Ich appelliere an Sie, möglichst schnell zu erkennen und zu dem Entschluss zu kommen, dass wir draußen so nicht weitermachen können, dass Gemeinden mittlerweile ihre Maßnahmen aussetzen und erst einmal abwarten, was am Ende herauskommt. Sie warten einmal ab, was aus Ihrer Kann-Vorschrift wird. Sie warten ab, ob Sie endlich den Schuss gehört haben und sagen: Uns bleibt nichts anderes übrig, schaffen wir es doch ab wie damals die Studiengebühren. Auch damals haben Sie sich gewunden wie ein Aal, und auch bei der Abschaffung des G 8 haben Sie sich gewunden wie ein Aal, nur um der Parteiräson zu genügen. Es kann doch nicht sein, dass eine CSU auf Vorschläge der FREIEN WÄHLER eingehen müsste. Das ist ja unter ihrer Würde. Ich empfehle es Ihnen trotzdem.
Schauen Sie sich unseren Vorschlag an! Machen Sie mit! Schaffen Sie dieses Ding ab! Sonst wird es das Volk tun. Wir haben diesen Antrag heute noch einmal auf den Tisch gelegt. Die Zeit drängt. Über Weihnachten ins Frühjahr hinein muss eine Entscheidung kommen. Wenn Sie das Kreuz dazu hätten, würden Sie für dieses Land gute Politik machen. Wenn Sie weiter
Schaffen Sie das Ding ab, entlasten Sie die Bürger und die Kommunen, und sorgen Sie für Rechtssicherheit! Das ist mein Weihnachtswunsch an Sie. Wenn Sie diesen Geschenkwunsch nicht aufnehmen, kommt eben im neuen Jahr das Volksbegehren.
Vielen Dank. – Jetzt spricht für die CSU-Fraktion der Herr Kollege Dr. Herrmann. Bitte schön, Herr Kollege.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Um es kurz zu machen: Wir werden den Antrag der FREIEN WÄHLER ablehnen. Wir lehnen ihn ab,
weil erstens von Ihnen bereits vor zwei Wochen ein Gesetzgebungsverfahren in Gang gesetzt wurde. In diesem Gesetzgebungsverfahren können wir im zuständigen Innenausschuss in aller Ruhe das Für und Wider und die Details einer gesetzlichen Regelung diskutieren, so wie wir das immer machen. Das ist der erste Grund. Der zweite Grund, warum wir den Antrag ablehnen: Er ist ein echter Tiefpunkt in der parlamentarischen Arbeit in diesem Haus.
Man kann über alles diskutieren. Aber in der einen Woche einen Gesetzentwurf einzubringen, die parlamentarische Debatte nicht abzuwarten,
und Überlegungen anzustellen, welche Auswirkungen auf eine Gegenfinanzierung, auf Rückwirkungsfragen und auf andere Folgefragen es gibt, und sofort zwei
Wochen später einen Dringlichkeitsantrag nachzuschieben, ist eine parlamentarische Flegelhaftigkeit sondergleichen.
als Ihr Gesetzentwurf in Erster Lesung behandelt und wie immer in die Ausschüsse verwiesen wurde. Der Kollege Lederer hat in dieser Debatte die Überlegung einer sogenannten Kann-Regelung eingebracht, und zwar ausdrücklich einer echten Kann-Regelung, die den Gemeinden ein echtes freies Ermessen einräumt. Schon daher geht Ihr heutiger Antrag völlig an der Sache vorbei. Denn natürlich sehen auch wir die Zusammenwirkung von Kommunalabgabengesetz auf der einen Seite und Gemeindeordnung auf der anderen Seite. Es ist deshalb immer eine Frage der gesetzlichen Regelung im Detail, ob eine Kann-Regelung in einem echten Sinne ein freies Ermessen der Gemeinde ermöglicht oder ob das nicht der Fall ist. Ob wir am Ende damit zu einer befriedenden Lösung kommen, werden wir sehen und werden wir ebenfalls im Detail diskutieren. Aber mein Eindruck ist, dass es Ihnen um die Details – in den Details aber steckt gerade bei dieser komplizierten Materie der Teufel – überhaupt nicht mehr geht.
Jedenfalls geht es Ihnen nicht mehr um die Details. Bis vor einem Jahr war Ihre Fraktion durchaus noch an einer vernünftigen Diskussion interessiert. Daher haben Sie damals auch die gesetzlichen Regelungen, die wir hier einvernehmlich beschlossen haben, mitgetragen und waren auch – ich erinnere an die Wort
(Hans Herold (CSU): Genauso war es! – Hubert Aiwanger (FREIE WÄHLER): Die Zeit hat das Gegenteil bewiesen!)
Ich möchte daran erinnern, dass es das gemeinsame Ziel aller Fraktionen war, die unterschiedlichen Interessen bei diesem komplizierten Thema zu befrieden, nämlich das Finanzierungsinteresse der Kommunen auf der einen Seite und das Interesse der Eigentümer auf der anderen Seite, nur den finanziellen Beitrag leisten zu müssen, der dem Vorteil entspricht, der ihnen durch die Ausbaumaßnahme im Sinne einer Wertsteigerung des eigenen Grundstücks zugutekommt.
Wir haben es uns damals, vor eineinhalb oder zwei Jahren, wirklich nicht leicht gemacht. Wir haben mit allen Verbänden, mit allen Gegnern und mit allen Befürwortern diskutiert. Wir haben eine Anhörung durchgeführt und Argumente abgewogen. Ob wir das Ziel, das wir gemeinsam hatten, eine Befriedung herbeizuführen, erreicht haben, wollten wir im Wege einer Evaluierung, die wir ebenfalls gemeinsam beschlossen hatten, bis April 2018 herausfinden.
(Hubert Aiwanger (FREIE WÄHLER): Das sehen wir jetzt schon! Da brauchen wir nicht bis April zu warten!)
Sie führen das vor allem auf Gerichtsentscheidungen – Hohenbrunn – zurück, die uns natürlich auch bekannt sind. Darüber kann man übrigens auch in aller Ruhe sprechen. Ich habe aber aufgrund des wirklich sehr aufgeregten Dringlichkeitsantrags von heute nicht den Eindruck, dass es Ihnen darum geht, vernünftig über das Thema zu sprechen. Das sieht man auch daran, dass Sie nicht nur einen Gesetzentwurf eingebracht haben, sondern auch gleich die Drohung hinterhergeschoben haben: Wenn nicht alles so gemacht wird, wie die FREIEN WÄHLER wollen, machen wir doch gleich ein Volksbegehren. Diese Art des Drohens halte ich auch für unparlamentarisch.
Ich finde es sehr schade, dass es Ihnen offenbar genügt, dass Ihnen diejenigen zujubeln, die schon immer – zu Recht oder nicht – für die Totalabschaffung der Beitragsfinanzierung beim Straßenausbau
Seitdem Sie den überfraktionellen Konsens durch Ihren Gesetzentwurf aufgekündigt haben, steht fest, dass die FREIEN WÄHLER nicht mehr die bisher selbst ernannte Partei der Kommunen sind.
Es scheint Sie überhaupt nicht mehr zu interessieren, was die Verantwortlichen in den Städten und Gemeinden in dieser Frage denken. Fragen Sie doch einmal Ihre eigenen parteifreien Bürgermeister im ganzen Land, wie sie das sehen.
(Beifall bei der CSU – Hubert Aiwanger (FREIE WÄHLER): Ich kann Ihnen auch CSU-Bürgermeister nennen!)
Aber Sie stellen Ihre eigenen und alle anderen Bürgermeister leichtfertig in eine Reihe mit primitiven Abzockern. Das wird den Leistungen der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister im ganzen Land, die sich in der Vergangenheit in den meisten Fällen sehr erfolgreich um eine Beitragserhebung mit Augenmaß bemüht haben, wirklich nicht gerecht.
Ich sage daher nochmals und abschließend, wie schon der Kollege Lederer vor zwei Wochen: Wir sind dazu bereit, über die beste Lösung zu diskutieren, um am Ende doch noch zu einem echten und tragfähigen Frieden bei den Straßenausbaubeiträgen im ganzen Land zu kommen.
Natürlich können Sie auch so weitermachen und jede Woche eine Pressekonferenz abhalten, jeden Tag eine Pressemitteilung abgeben