Peter Meyer

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Sehr verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! In den vergangenen Wochen wurde viel über die Motivlage diskutiert. Liebe Frau Kollegin Guttenberger, Sie sind mit den Worten "funktionierender, starker Rechtsstaat" sehr hoch eingestiegen.
Die passende Antwort darauf kam von Herrn Kollegen Schindler. Deswegen kann ich mir nähere Ausführungen ersparen. Ich möchte es vereinfacht darstellen: Wenn mit der Wiedereinführung des Bayerischen Obersten erst wieder ein funktionierender, starker Rechtsstaat installiert wird, dann bedeutet das: Wir von der CSU lösen die Probleme, die wir ohne uns gar nicht hätten.
Die Betonung der Rechtssicherheit aufgrund der Vereinheitlichung der obergerichtlichen Rechtsprechung mag ja im Ergebnis richtig sein, aber das hatten wir schon früher. Sie von der CSU haben das damals mutwillig aufgegeben, wenn auch einige von Ihnen mit der geballten Faust in der Tasche.
Liebe Frau Kollegin Guttenberger, eines wurde mehrfach im Ausschuss angesprochen. Herr Kollege Schindler und ich haben es bereits in der Ersten Lesung gesagt: Wenn die CSU in diesem Kontext von der Verfolgung der Heimatstrategie spricht, dann ist das nur von hinten her gedacht; denn im Ergebnis bleiben die Richter in Nürnberg und Bamberg sitzen. Nachdem die Aufgaben vom Bayerischen Obersten Landesgericht auf die Oberlandesgerichte übergegangen waren, übernahmen diese Gerichte die Aufgaben. Das machen sie weiterhin, wenn auch unter anderem Dienstsiegel. Nichts ist es mit der Heimatstrategie! Diese gab es zum Zeitpunkt der Verlagerung nämlich noch nicht.
Selbst die Wiedereinrichtung ist nur Wunschdenken – auch das hat Kollege Schindler schon ausgeführt –; denn die Bundesgesetzgebung hat in den vergangenen Jahren keine Rücksicht mehr auf ein in Bayern bestehendes Oberstes Landesgericht nehmen müssen. Deswegen hat man sich dann gewisse Klauseln, die man früher gebraucht hatte, erspart.
Lieber Herr Staatsminister, Sie selbst sprechen davon, dass die Zuständigkeiten des Bayerischen Obersten Landesgerichts auf Bundesebene erst noch geschaffen werden müssten. Das lassen wir jetzt so stehen. Über das Klima in der Koalition müssen wir hier nicht diskutieren.
Zum Gesetzentwurf selbst möchte ich noch anmerken, dass wir diesem natürlich zustimmen. Auch die fachliche Richtigkeit der Wiedereinführung des Bayerischen Obersten Landesgerichts haben wir stets betont. In der federführenden Beratung haben wir dem Umstand, dass eine Ausschreibung der Stelle der Präsidentin oder des Präsidenten vor deren oder des
sen Ernennung nicht vorgesehen ist, keine weitere Beachtung geschenkt. Wir sind zwar mit der SPD und den GRÜNEN der Auffassung, dass die Spitzenpositionen der Obergerichte auszuschreiben sind. Wir selbst haben bereits entsprechende Initiativen in diesem Haus gestartet, aber immer betont, dass die nicht erfolgte Ausschreibung bisher nicht zu Fehlbesetzungen geführt hat. Da die isolierte Einführung einer Ausschreibung für die Besetzung des Bayerischen Obersten Landesgerichts mit diesem Gesetzentwurf keinen Sinn ergibt, haben wir die Formulierung in diesem Kontext in der Einzelabstimmung im Ausschuss mitgetragen und nicht wie die SPD dagegen gestimmt. Die Besetzung der Spitzenämter wird eines Tages an anderer Stelle zu klären sein.
Genauso tragen wir den Änderungsantrag der CSU mit. Die Kolleginnen und Kollegen – es war hauptsächlich eine Kollegin – von den GRÜNEN äußerten einen gewissen Verdacht, was es mit der vorgezogenen Ernennung auf sich haben könnte. Ich sehe das nicht gar so eng. Mit der jetzt zu beschließenden Änderung geht die Ernennungszuständigkeit halt zum 18. Juli 2018 – ich nehme an, das hängt mit der letzten Kabinettssitzung vor der Sommerpause zusammen – auf die Staatsregierung über. Dann möge ab dem 18. Juli eine Ernennungsurkunde gefertigt werden. Auch in dieser kann aber als frühestes Datum der Wirksamkeit der 15. September stehen, da das Gericht erst ab diesem Zeitpunkt existieren wird. Die Probleme, die manche insoweit sehen, sehe ich nicht. Deshalb können wir auch dem Änderungsantrag zustimmen.
Wir stimmen, wie immer angekündigt, dem Gesetzentwurf aus rein fachlichen Gründen zu.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei uns im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes ist schon seit Jahren ein Dauerthema – ich bin seit knapp zehn Jahren dabei –, wie wir den öffentlichen Dienst attraktiv machen können oder noch attraktiver gestalten können. Im Rahmen dieser Problematik ist die Ballungsraumzulage bei uns im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes natürlich ebenfalls ein Dauerthema.
Unser Gesetzentwurf hat zum Ziel, den Grenzbetrag für Anwärterinnen und Anwärter und für Dienstanfängerinnen und Dienstanfänger abzuschaffen. Der Gesetzentwurf der SPD verfolgt auch dieses Ziel und darüber hinaus die Verdoppelung der Ballungsraumzulage.
Meine Damen und Herren, der Grenzbetrag ist eine Erfindung. Ich habe in meinen fast zehn Jahren hier meine Erfahrungen zum Dienstrecht gesammelt und komme, wie Sie wissen, originär aus der öffentlichen Verwaltung. Mir sind viele Vorschriften nicht fremd. Viele Vorschriften, gerade im Dienst- und Besoldungsrecht, sind sicherlich kompliziert und nicht auf den ersten Blick verständlich, aber man kann sie erklären. Diese Geschichte mit dem Grenzbetrag muss man aber nicht verstehen, meine Damen und Herren.
Nein, man muss es nicht verstehen, Herr Kollege Reiß. Worum geht es? – Es ist eine Systemfrage, und ich verstehe Ihren systemischen Ansatz nicht. Der Grenzbetrag legt fest, dass Anwärter im Hinblick auf
ihr möglicherweise künftiges Einkommen im Staatsdienst ab, sagen wir einmal, A 12 aufwärts – das umfasst beispielsweise schon die Lehramtsreferendare und -referendarinnen – keine Ballungsraumzulage erhalten, weil sie diese später auch nicht erhalten würden.
Meine Damen und Herren, hier wird es meines Erachtens schizophren. Diese Referendarinnen und Referendare verdienen zwischen 1.200 Euro und 1.400 Euro und erhalten wegen der Grenzbetragsregelung keine Ballungsraumzulage. Kolleginnen und Kollegen hingegen, die keine Anwärter mehr sind und unterhalb von A 12 eingruppiert sind, verdienen vielleicht 3.000 Euro oder 3.500 Euro brutto und erhalten eine Ballungsraumzulage. Von den absoluten Beträgen her gesehen, kann man das nicht verstehen.
Es geht nicht darum, was die Anwärterinnen und Anwärter künftig verdienen, sondern darum, dass sie jetzt ihre Wohnungssorgen und Ausgaben für Miete und Lebensunterhalt im Großraum München haben und darüber hinaus nicht immer wissen, ob sie später in den Staatsdienst übernommen werden. Viele der angehenden Lehrerinnen und Lehrer erhalten keine Anstellung im öffentlichen Dienst an den staatlichen Schulen. Es handelt sich also ausschließlich um eine soziale Aufgabe, die Ballungsraumzulage entsprechend den absoluten Verdiensten zu gewähren.
Natürlich ist die Ballungsraumzulage kein Allheilmittel, um die drängenden wohnungspolitischen und sozialen Probleme im Hinblick auf die Mieten zu klären. Das ist klar.
Der Gesetzentwurf der SPD-Fraktion zur Verdoppelung der Ballungsraumzulage geht über unseren hinaus. Dem stimmen wir zu. Mit dem Maßnahmenpaket vom Herbst 2017 ist bereits einiges erreicht worden. Damals ist die Ballungsraumzulage schon erhöht worden. Auch wenn es sich nur um eine kleine Erhöhung handelt, bei derart hohen Mietpreisen im Großraum München zählt jeder Euro. Natürlich kann man damit nicht die Wohnungsprobleme lösen.
Ich erkenne das Argument der CSU-Fraktion an, wonach eine zu hohe Ballungsraumzulage einer Beförderung gleichkäme und dann die ganze Systematik nicht mehr stimmen würde. Man kann darüber reden, die Ballungsraumzulage nicht linear und unbegrenzt zu erhöhen. Aber die Festlegung eines Grenzbetrags ist unsozial. Das dient nicht der von uns immer gewollten und angestrebten Attraktivitätssteigerung des öffentlichen Dienstes. Daher bitte ich um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Den wortgewaltigen Ausführungen des Herrn Kollegen Schindler und seiner historischen Recherche ist wenig hinzuzufügen.
Nur so viel: Frau Kollegin Guttenberger und sehr geschätzter Herr Staatsminister der Justiz, beim ersten Blick auf den Gesetzentwurf fällt auf, dass seine Überschrift besser "Gesetzentwurf zur Wiedererrichtung" lauten sollte. Das war ein großer Fauxpas.
Meine Damen und Herren, die Auflösung des Bayerischen Obersten Landesgerichts war eine gigantische Fehlentscheidung; daran gibt es nichts zu deuteln. Liebe Frau Kollegin Guttenberger, bei allem Respekt, Ihr jetziger Wortbeitrag hat die Sache nicht besser gemacht.
Die Gründe für die Wiedereinführung oder, nach hiesiger Lesart, die Einführung des Gerichts hat der Herr Staatsminister zutreffend ausgeführt. Das sind exakt die Gründe, die damals gegen die Auflösung des Gerichts gesprochen haben.
An diesen Widerspruch wird sich die CSU in den nächsten Wochen gewöhnen müssen. Daran führt kein Weg vorbei.
Neu ist der Begriff "Heimatstrategie". Herr Kollege Schindler hat es schon gesagt. Diesen Begriff gab es im Jahr 2003 noch nicht. Ein Wunder, dass Herr Stoiber diesen Begriff nicht erfunden hat. Natürlich können Sie mit der Heimatstrategie begründen, dass Sie auswärtige Senate in der Fläche schaffen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, in Wahrheit geht es um einen ganz einfachen technischen Vorgang: Die Richterstellen, die damals nach der Auflösung des Bayerischen Obersten an die drei Oberlandesgerichte gegangen sind, bleiben jetzt einfach vor Ort. Das ist Ihre ganze Heimatstrategie. Das ist ein bisschen Nebelkerzenwerferei.
Meine Damen und Herren, unser Hauptproblem ist nicht fachlicher Natur. Fachlich stimmen wir diesem Gesetzentwurf zu. Daran lassen wir gar keinen Zweifel. Aber warum diese Eile? Herr Staatsminister, ich möchte mich damit nicht dem Diskurs zwischen Ihnen und Frau Kollegin Gote anschließen. Aber warum diese Eile? Am 15. Mai vormittags gab es den Kabinettsbeschluss. Die Tinte auf dem Papier dieses Kabinettsbeschlusses war noch nicht trocken, da sollte der Gesetzentwurf schon hier in Erster Lesung behandelt werden. Entschuldigung, bricht denn die bayerische Justiz zusammen, wenn das Bayerische Oberste Landesgericht, das jetzt 14 Jahre nicht bestanden hat, nicht mehr vor dem 14. Oktober errichtet wírd? Liebe
Kolleginnen und Kollegen, diese Frage müsst ihr euch gefallen lassen. Was brennt denn an, wenn über die Errichtung des Bayerischen Obersten Landesgerichts erst in der neuen Legislaturperiode ausführlich beraten wird?
Gibt es denn nichts Wichtigeres? – Natürlich gibt es in der Justiz Wichtigeres. In der Justiz fehlen immer noch die nötigen Stellen, um all die Herausforderungen zu bewältigen, die in den letzten Jahren bei uns aufgelaufen sind. Denken Sie an die klassische ordentliche Justiz, denken Sie aber auch an die Verwaltungsgerichte. Diese sind heillos überlastet. Würden diese Gerichte entlastet, würde dadurch die bayerische Rechtsprechung gestärkt. Wird die Justiz entlastet, indem man ein Bayerisches Oberstes Landesgericht einführt? – Nein. Werden die Gerichte durch ein Bayerisches Oberstes Landesgericht entlastet, wenn überall Rechtspfleger fehlen? Die Stelle eines Rechtspflegers wird für einen Geschäftsleiter benötigt. Das steht in dem Gesetzentwurf. In anderen Gerichten und Kammern fehlen aber Rechtspfleger. Das wäre eine Eilentscheidung wert gewesen, aber nicht die Wiedererrichtung des Bayerischen Obersten.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, dieser Gesetzentwurf dient nicht nur der Wiedererrichtung des Bayerischen Obersten Landesgerichts, sondern auch der Rechtsbereinigung; denn mit diesem Gesetzentwurf werden die Streitsachen über die Fideikommisse – jetzt gehen die Suchmaschinen an – den Oberlandesgerichten zugewiesen. Das ist zutreffend, aber nichts Neues. Das steht schon in dem entsprechenden Gesetz, das gleichzeitig abgeschafft wird. Deshalb kommt diese Regelung jetzt in das Ausführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz.
Diese Rechtsbereinigung ist konsequent und hat mit der Wiedereinführung des Bayerischen Obersten nichts zu tun. Das hätte also auch Zeit gehabt. Das ist aber kein Ablehnungsgrund für dieses Gesetz. Wir stimmen dem Gesetzentwurf aus fachlichen Gründen zu. Politisch ist er eine Bankrotterklärung der CSU.
Lieber Kollege Ländner, ich bin seit einiger Zeit über Ihre Verständnislosigkeit für unsere Verständnislosigkeit amüsiert. Ich kann mich gut erinnern: Vor einigen Wochen, als es hier um irgendwelche Dringlichkeitsanträge ging, haben Sie hier gesagt: Was wollt ihr denn? Niemand hat die Absicht, eine Grenzpolizei zu errichten.
Das stimmt.
Noch bin ich dran.
Lieber Herr Kollege Ländner, darum heißt es hier: "Gesetzentwurf zur Errichtung der Bayerischen Grenzpolizei". Das ist genau das Gegenteil dessen, was Sie sagen.
Ich habe noch das Rederecht.
Was Sie gerade vorgetragen haben, ist genau unsere Argumentation. Kollegin Gottstein wird dies noch ausführen. Das ist genau das, was wir Etikettenschwindel nennen.
Für diese polizeilichen Aufgaben, die Sie als ganz normal abtun, braucht man keine Grenzpolizei im förmlichen Sinne; das kann die bisherige Landespolizei genauso gut machen. Dazu brauchen wir nicht extra Leute in eine neue Direktion einzugliedern. Die Direktionen haben Sie erst vor einigen Jahren abgeschafft.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Ich meine, es ist unstrittig, dass es aus Sicht des Petenten höchst unbefriedigend ist, mit Ermittlungen überzogen zu werden, bei denen sich hinterher herausstellt, dass er unschuldig ist, und bei denen manche sagen, das hätte man vorher auch schon wissen können, während diejenigen, die ihn angeschwärzt haben, unbehelligt bleiben.
Das ist in der Tat eine höchst unbefriedigende Geschichte. Angesichts der zigtausend Ermittlungsverfahren, die in diesem Land geführt werden, von denen auch viele zigtausend Verfahren mit dem Ergebnis nach § 170 Absatz 2 der Strafprozessordnung mangels Tatnachweises eingestellt werden, ist das leider so. Damit bekommt man keine Genugtuung. Deshalb ist der Ausgang des Verfahrens für Herrn Bendixen völlig unbefriedigend. Das ist keine Frage.
Was aber kann das Petitionsverfahren überhaupt leisten? – Der Petent will – so meine Interpretation – eine Anklageerhebung gegen die Informanten. Die wurde von der Staatsanwaltschaft mehrfach abgelehnt. Notfalls – das ist das Ziel der Petition – sollte die Anklage auf Weisung des Staatsministeriums der Justiz bzw. auf Weisung von uns gegenüber dem Staatsministerium, dass dieses seinerseits eine Weisung gegenüber der Staatsanwaltschaft erlässt, erhoben werden. Geht das? – Natürlich sagt der Kollege Schindler, dass die Staatsanwaltschaft keine gerichtliche Unabhängigkeit genießt. Das ist völlig richtig. Wir alle wissen aber, wie höchst problematisch es ist, wenn einem Staatsanwalt Weisungen gegeben werden sollen. Das ist eine höchst kitzelige Geschichte. Wir alle sind froh, dass es nicht tägliches Brot ist, den Staatsanwaltschaften Weisungen zu geben, dass sie Ermittlungen durchführen oder sein lassen sollen. Deshalb gibt es quasi eine Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft.
Die Frage nach dem Klageerzwingungsverfahren halte ich für völlig irrelevant. Da muss ich dem Kollegen Rieger leider widersprechen. In der Tat ist die Durchführung eines Klageerzwingungsverfahrens nicht Voraussetzung, um eine Petition einreichen zu können. Das ist völlig klar. Umgekehrt müssen wir uns aber immer fragen, was man mit der Petition erreichen kann. Bei der Dienstaufsicht über Staatsanwälte sagt das Ministerium selbst, dass es nur überprüft, ob die Beurteilung durch die Staatsanwälte vertretbar ist. Das Ministerium sagt nicht, wir entscheiden selbst anstelle der Staatsanwälte. Es prüft nur, ob die Beurteilung durch die Staatsanwälte vertretbar ist und mit der Rechtsprechung in Einklang steht oder nicht.
Wie sollen wir als Parlament eine eigene Beurteilung vornehmen? Das können wir schlicht und ergreifend nicht leisten, ob die Beurteilung des Ministeriums falsch ist oder nicht. Beurteilungs- und Ermessensspielraum kennen wir aus dem Verwaltungsrecht. Das kann das Petitionsverfahren nicht leisten. Insofern gibt es natürlich das Argument der Gewaltenteilung.
Die Rechtswegausschöpfung spielt hier keine Rolle. Aber der Petent hätte in der Tat mit einem Klageerzwingungsverfahren eine Instanz gehabt, die im Notfall hätte entscheiden können und dürfen, dass die
Entscheidung der Staatsanwälte aufzuheben und stattdessen Klage zu erheben ist. Das Gericht hätte das tun können.
Ich glaube nicht, dass wir als Parlament diese Entscheidung treffen können. Meine Damen und Herren, das können wir nicht. Zum Stichwort Kontrolle der Staatsanwaltschaft, der Staatsregierung: Es ist schon richtig, dass das Parlament kontrolliert. Aber Kontrolle heißt doch nicht Ersetzung durch eigene Entscheidungen. Mit welchen Sachverhaltsaufklärungen wollen wir denn sagen: Die Klage hätte erhoben werden müssen? Das schaffen wir nicht. Dafür haben wir doch gar nicht die Detailkenntnisse. Das können wir nicht. Kontrolle heißt nicht Ersetzung von Beurteilungen. Kollege Runge, wir können die Staatsregierung mit weiteren Schriftlichen Anfragen kontrollieren, zu Stellungnahmen und zum Hosenrunterlassen auffordern. Das können wir tun, aber wir können nicht eigene Entscheidungen anstelle von Entscheidungen der originär betroffenen Stellen setzen.
Diese Ersetzung hätte nur das Gericht im Klageerzwingungsverfahren machen können. Insofern ist dem Petenten nicht vorzuwerfen, aber schon der Vorhalt zu machen, dass dies die einzige Instanz gewesen wäre, die das hätte tun können. Das Parlament, glaube ich, kann das nicht, und deswegen muss es bei der Entscheidung gemäß § 80 Nummer 4 bleiben.
Frau Präsidentin, einen Satz möchte ich noch sagen: Im Ausschuss haben wir gegen die Mehrheit der CSU gestimmt. Die CSU hatte damals gleich die Entscheidung gemäß § 80 Nummer 4 beantragt. Herr Schindler hatte vorgeschlagen, die Beratung der Eingabe zu vertagen und drei Zusatzfragen an das Ministerium zu stellen. Diese Fragen wurden beantwortet, und jetzt lautet das Ergebnis auch für uns: § 80 Nummer 4.
Kollege Runge, das habe ich aus Zeitgründen nicht weiter ausgeführt. Natürlich ist in dem ganzen Umfeld, wenn es um Informanten und sonstige Dinge geht, vieles im Argen und merkwürdig. Das hat auch der Kollege Schindler eingeräumt. Das geht natürlich zulasten des Petenten. Das ist vollkommen klar.
Aber ich bleibe dabei: Wir sind als Parlament wirklich nicht in der Lage, eine bessere und eine vollständigere Sachverhaltsaufklärung zu machen, als es die Justiz kann. Ob die Justiz das gemacht hat, darüber kann man streiten.
Aber ich glaube, wir können es nicht besser. Deswegen fehlt uns schlicht und ergreifend die rechtliche Kompetenz, einfach zu entscheiden: Ihr hättet das anders machen müssen. Diese Möglichkeit sehe ich nicht. Das sehe ich bei vielen anderen Petitionen in ganz anderem Zusammenhang übrigens auch nicht. Man kann gerade aufgrund der Gewaltenteilung immer nur kontrollieren und zur Stellungnahme auffordern und sagen: Dazu müsst ihr euch noch einmal äußern, das reicht uns noch nicht. Aber wir können nicht sagen: Diese Entscheidung ist falsch, nur das, was wir sagen, ist richtig. Das funktioniert nicht.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Begriffe Schildbürgerstreich und Schildbürgerplanung sind schon mehrfach gefallen. Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, dieser Eindruck entsteht wirklich draußen bei den Menschen. Daran kommen wir leider nicht vorbei.
Herr Kollege Rabenstein hat bereits gesagt, dass es relativ wurscht ist, wer was versäumt hat. Wir müssen in die Zukunft blicken und dafür sorgen, dass so etwas nicht mehr passiert. Es ist egal, wer wem die Schuld zuschiebt: die Bahn dem Bauamt, das Bauamt der Regierung oder wie auch immer. Herr Kollege Rabenstein, ich stimme Ihnen vollkommen zu; in Zukunft muss eine integrierte Planung erfolgen, die alles berücksichtigt. Was die Bahn einwirft und Herr Staatsminister Herrmann freundlicherweise der Interessengemeinschaft geschrieben hat, hilft wenig. Warum das so gelaufen ist, kann man juristisch-formell alles erklären. Das ist ja das Problem. Nachdem die Elektrifizierung nicht im Bundesverkehrswegeplan, jedenfalls nicht im vordringlichen Bedarf, enthalten ist, sagt die Bahn: Ich muss das nicht bauen; wer von mir höhere Brücken will, muss das bezahlen; ich kann das nicht bezahlen. – Diese Geschichte kennen wir von den Streckenertüchtigungen beim Lärmschutz. Die Menschen, die an den Bahnstrecken wohnen, fordern mehr Lärmschutz. Die Bahn sagt juristisch korrekt: Die Lärmgrenzwerte werden eingehalten; wer mehr Lärmschutz will, muss den bezahlen. – Das ist auch in diesem Fall unser Problem.
Meine Damen und Herren, Herr Kollege Rabenstein, Oberfranken ist nicht eine der größten, sondern die
größte Dieselinsel. Die Strecke Hof – Nürnberg – Regensburg – Furth im Wald ist die größte Dieselinsel. Auf der Elektrifizierungskarte der Bahn springt diese Dieselinsel jedem Betrachter ohne Lupe ins Auge. Ich darf darauf hinweisen, dass die Vollendung der deutschen Einheit bereits 29 Jahre zurückliegt. Das ist doch das große Problem. Die Aufnahme in den vordringlichen Bedarf ist sowohl für die Strecke Hof – Regensburg als auch für die Strecke Hof – Nürnberg geschehen. Beide Strecken sind im vordringlichen Bedarf enthalten. Die Strecke Hof – Nürnberg ist bereits seit 30 Jahren im vordringlichen Bedarf und immer noch nicht elektrifiziert.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, deshalb stimmen wir euren Anträgen auch zu. Das sind Berichts- und Prüfanträge. Wir haben das in unserem Antrag um einen Punkt erweitert. Jetzt muss es nämlich, wie es Herr Kollege Rabenstein bereits gesagt hat, vorangehen. Der Fahrdraht hängt in Hof, aber nicht deswegen, weil die bayerische Planung so gut gewesen wäre, sondern weil die Sachsen das gemacht haben. Die Sachsen haben schon vor etlichen Jahren Geld in die Hand genommen. Damals hat die Staatsregierung – das war noch ein anderer Verkehrsminister – gesagt: Nein, das machen wir nicht. – Deswegen ist bis heute nichts oder fast nichts geschehen. Ein bisschen etwas kommt jetzt auf der Strecke Hof – Marktredwitz. Aber wann kommt es? – Auf Bundesebene muss das Geld auch noch bereitgestellt werden.
Meine Damen und Herren, wenn wir schon bei der Elektrifizierung der Strecken in Oberfranken sind, dann geht es auch um den Fernverkehr in Oberfranken. Beim Verkehrsprojekt Deutsche Einheit rauscht der ICE richtig schön am Rand von Oberfranken vorbei. In Coburg hält er auch so oft. In einem Vieleck zwischen Erfurt, Dresden, Prag, Nürnberg, Bamberg und Coburg, in einem so großen Gebiet, gibt es keinen Fernverkehr. Das kann sich Oberfranken nicht länger bieten lassen. Dafür müssen die Staatsregierung und der Bund etwas tun, das kann so nicht weitergehen.
Es geht nicht nur um die Elektrifizierung, es geht um den gesamten Schienenverkehr in Oberfranken. Dieser hat noch gewaltigen Nachholbedarf.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bevor diese Veranstaltung zu einer Anbiederungsstunde mutiert, kehren wir zu den Fakten zurück. Wir beraten heute diesen Gesetzentwurf in Zweiter Lesung. Ich habe im Ältestenrat gefragt, ob wir diese Aussprache heute überhaupt brauchen. Ich bin dort eines Besseren belehrt worden. Nun gut, dann machen wir es halt.
Es ist schön, dass ich hier einen Nerv getroffen habe. – Liebe Ingrid, wir haben bereits in der Ersten Lesung alle übereinstimmend gesagt, dass es wichtig und richtig ist, so viel Geld auszugeben und das Tarifergebnis 1 : 1 auf die Beamtenschaft zu übertragen. Das ist Wertschätzung. Dieser Begriff wurde von allen Fraktionen verwendet. Wir haben das in der Ersten Lesung gesagt. Zwei Tage später haben die Vertreter aller Fraktionen und der Minister das im Hauptausschuss des Beamtenbundes gesagt. Ich habe das in der Woche drauf bei den Personalräten der Finanzverwaltung gesagt. Wir alle haben das im Ausschuss gesagt, und nun sagen wir es heute wieder. Das ist ja auch richtig. Wir alle wissen, was wir an unserem öffentlichen Dienst haben. Wir danken unseren Bediensteten herzlich für ihre engagierte Leistung.
Herr Kollege Reiß hat heute über den Tarifbereich gesprochen. Das ist alles richtig. Ich habe das auch in der Ersten Lesung gesagt. Natürlich ist es mit diesem Gesetz nicht möglich gewesen, für die Tarifbeschäftigten etwas Analoges zu dieser Einmalzahlung für die Beamtinnen und Beamten draufzusatteln. Sie alle wissen, dass es dann diese Petition von Angestellten aus der Regierung von Oberfranken gab. Wir haben über diese Petition im Ausschuss beraten. Unterfränkische Tarifbeschäftigte haben sich dieser Petition angeschlossen.
Herr Minister, ich habe Ihnen in diesem Hause keinen Vorsatz unterstellt. Das war jedoch ein kleiner Fauxpas. Deshalb rege ich an: Stellen Sie noch einmal gegenüber den Tarifkräften klar, dass der gesamte öffentliche Dienst – nicht nur die innere Verwaltung, sondern alle Ressorts – die Herausforderungen durch die Flüchtlinge wirklich gut gemeistert hat. Diese Klarstellung würde ich von Ihnen erbitten. Das wäre die richtige Klarstellung für diese Petition, die wir natürlich nur für erledigt erklären konnten, weil tarifrechtlich nichts anderes möglich ist.
Meine Damen und Herren, ich möchte jetzt etwas ansprechen, auch auf die Gefahr hin, dass mir Frau Kollegin Heckner wie beim letzten Mal vorwirft: Wenn man nichts weiß, geht man auf andere Themen über. Was ich ansprechen möchte, hat aber schon etwas mit diesem Thema zu tun. Wir haben in den letzten Jahren im öffentlichen Dienst bei Dienststellen, in denen viele Herausforderungen durch die Flüchtlinge entstanden sind, viel getan und viele Stellen geschaffen. Das haben wir hier alle mitgetragen. Jetzt haben wir ein bisschen mehr Luft. Deshalb bitte ich darum, dass wir uns auch andere Ressorts ansehen, die ebenfalls berechtigte Klagen führen. Wir sollten diese Forderungen nicht mit dem Argument abtun, wir hätten schon so viel gemacht und viel Geld ausgegeben. Ich nenne als Beispiel das Zentrum Bayern Familie und Soziales. Dessen Vertreter tragen vor, dass dieses Zentrum extrem unterbesetzt ist. Hier müssen wir etwas tun.
Es gibt auch noch andere Bereiche. Ich nenne das Landesamt für Finanzen. Darüber liegen mir aber heute keine konkreten Zahlen vor. Angesichts der vielen Stellen, die wir für die Schulen, die Polizei und die Gerichte geschaffen haben, müssen auch mehr Stellen im Landesamt für Finanzen verwaltet werden. Deshalb müssen wir hier einmal hinschauen.
Als weiteres Stichwort nenne ich den Artikel 6 b des Haushaltsgesetzes. Ich weiß, dass in diesem Punkt bei den Kolleginnen und Kollegen der CSU ein Umdenken begonnen hat, da man das Ganze hier inzwischen ein bisschen strecken kann. Ehrlicherweise muss man sagen: Dieser Artikel 6 b des Haushaltsgesetzes könnte auch gleich abgeschafft werden.
Wir sind der Meinung, dass neu hinzugekommene Aufgaben dem Artikel 6 b des Haushaltsgesetzes nicht mehr unterliegen sollen. Auch ich halte das für richtig. Der Artikel 6 b sagt jedoch etwas anderes. Deswegen sollten wir den Artikel 6 b gleich mit abschaffen. Das wäre ehrlicher. – Insgesamt sind wir
hinsichtlich der Beamtenbesoldung mit diesem Gesetz zufrieden. Deswegen stimmt die Fraktion der FREIEN WÄHLER diesem Gesetz natürlich zu.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Arnold, als Sie das Abstandsgebot genannt haben, habe ich erst einmal nachgedacht. Bei der Ehe geht es eher um ein Anbindegebot, oder ich habe etwas falsch verstanden.
Meine Damen und Herren, dieser Antrag ist beileibe nicht der erste Vorstoß in dieser Legislaturperiode, und es gab ihn schon in anderen Legislaturperioden. Wir haben mehreren Anträgen zu diesem Thema immer zugestimmt, und das werden wir auch heute wieder tun. Lieber Kollege Lorenz, Sie haben das gestrige Urteil des Bundesverfassungsgerichts genannt. Das ist aber kein Kronzeuge dafür, dass man den derzeitigen Zustand beibehalten muss. Dieses Urteil war eine rein formaljuristische Entscheidung darüber, ob und in welchem Umfang sich das Parlament mit einer Sache befassen muss, ob das so in Ordnung ist oder ob die Materie pflichtwidrig nicht behandelt worden ist. Dieses Urteil von gestern ist jetzt keine Grundlage für eine materielle Regelung.
Kollege Arnold hat es gesagt: Es geht um die realen Verhältnisse. Das Bundesverfassungsgericht hält in der Tat noch vordergründig an der Rechtsprechung fest, dass die Ehe eine Verschiedenheit der Geschlechter voraussetzt. Das ist auch erklärbar, weil sich die Verfasserinnen und Verfasser des Grundgesetzes vor 70 Jahren nicht vorstellen konnten, dass es auch einmal eine gleichgeschlechtliche Ehe geben kann. Das ist rein historisch begründet. Verfassungsrecht ist in der Tat etwas beständiger und nicht nach Belieben zu ändern. Die Gesellschaft ist jetzt aber weiter, die Realität ist weiter. Das ist der Punkt. Heute ist es durchaus anders. Große Teile der Bevölkerung unterscheiden nicht mehr zwischen Ehe und Lebenspartnerschaft. In beiden Fällen wird von "heiraten" gesprochen. Die große Überraschung kommt dann allenfalls am Standesamt. Immerhin kann man aber in Bayern sogar schon am Standesamt die Lebenspartnerschaft eingehen. Das war früher auch anders, um diesen Unterschied zu dokumentieren.
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts – das hat die Kollegin Claudia Stamm angesprochen – ist die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft eine der Ehe im Wesentlichen gleichartige, institutionell stabilisierte Verantwortungsbeziehung.
Das heißt auf Deutsch: die Ehepartner haben eine Einstandspflicht, wenn der Ehepartner in Not ist, bei Krankheit usw. Überall dort, wo diese Einstandspflicht der Ehegatten gegeben ist, haben wir jetzt schon gesetzlich und durch Rechtsprechung gesichert die faktische und rechtliche Gleichstellung mit der Lebenspartnerschaft. Schon längst ist die Verfassungswidrigkeit des Ausschlusses vom Ehegattensplitting, der Unterscheidung bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer und bei der Grunderwerbsteuer festgestellt. Alles das ist schon geregelt. Die Sukzessivadoption ist vom Bundesverfassungsgericht für zulässig erklärt worden. Offen ist lediglich die Volladoption. Das ist der einzige Unterschied, sagt der Kollege Lorenz.
Die Partner einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft sind in die Hinterbliebenenversorgung der gesetzlichen Rentenversicherung und der gesetzlichen Unfallversicherung einbezogen. Im Bayerischen Beamtenversorgungsgesetz haben wir in der letzten Legislaturperiode, lieber Kollege Lorenz, einstimmig die entsprechende Anwendung der Vorschriften über Ehegatten auf Lebenspartner, der Vorschriften über Witwer und Witwen auf hinterbliebene Lebenspartner und der Vorschriften über die Eheschließung auf die Begründung einer Lebenspartnerschaft beschlossen. Das ist geltendes Recht im Beamtenrecht. Was außer der Volladoption fehlt also noch? – Mir fällt nichts mehr ein. Mit der Gleichstellung wäre es übrigens gleich erledigt. Wenn wir die Gleichstellung hätten, wäre die Volladoption automatisch möglich.
Lieber Kollege Lorenz, wo liegt die Benachteiligung der zweigeschlechtlichen Ehe, wenn wir umdenken, wenn die Zivilgesellschaft zu dem Ergebnis kommt, dass sie diesen Unterschied nicht mehr sieht? Ist denn das Grundgesetz wirklich so unflexibel? Da sind Sie mit Ihrem Leitkulturbegriff vor wenigen Monaten schon flexibler gewesen. Die Leitkultur haben Sie für dynamisch erklärt. Daran kann ich mich noch ganz gut erinnern.
Meine Damen und Herren, sind wir doch ganz pragmatisch. Es geht hier eher um die Angleichung der Rechtslage an die Realität und nicht um eine andere Definition, wie es der Kollege Lorenz gesagt hat. Es gibt keinen rechtlichen Grund mehr, zwischen Ehe und Lebenspartnerschaft zu unterscheiden. Die Lebenswirklichkeit hat die Rechtslage überholt. Wir stimmen dem Antrag zu, auch wenn sich der Antrag zeitlich inzwischen erledigt haben dürfte, weil der Bundestag nächste Woche seine Beratungen beendet. Die Angelegenheit ist zu lange in Berlin gelegen, aber das ist nicht eure Schuld. Wir stimmen zu.
Herr Präsident, Herr Finanzminister, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Über die technischen Einzelheiten des Gesetzentwurfs brauche ich jetzt wirklich nichts mehr zu sagen. Wir, die FREIEN WÄHLER, begrüßen selbstverständlich auch diese Einszu-eins-Anpassung. Wir begrüßen auch die Einmalzahlung für die Beamten. Damit drückt der Freistaat Bayern seine Wertschätzung für die Arbeit im öffentlichen Dienst aus.
Zum Stichwort "Wertschätzung" sei Folgendes zu sagen: Unter den Tarifbeschäftigten ist wegen dieser Einmalzahlung an die Beamtinnen und Beamten eine kleine Dissonanz entstanden. Das Besoldungsänderungsgesetz ist nicht die richtige Grundlage, um über zusätzliche Änderungen für die Tarifbeschäftigten zu diskutieren. Das fällt in das Tarifrecht. Mit diesem Gesetzentwurf kann man nicht in Tarifrecht eingreifen.
Ja, natürlich, auch nicht bayernweit! Dieses Thema will ich hier auch nicht diskutieren. Lieber Herr Staatsminister, Sie haben im Zusammenhang mit dieser Einmalzahlung für die Beamten auch eine Dissonanz bei den Tarifbeschäftigten hervorgerufen. Ich vermute, dass Sie dies unbeabsichtigt getan haben. Sie haben diese Einmalzahlung nämlich damit begründet, dass die Beamtinnen und Beamten großartige Leistungen im Zusammenhang mit den Herausforderungen durch die Flüchtlinge vollbracht hätten. Dies hat bei den Tarifbeschäftigten zu einer großen Verstimmung geführt. Mittlerweile gibt es hierzu auch eine Petition. Diese
werden wir nächste Woche im Ausschuss zu beraten haben. Ich bitte jetzt schon um Verständnis für die Tarifbeschäftigten. Ich fordere aber nicht diese Einmalzahlung für die Tarifbeschäftigten. Wie bereits erwähnt, ist das eine andere Schublade. Auch die Tarifbeschäftigten haben bei der Herausforderung durch die Flüchtlinge einen wesentlichen Beitrag geleistet. Dies möge die Staatsregierung ebenfalls herausstellen.
Meine Damen und Herren, ich möchte die Gelegenheit nutzen, um mich beim gesamten öffentlichen Dienst, sowohl bei den Beamtinnen und Beamten als auch bei den Tarifbeschäftigten, zu bedanken. Die Beschäftigten der inneren Verwaltung haben Großartiges geleistet; ohne deren Mithilfe wäre die Herausforderung nicht zu bewältigen gewesen. Auch die Polizei hat Großartiges geleistet. Alle Ressorts haben ihren Teil dazu beigetragen. Die Bauverwaltung, die Sozialverwaltung, fast alle Bereiche des öffentlichen Dienstes haben in hervorragender Art und Weise zusammengearbeitet, um diese Herausforderungen für den Freistaat Bayern zu meistern. Ich kann jetzt nicht alle Ressorts aufzählen. Ich möchte hier meinen herzlichen Dank aussprechen.
Aber lassen Sie mich zurück zum Besoldungsänderungsgesetz kommen. Wir stimmen dem Gesetzentwurf natürlich zu. Ein leistungsfähiger und effizienter öffentlicher Dienst ist wichtig. Das haben wir in den letzten Jahren auch gezeigt. Bayern hat die Herausforderungen der letzten Jahre so gut bewältigen können, weil wir eine sehr gut funktionierende Staatsverwaltung haben.
Eine gute Besoldung führt dazu, dass der öffentliche Dienst attraktiv bleiben kann. Dazu gehört natürlich auch der Gleichklang. Der öffentliche Dienst muss auch attraktiv bleiben. Wir müssen uns weiterhin um die besten Köpfe bemühen. Der öffentliche Dienst muss gegenüber der Wirtschaft attraktiv und interessant bleiben. Ich halte den öffentlichen Dienst für hochinteressant. Wir müssen den öffentlichen Dienst sowohl monetär als auch nicht-monetär attraktiv gestalten.
Es gehört natürlich auch zu den guten Arbeitsbedingungen des öffentlichen Dienstes, dass wir uns weiterhin zum Berufsbeamtentum bekennen. Das ist für mich ein ganz wichtiger Punkt. Wir müssen endlich von diesem unsäglichen Artikel 6b wegkommen. Ich hatte erst vor Kurzem wieder ein Gespräch mit der Vertretung einer Sozialbehörde. Diese Behörde leidet unter dem Artikel 6b, da sie noch gewaltige Abbauziele vor sich hat. Der Artikel 6b setzt falsch an, da er
einen linearen Personalabbau vorsieht, ohne dass hinzugekommene Aufgaben kompensiert werden. Damit muss endlich Schluss gemacht werden, meine Damen und Herren.
Ich komme zu meinem Fazit: Der vorliegende Gesetzentwurf verdient selbstverständlich unsere Zustimmung. Ich wage zu behaupten, dass das einstimmig passieren wird, wenn es auch einzelne Punkte zu kritisieren gibt. Gerade im Hinblick auf die Einmalzahlung hätten wir uns gut vorstellen können oder sogar gewünscht, dass die Versorgungsempfänger sie auch bekommen. Bisher haben wir nämlich die Versorgungsempfänger und die aktiven Beamten immer gleich behandelt, meine Damen und Herren. Aber insgesamt gibt es an dieser Linie wenig zu kritisieren.
Ich hoffe, es wird auch zukünftig diese Eins-zu-einsÜbernahme geben. Ich habe von der Kollegin Heckner einen leichten Vorbehalt gehört: "Wann immer es irgendwie möglich ist", haben Sie gesagt, Frau Heckner. Diesen Vorbehalt habe ich noch nie gehört. Ich glaube, wir sollten bei diesem Eins-zu-eins bleiben. Wir stimmen diesem Gesetz natürlich zu. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Liebe Frau Kollegin Heckner, natürlich hätte es gereicht zu sagen, ihr macht gute Gesetze, und fertig. Das ist schon klar.
Aber es gibt natürlich trotzdem ein paar kleine Kritikpunkte. Diese habe ich angebracht. Insgesamt ist das ein guter Gesetzentwurf. Das habe ich zum Ausdruck gebracht. Ich habe zu Ihrem Vorbehalt Folgendes gemeint: Wir haben in den letzten Jahren nach diesem schlimmen Jahr 2009/2010 von der Staatsregierung, von Herrn Staatsminister Söder, immer gehört: Wir machen Eins-zu-eins, das ist eine Selbstverständlichkeit. – Das ist richtig so. Der Aspekt der Finanzierbarkeit ist auch wichtig, Frau Kollegin. Nur bitte ich halt, dass es dann nicht unter diesem Vorbehalt, wenn es einer gewesen sein sollte, bei Nichtfinanzierbarkeit die Beamten ausbaden sollen. Beim Tarifvertrag jedenfalls machen wir etwas anderes. Dazu dürfen wir natürlich nicht zurückkehren. Nichts anders habe ich damit gemeint.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich gebe gerne zu,
dass die Vornahme gesetzlicher Regelungen über die eigene Entschädigung durch die Abgeordneten selbst immer zu einem gewissen Unbehagen führt. Anwalt in eigener Sache zu sein, führt für mich persönlich immer zu einem gewissen Unwohlsein. Aber diese Aufgabe ist dem Gesetzgeber, den Abgeordneten nun einmal zugewiesen; daran kommen wir nicht vorbei.
Ich beginne meine Ausführungen zu diesem Gesetzentwurf mit der Kürzung des Abzugs bei Absenzen. In familienpolitischer Hinsicht handelt es sich bei der Halbierung des Abzugs während der Mutterschutzfristen sicherlich um eine finanzielle Marginalie. Aber ich denke schon, dass wir hier ein zulässiges Signal und einen weiteren Mosaikstein oder auch nur ein Steinchen für die familienfreundliche Gestaltung von Arbeitsplätzen setzen. Unsere Fraktion, insbesondere Eva Gottstein, sagt in diesem Parlament, wenn es um Gleichstellung geht, immer wieder: Einer der besten Faktoren für Gleichstellung am Arbeitsplatz ist eine familienfreundliche Politik. – Daran halten wir uns hier, wenn wir das so machen, meine Damen und Herren. Wir haben bei der Aufwandspauschale ohnehin eine sehr strenge Regelung für Abzüge im Fall der Abwesenheit von Sitzungen. Sie sind übrigens keine Strafe fürs Fernbleiben; das muss ich jetzt nicht den Kolleginnen und Kollegen sagen, aber wir haben ja auch genügend Zuhörer. Selbst das entschuldigte Fernbleiben wegen Krankheit beispielsweise führt nicht zur Befreiung von diesen Abzügen. Das war und ist so gewollt; das haben wir ganz bewusst so entschieden, und daran wird auch nichts geändert. Vor diesem Hintergrund stimmen wir zu, dass im Falle der Abwesenheit wegen der Mutterschutzfristen eine kleine Privilegierung erfolgt. Ja, es ist eine Privilegierung gegenüber den anderen Abgeordneten. Das ist ein bewusstes Signal auch und gerade für die Mütter.
Liebe Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, für eine Selbstkasteiung nach dem Motto, dass es uns Abgeordneten sowieso schon zu gut geht, besteht in diesem Punkt nach meiner Auffassung wirklich kein Anlass. Das ist keine unangemessene Selbstbevorzugung der Abgeordneten.
Zum Punkt Versorgungsregelung. Worum geht es hier eigentlich? – Es geht nicht um die Einführung einer völlig neuen, unangemessen hohen Versorgung. Es geht um die Schließung einer erkannten Lücke. Der Begriff "Härtefall" wird in diesem Zusammenhang nicht sehr gerne gehört. Eine soziale Härte – dem stimme ich zu – ist es sowieso nicht. Es ist aber eine Regelungslücke. Diese Regelungslücke besteht in der Tat in einzelnen Fällen. Hier wird kein neues System geschaffen, sondern diese Einzelfälle werden berück
sichtigt. Wenn jemand teilweise hauptamtlich ein Bürgermeister- oder Landratsmandat und teilweise ein Abgeordnetenmandat ausübt, dann werden die beiden Einzelfälle auf die Mindestversorgung für zehn geleistete Jahre hochgerechnet, es sei denn, in einem der beiden Systeme ist bereits die Mindestzahl erreicht. Wie schon gesagt wurde, besteht die Regelungslücke darin, dass bei einer gewollten starren Mindestgrenze von zehn Jahren der Amtszeit in kumulativer Anwendung von theoretisch neun Jahren in beiden Systemen jemand, der neun Jahre im kommunalen Dienst ist und dann neun Jahre Abgeordnetenzeit hat, achtzehn Jahre in politischer Verantwortung gestanden hat, hieraus aber keine gesonderte Altersversorgung erhält.
Ja, lieber Herr Kollege Gehring, die achtzehn Jahre, von denen ich hier rede, entsprechen drei Amtsperioden als Bürgermeister oder Landrat. In diesem Fall hat bisher niemand die Legitimation einer gesonderten Versorgungsregelung bestritten, wirklich niemand. Die Schließung der Lücke bedeutet nur, dass für das jeweils letzte Amt – wenn darin nicht die Mindestzeit von zehn Jahren erreicht wird – die Lücke bis zu den zehn Jahren sozusagen mit den Jahren aus dem anderen Amt aufgefüllt wird. Mehr ist das nicht. Diese Person bekommt dann insbesondere, wenn sie – wie in meinem Beispiel – zweimal neun Jahre in Verantwortung war, nicht aus achtzehn Jahren eine Pension, sondern sie bekommt aufgrund dieser Regelung nur die Mindestversorgung aus zehn Jahren. Sie bekommt schon gar nicht eine zusammengerechnete Mindestversorgung aus beiden Jahren. Hier sehe ich keine übertriebene Privilegierung.
Eine unangemessen hohe Versorgung für junge bzw. jung ausgeschiedene Ex-Landräte und Ex-OBs gehört nicht in die Diskussion um diesen Gesetzentwurf. Das bestehende System ist nämlich so, wie es ist. Dieses System wird mit dem vorgelegten Gesetzentwurf weder angekratzt noch besteht ein Anlass, es zu ändern. Im Übrigen bekommt auch ein hauptamtlicher Kommunalpolitiker nach zehn Jahren keine große Versorgung, sondern nach zehn Jahren bekommt er auch nur 35 % aus der maximalen Versorgung. Er bekommt also nur eine anteilmäßige Versorgung. Die einzige Ungleichbehandlung besteht darin, dass bei einem Wechsel vom Landtag in das kommunale Mandat beim Ausscheiden aus dem kommunalen Mandat in der Tat sofort die Mindestversorgung greift. Das mag bei einem entsprechend jungen Ausscheiden durchaus gewisse Legitimationsprobleme bereiten. Das ist aber kein durch diese Regelung neu entstehendes Problem. Im umgekehrten Fall greift die Abge
ordnetenversorgung erst mit 67 Jahren. Auf die Ausnahmen hat Herr Kollege Halbleib bereits hingewiesen. Beides, meine Damen und Herren, sind aber gültige Systeme, die der Gesetzgeber jeweils bewusst und gewollt so gemacht hat. Anlässlich dieses Gesetzentwurfs besteht kein Anlass, diese Systeme infrage zu stellen. Es werden einzelne Fälle in das jeweilige System eingeschleust, und das halte ich für systemgerechter, als eine neue Regelung für solche Fälle zu erfinden. Die schon zweimal genannte Abgeordnetenrechtskommission, die eine im Abgeordnetengesetz definierte Aufgabe hat, heißt das Ganze gut. Sie hat durchblicken lassen, dass man es gerne noch etwas ausführlicher hätte regeln können und dürfen, aber wir machen hiermit bewusst nur einzelne Lückenschlüsse.
Insgesamt stimmen wir dem Gesetzentwurf zu, meine Damen und Herren. Er eignet sich nicht zur Diskussion über angeblich üppige Pensionen oder andere Privilegien gegenüber anderen Arbeitsverhältnissen. Wir können diese besondere Versorgung aus dem Kommunalmandat und dem Abgeordnetenmandat, wenn beide nicht die zehn Jahre erreicht haben, nicht einfach mit der gesetzlichen Rentenversicherung gleichsetzen. Das ist nicht fair. Das sind nämlich ganz andere Bruttobeträge, die wir jetzt haben, die die Bürgermeister haben, und die Personen wären mit einem vergleichbaren Verdienst in der Wirtschaft, bei einer vergleichbaren Verantwortung, schon lange nicht mehr in der gesetzlichen Rentenversicherung. Darum geht es bei der besonderen Altersversorgung. Herr Kollege Halbleib, ich stimme Ihnen zu, ein Grund zur Skandalisierung liegt hier nicht vor.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Kirchen stehen nicht im rechtsfreien Raum. Sie wissen das und handeln danach. Ehrenamtliche Pfarrerinnen und Pfarrer sowie Kirchenvorstandsmitglieder wollen sich nicht gegen das Recht auflehnen. Sie haben eine andere Motivation. Sie wollen mit einem verantwortlichen Umgang mit dem Institut des Kirchenasyls dafür sorgen, dass in echten Grenzfällen Zeit und Raum für eine nochmalige Überprüfung geschaffen wird. Es wurde schon gesagt: In der Vergangenheit haben Kirchenasyle fast immer zu dem Ergebnis geführt, dass doch ein Bleiberecht gewährt wurde.
Meine Damen und Herren, der erste Spiegelstrich unseres Antrags lautet: "Der Landtag hält weiterhin gemeinsam mit den Kirchen am Kirchenasyl als übergeordnetem Institut bei Anwendung als ‚Ultima Ratio‘
fest." Meine Fraktion bekennt sich ausdrücklich zum Kirchenasyl. Wir beantworten das nicht mit dem bloßen Vorwurf des Rechtsbruchs. Die Evangelische Landeskirche – Stand letzte Woche – hat mitgeteilt: Es gibt derzeit 65 Kirchenasyle für 88 Geflüchtete in evangelischen Gemeinden und Einrichtungen. Das zeigt einen sehr begrenzten Einsatz, einen sehr verantwortungsvollen Umgang mit diesem Institut.
Es erfolgt eine sorgfältige Auswahl. Es besteht ein hohes Maß an Verantwortung bei den örtlichen Kirchengemeinden, die das durchführen. Nur in den Fällen, in denen tatsächlich eine Aussicht besteht, dass aufgrund einer Überprüfung ein anderes Ergebnis erzielt wird, wird Kirchenasyl gewährt.
Vor diesem Hintergrund bekennen wir uns weiterhin zum Kirchenasyl. Das ist ein eigenes Rechtsinstitut, wenn Sie das so sehen wollen. Das ist nicht irgendein bloßer Rechtsbruch.
Das Problem ist natürlich die Überschneidung mit dem Strafrecht. Mir ist selbstverständlich bekannt, dass es ein Legalitätsprinzip gibt. Deswegen ist es auch schwierig, Forderungen an die Staatsregierung zu stellen. Liebe Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN, insofern können wir eurem Antrag leider nicht zustimmen. Ihr beantragt: "Die Staatsregierung wird aufgefordert, Ermittlungen gegen Pfarrerinnen, Pfarrer und Kirchenangehörige einstellen zu lassen." Das geht nicht. Das ist ein Verstoß gegen das Legalitätsprinzip.
Das ist ein Verstoß gegen die Gewaltenteilung.
Das Parlament kann doch die Justiz nicht zu irgendetwas verbindlich auffordern.
Es ist trotzdem die Justiz! – Ein Justizminister, der seine Staatsanwälte auffordert, Ermittlungen wegen des Vorwurfs der unerlaubten Beihilfe zu einer möglichen Straftat einzustellen, läuft Gefahr, dass er sich der Strafvereitelung im Amt strafbar macht.
Euer Antrag geht zu weit. Das Problem, meine Damen und Herren – –
Die Kirchen führen mit dem Kirchenasyl nicht die Wächterfunktion aus. So weit würde ich nicht gehen. Die Wächterfunktion ist beim Kreisjugendamt gegenüber den Trägern der Jugendhilfe, damit diese eine staatliche Aufsicht haben. Die Kirche hat kein Wächteramt, aber die Kirche hat ein Mahneramt gegenüber den Ausländerbehörden. Diese Mahnfunktion wird in weiten Teilen der Bevölkerung auch geschätzt.
Meine Damen und Herren, das Kirchenasyl ist ein zartes Pflänzchen. Man kann es zu viel gießen, man kann es aber auch vertrocknen lassen. Deswegen wollen wir mit unserem Antrag erreichen, dass die Staatsregierung die bislang akzeptierte Praxis weiterhin achtet. Es gibt eine Praxis, dass das Kirchenasyl anerkannt und akzeptiert wird. Die Polizei geht in der Regel nicht hinein. Diese Praxis gibt es bereits. Bitte, liebe Staatsregierung, macht das weiter so: achten und respektieren!
Für sehr wichtig halte ich es auch, den Gesprächsfaden mit den Kirchen nicht abreißen zu lassen. Ich habe den Eindruck – den gewinnt man, wenn man sich in Kirchenkreisen umhört –, dass der Gesprächsfaden mit den Kirchen abgerissen sein könnte. Letzte Woche war Dr. Sommer vom Innenministerium auf der Synode. Herr Dr. Sommer, herzlichen Dank dafür! Es war ein gutes Gespräch. Sie haben Rede und Antwort gestanden. Es war für viele Mitglieder der Synode interessant, auch von den Rechtsgrundlagen und von den Rechtsfolgen her. Diese Gesprächskultur muss erhalten bleiben.
Das Problem ist und bleibt die angebliche Strafbarkeit, meine Damen und Herren. An diesem Legalitätsprinzip ist sehr schwer zu rütteln. Das ist uns bewusst. Deswegen lautet unser dritter Spiegelstrich – liebe Frau Kollegin Kamm, das ist kein Denkfehler bei uns –: Wir sehen mit Sorge die steigende Anzahl an Ermittlungsverfahren. Das können wir als Landtag feststellen. Wir bringen nicht die Aufforderung zum Einstellen zum Ausdruck; das steht uns meines Erachtens nicht zu. Wir bringen die Erwartung zum Ausdruck, dass im Rahmen der Ermittlungsverfahren die Besonderheiten des Kirchenasyls auch im Strafverfahren ausreichend berücksichtigt werden. Das geschieht ja zum Teil. In den vergangenen Monaten sind Verfahren immer oder meist wegen geringer Schuld eingestellt worden. Das ist auch gut so. Wir haben aber das Problem – Kollegin Hiersemann hat es genannt –, dass zum Teil Kirchenasyle, die schon längst abgeschlossen sind und auch nur kurz waren, nach langer Zeit, nach einem Jahr oder eineinhalb Jahren, zu einem Strafverfahren geführt haben. Da erwarte ich doch, dass man anders handelt.
Meine Damen und Herren, noch einmal: Wir bekennen uns – das ist meine Intention hier im Haus – zum Kirchenasyl innerhalb der Rechtsordnung.
Dem Antrag der GRÜNEN können wir, wie gesagt, nicht zustimmen; er geht zu weit. Beim Antrag der SPD werden wir uns enthalten.
Das ist der einzig Taugliche; darum werden wir uns enthalten, Herr Kollege.
Moment! Das habe ich so nicht gesagt. Da konnten Sie mir wohl nicht ganz zuhören. Ich habe gesagt: Ich teile voll und ganz die Auffassung, dass das Kirchenasyl berechtigt ist, ohne Punkt und Komma.
Ich bin der Meinung, dass ich mich als Abgeordneter oder dass sich das Parlament nicht dazu aufschwingen sollte, der Staatsanwaltschaft vorzuschreiben, laufende Ermittlungen einzustellen. Das geht mir zu weit. Ich bin nicht der Meinung, dass ermittelt werden muss. Ich appelliere an die Staatsanwaltschaften, im Rahmen des Legalitätsprinzips sorgfältig abzuwägen. Es gibt auch Opportunitätsgedanken, zum Beispiel die Einstellung wegen geringer Schuld.
Ich wollte zum Ausdruck bringen, dass ich es in Fällen der nachträglichen Ermittlung durchaus für zulässig halte, das Verfahren einzustellen, bevor eine förmliche Vernehmung erfolgt, da das Asyl schon längst beendet ist. Da lohnt die strafrechtliche Verfolgung nicht. Das halte ich für zulässig. Ich bitte und erwarte des
halb, dass in diesem Rahmen mit ganz viel Augenmaß gegenüber den für das Kirchenasyl Verantwortlichen vorgegangen wird, die sich die Entscheidung wirklich nicht leicht gemacht haben. Das erkenne ich an; das weiß ich. In diesen Fällen erwarte ich, dass man mit der strafrechtlichen Verfolgung sehr, sehr behutsam umgeht. Zu mehr sehe ich mich als Parlamentarier nicht in der Lage. Das habe ich gesagt.
Frau Kollegin Guttenberger, ich will das gar nicht groß problematisieren. Sie erkennen mit uns die Stellung des Kirchenasyls an, lehnen unseren Antrag aber ab. Letzteres ist für mich nicht so bedeutend.
Mit der von mir geäußerten Meinung zum Legalitätsprinzip sind wir auf ähnlicher Linie. Sie wird übrigens auch von den Kirchen geteilt. Es gibt Erklärungen vom Evangelischen Landesbischof und von Bischof Marx, die das Legalitätsprinzip schon anerkannt haben.
Mir geht es darum – das ist ein Appell an die Verantwortlichen –, dass bei der Strafverfolgung wirklich alles vermieden wird, was zu einer Verschärfung der Situation vor Ort führt. Vor Ort wird als Verschärfung empfunden, dass die Personen wieder verstärkt als Beschuldigte vernommen werden. Das empfinden sie als Belastung und zum Teil als Einschüchterung. Das ist tatsächlich so.
Mir ist Folgendes ein Anliegen: Wenn sich ein Ausreisepflichtiger im Kirchenasyl befindet, ist er meines
Erachtens nicht mit jemandem gleichzusetzen, der untergetaucht ist. Da wird mit offenem Visier gearbeitet. Offiziell wird der Ausländerbehörde und dem BAMF gemeldet, dass sich jemand im Kirchenasyl befindet. Der wäre jederzeit greifbar. Ich bin froh, dass das nicht geschieht. Das ist etwas anderes als unterzutauchen. Das sollte die Justiz auch und vielleicht ein bisschen stärker bei ihren Ermittlungen und Entscheidungen berücksichtigen.
Frau Präsidentin, sehr geehrte, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir leh nen diesen Antrag auch als überzogen ab. Lieber Kol lege Dr. Kränzlein, bei allem Respekt: Dass Sie den Berufsbeamten ein solches Gefahrenpotenzial unter stellen, halte ich für weit daneben.
Das beruht in der Tat auf einem reißerischen Artikel, den ich mir in den vergangenen Tagen zu Gemüte ge führt habe. In diesem Artikel werden im Übrigen nur Bundesbeamte als Beispiele genannt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn es in der Dis kussion um die Angemessenheit von Vortragshonora ren geht, fallen mir zunächst einmal zwei Namen ein: Hillary Clinton und Peer Steinbrück.
Lieber Kollege Kränzlein, das System des Nebentätig keitsrechts ist richtig geregelt. Sie sagen: "zu wenig", und machen es genau umgekehrt. – Grundsätzlich sind Nebentätigkeiten genehmigungspflichtig. Das sind dann die, bei denen man ein bisschen aufpassen müssen kann.
Aber die sind sowieso gedeckelt. Das sind die Neben tätigkeiten im öffentlichen Dienst oder diejenigen, die auf Veranlassung des Dienstherrn durchgeführt wer den. Dabei ist die Verdienstmöglichkeit gedeckelt, und gegebenenfalls gibt es eine Ablieferungspflicht. Das ist geregelt und wird von Ihrem Antrag offensichtlich nicht ganz umfasst, obwohl das ein bisschen missver ständlich formuliert ist.
Dann gibt es die Ausnahme der nicht genehmigungs pflichtigen Nebentätigkeiten; sie wurde schon ange sprochen. Sie ist nicht zuletzt Ausfluss des Artikels 5 Absatz 3 des Grundgesetzes, der Freiheit von Wis senschaft, Forschung und Lehre. Sie ist außerdem Ausfluss der Berufsfreiheit und des allgemeinen Per sönlichkeitsrechts.
Der Dienstherr profitiert von dieser wissenschaftlichen Arbeit. Denken Sie an die Erarbeitung von Kommen tierungen und an die Lehrtätigkeit an Hochschulen.
Das alles sind eben auch diese freien Nebentätig keiten. Wenn Sie die alle erfassen wollen, kommen Sie doch in den Wald. Was soll denn das?
Sie wollen eine sinnlose Bürokratie aufziehen. Sie überziehen die Anforderungen, weil Sie die Unabhän gigkeit aller Beamten ab der dritten Qualifika
tionsebene infrage stellen. Sie haben das hier noch einmal gemacht. Sie haben gesagt, die Unabhängig keit der Beamten sei in Gefahr. Das haben Sie vorhin in einem Pauschalverdacht ausgesprochen.
Die Kontrolle wird nicht dadurch umfangreicher oder besser, dass im Ministerium dann eine Strichliste ge führt werden muss, wie viele Beamte Nebentätigkei ten machen, sondern die Kontrolle erfolgt vor Ort durch den Dienststellenleiter. Das bekommt man mit. Das gilt auch für die genehmigungsfreien Nebentätig keiten. Kollege Fackler hat eben von sozialer Kontrol le in den Behörden gesprochen. Sie findet statt. Wenn ein Beamter permanent bei Vortragstätigkeiten gegen die Dienstpflichten verstoßen würde, würde sich das herumsprechen. Sie brauchen nicht zu unterstellen, dass jeder, der wissenschaftliche Vorträge hält oder das Fachwissen aus den Behörden der Öffentlichkeit zugänglich macht, der Kommentare schreibt, seine Unabhängigkeit verliert. Vielmehr handelt es sich um einen Synergieeffekt. Auf diese Weise kann man das Fachwissen, das in den Ministerien und Fachbehör den vorhanden ist, gut verarbeiten. Davon hat auch der Dienstherr etwas.
Dabei ist nicht grundsätzlich zu besorgen, dass alle Beamten zum Beispiel Dienstgeheimnisse verraten.
Sie schießen über das Ziel hinaus.
Ich rege mich überhaupt nicht künstlich auf. Wenn ich mich aufregen würde, würde ich anders hier ste hen.
Ich halte den Antrag für überzogen und nicht zielfüh rend. Deshalb lehnen wir ihn hier wie auch schon im Ausschuss ab.
Sehr geehrte Frau Kollegin Sengl, Sie haben in Ihrem Wortbeitrag recht deutlich ausgeführt, dass es Ihnen gar nicht um das Baurecht, sondern um die – ich zitiere – Ausuferung der Größe der Ställe geht. Ich kann das verstehen. Ihre landwirtschaftspolitischen Ziele kann man teilen oder nicht. Man kann sagen: Diese industrielle bäuerliche Landwirtschaft – die Sie bekämpfen – ist gut oder schlecht. Aber meinen Sie nicht, dass das Baurecht bzw. Bauplanungsrecht für Ihre landwirtschaftspolitischen Ziele der falsche Ansatz ist? Das Bauplanungsrecht soll die Bodennutzung und die städtebauliche Entwicklung regeln, aber nicht landwirtschaftspolitische Ziele verfolgen.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lange Zeit habe ich die Auffassung vertreten, dass Diskriminierung nicht sein dürfe, aber dass nicht unbedingt alles gleichgestellt werden müsste. Ich bin von dieser Auffassung abgekommen. Ich stimme diesem Antrag zu.
Lieber Herr Kollege Zellmeier, das Bundesverfassungsgericht hält in der Tat vordergründig wegen des durch Artikel 6 des Grundgesetzes garantierten Schutzes der Ehe daran fest, dass die Ehe eine Verschiedenheit der Geschlechter voraussetzt. Dieser Auffassung ist das Bundesverfassungsgericht auch heute noch. Das ist auch klar; denn die Verfasserinnen und Verfasser des Grundgesetzes konnten sich vor knapp 70 Jahren eine gleichgeschlechtliche Ehe einfach nicht vorstellen. Das aber, meine Damen und Herren, ist heute grundlegend anders. Große Teile der Bevölkerung unterscheiden heute nicht mehr zwischen Ehe und Lebenspartnerschaft. In beiden Fällen wird vom Heiraten gesprochen. Und das geht in Bayern schon bei Lebenspartnerschaften mittlerweile sogar vor dem Standesamt. Das war ja am Anfang auch anders.
Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts besagt: Die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft ist eine der Ehe im Wesentlichen gleichartige, institutionell stabilisierte Verantwortungsbeziehung.
Das heißt auf Deutsch, wir haben eine Pflicht zur Gleichstellung, wenn das Wesen der Ehe, also die Anlage der Beziehung auf Dauer und insbesondere auch die gegenseitige Beistandspflicht, vorliegt und berührt ist.
Meine Damen und Herren, was wurde schon alles abgeräumt. Die Verfassungswidrigkeit des Ausschlusses vom Ehegattensplitting, Unterscheidungen zur Erbschafts- und zur Schenkungsteuer und bei der Grunderwerbsteuer, das alles ist vom Bundesverfassungsgericht schon abgeräumt. Die Sukzessivadoption ist mittlerweile vom Bundesverfassungsgericht erledigt. Offen ist noch die Volladoption. Die Partner in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft sind in die Hinterbliebenenversorgung der gesetzlichen Rentenversicherung und der gesetzlichen Unfallversicherung einbezogen worden; da hat der EuGH nachgeholfen. Es steht aber schon seit 2005 im Sozialgesetzbuch.
Liebe Kollegen von der CSU, wir haben im Ausschuss für den öffentlichen Dienst am 13. April 2010 – ich habe im Protokoll nachgesehen – einstimmig die Anwendung der Vorschriften über Ehegatten auf Lebenspartner, über Witwen und Witwer auf hinterbliebene Lebenspartner und über Eheschließung auf Begründung einer Lebenspartnerschaft beschlossen. Das Transsexuellengesetz hat der Kollege Arnold gerade genannt. Jetzt frage ich Sie: Was außer der Volladoption fehlt noch? – Das mit der Volladoption wäre übrigens gleich erledigt, wenn wir die Gleichstellung vollziehen würden. Ich frage Sie: Worin liegt die von Artikel 6 des Grundgesetzes verbotene Benachteiligung der Ehe? Die Benachteiligung ist verboten. Worin liegt die Benachteiligung der Ehe, wenn wir ihr die gleichgeschlechtliche Ehe gleichstellen? Das erschließt sich mir mittlerweile nicht mehr.
Ist das Grundgesetz wirklich so unflexibel, dass der Ehebegriff nicht einer Wandlung in der Akzeptanz in der Zivilgesellschaft unterliegen könnte?
Wir haben gestern im Rechtsausschuss über die von Ihnen so heiß geliebte Leitkultur gesprochen. Selbst bei der Leitkultur haben Sie konzediert, dass sie dynamisch ist und weiterentwickelt werden kann. Warum soll sich dann das Grundgesetz nicht weiterentwickeln können? Der einzige Unterschied liegt in dem Merkmal der Gleichgeschlechtlichkeit.
Im Bundestag liegt der Antrag der GRÜNEN seit über einem Jahr. Ich kann Ihnen berichten – das habe ich nachgelesen –, dass die CDU-Landtagsfraktion in Schleswig-Holstein für die Gleichstellung der Ehen stimmt. Meine Damen und Herren, das ist nicht unmöglich. Ministerpräsident Seehofer hat in den ver
gangenen Jahren immer wieder ganz pragmatisch vorgetragen, dass er ein einfaches "Geht nicht" nicht akzeptiert. Ich habe den Eindruck, dass Sie einfach bei dem "Geht nicht" bleiben. Natürlich geht es; man muss nur wollen und nicht ideologisch Nein sagen.
Wenn es gesetzlich geht, also ein Verstoß gegen Artikel 6 des Grundgesetzes nicht vorliegt, dann machen wir es halt. Das ist wirklich kein großer Schritt mehr. Wenn es verfassungsrechtlich wirklich noch Widerstände gibt – wir Abgeordnete sind gewählt worden, um Probleme zu lösen –, dann prüfen Sie ernsthaft, was verfassungsrechtlich wirklich noch entgegensteht, und suchen Sie dann im Bundestag gemeinsam eine Lösung. Dafür sind die Kollegen im Bundestag auch gewählt worden.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist
genau das eingetreten, was ich vermeiden wollte. Lassen Sie mich vorweg eines feststellen: Ich möchte mich an dieser Stelle gerade nicht an einer Diskussion darüber beteiligen, welche Gruppierung in diesem Haus die Bezeichnung "christlich" verdient oder nicht, wer christlicher ist als die anderen, wer spaltet oder nicht spaltet. Ich finde das nicht gut, meine Damen und Herren.
Die Situation ist einfach zu ernst für parteipolitisches Geplänkel. Eine derartige Diskussion würde dem eigentlichen Problem auch nicht gerecht.
Natürlich ist es die derzeitige Kritik offizieller Kirchenvertreter am Verhalten einiger Parteipolitiker in der Tat wert, dass man auch in diesem Haus einmal darüber spricht. Worum geht es? – Bereits im Mai kritisierte Landesbischof Bedford-Strohm den Ministerpräsidenten, der das "Ende der Willkommenskultur" begrüßt hatte. Der Landesbischof kritisierte diese Aussage ungewöhnlich hart und forderte eine Klarstellung. Sowohl Kardinal Marx als auch der Bamberger Erzbischof Ludwig Schick mahnten die CSU zur Verfassungstreue. Herabwürdigungen oder Verletzungen der Menschenwürde dürften Christen nicht stehen lassen. Erzbischof Schick wörtlich: "Ich will, dass alle, und besonders natürlich die, die ein C im Namen führen, sich auch entsprechend verhalten."
Die Betonung liegt auf "alle". Die Mahnung trifft nicht eine Partei, auch wenn sie sich als explizit christliche besonders angesprochen fühlen sollte. Es geht um unser aller Werte und Wertvorstellungen. Darauf kommt es an. Insoweit müssen wir endlich eine gemeinsame Linie finden.
Die CSU fordert eine "Leitkultur" ein. Damit sind wir wieder mitten in der Diskussion über das Integrationsgesetz. Die "Leitkultur" ist als Begriff da. Ich habe mit Interesse festgestellt, dass bei 15 Sachverständigen 16 oder 17 Interpretationen des Begriffs "Leitkultur" herausgekommen sind. Wenn man diesen Begriff schon bemüht, dann sollte man sich dessen bewusst sein, dass die Leitkultur nicht allein Spracherwerb und Brauchtum umfasst. Unserer abendländischen Kultur liegen zuallererst die christlichen Werte der Verantwortung für unsere Mitmenschen zugrunde. Das ist unsere Leitkultur. Um diese geht es.
Die beschriebenen Werte sind die ideellen Grundpfeiler unserer abendländischen Gesellschaft. Wir dürfen es nicht zulassen, dass diese Werte über Bord geworfen werden. Gerade in einer christlich geprägten Gesellschaft können wir es nicht dulden, dass menschenverachtendes Verhalten, Gleichgültigkeit und schlimmstenfalls Hass immer weiter um sich greifen. Das kann nicht die Gesellschaft sein, die wir wollen.
Ich will nicht leugnen, dass wir vor großen Herausforderungen stehen. Ich weiß, dass wir kein Patentrezept dafür haben. Aber ich weiß auch, dass uns Hassreden und das Schüren von dumpfen Ängsten in dieser Situation nicht weiterbringen. Damit meine ich hauptsächlich Kräfte außerhalb dieses Hauses; das will ich ausdrücklich sagen. Sie verschlimmern die Situation. Angst ist immer ein schlechter Ratgeber. Es ist unsere Aufgabe als demokratisch gewählte Volksvertreter, gerade in schwierigen Zeiten Lösungsansätze und Orientierung zu bieten – und eben auch die Grundwerte unserer Gesellschaft hochzuhalten.
Die Kirchen selbst haben mit Kritik und ihrem Selbstverständnis zu kämpfen; denken Sie nur an die zurückgehenden Mitgliederzahlen und Ähnliches. Angesichts dessen läge es doch nahe, wenn Staat und Kirche noch vertrauensvoller zusammenarbeiten würden, um unsere christlichen Werte weiter zu transportieren.
Die christlichen Kirchen haben deswegen nicht nur das Recht, sondern auch die moralische Verpflichtung, in Zeiten, in denen menschenverachtende Äußerungen in erschreckendem Ausmaß um sich greifen, an unsere ureigenen Grundwerte zu erinnern. Mit rechtem Populismus ist niemandem gedient. Ganz im Gegenteil, das ist ein gefährlicher Nährboden. Wer Hass sät, wird Gewalt ernten. Ich meine damit erstarkende Kräfte außerhalb dieses Hauses; ich habe es schon gesagt.
Die Situation, in der wir uns mittlerweile befinden, ist viel zu ernst für parteipolitisches Geplänkel; denn es geht um nichts weniger als um den sozialen und gesellschaftlichen Frieden in unserem Land. Um ihn zu erhalten, müssen alle demokratischen Kräfte zusammenstehen. Da ist mit dumpfer Stimmungsmache niemandem gedient, ganz im Gegenteil.
Lassen Sie es mich deutlich sagen: Das Schlimmste in diesem Land ist nicht ein Fußball spielender, ministrierender Senegalese. Das Bild war daneben. Tut mir leid! Das Schlimmste in unserem Land sind verantwortungslose Akteure, die leichtfertig rhetorische Brandsätze legen.
Meine Damen und Herren, ich möchte Ihnen eine Aussage aus dem Talmud ans Herz legen:
Achte auf deine Gedanken; denn sie werden deine Worte.
Achte auf deine Worte; denn sie werden deine Taten.
In diesem Sinne kann ich uns allen nur raten, gut auf unsere Wortwahl zu achten. Das Ganze verbinde ich mit dem Dank an die unzähligen Menschen, die sich hauptamtlich oder ehrenamtlich in der Flüchtlingsbetreuung, in Integrationsmaßnahmen, aber auch in vielen anderen sozialen Einrichtungen engagieren; denn soziales Tun ist nicht nur eine Frage der Flüchtlingsbetreuung, sondern betrifft große Teile der Gesellschaft. – Ganz herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Kollege Fackler, es geht uns, denke ich, nicht um den allmächtigen und überall präsenten Staat, sondern es geht einfach darum, das erforderliche Personal für die anstehenden Aufgaben bereitzustellen.
Nicht alles, was Sie sagen, aber immerhin das, was Sie heute wieder vorgetragen haben, ist ein Offenbarungseid, dass Sie es nicht geschafft haben, ernsthaft eine Aufgabenkritik in Erwägung zu ziehen. Wenn Sie einmal etwas privatisiert haben, ist das nicht unbedingt besser oder billiger geworden.
Fragen Sie einmal die Autobahnmeistereien, wie es um die Billigvergabe an Private steht, die zum Rasenmähen auf die Autobahn fahren. Fragen Sie danach, welches Chaos da herrscht und wie viel Nacharbeit die Autobahnmeistereien leisten müssen, weil von den privaten Unternehmen die Arbeit nicht besser geleistet wird, als es das eigene Personal tun könnte.
Meine Damen und Herren, natürlich geht es heute um den Artikel 6b des Haushaltsgesetzes. Seitdem wir im Landtag sind, fordern wir jedes Jahr, diesen Artikel abzuschaffen. Es hat einfach keinen Sinn, nach der Rasenmähermethode pauschal Stellen einzuziehen und gleichzeitig, wie letztes Weihnachten beim Nachtragshaushalt, 1.000 neue Stellen zu schaffen, und das dann auch noch in Bereichen, die von Artikel 6b betroffen sind.
Die Polizei handelt bereits seit Jahren nach den Vorgaben des Artikel 6b. Das ist eine jahrealte Geschichte. Die Polizei wäre heute nicht in der schwierigen Lage, in der sie heute ist, wenn man damals mit dem Artikel 6b nicht erst dieses Loch geschaffen hätte. Später haben wir dieses Loch wieder mühsam geschlossen werden, das der Artikel 6b zuvor geschaffen hatte.
Natürlich stimmt das.
Der Herr Ministerpräsident hat bereits durchblicken lassen, dass er die Problematik erkannt hat. Er hat unverblümt, wenn auch verklausuliert, gesagt: Wir müssen einmal sehen, ob das die CSU-Fraktion auch erkennt. Der Ministerpräsident hat es erkannt.
Ich komme zur Forderung, neue Stellen zu schaffen. Natürlich brauchen wir punktuell – und zwar an sehr vielen Punkten – neue Stellen. Zwar ist durch den Nachtragshaushalt des vergangenen Jahres viel geschehen, aber es hatte auch lichterloh gebrannt.
Natürlich, Herr Kollege Herold. Aber es reicht noch nicht überall. Weniger Personal spart nämlich nicht zwangsläufig Geld. Der Kollege Schuster hat es für die Finanzverwaltung vorgerechnet. Oder nehmen Sie die Bauverwaltung und denken Sie an die Fremdvergaben für Planungsleistungen in diesem Bereich.
Glauben Sie, die Fremdfirmen machen dies zum Nulltarif? Das kostet genauso Geld. Allerdings läuft es dann nicht unter dem Haushaltstitel Personalkosten, sondern unter dem Titel Sachkosten.
Das ist Ihr Trick, liebe Kollegen von der CSU. Es sind zwar keine Personalkosten, aber die Kosten sind und bleiben Kosten.
Natürlich, Herr Kollege Huber. Dass die Arbeit bei den Bauämtern nicht geringer wird, wenn Private mit der Planung beauftragt sind, ist auch eine Binsenweisheit. Das wissen wir doch schon lange. Meine Damen und Herren, mehr gut qualifiziertes Personal, beispielsweise auch in der Bauverwaltung, kann ebenfalls zum Geldsparen beitragen.
Kollege Schuster hat Tarifkräfte bei der Polizei gefordert. Da darf ich an die Tarifkräfte an Schulen erinnern. Welche Entlastungen man mit Tarifkräften in den Sekretariaten für die Lehrkräfte schaffen könnte – wir haben ja nicht einmal genügend Lehrkräfte – oder was man damit im Schulleiterbereich tun könnte, wurde im Hohen Hause oft genug diskutiert.
Kommen wir nun zum Punkt "Bayern zukunftsfähig machen!". Hier handelt es sich nicht ausschließlich um das Resultat aus den Forderungen der Punkte 1 und 2; denn nur mehr Personal einzustellen, hilft auch nicht. Es muss schon das richtige Personal sein.
Der öffentliche Dienst wird immer mehr – er war es schon bisher – eine Servicestelle für Bürger und Wirtschaft. Ich erinnere an die Lebensmittelkontrollen. Darüber wurde in den letzten Wochen ausführlich diskutiert. Da ging bei Großbetrieben einiges schief. Wir haben uns immer dafür eingesetzt, dass die Lebensmittelkontrolleure bei den Landratsämtern angesiedelt bleiben sollen. Sie, meine Damen und Herren, hätten schon längst das Kind mit dem Bad ausgeschüttet, ungeachtet der dort vorhandenen vertrauensvollen Zusammenarbeit.
Dies gilt überhaupt für jegliche Art hoheitlicher Kontrolle. Ob es sich um die Lebensmittelkontrolleure, die Gesundheitsämter, die Bauaufsicht oder die Kommunalaufsicht handelt, jede hoheitliche Tätigkeit ist dann am effektivsten, wenn ihre Beratung funktioniert.
Diese Beratung ist ein ganz wichtiger Punkt; hier brauchen wir richtig gute Leute.
In Zeiten des Fachkräftemangels ist es natürlich nicht so einfach, diese guten Leute zu finden. Da konkurrieren wir mit der privaten Wirtschaft, und zwar nicht nur monetär. Ich sage immer, allein mit Geld werden wir es nicht schaffen, aber es wird auch nicht ganz ohne monetäre Anreize gehen. Schauen Sie sich einmal an, wie die Mitarbeiter in der zweiten und dritten Qualifikationsebene in den Ballungsräumen mit ihrem Gehalt zufrieden sind.
Es geht auch um die Familienfreundlichkeit. Ich erinnere daran, dass durch das Gesetz zur weiteren Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf bereits viel geschehen ist; dieses Gesetz haben wir alle mitgetragen, aber es geht nicht nur um die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sondern es geht auch um Familie und Karriere. Da gibt es durchaus noch gewisse Unterschiede.
Meine Damen und Herren, es ist nicht alles Gold, was uns die CSU an Glänzendem vorträgt. Es gibt noch viel zu tun. Packen wir es gemeinsam an!
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Eines vorweg: Der Gesetzesvorlage der Staatsregierung werden wir, unbeschadet des Schicksals unseres Änderungsantrags, zustimmen. Anlässlich des 500. Jahrestages der Reformation ist es der Reformationstag selbstverständlich wert, staatliche Anerkennung zu erhalten. Frau Kollegin Hiersemann hat bereits schön ausgeführt, dass mit der Reformation in Deutschland und Bayern hohe kulturelle Werte verbunden werden. Herrn Kollegen Westphal und der Begründung der Staatsregierung zum Gesetzentwurf kann ich nur zustimmen.
Ich möchte noch etwas zur Kultur ergänzen. Die Musik wurde durch die Reformation zur Verkündigungsform. Frau Kollegin Hiersemann, ich verweise auf die neuen Medien. Der ungeheure Entwicklungsschub hat eine große Bedeutung. Luther hat selbst deutsche Choräle gedichtet und in deutschen Kirchen musikalischen Gesang in Gang gebracht. Meine Damen und Herren, Johann Sebastian Bach und andere Komponisten sind Kinder der Reformation. Ohne die Reformation gäbe es diese Musik gar nicht.
Gestatten Sie mir in diesem Zusammenhang einen Hinweis. Die Reformation bedeutet selbstverständlich keine Herabwürdigung anderer Konfessionen und Religionen. Luther wollte gar nicht spalten, sondern verändern. Deshalb heißt es Reformation und nicht Schisma.
Ich komme nun zu unserem Änderungsantrag. Wir stellen den Änderungsantrag, den Reformationstag nicht nur einmalig, sondern als ständigen Feiertag aufzunehmen. Ich habe für diesen Vorschlag viel Kritik erfahren, sowohl hier im Haus als auch außerhalb. Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, wir sind kein Zivilgericht, bei dem man über einen gestellten Antrag nicht hinausgehen darf. Mir ist selbstverständlich bekannt, dass von kirchlicher Seite die einmalige Erhebung zum Feiertag erbeten wurde. Als Mitglied dieses freien Parlaments erlaube ich mir jedoch im Sinne der von Luther beschriebenen Freiheit eines Christenmenschen, über die Bitte der Landeskirche hinauszugehen und weiterzudenken. Sie können mir ruhig glauben: Aus den Reihen der evangelischen Pfarrerinnen und Pfarrer habe ich für diesen Antrag sehr viel Zustimmung erfahren. Ich bin der festen Überzeugung, dass mich die Amtskirche deswegen nicht hinauswerfen wird.
Ich komme jetzt zum Buß- und Bettag. Liebe Kollegin Hiersemann, ich stimme Ihren Äußerungen zum Bußund Bettag zu. Sie hätten einen entsprechenden Antrag stellen können.
Was ist mit dem Buß- und Bettag? – Die Antwort kennen wir. Sinngemäß hat die Staatsregierung zuletzt mit Bericht vom 14. Dezember 2010 erklärt, dass die Wiedereinführung des Buß- und Bettags als Feiertag, der stets auf einen Werktag falle, wegen und entgegen § 58 SGB XI – Stichwort Pflegeversicherung – nicht sinnvoll sei. Diese Antwort hätten Sie und wir erhalten, wenn in diesem Haus die Wiedereinführung des Buß- und Bettags gefordert worden wäre. Beim Buß- und Bettag herrscht Stillstand. Gehen wir deshalb doch einmal einen neuen Weg. Das sage ich auch in Richtung SPD. Meine Damen und Herren, immerhin ist der Reformationstag kein Feiertag, der stets auf einen Werktag fällt. Wenn es einmal geht, haben wir den ersten Schritt schon getan. Gehen wir doch auch den nächsten Schritt. Im Augenblick wäre das auf jeden Fall ein deutliches und positives Zeichen an die knapp 2,5 Millionen evangelischen Christen in Bayern. Wenn wir mit der Einführung eines evangelischen Feiertags beim Buß- und Bettag nicht weiterkommen, dann wenigstens beim Reformationstag.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, jetzt bleibt noch der Einwand der Wirtschaftsfeindlichkeit. Ich habe großen Respekt vor allen Arbeitgebern, seien es selbstständige Gewerbetreibende, Handwerker, Freiberufler, Industriebetriebe sowie natürliche oder juristische Personen. Arbeitgeber geben hundertausendfach Menschen in diesem Land Lohn und Brot. Das sage ich mit ganz großer Anerkennung. Was ist aber mit der seit Jahren anhaltenden schleichenden Ausweitung von Arbeit an Sonn- und Feiertagen? Zwar sind viele Tätigkeiten an Sonn- und Feiertagen notwendig, aber geht unsere Gesellschaft nicht zu großzügig mit der Zulassung von Sonntagsarbeit um? Hierauf weisen die Kirchen regelmäßig hin. Wird auch einmal an einen Ausgleich für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gedacht? Kann man nicht auch an einen weiteren Feiertag denken? Daher äußere ich meine Bitte: Wenn Sie schon unserem Änderungsantrag nicht zustimmen können, überdenken Sie doch bitte unser Verhalten im täglichen Arbeits- und Wirtschaftsleben im Sinne der Menschen. Ich möchte wenigstens diesen Denkanstoß geben.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Begeisterung für dieses E-Government-Gesetz, die der Kollege Herold hier gebracht hat, kann ich leider nicht ganz teilen; ich bedaure das zutiefst. Ich wäre ein großer Fan eines E-Government-Gesetzes gewesen, wenn dieser Entwurf ein solches wäre. Es wurde schon vieles von meinen Vorrednern genannt.
Richtig ist natürlich die Wichtigkeit und Besonderheit von E-Government. E-Government ist nun wirklich mehr als E-Mail-Verkehr mit Behörden. Das ist klar. Es geht um die Rechtssicherheit, um die Verbindlichkeit von Erklärungen gegenüber der Behörde oder umgekehrt um rechtssichere Zustellungen durch die Behörde gegenüber dem Bürger fern vom normalen Schriftverkehr, sondern in elektronischer Form. Das ist sicherlich die Zukunft und hilft nicht nur den staatlichen Behörden bzw. den Bundesbehörden, das hilft vor allem auch den Kommunen im ländlichen Raum. Man könnte sich damit viele weite Wege sparen und auch die Zusammenarbeit von Kommunen mehr ausbauen. Nicht jede Kommune müsste jede Leistung anbieten, wenn der Bürger über E-Government trotzdem Zugang zu den entsprechenden Rechtsgebieten hätte. Deswegen bin ich ein großer Befürworter von E-Government. Dieses E-Government-Gesetz bleibt aber leider hinter den Möglichkeiten zurück. Es kommt leider sehr spät.
Herr Staatssekretär, Sie wurden schon gelobt. Ich möchte auch einmal die Reihe hinter Ihnen loben: Dr. Bauer mit seinen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen. Das war sicherlich eine gute und wichtige Arbeit, aber vom Politischen her geht das Gesetz nicht weit genug. Es folgt schon formal der Schablone des EGovernment-Gesetzes des Bundes. Das kann man zwar machen, es sind halt keine neuen Akzente.
Lieber Kollege Herold, ich vermisse die IT-Sicherheit. Die Verschlüsselungsvorschriften werden mit diesem Gesetz weit in die nächste Legislaturperiode, bis nach 2020, hinausgeschoben. Das ist doch keine Forcierung der IT-Sicherheit. Das ist doch enttäuschend.
Der Wesentlichkeitsgrundsatz ist eine zentrale Sache für das Parlament. Ich habe im zweiten oder dritten Semester gelernt, dass der Gesetzgeber die wesentlichen Dinge selber zu entscheiden hat und nicht auf den Verordnungsgeber übertragen soll. Was wird mit diesem E-Government-Gesetz gemacht? – Ohne dass wir hier in diesem Hohen Haus über Details Be
scheid wissen, wird quasi alles auf den Verordnungsgeber abgewälzt. Der Verordnungsgeber freut sich; er hat es nicht einmal geschafft, uns den versprochenen Entwurf der Verordnung zeitnah zur Verfügung zu stellen. Ich kann nachvollziehen, dass das schwierig ist. Wir begeben uns aber unserer ureigensten Pflicht als Gesetzgeber, indem wir das nicht regeln, sondern einfach auf den Verordnungsgeber abwälzen. Wir geben unsere Kompetenzen heute ein Stück weit aus der Hand.