Protokoll der Sitzung vom 10.04.2018

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Danke schön. – Der nächste Redner ist Herr Staatssekretär Eck.

Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich wollte ich gar nicht mehr über dieses Thema reden. Mein Kollege Manfred Ländner hat das im Detail bereits ausgeführt. Dem ist nichts hinzuzufügen. Leider wurde im Nachhinein der Inhalt dieses Antrags absolut verfehlt dargestellt. Wir haben über private Probleme gesprochen. Wir haben über den Umgang mit Frauen geredet. Das hat mit dem Antrag überhaupt nichts zu tun. Der Respekt gegenüber Frauen, die Finanzierung von Frauenhäusern, die Ahnungslosigkeit der Staatsregierung, die grundsätzliche Frauenfeindlichkeit – liebe Freunde, bei dem Antrag geht es darum, wie Straftaten erfasst werden. Es geht nicht um die eben genannten Themenblöcke.

Deshalb will ich eingangs besonders betonen, dass die Staatsregierung jede Art – ich wiederhole: jede Art – von politisch motivierter Kriminalität verabscheut.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, das gilt für jede Art der politisch motivierten Kriminalität. Deswegen lege ich großen Wert darauf, dass alle bayerischen Sicherheitsbehörden – ich wiederhole es noch einmal – alle rechtlichen Möglichkeiten und taktisch gebotenen Maßnahmen ergreifen, um diese Straftaten konsequent, präventiv und auch repressiv zu bekämpfen. Frauenfeindlich motivierte Kriminalität ist ein Teil der politisch motivierten Kriminalität. Das haben Sie infrage gestellt.

Die Zuordnung einer Straftat als politisch motiviert bezieht sich auf die Würdigung des Umstands und/oder die Einstellung des Täters. Wenn beispielsweise ein Täter aufgrund der sexuellen Orientierung und/oder der sexuellen Identität – auch dies haben wir bereits mehrfach angesprochen – eine Straftat begeht, wird sie als politisch motiviertes Delikt eingestuft. Diese Straftaten werden – jetzt muss ich es noch einmal wiederholen – bundesweit einheitlich im Wege des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes erfasst. Ich wiederhole noch einmal: Diese Straftaten werden bundesweit einheitlich im Wege des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes erfasst. Es gibt also bereits für die spezifische Erfassung von Straftaten, welche aus einer frauenfeindlichen Motivation heraus begangen werden, eine spezifische Abbildungsmöglichkeit, liebe Kolleginnen und Kollegen. Derartige Delikte müssen erkennbar sein und dürfen nicht in der Allgemeinkriminalität unerkannt bleiben.

Ich könnte das jetzt noch einmal wiederholen. Es handelt sich mit Sicherheit nicht um eine Bagatelle, wenn ein Mensch aufgrund seiner sexuellen Identität Opfer einer Straftat wird. Wir nutzen bereits seit Jahren einen bundesweit einheitlichen Meldedienst, welcher gerade auf die hohen Anforderungen zur Bekämpfung der politisch motivierten Kriminalität zugeschnitten ist. Wie bereits eingangs erwähnt – ich kann das nur noch einmal anfügen –, bekämpft die Polizei jegliche Art der politisch motivierten Kriminalität mit aller Härte. Eine Fokussierung – darauf legen wir Wert – auf einen Teilbereich der politisch motivierten Kriminalität ist einfach nicht zielführend. Wir dürfen auch die anhaltend hohe Gefährdung durch islamistischen Terrorismus sowie die Gefahren des Rechts- und Linksextremismus nicht aus den Augen verlieren. Die Polizei verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz und nimmt keine Fokussierung auf die einzelnen Teilbereiche vor.

Wir haben – ich könnte mich auch hier im Detail verlieren; das will ich nicht tun – die Opferberatung. Wir haben Präventionsmaßnahmen, was auch kritisiert worden ist. Um es auf den Punkt zu bringen: Ich sehe keinen Handlungsbedarf.

Abschließend betone ich nochmals, dass die Staatsregierung keinerlei politisch motivierten kriminellen Bestrebungen in Bayern duldet und mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln präventiv und repressiv dagegen vorgeht. – In diesem Sinne herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CSU)

Bitte bleiben Sie am Rednerpult, Herr Staatssekretär. Wir haben noch eine Zwischenbemerkung der Kollegin Schulze.

Herr Staatssekretär, ich muss Sie berichtigen: Frauenfeindlichkeit wird im Bereich politisch motivierter Kriminalität unter dem Oberbegriff "Hasskriminalität" eben nicht subsumiert. Ich habe eine Anfrage genau an Sie, an Ihr Ministerium gestellt, weil ich das wissen wollte. Als Antwort kam zurück: Es gibt einen Themenfeldkatalog zur kriminaltaktischen Anfrage in Fällen der PMK. Dieser beinhaltet im Oberbegriff "Sozialpolitik" das Unterthema "Frauen und Gleichstellung" mit den Erläuterungen "Antisexismus, Antipatriarchat" als einziges beschreibendes Kriterium von politisch motivierten Straftaten im Bereich Frauenfeindlichkeit.

Wir wollen mit unserem Antrag erreichen, dass endlich anerkannt wird, dass Hass, Gewalt, Angriffe, Beleidigungen nur deshalb gegen eine Gruppe von Menschen gerichtet werden können, weil die Mitglieder dieser Gruppe Frauen sind. Es ist so wie bei der Hasskriminalität – die richtige Definition haben Sie genannt –: Jemand wird nur deshalb Ziel von Hasskriminalität, weil er oder sie zum Beispiel aufgrund der sexuellen Orientierung oder der Religiosität einer Gruppe zugeordnet werden kann.

(Unruhe – Glocke der Präsidentin)

Fakt ist: Es gibt in unserer Gesellschaft – leider – Menschen, die eine Frau nicht aufgrund dessen, was sie gesagt hat, angreifen bzw. beleidigen, sondern allein deshalb, weil sie eine Frau ist. Ich finde, im Jahr 2018 muss sichtbar gemacht werden: Wir zählen! Es muss doch klar sein, wie sich die entsprechenden Zahlen entwickeln, damit dann auch politisch dagegen vorgegangen werden kann. Darum verstehe ich nicht so ganz, warum, obwohl Kriminalität aufgrund der Religionszugehörigkeit, der sexuellen Orientierung oder der Hautfarbe als Hasskriminalität gezählt wird, das Wort "Geschlecht" in diese Auflistung nicht eingefügt werden kann. Vielleicht können Sie dazu noch zwei Worte sagen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Liebe Frau Schulze, mit zwei Worten ist das nicht zu erklären.

(Unruhe – Glocke der Präsidentin)

Ich kann Ihnen an dieser Stelle einfach nur raten: Klären Sie das in den Ländern, wo Sie mitregieren, ab!

(Unruhe bei der SPD und den GRÜNEN)

Wir haben ein bundeseinheitliches Meldesystem; danach richten wir uns. Wenn Sie in Ihren Ländern erreichen,

(Ulrike Gote (GRÜNE): Bayern ist unser Land!)

dass diese sich für eine Änderung aussprechen, wird auf den bundesweiten Konferenzen darüber diskutiert. Vielleicht finden wir dann eine andere Lösung. Wir warten auf die Diskussion. – Danke schön.

(Beifall bei der CSU)

Danke schön. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist damit geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung.

Der federführende Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport empfiehlt die Ablehnung des Antrags. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Das sind die SPD-Fraktion, die FREIEN WÄHLER, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Die Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Das ist die CSU-Fraktion. Gibt es Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen. Dann ist der Antrag abgelehnt.

Ich komme zurück zu dem vorhergehenden Tagesordnungspunkt. Zunächst einmal werde ich in einfacher Form über den Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 17/21560 – das ist der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – abstimmen lassen. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Das sind die SPD-Fraktion und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Die Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Das ist die CSU-Fraktion. Gibt es Stimmenthaltungen? – Die FREIEN WÄHLER und Herr Kollege Felbinger (frakti- onslos). Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt.

Jetzt komme ich zurück zu dem Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion – das ist die Drucksache 17/21543 –, über den auf Antrag der CSU-Fraktion namentliche Abstimmung stattfindet. Fünf Minuten! Ich eröffne die Abstimmung.

(Namentliche Abstimmung von 21.14 bis 21.19 Uhr)

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, die Abstimmungszeit von fünf Minuten ist vorbei. Wir zählen außerhalb des Sitzungssaals aus. Ich darf Sie bitten, wieder Platz zu nehmen, damit wir in der Tagesordnung weiterfahren können.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 6 auf:

Antrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Prof. Dr. Michael Piazolo u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Kritische Prüfung der Südwest-Umgehung Olching (Drs. 17/19285)

Ich eröffne die Aussprache. Ich möchte noch einmal daran erinnern: Wir haben 24 Minuten Redezeit vereinbart. Erster Redner ist Herr Kollege Aiwanger.

(Unruhe)

Bitte nehmen Sie wieder Platz, damit wir weitermachen können.

Verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das ist ein Thema, das für die Verkehrspolitik in Bayern symbolhaft ist und deshalb vielleicht auch für einen Außenstehenden interessant ist.

(Unruhe – Glocke der Präsidentin)

Ich bin von den Olchinger Bürgern, von einer Bürgerinitiative, gerufen worden, mir doch mal die Situation anzusehen, die durch die Planung einer Südwest-Umgehung Olching für die Menschen vor Ort entstehen würde und wie man das als Außenstehender zunächst beurteilen würde. Hier soll wohl auf einer Länge von 1,65 Kilometern eine Umgehung im Südwesten von Olching vorbeigeführt werden, mitten hinein in ein Überschwemmungsgebiet, das mittlerweile als Überschwemmungsgebiet gesichert worden ist. Zuletzt betrug der Nutzen-Kosten-Faktor 2,4. Da sind viele wegen des Hochwassers noch vorzusehende Brückenbaumaßnahmen und dergleichen noch gar nicht einberechnet. Wenn das alles einbezogen wird, geht dieser Nutzen-Kosten-Faktor deutlich weiter nach unten. Über die Kosten will ich gar nicht spekulieren. Es ist irgendwann mal von sieben Millionen Euro die Rede gewesen, wie auch immer sich das nach oben entwickeln wird.

Wir stellen fest, dass wir bayernweit viele Verkehrsprojekte haben, für die dringend Geld gebraucht wird, die dringend gebaut werden müssen, wo jeder Euro zweimal umgedreht werden muss, wo man sagt, da

wären ein paar Millionen dringend nötig. In Olching haben wir die Situation, dass die Bürger diese Straße mehrheitlich ablehnen, da sie sehr nah an der Wohnbebauung vorbeiginge und seitlich Lärmeintrag stattfinden würde. Auf alle Fälle wird der Hochwasserabfluss massiv beeinträchtigt. Und dort will man mit Gewalt eine Straße durchziehen, die, wenn man von Anfang an die jetzigen Kriterien angelegt hätte, in der Dringlichkeit nie und nimmer so weit nach vorne gekommen wäre, dass sie jemals realisiert worden wäre.

Mir war sehr schnell klar: Was hier geplant wird, was hier gebaut werden soll, ist ein Schildbürgerstreich. Wie gesagt: Den meisten von Ihnen ist die Thematik vor Ort nicht bekannt, und Sie können sich hier nur auf die Ausführungen verlassen, die von mir und von anderen Rednern kommen. Trotzdem würde unter dem Strich hier in ein Überschwemmungsgebiet hinein eine Straße gebaut werden, die vor Ort sehr umstritten ist, die Lärm verursachen wird, die mehr Verkehr anziehen wird, als die Bürger jetzt haben, ein millionenteures Vorhaben, das ein Naherholungsgebiet zerschneidet und zerstört. Als ich dort war, sind dort zahlreiche Bürger spazieren gegangen, mit oder ohne Hund. Es war dort am Ortsrand von Olching ein reges Treiben, und dort mittenhinein würde eine Umgehung gebaut, die dort schlichtweg nicht hinpasst, die an der anderen Seite von Olching vorbei vielleicht noch mehr Verkehrsnutzen haben würde; aber da hat es geheißen, der Herr Bocklet will sie dort nicht, jetzt machen wir sie eben dort rüber. – Vielleicht nimmt er selber Stellung dazu.

Wenn ich mir das anschaue und an anderer Stelle in Bayern den Bürgern erklären soll, dass für dringend nötige Verkehrsprojekte im Staatsstraßenbau kein Geld da ist, meine Damen und Herren, dann ist das ein Negativbeispiel, das sich im Schwarzbuch des Bundes der Steuerzahler finden wird und das sich, wie gesagt, in vielen Publikationen finden wird, wo man sagt, dafür gibt man kein Geld aus: fragwürdiger Nutzen, Überschwemmungsgebiet, die Bürger wollen es nicht. Selbst Nachbarkommunen wollen es überwiegend nicht, weil sie an einem Hochwasserschutzkonzept beteiligt sind. Eine Kommune will es natürlich, um selber ihr Gewerbegebiet über die Nachbargemeinde vielleicht besser anschließen zu können. Ich kann unter dem Strich nur sagen: Wenn wir dafür so viele Millionen Euro ausgeben, können wir an anderer Stelle nicht mehr sagen: Für euch ist kein Geld da.

Für mich war sehr schnell klar, ohne dass ich noch mehr Argumente hören musste: So geht es nicht – deshalb unser Antrag, dieses geplante Bauvorhaben noch einmal einer kritischen Prüfung zu unterziehen,

noch einmal zu sagen, wie man das heute beurteilen würde.

Noch ist nichts gebaut. Es haben jetzt erst die Rodungsarbeiten begonnen, um die Straße irgendwo anzuschließen. Aber dafür dürfen wir uns nicht hergeben und deshalb auch ein Danke an die GRÜNEN, dass sie das hochgezogen haben. Wir müssen an dieser Stelle der Vernunft zum Durchbruch verhelfen. Diese Straße ist Wahnsinn, ein Eingriff, der nicht zu rechtfertigen ist, und eine Steuergeldverschwendung sondersgleichen. Deshalb ist es gut, das Thema noch einmal aufzurufen.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Danke schön. – Nächste Wortmeldung: Herr Dr. Bernhard.

Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Aiwanger, der Planfeststellungsbeschluss zu diesem Projekt war 2011. Jetzt kommen Sie daher und sagen, das soll jetzt alles ganz anders sein. Es soll noch einmal geprüft werden etc.

(Hubert Aiwanger (FREIE WÄHLER): Zweites Hochwasserkonzept!)

Ja, da komme ich noch drauf.

(Hubert Aiwanger (FREIE WÄHLER): Ja, bitte!)