Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Erlauben Sie mir, dass ich meinen Redebeitrag mit der Stellungnahme der Abgeordnetenrechtskommission beginne, die aussagekräftig ist, weil die Kommission aus erfahrenen, unabhängigen Mitgliedern besteht; darunter ist auch ein ehemaliger Bundesverfassungsrichter. Die Kommission schreibt: Die Kommission ist der Auffassung, dass dieser Gesetzentwurf bestrebt ist, eine Versorgungslücke legitimerweise zu schließen und persönliche Härten zu vermeiden. Die Begrenzung des Additionseffekts auf zehn Jahre impliziert eine kleine Lösung. Sie erleichtert beiderseits den Wechsel zwischen Mandat und kommunalem Hauptamt. Die geringe Fallzahl lässt das Projekt auch haushalterisch vertretbar erscheinen. Die Kommission stimmt zu. Zudem gibt sie zu erkennen, den vorgelegten Entwurf für eine Minimallösung zu halten. Zusätzlich sieht sie mit Besorgnis den Zusammenhang zwischen angemessener Abgeordnetenbesoldung sowie sozialer Absicherung und Rekrutierung des politischen Führungspersonals. – Warum habe ich damit begonnen? – Ich habe damit begonnen, weil die Stellungnahme der Kommission viele Dinge aufgreift, die den Gesetzentwurf begründen und zeigen, dass der Gesetzentwurf angemessen ist, dass er eher bescheiden und verfassungsrechtlich unbedenklich ist.
Der erste Punkt ist der Lückenschluss. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist kein Problem, vom Landtag in den Bundestag oder vom Bundestag in das Europäische Parlament zu wechseln oder, wie wir es hier in diesem Hause in der letzten Legislaturperiode bei dem Kollegen Radwan hatten, vom Europaparlament in den Bayerischen Landtag und dann in den Deutschen Bundestag. Da gibt es keine Versorgungslücke, auch nicht beim umgekehrten Weg. Aber wenn jemand als Hauptamtlicher in der Kommunalpolitik, als OB, als Landrat oder als Bürgermeister, ins Parlament oder aus dem Parlament in das kommunale Hauptamt wechselt, dann kann das zu einem massiven Verlust von Versorgungsansprüchen führen. Warum soll ein Abgeordneter hier nach elf Jahren einen Versorgungsanspruch erwerben, aber nicht, wenn er sechs Jahre Landrat oder OB war und fünf Jahre Abgeordneter? Dann erwirbt er nur eine Nachversicherung,
die zu einer deutlich geringeren Versorgung führt. Wir haben hier also eine echte Lücke, eine echte Behinderung der Flexibilität beim Wechsel zwischen Amt und Mandat. Diese Flexibilität wünschen wir uns doch alle. Wir wollen nicht, dass Politiker an ihrem Sitz kleben, sondern dass sie bereit sind, sich zu verändern. Der Kommunalpolitiker soll seine Erfahrungen aus der Kommunalpolitik ins Parlament einbringen. Der Parlamentarier soll auch wieder aus dem Parlament rausgehen und seine Erfahrungen aus dem Parlament in die Kommunalpolitik einbringen, damit ein Austausch von Sachverstand stattfindet. Genau das ist das Ziel unserer Regelung. Wir wollen, dass sich die Parlamente der Länder und des Bundes und das Europäische Parlament sowie die Kommunen besser austauschen und vernetzen. Dafür brauchen wir die besten Leute. Deshalb müssen wir Hürden abbauen. Dies geschieht mit dem vorliegenden Gesetzentwurf.
Dieser Gesetzentwurf ist nicht die Optimalvariante. Die Mindestversorgung auf zehn Jahre zu begrenzen zeigt, dass wir nur eine Mindestversorgung schaffen wollen und uns gegen eine Maximalvariante wenden. Wir wollen schließlich nicht den Eindruck erwecken, als ob sich die Politik selbst bediene. Wir wollen die Möglichkeiten zum Wechsel erleichtern, aber keine Vollversorgung einführen. Das ist ein guter Kompromiss. Das zeigen auch die differenzierten Beiträge aller Fraktionen, ausgenommen vielleicht der GRÜNEN.
Sehr negativ differenziert. Wir werden nachher Ihre Ausführungen noch hören. – Wir beseitigen eine Lücke, ohne damit zu hohe Ansprüche zu schaffen. Liebe Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN, eines darf ich sagen: Wir haben in den Vorgesprächen offen kommuniziert. Sie haben dabei klargemacht, dass Sie eine andere Meinung vertreten. Sie haben gesagt: Führt doch das Bundestags-Modell ein, bei dem für jedes Jahr ein eigener Anspruch erworben wird. Dann müssen wir aber den Bürgerinnen und Bürgern auch sagen: Ein Abgeordneter erwirbt dann bereits nach einem Jahr einen Versorgungsanspruch von rund 200 Euro. Wie lange muss ein Rentner gearbeitet haben, um einen Anspruch von 200 Euro Versorgung zu erreichen? – Wenn wir über die Gerechtigkeit diskutieren, glaube ich nicht, dass euer Vorschlag der gerechtere ist.
Ich möchte als letzten Punkt das Thema Mutterschutz ansprechen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben uns mit der Initiative beschäftigt, die von Frau Kollegin Judith Gerlach stammt, die als unser jüngstes Mitglied Mutter geworden ist. Das ist für uns alle
erfreulich. Wir wünschen uns viele junge Mütter, noch wesentlich mehr, als wir zurzeit in unserem Land haben.
Herr Kollege, ich bin gerade dabei, wieder Vater zu werden. Ich tue das meine dazu. Die Mutter kann ich aber nicht ersetzen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, nach dieser Anregung sollte für Abgeordnete, die in der Mutterschutzzeit oder in der ersten Erziehungszeit nicht in der Lage sind, ihre parlamentarischen Verpflichtungen wahrzunehmen, was sehr verständlich ist, eine Vertretungsregelung geschaffen werden, die ihnen ein Fehlen ermöglicht, ohne dass sie sich ständig auf die Suche nach Vertretern begeben müssen. Dafür haben wir leider keine Lösung gefunden. Wir wollten aber ein Zeichen setzen. Die Kürzung des Sitzungsgeldes für eine Abgeordnete während der Mutterschutzzeit sollte halbiert werden. Das ist zwar nur ein kleines Zeichen, aber es soll deutlich machen, dass wir die Situation der Mütter würdigen und zu einem Entgegenkommen bereit sind.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich verstehe nicht, warum dieser Punkt des Gesetzentwurfs von den GRÜNEN so negativ dargestellt wird. Die GRÜNEN sagen, eine Abgeordnete hätte die tollsten Möglichkeiten; sie könnte sich selbst aussuchen, wie sie ihre Arbeit in der Zeit des Mutterschutzes gestaltet, und hätte damit mehr Privilegien als jede Arbeitnehmerin. Nach meinem Kenntnisstand gibt es seit vielen Jahrzehnten für Arbeitnehmerinnen während des Mutterschutzes die Lohnfortzahlung. Das ist klar geregelt. Ich sehe hier keinen Unterschied zu Abgeordneten, denen die Diäten weitergezahlt werden.
Ich behaupte sogar, Abgeordnete haben es wesentlich schwerer, sich aus ihrem alltäglichen Geschäft zurückzuziehen. Die Behauptung, eine Abgeordnete könnte ihre Tätigkeit einfach über lange Zeit ruhen lassen, ohne dass dies auffällt, ist nicht nachvollziehbar. Wir von der CSU-Fraktion machen diese Erfahrung nicht. Wenn ein CSU-Abgeordneter oder eine Abgeordnete längere Zeit ausfällt, sei es krankheitsbedingt, sei es wegen einer Schwangerschaft, wird das sehr wohl zur Kenntnis genommen, weil die Arbeit der Abgeordneten wichtig ist. Das gilt auch für die Kolleginnen und Kollegen von der SPD und den FREIEN WÄHLERN, die das ähnlich sehen. Wenn die
Tätigkeit der GRÜNEN so gestaltet ist, dass sie über längere Zeit fehlen können, mag das so sein. Bei uns ist das jedenfalls nicht der Fall.
Ich möchte ein Beispiel bringen, das mir aktuell widerfahren ist: Das "Straubinger Tagblatt" hat sich mit mir einen Faschingsscherz erlaubt. Auf einer Seite wurde ein Bild von mir gezeigt, auf dem ich mit Lederschurz und einem Schlegel in der Hand beim Anzapfen zu sehen war. Die Zeitung hat auf diesem Bild den Schlegel durch einen Kochlöffel ersetzt und dazugeschrieben: Zellmeier geht in Elternzeit.
Ich werde es mir überlegen. – Ich hätte nicht gedacht, dass diese Meldung von so vielen Menschen ernst genommen würde. Ich bekam Anfragen und Mails, in denen ich gefragt wurde: Lieber Herr Abgeordneter, wohin soll ich mich denn mit meinen Problemen wenden, wenn Sie in Elternzeit sind? Gibt es da eine Lösung? – Von den Wählerinnen und Wählern wird also sehr wohl zur Kenntnis genommen, wenn sich ein Abgeordneter eine Auszeit nimmt. Dass Abgeordnete bessergestellt wären, kann ich nicht erkennen. Von einem Abgeordneten wird erwartet, dass er rund um die Uhr im Dienst ist. Ich fasse meinen Dienst so auf, dass ich immer bereit bin, den Menschen zur Seite zu stehen. Deshalb ist es für uns nicht so einfach, Auszeiten zu nehmen, auch wenn das einige Kolleginnen und Kollegen so sehen. Wir haben viele Bürgeranliegen und viele Probleme in der Region, die wir lösen müssen. Dafür sind wir gewählt. Deshalb haben wir auch keinen klassischen Urlaub. Wir alle haben die Selbstverpflichtung auf uns genommen, für die Menschen in unserem Land möglichst umfänglich da zu sein.
Mit diesem Gesetz regeln wir also zwei wichtige Bereiche: Wir schließen eine Versorgungslücke und regeln das Thema Mutterschutz. Ich habe vorhin gesagt, dass es sich dabei um keine Optimalvariante handelt. Wir könnten uns noch andere Regelungen vorstellen, die aber leider verfassungsrechtlich nicht möglich sind. Andere mögliche Regelungen wären aus unserer Sicht nicht angemessen, da dadurch der Eindruck erweckt würde, Abgeordnete würden besser behandelt als die anderen Bürgerinnen und Bürger. Der Gesetzentwurf führt zu einer Verbesserung der Situation, ist jedoch keine Optimalvariante. Liebe Kolleginnen und Kollegen, deshalb bitte ich um Ihre Zustimmung. Wir sollten diesen Gesetzentwurf nach Möglichkeit mit großer Mehrheit beschließen und
Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die SPD-Fraktion wird, wie bereits angekündigt, diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen, sondern sich der Stimme enthalten. Wir haben bereits in der Ersten Lesung eine intensive Beratung in den Ausschüssen angekündigt, die auch stattgefunden hat. Diese Beratung hat gezeigt, dass das Schwarz-Weiß der Argumente der Ersten Lesung einer sehr differenzierten Betrachtung gewichen ist, wie wir das in der Ersten Lesung auch gefordert haben. Ich möchte nur zwei Beispiele bringen, die sich bei der Abstimmung und bei den Äußerungen gezeigt haben. Bei dem Schwerpunkt Altersversorgung im Gesetzentwurf haben sich im Haushaltsausschuss zwei Kollegen der CSU-Fraktion der Stimme enthalten und dem eigenen Gesetzentwurf nicht zugestimmt. Das zeigt, wie differenziert dieser Gesetzentwurf betrachtet werden kann und betrachtet werden muss.
Herr Kollege Mütze von den GRÜNEN hat im Haushaltsausschuss den Regelungen zu den Abzügen wegen Fehlzeiten während des Mutterschutzes ausdrücklich zugestimmt, während eine Kollegin der GRÜNEN in der Ersten Lesung diese Regelung noch massiv kritisiert hatte. Wir sehen hier sehr differenzierte Stellungnahmen der Fraktionen. Das ist auch gut so. Dies widerlegt auch die Behauptungen, mit denen über die Presse suggeriert wurde, dass im Parlament über diesen Gesetzentwurf intransparent diskutiert worden sei. Die Beratungen sind transparent und nachvollziehbar. Das ist auch wichtig.
Nun zur Altersversorgung: Liebe Kolleginnen und Kollegen, wäre man unseren Empfehlungen gefolgt, hätte man auf den Teil des Gesetzentwurfs zur Altersversorgung eher verzichtet. Ich nenne dafür drei Gründe:
Erstens. Der Gesetzentwurf, wie er vorgeschlagen wird, wirft zur Altersversorgung mehr Fragen auf, als er löst.
Zweitens. Der Gesetzentwurf befeuert eher die Debatte über vermeintliche Privilegien der Abgeordneten, als dass er diese Debatte versachlichen würde. Das ist zum Teil schon zu beobachten.
Drittens. Bei Begrifflichkeiten, die in diesem Gesetzentwurf enthalten sind, zum Beispiel "Härten in der Altersversorgung" und "Gerechtigkeitslücken", ist Vorsicht angebracht, wenn es um Parlamentarier des Bayerischen Landtags geht. Die tatsächlichen und gefühlten Härten für die normalen Arbeitnehmer sind tatsächlich Gerechtigkeitslücken und Härten. Im Bereich des Bayerischen Landtags sind solche Härten durch die Regelung, die wir jetzt schon haben, nicht gegeben.
Ich will die Gründe noch einmal nennen, die uns bei der vorgeschlagenen Altersversorgung skeptisch machen. Die Probleme dieses Gesetzentwurfs sind: Gemäß der Grundsystematik der Altersversorgung sowohl für hauptamtliche Kommunalpolitiker als auch für Abgeordnete des Bayerischen Landtags ist eine Mindestamtszeit von zehn Jahren erforderlich. Das kann man verändern wollen – dann müssen diejenigen, die das verändern wollen, das auch hier im Bayerischen Landtag beantragen. Aber das Grundsystem geht von einer Mindestamtszeit aus. In den Ausschussberatungen und auch in der Ersten Lesung ist diese Mindestwartezeit kritisiert worden; das System des Deutschen Bundestags ist dem gegenübergestellt worden. Dort entstehen ab dem ersten Amts- bzw. Mandatsjahr jährlich aufsteigende Versorgungsansprüche. Man kann natürlich wie die GRÜNEN oder andere über die Übernahme des Bundestagsmodells debattieren. Dann gehört aber auch der Mut dazu, zu sagen, was das bedeutet – nämlich, dass ab dem zweiten Jahr schon Renten- bzw. Pensionsansprüche entstehen –, und einen entsprechenden Antrag in diesen Landtag einzubringen.
Umgekehrt muss zum Vorschlag der CSU gesagt werden: Eine Mindestamtszeit von zehn Jahren führt zu Lücken, die vom Gesetzgeber sowohl im kommunalen Bereich als auch im Bereich des Parlaments gewollt sind. Sie sind keine Härten, sondern Ergebnis klarer Vorgaben. Diese kann man ändern; dann muss man aber ein anderes System einführen. Wenn man von Härten – besser: Lücken – spricht, dann muss man wissen, dass die Lücken auch mit Inkrafttreten dieses Gesetzes – Kollege Zellmeier hat das dargestellt – umso deutlicher zutage treten. Bei Bürgermeistern, Landräten, Oberbürgermeistern, auch Parlamentariern, die nach neuneinhalb Jahren ausscheiden und nicht in die jeweils andere Ebene wechseln, besteht diese Lücke nach wie vor. Wenn die Mindestzeit von zehn Jahren nicht erfüllt ist, besteht kein Anspruch aus der Zeit des Mandats.
Die CSU greift nun eine einzige Frage auf und wirft damit natürlich auch ein Scheinwerferlicht auf die anderen Lücken, die weiterhin bestehen und die mit dem System zu tun haben, das wir sowohl für die kommu
nalen Spitzenbeamten als auch für die Parlamentarier gewählt haben. Wir haben die Instrumente der Versorgungsabfindung und der Nachversicherung. Sie vermeiden auf jeden Fall soziale Härten. Um soziale Härten geht es bei diesem Gesetzentwurf definitiv nicht. Das sollte klar sein.
Allerdings – auch das sollte man deutlich sagen – sieht die SPD-Fraktion keinen Anlass, den Gesetzentwurf der CSU-Fraktion zu skandalisieren. Die Fragen nach der Anrechnungsregelung zwischen den politischen Ebenen sind selbstverständlich zu stellen. Wir haben schon in vielen Bereichen Lösungen; zwischen den Parlamenten der verschiedenen politischen Ebenen, Land, Bund, Europa findet selbstverständlich eine Anrechnung statt. Es ist natürlich kein abwegiger Gedanke, diesen Grundsatz auf den Wechsel zwischen dem Bayerischen Landtag und Spitzenämtern in der Kommunalpolitik und umgekehrt zu übertragen. Diesen Gedanken kann man durchaus haben, und die Überlegung, die Erfahrungen wechselseitig zu nutzen und den Wechsel zu begünstigen, ist legitim. Die Abgeordnetenrechtskommission hat eine entsprechend positive Stellungnahme abgegeben. Kollege Zellmeier hat darauf hingewiesen.
Dabei – das nur in einem Nebensatz – ist das Beteiligungsverfahren im Hinblick auf die Abgeordnetenrechtskommission und die Information hierzu nicht in Ordnung, sondern suboptimal gewesen. Das haben wir auch zum Ausdruck gebracht. Wir haben jetzt rekonstruiert, dass das nicht böswillig war, und Verbesserungen des Verfahrens vereinbart, wenn es in Zukunft um solche Dinge geht.
Indessen sehe ich für eine Verfassungswidrigkeit – die GRÜNEN haben diese Frage gestellt – keine Anhaltspunkte, zumal der Abgeordnetenrechtskommission Verfassungsrechtler ausgewiesener Provenienz angehören. Entscheidend ist der Gedanke – auch dazu will ich etwas sagen –, dass eine Ungleichbehandlung vorliege, weil der Gesetzentwurf vorsieht, dass die Altersversorgung beim Wechsel vom kommunalen Spitzenamt in den Landtag erst mit 67 Jahren; beginnt oder früher, wenn entsprechende Regelungen in Anspruch genommen werden, die ja noch bestehen, im Normalfall aber mit 67 Jahren, dass sie aber umgekehrt beim Wechsel vom Landtag ins kommunale Spitzenamt bereits deutlich früher beginnen kann, je nachdem, wie die jeweilige Konstellation ist, im Zweifelsfall schon ab 40 oder 45 Jahren. Das ist natürlich keine Privilegierung oder Ungerechtigkeit, sondern zeigt eher, dass es die Grundlage unseres kommunalen Wahlbeamtenrechts ist. Auch das kann man natürlich verändern, aber im Augenblick ist die Regelung dort so. Wer das nicht will, kann natürlich hier im Landtag eine Änderung beantragen.
Abschließend komme ich zu den Abzügen bei der Nichtteilnahme an Sitzungen während des Mutterschutzes oder bei Erkrankung von Kindern. Ich glaube, dass die vorgeschlagene Regelung positiv, als Signal für die Frauen in der Politik, als Signal für die Vereinbarkeit von Familie und Politik zu sehen ist. Es geht nicht um einen Vergleich mit sonstigen Lebenswirklichkeiten, sondern ich glaube, dass die Regelung beim Vergleich mit männlichen Kollegen oder mit Kollegen ohne Kinder ein positives Signal geben sollte. Das ist der Hintergedanke. Es geht keinesfalls um materielle Dinge. Ich finde, das kann man so auch anerkennen.
Es gibt natürlich Gegenargumente, wie wir alle wissen. Der Abzug von der Kostenpauschale ist mit nicht entstandenen Kosten bei Abwesenheit begründet. Das haben wir im Bayerischen Landtag für Fälle länger andauernder Krankheit bereits modifiziert. Aber die Grundkonstellation ist natürlich anders gedacht. Andere Fallkonstellationen der Ausnahmen sind nach wie vor sinnvoll. Sie bleiben mit dem Gesetzentwurf ausgeblendet. Beim Vergleich mit dem Arbeitsrecht draußen hält die Regelung durchaus stand; auch darauf hat Kollege Zellmeier hingewiesen.
Es gibt Differenzen bei der Bewertung dieses Signals. Ich darf in Erinnerung rufen: Kollegin Gote hat es im Plenum massiv als "unehrlich, verlogen" kritisiert; heute steht "absurd" in der Zeitung. Der Kollege Mütze von den GRÜNEN hat im Haushaltsausschuss – Zitat aus dem Protokoll – gesagt, den betreffenden Teil des Gesetzes hielten die GRÜNEN für richtig. – Ja, was denn nun: Ist es absurd, verlogen, unehrlich, oder ist es richtig? – Man könnte sich gegebenenfalls entscheiden. Ich respektiere die unterschiedlichen Standpunkte. Aber dann in dieser Vehemenz hier aufzutreten – das ist zumindest im Ansatz scheinheilig.
Insgesamt wirft der Gesetzentwurf für uns als SPDFraktion mehr Fragen auf, als er beantwortet. Deshalb werden wir uns bei diesem Gesetzentwurf in Zweiter Lesung enthalten. – Danke für die Aufmerksamkeit.
dass die Vornahme gesetzlicher Regelungen über die eigene Entschädigung durch die Abgeordneten selbst immer zu einem gewissen Unbehagen führt. Anwalt in eigener Sache zu sein, führt für mich persönlich immer zu einem gewissen Unwohlsein. Aber diese Aufgabe ist dem Gesetzgeber, den Abgeordneten nun einmal zugewiesen; daran kommen wir nicht vorbei.
Ich beginne meine Ausführungen zu diesem Gesetzentwurf mit der Kürzung des Abzugs bei Absenzen. In familienpolitischer Hinsicht handelt es sich bei der Halbierung des Abzugs während der Mutterschutzfristen sicherlich um eine finanzielle Marginalie. Aber ich denke schon, dass wir hier ein zulässiges Signal und einen weiteren Mosaikstein oder auch nur ein Steinchen für die familienfreundliche Gestaltung von Arbeitsplätzen setzen. Unsere Fraktion, insbesondere Eva Gottstein, sagt in diesem Parlament, wenn es um Gleichstellung geht, immer wieder: Einer der besten Faktoren für Gleichstellung am Arbeitsplatz ist eine familienfreundliche Politik. – Daran halten wir uns hier, wenn wir das so machen, meine Damen und Herren. Wir haben bei der Aufwandspauschale ohnehin eine sehr strenge Regelung für Abzüge im Fall der Abwesenheit von Sitzungen. Sie sind übrigens keine Strafe fürs Fernbleiben; das muss ich jetzt nicht den Kolleginnen und Kollegen sagen, aber wir haben ja auch genügend Zuhörer. Selbst das entschuldigte Fernbleiben wegen Krankheit beispielsweise führt nicht zur Befreiung von diesen Abzügen. Das war und ist so gewollt; das haben wir ganz bewusst so entschieden, und daran wird auch nichts geändert. Vor diesem Hintergrund stimmen wir zu, dass im Falle der Abwesenheit wegen der Mutterschutzfristen eine kleine Privilegierung erfolgt. Ja, es ist eine Privilegierung gegenüber den anderen Abgeordneten. Das ist ein bewusstes Signal auch und gerade für die Mütter.
Liebe Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, für eine Selbstkasteiung nach dem Motto, dass es uns Abgeordneten sowieso schon zu gut geht, besteht in diesem Punkt nach meiner Auffassung wirklich kein Anlass. Das ist keine unangemessene Selbstbevorzugung der Abgeordneten.