Protokoll der Sitzung vom 22.02.2018

Die FREIEN WÄHLER wollen nun, dass das Innenministerium die Gemeinden durch ein weiteres Schreiben darauf hinweist, dass sie auch keine Straßenausbaubeitragssatzungen mehr erlassen sollen. Grund dafür ist – das wurde bereits genannt – die Stadt Neustadt bei Coburg, die am Montag erstmals eine Straßenausbaubeitragssatzung erlassen hat. Die Stadt hatte nicht das Ziel, tatsächlich Beiträge abzurechnen. Sie wollte nur die Möglichkeit schaffen, mit Blick auf eine künftige Neuregelung Finanzierungsleistungen des Freistaats in Anspruch zu nehmen. Das Verhalten der Stadt Neustadt ist natürlich völlig absurd. Während Hunderte anderer Kommunen über viele Jahre hinweg über Satzungen verfügten und diese auch in der Praxis angewendet haben, hat sich die Stadt Neustadt den Luxus geleistet, das eben nicht zu tun. Daher wäre es völlig grotesk, wegen eines Formalismus noch schnell eine über das Knie gebrochene Satzung zu erlassen. Das kann mit einem rechtstreuen Verhalten anderer Kommunen über viele Jahrzehnte hinweg nicht gleichgestellt werden.

Um es ganz klar zu sagen: In Bayern gibt es 2.056 Gemeinden. Es gibt überhaupt keinen Grund dafür, dass das Innenministerium die anderen 2.055 Gemeinden darauf hinweist, dass sie doch bitte nicht dieselbe Schnapsidee haben sollen wie diese eine Kommune in ganz Bayern. Wir fordern das Innenministerium schließlich auch nicht auf, 2.056 Gemeinden darauf hinzuweisen, dass man nach der Gemeinderatssitzung im Sitzungssaal das Licht nicht brennen lassen, dass man nicht gegen Windmühlen kämpfen, dass man keine Potemkinschen Dörfer errichten oder keine Satzungen zur Vorbereitung der Invasion der Marsmännchen erlassen sollte.

(Beifall bei der CSU – Zurufe von den FREIEN WÄHLERN: Oje, oje!)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, anders gesagt: Für wie dumm halten die FREIEN WÄHLER eigentlich die 2.056 Bürgermeisterinnen und Bürgermeister und Tausende von Gemeinderatsmitgliedern in ganz Bayern? – Ich meine, die Kommunalpolitiker in Bayern wissen selbst ganz genau, dass es unsinnig ist, jetzt und heute eine neue Straßenausbaubeitragssatzung zu erlassen, da zu diesem Zeitpunkt völlig klar ist, dass es künftig keine Beitragsfinanzierung mehr geben wird. Das Innenministerium hat in dem Rundschreiben darum gebeten, keine Beitragsbescheide mehr zu erlassen. Damit ist alles gesagt. Dass die Stadt Neustadt dies im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung am Montag so entschieden hat, ist Sache der Stadt Neustadt. Wir brauchen uns als Landtag nicht einzumischen. Jedenfalls ist es völlig absurd, zu glauben, dass das Verhalten der Stadt Neustadt bei Coburg angeblich zu einer Unsicherheit in ganz Bayern führen würde. Die einzigen, die Unsicherheit verbreiten, sind Sie, Herr Aiwanger, und die FREIEN WÄHLER.

(Beifall bei der CSU)

Dieses Verhalten verurteile ich auf das Schärfste. Ihnen geht es überhaupt nicht mehr um die Gemeinden. Den FREIEN WÄHLERN geht es schon lange nicht mehr um die Gemeinden.

(Hubert Aiwanger (FREIE WÄHLER): Mehr als Ihnen!)

Ihnen geht es auch nicht darum, zur Befriedung dieses komplizierten Themas beizutragen. Ihnen geht es ausschließlich darum, Ihr eigenes politisches Süppchen zu kochen, und zwar auf dem Rücken der Kommunen in Bayern.

(Beifall bei der CSU)

Ein altes Indianersprichwort lautet: Wenn du merkst, dass das Pferd tot ist, steig einfach ab, lieber Herr Aiwanger.

(Beifall bei der CSU – Hubert Aiwanger (FREIE WÄHLER): Ihr seid lange genug sitzen geblieben auf dem toten Gaul!)

Ich erinnere an die letzten Plenarwochen, in denen wir das Thema im Rahmen einer Aktuellen Stunde, eines Dringlichkeitsantrags oder im Rahmen von beidem beraten haben. Spätestens heute merkt der Letzte, dass es Ihnen schon lange nicht mehr um die Sache geht, sondern um Ihr eigenes parteipolitisches Süppchen. Deshalb werden wir den Antrag ablehnen. Er ist überflüssig und politisch unanständig.

(Beifall bei der CSU – Helmut Radlmeier (CSU): Bravo! – Wortmeldung des Abgeordneten Hubert Aiwanger (FREIE WÄHLER))

– Das ist ein bisschen spät angezeigt worden. Herr Kollege Aiwanger, bitte schön.

Zunächst einmal wundere ich mich darüber, dass Herr Kollege Radlmeier bravo ruft. Noch vor ein paar Wochen hat er in Landshut verkündet, dass die Straßenausbaubeiträge nötig seien. Er sagte, die FREIEN WÄHLER würden das Thema nur behandeln, weil ihnen nichts anderes einfiele.

Herr Herrmann, Sie haben lange Ausführungen gemacht. Von Ihnen habe ich noch nicht gehört, ob das sinnvoll ist – ja oder nein. Können Sie sich auf die Wörter ja oder nein konzentrieren? Ist das für irgendeine Gemeinde sinnvoll – ja oder nein? Mehr als "ja" oder "nein" möchte ich nicht hören. Ihre Ausführungen waren zwar zehn Minuten lang, diese Frage haben Sie aber nicht endgültig beantwortet.

Herr Kollege Dr. Herrmann, bitte schön.

Mir ist es vor allem darauf angekommen, die Absurdität Ihrer Anträge darzustellen. Das steht im Fokus, weil es nur um dieses politische Spielchen geht. Jede Gemeinde, die diese Debatte mitverfolgt, bekommt die klare Aussage von der CSU-Landtagsfraktion und allen anderen Fraktionen, dass es künftig keine Beitragsfinanzierung mehr geben wird. Jede Gemeinde wird sich dann gründlich überlegen, ob sie noch Beitragsbescheide verschickt und Satzungen erlässt. Es ist völlig unsinnig, Satzungen zu erlassen, wenn keine Beitragsbescheide auf dieser Basis verschickt werden können.

(Hubert Aiwanger (FREIE WÄHLER): Es geht um die Fördertöpfe!)

Herr Kollege Aiwanger, Sie haben noch Redezeit übrig. Sie können auch noch einmal ans Rednerpult. Ich muss Sie immer ermahnen, den Stil zu wahren. – Herr Kollege Dr. Herrmann, bitte schön.

Diejenigen Kommunen, die in der Vergangenheit auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen verzichten konnten, haben das Geld der Bürger offenbar nicht benötigt. Deshalb gibt es zunächst keinen Grund, dass sie staatliche Leistungen beziehen. Das ist ein Aspekt bei diesem ganzen Thema. Am Ende wird es darauf ankommen, eine Lösung zu finden, die insgesamt tragfähig ist. Ein Aspekt ist, ob eine Kommune früher Straßenausbaubeitragssatzungen hatte oder nicht. Es ist nicht sinnvoll, jeden Tag Wasserstandsmeldungen über irgendwelche Zwischenüberlegungen zu geben. Das macht die Leute nervös. Wenn eine Gemeinde meint, noch schnell eine Satzung erlassen zu müssen, soll sie das tun. Jedoch soll keine Gemeinde glauben, dass sie sich mit derartigen formalistischen Tricks besserstellen kann als Gemeinden, die über Jahrzehnte hinweg rechtskonform gearbeitet haben. So einfach ist die Antwort.

(Beifall bei der CSU – Wortmeldung des Abge- ordneten Helmut Radlmeier (CSU))

Vielen Dank. – Herr Kollege Radlmeier, leider kann ich Ihnen nicht das Wort erteilen. Das ist nach der Geschäftsordnung nicht möglich. Dafür ist das Rednerpult da. Ihre Fraktion hat noch Redezeit.

Jetzt darf ich für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Herrn Kollegen Mistol das Wort erteilen. Bitte schön.

Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kolleginnen und Kollegen von den FREIEN WÄHLERN, wenn ich mir Ihren Antrag anschaue, habe ich den Eindruck, dass Sie unseren Städten und Gemeinden nicht nur Unfähigkeit, sondern obendrein auch noch Arglist unterstellen. Es ist noch keine drei Wochen her, da haben CSU und SPD Ihrem Dringlichkeitsantrag zugestimmt, der vorsieht, dass die Staatsregierung die Kommunen im Sinne eines einheitlichen Verwaltungsvollzugs darauf hinweist, dass Bescheide aufgrund von Straßenausbaubeitragssatzungen bis zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens nicht erlassen werden sollen. Damals haben wir GRÜNE den Antrag abgelehnt, weil wir den Städten und Gemeinden im Sinne der kommunalen Selbstverwaltung selbst überlassen wollen,

wie sie bis zu einer möglichen Gesetzesänderung auf der – ich betone – noch geltenden Rechtslage verfahren. Die Gegebenheiten vor Ort variieren sehr stark. Nachdem aktuell kein Zeitplan zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge genannt werden kann, werden sich die rechtlichen Rahmenbedingungen zumindest in den nächsten Wochen und Monaten nicht verändern. Das ist doch klar. Das ist keine Sache, die man innerhalb von ein paar Wochen auf den Weg bringen kann. Das entsprechende Rundschreiben des Innenministeriums wurde verfasst, verschickt, aber ich bin mir sicher, dass Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in der aktuellen Situation auch ohne ministeriellen Hinweis "den Teufel tun werden", neue Bescheide zu erlassen.

Problematisch könnte es in der Zwischenzeit jedoch in denjenigen Fällen werden, in denen für beitragsfähige Maßnahmen eine Verjährung der Beitragsfrist eintritt. Auch der Bayerische Gemeindetag zum Beispiel ist der Auffassung, dass in den Fällen, in denen in nächster Zeit eine Verjährung droht, vor deren Eintritt abzurechnen ist, da bei Untätigkeit das Risiko strafrechtlicher Folgen aus heutiger Sicht nicht ausgeschlossen werden kann. Den Kommunen aber jetzt mitzuteilen, dass es keinen Sinn mehr macht, Satzungen zu erlassen, ist einfach nur lächerlich, ist überflüssig.

Es könnten weitere Kommunen – wie das von Ihnen genannte Beispiel – in einer Last-Minute-Aktion noch Satzungen erlassen, um sich vermeintlich Vorteile zu verschaffen. Im Rahmen der Neuregelung müsste es daher eine Stichtagsregelung geben, wenn es um den Erlass von Satzungen geht; denn klar ist für uns GRÜNE auch: Eine Kompensation kann es eigentlich nur für diejenigen Kommunen geben, die bislang ordnungsgemäß Ausbaubeiträge erhoben haben und die diese Möglichkeit bei einer Abschaffung der Straßenausbaubeiträge dann nicht mehr haben. Wenn eine Kommune hingegen zwar eine Satzung hat oder hatte, diese Satzung aber nicht angewandt hat, gibt es auch nichts zu kompensieren. Das ist eigentlich logisch.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Kolleginnen und Kollegen, die Formulierung eines Antrags in diesem Sinne hätte ich noch für nachvollziehbar erachtet, nicht aber eine weitere populistische Stimmungsmache gegen unsere Rathäuser.

Bevor wir jedoch über ungelegte Eier diskutieren, sollten wir erst einmal unsere Arbeit tun. Bekanntermaßen steckt der Teufel im Detail, und da erwarte ich mir auch von Ihnen Lösungsvorschläge. Sie sagen immer: Die CSU, die Staatsregierung wolle das vorle

gen. – Sie haben selber gesagt, Ihr eigener Gesetzentwurf sei nicht das Gelbe vom Ei, da sei sozusagen noch einiges zu tun. Ich erwarte mir von Ihnen, dass Sie mit Vorschlägen kommen, und im Rahmen der Abschaffung sind sicher außerdem noch weitere Fragen zu klären, die ohnehin auch mit den kommunalen Spitzenverbänden geklärt werden müssen. Lassen Sie bis dahin die Kirche bitte im Dorf; so viel Zeit muss sein.

Den Antrag der FREIEN WÄHLER werden wir ablehnen. Der Antrag der SPD ist hingegen sinnvoll, sodass wir ihm zustimmen werden.

(Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)

Vielen Dank. – Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung, und dazu werden die Anträge wieder getrennt.

(Unruhe – Zuruf des Abgeordneten Hubert Ai- wanger (FREIE WÄHLER))

Wenn ich sage, dass die Aussprache geschlossen ist, habe ich keine Wortmeldungen mehr.

Wer dem Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 17/20790 – das ist der Antrag der Fraktion der FREIEN WÄHLER – seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion der FREIEN WÄHLER.

(Unruhe)

Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – CSU und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Kollege Muthmann (fraktionslos) und Kollege Felbinger (fraktionslos). Stimmenthaltungen? – Stimmenthaltung bei der SPD. Damit ist dieser Dringlichkeitsantrag abgelehnt.

(Unruhe – Hubert Aiwanger (FREIE WÄHLER): Bei euch ist nicht einmal die Hälfte da! – Dr. Florian Herrmann (CSU): Natürlich! – Hubert Aiwanger (FREIE WÄHLER): Bei euch ist auch nicht die Hälfte da!)

Darf ich in der Abstimmung fortfahren? – Wer dem Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 17/20838 – das ist der Antrag der SPD-Fraktion – seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die SPD-Fraktion, die Fraktion der FREIEN WÄHLER, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Kollege Felbinger (fraktionslos), Kollege Muthmann (fraktionslos). Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Gegenstimmen der CSU-Fraktion. Stimmenthaltung

en? – Keine. Damit ist dieser Dringlichkeitsantrag auch abgelehnt.

Ich rufe auf:

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Ludwig Hartmann, Thomas Gehring u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Was Recht ist, muss Recht bleiben. Keine Rechtsverweigerung der Staatsregierung in Sachen Luftreinhaltung (Drs. 17/20791)

Ich eröffne die Aussprache. Als erste Rednerin spricht für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Frau Kollegin Schulze. Bitte schön, Frau Kollegin.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Stellen Sie sich doch einfach einmal Folgendes vor: Ihr Nachbar verbrennt seinen Müll immer in einem offenen Feuer im Garten. Der Rauch zieht zu Ihnen hinüber, und Sie können nicht mehr auf die Terrasse oder den Balkon gehen. Das Fenster können Sie auch nicht aufmachen. Sie reden ganz nett mit dem Nachbarn, der reagiert aber nicht. Irgendwann ziehen Sie vor Gericht. Das Gericht gibt Ihnen recht, aber der Nachbar macht einfach weiter.

Vor einigen Wochen hat ein Gericht die CSU-Regierung dazu verurteilt, endlich wirksam gegen die viel zu hohen Abgaswerte in den Städten vorzugehen – und das, ehrlich gesagt, nicht zum allerersten Mal. Die Richterin wurde mehr als deutlich. Sie hat gesagt, es sei Larifari, was die CSU-Regierung zur Luftreinhaltung bisher vorgeschlagen habe; nicht mehr als ein allgemeines Blabla. Was macht dann die CSU-Regierung? – Sie ignoriert das Urteil, und das ist auch nicht zum allerersten Mal passiert. Bereits 2012 hat das Verwaltungsgericht eine Änderung des Luftreinhalteplans für München gefordert.

Kolleginnen und Kollegen, das muss man sich einmal vorstellen: Wir haben eine Regierung, die ein Gerichtsurteil missachtet, und das in einem Rechtsstaat. Ich möchte daran erinnern, dass der Noch-Ministerpräsident Horst Seehofer der Bundeskanzlerin eine "Herrschaft des Unrechts" vorgeworfen hat, was absolut unbegründet war, und Sie sollten jetzt kurz überlegen, was Sie bei diesem Thema die ganze Zeit machen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Auf jeden Fall kann man festhalten: Das ist ein beispielloser Verfall der politischen Sitten, weil eine Regierung nun einmal ein Vorbild sein sollte. Ganz ehrlich: Mit welchem Recht wollen wir auch sonst denen gegenübertreten, die sich eben nicht an die Regeln