Protokoll der Sitzung vom 26.03.2014

Ich gebe nun die Ergebnisse der Richterwahl bekannt - das ist der Tagesordnungspunkt 4. Zunächst zum Wahlvorschlag Michael Lorbacher: An der Wahl haben 150 Abgeordnete teilgenommen. Kein Stimmzettel war ungültig. Auf Herrn Michael Lorbacher entfielen 125 Stimmen. Mit Nein stimmten zwei Abgeordnete. Der Stimme enthielten sich 23 Abgeordnete.

Ich komme zum Wahlvorschlag Dr. Klaus Borgmann. An der Wahl haben 150 Abgeordnete teilgenommen. Kein Stimmzettel war ungültig. Auf Herrn Dr. Klaus Borgmann entfielen 126 Stimmen. Mit Nein stimmten zwei Abgeordnete. Der Stimme enthielten sich 22 Abgeordnete.

Ich stelle fest, dass der Bayerische Landtag Herrn Michael Lorbacher und Herrn Dr. Klaus Borgmann zu berufsrichterlichen Mitgliedern des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs wiedergewählt bzw. gewählt hat. Der Tagesordnungspunkt 4 ist damit erledigt.

Ich rufe die Listennummer 10 der nicht einzeln zu beratenden Anträge auf:

Antrag der Abgeordneten Margarete Bause, Ludwig Hartmann, Claudia Stamm u. a. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ehe für alle: Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts (Drs. 17/261)

Die Fraktionen haben sich einvernehmlich darauf verständigt, dass die Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt auf die nächste Sitzung verschoben wird.

Ich rufe zur gemeinsamen Beratung auf:

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Margarete Bause, Ludwig Hartmann, Jürgen Mistol u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Bergrecht ändern - Fracking verbieten (Drs. 17/1095)

und

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Thomas Kreuzer, Karl Freller, Dr. Otto Hünnerkopf u. a. und Fraktion (CSU) Keine unkonventionelle Erschließung von Gasvorkommen mittels Fracking (Drs. 17/1109)

und

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Klaus Adelt, Harry Scheuenstuhl u. a. und Fraktion (SPD) Handeln nicht reden - Bayerns Trinkwasser vor Fracking schützen (Drs. 17/1110)

Ich weise vorweg darauf hin, dass die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN zu ihrem Antrag jeweils namentliche Abstimmung beantragt haben.

Ich eröffne nun die gemeinsame Aussprache. Der erste Redner ist Herr Kollege Hartmann. Bitte schön.

(Vom Redner nicht au- torisiert) Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Ministerin Aigner, gestern konnte man Sie im Fernsehen zum Thema Fracking bewundern. Sie können den Satz, dass Sie gegen Fracking sind, so oft wiederholen, wie Sie wollen. Sie sollten auch danach handeln, wenn Sie dagegen sind.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Glaubwürdigkeit entsteht nicht durch Wiederholung, sondern durch Handeln. Das möchte ich an ein paar Punkten deutlich machen. Der Presse konnte man hinreichend entnehmen, dass das Bergamt in Nordbayern am 31. Januar 2014 eine Erkundungslizenz an einen britischen Bergbau-Riesen und Fracking-Spezialisten vergeben hat. Das Erkundungsgebiet ist etwas größer als ein Viertel der Oberpfalz. Wir reden von 2.600 Quadratkilometern. Das ist ungefähr die Fläche 1,3 Millionen Fußballfeldern. Das ist eine Riesenfläche in der Oberpfalz. Sie ist zur Voruntersuchung freigegeben worden.

In den Medien haben Sie gesagt, dies sei keine Vorbereitung zum Fracking, es handle sich um eine Erkundungslizenz für dieses Gebiet. Das ist vollkommen

richtig. Die Erkundungslizenz ist für drei Jahre ausgegeben worden. Die Lizenz wurde jedoch heimlich, still und leise vergeben. Heute schreiben Sie in einer Pressemitteilung, dass dies ein transparentes Verfahren sei.

Ich bitte Sie, zum Vergleich das Bundesland Hessen heranzuziehen. Damals wurde Hessen von SchwarzGelb regiert. Die GRÜNEN waren nicht an der Regierung beteiligt, und es hat trotzdem funktioniert. Das ist erstaunlich. In Hessen gab es einen Antrag, der mit einer Erkundungslizenz vergleichbar war. Das Gebiet war ebenfalls relativ groß. Die Erkundungslizenz wurde im Februar 2012 beantragt. Was haben die Verantwortlichen dort gemacht? Sie haben in der betroffenen Region zwei große Informationsveranstaltungen durchgeführt, bevor sie irgendwelche Genehmigungen erteilt haben. Sie haben nicht nur dem Regierungspräsidenten Bescheid gegeben, sondern die Bevölkerung informiert. Das war der erste Schritt. Hierzu ist in Bayern nichts festzustellen. Das Bergrecht, das in Hessen gültig ist, gilt auch für Bayern. Im nächsten Schritt – das war eine schwarz-gelbe Regierung – hat sich das Umweltministerium eingeschaltet. Staatsminister Marcel Huber hat deutlich gesagt, er sei gegen Fracking. Wir erwarten von Ihnen ein entsprechendes Vorgehen gegen Fracking.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wir fordern mit unserem Antrag, den Einsatz von umwelttoxischen Chemikalien – im Volksmund Fracking – zu verbieten. Damals hat Ihre Kollegin in Hessen ein Gutachten in Auftrag gegeben. Im Rahmen des Gutachtens sollte ermittelt werden, ob es eine Möglichkeit gibt, die Erkundungslizenz nicht zu vergeben. Es wurde abgewogen, wie viele Wasserschutzgebiete betroffen sind. Die Risiken für die Allgemeinheit sind abgewogen worden. Gleichzeitig wurde darüber diskutiert, ob man eine Lizenz für etwas erteilen möchte, wenn der nächste Schritt gar nicht genehmigt werden soll. Diese Punkte sind gegeneinander abgewogen worden. Im Juli 2013 ist der Firma BNK die Lizenz für die Aufsuchung verweigert worden. In Hessen hat das funktioniert. Selbstverständlich ist der Betreiber vor Gericht gezogen und hat dagegen geklagt. Das ist sein gutes Recht. Wenn sich Ihr politischer Wille gegen Fracking in Bayern richtet, hätten Sie es Hessen gleichtun können. Sie hätten es auf eine Klage ankommen lassen können. Auf diese Weise hätten Sie klipp und klar gezeigt, dass Sie in Bayern kein Fracking haben wollen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

In der gesamten Energiedebatte spielt das Thema Fracking schon länger eine Rolle. Das ist nicht neu

auf der Tagesordnung. Nach dieser Lizenzvergabe ist es in Bayern wieder aktuell. Für uns GRÜNE ist klar: Das ist die falsche Technik zur Sicherung unserer Energieversorgung. Fracking ist eine Technik, die keine Antwort auf die Herausforderungen gibt, vor denen wir stehen. Diese Technik bringt uns nur weitere Probleme.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wir haben es Ihnen mit unserem Antrag wirklich einfach gemacht. Wenn man Ihren Aussagen in den Medien Glauben schenken darf - Ihren Aussagen würde ich gerne glauben –, müssten Sie diesem Antrag zustimmen. Sie werden in unserem Antrag keinen Satz finden, der dagegen spricht.

Wir berufen uns auf eine Gesetzesinitiative aus Schleswig-Holstein, die im April 2013 eingereicht worden ist. Das Bergrecht ist ein Bundesgesetz. Mit dem Antrag soll ein einziger Punkt geändert werden. Es ging darum, die wassergefährdenden Substanzen, die durch Fracking entstehen, zu verbieten. Es ging um keine anderen Bereiche im Bergrecht. Das Bergrecht stammt eigentlich aus dem letzten Jahrhundert und wird den heutigen Bedürfnissen bei Weitem nicht mehr gerecht. Das will man grundlegend ändern. Das ist vollkommen richtig. Das wird länger dauern. Aber der erste Schritt ist ein Verbot von Fracking, wenn wassergefährdende Substanzen eingesetzt werden. Das hat Schleswig-Holstein im Bundesrat eingebracht. Bayern kann sich daran ohne Weiteres beteiligen, wenn man das wirklich ernst meint. Ich erwarte von Ihnen, dass Sie diesem Antrag heute zustimmen, sonst kann man Ihren Aussagen definitiv keinen Glauben schenken.

(Beifall bei den GRÜNEN und Abgeordneten der SPD)

Die CSU-Fraktion hat einen Dringlichkeitsantrag nachgezogen. Diesen Antrag haben Sie windelweichgespült, um irgendetwas zum Thema zu haben, ohne sich wirklich festzulegen. Sie berufen sich auf die Koalitionsvereinbarung. Ich sage das, falls ein Kollege einmal nachlesen möchte, was darin steht. Sie möchten eine Umweltverträglichkeitsprüfung, wenn Fracking ansteht. Wenn wir davon reden, dass eine giftige Substanz eingesetzt wird, dann ist die Umweltverträglichkeitsprüfung das Mindeste, was durchgeführt werden muss. Sie wissen doch genauso gut wie ich, dass auf Grundlage der Umweltverträglichkeitsprüfung kein Vorhaben gestoppt werden kann. Nennen Sie mir ein einziges Vorhaben, bei dem das der Fall gewesen ist! Sie werden keines finden. Da wird etwas angepasst, da wird ein bestimmter Bereich herausgenommen. Sie werden ein Vorhaben

damit nicht verhindern können. Sie werden es nur dann verhindern – das zeigen uns die anderen Bundesländer –, wenn man etwas im Bergrecht verändert, einem Bundesrecht. Das fordern wir. In Ihrer Koalitionsvereinbarung steht das so nicht, dass Sie das ins Bergrecht schreiben möchten. Wir erwarten das. Deshalb haben wir unseren Dringlichkeitsantrag gestellt.

Der SPD-Antrag geht in die gleiche Richtung. Dem werden wir natürlich zustimmen. Dem CSU-Antrag können wir nicht zustimmen, er spült die Sache weich.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Hartmann. Der nächste Redner ist Dr. Hünnerkopf.

Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Die Aufregungen der letzten Tage über das Thema Fracking reichen bis in diese Debatte. Sie sind wieder einmal ein Beispiel dafür, wie man seitens der GRÜNEN die Bevölkerung bewusst mit Vermutungen und Unwahrheiten verunsichert.

(Beifall bei der CSU und Zurufe: Bravo!)

Der Fantasie wird freier Lauf gelassen.

(Widerspruch der Abgeordneten Margarete Bause (GRÜNE))

Man agiert nach dem Motto: Immer bleibt irgendetwas hängen.

(Zuruf der Abgeordneten Margarete Bause (GRÜNE))

Ich finde das alles andere als verantwortungsbewusst. Ich persönlich finde das verwerflich.

Meine Damen und Herren, was ist wirklich geschehen? Ein Energieunternehmen hat eine Lizenz erhalten, um im Raum Weiden Erkundungen in Bezug auf das Vorhandensein von kohlenstoffhaltigen Energieträgern, also von Gas und eventuell Erdöl, durchzuführen. Die Betonung liegt hier auf "Erkundung". Das heißt, die geologischen Verhältnisse und die Struktur des Untergrunds sollen untersucht werden. Das entspricht, sehr geehrter Herr Kollege Hartmann, einer ganz normalen, klassischen Kohlenwasserstofferkundung, wie sie in Bayern seit Mitte des letzten Jahrhunderts zigmal veranlasst wurde. Früher hätte man sich über ein solches Vorgehen gefreut. Warum? Weil es ein positives Zeichen für heimische Rohstoffe gewesen wäre, für die heimische Wirtschaft sehr interes

sant. Damals hat man das noch anders gesehen. Jetzt hört man "Fracking" und sieht gleich rot.

Die Erteilung von Erlaubnissen für eine großräumige Rohstofferkundung beschränkt sich alleine auf die Ermittlung geophysikalischer Kennwerte, zum Beispiel über Seismik. Bohrungen sind hierbei nicht erlaubt. Für die Durchführung von Bohrungen bedürfte es einer separaten gewerblichen Erlaubnis. Diese wurde jedoch nicht erteilt.

Neben klassischen Verfahren zur Öl- und Gasgewinnung gibt es inzwischen ein unkonventionelles Verfahren zur Gewinnung von Erdgas mittels Fracking unter Verwendung von wassergefährlichen und chemischen Substanzen. Dieses Verfahren wird vorwiegend von den USA eingesetzt.

Meine Damen und Herren, die CSU ist sich mit der Bayerischen Staatsregierung darin einig: Der Einsatz von wassergefährdenden giftigen Stoffen zur unkonventionellen Gasförderung durch Fracking muss in Bayern und in Deutschland verboten bleiben, und dafür stehen wir auch im Wort.

(Katharina Schulze (GRÜNE): Dann stimmen Sie unserem Antrag zu!)

Es ist verboten. Unser Umweltminister Dr. Marcel Huber hat hierzu ganz klar erklärt: Solange Risiken durch den Einsatz chemischer Substanzen beim Fracking nicht abschätzbar und negative Folgen für Mensch und Natur nicht ausgeschlossen sind, darf diese Technik nicht zur Anwendung kommen. Das ist unser Credo, seitdem dieses Thema diskutiert wird. Die Bürgerinnen und Bürger sollen wissen: Wir ändern nichts an dieser Haltung, wenn bedenkliche chemische Substanzen eingesetzt werden. Das steht auch in unserem Dringlichkeitsantrag, Herr Hartmann. Das ist auch im Koalitionsvertrag der Regierungsfraktionen im Bund klar dargelegt. Auch aus diesem Grund ist Fracking unter Einsatz wassergefährdender Substanzen nicht genehmigungsfähig. Dafür werden auch keine gewerblichen Erlaubnisse erteilt.

Dem Energieunternehmen, das die Erkundungslizenz erhalten hat, sind diese Zusammenhänge bekannt. Gegenstand der Untersuchungen sind ausschließlich konventionelle Kohlenwasserstoffe. Das hat das Unternehmen im Schreiben vom 19.03.2014 gegenüber dem Wirtschaftsministerium nochmals bestätigt.

Meine Damen und Herren, zur Forderung der GRÜNEN und der SPD, das Bergrecht zu ändern, lässt sich anführen, dass Fracking schon jetzt aufgrund des öffentlichen Interesses - Wasserwirtschaft - gemäß § 48 des Bundesberggesetzes nicht genehmigungsfähig ist. Es besteht somit auch kein Erfordernis, das

Bergrecht in der von Ihnen dargestellten Form zu ändern. Die Beschlusslage zum Fracking im Koalitionsvertrag – das habe ich gesagt – ist die vorgesehene Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes sowie die geplante Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben, wie in der Begründung unseres Antrages dargestellt.