Danke schön. – Bevor ich den nächsten Redner zum Rednerpult bitte, möchte ich Ihnen noch bekannt geben, dass die Kollegin Kamm auf einen Schreibfehler aufmerksam gemacht hat. Schauen Sie sich den Antrag bitte nochmal an. Das ist der vierte Spiegelstrich. Da heißt es "bei der Genehmigung von Ausbildungs- und Arbeitsgenehmigungen". Die Frau Kamm hat gesagt, das muss "Arbeitsverträgen" heißen. Ich bitte, das zu berücksichtigen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Ankündigung der namentlichen Abstimmung hat anscheinend noch nicht ganz gewirkt. Vielleicht wird das in den nächsten fünf Minuten noch besser. – Liebe Frau Kamm, der Hinweis auf Ihren Schreibfehler ändert – das muss ich Ihnen ganz ehrlich sagen – nichts daran, dass ich Ihren Antrag ablehne und wie ich das begründe. Ich muss zu Ihrer Rede eines sagen: Sie haben mit dem schrecklichen Anschlag in Kabul angefangen, den ich zutiefst verurteile wie alle anderen Anschläge, die auch in Europa geschehen sind. Sie sind dann aber auf einmal von der Situation in Afghanistan abgekommen. Bei "Arbeit und Flüchtlinge" waren Sie wieder allgemein. Ich konnte da keine Linie erkennen. Deswegen möchte ich nur sachlich aufarbeiten, was ich Ihrem Antrag entnommen habe. Ich glaube, auf Ihren Antrag kann man ganz klar antworten.
Herr Fahn, Sie haben einen UNHCR-Bericht zitiert. Sie haben geschrieben – und das steht tatsächlich in diesem Bericht –, dass sich die Sicherheitslage in Afghanistan verschlechtert hat. Aber in dem gleichen Bericht, den Sie zitieren, steht, dass man nach Afghanistan – das bestätigt das, was Dr. Hünnerkopf gesagt hat – in gewisse Gebiete abschieben kann. Wenn Sie schon diesen UNHCR-Bericht zitieren, wäre es freundlich, beide Seiten zu zitieren. Ich betrachte die Informationen sachlich. Schon in den Ausschüssen habe ich mehrmals gesagt, dass ich die Sicherheitslage in Afghanistan nicht bewerten kann. Dafür bin ich auch nicht zuständig.
Ich komme zum nächsten Punkt Ihres Antrags. Sie haben wieder behauptet – das kommt fast immer von Frau Kamm –, die 3+2-Regelung werde in Bayern
nicht konsequent angewendet. Ich fordere Sie dazu auf, endlich Beispiele beizubringen. Der Herr Innenminister hat Sie schon x-mal dazu aufgefordert. Ich habe keinen Fall zur Kenntnis bekommen, in dem die 3+2Regelung – –
Frau Kamm, wir können auch leise reden. Ich versuche es doch auch sachlich. Bringen Sie doch Fälle bei! Der Herr Innenminister und der Herr Staatssekretär haben x-mal angeboten, Fälle, in denen die 3+2Regelung angeblich nicht angewendet wird, genau anzuschauen. Meines Wissens gibt es solche Fälle nicht. Sie konnten mir noch nie einen zuleiten.
Jetzt gehe ich weiter auf Ihren Antrag ein. Darin beschreiben Sie die Situation in Afghanistan. Hierzu ist zu sagen, dass es sich grundsätzlich um eine Bundesangelegenheit handelt; das dürfte uns beiden klar sein. Abschiebungen sind momentan ausgesetzt. Das Innenministerium und das Auswärtige Amt haben sich darauf verständigt, die Lage in Afghanistan neu zu beurteilen. Das ist deren Aufgabe. Das Ergebnis dieser Sicherheitsbeurteilung wird der Freistaat Bayern selbstverständlich akzeptieren; wir müssen es akzeptieren.
Ich weise darauf hin – wiederum ohne jede Wertung –, dass wir im Jahr 2016 3.300 Fälle der freiwilligen Ausreise aus Deutschland nach Afghanistan verzeichnen konnten. Dem haben 76 Ausweisungen gegenübergestanden. Ich nenne diese Zahlen nur, bewerte sie aber nicht.
Ferner weise ich darauf hin, dass 600.000 Afghanen aus Pakistan nach Afghanistan zurückgekehrt sind. Daran wird deutlich, dass es anscheinend momentan auch möglich ist, freiwillig nach Afghanistan zurückzukehren.
Die Sicherheitslage wird, wie bereits erwähnt, neu bewertet. Sie haben die Staatsregierung aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass dies möglichst schnell geschieht. Nach meinen Informationen soll die Bewertung im Juli abgeschlossen sein. Dann wird das Ergebnis vorliegen.
Jetzt gehe ich auf den zweiten Block Ihres Antrags ein: Arbeit. Das BAMF entscheidet grundsätzlich über Asylanträge. Die Anerkennungsquote in Deutschland liegt momentan bei 50 %. Wenn der Eindruck erweckt wird, wir veranstalteten eine Hetzjagd auf Afghanen, dann betone ich, dass dies überhaupt nicht der Fall ist. 60 % der Asylanträge von Afghanen werden anerkannt. Diesen Menschen – allein in Bayern sind es 73.000 – ist es jederzeit möglich, Arbeit aufzunehmen
bzw. eine Ausbildung zu beginnen. Unter den Geflüchteten, die hier jederzeit arbeiten dürfen, sind viele Afghanen.
Wenn aber behauptet wird, mit der Arbeitsaufnahme sei es sehr einfach, dann muss ich erwähnen, dass leider viele Flüchtlinge ihre Arbeit unmittelbar nach Arbeitsaufnahme abbrechen. Wir müssen uns darauf konzentrieren – darin sind wir uns vollkommen einig –, diese 73.000 Menschen so zu fördern, dass wir sie dauerhaft in den deutschen Arbeitsmarkt integrieren können. Sie müssen ihre Leistung dort auch erbringen wollen, weil sie dazu fähig sind. Dafür zu sorgen ist eine unserer wichtigsten Aufgaben.
Sie haben zu Recht auf die Entscheidung des Ministerrats verwiesen. Gegenstand war die Frage, unter welchen Bedingungen eine Beschäftigungserlaubnis bzw. die Erlaubnis, eine Ausbildung zu beginnen, während eines laufenden Verfahrens erteilt werden kann. Das ist mittlerweile klar geregelt. Bisher konnten Asylbewerber erst drei Monate vor Beginn ihrer Ausbildung eine Beschäftigungserlaubnis erhalten. Künftig ist dies schon sechs Monate vorher möglich, sofern bestimmte Kriterien erfüllt werden. Damit haben wir eine Forderung der Wirtschaft aufgegriffen. Ein Stichtag ist festgelegt worden; die Einreise muss vor dem 1. Mai 2016 erfolgt sein. Der Betreffende darf nicht aus einem sicheren Herkunftsland kommen. Er sollte sich – ich sage es sehr einfach; wir alle wissen, was gemeint ist – in einem Berufsintegrationsjahr oder einem Praktikum befinden. Dann kann die Ausländerbehörde eine Ausbildungserlaubnis erteilen. Solche Erlaubnisse werden auch erteilt.
Der dritte Block betrifft die Beschäftigungserlaubnis für geduldete Asylbewerber. Frau Kamm, Sie haben in diesem Block nicht mehr von afghanischen Asylbewerbern, sondern allgemein von Flüchtlingen gesprochen. Das Ziel der Bayerischen Staatsregierung kann man klar benennen: Ein Asylantrag, der abgelehnt worden ist, soll zur freiwilligen Ausreise führen. – Dieser wesentliche Punkt wird in der Diskussion meist ausgeblendet. Diese Leute haben bei uns einen Antrag gestellt. Dieser ist abgelehnt worden. In dem Bescheid steht, dass innerhalb von 30 Tagen auszureisen ist.
In einigen Fällen ist dies aber nicht möglich. Entweder stellt das Heimatland keine Papiere aus, oder ein Abschiebestopp, wie momentan für den Irak, ist verhängt worden. In solchen Fällen kann für die betroffenen Menschen eine Duldung ausgesprochen werden. Dann ist auch ein – befristetes – Arbeiten grundsätzlich möglich.
Ein weiterer Aspekt, der in der Wahrnehmung der GRÜNEN meist keine Rolle spielt, betrifft die Mitwirkung bei der Identifikation. Das ist eine wichtige Forderung, weil auch die Arbeitgeber absolut Anspruch darauf haben, zu erfahren, wer der Mensch, der im Unternehmen arbeiten will, tatsächlich ist.
Kurzum, es ist alles geregelt. Wir müssen abwarten, wie das Auswärtige Amt die Sicherheitslage in Afghanistan einschätzt. Wenn die Bundesregierung einen Abschiebestopp verfügt, dann müssen wir uns danach richten. Ansonsten hat der Freistaat Bayern die Aufgabe, Abschiebungen weiter durchzuführen. Die Einschätzung der Sicherheitslage ist, wie gesagt, Bundesangelegenheit.
Ich hoffe, ich habe es sachlich herübergebracht. Sie haben Ihre Bemerkungen zur Sicherheitslage in Afghanistan mit der Behauptung vermischt, für Flüchtlinge sei in Deutschland die Berufsausübung grundsätzlich nicht möglich. Dass dies nicht zutrifft, habe ich ebenfalls klar aufgezeigt. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Kollege, nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass den Ausländerbehörden derzeit mehrere Hundert noch nicht genehmigte Ausbildungsverträge junger Flüchtlinge vorliegen – trotz Ihres Zaubers von der Erweiterung oder Öffnung der Stichtagsregelung. Dies hat in der Praxis überhaupt keine Hilfe gebracht. Von der Nichtgenehmigung der Ausbildungsverträge sind viele afghanische Flüchtlinge betroffen. Ich habe versucht, Ihnen zu verdeutlichen, dass diese jungen Menschen auf absehbare Zeit in unserem Land bleiben müssen und nicht zurückkehren können. Ich hoffe, dass Sie aufhören, die Lage schönzureden, und stattdessen die Lage so zur Kenntnis nehmen, wie sie ist. Wir dürfen diese jungen Menschen nicht zum Nichtstun verdonnern, sondern wir müssen ihnen die Möglichkeit geben, eine Ausbildung aufzunehmen.
Ich habe in keiner Weise die Lage schöngeredet; das können Sie mir nicht unterstellen. Ich habe gesagt, dass das Auswärtige Amt dabei ist, die Sicherheitslage zu bewerten. Zudem habe ich betont, dass ich die Sicherheitslage in Afghanistan nicht bewerten kann. Das ist auch nicht meine Aufgabe. Ich habe hier, wie gesagt, nichts schöngeredet. Wir haben uns bis dato immer an die rechtlichen Regelun
gen gehalten. Zuständig für die Einschätzung sind das Bundesinnenministerium und das Auswärtige Amt. Das werden auch Sie akzeptieren müssen. Nehmen Sie bitte endlich zur Kenntnis, dass dies nicht Landesaufgabe ist.
Dann haben Sie wieder eine typische Pauschalbehauptung aufgestellt: Angeblich würden mehrere Hundert Ausbildungs- oder Arbeitsverträge zur Genehmigung vorliegen. Sie behaupten, dass diese Arbeitsverträge genehmigt werden müssten. Wenn es konkret wird, werden wir wieder sehen, dass Hunderte ihren Pass nicht beibringen, nicht an der Identitätsfeststellung mitwirken oder Sonstiges. Wenn Sie meinen, Arbeitsverträge seien zu Unrecht nicht genehmigt worden, dann legen Sie die konkreten Fälle vor. Zu diesem Arbeitsstil sollten auch Sie kommen. Der Herr Innenminister hat die Prüfung dieser Fälle angeboten. Aber wenn Sie solche Fälle tatsächlich beibringen, dann wird sich wohl jeder einzelne Fall wieder in Luft auflösen. – Herzlichen Dank.
Warten Sie! Sie müssen weiter hier vorn bleiben. Herr Kollege Dr. Fahn hat eine weitere Zwischenbemerkung.
Okay. – In unserem Antrag steht auch die Forderung nach konsequenter Anwendung der 3+2-Regelung mit einheitlichen und klaren Vollzugshinweisen. Das ist ein sehr wichtiger Punkt; auch die Arbeitgeber wollen das. Ich habe es schon
mindestens hundert Mal mitbekommen, dass Ausländerbehörden in dem einen Regierungsbezirk so und in dem anderen Regierungsbezirk anders entscheiden. Es ist für die Arbeitgeber ein riesiges Problem, solche Bewerber einzustellen. Sie müssen gefühlte fünfzig Mal telefonieren, um zu erfahren, ob sie es dürfen. Es müsste auch in Ihrem Interesse liegen, dass dieser wichtige Punkt geklärt wird. Ich betone: Das wollen auch die Arbeitgeber. Wir haben mit den Handwerkskammern und der Industrie- und Handelskammer gesprochen. Die Arbeitgeber wollen diese Leute einstellen. Es darf nicht wieder zu der Stimmung kommen, dass die Arbeitgeber sagen, das Ganze habe keinen Sinn und sei zu aufwändig. Bitte beachten Sie das!
Das habe ich gesagt, das ist uns wichtig. Dieses Problem zu klären müsste auch in Ihrem Interesse sein, Herr Straub.
Herr Fahn, Ihr Antrag liegt mir momentan nicht vor, aber ich habe ihn gelesen. Darin wird gefordert, die 3+2-Regelung konsequent umzusetzen. Voraussetzung dafür ist aber, dass der Flüchtling in Ausbildung ist. Das, was Sie soeben angesprochen haben, bezieht sich auf die Forderung, dass er in Ausbildung kommt. Wir haben die Voraussetzungen ganz klar geschildert. Sie meinen wahrscheinlich die Gruppe 2, also diejenigen, die während des laufenden Verfahrens in eine Ausbildung kommen. Hierfür gibt es ganz klare Kriterien. Diese sind unter anderem auch von der IHK in einem Flyer veröffentlicht worden. Ich kenne diese Probleme bei mir im Stimmkreis nicht mehr. Wenn Sie solche haben, müssen Sie diese Fälle wieder vorlegen. Es ist ganz klar zusammengefasst, unter welchen Voraussetzungen Flüchtlinge eine Ausbildung aufnehmen können. Meines Wissens nach gibt es da keine Unschärfen.
Als Zweites steht in Ihrem Antrag die Forderung, die 3+2-Regelung konsequent anzuwenden. Wir wenden sie konsequent an. Das ist also erfüllt. Vielleicht gibt es hier eine Formulierungsunschärfe – nennen wir es einmal so. – Danke schön.
(Von der Rednerin nicht au- torisiert) Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! So langsam füllt sich der Saal wieder. Auch ich beginne mit einer kurzen Einschätzung der Sicherheitslage, wobei wir alle, die wir hier sitzen, sie natürlich nicht