Protokoll der Sitzung vom 21.03.2018

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich eröffne die 127. Vollsitzung des Bayerischen Landtags. Presse, Funk und Fernsehen sowie Fotografen haben um Aufnahmegenehmigung gebeten. Sie wurde wie immer vorab erteilt. Die Sitzung wird von Hörfunk und Fernsehen des Bayerischen Rundfunks unmittelbar übertragen.

Wir haben heute, Kolleginnen und Kollegen, wiederum Gäste auf unserer Tribüne, die ich sehr, sehr herzlich willkommen heiße. Namentlich darf ich begrüßen: den Präsidenten des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, Herrn Peter Küspert. Seien Sie uns herzlich willkommen!

(Allgemeiner Beifall)

Ebenso herzlich begrüße ich den ehemaligen Präsidenten des Bayerischen Landtags, Herrn Johann Böhm.

(Allgemeiner Beifall)

Ein Gruß gilt auch der ehemaligen Vizepräsidentin des Bayerischen Landtags, Frau Roswitha Riess.

(Allgemeiner Beifall)

Stellvertretend für die Ministerien und Behörden darf ich Frau Staatsrätin Karolina Gernbauer begrüßen.

(Allgemeiner Beifall)

Sodann begrüße ich auch mit sehr großer Dankbarkeit die Vertreterinnen und Vertreter der Kirchen und Religionsgemeinschaften.

(Allgemeiner Beifall)

Natürlich freue mich auch sehr über die Anwesenheit einer Reihe von Familienmitgliedern und Gästen der künftigen Kabinettsmitglieder. Seien Sie uns sehr, sehr herzlich willkommen!

(Allgemeiner Beifall)

Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, darf ich auch noch zwei Geburtstagsglückwünsche aussprechen.

Ich gratuliere ganz herzlich Frau Kollegin Diana Stachowitz, die gestern einen halbrunden Geburtstag feiern konnte. Herzlichen Glückwunsch!

(Allgemeiner Beifall)

Am heutigen Tag hat Herr Kollege Andreas Schalk Geburtstag. Im Namen des Hohen Hauses alle guten Wünsche, herzlichen Glückwunsch!

(Allgemeiner Beifall)

Ich rufe jetzt die Tagesordnungspunkte 1 und 2 zur gemeinsamen Beratung auf:

Bestätigung der vom Ministerpräsidenten bestimmten Zahl und Abgrenzung der Geschäftsbereiche (Staatsministerien) nach Art. 49 der Bayerischen Verfassung (Drs. 17/21239)

und

Zustimmung zur Berufung der Kabinettsmitglieder sowie zur Bestimmung der Stellvertreterin bzw. des Stellvertreters des Ministerpräsidenten nach Art. 45 und 46 der Bayerischen Verfassung

Ich erteile dazu Herrn Ministerpräsidenten Dr. Söder das Wort. Bitte schön, Herr Ministerpräsident.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Nach Artikel 49 der Bayerischen Verfassung bestimmt der Ministerpräsident die Zahl und die Abgrenzung der Geschäftsbereiche der Staatsregierung. Heute geht es darum, ein Signal zu setzen, wie die künftige personelle und strukturelle Neuaufstellung einer Staatsregierung stattzufinden hat. Es geht heute nicht um eine Regierungserklärung – sie findet noch zu einem späteren Zeitpunkt statt –; aber jedes Programm und jede Staatsregierung braucht eine Philosophie, die sich sowohl durch das Ziel, die Personen – die Männer und Frauen –, die es vertreten, als auch durch die Strukturen darstellt.

Heute wird ein Vorschlag erfolgen, der Aufbruch und Erneuerung signalisieren soll, der jünger und weiblicher ist und auch ganz bewusst das Signal setzt, dass Sachkompetenz von außen einer Staatsregierung gut tun kann. Ich gebe zu, es ist eine große Herausforderung, in der heutigen Zeit personelle Entscheidungen zu treffen, und es ist auch so, dass es für viele Personen sehr geeignete Möglichkeiten gegeben hätte. Am Ende muss man entscheiden. Ich glaube, dass heute der Vorschlag erfolgt, auf der einen Seite ein Perspektivkabinett darzustellen, auf der anderen Seite strukturell Themenschwerpunkte zu setzen.

Bevor die Namen kommen, nenne ich die Schwerpunkte. Hinsichtlich der Zahl und der Abgrenzung der Geschäftsbereiche treffe ich folgende Bestimmungen, die Geschäfte der Staatsregierung werden auf folgende Geschäftsbereiche aufgeteilt:

das Staatsministerium des Innern und für Integration,

das Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr,

das Staatsministerium der Justiz,

das Staatsministerium für Unterricht und Kultus,

das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst,

das Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat,

das Staatsministerium für Wirtschaft, Energie und Technologie,

das Staatsministerium für Umwelt- und Verbraucherschutz,

das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten,

das Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales und

das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege.

Im Einzelnen ergeben sich folgende Änderungen gegenüber der bisherigen Aufstellung: Erstens. Wir setzen ganz bewusst ein Signal in einer der großen zentralen Aufgaben und Fragestellungen unserer Zeit. Wir gründen ein eigenständiges Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, das nicht nur die Zuständigkeiten der bisherigen Obersten Baubehörde übernimmt, sondern auch für den gesamten Verkehr zuständig ist und aus dem Finanzministerium die IMBY erhält, um alles aus einem Guss zu schaffen; denn für uns in der Staatsregierung ist die Wohnungsfrage die soziale Frage unserer Zeit. Wir wollen dort eine deutliche Verbesserung erreichen. Wir wollen ein Signal setzen, dass wir an erster Stelle bezahlbaren Wohnraum setzen, aber auch wieder die Eigentumsbildung wollen. Bayern ist ein Land, das großen Zuspruch und großes Wachstum hat. Dieses Wachstum bedeutet einerseits, dass wir uns wirtschaftlich entwickeln wollen. Aber es gehört zu den Aufgaben der modernen Zeit, dass neben der wirtschaftlichen Entwicklung das gleiche Wachstum für Wohnen, bezahlbaren Wohnraum und vernünftigen Verkehr erfolgt. Wir wollen an der Stelle das Zukunftsland in Deutschland werden, deswegen ein klares Signal für ein solches Zukunftsministerium.

Zweitens. Wir werden uns ganz klar dafür entscheiden, der Bildung einen neuen, stärkeren Stellenwert zu geben, indem wir einerseits das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst mit den Zuständigkeiten für Wissenschaft und Kultur erneut errichten. Forschung und Wissenschaft sind eine der ganz zentra

len Zukunftsoptionen unseres Landes. Darüber wird mit Innovationen entschieden, die die zukünftige wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Landes bestimmen. Wir entscheiden uns auch dafür, das Staatsministerium für Unterricht und Kultus wieder selbstständig zu machen. Wir wollen noch mehr Zeit für Bildung und unsere ganze Kraft für unsere Kinder und die Familien einsetzen.

Drittens stärken wir die innere Sicherheit und bündeln die Themen Integration und Migration beim Staatsministerium des Innern und für Integration. Dazu erhält das Innenministerium die gesamte Zuständigkeit für die Themen Flüchtlinge, Asyl, Migration und Integration – von der Einreise bis zur Unterbringung, von Aufenthalt, Familiennachzug und Integration bis zur Aufenthaltsbeendigung, also bis zur Ausreise oder Abschiebung. Die Zuständigkeiten werden gebündelt, damit ist alles aus einer Hand und aus einem Guss, damit wird einerseits der Rechtsstaatlichkeit und auf der anderen Seite auch der sozialen Dimension in gleicher Weise Rechnung getragen.

Im Gegenzug wird sich das Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales auf Familien- und Jugendpolitik konzentrieren. Es wird mehr Zeit für die Familien und mehr Zeit für unsere Kinder haben.

Viertens. Die Staatskanzlei übernimmt vom bisherigen Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie die Zuständigkeit für Medien, Medienförderung und Medienpolitik. Es hat sich gezeigt, dass es sinnvoll ist, diese Bereiche in eine Hand zu geben und nicht gesplittet zu lassen. Dazu wird der Staatsminister für Digitales, Medien und Europa ganz bewusst bei der Staatskanzlei angesiedelt. Warum? – Wir wollen, dass dem Thema Digitalisierung eine ganz besondere Rolle zugemessen wird. Es ist nicht einfach, weil die Digitalisierung über verschiedene Häuser verteilt ist. In der Staatskanzlei wird aber eine Richtlinienstelle für Digitalisierung eingerichtet, eine eigene Abteilung, die sich um die Koordinierung der gesamten digitalen Aufgaben kümmert.

Anders als alle anderen Bundesländer – das ist keine Änderung, aber ein Signal – behalten wir unser Landwirtschaftsministerium bei, weil wir damit ein bewusstes Signal für die bäuerliche Landwirtschaft in unserem Land setzen wollen.

Nun zur Berufung und den Namen: Ich schlage dem Bayerischen Landtag vor, zu Mitgliedern der Staatsregierung für den Rest der laufenden Legislaturperiode zu berufen:

zum Leiter der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten Herrn Dr. Florian Herrmann, Mitglied des Landtags,

zum Staatsminister für Digitales, Medien und Europa Herrn Georg Eisenreich, Mitglied des Landtags,

zum Staatsminister des Innern und für Integration Herrn Joachim Herrmann, Mitglied des Landtags,

zur Staatsministerin für Wohnen, Bau und Verkehr Frau Ilse Aigner, Mitglied des Landtags,

zum Staatsminister der Justiz Herrn Prof. Dr. Winfried Bausback, Mitglied des Landtags,

zum Staatsminister für Unterricht und Kultus Herrn Bernd Sibler, Mitglied des Landtags,