Protokoll der Sitzung vom 10.05.2017

(Beifall bei der SPD)

Dafür danke ich allen Bediensteten ganz herzlich im Namen der gesamten SPD-Landtagsfraktion. Es war und ist die Position der SPD-Landtagsfraktion, dass die Beamtinnen und Beamten an der allgemeinen Entwicklung der Löhne und Einkommen teilhaben sollen. Unsere Grundüberzeugung ist: Nur ein starker Staat bleibt auf Dauer handlungs- und leistungsfähig. Dafür brauchen wir einen starken öffentlichen Dienst als wichtigen Standortfaktor in Bayern.

(Beifall bei der SPD)

Die zeit- und inhaltsgleiche Übernahme des Tarifergebnisses erfolgt in Bayern zwar überwiegend, aber eben nicht immer. 2011 mussten die Beamtinnen und Beamten immerhin 19 Monate warten, bis im Wahljahr 2013 die vollständige Angleichung erfolgte. Dass es diesmal schnell und reibungslos geht und es sogar einen Bayernbonus in Form einer Einmalzahlung von 500 Euro geben soll, ist sicher auch der Tatsache geschuldet, dass wir in diesem Jahr die Bundestagswahl und im nächsten Jahr hier Landtagswahl haben werden.

(Staatsminister Dr. Markus Söder: Da macht es aber NRW nicht so clever!)

Ja: denn ich rede auch von Bayern. Ich bin auch bayerischer Abgeordneter und stimme dem zu.

(Allgemeine Heiterkeit)

Die Einführung der Stufe 6 in den Entgeltgruppen E 9 bis E 15 im Tarifvertrag ist rein technisch nicht auf die Beamtenvergütung zu übertragen. Ver.di schlägt beispielsweise statt der Einmalzahlung von 500 Euro vor, tabellenwirksam eine Anpassung von 0,5 % vorzunehmen. Der Beamtenbund dagegen begrüßt die Einmalzahlung. Der SPD-Fraktion ist es wichtig, dass es zwischen Tarifbeschäftigten und Beamten keine Spaltung gibt.

(Beifall bei der SPD)

Wir wollen einen starken öffentlichen Dienst in Bayern, und zwar mit Berufsbeamtentum und Tarifbeschäftigung. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD)

Danke schön, Herr Kollege. – Als Nächste hat Frau Kollegin

Heckner von der CSU das Wort. Bitte schön, Frau Kollegin.

Sehr verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich finde es wirklich sehr schön – denn das kommt nicht oft vor –, dass hier die Opposition einem Gesetzentwurf der Staatsregierung uneingeschränkt zustimmt, auch wenn sie sagt: "Ein bisserl müssen wir halt doch kritisieren. Da müssen wir weit in die Vergangenheit gehen." – Das ist auch in Ordnung.

(Hubert Aiwanger (FREIE WÄHLER): So weit brauchen wir nicht zu gehen!)

Am 27. Februar dieses Jahres ist der Tarifvertrag mit Entgeltanpassung beschlossen worden. Ich darf daran erinnern, dass seitens der Staatsregierung und unserer Fraktion schon lange vorher, nämlich im letzten Jahr, die Absicht kundgetan wurde: Wenn wir es finanziell gut stemmen können, dann werden wir ebenso wie beim letzten Mal auch jetzt die inhalts- und zeitgleiche Übertragung durchführen. Ich bin sicher, dass unsere bayerischen Beamten die Verlässlichkeit, die die Staatsregierung und unsere Fraktion hier an den Tag gelegt haben, anerkennen. Auch die CSU-Fraktion hat dieses Ziel immer als Anerkennung für unsere Beamtenschaft verstanden.

Ich möchte mich bei unserem Herrn Ministerpräsidenten und bei der gesamten Staatsregierung, insbesondere bei unserem Finanzminister Dr. Markus Söder, dafür bedanken, dass er in seiner gesamten Amtszeit die hohe Wertschätzung unserer Beamtenschaft nicht nur in Worten, sondern auch durch stringentes Handeln ausdrückt, also das Ganze in die Tat umsetzt.

(Beifall bei der CSU)

Dasselbe gilt für die gesamte CSU-Fraktion und vor allem für den Arbeitskreis öffentlicher Dienst und den Arbeitskreis Staatshaushalt und Finanzfragen. Peter Winter kann ich jetzt nicht direkt ansprechen. Herr Kollege Fackler, der Arbeitskreis Staatshaushalt und Finanzfragen hat bereits im vergangenen Jahr hierfür Mittel im Haushalt bereitgestellt, um diese Absicht in die Tat umzusetzen. Ich möchte auch darauf hinweisen, dass in unserem bayerischen Doppelhaushalt keine zusätzlichen Belastungen stattfinden.

Das ist keinesfalls eine Selbstverständlichkeit, wenn man bedenkt, welch hohe Kosten der Freistaat Bayern im Flüchtlingsbereich trägt, und wenn man die Ziele in der Verkehrsinfrastruktur und die hohen Kosten, die ja die Digitalisierung Bayerns noch verursachen wird, anschaut. Insofern zeigt diese Anpassung der Bezüge, wo wir Prioritäten setzen. Wir haben es nicht zuletzt unseren Beamten zu verdanken, dass wir

in der wirtschaftlichen Lage sind, dies alles zu stemmen, ohne weitere Schulden machen zu müssen. Ich nutze jede Gelegenheit, um darauf hinzuweisen, dass ein gut funktionierender öffentlicher Dienst eine gute Grundlage für die wirtschaftliche Entwicklung eines Landes ist. Daher möchte ich mich bei unseren Beamten und beim öffentlichen Dienst herzlich bedanken.

(Beifall bei der CSU und Abgeordneten der FREI- EN WÄHLER und der GRÜNEN)

Die Bedeutung der Umsetzung des Tarifabschlusses wurde bereits zweimal ausgeführt. Die zeit- und inhaltsgleiche Übertragung ist eine erneute Übernahme und findet nicht in allen Bundesländern statt. Das hat der Herr Minister bereits dargestellt. Dies zeigt für mich auch die Prioritäten, die Bayern setzt: Einerseits kann man nicht, wie es in anderen Bundesländern geschieht, beklagen, dass es zu wenig Polizisten gibt, wenn man andererseits bisher keine finanziellen Prioritäten im Sicherheitsbereich gesetzt hat.

(Beifall bei der CSU)

Es wurde bereits erwähnt, dass die Einmalzahlung von 500 Euro, der Bayernbonus für die Beamten, gezahlt wird, weil es bei diesem Tarifabschluss Elemente für die Tarifbeschäftigten gibt, die für die Beamten nicht umsetzbar waren.

Lieber Kollege Schuster, der Vorschlag, auch den Tarifbeschäftigten die Einmalzahlung von 500 Euro zu gewähren, ist nach der Satzung der TdL nicht möglich. Dies würde auch der von dir angesprochenen Gleichbehandlung nicht entsprechen und hätte der Zustimmung aller Bundesländer bedurft. Diese Zustimmung hätten wir auf keinen Fall bekommen.

Der Mindestbeitrag von 75 Euro, der ursprünglich an ein Einkommen von 3.200 Euro gekoppelt war, ist im Gesetzentwurf auf Anregung der CSU korrigiert worden. Es wäre zu einer unnötigen Diskussion gekommen, wenn ein paar wenige ausgeklammert worden wären.

Auch der Vergleich mit anderen Bundesländern ist bereits angesprochen worden. Ich möchte nur folgende Zahlen zur Verdeutlichung angeben: Ein Bundesbeamter in der Besoldungsstufe A 8 – das sind nicht die Großverdiener – erhält im Jahr rund 270 Euro weniger, in Brandenburg 4.260 Euro weniger, in Nordrhein-Westfalen immerhin noch 1.420 Euro weniger als in Bayern. In einem Wahljahr hätte man dort den Beamten durchaus etwas Gutes tun können. Dies liegt einerseits an den unterschiedlichen Strukturen und an der unterschiedlichen Anpassung der Bezüge. Andererseits liegt der Unterschied auch im Wesentli

chen daran – darauf möchte ich noch hinweisen –, dass wir in Bayern immer noch das Weihnachtsgeld gewähren. Wir wollen den Beamten immer noch die Sonderzahlungen zukommen lassen. Unserer Meinung nach gehört das auch zur Verlässlichkeit.

(Beifall bei der CSU)

Meine sehr verehrten und lieben Kolleginnen und Kollegen, abschließend möchte ich noch einmal ein recht herzliches Dankeschön an unsere Beamtenschaft für ihre Leistungen beim Mitgestalten Bayerns richten. Sie machen Bayern zu dem, was es ist. Ein Dankeschön gilt auch allen, die sich in den Ausschüssen mit diesem Gesetzentwurf positiv beschäftigen werden.

(Beifall bei der CSU)

Danke schön, Frau Kollegin. – Als nächstem Redner erteile ich Herrn Kollegen Meyer von den FREIEN WÄHLERN das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Herr Präsident, Herr Finanzminister, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Über die technischen Einzelheiten des Gesetzentwurfs brauche ich jetzt wirklich nichts mehr zu sagen. Wir, die FREIEN WÄHLER, begrüßen selbstverständlich auch diese Einszu-eins-Anpassung. Wir begrüßen auch die Einmalzahlung für die Beamten. Damit drückt der Freistaat Bayern seine Wertschätzung für die Arbeit im öffentlichen Dienst aus.

Zum Stichwort "Wertschätzung" sei Folgendes zu sagen: Unter den Tarifbeschäftigten ist wegen dieser Einmalzahlung an die Beamtinnen und Beamten eine kleine Dissonanz entstanden. Das Besoldungsänderungsgesetz ist nicht die richtige Grundlage, um über zusätzliche Änderungen für die Tarifbeschäftigten zu diskutieren. Das fällt in das Tarifrecht. Mit diesem Gesetzentwurf kann man nicht in Tarifrecht eingreifen.

(Ingrid Heckner (CSU): Das kann man auch in Bayern nicht machen!)

Ja, natürlich, auch nicht bayernweit! Dieses Thema will ich hier auch nicht diskutieren. Lieber Herr Staatsminister, Sie haben im Zusammenhang mit dieser Einmalzahlung für die Beamten auch eine Dissonanz bei den Tarifbeschäftigten hervorgerufen. Ich vermute, dass Sie dies unbeabsichtigt getan haben. Sie haben diese Einmalzahlung nämlich damit begründet, dass die Beamtinnen und Beamten großartige Leistungen im Zusammenhang mit den Herausforderungen durch die Flüchtlinge vollbracht hätten. Dies hat bei den Tarifbeschäftigten zu einer großen Verstimmung geführt. Mittlerweile gibt es hierzu auch eine Petition. Diese

werden wir nächste Woche im Ausschuss zu beraten haben. Ich bitte jetzt schon um Verständnis für die Tarifbeschäftigten. Ich fordere aber nicht diese Einmalzahlung für die Tarifbeschäftigten. Wie bereits erwähnt, ist das eine andere Schublade. Auch die Tarifbeschäftigten haben bei der Herausforderung durch die Flüchtlinge einen wesentlichen Beitrag geleistet. Dies möge die Staatsregierung ebenfalls herausstellen.

Meine Damen und Herren, ich möchte die Gelegenheit nutzen, um mich beim gesamten öffentlichen Dienst, sowohl bei den Beamtinnen und Beamten als auch bei den Tarifbeschäftigten, zu bedanken. Die Beschäftigten der inneren Verwaltung haben Großartiges geleistet; ohne deren Mithilfe wäre die Herausforderung nicht zu bewältigen gewesen. Auch die Polizei hat Großartiges geleistet. Alle Ressorts haben ihren Teil dazu beigetragen. Die Bauverwaltung, die Sozialverwaltung, fast alle Bereiche des öffentlichen Dienstes haben in hervorragender Art und Weise zusammengearbeitet, um diese Herausforderungen für den Freistaat Bayern zu meistern. Ich kann jetzt nicht alle Ressorts aufzählen. Ich möchte hier meinen herzlichen Dank aussprechen.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Aber lassen Sie mich zurück zum Besoldungsänderungsgesetz kommen. Wir stimmen dem Gesetzentwurf natürlich zu. Ein leistungsfähiger und effizienter öffentlicher Dienst ist wichtig. Das haben wir in den letzten Jahren auch gezeigt. Bayern hat die Herausforderungen der letzten Jahre so gut bewältigen können, weil wir eine sehr gut funktionierende Staatsverwaltung haben.

Eine gute Besoldung führt dazu, dass der öffentliche Dienst attraktiv bleiben kann. Dazu gehört natürlich auch der Gleichklang. Der öffentliche Dienst muss auch attraktiv bleiben. Wir müssen uns weiterhin um die besten Köpfe bemühen. Der öffentliche Dienst muss gegenüber der Wirtschaft attraktiv und interessant bleiben. Ich halte den öffentlichen Dienst für hochinteressant. Wir müssen den öffentlichen Dienst sowohl monetär als auch nicht-monetär attraktiv gestalten.

Es gehört natürlich auch zu den guten Arbeitsbedingungen des öffentlichen Dienstes, dass wir uns weiterhin zum Berufsbeamtentum bekennen. Das ist für mich ein ganz wichtiger Punkt. Wir müssen endlich von diesem unsäglichen Artikel 6b wegkommen. Ich hatte erst vor Kurzem wieder ein Gespräch mit der Vertretung einer Sozialbehörde. Diese Behörde leidet unter dem Artikel 6b, da sie noch gewaltige Abbauziele vor sich hat. Der Artikel 6b setzt falsch an, da er

einen linearen Personalabbau vorsieht, ohne dass hinzugekommene Aufgaben kompensiert werden. Damit muss endlich Schluss gemacht werden, meine Damen und Herren.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Ich komme zu meinem Fazit: Der vorliegende Gesetzentwurf verdient selbstverständlich unsere Zustimmung. Ich wage zu behaupten, dass das einstimmig passieren wird, wenn es auch einzelne Punkte zu kritisieren gibt. Gerade im Hinblick auf die Einmalzahlung hätten wir uns gut vorstellen können oder sogar gewünscht, dass die Versorgungsempfänger sie auch bekommen. Bisher haben wir nämlich die Versorgungsempfänger und die aktiven Beamten immer gleich behandelt, meine Damen und Herren. Aber insgesamt gibt es an dieser Linie wenig zu kritisieren.

Ich hoffe, es wird auch zukünftig diese Eins-zu-einsÜbernahme geben. Ich habe von der Kollegin Heckner einen leichten Vorbehalt gehört: "Wann immer es irgendwie möglich ist", haben Sie gesagt, Frau Heckner. Diesen Vorbehalt habe ich noch nie gehört. Ich glaube, wir sollten bei diesem Eins-zu-eins bleiben. Wir stimmen diesem Gesetz natürlich zu. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Herr Kollege, bleiben Sie bitte am Rednerpult. Ich habe eine Anmeldung zu einer Zwischenbemerkung von Frau Kollegin Heckner. Bitte schön, Frau Kollegin.

Sehr verehrter, lieber Kollege Meyer, ich meine, das dürfte eine Selbstverständlichkeit sein, dass alles, was wir hier politisch verantwortlich beschließen, auch finanzierbar ist. Nur so war mein Nebensatz zu verstehen, nicht als Einschränkung für die Zukunft. Dann möchte ich noch gerne anmerken – ich nehme an, das haben alle festgestellt –, dass es sich hier wohl um den besten Gesetzentwurf des Jahrhunderts handelt. Wenn man nämlich hergehen, das Thema so verlassen und alles zusammenklauben muss, was man eventuell im Beamtenbereich noch tun könnte, dann ist das ein gutes Zeichen. Herr Kollege Meyer, ich glaube, es hätte auch gereicht, einfach zu sagen, das ist ein super Gesetzentwurf.

(Beifall bei der CSU)