Auch rund um mein Wohnhaus kann ich feststellen, dass die Zahl der Rebhühner abgenommen hat. Die Agrarstruktur und die Art der Bewirtschaftung haben sich aber überhaupt nicht geändert. Stattdessen
haben sich Füchse, große Beutegreifer und Raubvögel vermehrt. Das bezeichnen Sie als direkte Verfolgung. Sie wird jedoch nicht von Menschen verursacht, sondern ist natürlichen Ursprungs.
Sie haben das Greening angeführt. Nach Analyse der Europäischen Kommission werden nicht 5 %, sondern über 10 % der Ackerfläche als ökologische Vorrangflächen ausgewiesen. Dies ist auf gewisse Faktorenrechnungen zurückzuführen. In Ihrer Rede stellen Sie einen Zusammenhang her, der nicht stimmt. Das wissen Sie genau. Auf Zwischenfrüchten, Brachflächen und auf Pufferstreifen werden überhaupt keine Pflanzenschutzmittel ausgebracht, weil sie nicht ausgebracht werden dürfen. Deshalb werden über 80 %, wahrscheinlich 90 % der ökologischen Vorrangflächen nicht mit Pflanzenschutzmitteln bearbeitet.
Sie stellen das einfach so dar. Selbstverständlich stimmt das. Sie stellen damit die ökologischen Vorrangflächen in ein völlig falsches Licht.
Jetzt geht es um den Eiweißpflanzenanbau. Natürlich wird auf Körnerleguminosen ein Herbizid ausgebracht, damit diese Pflanzen überhaupt wachsen können. Das ist insbesondere in einem so feuchten Frühjahr wie heuer wichtig. Dort werden keine Pestizide, sondern Herbizide ausgebracht, die die Konkurrenzfähigkeit der Pflanzen stärken.
Frau Kollegin, das können Sie in keiner Weise mit dem ökologischen Landbau vergleichen. Sie wissen genau, dass dort wesentlich niedrigere Erträge erwirtschaftet werden. Gleichzeitig werden auch höhere Preise und höhere Prämien erzielt. Deshalb ist der Vergleich völlig unzulässig.
Unsere Eiweiß-Initiative, die im Jahr 2011 gestartet ist, hat mittlerweile große Erfolge erzielt. Das ist ein Verdienst unseres Landwirtschaftsministers Brunner, der sich dieses Themas damals mit Weitblick angenommen hat. Wir haben uns ebenfalls dafür eingesetzt, dass Eiweißpflanzen im Rahmen des Greenings angebaut werden dürfen, damit auf diesen Flächen ein sinnvoller Anbau stattfindet. Mit dem Greening konnte die Anbaufläche für Leguminosen auf über 50.000 Hektar gesteigert werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das sind Erfolge. Früher sind Eiweißfuttermittel für Rinder fast standardmäßig aus Südamerika in Form von Sojaschrot importiert worden. Der
Anbau von eigenen heimischen Eiweißfuttermitteln verhindert die Rodung von Regenwäldern in Südamerika, den Umbruch von Weideland in Südamerika und den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen. Das sind doch auch Ihre Forderungen. Außerdem entstehen keine Transportwege rund um die Welt. Bei der Rinderfütterung konnten wir den Anteil von Sojaschrot in den letzten fünf Jahren um über 40 % reduzieren. Wir werden noch weitere Erfolge erzielen. Wir produzieren ein heimisches Eiweißfuttermittel und erzielen die Wertschöpfung in Bayern.
Dass Leguminosen agrarökologisch sehr wertvoll sind, sollte sich bei Ihnen schon rumgesprochen haben. Bei Leguminosen handelt es sich um Stickstoffsammler, sodass auf eine Stickstoffdüngung zum großen Teil oder ganz verzichtet werden kann. Liebe Kolleginnen und Kollegen, diese Erfolge lassen wir uns nicht von den GRÜNEN und der Europäischen Kommission kaputt machen. Das möchte ich nebenbei bemerken.
Die Landwirte können uns vertrauen. Sie haben auf ein heimisches Eiweißfuttermittel gesetzt. Mittlerweile halten alle Molkereien und der Lebensmitteleinzelhandel die Landwirte dazu an, Milch aus GVO-freier Fütterung anzubieten. Wenn Sie den Anbau von Eiweißfutterpflanzen auf ökologischen Vorrangflächen verbieten wollen, entziehen Sie damit den Bauern die Futtergrundlage für die Milchproduktion. Wir kämpfen dafür, dass der Eiweißfuttermittelanbau auf den ökologischen Vorrangflächen erhalten bleibt und weiter ausgebaut wird. Wir haben den Agrarausschuss im Europäischen Parlament auf unserer Seite. Darauf wurde bereits hingewiesen.
Ihr Antrag ist ein Schaufensterantrag. Er suggeriert, dass auf ökologischen Vorrangflächen in großem Stil Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden, was nicht stimmt. Sie wollen die ökologischen Erfolge des Anbaus von Eiweißfuttermitteln auf ökologischen Vorrangflächen zunichtemachen. Der Titel Ihres Antrags lautet: "Ökologische Vorrangflächen ohne Pflanzengifte bewirtschaften". Wenn Sie bei geprüften und zugelassenen Pflanzenschutzmitteln von Gift sprechen, werden Sie der Verantwortung, die unsere Bäuerinnen und Bauern an den Tag legen, in keiner Weise gerecht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es wird mal wieder deutlich: Mit der Agrarpolitik der GRÜNEN wird den Bauern das Leben schwer gemacht – ohne Rücksicht auf Verluste. Heute verbieten Sie ein Pflanzenschutzmittel und schleifen den Eiweißpflanzenanbau. Morgen wollen Sie die Anbindehaltung verbieten. Übermorgen verbieten Sie den Dieselmotor und den Straßenbau. Für den Freitag fordern Sie einen Veg
gieday, an dem der Fleischkonsum verboten wird. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist die Politik der GRÜNEN.
(Beifall bei der CSU – Widerspruch bei den GRÜ- NEN – Thomas Gehring (GRÜNE): Das ist katholisch! – Florian von Brunn (SPD): Sie sind sowas von gestern!)
Die wollen die erste Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik abschaffen. Das bedeutet, Sie wollen den Bauern Geld wegnehmen. Sie fordern neue Programme mit zusätzlichen Auflagen und zusätzlichen Kosten. Sie hängen das Geld wie einen Wurm an die Angel. Das ist die Agrarpolitik der GRÜNEN. Die Bauern können auf uns vertrauen. Wir vertrauen den Landwirten. Wir lehnen den Antrag der GRÜNEN ab und bitten um Zustimmung zu unserem Antrag. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Kollege Schöffel. Offensichtlich haben Sie mit Ihrer Rede erheblichen Widerspruch produziert. Jedenfalls liegt eine Meldung zur Zwischenbemerkung von Frau Sengl vor.
Sie haben den Veggieday angeführt. Wenn ihr alle für den Veggieday wärt, könntet ihr die bayerische Eiweißstrategie unterstützen. Die meisten Eiweißfuttermittel kann auch der Mensch essen – egal ob Soja- oder Ackerbohnen.
Wir fordern kein Verbot des Anbaus von Eiweißfuttermitten. Wir sprechen nur von einem Pestizidverbot: keine Ackergifte auf ökologischen Vorrangflächen, und zwar grundsätzlich. Das widerspricht dem Sinn der ökologischen Vorrangflächen. Alle Untersuchungen – das Greening wurde bewertet – sagen das Gleiche aus. Das Ziel, das mit den ökologischen Vorrangflächen erreicht werden sollte, wird eben nicht erreicht. Die ökologischen Vorrangflächen sollten die Artenvielfalt erhalten und fördern. Ihr könnt in einem offiziellen bayerischen Dokument vom Bayerischen Landesamt für Umwelt nachschauen. Ich zitiere: "In der offenen Kulturlandschaft der Europäischen Union leben heute geschätzt 300 Millionen weniger Vögel als noch vor 30 Jahren (EUROPEAN BIRD CENSUS
Ich könnte Ihnen einen stundenlangen Vortrag darüber halten, was wir und was unsere Bäuerinnen und Bauern tun, um die Artenvielfalt in der Fläche zu gewährleisten und zu verbessern. Das hat jedoch mit Ihrem Antrag nichts zu tun. In Ihrem Antrag geht es um den Anbau großer Körnerleguminosen. Wir wollen den Anbau von Körnerleguminosen bei uns weiter gewährleisten, weil das notwendig ist. Sie könnten nur durch Importe aus Südamerika ersetzt werden. Auch wenn Sie Ihre Behauptungen noch zehnmal äußern, werden sie dadurch nicht richtiger. Wir wissen schon lange, dass Sie die Tierhaltung abschaffen und die Eiweißfuttermittel für den Menschen anbauen wollen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dagegen wehren wir uns entschieden.
Danke schön, Herr Kollege Schöffel. – Für die SPD-Fraktion hat Kollege von Brunn das Wort. Bitte schön.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik 2013 in der Europäischen Union hatte zum Ziel, dass die Landwirtschaftspolitik in Europa ökologischer werden sollte. Die Ziele der Umweltpolitik sollten in der Landwirtschaftspolitik stärker berücksichtigt werden. Zum einen wollte man den Rückgang der Artenvielfalt und der Biodiversität stoppen. Zum anderen wollte man den zunehmenden Nährstoffeintrag, den Stickstoffeintrag in Böden und Gewässern verringern.
Warum hat man das getan? – Man hat es deswegen getan, weil es doch einen dramatischen Rückgang an Tier- und Pflanzenarten in der intensiv genutzten Agrarlandschaft gibt. Das kann man eigentlich nur bestreiten, wenn man die wissenschaftlichen Tatsachen bestreitet. Das ist aber derzeit nichts Neues, das kennen wir. Ich möchte es verdeutlichen. In den letzten 40 Jahren haben wir in Deutschland im Offenland 40 % der Tier- und Pflanzenarten, also 40 % des Lebens, verloren. Wer etwas anderes behauptet, der bestreitet auf der Hand liegende Fakten. Die Bundesregierung hat dies – Kollegin Sengl hat es erwähnt – in der Antwort auf eine Anfrage dargelegt. Ich nenne als Beispiel nur den Verlust bei wiesenbrütenden Vögeln. Zwischen 1990 und 2013 ist die Anzahl der Kiebitze im Offenland um 80 % zurückgegangen.
Die Kompetenz eines Redners zeigt sich schon daran, dass er nicht einmal weiß, wie der Begriff Pestizide definiert wird. Deswegen bestreite ich auch, dass hier kompetent über Pestizide geredet wird. Vielleicht können Sie das auf einer Werbeveranstaltung für BASF oder für BAYER. Tatsache ist, dass gerade der Einsatz von Pestiziden wesentlich für den Rückgang der Artenvielfalt verantwortlich ist. GreeningMaßnahmen, die den Pestizideinsatz zulassen oder sogar fördern, werden den ursprünglichen Zielen nicht gerecht.
Eine der Greening-Maßnahmen, die die Europäische Union vorsieht, betrifft die ökologischen Vorrangflächen für alle landwirtschaftlichen Betriebe mit mehr als 15 Hektar Ackerfläche. Mindestens 5 % dieser Flächen sollen als ökologische Vorrangflächen dienen. Dazu sieht die EU 19 verschiedene Varianten vor, zum Beispiel Flächen brachliegen zu lassen, Pufferstreifen entlang von Gewässern oder Landschaftsstrukturelemente wie Hecken oder Teiche. Eine Variante ist aber auch der Anbau von Hülsenfrüchten. Die Entscheidung darüber treffen die Landwirte.
Das Helmholtz Zentrum für Umweltforschung hat jetzt gemeinsam mit Forschern an den Universitäten in Göttingen, Wien, Bern, Klagenfurt und Toulouse und dem Institut für Agrarökologie und Biodiversität in Mannheim untersucht, welche Bilanz man bei diesen Maßnahmen auf ökologischen Vorrangflächen ziehen muss. Das Ergebnis ist eindeutig. Am positivsten für die Artenvielfalt wirken Pufferstreifen und Brachland sowie Landschaftsstrukturelemente wie Hecken. Nur eine geringe Wirkung hat der Anbau von Zwischenfrüchten und Stickstofffixierern, also von Leguminosen. Dies gilt insbesondere dann, wenn dazu auch noch Pestizide eingesetzt werden.
Gerade diese Variante wird aber von Landwirten besonders bevorzugt. Auf rund 45 % der ökologischen Vorrangflächen in Deutschland wachsen Hülsenfrüchte. Für Landwirte ist die Entscheidung dazu durchaus ökonomisch rational, weil der Anbau von Zwischenfrüchten und Leguminosen einfach und kostengünstig ist. Vor dem Hintergrund der Ziele des Greenings müssen wir aber feststellen, dass wir mit einem erheblichen Aufwand an Steuermitteln etwas fördern, was nicht das Ergebnis bringt, das wir uns wünschen. Im Gegenteil, die Effektivität in Bezug auf die Artenvielfalt ist gering.
Das Fazit für uns ist klar. Man muss die Vorrangflächen fördern, die einen besseren Nutzen für die Biodiversität erbringen. Wir dürfen keinen Etikettenschwindel unter der Überschrift "ökologische Vorrangflächen" betreiben und den Einsatz von Pestiziden zulassen.
Wir, die sozialdemokratische Landtagsfraktion, unterstützen die Linie der Europäischen Kommission, den Pestizideinsatz auf ökologischen Vorrangflächen auszuschließen. Diese Linie wird übrigens auch von der Bundesregierung und von den zuständigen Bundesbehörden, nämlich dem Umweltbundesamt und dem Bundesamt für Naturschutz, vertreten. Aus diesen fachlichen Gründen stimmen wir dem Antrag der GRÜNEN zu.
Ich möchte jedoch ergänzen, dass es nicht ausreicht, nur Nein zum Pestizideinsatz auf diesen ökologischen Vorrangflächen zu sagen. Wir brauchen auch andere Instrumente, um den Leguminosenanbau zu fördern, vor allem – das ist für uns ganz wichtig – muss das Greening insgesamt so verbessert und müssen die Mittel, die dafür aufgewendet werden und die ganz erheblich sind, so effizient eingesetzt werden, dass wir die eigentlichen Ziele erreichen, nämlich die Natur und die Artenvielfalt auch auf den landwirtschaftlichen Flächen zu erhalten und zu schützen.
Danke schön. – Die nächste Wortmeldung kommt für die FREIEN WÄHLER vom Kollegen Häusler. Bitte schön.
Herr Präsident, Herr Staatsminister, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik GAP beruht auf einem Zwei-Säulen-Modell. Es ist vorher schon angesprochen worden. Die erste Säule bilden die Direktzahlungen, die für unsere bayerischen Landwirte sehr wichtig sind. Sie tragen rund 40 % zur Einkommenssicherung bei. Die zweite Säule ist die Förderung der ländlichen Entwicklung.
Die erste Säule ist von zwei wesentlichen Faktoren geprägt. Rund 50 % macht die Basisprämie aus. Ein Viertel macht die Greening-Komponente aus. Deshalb ist auch diese ein ganz wesentlicher Einnahmebestandteil der Landwirtschaft. Das Greening hat seit seiner Einführung drei Ziele, die man bei dieser Gelegenheit nicht außer Acht lassen sollte. Zum einen soll die Vielfalt der Kulturen, die Biodiversität, auf der Ackerfläche erhalten werden, zum anderen soll Dauergrünland erhalten werden, und schließlich sollen ökologische Vorrangflächen bereitgestellt werden. Diese sind Gegenstand dieser beiden Anträge.
Die ökologischen Vorrangflächen machen im Moment 5 % der Ackerfläche aus. Gisela, ich muss deine Zahlen etwas ins rechte Licht rücken. 75 % der ökologischen Vorrangflächen werden überhaupt nicht mit Pflanzenschutzmitteln bearbeitet. Somit bleiben nur noch 25 % übrig. Wenn ich von diesen 25 % auch noch die Grünlandflächen abziehe, ist weniger als
1 % der Gesamtfläche Gegenstand dieser Anträge. Auf 1 % der Gesamtfläche werden wir natürlich nicht alle Maßnahmen zur Erhaltung der Artenvielfalt konzentrieren können.
Seit Einführung des Greenings als Bestandteil der ersten Säule sind in Bayern 77 % Leguminosen angebaut worden. Was heißt das? – Leguminosen sind in erster Linie Erbsen, Ackerbohnen und auch Soja. Das sind stickstoffbindende Pflanzen, die einen Düngemitteleinsatz erübrigen, die sogar den Stickstoff reduzieren und zu einer deutlichen Verbesserung der ökologischen Aspekte beitragen. Diese Pflanzen tragen auch zur Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit und zur Verbesserung der Lebensbedingungen für die Bodenlebewesen unter der Erde bei. Sie tragen auch dazu bei, die Artenvielfalt zu gewährleisten; denn seit die Leguminosen deutlich zugenommen haben, haben wir auch mehr blühende Kulturpflanzen. Auch die Insekten profitieren davon in der Flur. Wir haben fast ganzjährig eine Bodenbedeckung.
Der Anbau von Leguminosen führt – der Kollege Schöffel von der CSU hat es gerade dargestellt – zu einer deutlichen Reduktion von Importsojamitteln, teilweise auch von Sojamitteln mit genmanipulierter Herkunft. Das sollten wir sehr wohl berücksichtigen. Deshalb trägt der Anbau von Leguminosen ganz wesentlich zum Schutz der Umwelt und zum Erhalt der Biodiversität bei. Die Greening-Komponente ist daher aus Sicht der FREIEN WÄHLER eine in sich schlüssige Nachhaltigkeitsmaßnahme. Daran will nun Agrarkommissar Hogan die Axt anlegen. Er will den Pflanzenschutz auf ökologischen Vorrangflächen, wie eben beschrieben, verbieten. Die Zeit drängt: Bis zum 15. Juni sollen die entsprechend überarbeiteten Vorschläge eingereicht werden.
Genau auf diesen Zug ist jetzt die Fraktion der GRÜNEN aufgesprungen. Wir können im Grunde dem GRÜNEN-Antrag schon deshalb nicht zustimmen, weil er inhaltlich in sich widersprüchlich ist. Der Titel und die Begründung widersprechen eklatant dem Antragstext. Im eigentlichen Antrag steht ganz klar: Verzicht auf Pestizide auf ökologischen Vorrangflächen. Dem würden wir sofort zustimmen; denn Pestizide dürfen auf ökologischen Vorrangflächen gar nicht eingesetzt werden und sollen dort auch nicht eingesetzt werden. Aber in der Überschrift sind die Pflanzengifte oder Pflanzenschutzmittel allgemein genannt, nicht mehr die Pestizide. Deshalb muss man darauf hinweisen, dass zwischen Pflanzenschutzmitteln schon noch zu differenzieren ist. Auf den ökologischen Ausgleichsflächen werden weder Fungizide noch Pestizide eingesetzt. Fungizide beeinflussen die Verbreitung von Sporen und die Pilzbildung; Pestizide sind Wirkstoffe gegen tierische Schädlinge. Auf ökologischen
Vorrangflächen werden lediglich Herbizide eingesetzt, und zwar nur in ganz begrenztem Maße. Herbizide sind Mittel, die die Verbreitung von Unkraut beeinflussen bzw. Unkraut ausschalten. Ein Verbot dieser Herbizideinsätze – sie finden wirklich nur einmal im Jahr statt, wobei je nach Produkt bis zu zwei Kilo je Hektar eingesetzt werden – würde alle Erfolge der bisherigen Eiweißinitiative konterkarieren.
Deswegen ist es nicht sinnvoll, diesem Antrag zuzustimmen. Ich würde sogar noch weitergehen und sagen: Die süd- und nordamerikanischen Sojakonzerne würden es den Antragstellern sehr wohl danken, wenn diese Anträge durchgingen. Deshalb lehnen wir den Antrag der GRÜNEN ab und stimmen dem Antrag der CSU-Fraktion zu.