Ich müsste jetzt den Antrag wieder vorlesen, aber ich schenke mir das, weil Sie es ja vorher gehört haben. Ich sage nur die Überschrift: "Keine gemeinsame Sache mit Linksextremisten und anderen verfassungsfeindlichen Organisationen machen – Appell an demokratische Parteien". Ich habe Ihnen sieben Organisationen aufgezählt, die im Verfassungsschutzbericht als extremistisch bzw. linksradikal erwähnt sind. Sie haben dazu nicht Stellung genommen. Das Ziel des Antrags ist nicht, das PAG zu diskutieren. Das werden wir tun. Ziel ist auch nicht, Demonstrationen zu verhindern. – Das ist das gute Recht der Leute. Ich frage Sie: Halten Sie es für angebracht, dass man sich mit Verfassungsfeinden verbündet und Seite an Seite demonstriert und marschiert? Oder halten Sie es für demokratische Parteien nicht für richtig, sich mit Extremisten zu verbünden? Das ist die Frage, und dazu will ich eine klare Stellungnahme.
Ein Münchner Kollege sagt mir, das, was Sie über München gesagt haben, stimmt so nicht. Es sei kein offizielles Bündnis gewesen, und auch die Stadtratsfraktion sei nicht dabei. Ich kann es nicht beurteilen. Ich bin kein Münchner. Ich gebe dies weiter. Aber das
ist der Kern der Frage. Halten Sie es für richtig, in ein Bündnis zu gehen, die Satzung mit zu unterschreiben, extremistische und radikale Parteien reinzulassen und mit denen gemeinsame Sache zu machen?
Lieber Herr Kreuzer, ich habe das in meiner Rede ganz klar gesagt. Ich bin zum Beispiel auf die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes, VVN-BdA, eingegangen, mit der Sie bzw. die Münchner Stadtratsfraktion einen gemeinsam Flyer gemacht haben.
Den habe ich mir vorher extra herausgeholt, weil ich mir so was schon dachte. Das war ein breiter Zusammenschluss verschiedenster Organisationen, die diese Kampagne gemeinsam gemacht haben. Da waren sowohl die CSU-Stadtratsfraktion als auch all die anderen Organisationen dabei. Ich habe das extra vorher herausgesucht, weil ich mir schon dachte, dass so eine Frage kommt. Damit ich das nachweisen kann,
Hier gehen Menschen gegen ein Gesetz auf die Straße, das Sie verabschieden wollen. Das stört Sie, und deswegen möchten Sie den Protest diskreditieren,
Danke schön, Frau Kollegin. – Jetzt hat die Frau Kollegin Claudia Stamm für vier Minuten das Wort. Bitte schön, Frau Kollegin.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und sehr geehrte Kollegen! Neuerdings scheint die CSU-Fraktion ihre Anträge aus ihrer Zeitschrift, dem "Bayernkurier", abzuschreiben. Den Artikel konnte man noch unter dem Motto "Es ist es nicht einmal wert, ihn zu ignorieren" verbuchen. Aber nun haben Sie Ihre diffamierende Haltung mit dem Antrag ins Plenum getragen, und wir müssen tatsächlich darüber reden, was Sie mit der ersten Reform des Polizeiaufgabengesetzes seit einem Jahr tun. Ja, wir müssen über Rechtsstaat und Verfassungsrecht reden, bestimmt, und zwar über Ihr Verständnis davon, sehr geehrte Kollegen von der CSU. Das hat man heute Morgen bei der Endberatung des sogenannten PAG gesehen. Ihr Gesetz sieht nicht einmal vor, dass ein Verdächtiger im Sinne des PAG, also jemand, der noch keine Straftat begangen hat, zwingend einen Rechtsanwalt zur Seite gestellt bekommt,
ganz im Gegensatz zu einem Strafverdächtigen. Sie stellen also einen Verdächtigen, der noch nichts gemacht hat, schlechter als einen Strafverdächtigen. Das kann es im Sinne des Grundgesetzes nicht sein! Ist das etwa Ihr Verständnis von einem Rechtsstaat?
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ohne den breiten Protest wären Ihre Änderungsanträge heute Morgen doch überhaupt nicht gekommen. Sechs Änderungsanträge an der Zahl, oder anders gesagt: Wie kommt es eigentlich, dass Sie den Änderungsantrag, der die Pressefreiheit massiv einschränken sollte, heute Morgen zurückgezogen haben? Vor zwei Wochen haben Sie ihn überhaupt erst eingereicht, und heute ziehen Sie ihn wegen der Proteste auf der Straße zurück.
Die Haltung bei Ihrem Dringlichkeitsantrag ist dieselbe, wie wir sie beim sogenannten Gefährdergesetz vor einem Jahr erlebt haben, dann jetzt bei der Verschärfung des Polizeiaufgabengesetzes und auch beim Psychiatriegesetz. Beim Psychiatriegesetz haben Sie in Ihrem Entwurf, den Sie hier in den Landtag eingebracht haben – das war kein Vorentwurf –, psychisch Kranke mit psychisch kranken Straftätern gleichgestellt, und ja, es ist gut gewesen, dass sich hier breiter Protest von Betroffenen und Nichtbetroffenen gebildet hat. Beim PAG sind nun alle irgendwie verdächtig. Sie möchten eben die Instrumente in der Hand haben, um jedermann zu überwachen, und zwar bevor eine Straftat begangen wurde – wohlgemerkt: nicht danach.
Bei der ersten Novelle vor einem Jahr war es leider nur einem sehr kleinen Teil der Öffentlichkeit bekannt, was das PAG bedeutet. Jetzt ist es einer breiten Öffentlichkeit bekannt, die nicht damit einverstanden ist. Während vormals mehrere Hundert Menschen demonstrierten, sind es nun pro Demonstration mehrere Tausend Personen, und das ist gut so. Kritik üben und demonstrieren zu können, sind gute verfassungsrechtliche Werte. Wollen Sie die jetzt auch abschaffen?
Danke schön, Frau Kollegin Stamm. – Als Nächster hat Herr Kollege Ländner von der CSU das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich muss als Erstes Frau Gottstein recht geben; denn sie hat von zwei Seiten einer Medaille gesprochen – genau darum geht es –, nämlich von Richtig und Falsch. Uns stört, dass über dieses PAG seit Wochen und Monaten in die Bevölkerung falsche Behauptungen getragen werden von Menschen, die am Erhalt dieses Staates nicht interessiert sind. Der Fraktionsvorsitzende hat sie aufgezählt. Neuerdings gehen Sie im Pakt mit diesen Menschen auf die Straße. Ich als Parlamentarier frage mich: Ist es nicht berechtigt, in diesem Hohen Haus zu bitten bzw. zu empfehlen, sich von diesen Kräften zu distanzieren?
Genau diese Kräfte, mit denen Sie auf den Straßen unserer Städte unterwegs sind, werden in wenigen Wochen und Monaten bei anderen Anlässen mit Zwillen, mit Steinen, Schlagstöcken, Holz und Knüppeln auf die Polizei losgehen. Das ist und war bei uns in Deutschland der Fall.
Frau Schulze, ich sage Ihnen ein Zweites. Sie wollen immer der Polizei helfen – schön, Mutter Teresa unserer Polizei. Doch was nützen der Polizei die größte Einsatzstärke und die beste Ausrüstung, wenn sie bei Straftaten zusehen muss, bis sie geschehen sind, um sich dann auf Befugnisse in der StPO zu beziehen?
losem Wegsperren" gesprochen. In Würzburg wurden – so heute früh im "Morgenmagazin" – Menschen auf der Straße interviewt, die sagen, sie seien dagegen, dass die Polizisten in den Streifenwagen Handgranaten dabei hätten. Deshalb gingen sie zur Demonstration. Diese Behauptungen sind falsch und haltlos. Es ist schrecklich, wenn das Menschen glauben. Die Menschen bekommen es von diesen Organisationen erzählt, mit denen Sie sich gemeinmachen, indem Sie gemeinsam auf die Straße gehen. Das werfe ich Ihnen vor.
2. wenn die Fortdauer der Freiheitsentziehung durch richterliche Entscheidung für unzulässig erklärt wird,
3. in jedem Fall spätestens bis zum Ende des Tages nach dem Ergreifen, wenn nicht vorher die Fortdauer der Freiheitsentziehung durch richterliche Entscheidung angeordnet ist. In der richterlichen Entscheidung ist die Dauer der Freiheitsentziehung zu bestimmen. Sie darf nicht mehr als drei Monate betragen und kann jeweils um längstens drei Monate verlängert werden.
Das PAG, dessen Ausdruck aus dem Internet ich Ihnen vorgelesen habe, ist am 01.08.2017 in Kraft getreten. Sie demonstrieren also gegen eine Änderung, die am 01.08.2017 in Kraft getreten ist und im Juli 2017 vom Bayerischen Landtag beschlossen wurde, und zwar mit den Stimmen der CSU bei Enthaltung der SPD und der FREIEN WÄHLER gegen die Stimmen der GRÜNEN. Heute, ein Dreivierteljahr später, demonstrieren Sie, bringen die Menschen in Wallung und behaupten, wir machten Wahlkampf. Das ist grotesk.
… wonach in absehbarer Zeit Angriffe von erheblicher Intensität oder Auswirkung zu erwarten sind (drohende Gefahr), soweit nicht die Art. 12 bis 48 die Befugnisse der Polizei besonders re