnen Gemeinden.
Was den Kommunen wichtig ist und dass uns die Kommunen wichtig sind, habe ich vorhin mehrmals deutlich gemacht. Sie können es im Protokoll nachlesen. Mir geht es darum, die Änderungen des BayKiBiG in Abstimmung mit den Kommunen zu machen. Man muss mit den Kommunen diskutieren, statt sie so weit hinten anzusiedeln, wie es die GRÜNEN angedacht haben. Die Diskussion muss auf jeden Fall mit den Kommunen geführt werden, da sie an der Sache beteiligt sind.
Liebe Frau Kollegin, würden Sie Herrn Kollegen von Gumppenberg ausrichten, dass das Beschließen von Gesetzen in Bay
ern nach der geltenden Verfassungs- und Gesetzeslage Sache des Landtags ist - das lernt jeder Schüler im Sozialkundeunterricht - und nicht der Kommunen?
Bevor wir in der Debatte fortfahren, kündige ich etwas an. Nachher werden wir bei Tagesordnungspunkt 7 auf Antrag der FDP-Fraktion eine namentliche Abstimmung über die Listennummer 2 durchführen. Das ist der Antrag der Abgeordneten Aiwanger, Streibl, Vetter und Fraktion der FREIEN WÄHLER betreffend "Einbürgerung von Kosovaren erleichtern", Drucksache 16/10309. Für diese Abstimmung läuft jetzt die Zeit von 15 Minuten.
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Herr Pfaffmann, an dieser Stelle kann ich mir eine Zwischenbemerkung nicht verkneifen: Natürlich haben Sie das letzte beitragsfreie Kindergartenjahr über längere Zeit gefordert. Aber wir dürfen uns zumindest insofern loben, als wir das letzte beitragsfreie Kindergartenjahr in den Koalitionsvertrag mit eingebracht haben. Wir setzen es jetzt in der Tat auch um. Dem müssen Sie doch zustimmen.
Damit wird ein Anfang gemacht. Das ist der Einstieg in das letzte beitragsfreie Kindergartenjahr. In der Tat müssen wir immer wieder die Haushaltslage beachten; wir wollen ja auch die Schuldenfreiheit erreichen. Wenn wir das tun, denken wir auch an die nachfolgenden Generationen. Sie müssen das als Gesamtpaket sehen.
Bildung, meine Damen und Herren, und gerade die frühkindliche Bildung, ist uns ein sehr wichtiges Anliegen. "Was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmermehr", so der Volksmund. Entwicklungspsychologische Studien geben dem Volksmund in der Tat recht. Insofern möchte ich das für uns reklamieren. Es geht hier allerdings nicht um Hänschen und Hans,
sondern um den Gesetzentwurf des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, um das BayKiElG, das Bayerische Kinder- und Elternrechte-Gesetz für die frühkindliche Bildung. Sie wollen Eltern- und Kinderrechte stärken, Sie wollen einen bestehenden und im Endeffekt auch
Am BayKiBiG ist besonders lobenswert, dass der Bayerische Bildungs- und Erziehungsplan damit umgesetzt wird. Sie haben das ja selbst gesagt. Darüber müssen Sie jetzt nicht lachen, Herr Pfaffmann, denn hier haben wir Qualitätsmaßstäbe gesetzt. Diese Qualitätsmaßstäbe sind auch in anderen Bundesländern zur Nachahmung empfohlen. Sie haben also Vorbildcharakter.
Dieser Bayerische Bildungs- und Erziehungsplan wird im BayKiBiG umgesetzt. Die Förderung ist an Qualitätssicherungsmaßnahmen geknüpft. Das fehlt mir im Gesetzentwurf der GRÜNEN. Dort habe ich nicht gesehen, dass die Förderung vom Bildungs- und Erziehungsplan abhängig gemacht ist. Das sehen wir als Qualitätssicherungsmaßnahme an.
Sie sagen auch, dass das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern gestärkt werden soll. Das ist auch unser Anliegen. Mit Sicherheit wird die Gastkinderregelung des BayKiBiG in dieser Form in unserer Novelle nicht mehr vorkommen. Sie bleiben aber weiterhin bei der Bedarfsnotwendigkeit. Da müssen wir doch auch das Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs ernst nehmen; hier wird ein allgemeiner Förderanspruch definiert. Auf diesen allgemeinen Förderanspruch wollen wir in Zukunft hinaus. Das ist weniger Bürokratie. Hier wird das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern nachhaltig und systematisch gestärkt. Außerdem ist es eine Grundvoraussetzung, wenn wir in die betrieblichen Kindertagesstätten einsteigen wollen.
Im Endeffekt machen Sie die Kommunen zu Erfüllungsgehilfen des Freistaates. Das wollen wir nicht. Das Folgende muss klar sein: Die Bildung ist im Endeffekt Sache des Freistaates. Aber daneben gibt es natürlich auch noch einen Betreuungsanteil; dieser Betreuungsanteil ist eine kommunale Pflichtaufgabe. Daran müssen wir auch denken. Ganz so sehr können wir die Dinge nicht voneinander trennen.
Weiterhin wollen wir, dass die Spielräume für die Kommunen erhalten bleiben. Hier haben wir ein ausgefeiltes System, wenn es darum geht, Kindertagesstätten wohnortnah und flächendeckend in Bayern zu halten und zu haben. Insofern sind wir hier mit dem BayKiBiG, wo das alles gesetzlich verankert ist, auf dem richtigen Weg. Das BayKiBiG beruht auf den Prinzipien der Subsidiarität auf der einen Seite und
Dass die Träger wirklich Planungssicherheit haben, ist uns wichtig. Sie definieren auf der einen Seite einen Sockelwert, einen Basiswert und einen Förderwert. Das Ganze bleibt unbestimmt, und Sie machen alles an der Haushaltslage fest. Die Haushaltslage wird wiederum vom Parlament bestimmt. Damit können natürlich Veränderungen eintreten. Deswegen wollen wir an einer Verbesserung des derzeitigen Abrechnungssystems arbeiten. Das Ganze soll online-gestützt sein, also moderner. Die aktuelle Datenlage soll jederzeit einsehbar sein. Insofern werden wir, denke ich, in der Novelle mehr Planungssicherheit formulieren können.
Beim Thema Inklusion gibt es das Kinder- und Jugendhilfegesetz. Hier wird ein Anspruch definiert, ein Anspruch von Kindern mit Behinderung, von Kindern mit drohender Behinderung, aber auch von Kindern ohne Behinderung auf eine Kindertageseinrichtung, nicht auf eine ganz bestimmte Kindertageseinrichtung. Wenn Sie sagen: Wir wollen eine ganz bestimmte Kindertageseinrichtung, haben wir ein Problem. Denn dadurch wird die individuelle Förderqualität im Endeffekt herabgesetzt. Sie wahren damit auch nicht die Autonomie der Träger, die mit Sicherheit unterschiedlich ausgestattet sind. Einige Träger sind fachlich, personell und räumlich-sachlich unterschiedlich ausgestattet. Das geht allerdings im jetzigen System schon über die örtliche Bedarfsplanung.
Sie wollen, dass die Inklusionsfähigkeit sofort umgesetzt wird, und zwar umfassend von allen Einrichtungen. Das sehen wir anders. Wir glauben, dass Inklusion ein Prozess ist, der nach und nach entwickelt werden muss. Es handelt sich hierbei um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die einen qualitätsfördernden Prozess mittragen muss. Sie etablieren auch ein Recht auf Assistenz und werfen uns gleichzeitig vor, dass der Gewichtungsfaktor von 4,5 eine Diskriminierung sei. An dieser Stelle möchte ich sagen, dass mit dem Recht auf Assistenz eventuell auch eine Sonderstellung einhergeht. Über den Gewichtungsfaktor von 4,5 wissen die Kinder nicht so Bescheid wie vielleicht über jemanden, der immer als Assistent zugegen ist. - Herr Pfaffmann, Sie lächeln, aber bitte sagen Sie einmal etwas gegen meine Argumente. Ich glaube, dass diese Assistenz auch stigmatisierend sein kann.
(Hans-Ulrich Pfaffmann (SPD): Ich habe keine Redezeit mehr! Wenn Sie mir ein bisschen Redezeit abtreten, könnte ich das natürlich gerne machen!)
- Ach so, alles klar. Ich bin der Meinung, dass der Gewichtungsfaktor von 4,5 in der Tat dazu beitragen kann, ein Anreizsystem zu schaffen, um wirklich integrativ tätig zu werden. Das ist in meinen Augen der richtige Weg; einen Rechtsanspruch auf Assistenz sehe ich eher als problematisch an. Damit habe ich eher ein Problem. Mit dem Gewichtungsfaktor von 4,5 werden wir hingegen ein Anreizsystem schaffen, und wir werden mehr Inklusion und Integration bewirken als mit dem Rechtsanspruch auf Assistenz.
Bemängeln möchte ich ferner, dass Sie die Gleichwertigkeit der Angebotsformen infrage stellen. In unseren Augen sind die Kindertagespflege und die Kindertageseinrichtung wirklich gleich zu gewichten. Kindertagespflege stellt ein sehr, sehr gutes Angebot dar, gerade für die Kinder unter drei Jahren. Die Betreuungsform ist familienähnlich, und das ist sehr gut. Es gibt keine wissenschaftlichen Studien, die das Gegenteil beweisen. Insofern sehen wir in der Kindertagespflege eine zusätzliche Angebotsform, die flexibel genutzt werden kann. Auch die Großtagespflege ist gerade im ländlichen Raum eine sinnvolle Einrichtung. Alles in allem, denke ich, sind wir mit einer Novellierung des BayKiBiG auf dem richtigen Weg. Ich bitte Sie, diesen Gesetzentwurf abzulehnen und unserem zukünftigen zuzustimmen.
Vielen Dank, Frau Kollegin. - Für eine Zwischenbemerkung hat sich Frau Kollegin Ackermann von den GRÜNEN gemeldet. Bitte schön.