Zur Aufzeichnungspflicht insgesamt möchte ich vielleicht noch ein paar Takte sagen. Ein Problem ist, dass nicht für alle aufgezeichnet werden muss, sondern nur für geringfügig Beschäftigte und in Branchen, auf die sich das Gesetz gegen Schwarzarbeit bezieht. Ich habe letzthin hier an dieser Stelle schon gesagt: Auch diese Regelungen müssten überprüft werden, damit sie nicht per se kontinuierlich weitergeführt werden. Es gibt nämlich auch Branchen, die in diesem Zusammenhang nicht mehr auffällig sind. Eine Deregulierung bzw. Modifizierung der Aufzeichnungspflicht, wie sie von uns und von der CSU beantragt wird, würde den kleineren und Familienbetrieben diese Dokumentation erleichtern.
Sehr oft müssen gerade die Familienbetriebe diese Arbeit am Feierabend, am Sonntag zu Hause erledigen. Manchmal – das muss man ehrlich sagen – passieren dabei Flüchtigkeitsfehler bzw. unüberlegte Flüchtigkeitsfehler bis hin zu Fehlern, die eine Strafverfolgung nach sich ziehen. Wichtig ist, dass wir hier eine entsprechend nachvollziehbare, mittelstandsfreundliche Ausgestaltung wählen. Die Kontrollmechanismen funktionieren ohnehin. Es ist nicht so, wie die Kollegin Celina gesagt hat. Auch bei der wöchentlichen Aufzeichnung kann das für Samstag, Sonntag oder Freitag entsprechend dargestellt werden. Ob das wöchentlich oder monatlich geschieht, spielt meines Erachtens keine Rolle. Das ist zwar nicht Gegenstand des heutigen Dringlichkeitsantrags, aber wir sollten diese Überlegung einbeziehen, wenn wir darüber nachdenken, was der nächste Schritt sein kann.
Der nächste Schritt ist, denke ich, eine größere Flexibilisierung der Arbeitszeit. Da sollten wir uns ein bisschen europäischer verhalten und den europäischen Rechtsrahmen besser nutzen als bisher. Das wäre ein sinnvoller Beitrag zur Flexibilisierung, der unsere Wertschätzung denjenigen gegenüber ausdrücken würde, die im Handwerk und in der gewerblichen Wirtschaft tagtäglich ihre Arbeit tun. Sie erfahren nämlich nicht immer die Wertschätzung, die sie verdienen. Ich bitte den Bayerischen Landtag, unserem Dringlichkeitsantrag zu folgen und damit diese Wertschätzung zum Ausdruck zu bringen.
Danke schön, Kollege Häusler. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung. Dazu werden die Anträge wieder getrennt. Wer dem Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 17/18706 – das ist der Antrag der SPD-Fraktion – seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die SPDFraktion. Gegenstimmen, bitte! – CSU-Fraktion, FREIE WÄHLER, zwei Stimmen bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Kollege Felbinger (fraktionslos). Gibt es Enthaltungen? – Das ist der Rest der GRÜNENFraktion, wenn ich das richtig sehe. – Gut. Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt.
Wer dem Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 17/18709 – das ist der Antrag der CSU-Fraktion – seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – CSU, FREIE WÄHLER, Kollege Felbinger (fraktionslos) und drei Stimmen bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen, bitte! – SPDFraktion. Enthaltungen? – Die restliche Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist dieser Dringlichkeitsantrag angenommen.
Wir kommen zum Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 17/18719 – das ist der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer diesem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, diesmal komplett, oder? – Nein? – Außerdem die SPD. Die Gegenstimmen, bitte! – CSU-Fraktion, Fraktion der FREIEN WÄHLER und Kollege Felbinger (fraktions- los). Enthaltungen? – Zwei Enthaltungen bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt.
Dann kommen wir zum Dringlichkeitsantrag 17/18720. Das ist der Antrag der Fraktion FREIE WÄHLER. Ich bitte, Zustimmung anzuzeigen. – Das sind die FREIEN WÄHLER, die CSU und zwei Stimmen bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Kollege Felbinger (frakti- onslos). Gegenstimmen, bitte! – SPD-Fraktion. Enthaltungen? – Die restliche Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist der Dringlichkeitsantrag angenommen. – Damit sind diese Tagesordnungspunkte erledigt.
Die Dringlichkeitsanträge auf den Drucksachen 17/18708, 17/18710 mit 17/18712 sowie 17/18721 mit 17/18724 werden in die zuständigen Ausschüsse verwiesen.
Kreuzer, Zellmeier, Brendel-Fischer und anderer und Fraktion (CSU) betreffend "Feiertagskultur bewahren: Keine muslimischen Feiertage einführen!" auf Drucksache 17/18705 bekannt. Mit Ja haben 96 Kolleginnen und Kollegen gestimmt, mit Nein 51. Es gab 2 Stimmenthaltungen. Damit ist dieser Dringlichkeitsantrag angenommen.
Antrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Prof. (Univ. Lima) Dr. Peter Bauer u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Härtere Strafen bei illegalem Tier- und Welpenhandel (Drs. 17/17482)
Ich eröffne die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt nach der Geschäftsordnung 24 Minuten. Die Verteilung darf ich als bekannt voraussetzen. Erster Redner ist der Kollege Zierer. Bitte schön.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das Thema dieses Antrags schlägt nicht zum ersten Mal in diesem Hause auf. Fast keine Woche vergeht, in der nicht ein illegaler Tiertransport an den bayerischen Grenzübergängen oder an den Autobahnen auffliegt. Neulich hatten wir in Amberg einen sehr großen, ja den größten Fall: Das war ein Transport aus Tschechien mit circa 7.000 Tieren; darunter waren Meerschweinchen und verschiedene Futtertiere.
In den meisten Fällen handelt es sich um Hundewelpen, die ins Land gebracht werden. Skrupellose Züchter aus Osteuropa trennen die Welpen viel zu früh von ihren Müttern. Die Tiere sind oft in einem erbärmlichen Zustand, geschwächt und krank. Tierschutzorganisationen schätzen, dass jährlich rund 100.000 Hundewelpen illegal ins Land kommen. Seit die Grenzkontrollen wieder eingeführt wurden, ist das Thema aktueller denn je, weil viel mehr Tierschmuggler als früher aufgegriffen werden. Man sieht jetzt erst den Umfang dieser Straftaten.
Die Unterbringung und die tierärztliche Versorgung sind sehr teuer. Wer die Kosten hierfür trägt, ist immer ein Streitpunkt zwischen den Tierheimen und den Kommunen. Aber das ist ein anderes Thema.
Wir hatten eine Unterstützung durch den Freistaat in großen Tierschutznotfällen angefordert. Der Antrag der FREIEN WÄHLER ist leider abgelehnt worden. Deshalb hätten wir nun zumindest gern einen Bericht darüber, wie sich die Staatsregierung das in der Zukunft vorstellt. Wie sollen die Tierheime die Unterbringung finanzieren? Kann man denn die Kommunen
In dem vorliegenden Antrag geht es uns jetzt aber darum, die Tierhändler durch stärkere Strafen abzuschrecken. Die Staatsregierung soll sich im Bund dafür einsetzen, dass illegaler Welpenhandel als Straftatbestand ins Tierschutzgesetz aufgenommen wird. Es reicht nicht, diese Machenschaften nur als Ordnungswidrigkeit zu ahnden, auch wenn theoretisch Bußgelder bis 25.000 Euro verhängt werden können. Aber was passiert in der Praxis? – Der mögliche Strafrahmen wird nicht ausgeschöpft. Der Strafrahmen sollte eigentlich erhöht werden. Das ist das Ziel.
Meistens sieht es so aus, dass die Fahrer auf das Eigentum an den Tieren verzichten und in ihr Heimatland zurückkehren. Nach ein paar Tagen kommen sie mit neuen Tieren nach Deutschland zurück. Da sieht man, wie viel Geld hier verdient wird. Angeblich wird mit dem Tierhandel neben dem Drogen- und dem Waffenhandel am meisten verdient. Mir ist klar, dass es ein großes Problem ist, an die Hintermänner und die Züchter zu kommen, die irgendwo in Polen, Tschechien oder der Slowakei sitzen. Deshalb sollte man auch darüber nachdenken, die Fahrer härter anzupacken, zum Beispiel ihre Fahrzeuge zu beschlagnahmen und dadurch die Strafen, wenn sie schon nicht ausgesprochen werden, wenigstens zu erhöhen; denn die Fahrer machen sich selbstverständlich mitschuldig. Sie wissen, was sie tun.
Auch Aufklärung wäre sehr wichtig, damit die Menschen hierzulande wissen, dass man keinen Hundewelpen für 200 Euro aus einem Kofferraum heraus kaufen sollte. Aber wir brauchen auch die Abschreckung. Erlauben Sie mir noch eine Anmerkung: Vielleicht müssen wir bei Hunden auch über eine Chippflicht nachdenken, also darüber, dass nur Hunde mit Chip verkauft werden dürften. Das könnte man dann kontrollieren. Andere Bundesländer haben das ja. Ich spanne den Bogen zur Landwirtschaft: Hier wird jedes größere Tier registriert und gekennzeichnet. Von der Geburt bis zur Schlachtung wird lückenlos überwacht, wo das Tier hingekommen ist. Wenn bei Ihnen fünf Wachteln auf dem Hof herumlaufen, die im Mehrfachantrag nicht verzeichnet sind, bekommen Sie Ärger. Wenn man für Heimtiere eine Chippflicht einführen würde, würde das den Schmuggel vielleicht nicht einschränken; aber zumindest würden womöglich weniger Tiere ausgesetzt werden. Das wäre ein großer Erfolg. Aber das nur am Rande.
Wichtig ist, dass Sie unserem Antrag zustimmen, um dem Drama vielleicht ein Ende zu bereiten. Gehen wir auf diesem Weg einen Schritt weiter.
Danke schön, Kollege Zierer. – Nächste Wortmeldung: Kollege Flierl für die CSU-Fraktion. Bitte sehr.
Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Der neuerliche Antrag der GRÜNEN ist nicht besonders aktuell, will ich einmal sagen. Wir haben heute eigentlich schon mindestens das erste Déjà-vu. Denn wir haben bereits am 1. Februar dieses Jahres einen fast wortgleichen Antrag debattiert und über ihn abgestimmt. Deswegen verwundert es doch sehr, dass in einem weiteren Anlauf – es ist mindestens der zweite Anlauf – versucht wird, das Thema mit untauglichen Maßnahmen anzugehen. Da hilft es auch nichts, wenn man einfach nur ein paar Worte austauscht und noch einen Pseudoberichtsantrag fordert. Dabei wird gar kein Bericht gefordert, sondern es geht letztendlich darum, das von den FREIEN WÄHLERN intendierte Ergebnis vorwegzunehmen. Allein deswegen kann dem Antrag nicht zugestimmt werden.
Aber mit aufgewärmten Anträgen ist es meistens so wie mit aufgewärmtem Essen. Das Essen wird dadurch meistens nicht besser.
So ist es auch bei diesem Antrag. Hier gilt wieder: gut gemeint, aber schlecht gemacht. Deswegen werden wir dem Antrag auf keinen Fall zustimmen. Mit dem Antrag wird wiederum versucht, ein komplexes Themenfeld oder einen Phänomenkreis, den illegalen Tier- und Welpenhandel, schemenhaft darzustellen. Gemeint ist wohl der grenzüberschreitende Handel mit Tieren, wobei gegen bestimmte gesetzliche Vorschriften und Bestimmungen, etwa das Tierschutzgesetz, das Tiergesundheitsrecht oder das allgemeine Strafrecht, verstoßen wird. Damit das aber klar ist: Derartige Verstöße und Ereignisse, wie sie in allen grenznahen Landkreisen vorkommen, sind nicht hinnehmbar und nicht akzeptabel, und wir wollen sie auch gar nicht verharmlosen. Im Gegenteil verurteilen wir sie auf das Schärfste. Ich persönlich bin auch der Meinung, dass wir den Landkreisen, die die Aufwendungen tragen müssen, eine entsprechende Unterstützung zukommen lassen müssen. Aber Ihr Antrag bringt uns bei diesem Thema nicht weiter.
Was fordern Sie denn? – Sie fordern eine härtere Bestrafung. Das ist wiederum äußerst nebulös. Was ist denn damit gemeint? Soll das ein Appell an die Verwaltungsbehörden, an die Staatsanwaltschaften und an die Gerichte sein, strenger zu urteilen und den be
reits vorhandenen und vom Kollegen Zierer angesprochenen Rahmen – beim Bußgeld bis zu 25.000 Euro – auszuschöpfen? – Dabei ist nicht zu übersehen, dass es auch einen Straftatbestand gibt: Für jemanden, der Tieren vorsätzlich Leid zufügt – das wird auch ständig geprüft –, ist sogar eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren vorgesehen.
Was ist dann mit dem Antrag gewollt? Was muss sich ergeben? Was wollen die FREIEN WÄHLER mit dem Antrag? – Ich denke, es wäre gut und sinnvoll, auf eine konsequente Anwendung zu pochen und die Ausschöpfung des Ahndungsrahmens immer wieder einzufordern. Dies wird, glaube ich, in sehr vielen Fällen getan, und dafür stehen wir auch ein. Aber einfach nur eine härtere Bestrafung zu fordern, ist eindeutig nicht zielgerichtet. Der Antrag ist auch eindeutig falsch formuliert. Deswegen sind wir der Ansicht, dass neben den handwerklichen und inhaltlichen Schwächen, die der Antrag aufweist, das Ziel einer Eindämmung und Verhinderung von Verstößen bei dem grenzüberschreitenden Handel mit Heimtieren nicht erreichbar sein wird. Daher werden wir den Antrag ablehnen.
Danke schön, Kollege Flierl. – Wir kommen zu einer Zwischenbemerkung von Kollegen Streibl. Bitte schön.
Sehr geehrter Herr Flierl, manchmal ist aufgewärmtes Essen am besten, gerade wenn man an Eintöpfe usw. denkt. Aber der Antrag ist besonders aktuell, weil am 15. Oktober wieder ein illegaler Transport aufgeflogen ist. Im Jahr 2016 sind in Bayern 57 Transporte aufgeflogen, und dabei wurden ungefähr 600 Welpen sichergestellt. Da, wie man weiß, ein Welpe in einem Tierheim ungefähr 2.000 Euro kostet, gibt es letztlich einen volkswirtschaftlichen Schaden von 1,2 Millionen Euro. Von daher sprechen wir hier schon von validen Sachen.
Das Strafgesetz ist, wie wir es gestrickt haben, momentan leider noch nicht scharf genug. Denn entgegen § 90a BGB werden Tiere immer noch als Sachen gesehen, sodass wir hier im Rahmen des Diebstahls oder der Hehlerei sind. § 17 des Tierschutzgesetzes bestraft ein tierquälerisches Verhalten, jedoch nicht den illegalen Handel. Wir wollen aber, dass auch der illegale Handel bestraft wird. Ein Blick nach Österreich könnte da zu einer Erhellung bei Ihnen führen. Dort gibt es wesentlich schärfere Gesetze, und auch der illegale Onlinehandel ist verboten, sodass man der Täter habhaft werden kann. Es geht hier nicht um Kavaliersdelikte, sondern um eine ganz besonders perfide und abscheuliche Art und Weise der organisierten Kriminalität. Das sollten Sie zur Kenntnis nehmen.
(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN – Dr. Karl Vetter (FREIE WÄHLER): Das ist für ihn doch viel zu komplex! Das versteht er nicht!)
– Also, Herr Streibl, so komplex können Sie es gar nicht machen, als dass ich es nicht verstehen würde. Der Herr Dr. Vetter sollte sich vielleicht um Themen kümmern, bei denen er sich besser auskennt. Das ist aber nicht die Gesundheitspolitik. In dieser Sache sollte er besser schweigen, das wäre bestimmt sinnvoll.
In der Beurteilung, Kollege Streibl, sind wir uns doch einig, dass genau dieses Verhalten und diese Strukturen, das Über-die-Grenze-Bringen von Tieren, die noch nicht transportfähig sind, die unter Artenschutz stehen, selbstverständlich zu verurteilen ist und dass es natürlich geahndet werden muss.
Nur: Durch die Vermengung, so wie Sie das jetzt wieder getan haben, kommen wir nicht weiter. Sie vermischen hier das Zivilrecht mit dem Strafrecht. Im Tierschutzrecht gibt es bereits strenge Vorschriften; sie müssen nur angewandt werden. Ich bin mir durchaus sicher, dass bei Erfüllung der Straftatbestände auch entsprechende Ahndungen ausgesprochen werden.
Das gilt auch für den Fall vom 15. Oktober, der sich zufällig sogar in meinem Landkreis ereignet hat. Dieser Transport wurde aufgrund konsequenter Kontrolltätigkeit aufgedeckt. Das wird selbstverständlich entsprechend verfolgt. Wir müssen immer wieder feststellen, dass sich die Täter hinter den Grenzen aufhalten, woraus sich besondere Schwierigkeiten ergeben.
Ich habe in dieser Sache nachgefragt: Das zuständige Ministerium hat natürlich sofort über die nationalen Kontaktstellen das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, die tschechischen und die belgischen Behörden informiert, sodass man hier gut vorankommt. So kann man einiges erreichen, um solche Vorfälle zukünftig zu verhindern.
Vielen Dank, Herr Kollege Flierl. – Für die SPD hat sich Frau Kollegin Biedefeld zu Wort gemeldet. Bitte sehr.
Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Der Kollege Zierer hat es aufgezeigt: Die stetig ansteigende Zahl von Großereignissen im Tierschutz, beispielsweise illegale Tier- und Welpentransporte, aber auch andere Erscheinungen wie Animal Hoarding oder das größer werdende Angebot im Online-Tierhandel, mit allen sich daraus ergebenden Konsequenzen stellt die verantwortlichen
Behörden – speziell die kommunalen Gebietskörperschaften, letztlich aber auch die bayerischen Tierheime – unverschuldet vor immer größere Herausforderungen sowie vor immense finanzielle Schwierigkeiten. Es handelt sich um ein lukratives Geschäft, leider, und es ist unbedingt zu verurteilen.
Herr Kollege Flierl, Ihr Reden ist nicht mehr sehr glaubwürdig. Wenn Sie mit Tierschützerinnen und Tierschützern diskutieren, dann lächeln diese nur noch über Ihre Aussagen. Sie, Herr Kollege, sagen, Sie wollen diese Dinge nicht verharmlosen. Okay, das nehme ich erst einmal zur Kenntnis: Sie wollen diese schlimmen Geschichten im Zusammenhang mit dem Tierschutz – immerhin geht es um Lebewesen; das sind keine toten Gegenstände – nicht verharmlosen. Okay. Dann sagen Sie: In der Beurteilung sind wir uns ja einig. – Das akzeptiere ich auch noch. Aber dann handeln Sie doch bitte schön endlich mal!
Sie wischen die Anträge der Opposition immer wieder mit irgendwelchen fadenscheinigen Argumenten vom Tisch. Sie suchen das Haar in der Suppe, um die Anträge abzulehnen. Handeln Sie doch mal!
Am Montag dieser Woche habe ich eine Anfrage zum Plenum wegen dieses Transports mit über 7.000 Tieren gestellt. Ich habe auch das Ministerium abgefragt, und ich frage Sie jetzt ganz konkret: Was konkret tun Sie, um solche Tier- und Welpentransporte zu stoppen? Was tun Sie, um das Tierleid zu reduzieren? Die Antwort darauf würde ich gerne von Ihnen hören.