Protokoll der Sitzung vom 10.05.2017

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

Danke schön. Einen kleinen Moment noch, Herr Kollege. Die Kollegin Sengl hat eine Zwischenbemerkung angemeldet. Bitte schön.

Das bewusste Missinterpretieren und Missverstehen unseres Antrags erschüttert mich, muss ich ganz ehrlich sagen. Ihr werft Zahlen durcheinander. Sie sind wahrscheinlich auch langweilig. Aber Fakt ist: Der Effekt der ökologischen Vorrangflächen ist nicht der, den man sich erhofft hat. Das ist wissenschaftlich erwiesen und wird evaluiert, nachgeprüft usw. Dann hat man sich auf die Suche nach dem Grund gemacht, an dem es liegt. Es liegt unter anderem daran, dass auf diesen Flächen überwiegend Eiweißfuttermittel und Zwischenfrüchte angebaut werden. Das kann man noch stehen lassen. Aber wenn dieser Anbau noch mit dem chemischen Pflanzenschutz verbunden ist, ist die ökologische Wirkung der ökologischen Vorrangflächen gleich null. Deshalb stellen wir diesen Antrag.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Noch mal: Ein Herbizid ist ein Pestizid; ein Herbizid ist ein chemisches Pflanzenschutzmittel. Ich weiß gar nicht, welch komische Unterscheidungen hier gemacht werden. Wenn nichts gespritzt wird, warum ist dann die Situation eigentlich so? – Ich finde, es ist Wahnsinn: Fakten, die auf der Hand liegen, werden nicht anerkannt und verdreht. Wir haben überhaupt nicht davon gesprochen, dass wir den Eiweißfuttermittelanbau abschaffen wollen. Ökologische Vorrangflächen bilden 5 % der Fläche jedes Betriebes. Jeder Betrieb hat also 95 % andere Flächen. Er könnte ja auf diesen 95 % Eiweißfuttermittel anbauen. Ich glaube nicht, dass wir die ökologischen Vorrangflächen dafür brauchen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Erstens. Ich kann die Entrüstung durchaus verstehen, zum einen deshalb, weil einfach bei vielen der Begriff Pflanzenschutzmittel automatisch mit Pestiziden gleichgesetzt wird und weil sie beides fachlich nicht differenzieren können. Ich habe versucht, beides zu differenzieren. Diejenigen, die es noch nicht wissen, können es nachlesen.

Zweitens. Ich habe auch dargestellt, welche Auswirkungen das auf die Flächen, die dann zur Verfügung stehen würden, hätte. Sie zeigen sich, wenn man es herunterrechnet. Die Zahlen, die ich genannt habe, wird, denke ich, auch der Minister belegen können. Sie alle sind nämlich veröffentlicht. Ich habe keine Zahlen genannt, die nicht veröffentlicht sind. Ich gehe davon aus, dass veröffentlichte Zahlen auch stimmen, sonst hätte sie irgendjemand widerrufen.

Zum Dritten muss man ganz einfach sagen: Der Antrag, den ihr gestellt habt, ist von der Idee her richtig. Darum habe ich gesagt, der Kerntext des Antrags an sich wäre zustimmungsfähig. Das trifft aber nicht für die Beschreibung und den Titel zu, die den Antrag konterkarieren. Schade, dass ihr nicht in der Lage seid, Anträge vernünftig zu formulieren.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Danke schön. – Weitere Wortmeldungen liegen mir jetzt nicht mehr vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Dazu werden die Anträge wieder getrennt.

Zuerst lasse ich über den Antrag der CSU-Fraktion in einfacher Form abstimmen. Wer dem Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 17/16798 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die CSU-Fraktion und die Fraktion der FREIEN WÄHLER. Gegenstimmen bitte. – Die Fraktionen der SPD und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Enthaltungen? – Eine Enthaltung bei der SPD-Fraktion. Damit ist der Dringlichkeitsantrag angenommen.

Nun lasse ich, wie bereits zu Beginn der Beratung angekündigt, über den Dringlichkeitsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 17/16777 in namentlicher Form abstimmen. Die Urnen stehen bereit. Wir geben Ihnen fünf Minuten.

(Namentliche Abstimmung von 18.25 bis 18.30 Uhr)

Meine Damen und Herren, die Zeit für die Stimmabgabe ist um. Ich schließe die Abstimmung.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte kurz um Aufmerksamkeit. Ich schließe die Sitzung jetzt noch nicht, weil wir noch Ergebnisse verkünden müssen. Aber nach Rücksprache mit den Fraktionen sind wir übereingekommen, dass es schon für den nächsten Antrag mit dem vereinbarten Sitzungsende 19.00 Uhr eng wird. Das heißt, wir rufen jetzt keinen Antrag mehr auf. Wenn die Ergebnisse der beiden Abstimmungen – eines liegt schon bei mir – verkündet sind, schließe ich die Sitzung für heute Abend.