Tanja Schweiger
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Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mir gerade überlegt, ob ich jeden einzelnen hier im Plenum mit Namen begrüße. So übersichtlich ist hier im Moment die Runde. Wir haben vor einer Stunde darüber diskutiert, wie wichtig uns die sachliche Arbeit ist und wie wenig wir politisieren wollen. Angesichts der Präsenz hier in diesem Hause merkt man, dass es mit dem Willen, sich sachlich mit Themen auseinanderzusetzen, nicht so weit her ist. Gestatten Sie mir das vorneweg.
- Das gilt für alle; dafür muss man nur einen Blick in die Runde werfen. Vielleicht bekommt der eine oder andere noch eine SMS. Wir haben noch ein paar Minuten Zeit. Vielleicht werden es im Laufe der Zeit ein paar Zuhörer mehr.
In meinem Beitrag geht es um das Petitionsrecht. Darüber haben wir heute schon sehr viel gehört. Beim Petitionsrecht in Bayern merkt man, wo es hakt und wo nicht. Denn wenn es irgendwo nicht haken würde, gäbe es keine Petitionen; und wenn es irgendwo hakt, muss man sich der Angelegenheit intensiv widmen.
Dann kann man prüfen, ob man irgendwo nachbessern muss oder nicht. Das sollten wir alle als Auftrag verstehen.
Ich möchte vier Punkte herausgreifen, die mir am meisten aufgefallen sind. Der erste Punkt betrifft das Asylrecht. Dazu hat schon die Vorrednerin gesprochen. Ich bin froh, dass es die Härtefallkommission gibt und dass man sich oft darauf einigen kann, Fälle dorthin zu überweisen. Ich bin aber auch der Meinung, wir könnten dorthin noch mehr Fälle überweisen. Darüber gibt es oft ein sehr zähes Ringen. Ich bewundere zwar die Kollegen von den Regierungsfraktionen, dass sie sich oft entgegen dem Votum der Staatsregierung trauen, Fälle in die Härtefallkommission zu überweisen. Trotzdem könnten wir uns alle in dieser Hinsicht einen stärkeren Ruck geben. Vielleicht wäre die Härtefallkommission gar nicht notwendig, wenn wir uns Entscheidungen zutrauen und selbst entscheiden würden. Gerade im Asylrecht versteckt man sich sehr oft hinter Buchstaben und Paragraphen. Ein bisschen mehr Pragmatismus wäre hier sicherlich angebracht. Es gibt Menschen, die bei uns zur Schule gegangen sind, die hier ausgebildet werden, die hier einen Beruf ausüben und Steuern bezahlen und trotzdem immer noch nur geduldet sind oder mehr oder weniger auf ihre Abschiebung warten. Vor diesem Hintergrund ist es nicht das richtige Zeichen, wenn wir auf der anderen Seite in Sonntagsreden über qualifizierte Zuwanderung reden und behaupten, dass wir auch Kräfte aus dem Ausland brauchen. In Fällen von Menschen, die bei uns integriert sind, die deutsche Sprache sprechen und einem Beruf nachgehen, müssten wir alle uns mehr am Riemen reißen und sie hier bleiben lassen. Wir sollten dabei nicht hinter Recht und Gesetz verstecken, was wahrscheinlich am grünen Tisch entschieden worden ist.
Der zweite Punkt betrifft die Schülerbeförderung. Dieses Thema kocht immer wieder hoch. Ich will jetzt nicht allzu politisch werden; denn es ist wirklich eine politische Entscheidung, ob man völlige Kostenfreiheit des Schulwegs bei absoluter Wahlfreiheit der Schule fordert. Das ist sicherlich schwer finanzierbar. Aber die Vorschriften müssen nicht so starr sein, wie sie sind. Man hält sich ganz starr am Besuch der nächstgelegenen Schule fest. Dabei spielt es keine Rolle, ob es dort eine offene oder eine gebundene Ganztagsbetreuung gibt, welches pädagogische Konzept verfolgt wird und welche Fremdsprachenfolge angeboten wird. Man verlangt einfach nur den Besuch der nächstgelegenen Schule und damit basta. Dafür wird Geld bezahlt, und alle anderen Möglichkeiten werden ausgeschlossen.
Ein wichtiges Thema ist die Inklusion. Wir alle wollen, dass auch behinderte Kinder auf eine Schule gehen können, die ihre Eltern als die für sie geeignetste ausgesucht haben. Bei der Inklusion haben wir noch große Aufgaben vor uns und müssen Nachbesserungen vornehmen. Es genügt nicht, zu fordern, auf eine Regelschule vor Ort zu gehen, wenn diese überhaupt nicht auf inklusiven Unterricht vorbereitet ist oder wenn sie auf ganz andere Behinderungen ausgerichtet ist. In solchen Fällen verlangt die Staatsregierung einfach, dass man in eine Förderschule gehen muss, Punkt, aus, mehr gibt es nicht.
Man muss sich zugunsten der Schüler zusammensetzen und überlegen, welche Lösung die beste ist. Der Kultusminister spricht immer von individueller Förderung und davon, dass das Kind im Mittelpunkt stehen soll. Dazu gehört aber auch, zu überlegen, wie man den Besuch einer geeigneten Schule ermöglicht. In dieser Hinsicht bemerke ich im Moment noch sehr wenig Bewegung. Man kann nicht auf die Dreigliedrigkeit des bayerischen Schulsystems verweisen und verlangen, sich eine der drei Richtungen auszusuchen. Das verstehe ich nicht unter Individualisierung. Wenn wir alle gemeinsam etwas anderes darunter verstehen, müssen wir auch bei der Schülerbeförderung nachbessern und dürfen nicht an starren Regelungen festhalten.
Ein Punkt ist mir stark in Erinnerung geblieben. Bei der Behandlung des Themas Schülerbeförderung im Ausschuss haben wir ein Gutachten des mobilen sonderpädagogischen Dienstes beantragt, welche Schule wirklich für das Kind geeignet wäre, weil wahrscheinlich niemand in der Staatsregierung eine Lösung finden kann und vielleicht auch niemand im Schulamt vor Ort. Dafür gibt es den mobilen sonderpädagogischen Dienst. Diesem Antrag ist im Ausschuss einstimmig zugestimmt worden. Zwei Monate später hieß es plötzlich: Die Staatsregierung weist darauf hin, dass die Erstellung dieses Gutachtens unnötig ist. Ich möchte an die Kollegen appellieren – Sylvia Stierstorfer hat es vorhin sehr schön ausgeführt -, dass es sich um eine verfassungsrechtliche Kompetenz für uns Abgeordnete handelt. Im Gesetz ist geregelt, dass der Landtag einen Beschluss fasst und die Staatsregierung für die Ausführung zuständig ist und nicht umgekehrt. Ich bitte darum, dass sich die Staatsregierung an Beschlüsse hält, die im Petitionsausschuss und allen anderen Ausschüssen gefasst werden, und nicht einfach nebenbei mitteilt: Das ist unserer Meinung nach nicht notwendig.
Beim dritten Punkt handelt es sich um die Mietsituation. Im Großraum München haben wir uns mit der Riesenproblematik auseinanderzusetzen, dass sich Rentner, die seit 30, 40 oder 50 Jahren in der gleichen Wohnung wohnen, plötzlich die Miete nicht mehr leisten können, weil die Rente nicht so steigt wie die Mieten steigen. Wir haben hier ein Ballungsraumproblem, dass München alles abzieht, dass die jungen Beamten aus dem Freistaat teilweise in München zur Arbeit gehen müssen, seien es Polizisten, Lehrer oder Finanzbeamte. Dadurch wird das Problem natürlich noch verstärkt. Das ist sicherlich auch eine Auswirkung der Strukturpolitik in Bayern, die die ländlichen Räume nicht so gestärkt hat, wie man immer behauptet; sondern wir haben dort einen demografischen Wandel zu verzeichnen, der sehr weh tut. Fakt ist: Wir haben hier in München ein Riesenproblem, was die Mietsituation angeht. Eine einfache Möglichkeit würde zwar nicht alle Probleme lösen, aber sie wäre ein Baustein in der Diskussion. Ich meine den Genehmigungsvorbehalt für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen zur Kappung der Mietpreise. Darüber wären sich eigentlich alle einig, auch in der CSU. Aber weil bei uns in der Staatsregierung der Schwanz mit dem Hund wackelt, wird daraus nichts.
Mein letzter Punkt betrifft die Justiz. Bei zahlreichen Petitionen, die sicherlich manchmal eher der Beschäftigung und dem Zeitvertreib einiger Häftlinge dienen, merkt man schon, dass sogar die Häftlinge immer wieder vorbringen: Wir haben zu wenig Personal in den Justizvollzugsanstalten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn sich mittlerweile sogar die Häftlinge beschweren, dass zu wenig Personal in den Gefängnissen beschäftigt ist, muss man sich schon irgendwann einmal fragen, ob der Stoibersche Sparwahn und seine Auswirkungen wirklich richtig waren oder ob man hier nicht umsteuern und diese Fehlentwicklungen beheben sollte.
So viel zur politischen Bewertung der Themen im Petitionsausschuss. Ich möchte mich dem Dank anschließen und danke sehr herzlich sowohl dem Vorsitzenden für seine Sitzungsleitung als auch der Stellvertreterin für die Unterstützung. Ich habe mir gerade gedacht: Sylvia, wenn du auch im Plenum für die Anwesenheit verantwortlich wärst, wären wir vollzählig. Im Ausschuss rufst du immer die Mitglieder zusammen. Vielleicht gibt es künftig noch andere Aufgaben. Ich möchte mich auch bei Herrn Klotz bedanken, der für uns fast Tag und Nacht zur Verfügung steht und dann, wenn er einmal keine Zeit hat, auf jeden Fall sofort zurückruft, sobald es ihm möglich ist. Genauso danke ich Herrn Dr. Widmann und allen ande
ren zuständigen Mitarbeitern. Ich möchte mich aber auch bei den Mitarbeitern in den Ministerien bedanken, die sehr oft auch schon im Vorfeld unkompliziert Hilfe anbieten und sehr unbürokratisch das eine oder andere Problem beseitigen können.
Die Erkenntnisse aus den Petitionen bieten ein wichtiges, sinnvolles Feedback, das wir als Parlamentarier alle nutzen sollten. Mein Appell richtet sich an uns alle: Lasst uns dieses Feedback nutzen, auch bei den nächsten Gesetzesberatungen daran denken und Schlüsse daraus ziehen. Wir sollten nicht zu der Auffassung tendieren: Es passt schon alles, es läuft schon richtig, wir müssen uns nicht darum kümmern. Vielmehr sollten wir die Hinweise unserer Wähler nutzen. In der Unternehmensberatung würde man sie als kostenlose Unternehmensberatung bezeichnen. Hoffentlich können wir die Erkenntnisse bald zum Wohle aller Bürger in Bayern umsetzen.
(Von der Red- nerin nicht autorisiert) Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist kaum zu glauben, dass man an diesem Plenartag am Abend noch so hitzige Diskussionen führen kann. Das zeigt aber, dass das Thema für alle sehr wichtig und bewegend ist.
Wir haben über ein Jahr auf die Novellierung gewartet. Letzte Woche hat es uns etwas verwundert, dass es dann doch so schnell gehen musste. Erst am Donnerstag haben wird den Gesetzentwurf bekommen, und diese Woche hätte er schon im Ausschuss beraten werden sollen. Ich möchte mich an dieser Stelle bei Frau Meyer bedanken, die diesen Punkt auf der Tagesordnung letztlich um zwei Wochen verschoben hat, um noch ein wenig Luft zur Vorbereitung zu lassen. Es ist schade, dass nicht genügend Zeit ist, um alles in Ruhe mit den Verbänden zu diskutieren. Die Verbände haben im letzten Jahr bei der Anhörung einen großen Katalog vorgelegt. Unserer Meinung nach ist davon nicht viel umgesetzt worden.
Ich schließe mich sehr gerne der Ministerin an, die zu Beginn ihrer Rede gesagt hat, das BayKiBiG sei ein Stückchen weiterentwickelt worden. Ich kann dazu sagen, es ist ein wenig mit eingeflossen. Ein großer Wurf ist jedoch noch nicht zu erkennen. Positiv herausstellen wollen wir die Landkindergartenregelung, mit der für kleine Kindergärten im strukturschwachen oder dünn besiedelten Raum etwas getan worden ist. Positiv war auch die Einführung des Basiswertes plus. Auch wenn das im Moment nicht viel ist, ist es doch eine Abkehr vom bisherigen System. Man hat gesagt, man müsse eine zusätzliche Schraube einführen, um die Qualität verbessern zu können. Das ist im Moment noch nicht allzu viel, aber zumindest haben wir von der Systematik eine Grundlage, um darauf aufbauen können, nachdem wir uns alle einig sind, wie wichtig die frühkindliche Bindung ist.
Ich möchte mich der Auffassung anschließen, dass die Förderung vonseiten des Staates in Bezug auf Investitionen - alles, was die Neubauten angeht - sehr gut war. Die Förderung war vorhanden, aber die Umsetzung wurde nur deshalb positiv vorgenommen, weil die Kommunen eine hervorragende Arbeit geleistet haben.
Gerade die kleineren Gemeinden haben ihre Hausaufgaben sehr gut gemacht. Eines jedoch fehlt noch die Kollegen haben es vorhin Qualität genannt -: Unter dem Strich geht es um noch mehr Zeit für die Kinder, die für uns alle im Mittelpunkt stehen sollten. Es liegt daran, dass zu wenig Geld im System ist, auch wenn in den letzten Jahren deutliche Mehrausgaben festzustellen waren. Das gilt auch für Ausgaben vonseiten des Staates; von der Ministerin wurde das entsprechend vorgetragen.
Man darf jedoch nicht vernachlässigen, dass auch die Kommunen seit Einführung des BayKiBiG in etwa 500 Millionen Mehrausgaben zu verzeichnen hatten. Da die Aufgabe gesamtgesellschaftlich anerkannt ist, müssen wir an allen Schrauben drehen und mehr Geld in das System bringen. Deshalb möchte ich eine deutliche Anpassung des Basiswertes kritisch anmahnen. Der Basiswert ist niedrig. Egal, mit wem man spricht, jeder sagt, es gibt zu wenig Verfügungszeit, es gibt zu wenig Zeit für Elterngespräche oder es ist zu wenig Zeit für Leitung. Hier muss auf jeden Fall nachgebessert werden. Sie haben vorhin von Inklusion gesprochen, Frau Ministerin. Es sind aber nicht die Risikokinder berücksichtigt, für die es im Moment Jugendhilfe gibt. Es sind viele ADHS-Kinder betroffen, die in keiner Weise berücksichtigt sind, obgleich die Problematik mittlerweile nicht mehr zu vernachlässigen ist.
Es fehlt auch ein Konzept der Staatsregierung zur Gewinnung von Fachkräften. Wir wissen alle, dass ein riesiger Fachkräftemangel besteht und die Situation von Jahr zu Jahr schwieriger wird. Daher wird man unabhängig vom BayKiBiG in diesem Zusammenhang Anstrengungen unternehmen müssen.
Lassen Sie mich auf einen gewissen Systembruch hinweisen. Sie haben vorhin von einem empfohlenen Faktor von 1 : 10 gesprochen. Herr Kollege Unterländer sagt, in vielen Kindergärten hätten wir schon einen Faktor von 1 : 8. Das liegt aber nicht daran, dass der Staat so tolle Unterstützung leisten würde, sondern daran, dass die Kommunen und Träger den Großteil leisten. Ich möchte das gesagt haben.
Bei der Erstattung des kostenfreien Kindergartenjahres ist es wichtig, eine Pauschalabrechnung vorzunehmen. Es kann nicht sein, dass die Kommunen und Träger zusätzlich geleistetes Geld zurücküberweisen müssen, wenn am Schluss 3,50 Euro übrig bleiben. Das wäre ein wahnsinniger Bürokratieaufwand.
Abschließend: Nachdem Sie gesagt haben, Sie empfinden den "Basiswert plus" als Abkehr vom System, den wir als zusätzliche Stellschraube im System toll finden, sind wir auch der Meinung, dass zusätzlich eine pauschale Sockelfinanzierung notwendig ist, die die Vorteile, die die kindbezogene Förderung hat, aber auch die Nachteile ausgleicht. Es geht um die Randzeiten, die Leitungszeiten, die Elterngespräche und um die Belastung der Mitarbeiter, die aufgrund der Flexibilität, die zu begrüßen ist, monatlich eine Veränderung ihrer Arbeitszeit hinnehmen müssen. Das trägt nicht zur Attraktivität des Berufes bei. Es ist für uns ein Grund zu sagen: Wir brauchen unabhängig von dem, was kindbezogen ist, eine pauschale Grundausstattung für die Einrichtungen.
Ich hätte noch mehr zu sagen gehabt, aber ich wollte die Geduld des Präsidiums nicht überstrapazieren. Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss.
Wird das dann am Ende entschieden?
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will nun von der Frage des Alters der Abgeordneten ablenken und feststellen: Es geht um den Gesetzentwurf der GRÜNEN. Seit vier Monaten beschäftigen wir uns damit. Das ist auch deswegen nötig geworden, weil wir seit über einem Jahr auf die Novellierung des BayKiBiG, des Kinderbildungs- und betreuungsgesetzes, durch die Bayerische Staatsregierung warten. Letztes Jahr im März hieß es im Kabinett, die Novellierung kommt. Heute hatte man das Thema wieder im Kabinett; ich weiß nicht, ob das mit der Tagesordnung des Plenums zu tun hatte. Vor zwei Stunden habe ich auch schon von meiner Mitarbeiterin den Entwurf bekommen. Georg Schmid, ich kann dich beruhigen: Die Zusammenarbeit mit unserer Geschäftsstelle funktioniert hervorragend. Ich habe mich natürlich darüber gefreut, dass ich rechtzeitig vor der Beratung dieses Tagesordnungspunktes noch einen kurzen Blick da hineinwerfen konnte. Ich möchte mich meinem Kollegen Pfaffmann anschließen.
- Ich tue das nur in einem Punkt. Ansonsten könnte ich auch viele Unterschiede darlegen. Aber jetzt geht es mir um den Kabinettsbeschluss in Form des Gesetzentwurfs.
Beim kurzen Durchblättern habe ich nicht erkennen können, was auf den 40 Seiten so bedeutend ist, dass
man ein Jahr gebraucht hat, um es auszuarbeiten. Eher findet man darin Dinge, die wir schon lange gehört haben und die auch schon lange in unseren Diskussionen eine Rolle gespielt haben. Den großen Wurf, den wir nach einer so langen Dauer von über einem Jahr natürlich alle erwartet haben, konnte ich auf die Schnelle noch nicht erkennen.
Zurück zu dem Gesetzentwurf der GRÜNEN. Uns gefällt sehr, dass es dort vor allem um das Thema Qualitätsverbesserung geht. Diese steht ganz klar im Mittelpunkt.
Wichtig ist auch das Thema "Mehr Zeit für das Kind". Es war die Intention des BayKiBiG vor sechs Jahren, die individuelle Betreuung des Kindes in den Mittelpunkt zu stellen und die kindbezogene Förderung zu verwirklichen. Aber wir haben in allen Gesprächen mit Praktikern immer wieder festgestellt, dass viel zu wenig Zeit für das Kind verbleibt und die Vor- und Nachbereitung sowie Elterngespräche und Gespräche über Netzwerktätigkeiten Zeit erfordern, die nicht in ausreichendem Maß vorhanden ist.
Es reicht auch nicht, zu sagen, diese Zeiten und Zusatzzeiten seien in dem Basiswert enthalten. Denn in den Diskussionen mit den Leuten vor Ort sagt jeder: Es reicht hinten und vorn nicht.
- Herr Präsident, könnten Sie vielleicht einmal die Glocke betätigen. Es ist für mich ganz schwierig, wenn ich hier von allen Seiten beschallt werde.
Wir haben schon ein paarmal festgestellt: Der Kindergarten hat in der Gemeinschaft, sei es in einer Kommune oder in einem Stadtteil, gewisse Netzwerkfunktionen. Diese kann er aber nur übernehmen, wenn er mit geeignetem Personal ausgestattet ist und über den erforderlichen Zeitrahmen verfügt.
Wie gesagt, gefällt es uns, dass es hier um das Thema "Mehr Zeit für das Kind" und um die Zusatzzeiten geht, die separat berücksichtigt werden sollen. Aus diesem Grund gefällt uns an dem Gesetzentwurf der GRÜNEN sehr gut auch die Basisfinanzierung. Sie hilft sowohl den Einrichtungen in der Stadt als auch denen auf dem Land.
Noch etwas zum Thema Qualität. Es ist vernünftig, dass Zeit für Fortbildung berücksichtigt werden soll.
Die Verzahnung zwischen Schule und Kindergarten soll bereits ab dem dritten Lebensjahr berücksichtigt werden. Das dritte Lebensjahr beginnt in dem Augenblick, in dem die Kinder zwei Jahre alt werden. Wir sind sehr damit zufrieden, dass dies berücksichtigt
wird. Uns erscheint dieser Zeitpunkt nicht als zu spät angesetzt, wie es der Vorredner noch gesagt hat.
Uns als FREIE WÄHLER freut natürlich besonders, dass Sie das Thema Fachkräftepool, das wir vor eineinhalb Jahren beim BayKiBiG vorgeschlagen haben, übernommen haben. Es geht also darum, dass gewisse Fachkräfte zur Verfügung stehen. Das muss nicht auf den einzelnen Kindergarten bezogen werden. Sie haben es auf die kommunale Ebene bezogen. Wir haben von regionaler Ebene und Landkreisebene gesprochen. Wir sind uns aber einig.
An dem Gesetzentwurf gefällt uns auch sehr gut, dass er auf deutlich weniger Bürokratie ausgerichtet ist. Er versucht eher, mit Pauschalen weiterzukommen. Wir hören draußen ja auch immer wieder, dass das Personal mit der Erfassung und Eingabe von Daten deutlich überlastet ist. Die Zeit hierfür geht von der Zeit, die den Kindern gewidmet werden soll, ab. Von daher beurteilen wir die neue Herangehensweise als positiv.
Grundsätzlich sehen wir Bildung als Aufgabe des Staates an; daher muss sich der Staat an der Finanzierung der Bildung deutlich beteiligen. Wir freuen uns, dass der Gesetzentwurf der Staatsregierung in diese Richtung geht und die Verbesserungen nicht zulasten der Kommunen durchsetzen möchte. So habe ich es auch aus dem Gesetzentwurf der GRÜNEN herausgelesen. Nichtsdestotrotz wäre es uns wichtig, die Änderungen mit den Kommunen eingehend zu diskutieren. Dies darf man nicht hintanstellen. Denn die Kommunen sind vor Ort Garant dafür, dass die Kinderbetreuung vernünftig organisiert wird. Ich glaube, man kann sagen, dass die Kommunen da sehr gute Arbeit leisten.
Angesprochen worden ist auch, dass beispielsweise die Wochenendarbeit mit berücksichtigt wird. Das muss zumindest angedacht werden. Hier liegt für uns ein weitblickendes Argument, welches an die Realität anknüpft, dass es nicht nur Arbeitnehmer und Selbständige gibt, die ausschließlich von acht bis fünf arbeiten.
Uns gefällt ebenfalls ganz gut, dass das Thema Inklusion vernünftig berücksichtigt ist.
Wir werden dem Gesetzentwurf im Ganzen zustimmen, wie wir es auch in den bisherigen Beratungen getan haben. Ein Wunsch von uns ist, die Belange der Kommunen noch mehr zu berücksichtigen. Außerdem müssen wir daran denken, dass es hier um eine ganze Menge Geld geht. Ich kann mir vorstellen, dass alles, was an Maßnahmen zu ergreifen ist, nur in kleinen Schritten durchgeführt werden kann. Diese Schritte sind richtig und wichtig. Aber es wird lange dauern, bis alles umgesetzt ist.
Wir sehen dies alles auch als eine gewisse Vision für die frühkindliche Bildung und Betreuung in Bayern an. Deswegen stimmen wir sehr gern zu.
Diese Frage zu beantworten würde die restlichen zwei Minuten deutlich sprengen.
Es geht um eine grundsätzliche Einteilung und Kostenverteilung. Es geht darum, dass es grundsätzlich Aufgabe des Staates ist, sich um die Bildung zu kümmern. Sie wird zu gleichen Teilen vom Staat und von den Kommunen finanziert. Ich habe gesagt, dass die Kommunen ihren Beitrag dazu hervorragend leisten. Die Gesetze zu machen, sollten wir aber dem Bayerischen Landtag überlassen, nicht einzelnen Gemeinden.
Was den Kommunen wichtig ist und dass uns die Kommunen wichtig sind, habe ich vorhin mehrmals deutlich gemacht. Sie können es im Protokoll nachlesen. Mir geht es darum, die Änderungen des BayKiBiG in Abstimmung mit den Kommunen zu machen. Man muss mit den Kommunen diskutieren, statt sie so weit hinten anzusiedeln, wie es die GRÜNEN angedacht haben. Die Diskussion muss auf jeden Fall mit den Kommunen geführt werden, da sie an der Sache beteiligt sind.
Ich dachte, er weiß das schon.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach der Vorrednerin bin ich fast ein wenig verwirrt, weil mir nun nicht mehr klar ist, was die CSU eigentlich will. In den Reihen der CSU-Kollegen habe ich Ähnliches festgestellt. Aber ich bin zuversichtlich, dass die Ministerin nachher in ihrem Abschluss-Statement vernünftige Aufklärungsarbeit leisten wird.
Ich möchte noch ein bisschen ausholen, da heute die Zweite Lesung auf der Tagesordnung steht. Die Erste
Lesung hat am 12. Oktober 2011 hier in diesem Haus stattgefunden. Bei der Vorbereitung meines heutigen Redebeitrags habe ich die früheren Redebeiträge natürlich durchgelesen, und zwar sowohl jene bei der Ersten Lesung als auch das, was im federführenden Ausschuss und im Haushaltsausschuss dazu gesagt worden ist. Es fällt auf, dass sich die Beiträge wie das Fähnchen im Wind drehen. Ich möchte ein wenig zitieren.
In der Ersten Lesung hieß es noch vonseiten der CSU: Das ganze Vorhaben ist unseriös, der Gesetzentwurf ist unseriös; wir haben ein klares Konzept; wir wollen die Qualität verbessern; wir senken den Anstellungsschlüssel und wir prüfen ein gebührenfreies Kindergartenjahr.
Am 1. Dezember hieß es dann vonseiten der CSU im Sozialausschuss: Wir lehnen ab; der Gesetzentwurf ist zu ungenau; man wird in Qualität investieren. Und: Der Gesetzentwurf der Koalition ist auf dem Weg. Bis heute warten wir darauf.
Am 24. Januar hieß es im Haushaltsausschuss: Der Gesetzentwurf ist lückenhaft; er weist Defizite auf. Das ist im Übrigen ein altbekanntes CSU-Totschlagargument, wenn die Sachargumente ausgehen. Weiter hieß es: Die Koalition hat ein klares Konzept; den Gesetzentwurf braucht man gar nicht; wir haben jetzt sowieso alles im Haushalt; die Thematik ist erledigt; wir haben alles umgesetzt. - Bitte schön, könnte man sagen, geht doch. Aber warum lamentieren Sie im Vorfeld immer herum, wenn der Vorschlag von den Ihrer Meinung nach Verkehrten kommt, warum machen Sie ihn madig und versuchen dann doch, das Ganze durch die Hintertür umzusetzen?
Ein weiterer Grund, warum ich versucht habe, das Ganze noch einmal chronologisch darzustellen: Ich möchte auch auf die Wendehalspolitik hinweisen. Die CSU weist diesen Vorwurf sehr gern von sich und beschuldigt alle anderen, dass man nicht weiß, wofür sie stehen. Sehr oft hört man das über die FREIEN WÄHLER. Es wird gesagt, dass keiner weiß, wofür die FREIEN WÄHLER stehen und nur die CSU berechenbar ist.
Aber ich hoffe, ich habe jetzt einen kleinen Beitrag zu der Einsicht leisten können, dass man bis heute nicht weiß, wie die CSU eigentlich zum Thema kostenfreies Kindergartenjahr steht.
- Koalitionsvertrag ist das Stichwort. Ich erinnere noch kurz an den Redebeitrag unseres Fraktionsvorsitzenden. Mittlerweile ist es fast zwei Jahre her, da hat er hier an diesem Pult an den Koalitionsvertrag erinnert, der das kostenfreie Kindergartenjahr beinhaltet. Damals haben Georg Schmid und auch Herr Seehofer, der anwesend war, den Kopf geschüttelt nach dem Motto: Wovon spricht er? Das steht gar nicht drin. Wir haben es ihnen dann gezeigt und darauf hingewiesen. Das können Sie beim Bayerischen Rundfunk nachschauen. Dort ist das alles dokumentiert. Es war auch im Fernsehen.
Aber heute wird Gott sei Dank nicht mehr bestritten, dass das im Koalitionsvertrag steht und dass dies ein Wunsch der Koalition ist.
Auf jeden Fall möchte ich noch einmal festhalten: Das ist ein typisches Beispiel für heute hü, morgen hott, gegen das zu sein, was von den anderen kommt, um es dann durch die Hintertür selbst einzubringen, wenn der Druck groß genug ist.
An der Position der FREIEN WÄHLER hat sich weder seit dem 12. Oktober noch im Vergleich zu den letzten Jahren etwas geändert. Wir stehen seit Jahren für vernünftige, qualitativ hochwertige Kinderbetreuung. Wir haben gesagt: Ein kostenfreier und frühzeitiger Kindergartenbesuch ist ein Garant für größtmögliche Chancengleichheit, frei nach dem Spruch: Was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmermehr. Der kostenlose Kindergartenbesuch ist eine Förderung für die Familien, die direkt ankommt. Wir sind nach wie vor der Meinung, man sollte beim ersten Kindergartenjahr ansetzen und nicht unbedingt beim letzten. Im Alter von drei Jahren besuchen erst 83 % der Kinder einen Kindergarten, im letzten Kindergartenjahr sind es dann doch nahezu 100 %. Das haben wir heute schon ein paar Mal gehört. Wir sind der Meinung, entwicklungspsychologisch und nach allem, was man aus der frühkindlichen Bildung weiß, wäre es besser, man würde im ersten Kindergartenjahr ansetzen. Nichtsdestotrotz werden wir natürlich diesem Gesetzentwurf zustimmen, so wie wir es von Anfang an gesagt haben und wie von Anfang an unsere Position war.
Wir sind selbstverständlich dafür, dass dies für die Kommunen kostenneutral sein soll. Für uns ist hier ein klarer Fall von Konnexität gegeben. Deshalb muss der Staat den Mehraufwand übernehmen. Unserer Meinung nach ist es auch so im SPD-Gesetzentwurf
nachzulesen. Von der CSU gibt es bis heute noch keinen Gesetzentwurf.
Von daher kann ich die Kritik meiner Vorrednerin an diesem Punkt nicht verstehen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin froh, dass wir heute zumindest so weit sind, dass wir alle annäherungsweise über das Gleiche sprechen. Ich bin auch froh, dass wir mittlerweile zumindest einmal 20 Millionen in den Haushalt eingestellt haben. Dennoch möchte ich noch einmal fragen: Wo ist denn dieses Konzept, das von der CSU ständig besprochen wird, das wir aber noch nicht gesehen haben? Der Ministerrat hat im März 2011 ein Eckpunktepapier vorgelegt. Das BayKiBiG sollte novelliert werden. Diese Novelle sollte zum 1. Januar 2012 in Kraft treten. Bis heute liegt nichts vor.
Die Eltern, die Kindergärten, die Kommunen draußen, alle warten darauf, dass die bisherigen Stolpersteine im BayKiBiG endlich beiseite geschafft werden, dass man nachbessert. Das ist seit Langem versprochen. Wir warten darauf. Hier zählen Taten und nicht Worte. Wir werden Sie auf diesem Weg sehr gerne unterstützen, und wir versprechen Ihnen auch: Wir werden beharrlich dranbleiben.
Wir stimmen zu. - Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, dass wir nun einmal zu Beginn einer Plenarsitzung dieses Thema als Nummer 1 auf der Tagesordnung haben, da es sonst erst spät in der Nacht diskutiert würde. Von der CSU-Fraktion haben wir ge
rade gehört: Wir werden uns weiter um einen kostenfreien Kindergarten bemühen und dies in den Mittelpunkt stellen. Über diese hoffnungsvollen Anzeichen freue ich mich schon ein bisschen. Vor einigen Jahren stand Familienpolitik noch nicht im Fokus der Politik. Gott sei Dank ist dies seit einiger Zeit anders. Heute sprechen wir darüber. Es geht um das kostenfreie Kindergartenjahr.
Lange vor ihrem Landtagseinzug haben die FREIEN WÄHLER bereits ein kostenfreies Kindergartenjahr gefordert. Deshalb werden wir diesen Gesetzentwurf selbstverständlich unterstützen. Wem die Familienförderung ernst ist, der muss die 120 Millionen Euro, die nach unseren Berechnungen den Elternbeiträgen entsprechen, in die Hand nehmen und sagen: Ja, liebe Eltern, uns sind die Familien wichtig. Wir übernehmen diesen Beitrag. Die Forderung nach einem kostenfreien Kindergartenjahr ist unbürokratisch. Die Förderung, die direkt dort ankommt, wo wir sie brauchen, ist ebenfalls unbürokratisch, da keine kostspieligen Verfahren notwendig sind. Es handelt sich um eine Forderung und eine Förderung, die direkt ankommt.
Langfristiges Ziel ist es - ich freue mich, dies ebenfalls von der SPD gehört zu haben -, den Bürgerinnen und Bürgern die komplette frühkindliche Bildung kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Wir FREIEN WÄHLER fordern ebenfalls eine sukzessive Einführung der Gebührenfreiheit für den Kindergartenbesuch mit dem Ziel, letztendlich die gesamte Kindergartenzeit kostenfrei zu gestalten, um vor allem Kinder aus bildungsfernen und sozial benachteiligten Schichten sowie Kinder mit Migrationshintergrund von Anfang an in den Bildungsprozess einzubeziehen. Dies ist im Sozialbericht bereits enthalten und schon zum Ausdruck gekommen.
Der kostenfreie und möglichst frühzeitige Kindergartenbesuch ist Garant für frühestmögliche Chancengleichheit. Lassen Sie mich noch einen Vergleich anstellen, da es nachher um das Thema Studiengebühren geht. Es gab eine Zeit, als die CSUgeführte Staatsregierung der Meinung gewesen ist, man brauche keine Studiengebühren. Wir haben gehört, dass Herr Seehofer darüber nachdenkt, die Studiengebühren wieder abzuschaffen. 500 Euro Studiengebühren im Semester entsprechen den Kindergartenbeiträgen. Wir sollten kritisch darüber nachdenken, ob wir nicht bei den Kleinsten anfangen sollen nach dem Motto: Was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmermehr.
Über den Beifall von der rechten Seite freue ich mich besonders. Wir sollten im Vorfeld beginnen, die Kleinsten zu unterstützen und zu fördern.
Frau Gote, wir sind sowohl für die Abschaffung von Studiengebühren als auch für die Kostenfreiheit des Kindergartens.
- Wem es ernst ist, der muss Geld in die Hand nehmen.
Gerne, am Ende.
Erlauben Sie mir noch zwei Anmerkungen: Vielleicht können wir im Rahmen der Beratungen im Ausschuss noch darüber diskutieren. Im Moment sind 97 % der Fünf- bzw. Sechsjährigen, die im letzten Kindergartenjahr sind und um die es geht, bereits in Betreuung. Im ersten Kindergartenjahr werden lediglich 83 % der Kinder betreut. Wir sind der Meinung, dass das erste Kindergartenjahr kostenfrei angeboten werden sollte, um den Anreiz zu erhöhen. Kinder aus bildungsfernen Schichten müssen frühzeitig in eine Bildungseinrichtung aufgenommen werden. Ich hoffe auf einen konstruktiven Dialog und konstruktive Beratungen, damit wir dieses Problem sachlich orientiert noch einmal angehen.
Außerdem möchte ich anmerken, dass es wichtig ist, ein ganzheitliches Bildungskonzept aus einer Hand vorzuweisen. Die Verteilung der Zuständigkeit auf zwei Ministerien ist nicht immer von Vorteil. Oft weiß die linke Hand nicht, was die rechte tut.
Manchmal will die linke Hand auch gar nicht wissen, was die rechte tut. Oft befindet sich viel Sand im Getriebe. Wir sollten kritisch überlegen, wo die Bildung besser aufgehoben wäre. Vielleicht sind wir dann einen Schritt weiter. Es geht um frühkindliche Bildung. Bildung ist Aufgabe des Staates.
Zwei Sätze noch. Bildung sollte vom Freistaat übernommen werden. Deswegen unterstützen die FREIEN WÄHLER diesen Gesetzentwurf. Schade, dass Herr Seehofer und Herr Schmid heute nicht da sind. Vor einem halben Jahr hat der Fraktionsvorsitzende der FREIEN WÄHLER an den Koalitionsvertrag erinnert. Schön, dass dieser heute nicht mehr infrage gestellt wurde. Stattdessen hat man nachgelesen und sagt: Wir wissen, was drinsteht.
Wir unterstützen das Ganze. Wir wollen jedoch, dass langfristig die frühkindliche Bildung völlig kostenfrei ist. Den FREIEN WÄHLERN als Vertreter der Kommunen ist es wichtig, dass dabei das Konnexitätsprinzip beachtet wird und die Kommunen geschont werden. Die Finanzierung ist Aufgabe des Freistaats.
Wenn Sie mich reden lassen, kann ich es Ihnen erklären.
Liebe Frau Kollegin Gote, Ihr Zwischenruf vor Ihrer Zwischenbemerkung war so laut, dass ich ihn hören konnte. In meiner Rede habe ich bereits darauf reagiert. Während meiner Rede habe ich gesagt, dass wir selbstverständlich sowohl an unserer langjährigen Forderung "Abschaffung der Studiengebühren" als auch an unserer langjährigen Forderung "Kostenfreies Kindergartenjahr" festhalten werden. Keine andere Kollegin und kein anderer Kollege von mir wird jemals eine Aussage machen, die in eine andere Richtung geht.
Ich finde es unpassend, dass Sie das Haar in der Suppe suchen und einen vermeintlichen Konflikt bei den FREIEN WÄHLERN herbeireden, den es überhaupt nicht gibt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die FREIEN WÄHLER möchten den bisherigen Sitzungsrhythmus beibehalten und keinen festen Plenartag einführen.
Zur Ministerbefragung: Hierzu wurde schon vieles gesagt. Ich kann mich einreihen. Auch wir sind der Meinung, dass sie so, wie sie ist, nichts bringt. Herr Kollege König, Sie haben es gesagt: Die Idee war ursprünglich eine ganz andere. Wir würden uns wünschen, dass es auch für die Minister eine Redezeitbegrenzung gäbe. Manche Minister nutzen die Ministerbefragung für eine Regierungserklärung. Egal, was gefragt wird, es wird erst einmal ein zwanzigminütiges Statement abgegeben und nicht unbedingt auf die Fragen geantwortet.
Dass hier eine Änderung schwierig ist, weil die Staatsregierung immer und zu jeder Zeit das Rederecht hat, ist uns bewusst. Von daher ist es schwierig, Vorschläge zu unterbreiten, wie man es besser machen könnte. Ich habe gerade die flammende Rede des Herrn Kollegen Thalhammer zur Energiekommission gehört. Er hat gesagt, wie schön es ist, wenn die Kompetenz jedes einzelnen Mitglieds eingebunden werden kann. Er hat auch aufgezeigt, was jeder kann. Ich habe mir gedacht: Es wäre schön, wenn wir in der beschriebenen Form auch in der interfraktionellen Arbeitsgruppe zum Thema Geschäftsordnung diskutieren könnten.
Leider habe ich ein bisschen den Eindruck gewonnen, dass nicht so gern diskutiert wird, sondern dass man eher sagt: Das passt uns nicht. Lieber wird dieses Instrument gelöscht, als dass wir gemeinsam darüber reden und diskutieren. Das haben bereits die Vorredner gesagt.
Der vorherige Tagesordnungspunkt zum Thema Energiekommission hat beispielhaft gezeigt, wie es typischerweise läuft. Muss es denn sein, dass die CSU automatisch den Vorsitz in dieser Energiekommission hat? Ich möchte jetzt nicht über die Energiepolitik reden. Ich habe aber von einem CSU-Abgeordneten in der Zeitung gelesen, dass jetzt eine Kommission eingerichtet wird, weil sonst die Aufgabenverteilung nach der Geschäftsordnung verändert werden müsste. Wahrscheinlich ist die Gefahr zu groß gewesen, dass ein CSUler keinen Vorsitz bekommt. Deshalb hat man versucht, sich durch die Hintertür zu lavieren. Das ist nicht unbedingt vertrauensbildend. Ich sage nur, was dadurch für ein Eindruck entsteht.
Zum Thema Informationsvorteile. Dazu hat Herr Kollege Güller vorhin schon einiges gesagt. Ich möchte es ein bisschen milder formulieren: Es entsteht immer noch der Eindruck, als lebe vor allem die CSU noch in der Zeit der absoluten Mehrheit. Sie ist noch nicht in der Realität angekommen und hat noch nicht erkannt, dass sich die Welt um sie herum ein bisschen verändert hat.
Ich komme zu den Anträgen, dass die Ministerbefragung ausschließlich von den Oppositionsfraktionen vorgenommen werden soll. Die FREIEN WÄHLER sind hier der Meinung, dass dies eine Ungleichbehandlung von Parlamentariern wäre, wie das Herr Kollege König in seinem Statement sagte. Wir erkennen die Verfassung an und sind der Meinung, dass alle Parlamentarier die gleichen Rechte haben. Wir werden deshalb weiterhin immer dann Kritik üben, wenn wir sehen, dass diese Gleichheit nicht gewahrt
wird, zum Beispiel, wenn Fraktionen einseitig informiert werden. In diesem Falle wären die einen gleicher als die anderen. Weil wir die Verfassung anerkennen, unterstützen wir den Antrag der anderen Oppositionsparteien nicht, die Ministerbefragung ausschließlich von den Oppositionsparteien bestreiten zu lassen.
Noch einmal zu den Argumenten, die hier angeführt wurden: Herr König, Sie haben bei Ihren abschließenden Worten am Pult gesagt, dass Sie davon, wie es jetzt ist, enttäuscht seien. Wenn es Ihnen damit wirklich ernst ist und Sie wirklich enttäuscht sind, möchte ich Ihnen das Angebot machen, über die Anträge zur Ministerbefragung heute nicht abzustimmen, sich mit uns im September noch einmal in neuer Besetzung und unter einem neuen Vorsitz zusammensetzen und gemeinsam zu arbeiten. Ich habe herausgehört, dass wir uns alle einig sind, dass wir ein lebendiges Parlament wollen, aber gewisse Begrenzungen durch die Verfassung haben. Wir alle wollen aber nicht, dass der eine etwas fragt und der andere etwas anderes antwortet.
Es kann nicht Sinn und Zweck sein, dass jede Fraktion schriftlich mitteilt, was sie will, und erst dann in die Arbeitsgruppe geht. Vielmehr sollte in allen interfraktionellen Kommissionen an einem Strang gezogen werden. Wir sollten versuchen, ein Ziel, das in unser aller Interesse ist, zu verwirklichen.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es geht jetzt um den Gesetzentwurf der FREIEN WÄHLER zur Mitbestimmung von Arbeitnehmern in den Verwaltungsräten der Sparkassen. Dies ist hier im Hohen Hause kein neues Thema. Wir haben es in den letzten Monaten bereits mehrfach diskutiert.
Wir möchten, dass bis zu einem Viertel der Sitze in die Verwaltungsräte auch Arbeitnehmer entsendet werden können. Das bedeutet, dass die Arbeitnehmer selbst ihre Vertreter im Verwaltungsrat haben. Im Bereich der privatrechtlich organisierten Banken ist das seit Jahrzehnten eine Selbstverständlichkeit, ebenso in 15 von 16 Bundesländern. Damit stellt sich schon die Frage, warum Bayern hier weiterhin am alten Kurs festhalten möchte.
Zu den gerne genannten verfassungsrechtlichen Bedenken möchte ich im Folgenden drei Punkte ausführen.
Der erste Punkt ist das gern genannte Demokratieprinzip. Läge ein Verstoß gegen das Demokratieprinzip vor, so wären die Regelungen aller anderen Bundesländer verfassungswidrig. Im Jahre 2002 entschied das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss zum Lippeverband, dass ein Abweichen von der lückenlosen demokratischen Legitimation außerhalb der unmittelbaren Staatsverwaltung und der gemeindlichen Selbstverwaltung möglich ist. Sparkassen gehören zur funktionalen Selbstverwaltung im weitesten Sinne. Doch nehmen sie auch öffentliche Aufgaben wahr, die aus der Kommunalverwaltung ausgegliedert sind. Das heißt also, ein Abweichen vom Demokratieprinzip ist möglich.
Der maßgebliche Einfluss des kommunalen Trägers bleibt in unserem Gesetzentwurf dadurch gewahrt, dass die Anzahl der Vertreter der Beschäftigten im Verwaltungsrat ein Viertel nicht überschreiten darf. Außerdem entscheidet nach unserem Vorschlag der kommunale Träger selbst, ob er die Mitbestimmung zulassen möchte.
Die Argumentation, die Besonderheit in Bayern liege darin, dass die Mitarbeiter direkt beim Träger und nicht bei der Sparkasse angestellt seien, ist für uns kein Hindernis. Vielmehr geht es darum, dass die Mitarbeiter genauso wie bei anderen privaten oder öffentlichen Unternehmen von den Entscheidungen der Unternehmensleitung betroffen sind und mitbestimmen wollen. Diese Auffassung wird auch durch das Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes vom Februar bestätigt, der Folgendes ausführt:
Ausgehend vom Sinn und Zweck einer Unternehmensmitbestimmung kann es keine Rolle spielen, dass die Arbeitnehmer gemäß Art. 12 Abs. 1 SpkG - von Ausnahmefällen abgesehen - vom Träger, also von der Körperschaft, die die Sparkasse errichtet (Art. 1 Abs. 1, Art. 4 Abs. 2 SpkG), bestellt werden und Beschäftigte des Trägers sind. Entscheidend ist, dass die maßgeblichen, sich auf die Arbeitnehmer auswirkenden Entscheidungen nach Art. 5 SpkG im Verwaltungsrat und im Vorstand, also durch Organe der Sparkasse, und nicht unmittelbar durch den Träger getroffen werden.
Das bedeutet: Auch der Verfassungsgerichtshof stellt auf eine funktionale Betrachtungsweise ab. Der von den FREIEN WÄHLERN vorgesehenen Mitbestimmung liegen daher keine rechtlichen Hindernisse im Weg. Selbstverständlich besagt dieses Urteil nicht, dass der Gesetzgeber verpflichtet ist, die Mitbestimmung einzuführen. Dies haben wir in der Debatte zur Verfassungsstreitigkeit klar gemacht. Allerdings besagt das Urteil ausdrücklich, dass der Gesetzgeber nicht daran gehindert wird, eine Mitbestimmung einzuführen.
Zur Argumentation, der Gesetzentwurf gehe nicht weit genug, möchte ich Stellung nehmen. Für die FREIEN WÄHLER steht die kommunale Selbstverwaltung an erster Stelle. Aus diesem Grund wollen wir die gesetzlichen Rahmenbedingungen so gestalten, dass die Kommunen mit der Zeit gehen und die Mitbestimmung einführen können. Wenn die Kommune sich noch nicht dafür aussprechen kann und will, müssen die handelnden Personen vor Ort die Ausgestaltung diskutieren.
Für die Landtagsfraktion der FREIEN WÄHLER ist es wichtig, die zeitgemäßen und für die Transparenz notwendigen Weichen zu stellen. Daher bitten wir Sie um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe FDP, es ist schön, dass Sie auf die Problematik im Sinne unserer Feuerwehren hinweisen möchten. Natürlich steht auch die gesamte Fraktion der Freien Wähler zu unseren Feuerwehren. Die Sicherheit unserer Feuerwehrleute liegt uns natürlich auch am Herzen. Ich weiß aber auch, dass unsere Feuerwehren mit dieser neuen technischen Herausforderung ganz gut zu leben wissen, wie sie seit Jahren und Jahrzehnten auch mit Oberleitungen bei der Bahn oder sonstigen Hochspannungsleitungen umgehen können. Unsere bayerischen Feuerwehren leisten hervorragende Arbeit. Unsere Feuerwehrmänner und -frauen sind hervorragend ausgebildet. Sie sehen selbst, dass die Anzahl der Photovoltaikanlagen ständig zunimmt und haben sich deswegen auch selbst schon mit der Thematik auseinandergesetzt. Seit 2004 - Herr Wörner hat es vorhin schon angesprochen - wird dieses Thema in Fachkreisen sehr heiß diskutiert. Mittlerweile ist der Umgang mit Photovoltaikanlagen auch Teil der Ausbildung im Bereich der technischen Hilfeleistung.
Zur Information: Mittlerweile gibt es für die Bekämpfung von Bränden in technischen Anlagen eine DINVorschrift, nämlich VDE 123. Sie wird seit Langem angewendet. Zudem ist in § 29 der Unfallverhütungsvorschrift für die Feuerwehren geregelt, dass im Löscheinsatz geeignete Werkzeuge und Hilfsmittel benutzt werden müssen, insbesondere isolierte Werkzeuge, Erdungsstangen, Kurzschließeinrichtungen, isolierende Schutzbekleidung.
Das Interessanteste ist aber: Es gibt mittlerweile auch vom Deutschen Feuerwehrverband - die Münchner
Feuerwehr war natürlich auch dabei - zusammen mit dem Bundesverband Solarwirtschaft eine Handlungsempfehlung. Diese wurde herausgegeben, um klarzumachen, wie im Brandfall mit Photovoltaikanlagen umgegangen werden soll. Diese Handlungsanweisung ist Gott sei Dank schon da.
Unsere ganze Fraktion würde sich aber wünschen, dass Sie sich die gleichen oder vielleicht noch mehr Gedanken machen über den Umgang mit Sicherheitsstandards bei Kernkraftwerken und über die Gefahren, die von Kernkraftwerken im Fall eines GAUs ausgehen könnten.
Das schätzen wir als wesentlich gefährlicher ein.
Das Thema wird, wie gesagt, seit 2004 heiß diskutiert. Mittlerweile wurden auch Lösungen gefunden und Handlungsanweisungen herausgegeben. Nichtsdestotrotz werden wir dem vorliegenden Berichtsantrag zustimmen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Thema, über das wir sprechen, ist gerade sehr "in". Herr Obama spricht von der internationalen Transaktionssteuer, Frau Merkel spricht sich dafür aus, Herr Seehofer hat sich schon dafür ausgesprochen. Die SPD im Bund ist dafür, die GRÜNEN ebenfalls. Mittlerweile sitzen wichtige Herren und Damen in Davos zusammen und sprechen über dieses Thema. Heute haben auch wir in den letzten Minuten dieser Plenarsitzung noch die Gelegenheit, uns im Bayerischen Landtag über dieses wichtige globale Thema zu unterhalten.
Es ist mittlerweile auch "in", über die Banken schlechthin zu schimpfen. Es ist sehr einfach, immer zu sagen "die" haben alles verkehrt gemacht, "die" sind an allem schuld, "die" sind für alles verantwortlich.
Ich möchte in diesem globalen Zusammenhang schon das eine oder andere ausdifferenzieren. Wir müssen uns heute mit den Folgen der Landesbankkrise auseinandersetzen, weil eine Landesbank irgendwann auf dem US-amerikanischen Markt Papiere gekauft hat, zu einem Zeitpunkt, als der Markt eigentlich nicht mehr florierte und die Leute, die sich auskennen und das Geschäft verstehen, das Ganze schon eher wieder abgestoßen haben. Da ist die Landesbank aufgesprungen und hat diese Papiere gekauft. In diesem Zusammenhang bringt uns eine internationale Transaktionssteuer auch nichts mehr.
- Danke. Gegen ein solches Vorgehen ist noch kein Kraut gewachsen. Ein kleiner Teil der Banken hat keine Staatshilfen in Anspruch genommen. Sie haben ein ordentliches Risikomanagement und sie haben ihr Geschäft verstanden; sie haben die nötige Verantwortung und Vorsicht walten lassen. Ich möchte mich dagegen verwahren, dass alle in einen Topf geworfen werden, weil es im Moment schön ist, alle in einen Sack zu stecken, draufzuhauen und zu sagen: Man erwischt keinen Verkehrten.
Es ist immer wichtig, zu unterscheiden, ob es sich um eine staatliche Bank handelt, bei der ich den Bürgern gegenüber in der Verantwortung bin, die sich nicht wehren können, oder ob es sich um eine Geschäftsbank handelt, bei der ein Aktionär sagen kann: Ich kaufe die Aktie, weil ich mit dem Geschäft, das hier gemacht wird, einverstanden bin. Ein weiterer Teil der Banken hat einen Rettungsschirm bekommen. Da muss man genau hinschauen und man muss sie in die Verantwortung nehmen, denn wenn der Staat nicht eingegriffen hätte, wäre die eine oder andere Bank pleitegegangen.
Graf Lerchenfeld, Sie haben gesagt, man muss schauen; es geht nicht, dass diese Banken zuerst Verluste gemacht haben, jetzt aber wieder Gewinne machen und sich an den staatlichen Kosten weiterhin nicht beteiligen. Ich glaube, wir müssen steuerrechtlich überprüfen, ob solche Banken ihre Verluste weiterhin mit künftigen Gewinnen verrechnen können und der Staat dabei leer ausgeht für die nächsten Jahre, vielleicht auch Jahrzehnte, weil zunächst einmal überhaupt keine Steuern bezahlt werden. Man sollte da vielleicht zusätzliche Konditionen einführen. Das wäre eine Möglichkeit. Denn hier wird immer davon gesprochen, dass die Banken an den Kosten der vergangenen Krise, die sie schließlich ausgelöst haben, beteiligt werden sollten. Eine internationale Transaktionssteuer ist auf die Zukunft gerichtet. Wer sich in der Vergangenheit etwas
zuschulden hat kommen lassen, - - Das passt für mich nicht zusammen. Ich finde es schön, dass Sie hier nicken und dass wir uns über diese Vorgehensweise vielleicht doch noch unterhalten können.
- Das kommt noch. Ich habe noch 17 Minuten Redezeit.
Es ist klar, worum es bei dem Ganzen geht: Es geht doch nicht um irgendeine Bankenkrise; mittlerweile haben wir eine gesellschaftliche Krise. Diese können wir nicht mit einer internationalen Transaktionssteuer beheben. Es geht darum, dass in unserer Gesellschaft keiner mehr Verantwortung übernehmen möchte, dass wir nur noch fehlende Verantwortung haben, dass Werte und Tugenden wie Seriosität und Kontinuität überhaupt nicht mehr im Mittelpunkt unseres wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Handelns stehen.
Es geht darum, dass nur noch der persönliche Vorteil im Mittelpunkt steht, der kurzfristige Gewinn und der Egoismus, und dass keine gesamtgesellschaftliche Verantwortung mehr da ist. Dieses Verhalten hat uns in diese Krise geführt, in der wir jetzt sind. Da ist die internationale Transaktionssteuer ein Mittel, wie Sie schön gesagt haben, Kollege Graf Lerchenfeld, aber nicht die heilbringende Lösung in diesem ganzen Desaster. - Ich wollte das nur noch einmal für mich deutlich machen.
Zu den Anträgen: Dem Vorschlag der Transaktionssteuer werden wir uns selbstverständlich anschließen. Herr Halbleib hat vorhin so schön gesagt, er wolle ein klares Bekenntnis aus Bayern haben. Dem wollen wir uns nicht verwehren; keine Frage. Es ist eine sinnvolle Möglichkeit, zusätzliche Steuern zu generieren. Wie gesagt, sie ist ein Mittel. Aber es ist wichtig, das international einzuführen. Es geht nicht, das nur national oder in Europa zu machen. Damit schwächen wir unseren eigenen Börsenplatz, unsere eigenen Finanzplätze. Jeder weiß: Kapital ist flüchtig wie ein scheues Reh. Man geht dann lieber dorthin, wo man sich wohl und sicher fühlt. Deswegen können wir das nicht national sehen.
Wir alle haben schmerzlich erfahren müssen, dass wir uns in einer globalisierten Welt bewegen. Deswegen können wir hier nicht mit nationalen Vorschriften vorgehen.
Ich finde es sehr positiv, dass nicht nur Börsengeschäfte, sondern auch außerbörsliche Geschäfte einbezo
gen werden sollen. Das ist auf jeden Fall notwendig. Fraglich ist allerdings - Sie haben es in Ihrem Vortrag anders begründet; aus dem Antrag ist es so nicht hervorgegangen -, ob hier denn wirklich jeder einzelne Investmentsparplan berücksichtigt sein sollte. Sie haben vorhin von Anleihen gesprochen.
Ich frage mich, ob es Sinn macht, auch den kleinen Sparer mit seiner Bundesanleihe damit zu belasten oder ob man nicht fragen sollte, wenn es um einen Mitarbeiter geht, der Belegschaftsaktien hat, ob das so sinnvoll ist. In diesem Zusammenhang geht es vor allem auch um Derivate. Die Problematik ist da natürlich, dass wir einen sehr großen, teilweise einen tausendfachen Hebel haben: eigentlich einen kleinen Einsatz und ein Riesengeschäft, das dahinter steht. Auch da trifft man nicht genau dorthin, wo man möchte, wenn man nur die Transaktion besteuert. Aber das gebe ich in die Hände derer, die sich dann mit der Ausgestaltung auseinandersetzen müssen.
Im Grunde wird dieses sehr sinnvolle Anliegen von uns unterstützt. Wir möchten auch ein klares Bekenntnis nach Berlin geben. Ich habe vorhin schon mit der SPD gesprochen; wir beantragen, über die vier Punkte des Antrags einzeln abzustimmen, weil wir nicht für eine nationale Lösung sind, aber grundsätzlich die Punkte 1 und 2 mittragen.
Der Antrag der CSU schadet nicht, tut nicht weh, er bringt aber auch nicht viel. Wir werden auch hier zustimmen. Wie gesagt, wir sehen das als klares Bekenntnis, nicht mehr und nicht weniger. Das Thema ist auch nicht unbedingt ein bayerisches. Inwieweit die Inhalte und die Ausgestaltung realisierbar und machbar sind, wird sich nicht hier herinnen entscheiden. Aber wir sollen auf keinen Fall daran schuld sein, wenn das Ganze scheitert.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Frau Ministerin! Wir haben hier in den letzten Monaten - seit wir hier im Landtag sind - viel über die Finanz- und Wirtschaftskrise gesprochen. Ich möchte noch weiter gehen und heute in diesem Zusammenhang von einer Gesellschaftskrise sprechen. Es geht heute um das Thema "Familien und Kinder". Als Teil der Gesellschaft sind Familien von der Gesellschaftskrise besonders betroffen, vor allem die Kinder, um die es heute geht, weil sie die schwächsten Glieder unserer Gesellschaft sind, das Gerüst, die Träger und
- wie wir heute alle immer wieder betont haben - die Zukunft unserer Gesellschaft.
Die Rahmenbedingungen und die Anforderungen an die Familien und die einzelnen Familienmitglieder haben sich deutlich verändert. Da hilft es auch nicht, an dem klassischen Familienbild von Vater, Mutter und Kindern festzuhalten, am besten noch mit einer Mutter, die zu Hause bleiben und sich um die Kinder kümmern kann. Mag man es sich noch so sehr wünschen und in noch so vielen Parteiprogrammen niederschreiben: Es entspricht nicht mehr der Realität.
Patchworkfamilien und sehr viele Alleinerziehende sind die Realität. An dieser Stelle kann man gern einmal positiv anmerken, dass im Sozialministerium mittlerweile nicht mehr die Augen vor dieser Realität verschlossen werden.
Es reicht nicht, einfach nur Kinder in die Welt zu setzen oder setzen zu lassen, wenn nicht sichergestellt ist, wer sich darum kümmert. Zumindest dann, wenn man in einer Gesellschaft lebt, die auf einem Generationenvertrag aufgebaut ist, ist das etwas zu kurz gedacht. Wir brauchen nachhaltige Strukturen. Natürlich ist es Aufgabe der Eltern, ihre Kinder zu erziehen. Aber wenn die Eltern, aus welchen Gründen auch immer, dazu nicht in der Lage sind - und wer ist das schon, sieben Tage die Woche, 24 Stunden am Tag? -, dann muss die Gesellschaft einspringen, Verantwortung übernehmen und die Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass das möglich ist. Ich möchte im Folgenden fünf Gruppen herausheben, die in unterschiedlicher Weise von den gesellschaftlichen Veränderungen betroffen sind.
Es geht erstens um die Mütter - über sie wurde heute schon oft gesprochen -, die hinzuverdienen müssen, weil das Einkommen nicht reicht, oder um Mütter und Väter, die keinen anderen Ausweg haben und arbeiten müssen. Früher konnte ein Familienvater mit einem ganz normalen, durchschnittlichen Lohn eine vier- oder fünfköpfige Familie ernähren. Das geht heute eigentlich nur noch, wenn man zu den sogenannten Besserverdienenden gehört. Wenn die Frau dazuverdienen muss, reicht das Geld meistens gerade noch für die Kinderbetreuung, wenn nicht irgendwo eine Oma zur Verfügung steht. Dann schaut es so aus, als würde sich die Katze in den Schwanz beißen. Wenn Alleinerziehende einen Arbeitsplatz haben, aber täglich unter Zeitdruck stehen, weil der Kindergarten zumacht oder so früh noch nicht offen hat, und die Betreuung so teuer ist, dass am Ende des Monats kein Geld mehr fürs Essen zur Verfügung steht, krankt das System.
Als zweite Gruppe möchte ich die Frauen erwähnen - auch über sie wurde heute schon gesprochen -, die einfach arbeiten möchten, weil sie eine gute Ausbildung genossen haben, oder weil ihnen das Ganze einfach Spaß macht. Hier ist der Kostenfaktor sicherlich nicht ganz so hoch zu bewerten. Aber man muss an dieser Stelle an der Flexibilität der Kinderbetreuung arbeiten, damit diese Frauen ihre Kinder auch einmal nach 17 Uhr oder am Wochenende abgeben können. Die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen blockieren und tangieren die Familien heute deutlich mehr als früher. Dazu zähle ich auch die Familien, die aus nur einem Elternteil bestehen. Familien müssen sich heute sehr oft mit folgenden Fragen beschäftigen: Ist die Partnerschaft gesichert, bleibt der Partner? - Habe ich im nächsten Monat auch noch einen Arbeitsplatz? - Kann mein Arbeitgeber auch mein Gehalt bezahlen? - Kann ich meinen Kindern eine vernünftige Schulausbildung bezahlen oder vielleicht auch nur die benötigten Schulhefte oder den Beitrag für den Schulausflug? - Diese Themen beschäftigen viele Familien. Wo bleibt da noch die Zeit, sich mit den Mathematik-Hausaufgaben oder mit dem Lesetext zu beschäftigen?
Es geht um das Thema Raum für Familien. Auch die Männer gehören zu den Familien und für sie möchte ich eine Lanze brechen; die Anforderungen an sie haben sich nämlich auch sehr deutlich geändert. Während es früher noch reichte, das Geld nach Hause zu bringen und abends die Kinder noch ein bisschen zu schaukeln, wünschen sich die Frauen heute immer noch einen Ernährer, aber auch einen Kindererzieher, einen verständnisvollen Partner, einen Hausmann und einen Frauenversteher. Ich glaube, da muss man schon einmal eine Lanze für die Männer brechen,
weil sie auch von den veränderten Rahmenbedingungen in unserer Gesellschaft betroffen sind.
- Aber es ist schwierig, oder?
Die nächste Gruppe sind die Migrantenfamilien; auch auf sie ist heute schon oft hingewiesen worden. Ihr Anteil wird immer größer, die Deutschen werden immer weniger. Wir müssen uns mit der Anforderung auseinandersetzen, die Migrantenfamilien vernünftig zu integrieren und in unser System einzubauen. Manche Kulturen haben ein völlig anderes Welt- und Familienbild als wir; man muss das erst einmal verstehen und wissen, was dahintersteckt. Manchmal sind die Kindergärtnerinnen damit völlig überfordert; sie bräuchten eine gewisse Hilfestellung - heutzutage sagt man Mentoring dazu -, um die unterschiedlichen Kulturen zu
sammenzubringen. Vor Kurzem hat mir eine Kindergärtnerin erzählt: Die Gruppe hat gemeinsam gegessen und ein Kind ist herumgelaufen und hat von jedem Teller etwas genommen. Sie haben dann mit dem Kind gesprochen und im Gespräch mit den Eltern hat sich herausgestellt, dass es in der Familie gar keine eigenen Teller für die Kinder gibt und dass es völlig normal ist, dass vom Elternteller mitgegessen wird. Ich glaube, eine Erzieherin muss das erst einmal verstehen. Solche Dinge sind aber sicherlich nicht Inhalt der Erzieherinnenausbildung bei uns. Insofern müsste man auf die neuen Rahmenbedingungen reagieren. Man darf die Augen nicht vor dem Migrantenanteil verschließen.
Der fünfte Punkt ist der wichtigste, weil er alle Gesellschaftsschichten trifft: Wir haben immer mehr Kinder, die Schwächen in der Motorik aufweisen, in der Sprache, im Lesen und im Rechtschreiben. Die Kinder, die Probleme mit dem Rechnen haben, werden immer mehr. Die Erzieher sagen: In jeder Altersstufe gibt es 10 bis 30 % Kinder, die einen zeitlichen Mehrbedarf aufgrund der genannten Auffälligkeiten haben. Die Themen ADHS, Hyperaktivität, Lese-/Rechtschreibschwäche werden immer wichtiger. Vor zehn, zwanzig Jahren war das kein Thema, mit dem sich die Gesellschaft beschäftigt hat. Es geht darum, diesen zeitlichen Mehrbedarf zu erkennen. Es ist ganz wichtig, den unterschiedlichen Anforderungen der Kinder gerecht zu werden. Denn am Ende darf kein einziges Kind durchs Raster fallen.
Diese vielen Themen, Ansprüche und Unterschiede wirken täglich auf die Eltern und auf die Erzieherinnen und Erzieher ein. Es ist ganz schön viel, was sie täglich zu bewältigen haben. Das BayKiBiG kann nicht groß dazu beitragen. Es war zwar gut gedacht, aber, wir haben es heute schon gehört: Es gibt einige Schwächen an der Idee des BayKiBiG. Wir fordern deshalb, unabhängig davon, ob das BayKiBiG bleibt oder nicht, ob man Veränderungen vornimmt oder nicht, auf jeden Fall deutlich mehr Personal in der Kinderbetreuung. Wir haben es heute schon gehört; der Schlüssel ist schon abgesenkt worden. Das muss man positiv anmerken. Aber am Ende des Weges sollte auf jeden Fall ein Schlüssel von 1 zu 8 stehen.
Das heißt aber nicht - ich als Mitglied der Freien Wähler werde bestimmt nicht sagen, die Kommunen müssten alles bezahlen; die Bezahlung steht ganz am Ende -, dass wir alles den Kommunen aufhalsen können. Es ist vielmehr eine gesellschaftliche Aufgabe. Bildung, und dazu gehört auch Kinderbetreuung, ist eine hoheitliche Aufgabe. Der Staat darf sich bei der Jugend- und Sozialarbeit nicht aus der Verantwortung ziehen und die Kommunen alleine stehen lassen.
Das BayKiBiG muss noch etwas flexibler werden, und es muss sich auch an die Arbeitswelt anpassen. Wir haben heute sehr oft gehört: Flexibilisierung wird immer wieder gefordert. Für diejenigen, die 20, 30 oder 40 Kilometer zu ihrem Arbeitsplatz fahren müssen, muss es auch möglich sein, ohne finanziellen Nachteil für die Heimatkommune die Kinder mit an den Arbeitsort zu nehmen. Natürlich wäre es schön, wenn alle zu Hause gemeinsam in den Kindergarten gehen und aufwachsen könnten. Aber es ist heute nicht mehr zeitgemäß. Wenn ich heute in der Früh eine Stunde im Auto sitze, weil ich pendeln muss, ist es für die Eltern-Kind-Beziehung vielleicht ganz gut, wenn das Kind die Stunde im Auto noch dabei ist und nicht noch eine Stunde eher abgegeben und eine Stunde später geholt wird. Das ist im Augenblick nur möglich, wenn die Heimatkommune mitspielt oder die Eltern alles selber bezahlen. Hier müssen wir auf jeden Fall noch nachbessern und mehr Flexibilität ermöglichen.
Die kindgerechte Förderung war sicherlich eine gut gemeinte Idee, weg von der Gruppenförderung. Man muss aber sagen: Sie bringt Nachteile für den ländlichen Raum. Wenn eine Gruppe nur 23 Kinder hat, es aber 27 Kinder gibt, gibt es eben einfach ein Problem mit der Finanzierung für die restlichen vier Kinder. Das war bei der Gruppenförderung deutlich besser. Deshalb brauchen wir Ausnahmeregelungen oder Flexibilisierungsmöglichkeiten für den ländlichen Raum.
Aber zurück zum Personalschlüssel, der heute schon sehr oft angesprochen wurde. Die Diskussion über die Finanzierung ist immer sehr schwierig. In der Politik werden oft kleine Rechenbeispiele gemacht; man dreht das Ganze von hinten nach vorne und dann kommt etwas ganz anderes heraus, obwohl es im Prinzip doch das Gleiche kostet. Ich hätte hierfür einen ganz einfachen Vorschlag. Wir haben vorhin gehört, dass es Mehrbedarf durch ADHS oder hyperaktive Kinder oder sonstige Aufmerksamkeitsdefizit-Probleme gibt. Solche Probleme werden immer mehr. Man könnte auch ganz pauschal sagen: Für 20 % der Kinder gibt es einen Faktor 2. Dann haben wir mehr Personal und können den Schlüssel weiter oben lassen. Das Wichtigste, auch das wurde heute schon angesprochen, ist eine adäquate Bezahlung der Erzieherinnen. Seit vier Stunden beschäftigen wir uns mit dem Thema. Ich hoffe, dass angekommen ist, dass die frühkindliche Bildung und Förderung wichtig sind. Die ganzen Sprichwörter wie "Was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmermehr" sollte man ernst nehmen und umsetzen. Wir
sollten denjenigen, die dafür verantwortlich sind, eine vernünftige Bezahlung zusprechen und zusichern, damit sich die richtigen Leute für den Beruf interessieren und qualifizieren.
Wenn ich heute Erzieherin bin und Probleme habe, mich trotz eines Vollzeitjobs selbst zu ernähren, oder überhaupt nicht daran denken kann, auch noch ein Kind zu finanzieren, dann krankt etwas an dem System. An dieser Stelle würde ich gerne unsere Sozialministerin zitieren, die gesagt hat: Erst wenn die Männer anfangen, sich für diesen Beruf zu interessieren, dann sind wir bei der richtigen Vergütung. - Ich bin froh, dass wir fraktionsübergreifend auf dem gleichen Weg sind. Wir haben einiges zu tun, dafür auch in der Gesellschaft eine Lanze zu brechen. Von der CSU-Fraktion wurde der Streik schon befürwortet. Insofern sind wir alle miteinander auf dem richtigen Weg.
Das kostenfreie letzte Kindergartenjahr ist schon angesprochen worden. Noch viel wichtiger, meine ich, ist, dass wir es verpflichtend machen. Wenn wir es verpflichtend machen, müssen wir es auch kostenfrei anbieten. Das ergibt sich aus der Konnexität. Bildung beginnt einfach im Kindergartenalter. Daher müssen wir zumindest dieses letzte Jahr nutzen - mir wären viel mehr Jahre lieber - und das Deutschprogramm umsetzen. Das reicht aber nicht. Wir müssen noch deutlich mehr machen. Wir müssen deutlich mehr auf die motorischen Schwächen eingehen und müssen es schaffen, dass die Kinder in der ersten Klasse in etwa dieselbe Ausgangsbasis haben. Jedes Kind muss sich in der ersten Klasse für längere Zeit als 20 oder 30 Minuten konzentrieren können, muss der deutschen Sprache mächtig sein, muss sich vernünftig ausdrücken können und muss auch einmal auf einem Bein stehen und hüpfen können, ohne dass es umfällt.
Diese sonderpädagogischen Angebote wie Logopädie und Ergotherapie müssen als feste Bestandteile im Kindergarten integriert werden. Die Kindergärtnerin oder der Kindergärtner muss erkennen, wenn das Kind irgendwelche Schwächen hat, sodass man an die Eltern herantritt, sie davon überzeugt, sie mit dem Kind zum Arzt oder zum Facharzt schickt, der ein Rezept ausstellt. Wir müssen dahin kommen, dass Logopäden, Ergotherapeuten und sonstige sonderpädagogische Einrichtungen die Kindergärten regelmäßig aufsuchen und die Kindergärtnerinnen unterstützen. Sie sind in der Lage, den Bedarf zu erkennen, müssten aber mehr Zeit und mehr Geld haben oder wir müssen die Ergotherapeuten dorthin schicken. Dadurch ersparen wir uns sehr viel, bevor das Kind den ganzen Weg durch die Mühle geht, um dann am Ende nur einen höheren Faktor für den Kindergarten nach dem BayKiBiG zu bekommen. Deswegen ist die Sonderpädagogik im Kin
dergarten ganz wichtig. Wir müssen die vorhandenen Möglichkeiten mit hinein nehmen und nutzen.
Es geht aber auch um ganz einfache Dinge, zum Beispiel Dolmetscher auf Landkreis- oder Kommunalebene, damit ich als Kindergärtnerin mit den Eltern kommunizieren kann. Wenn niemand in der Familie Deutsch spricht, wird es schwierig, den Eltern mitzuteilen, was ich bezüglich der Kinder sagen möchte. Das wäre eine gute Hilfe, wenn man jemanden anrufen könnte, der dann kommt und übersetzt, damit ich mit den betroffenen Eltern kommunizieren kann.
Es ist auf jeden Fall wichtig, lokale Bündnisse für Familien auszuweiten und die Netzwerke deutlich zusammenzubringen, sodass wir unter der Woche eben nicht nur den Kindergarten haben, sondern dass wir Tagesmütterprogramme auf- und ausbauen, dass wir die Betreuung während der Ferienzeit vernetzen, vom Bayerischen Jugendring bis hin zu sonstigen Vereinen, um auch am Wochenende, an Abenden werktags und in der Ferienzeit deutlich flexibler zu sein. Wir brauchen mehr Familienzentren und Hilfseinrichtungen, die den Eltern beiseite stehen, die flexibler sind.
Vonseiten der GRÜNEN-Fraktion ist vorhin netterweise das Thema Senioren angesprochen worden. Auch diesbezüglich müssen wir mehr generationenübergreifend denken und vielleicht die eine oder andere Leihoma ins Programm nehmen, das heißt, ein vernünftiges Netzwerk aufbauen, um das Familienbild künstlich nachzubauen, wenn es das "Original" nicht mehr gibt.
Wir müssen uns aber auch mit der Frage beschäftigen, wie wir die zu Hause Erziehenden unterstützen können; denn auch dort wird ein sehr wichtiger Beitrag für unsere Gesellschaft geleistet. Generationengerechtes Handeln, also nachhaltiges Handeln sollte das Allerwichtigste sein, und keine Politik für Lobbyisten; denn Kinder haben keine Lobby, zumindest solange sie nicht wählen dürfen.
Und bevor die Frage nach der Bezahlung kommt, obwohl sie da hinten schon gerufen wurde, möchte ich Ihnen eine Antwort dazu liefern. Ich freue mich, dass ich damit nicht alleine stehe, sondern dass ich dieselben Antworten heute schon von beiden CSU-Rednern gehört habe. Die Bezahlung kommt aus dem Topf, in den die Erwachsenen, die als Kind durchs Raster fielen, einbezahlen. Der ist langfristig und nachhaltig ein schönes Stück voller. Weiterhin werden aus dem Topf die Sozialarbeiter, die Jugendhilfe und die Sozialhelfer, bezahlt, aus dem die Lehrer entlohnt werden müssen, die für die Wiederholer da sind. Wenn man die Kinder frühzeitig auffängt, haben wir weniger, die durch das Raster fallen, somit weniger Wiederholer, dann können wir uns auch dieses Geld sparen und dafür einsetzen. Zu guter
Letzt können wir vielleicht auch an den Topf, aus dem das Gefängnis und die Psychotherapie bezahlt werden, herangehen, weil es deutlich weniger Betroffene gibt, da die Leute vorher aufgefangen werden, wenn es notwendig ist.
Wir wissen alle, Vorbeugen ist besser als Heilen. Es freut mich sehr, dass es auch von der CSU-Seite angesprochen wurde. Wir sind uns alle einig, Kinder sind unsere Zukunft. Wir wissen auch, wenn wir uns weiterhin mit dem Thema beschäftigen, dann reicht es nicht, allein im Bereich der Bildung Maßnahmen zu ergreifen. Es betrifft alle Bereiche. Ich nenne nur einmal den Wegfall der Eigenheimzulage. Sie war für die Familien sehr positiv. Die soziale Ungleichheit macht sich nicht nur im schulischen, sondern auch im sozialen Miteinander und in der Freizeitgestaltung bemerkbar. Wir müssen auf jeden Fall dahin kommen, ein gesundes Sozialverhalten in den Mittelpunkt zu stellen. Dazu muss man bei den ganz Kleinen anfangen. Vorbeugen ist besser als Heilen, wie gesagt; es freut mich, dass wir darin Übereinstimmung haben. Den Sozialreparaturbetrieb können wir uns auf Dauer nicht leisten.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Es wurde bereits vieles gesagt, aber noch nicht von allen. Die Fraktion der Freien Wähler kann sich der Aussage anschließen, dass der Beruf der Erzieherinnen und Erzieher deutlich aufgewertet werden muss. Der erste Schritt dazu ist, dass man an die Tarifparteien appelliert, die monatliche finanzielle Vergütung in diesem Bereich anzupassen. Natürlich muss man immer schauen, wie das Ganze zu finanzieren ist, aber zumindest auf moralischer Ebene können wir appellieren und versuchen, darauf hinzuwirken.
Das nächste Thema ist der Anstellungsschlüssel, an dem noch deutlich geschraubt werden muss. Das BayKiBiG war sehr gut gedacht, aber in der Ausgestaltung ist es dann nicht ganz so gut gelungen.
Vor allem im ländlichen Bereich beschweren sich die Kommunen sehr stark darüber, dass keine Rücksicht darauf genommen wird, dass es berufstätige Eltern gibt, die ihre Kinder gerne in den Betriebskindergarten mitnehmen würden oder in einen Kindergarten, der neben dem Betrieb ist. Dann wären die Kinder nah bei ihnen.
- Klar, aber es hat finanzielle Gründe, warum die Bürgermeister dagegen sind. Es liegt am BayKiBiG. Es gibt einfach Eltern, denen es lieber wäre, wenn sie ihr Kind mit zu ihrer Arbeitsstätte nehmen könnten. Das sollte möglich sein, ohne dass die Heimatkommune einen finanziellen Nachteil hat.
Ganz wichtig ist, dass der Betreuungsschlüssel nach dem BayKiBiG nicht nur im Durchschnitt, sondern auch zu den Stoßzeiten einigermaßen eingehalten wird. Es geht nicht, dass gesagt wird, wenn man von 7.00 bis 19.00 Uhr geöffnet hat, reicht es, wenn wir in der Früh an zwei Stunden und die letzten drei Stunden nur ganz wenig da sind, dann passt es unter dem Strich schon mit dem Schlüssel. Man muss vielmehr schauen, dass die Kinder auch in Stoßzeiten vernünftig versorgt werden können.
In der heutigen Diskussion ist die Qualität der Ausbildung viel zu kurz gekommen. Sie muss verbessert werden. Man muss aber auch die Frage stellen, ob es unbedingt fünf Jahre sein müssen, oder ob nicht auch eine kürzere Ausbildung gehen würde. Man muss eben fragen, was heute wichtig ist und wie sich die Anforderungen verändert haben. Immer mehr Kinder gibt es in der Schule, die hyperaktiv sind, an ADHS, an Lese-/ Rechtschreibschwäche oder Dyskalkulie leiden. Man muss einfachen schauen, was man im Kindergarten tun kann. Da gäbe es tausend Möglichkeiten: Es gibt unterschiedliche Untersuchungsmethoden, mit denen man das schon bei Kindern im Alter von ein oder zwei Jahren feststellen kann. Da gibt es ganz pragmatische Lösungen: einfach mehr Bewegung, wie es früher vor zwanzig oder dreißig Jahren war. Damals sind die Kinder anders aufgewachsen. Da gab es deutlich weniger von diesen Schwächen. Man sollte auch mehr Überlegungen in Richtung Waldpädagogik anstellen. Man spart sich hier das Geld für das Gebäude, und die Kinder kommen zurück in die Natur. Zusätzlich gibt es einen Kosteneinsparfaktor, nicht nur Forderungen. Man könnte vielleicht auch vor Ort versuchen, den Sportverein mit hereinzunehmen, um den Bedarf an Bewegung abzudecken. Es gibt auch diverse andere Vereine, mit deren Hilfe die Kinder auf eine breitere Basis gestellt werden könnten. In dieser ganzen frühkindlichen Bildung und Ausbildung ist ganz, ganz wichtig, dass deutlich mehr mit Logopäden, Ergotherapeuten und Fachkräften kooperiert wird.
Dann müsste man nicht permanent durch den Prozess: Darf ich mit meinem Kind zum Arzt? Ist mein Kind dann ein böses Kind, ein schlechteres Kind, wenn ich diverse Auffälligkeiten feststellen lasse? - Dann geht die Mühle an: Unterschreibt der Arzt das Rezept oder nicht? Erkennt es die Krankenkasse an? Wenn man die Logopäden und die Ergotherapeuten in den Kindergarten mit hineinnimmt, kann hier im Bereich der Erziehung und Ausbildung schon sehr viel getan werden.
Abschließend ist festzuhalten: Ich finde es sehr positiv, dass sich heute alle Parteien im Bayerischen Landtag mit dem Thema beschäftigt haben. Das war ein erster Schritt in die richtige Richtung. Ich glaube, wir haben in dem Bereich noch sehr viel zu tun. Ich hoffe, dass die Botschaft angekommen ist. Die Vorrednerin hat gesagt, man sollte das Ganze nicht auf den Kopf stellen und Geld nur ganz oben investieren. Denn jeder weiß: Was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmermehr. Wenn man schon bei einem einjährigen, zweijährigen oder dreijährigen Kind anfängt, kann man sich hohe Kosten für unseren sozialen Reparaturbetrieb sparen. Damit ist man gesamtwirtschaftlich gesehen und langfristig orientiert in jeder Hinsicht besser aufgestellt.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Alles, was mit Bürokratieabbau zu tun hat und im weitesten Sinne sinnvoll ist, wird natürlich von den Freien Wählern unterstützt. Deswegen unterstützen wir auch diesen Antrag.
Ich würde aber darum bitten, dass Sie sich in den nächsten Wochen noch einmal gezielter mit dem Thema zu beschäftigen. Herr Rohde hat mir das netterweise schon signalisiert.
Die Ausführungen vorhin waren etwas technisch. Ich möchte dazu noch ein pragmatisches Beispiel aus der Praxis bringen. Ich war letzte Woche bei einem Unternehmer aus der Baubranche. Er hat natürlich gejammert, wie alle jammern, dass es ihnen im Moment nicht so gut geht. Er hat gesagt: Das ist der Papierkrieg. Ein klassisches Beispiel: Er fährt in der Früh um 7 Uhr los. Er schickt seinen Lkw los, um Kies oder ein anderes Material zur Baustelle zu bringen. Der Lkw-Fahrer fährt dreimal hin und her. Um 11.30 Uhr ist spätestens Schluss, dann muss der Lkw-Fahrer seinen Lkw abstellen. Dann macht der Lkw-Fahrer 45 Minuten Pause. Nach dieser Standzeit darf er weiterfahren. Er kommt zehn Minuten später auf die Baustelle, wo vielleicht gerade Mittagspause ist, wie das auf der Baustelle halt so ist. Der Lkw-Fahrer wartet dann wieder eine halbe Stunde und lädt schließlich seine Ware ab, das andere
Material auf. Dann fährt er weiter, und spätestens nach weiteren viereinhalb Stunden ist er für den Unternehmer nicht mehr einsetzbar. Das heißt, wenn der Unternehmer irgendwann sagt, fahre bitte beim Heimfahren noch auf der Baustelle vorbei, um dort etwas vorbeizubringen, muss er sagen: Nein, das darf ich nicht, die neun Stunden sind vorüber.
Hier sollte man noch etwas weiter gehen. Die 150 Kilometer sind der erste Ansatz. Nachdenken sollten wir nochmals über die pauschale 7,5-Tonnen-Regelung dahingehend, dass Bauunternehmern oder Leuten, die eine solche Regelung für Transporteure brauchen, die sowieso alle halbe Stunde ab- und aufladen, zwischendrin kurz im Büro sind oder Brotzeit machen, auch diese Zeiten angerechnet werden, ohne diese sinnvollen Vorschriften, die im Fernverkehr eine arbeitsschutz- und verkehrschutzrechtliche Bedeutung haben, zu unterwandern. Es geht um die Schaffung pragmatischer Regelungen, also darum, dass unsere Bauunternehmer ein bisserl besser und sinnvoller arbeiten können.
In diesem Sinne werden wir diesen Antrag unterstützen. Wir bitten aber, in den nächsten Wochen nochmals intensiv zusammenzuarbeiten; denn wir haben gehört, dass wir nicht mitmachen dürfen. Aber vielleicht können Sie unsere diesbezüglichen Forderungen in das Begehren einfließen lassen. Dann können wir leichter zustimmen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen! Wir waren gestern Abend kurzfristig etwas irritiert. Das lag nicht daran, dass wir nichts mit den Begriffen "Mantelkauf" und "Zinsschranke" hätten anfangen können, sondern daran, dass dieser Antrag viel zu allgemein gehalten ist. Grundsätzlich sind Regelungen begrüßenswert, die dazu führen, dass Unternehmen nicht weiter eingeschränkt werden, wenn sie investieren sollen. Das wird hier sicherlich eine allgemeine und große Mehrheit finden.
Herr Kollege Dr. Kirschner hat die Begriffe vorhin sehr deutlich erklärt und sein Bestes dafür getan, dass sie auch von Leuten verstanden werden, die nicht vom Fach sind.
Ich möchte einige Punkte herausgreifen. Hier geht es um ein Gesetz, das noch nicht so alt ist. Es ist gerade einmal seit eineinhalb Jahren in Kraft. Dieses Gesetz zur Zinsschranke wurde eingeführt, um konzerninternen Finanzierungsstrukturen, die eigentlich der Gewinnverlagerung ins Ausland gedient hätten, entgegenzuwirken. Man ist jedoch weitere Schritte gegangen, hat das Ausmaß nicht bedacht und steht jetzt mit einem Aha-Effekt da. So wollte es der Gesetzgeber eigentlich gar nicht haben. Ich möchte deshalb an die Gesetzge
bung im Allgemeinen appellieren, die Dinge zu Ende zu denken und im Voraus Fachleute zu befragen. Der Gesetzgeber sollte nicht irgendwelche Gesetze initiieren um ein Jahr später festzustellen, dass die Regelungen so nicht richtig gewesen sind.
Wir sind aber nichtsdestotrotz der Meinung, dass es keinen Sinn macht, Unternehmen insoweit zu beschränken, dass sie ihre Verluste nicht steuerlich geltend machen können. Als Kritik an der Zinsschranke möchte ich allerdings hinzufügen, dass es eine Freigrenze in Höhe von einer Million Euro gibt, über die heute noch nicht gesprochen wurde. Diese Grenze betrifft nicht den klassischen kleinen Mittelstand oder das kleine Handwerk, sondern Unternehmen, die eine Größenklasse weiter oben angesiedelt sind.
Beim Mantelkauf - den Herr Dr. Kirschner sehr anschaulich erklärt hat - wäre mir wichtig, dass eine Sanierungsklausel aufgenommen wird. Damit könnte ein Unternehmen, dem es nicht mehr so gut geht und das Kapital von draußen braucht, einen Investor finden, der nicht sagt, dass er lieber etwas Neues mache statt ein Unternehmen mit Schulden zu kaufen, die er nicht anrechnen könnte. Wenn innerhalb eines Konzerns nur eine gewisse Umgestaltung vorgenommen wird, darf dies nicht dazu führen, dass die vorhandenen Schulden nicht mehr angerechnet werden können.
Wir werden diesem Antrag selbstverständlich zustimmen. Beim Mantelkauf wäre zu überlegen, ob nicht die Problematik, die vor zwei Jahren diskutiert wurde, in den Mittelpunkt gestellt werden sollte. Damals ging es um die wirtschaftliche Identität und um die Frage, ob das Unternehmen in seiner Grundtendenz fortbestehen wird oder nicht. Wir führen seit Monaten eine Diskussion über die Wirtschaftskrise, die Bankenkrise und über Spekulationen mit Luftbuchungen. Ich möchte in diesem Zusammenhang auf einen Punkt hinweisen, nämlich die Steuerneutralität der Investitionsentscheidung. Wir sagen einerseits, dass Investitionen nicht wegen steuerlicher Gesichtspunkte vorgenommen werden sollen. Das Objekt und die Rentabilität sollen im Vordergrund stehen. Umgekehrt sollten wir aber auch sagen, dass notwendige Investitionen nicht aus steuerlichen Gründen unterlassen werden sollen.