- Ich bedanke mich ausdrücklich dafür. Das erleichtert eine seriöse Beratung des nicht ganz einfachen Gegenstandes in den Sitzungswochen nach Ostern. Ich freue mich auf gute Diskussionen in den Ausschüssen.
Ich gebe das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zur Nummer 2 der Anlage zur Tagesordnung bekannt. Das war der Antrag der Abgeordneten Aiwanger, Streibl, Dr. Vetter und Fraktion der FREIEN WÄHLER betreffend "Einbürgerung von Kosovaren erleichtern", Drucksache 16/10309. Mit Ja stimmten 56 Abgeordnete, mit Nein haben 80 Abgeordnete gestimmt. Es gab drei Stimmenthaltungen. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Wir fahren in der Debatte fort. Nächster Redner ist für die SPD-Fraktion Herr Kollege Horst Arnold. Bitte schön.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Der Staatsvertrag ist, wenn er auch kurzfristig vorgelegt wurde, aus unserer Sicht zustimmungswürdig und zustimmungsfähig. Er zieht die richtigen Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts und insbesondere des Europäischen Gerichtshofs zum Staatsmonopol für Glücksspielwesen. Jugendschutz, Suchtprävention und Suchtbekämpfung sind gewährleistet und gesichert. Der Spielerschutz vor Betrug, aber auch Überschuldung ist auch entsprechend thematisiert und dem Geldwäschegedanken - ein wichtiger Punkt - ist absolut in dem Zusammenhang in kohärenter und systemischer Weise Rechnung getragen.
Er gibt uns insbesondere als SPD-Landtagsfraktion breiten Raum für unsere bereits angestellten Initiativen zur Verbesserung dieser Situation. Ich erinnere
daran, dass wir ein Spielhallengesetz eingebracht haben. Ich erinnere daran, dass wir in starken Diskussionen sind, Spielhallen zu besteuern, um dem gefährlichen Unwesen und dem Aus-dem-Kraut-Schießen von derartigen Einrichtungen, die wir nicht befürworten, Einhalt zu gebieten.
Dieser Vertrag enthält aber auch eine ganz klare Botschaft: Nein zu Online-Kasino und Nein zu OnlinePoker. Das sind Angelegenheiten, die wir nicht wollen, weil sie letztendlich Suchtgefahr in sich bergen und die Gefahr der Geldwäsche nicht entsprechend eindämmen.
Die Dienststellen der Kommission, die im Notifizierungsverfahren dazu Stellung genommen haben auch erst vor drei Tagen -, loben diesen Entwurf letztendlich, der die Erhöhung der Zulassungen von fünf auf 20 Online-Wettmöglichkeiten in privater Art ermöglicht. Allerdings wird kritisiert, dass Kasinospiele und Online-Poker nicht zugelassen werden. Im Rahmen der Verhältnismäßigkeit sollte man darlegen, dass die Spiel-, Sucht- und Glückspielgefahr eine massive Rolle spielen. Dabei ist es interessant, festzustellen, dass Jobst Böning, der Direktor der Würzburger Uniklinik für Psychiatrie und Psychotherapie, und Professor Adams aus Hamburg grundsätzlich sagen, die Glückspielindustrie mache 46 % ihrer Umsätze mit Kranken. Ich denke, es fällt der Bundesrepublik und den Ländern nicht schwer, entsprechende Beweise zu führen.
Indes ist es so, dass ein Land, nämlich SchleswigHolstein, das noch mit der FDP regiert wird - noch, denn die Zeit tickt, und sie tickt in gute Richtungen -, möchte, dass Lobbyismus einen neuen Namen bekommt. Genau dort will man Online-Poker- und Online-Casino-Möglichkeiten zulassen.
Es heißt, liberale Politiker wollen das Ruder herumreißen, damit nicht nur der hohe Norden von einer EUkonformen Regelung profitiert. Insoweit ist klar, dass seit dem heutigen Tag Internetportale sagen, die EU sei dagegen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich kann Sie beruhigen: Die Stellungnahme der EU-Kommission hat auf diesen Vertrag null Auswirkungen. Das sind Anregungen; diese kann man hinnehmen, und ob es in diesem Zusammenhang klar geht, das muss der Rechtsweg zeigen. Das ist eine andere Frage.
Portale wie www.poker-institut.com, www.pokernews.com, www.strategy.com usw. machen ein lobbyistisches Gebelle dahin gehend, dass in diesem Bereich die EU dagegen stimmt und derartige Wetten nicht zugelassen werden. Experten aus der Wissen
schaft werden bemüht. Angeblich hat der TÜV Trust IT Österreich ein neutrales Gutachten erstellt, welches zum Besten gibt, dass Online-Poker nicht gefährlicher sei als etwas anderes; und man muss sich fragen, wie das tatsächlich ist. Es ist beim Forschungsinstitut für Glücksspiel und Wetten in Auftrag gegeben worden, und ich empfehle Ihnen, sich einmal die Mitglieder des Beirates anzuschauen. Arbeitsausschuss Münzautomaten, Verband der Deutschen Automatenindustrie, Deutscher Automaten-Großhandels-Verband, Bundesverband Automatenunternehmer, Forum für Automatenunternehmen in Europa etc., und ein Helmut Kafka ist auch dabei: der Vizepräsident von Euromat sowie der Geschäftsführer dieses Instituts.
Meine Damen und Herren von der CSU, Sie sind gut beraten, wenn Sie diesem Staatsvertrag weiterhin die Treue halten. Er ist eine vernünftige Lösung und eine Basis dafür, dass wir in Bayern das Glückspielwesen optimal ausgestalten können. Lassen Sie sich von Ihrem Noch-Partner nicht an der Nase herumführen. Wir stehen auf jeden Fall dazu.
Vielen Dank, Herr Kollege. - Nächste Rednerin ist für die CSUFraktion die Kollegin Petra Guttenberger. Bitte schön.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Glückspielstaatsvertrag ist ein wichtiger Schritt zur Verbesserung des Schutzes der Menschen, die von Spielsucht bedroht sind. Uns war es wichtig, dass die Lotterien im staatlichen Verantwortungsmonopol verbleiben. Es war uns auch wichtig, dass bei den Sportwetten nunmehr in einer Experimentierphase ein eng umgrenztes Konzessionsmodell auf den Weg kommt. Es war uns vor allem auch sehr wichtig, dass die Sperrsysteme für Spielsuchtsperren auch für Sportwettkonzessionäre und private Vermittler gelten und dies als bundesweites Zentralregister errichtet wird.
Für besonders wichtig halten wir in diesem Zusammenhang auch das Verbot der Mehrfachkonzessionen und den Mindestabstand zwischen einzelnen Spielhallen. Die Herabstufung von Wohn- und Gewerbegebieten durch eine Ansammlung von Spielhallen ist in diesem Zusammenhang ein Thema, das immer wieder zum Tragen kommt. Es war uns auch wichtig, dass diese Mindestabstände durch die Länder und Gemeinden noch entsprechend nachreguliert werden können und die Mindestsperrzeit von drei Stunden, die nun im Staatsvertrag festgelegt wird, durch die Länder noch veränderbar ist.
Als weiteren wichtigen Punkt erachten wir, dass nunmehr eine gemeinsame Klassenlotterie der Länder gegründet wird, sodass auch hier ein höheres Maß an Transparenz herrscht, und dass die Einnahmen aus der Lotteriesteuer unter den Ländern im Verhältnis des im Vertragsland erzielten Aufkommens verteilt werden.
Wir halten diesen Staatsvertrag für einen wichtigen Punkt, um die Lage einerseits zu verbessern und klare Regelungen zu schaffen, andererseits aber auch für flexibel genug, um Möglichkeiten für Länder und Kommunen zu eröffnen. Deshalb werden wir sowohl dem ersten als auch dem zweiten Staatsvertrag zustimmen.
Vielen Dank, Frau Kollegin. - Für die FREIEN WÄHLER hat der Kollege Markus Reichhart das Wort. Bitte schön.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Der Glückspielstaatsvertrag steht zur Ersten Lesung an und die wesentlichen Fakten sowie einige Details sind genannt worden. Grundsätzlich steht hinter diesem Glückspielstaatsvertrag der Wunsch aller Bundesländer, eine einheitliche Regelung zu finden.
Wir als FREIE WÄHLER sehen die Problematik ähnlich wie die Vorredner. Die Eindämmung dieser expansiven Massierung von Spielhallen ist uns ein Anliegen, und wir kennen alle die Problematik, die auch von den Kommunen an uns herangetragen wird.
Die Änderungen durch den Glückspielstaatsvertrag werden von den FREIEN WÄHLERN grundsätzlich unterstützt. Wir müssen vor allem den Kommunen effektivere Mittel in der Spielhallenproblematik an die Hand geben und Möglichkeiten eröffnen, regulierend in diesen Markt einzugreifen.
Es gilt, den Wildwuchs der letzten Jahre einzudämmen. Allerdings werden die formellen und materiellen Anforderungen nicht von allen Betreibern erfüllt werden können. Es muss berücksichtigt werden, dass es auch Unternehmen und Mitarbeiter gibt. Die Branche ist natürlich auch umstritten; keine Frage. Dies wird in diesem Vertrag mit Übergangsfristen berücksichtigt. Es ist sogar vorgesehen Übergangs- bzw. Einzelfallregelungen einzuführen. Ich bin schon sehr gespannt, wie die Diskussion in der weiteren Behandlung erfolgen wird. Hierbei ist es wichtig, sich die Ausführungsbestimmungen genau anzusehen, und es wurde bereits angekündigt, dass wir hierzu auch einen Entwurf bekommen. Die Übergangsfristen, das möchte ich
nochmals betonen, gehören aus meiner Sicht zum Vertrauens- und Bestandsschutz für die Betreiber. Auch wenn es eine schwierige Branche ist, sollten wir dem Rechnung tragen.
In Bezug auf die bayerischen Ausführungsbestimmungen, die ebenfalls anstehen, vertritt die Landtagsfraktion der FREIEN WÄHLER die Ansicht, dass den Kommunen ein möglichst großer Entscheidungs- und Mitbestimmungsspielraum einzuräumen ist.
Vielen Dank. Die GRÜNEN haben ihren Redebeitrag zunächst zurückgezogen. Als nächste Rednerin darf ich nun Kollegin Julika Sandt für die FDP-Fraktion aufrufen. Bitte schön.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! In der Basilica Aemilia in Rom hat man im Marmorboden Einritzungen und kreisförmige Vertiefungen gefunden. Das sind Spielfelder für Glücksspiele, und das Besondere daran ist nicht, dass zu jeder Zeit und in jeder Kultur gespielt wurde. Man hat auch schon Höhlenzeichnungen mit Darstellungen von Glücksspiel und 40.000 Jahre alte Würfel gefunden. Nein, das Besondere daran war, dass es sich offenbar um organisiertes Glücksspiel handelte,
und das, obwohl Glücksspiel in Rom verboten war. Besonders verpönt waren Würfelspiele, da man dachte, sie verderben die Moral. Es wurde jedoch gespielt, sei es in Tavernen hinter verschlossenen Türen oder eben in Basiliken.
Eine ähnliche Situation haben wir zurzeit hier in Deutschland. Gerade bei den Sportwetten ist es so, dass es ein Monopol gibt, das heißt, Internet-Sportwetten sind bislang verboten, und es gibt eine Goldmedia-Studie, die davon ausgeht, dass 90 % des Glücksspielumsatzes aus Deutschland per Internet im Ausland erwirtschaftet werden. Das Geld fließt also irgendwie auf die Cayman-Islands oder nach Gibraltar.
Das Problem dabei ist, dass es überhaupt keine Kontrolle gibt. Die Regelungen des Jugendschutzes sind dort nicht kontrollierbar. Auch die Regelungen zum Spielerschutz und zum Schutz vor Betrug sind nicht kontrollierbar. Deswegen ist es wichtig, dass es hier künftig kein Verbot mehr gibt, sondern Konzessionen. In Deutschland wird das Glücksspiel legalisiert, aber unter strengen Auflagen im Hinblick auf den Jugendschutz, die Suchtprävention, den Schutz vor Betrug und Manipulation, den Spielerschutz.
Endlich ist es in 15 Bundesländern gelungen, einen neuen Glücksspielstaatsvertrag auf den Weg zu bringen. Das war nicht leicht. Gerade die FDP hat sich hier sehr stark eingebracht. Im ersten Entwurf waren Regelungen enthalten, die wir nicht hinnehmen konnten. Internetsperren sind aus unserer Sicht ein Eingriff in die Grundrechte. Diese Sperren wollte man durch die Hintertür mit verklausulierten Paragraphen einführen. Dem haben wir nicht zugestimmt, sondern eine klare Absage erteilt.
Das Gleiche gilt für die Zahl von sieben Konzessionen. Diese Zahl war aus unserer Sicht völlig willkürlich. Die Konzession muss stärker an Inhalte gebunden werden. Das ist jetzt der Fall. Wir haben strenge Kriterien, um den Jugendschutz, den Spielerschutz und den Schutz vor Betrug zu gewährleisten. Gerade im Zusammenhang mit den Sportwetten ist es wichtig, dass die Integrität des Sports gewährleistet ist. Zum Beispiel darf der Sport nicht manipulierbar sein. Im zweiten Entwurf des Staatsvertrages wurden diese Punkte geändert. Deswegen können wir diesem Entwurf auch zustimmen. Das ist ein richtiger Weg, ein Schritt in die richtige Richtung und eine deutliche Verbesserung aus den eben genannten Gründen.
Künftig wird es weniger Spielhallen geben. Wir müssen aber auch fair gegenüber den Betreibern sein, die jetzt investiert haben. Deshalb müssen wir bei den Ausführungsbestimmungen, über die wir sicherlich noch sprechen werden, darauf achten, dass vernünftige und faire Regelungen getroffen werden.
Die EU-Kommission in Brüssel hat in ihrer Notifizierung die Änderungen in dem Vertrag begrüßt, aber darauf hingewiesen, dass die Konzessionsvergabe transparent und diskriminierungsfrei erfolgen müsse. Sie kritisiert jedoch sehr scharf die Nichtfreigabe von Kasinospielen. Deutschland ist verpflichtet, Nachweise zu erbringen, dass bei diesen Spielarten die Gefahren der Spielsucht und des Betruges höher sind. Wenn wir der Meinung sind, dass das so ist, sollten wir der EU-Vorgabe folgen.
Beim zweiten Staatsvertrag, dem wir heute zustimmen werden, geht es um die Zusammenlegung der Norddeutschen und der Süddeutschen Klassenlotterie zu einer gemeinsamen Klassenlotterie der Länder. Hier werden Mehrfachstrukturen abgebaut und verschlankt. Verwaltungsgelder sollen für vernünftige soziale und andere Zwecke verwendet werden. Bei den Staatsverträgen und der Konzessionsabgabe geht es schließlich auch um die Förderung des Sports und die Förderung kultureller Zwecke. Hier wurde ein vernünftiger Weg beschritten. Erfreulich ist, dass München neben Hamburg ein Sitz dieser Gemeinsamen Klas
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland auf der Drucksache 16/11995 dem Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz und den Staatsvertrag über die Gründung der GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder auf der Drucksache 16/11996 dem Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? - Das ist der Fall. Dann ist dies so beschlossen.
Gesetzentwurf der Staatsregierung über kommunale Wahlbeamte und Wahlbeamtinnen (Drs. 16/11983) - Erste Lesung
Die Fraktionen haben vereinbart, auf eine Aussprache zu verzichten. Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? - Auch dies ist der Fall. Dann ist auch dies so beschlossen.