Protokoll der Sitzung vom 27.02.2018

Die Beratung des Nachtragshaushalts 2018 ist damit abgeschlossen. Vielen Dank für die Geduld und für die sportliche Aktivität. Ich denke, das hat alle noch mal für die letzten Tagesordnungspunkte frisch gemacht, die jetzt noch folgen werden.

Ich gebe Ihnen bekannt: Die Beratung des TOPs 9 und der TOPs 12 und 13 – 12 und 13 würden gemeinsam aufgerufen werden – erfolgt ohne Aussprache. Sie können sich somit alle schon darauf einstellen. Die Tagesordnungspunkte 10 und 11 werden auf eine der nächsten Sitzungen verschoben.

Wir können nun fortfahren mit der gemeinsamen Beratung der Tagesordnungspunkte 6 und 7:

Gesetzentwurf der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Doris Rauscher, Ilona Deckwerth u. a. und Fraktion (SPD) für ein Bayerisches Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmern zum Zwecke der beruflichen und gesellschaftspolitischen Weiterbildung (Bayerisches Bildungsfreistellungsgesetz - BayBiFG) (Drs. 17/18210) - Zweite Lesung

und

Gesetzentwurf der Abgeordneten Katharina Schulze, Ludwig Hartmann, Thomas Gehring u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) für ein Bayerisches Bildungsfreistellungsgesetz (Drs. 17/18332) - Zweite Lesung

Ich eröffne die gemeinsame Aussprache. Im Ältestenrat wurde hierzu eine Gesamtredezeit der Fraktionen von 48 Minuten vereinbart. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Die erste Rednerin ist die Kollegin Rauscher. Bitte schön, Frau Rauscher.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist eigentlich schade, dass die CSU-Fraktion gestern mit ihrer Pressemeldung dem Parlament im Grunde eine Entscheidung zur Zweiten Lesung zum Bildungsfreistellungsgesetz schon vorweggenommen hat. Ich fand das nicht besonders respektvoll, muss ich sagen. Aber es ist natürlich Ihre Entscheidung, wie Sie da vorgehen. Dennoch bemühe ich mich jetzt, in Zweiter Lesung noch überzeugende Argumente einzubringen.

Lernen ist ein wichtiger und lebenslanger Prozess, vor allem dann, wenn sich die Arbeitswelt und die Gesellschaft durch den Fortschritt der Digitalisierung und vor

allem der Globalisierung verändern, aber auch, wenn man sich persönlich weiterentwickeln möchte, sich für das Ehrenamt fortbilden möchte oder sich ins politische Zeitgeschehen einbringen will. Lebenslanges Lernen ist das A und O; denn Schulwissen alleine reicht in der heutigen Zeit längst nicht mehr aus. Jeder von uns muss immer wieder Neues lernen, um den Anschluss nicht zu verlieren und neuen Herausforderungen gewachsen zu sein. Das darf kein Privileg Einzelner sein, sondern muss allen Menschen in unserem Land ermöglicht werden.

(Beifall bei der SPD)

Kolleginnen und Kollegen, Bildung ist doch der wertvollste Rohstoff, den wir in unserem Land haben. Dafür müssen wir die richtigen Rahmenbedingungen schaffen und vorbereitet sein, anstatt einfach nur zuzuschauen und die Dinge vor sich hinplätschern zu lassen. Genau deshalb braucht es aus unserer Sicht in Bayern ein Gesetz zur Bildungsfreistellung im Beruf. Es regelt, dass und wie Mitarbeiter ihr Menschenrecht auf Bildung auch im Arbeitsalltag wahrnehmen können, ohne dass Arbeitgeber damit überfordert werden.

Dafür bitten wir heute erneut um Zustimmung; denn leider ist es bei uns in Bayern so: Beim Thema Bildungsfreistellung bekommt der Freistaat immer noch eine sehr schlechte Note. Bei uns gibt es keine verlässliche Regelung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, wer wann welche Fortbildung machen darf, ohne sich dafür Urlaub nehmen zu müssen. Freistellung hängt nach wie vor davon ab, wie offen der Arbeitgeber Fortbildungen gegenübersteht: ob er mit Verständnis und Weitblick für veränderte Rahmenbedingungen in die Zukunft blickt oder mit einem eher kurzfristigen Denken, vielleicht auch mit eigennützigem Blick auf dieses Thema schaut, um gerade die Bedarfe des eigenen Unternehmens zu decken. Bei gleichen Weiterbildungsmöglichkeiten für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist also bei uns in Bayern bisher Fehlanzeige. Damit sind wir in Deutschland Schlusslicht; nur Sachsen hat wie wir keine geregelte Bildungsfreistellung, und das, obwohl sich Deutschland und damit auch wir hier in Bayern verpflichtet haben, genau eine solche Regelung einzuführen, und das nicht erst gestern, sondern schon vor über 41 Jahren. Mit "Setzen, Sechs!", würde ich da die Arbeitshaltung der Bayerischen Staatsregierung bewerten.

Als ungenügend bewerte ich auch die unsägliche Haltung der CSU-Mehrheit im Sozialausschuss mit ihrem Versuch, ein Bildungsfreistellungsgesetz zu verurteilen. Konstruktive Diskussionen waren angekündigt. Konstruktive Diskussionen zu diesem Thema gab es

im Sozialausschuss aber nicht. Es gab auch keine sachlichen Gründe, die es rechtfertigen würden, Arbeitnehmern ihr Recht auf Weiterbildung zu verweigern. Stattdessen gab es pauschale Behauptungen ohne Belege und, noch viel schlimmer, Beschimpfungen durch die CSU-Fraktion gegenüber Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und Gewerkschaften, so zum Beispiel: Bildungswütige Arbeitnehmer würden sich auf diese Weise einen schlanken Hals machen; sie würden mit einem Antrag auf Bildungsurlaub ja nur ihren Urlaub verlängern wollen, und überhaupt wäre es absehbar, dass die Regelung zur Bildungsfreistellung sowieso missbräuchlich angewandt werde. Die Gewerkschaften wurden beschimpft, sich für das Thema nur zum eigenen Vorteil zu interessieren. Nicht zuletzt wurde die Umsetzung eines völkerrechtlichen Vertrags als Effekthascherei der Opposition und als ein Nachdenken über die Schröpfung der Wirtschaft abgetan. – So verlief die Diskussion im Sozialausschuss. Kolleginnen und Kollegen, das ist nicht nur lächerlich, sondern das ist eigentlich erbärmlich.

(Beifall bei der SPD – Horst Arnold (SPD): Beschämend ist das!)

Es gibt manchmal heikle Momente im Parlament. Aber ich muss sagen: Das war wirklich ein Moment zum Fremdschämen. Nicht nur, dass die CSU Arbeitnehmer nicht dabei unterstützt, wenn sie die Zukunft unseres Landes durch betriebliche und gesellschaftspolitische Fortbildung voranbringen wollen, nein, die CSU beschimpft sie gleich noch für ihr Engagement. Diese Haltung ist einfach traurig.

(Beifall bei der SPD)

Auch der Vorschlag, dass man dann an klassischen Urlaubstagen sparen müsse, kann nur ein schlechter Witz sein. Nach dem Bundesurlaubsgesetz lautet die Definition von Urlaub: bezahlte Freistellung zur Wiederherstellung und zum Erhalt der Arbeitskraft.

Bildung ist auch ein Menschenrecht. Ein Recht ist eben keine Verpflichtung, sich im Urlaub mit Weiterbildung zu befassen. Urlaub soll der Erholung dienen. Schade, dass die CSU die Zeichen der Zeit offenbar noch immer nicht erkannt hat. Sie sagen weiterhin: Weiterbildungen liegen im Interesse des Einzelnen und müssen deswegen in der eigenen Verantwortung bleiben. Genau da widersprechen wir als SPD-Landtagsfraktion vehement. Die Weiterbildung liegt zwar auch im Interesse des Einzelnen, aber nicht ausschließlich, weil ein gut weitergebildeter Bürger im Sinne der Demokratie, der Mitbestimmung, der Grundrechte und natürlich der Fachlichkeit im Interesse der gesamten Gesellschaft ist.

Mit unserem Bildungsfreistellungsgesetz schaffen wir, anders als vielfach vermutet, keine Möglichkeit dafür, sich mit dem Cocktail in der Hand in die Hängematte zu legen, sondern schaffen die Möglichkeit für eine Weiterqualifizierung für die Arbeitswelt, für einen Aufstieg innerhalb des Unternehmens und für eine berufliche Neuorientierung. Davon profitiert der Arbeitnehmer, aber selbstverständlich auch der Arbeitgeber. Außerdem sollten gesellschaftspolitische Weiterbildungen im Rahmen einer Freistellung möglich sein, sei es zum Erwerb rechtlicher Kompetenzen für die Vorstandschaft in einer Vereinsarbeit oder auf dem Gebiet der politischen Bildung. Gerade bei der politischen Bildung an Schulen ist Bayern in Deutschland Schlusslicht. Auch hier heißt es: Bitte nachsitzen! In den Bundesländern Hessen und Schleswig-Holstein haben Schüler achtmal länger Sozialkundeunterricht als bei uns in Bayern. Also auch da nehmen wir einen traurigen letzten Platz ein. Umso wichtiger ist es, das Versäumte nachholen zu können. Von solchen Fortbildungen profitiert ebenfalls nicht nur der Einzelne, sondern letztendlich unsere gesamte Gesellschaft.

(Beifall bei der SPD)

Nur wer politische Prozesse kennt, über die Geschichte aufgeklärt ist und Dinge hinterfragt, kann sich in unsere Gesellschaft kritisch einbringen und fällt nicht auf stumpfsinnige Parolen herein. Das ist gerade heute, in diesen politisch bewegten Zeiten, wichtiger denn je.

Für all diese Aspekte schafft unser Gesetzentwurf verlässliche Rahmenbedingungen mit einem festgelegten Zeitkontingent für Fortbildungen. Er legt den Fokus auf qualitativ hochwertige Angebote mit Regelungen, die auch den kleinen Arbeitgeber mit ins Boot nehmen.

Wenn laut Betriebspanel für Bayern nur 34 % aller Beschäftigten bei Weiterbildungen unterstützt werden und – auch das ist nachgewiesen – vor allem Geringqualifizierte sowie Mitarbeiter in Unternehmen ohne Tarifbindung nach wie vor das Nachsehen haben, ist es an der Zeit für wirklich klare Regelungen. Wir wollen die Regelungen nicht der Freiwilligkeit der Wirtschaft überlassen.

(Beifall bei der SPD)

Stimmen Sie deshalb bitte dem Gesetzentwurf für ein lebenslanges Lernen zu. Nehmen Sie diesen wichtigen Anspruch der Bildungsfreistellung wirklich ernst. Ich fordere Sie auf, Ihre Hand für diesen Gesetzentwurf zu heben. Dem Gesetzentwurf der GRÜNEN stimmen wir ebenfalls zu, weil er die gleiche Stoßrichtung hat, auch wenn wir uns von den Inhalten her viel

leicht minimal unterscheiden. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Rauscher. – Mit Handheben wird es heute Abend nicht getan sein; denn die SPD-Fraktion hat zu ihrem Gesetzentwurf namentliche Abstimmung beantragt. Dann wäre also im Sinne der Rednerin ein Karteneinwurf nötig. Der nächste Redner ist Herr Kollege Gehring. Bitte schön.

Verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Obwohl ich einen Sinn dafür habe, muss man sich von so manchen alten Volksweisheiten verabschieden. Manches Sprichwort stimmt einfach nicht mehr, weil sich die Zeiten ändern. Auch die politische Zeit verändert sich, sodass auch da manche Weisheit nicht mehr gilt. Dieser alte Satz "Was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmermehr", ist grundfalsch. Dieser Satz stimmt nicht mehr. Wir müssen uns tatsächlich von ihm verabschieden.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Tatsächlich muss Hans – oder auch Johanna – heute lernen, was er oder sie in der Schulzeit nicht gelernt hat, weil vielleicht keine Chance bestand, es zu lernen. Hans oder Johanna muss später vielleicht sehr vieles lernen, was neu ist, und vielleicht manches lernen, von dem Hänschen noch gar nicht träumen oder sich davor fürchten konnte.

Der Lernbedarf unserer Gesellschaft ist riesig. Das wird beim Thema Digitalisierung sehr deutlich. Wir wissen, dass die Digitalisierung sehr viel verändern wird, wissen aber nicht immer recht, wohin die Reise geht. Das bedeutet umso mehr, dass wir uns beim Lernen auf Veränderungen einstellen müssen. Nach einer Umfrage von TNS Infratest bei den in Betrieben für das Personal Verantwortlichen sagen 74 % der Befragten, dass durch die Digitalisierung der Weiterbildungsbedarf im Prinzip für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und natürlich für alle freiberuflich Tätigen äußerst stark steige. Das Bundeswirtschaftsministerium prophezeit, dass allein bei den Gesundheitsberufen der Weiterbildungsbedarf beim Thema "Digitale Kompetenzen" um über 70 % zunehmen wird.

Wir haben auch deshalb einen großen Lernbedarf bei Erwachsenen, weil wir in einer Migrationsgesellschaft leben. Ich hatte heute eine Besuchergruppe einer Sonderberufsschule. In dieser Gruppe waren zwei 16 bzw. 17 Jahre alte Frauen aus Äthiopien, die sehr gut Deutsch gesprochen und einen sehr intelligenten, auf

geschlossenen Eindruck gemacht haben. Es muss in unser aller Interesse sein, dass diese jungen Frauen in unserer Gesellschaft einmal ihre Frau stehen, dass sie eine Berufsausbildung machen, sich beruflich weiterbilden und hier eine Familie gründen können. Das bedeutet natürlich, dass sie manches, was andere in der Schule gelernt haben und sie in der Schule nicht lernen konnten, später als Erwachsene lernen können müssen. Deswegen ist lebenslanges Lernen keine Drohung, sondern eine Notwendigkeit. Wir müssen alles tun, um die Menschen dabei zu unterstützen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Erwachsene lernen also weiter. Sie lernen vielleicht anders als Jugendliche und schließen mit ihrem Lernen mehr an das an, was sie schon wissen, und an Erfahrungen. Sie orientieren sich beim Lernen viel mehr an dem, was sie tatsächlich brauchen. Lernen als Erwachsener dient oft auch einer persönlichen Orientierung, vielleicht auch als persönliche Neuorientierung. Dafür muss Zeit gegeben werden, und dafür brauchen wir eine Bildung für Erwachsene.

Alle, auch Erwachsene, brauchen Zeit zum Lernen. Deswegen fordern unser Gesetzentwurf und der Gesetzentwurf der SPD eine Bildungsfreistellung, die es Erwachsenen ermöglichen soll, für fünf Tage pro Jahr oder für zehn Tage alle zwei Jahre freigestellt zu werden. Diese Zeit ist notwendig, um zu lernen, und zwar zusätzlich zu dem im Berufsleben ohnehin vorhandenen Weiterbildungsbedarf. Gerade dann, wenn man sich neu orientieren muss, muss Gelegenheit gegeben sein, etwas zu lernen.

Es gibt nichts Falscheres als den Begriff "Bildungsurlaub", weil es hier tatsächlich um eine Bildungsfreistellung geht. Im Übrigen kann man natürlich seinen Urlaub unterschiedlich gestalten. Man kann vier Wochen am Strand liegen. Ich denke aber, die CSU-Kollegen werden alle Bildungsreisen machen und sich so weiterbilden. Es geht hier nicht um Urlaub, sondern tatsächlich um Bildungsfreistellung, also darum, Zeit für Bildung zur Verfügung zu haben.

In beiden Gesetzentwürfen ist der Anlass klar definiert. In unserem Gesetzentwurf geht es um die berufliche Weiterbildung, die der Erhaltung, Erneuerung, Verbesserung oder Erweiterung von berufsbezogenen Kenntnissen dient, ferner um die politische Weiterbildung, wobei es nicht um Parteiarbeit geht, und um die Qualifizierung zur Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten. Das Ehrenamt wird hier immer hochgehalten. Wir müssen aber auch die beim Ehrenamt vorhandenen Veränderungen sehen; denn die Anforderungen werden immer komplexer. Diese Dinge macht man nicht nebenher, sondern bringen oft

eine große rechtliche Verantwortung. Darauf muss man gut vorbereitet sein.

(Beifall bei den GRÜNEN)

In unserem Gesetzentwurf ist klar definiert, was nicht unter den Begriff "Bildungsmaßnahmen" fällt, sondern was mit einem eher lockeren Weiterbildungsbegriff zu tun hat, nämlich gesundheitliche Bildung, Fitness, touristischer Charakter. All das ist von diesem Gesetz ausgenommen. Daher kann man beiden Gesetzentwürfen weder eine Beliebigkeit noch eine Ausweitung des Urlaubs oder Ähnliches unterstellen. Hier geht es wirklich um sehr ernsthafte, am Leben orientierte Weiterbildungen.

Ich hatte diese Woche ein Gespräch mit Leuten aus der Wirtschaft. Ich denke, in der Wirtschaft sind einige weiter als die CSU-Fraktion. Dort wird immer mehr darüber nachgedacht, den Mitarbeitern die Gelegenheit zur Weiterbildung zu geben. Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass wir bald Zustimmung zu einem solchen Gesetzentwurf bekommen würden. Der Gesetzentwurf regelt Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer.

(Der Plenarsaal verdunkelt sich)

Ich hoffe, das Licht im Plenarsaal geht nicht deswegen aus, weil wir über das lebenslange Lernen reden. Sonst müssen wir lernen, im Dunkeln miteinander zu kommunizieren. Aber auch das werden wir schaffen.

Das Gesetz soll sich auch an den Realitäten der Betriebe orientieren. Das gilt insbesondere für die Belange kleinerer Betriebe, die nicht jederzeit eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter zur Weiterbildung schicken können. Das ist mit dem Gesetzentwurf berücksichtigt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CSU-Fraktion, Herr Kollege Unterländer hat im Rahmen der Ersten Lesung zu diesem Thema gesprochen. Leider ist er heute nicht da. Er hat zugesagt, über den Gesetzentwurf offen und konstruktiv zu diskutieren. Wenn das im Sozialausschuss nicht der Fall war, tut mir das leid. Mit unserem Gesetzentwurf haben wir uns zunächst an der grün-roten und jetzt an einer grün-schwarzen Regierung orientiert. Baden-Württemberg wird von einer schwarzen Kultusministerin verwaltet – durchaus mit Erfolg. Vielleicht könnten Sie sich an anderen Bundesländern orientieren. Es muss nicht sein, dass Bayern beim Thema Weiterbildung auf dem letzten Platz ist.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte um Zustimmung zu diesen beiden Gesetzentwürfen. Lebenslanges Lernen ist entscheidend und wichtig. Erwachsene

können lernen. Ich vertraue auch auf Ihre Lernkompetenz. Deshalb bitte ich um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf. Wir werden dem Gesetzentwurf der SPD auch zustimmen.