Protokoll der Sitzung vom 06.04.2017

Kolleginnen und Kollegen! Die Mittagspause ist beendet. Ich eröffne die Sitzung wieder.

Ich rufe nun Tagesordnungspunkt 8 auf:

Beratung der zum Plenum eingereichten Dringlichkeitsanträge

Zur gemeinsamen Beratung rufe ich auf:

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Ludwig Hartmann, Christine Kamm u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Kirchenasyle achten und Recht auf Nächstenliebe respektieren, Ermittlungen gegen Pfarrerinnen und Pfarrer einstellen! (Drs. 17/16315)

und

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Alexandra Hiersemann, Franz Schindler u. a. und Fraktion (SPD) Kirchenasyl (Drs. 17/16337)

und

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Prof. (Univ. Lima) Dr. Peter Bauer u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Kirchenasyl respektieren! (Drs. 17/16338)

Bevor ich die Aussprache eröffne, darf ich bekannt geben, dass die SPD-Fraktion zu ihrem Dringlichkeitsantrag namentliche Abstimmung beantragt hat.

Jetzt darf ich Frau Kollegin Kamm für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort erteilen. Bitte schön, Frau Kollegin.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die derzeitige Situation unter den jungen Flüchtlingen ist außerordentlich beunruhigend. Verzweiflungstaten häufen sich. Die Zahl der Selbstmordversuche hatte sich schon im letzten Jahr gegenüber dem vorletzten Jahr verdreifacht. Auch jetzt erleben sehr viele Ehrenamtliche, dass sich Flüchtlinge auf den Weg nach Italien oder nach Frankreich machen und versuchen, einen Ausweg zu finden, oder einfach verschwinden, einfach nicht mehr gesehen werden und auch von niemandem mehr erreichbar sind.

Verzweiflungstaten häufen sich sogar bei Flüchtlingen, die nicht selbst unmittelbar von Abschiebung bedroht sind. Das berichten uns die psychologischen Beratungsstellen.

Angst und Unruhe signalisiert uns auch der Städtetag. Viele Flüchtlinge kommen aus Ländern, in denen seit Jahrzehnten Krieg herrscht. Das hat Spuren an ihren Seelen hinterlassen; sie sind traumatisiert, und entsprechend hoch ist die Gefahr von Verzweiflungstaten. Das gilt insbesondere dann, wenn eine Rückführung ins Heimatland droht oder Arbeitsverbote verhängt werden. Hunderte, wenn nicht Tausende junger Menschen verschwanden in den letzten Monaten in die Illegalität oder ins Ausland, wo ihnen droht, Opfer von Menschenhandel und Ausbeutung zu werden.

In dieser scheinbar ausweglosen Situation, in der sich viele Flüchtlinge befinden, ist das Kirchenasyl oft der letzte Ausweg, um Schlimmeres, um Verzweiflungstaten zu vermeiden, und ein letzter Schutz vor einem Leben in der Illegalität.

Das Kirchenasyl, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, ist eine absolute Notlösung, kein politisches Mittel. In den allermeisten Fällen, in denen bisher Kirchenasyl gewährt wurde, konnte ein gangbarer Weg, ein rechtsstaatlicher Weg, ein Ausweg aus der Situation gefunden werden. Flüchtlinge brauchen oft Unterstützung und etwas Zeit, um einen neuen Weg, einen Ausweg aus der jetzigen Situation zu suchen.

Es ist fatal, wenn bei den Kirchengemeinden, die eine humanitäre Hilfe in einer verzweifelten Situation von Flüchtlingen auf sich nehmen, der Eindruck entsteht, dass die Ausländerbehörden Informationen unmittelbar an die Staatsanwaltschaften weitergeben und diese dann umgehend Ermittlungsverfahren einleiten, obwohl die Kirchen das Kirchenasyl ordnungsgemäß und vereinbarungsgemäß melden. Es ist fatal, wenn sich Menschen, die in unserem Land gewaltfrei und im Sinne unseres Staates, im Sinne unserer Werte und unserer Gesellschaft Menschenrechte wahren und diesen zur Geltung verhelfen und diese schützen, Ermittlungen ausgesetzt sehen. Viele verstehen diese Ermittlungen als Drohgebärden und Einschüchterungsversuche. Das ist fatal, auch für unseren Rechtsstaat.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Christliche, muslimische und jüdische Gemeinden gingen schon in der Vergangenheit und gehen auch heute höchst sorgsam mit den Möglichkeiten des Asyls in ihren Räumen um. Kirchenasyl, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, ist eine Form des bürgerlichen Engagements, die unseren allerhöchsten Respekt verdienen muss. Weder das Kirchenasyl noch ziviler Ungehorsam im Allgemeinen stellen die Rechtsordnung infrage, sondern sind ein Appell an

alle staatlichen Institutionen, Entscheidungen zu überdenken und zu überprüfen, ob es andere Wege gibt.

Weder Kirchen noch Kirchengemeinden beanspruchen für sich, über dem Recht zu stehen. Die Legitimität des Kirchenasyls, meine Kolleginnen und Kollegen, leitet sich gerade aus der grundsätzlichen Anerkennung unserer demokratischen Grundordnung und Verfassung ab.

In diesem Sinne bitten wir Sie, Kirchenasyle zu wahren und zu achten, Ermittlungsverfahren, sowohl gegen Pfarrerinnen und Pfarrer als auch gegen Kirchengemeindemitglieder, umgehend einzustellen und in Zukunft solche nicht mehr einzuleiten.

Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag. Wir stimmen auch dem Antrag der SPD-Fraktion zu. Wir bitten die Fraktion der FREIEN WÄHLER, bei ihrem Antrag den zweiten Satz im dritten Spiegelstrich zu überdenken; denn er erscheint uns unlogisch. Wenn Ermittlungsverfahren eingestellt werden müssen, dann kann man nicht im Rahmen von Ermittlungsverfahren die Besonderheiten des Kirchenasyls berücksichtigen. Darin ist ein Denkfehler enthalten. Ändern Sie also bitte diesen zweiten Satz, dann würden wir auch Ihren Antrag gerne mittragen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin. – Ich darf jetzt noch bekannt geben, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu ihrem Antrag ebenfalls namentliche Abstimmung beantragt hat. – Bitte schön, Frau Kollegin Hiersemann, für die SPDFraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir reagieren mit unserem Antrag auf die seit Monaten gehäuft eingeleiteten Ermittlungsverfahren gegen Menschen, genauer gegen Verantwortliche aus den Kirchen, die in Einzelfällen Flüchtlingen für eine begrenzte Zeit Kirchenasyl gewähren. Als sich vor Jahren die Zahl der Flüchtlinge aus den bekannten Gründen steigerte, wurde im Februar 2015 eine Vereinbarung zwischen dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und den Kirchen geschlossen. Hierbei haben die Kirchen zugestimmt, die Einzelfälle von Asyl gegenüber dem BAMF zu melden, wobei das BAMF im Gegenzug gegebenenfalls eine erneute eingehende Prüfung dieses Falles zusicherte.

Diese Vereinbarung wurde in den letzten eineinhalb Jahren mehrfach bewertet, und ihre Weiterführung wurde auch vonseiten des Bundesinnenministers ausdrücklich befürwortet. Noch hat sie also Bestand, und

das muss man laut und deutlich sagen, wenn man sich betrachtet, was derzeit passiert; denn seit einigen Monaten hat sich die Lage für die Pfarrerinnen und Pfarrer, für die Ordensleute und für Pastoralreferenten deutlich verändert. Nunmehr wird ein Pfarrer nach dem anderen wegen des Verdachts der Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 2 des Aufenthaltsgesetzes zur Beschuldigtenvernehmung geladen. Hierbei werden nicht nur die aktuellen Fälle von Kirchenasyl ermittelt, sondern auch die vergangenen und sogar solche, die schon längst abgeschlossen sind. Gegen einen Pfarrer wird gleich in drei Fällen ermittelt, obwohl zwei dieser Fälle schon seit Jahren beendet sind. Es soll also deutlich und unmissverständlich durchgegriffen werden.

Was ist passiert? – Die Anzahl der Kirchenasyle ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen, sagt der Justizminister. Das ist richtig, und es ist auch logisch; denn auch die Anzahl der Flüchtlinge ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Wie viele genau es sind, kann das Justizministerium nicht sagen. Aber es sind ihm eindeutig zu viele, und es sind proportional mehr als in anderen Bundesländern. Das hat übrigens nicht zuletzt auch etwas damit zu tun, dass es in Bayern extrem viele hoch engagierte Flüchtlingshelferinnen und Flüchtlingshelfer gibt, die nicht mehr bereit sind, die rigide Flüchtlingspolitik, wie sie in Bayern, zum Teil auch durch kreative Auslegungen des IMS des Innenministeriums, herrscht, hinzunehmen.

Diese Ehrenamtlichen haben angefangen, sich zusammenzuschließen, zum Beispiel im Tutzinger Appell, in dem sich immerhin circa 50 Unterstützerkreise bzw. Flüchtlingshelferorganisationen Luft machen und mit Recht beschweren, weil ihnen bei ihrer meistens ehrenamtlichen Arbeit mit Flüchtlingen ständig zusätzliche Steine in den Weg gelegt werden. Auch bei dem Tutzinger Appell spielt ein Pfarrer eine maßgebliche Rolle. Schon wieder diese Kirche also.

Deswegen hat die Bayerische Staatsregierung, genauer das Justizministerium beschlossen, mit diesem ungeliebten Kirchenasyl einmal ordentlich aufzuräumen. Schließlich hat Minister Söder schon am 11. November 2016 deutlich gemacht, was er von kirchlicher Arbeit hält: Die Kirchen sollen sich nicht in die Politik einmischen. Basta. Die Botschaft ist also: Haltet euch raus, ihr Kirchen, ihr Pfarrer und alle die, die ihr fälschlich glaubt, politisch handeln zu dürfen.

Nun macht sich der Justizminister stark und führt diese Botschaft weiter; denn da sich die vielen Ehren- und Hauptamtlichen in den Kirchen einfach nicht raushalten wollen, wurde nun die nächste Stufe der dramaturgischen Rakete gezündet. Sie soll zeigen, wer

hier über Menschlichkeit und wer hier über Gewissen bestimmt.

Die nächste Stufe zeigt sich in derzeit zahlreichen Ermittlungsverfahren gegen die Pfarrerschaft, von denen Staatsminister Bausback sagt, man möge sich doch bitte nicht so aufregen; schließlich gelte das Legalitätsprinzip, und in Rede stehe die Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt. Aber, so sagt Minister Bausback, man gehe hier ganz behutsam vor. Kein Grund zur Aufregung, findet er in einer Pressemitteilung. "Behutsam" heißt in der Praxis, dass manche Pfarrer geladen werden und manche nicht, andere täglich auf die Ladung warten und niemand in der Kirche versteht, was hier eigentlich passiert; denn alle haben sich doch entsprechend dem Kompromiss mit dem BAMF aus dem Jahr 2015 verhalten.

Das Legalitätsprinzip gilt natürlich. Es galt übrigens auch in den letzten Jahrzehnten, in der Zeit, als Kirchenverantwortliche nicht oder nur in ganz besonderen Ausnahmefällen strafrechtlich verfolgt wurden, weil eben bei den Betroffenen die Gewissensentscheidung eine Bedeutung hatte. Die, die jetzt als Beschuldigte vernommen werden, fragen sich, warum denn etwas, was über Jahrzehnte respektiert wurde, nicht mehr oder nur sehr eingeschränkt gelten soll. Erst wird also vereinbart, dass Kirchenasyle dem BAMF zu melden sind, und einige Zeit später werden dann die, die gemeldet haben, strafrechtlich verfolgt.

Was kommt denn nun als Nächstes? Was haben für Kirchenasyl Verantwortliche in Bayern als Nächstes zu erwarten? In den Kirchengemeinden verfestigt sich der Eindruck, worum und wohin es gehen soll: um Einschüchterung, um eine Drohkulisse, die aufgebaut wird, um die Aufkündigung eines alten Schutzrechts, das sich im Spannungsfeld zwischen verfolgten Menschen und den staatlichen Behörden abspielt und bei dem die Kirchen von alters her Mittler sind. Der Staat zeigt nun, wo es langgehen soll. Der Staat zeigt, was er will. Wer wird es da in Zukunft noch wagen, Kirchenasyl zu gewähren?

Aber nicht nur die Pfarrerinnen und Pfarrer, auch die Mitglieder der Pfarrgemeinderäte und der Kirchenvorstände stellen deutliche Fragen; denn es gibt sehr klare Vorgaben für die Gewährung von Kirchenasyl. Da sitzen nicht nur ein paar Gutmenschen beim Tee zusammen. Da wird genau geprüft und abgewogen, ehe ein Kirchenasyl entschieden wird. Bei der Entscheidung geht es vor allem um den Gesichtspunkt des besonderen Einzelfalls, um Gewissensfragen der handelnden Personen und nicht zuletzt um die Aspekte der Glaubens- und Gewissensfreiheit. Es sind übrigens Gremienentscheidungen in einer Kirchengemeinde, ob Kirchenasyl gewährt wird. In der Logik des

Justizministeriums müsste man auch darüber nachdenken, ob man nicht auch die Kirchenvorsteher und Pfarrgemeinderäte, die das Kirchenasyl mitverantworten, strafrechtlich verfolgen müsste. Ich bin übrigens auch Kirchenvorsteherin und habe auch schon an derartigen Entscheidungen mitgewirkt.

Die Kritiker des Kirchenasyls sagen, das sei ein alter Zopf, der weg müsse, weil nur staatliche Stellen über die Gewährung von Asyl entscheiden dürften. Sie verkennen hierbei vollständig die Hintergründe und vor allem das Ziel einer solchen Maßnahme. Das Kirchenasyl geht als früheres Heiligtumsasyl in seinen Ursprüngen auf die Nähe zu einer religiösen Stätte, zu einem Gebäude zurück. Es steht nicht außerhalb der Rechtsordnung, und niemand in der Kirche betrachtet es als Paralleljustiz. Vielmehr stellt es einen Schutzraum dar, um die Zeit und die Möglichkeit zu schaffen, damit menschlich besonders sensible Einzelfälle von Behördenseite nochmals überprüft werden können. Flüchtlinge werden hierbei nicht versteckt. Die Behörden wissen genau, wo sich die Flüchtlinge aufhalten; denn sie werden ja gemeldet. Ein Untertauchen liegt demnach gerade nicht vor. Die Kirche beruft sich dabei gerade nicht auf ein vermeintlich eigenes Asylrecht, sondern sie verhilft mit ihrem Verhalten dem staatlichen Asylrecht zu seiner Geltung. Kirchenasyl verläuft so gesehen öffentlich, symbolisch und vor allem gewaltfrei. Immerhin wurde ein extrem hoher Prozentsatz dieser Einzelfälle nach erneuter Prüfung mit einem positiven Ergebnis beendet. Die Zahlen hierzu differieren. Manche, zum Beispiel die Bundesarbeitsgemeinschaft für Asyl und andere Kirchenasylexperten, sprechen von bis zu 90 %. Die meisten Fälle davon sind Dublin-Fälle.

Mit unserem Antrag fordern wir nun nichts anderes, als dass die althergebrachten Grundsätze dieses Schutzrechts und die Menschen, die diese an maßgeblicher Stelle vertreten, weiterhin respektiert werden. Immerhin muss man sagen, dass auch der bayerische Innenminister trotz der vorhandenen rechtlichen Möglichkeiten bisher Respekt vor dem Institut des Kirchenasyls gezeigt hat, obwohl er nicht immer für seine besondere Milde in derartigen Fragen bekannt ist.

Dass nun der Justizminister eine Drohkulisse aufbaut, ist nicht nur unverständlich, sondern es schadet, und zwar nicht nur den Betroffenen, sondern dem Gemeinwesen als Ganzem.

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

Wir fordern nicht mehr und nicht weniger, als dass Respekt und Achtung auch weiterhin gelten sollen, wie es in der Vergangenheit, als das Legalitätsprinzip

auch galt, möglich war. Justizbehörden, die Kirchenvertreter und deren Gewissensentscheidung mit Ermittlungen überziehen, mögen sich zwar auf den Buchstaben des geltenden Rechts berufen, sie dürfen aber nicht glauben, sie würden damit den Rechtsstaat stärken.

Sie, sehr geehrte Damen und Herren von der CSU, die Sie nicht müde werden, sich des großen "C" in Ihrem Parteinamen zu rühmen, Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, müssen sich vor und nach dieser Abstimmung über unseren Antrag zum Kirchenasyl überlegen, was Sie Ihrer Pfarrerschaft daheim in Ihren Stimmkreisen erzählen wollen, von denen einige unter den Beschuldigten sind. Sie müssen sich ferner überlegen, wie Sie den hoch engagierten kirchennahen Helferkreisen bei Ihnen daheim erklären wollen, dass Pfarrer, Nonnen, Pastoralreferentinnen und Pastoralreferenten nunmehr für ihre Gewissensentscheidung kriminalisiert werden. Und, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CSU, Sie müssen uns und den Menschen daheim erklären, wie Sie diese Kriminalisierung von Pfarrerinnen und Pfarrern in Ihr Bild vom christlich geprägten Bayern einfügen wollen. Das ist nämlich dasselbe Christentum, das Sie in der Sitzung im Dezember zum Bayerischen Integrationsgesetz länglich bemüht haben, als Sie darüber mit uns noch diskutiert haben.

Aus all diesen Gründen bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag. Den Anträgen der GRÜNEN und der FREIEN WÄHLER werden wir ebenfalls zustimmen.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin. – Für die Fraktion der FREIEN WÄHLER hat jetzt Herr Kollege Meyer das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Kirchen stehen nicht im rechtsfreien Raum. Sie wissen das und handeln danach. Ehrenamtliche Pfarrerinnen und Pfarrer sowie Kirchenvorstandsmitglieder wollen sich nicht gegen das Recht auflehnen. Sie haben eine andere Motivation. Sie wollen mit einem verantwortlichen Umgang mit dem Institut des Kirchenasyls dafür sorgen, dass in echten Grenzfällen Zeit und Raum für eine nochmalige Überprüfung geschaffen wird. Es wurde schon gesagt: In der Vergangenheit haben Kirchenasyle fast immer zu dem Ergebnis geführt, dass doch ein Bleiberecht gewährt wurde.

Meine Damen und Herren, der erste Spiegelstrich unseres Antrags lautet: "Der Landtag hält weiterhin gemeinsam mit den Kirchen am Kirchenasyl als übergeordnetem Institut bei Anwendung als ‚Ultima Ratio‘

fest." Meine Fraktion bekennt sich ausdrücklich zum Kirchenasyl. Wir beantworten das nicht mit dem bloßen Vorwurf des Rechtsbruchs. Die Evangelische Landeskirche – Stand letzte Woche – hat mitgeteilt: Es gibt derzeit 65 Kirchenasyle für 88 Geflüchtete in evangelischen Gemeinden und Einrichtungen. Das zeigt einen sehr begrenzten Einsatz, einen sehr verantwortungsvollen Umgang mit diesem Institut.