Zumindest zu den Investitionszuschüssen für Tierheime sollten Sie sich durchringen. Andere Bundesländer machen das. Bayern sei, so heißt es immer, ein Stück voraus. Bayern hinkt hier ganz gewaltig nach!
In Bayern gab es diese Zuschüsse schon einmal; sie wurden wieder abgeschafft. Sie wieder einzuführen wäre der erste und richtige Schritt. Darum stimmen wir aus voller Überzeugung diesem Vorschlag in dem Antrag der SPD-Fraktion zu. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Am 21. Juni 2018 – das ist also nicht lange her – titelte die "Passauer Neue Presse" Folgendes: "Tierschmuggel: Das Elend nimmt kein Ende". Die Zeitung berichtet über 158 Hunde, die bereits in diesem Jahr bei den Grenzkontrollen aufgegriffen worden sind. – Gut, könnte man sagen, dann werden die Tiere wenigstens anständig versorgt. Zweiter Vorteil: Dann sind die Grenzkontrollen wenigstens einmal für irgendetwas gut gewesen.
Das Ganze hat jedoch einen Haken. Denn: Wohin mit den aufgegriffenen Welpen? Erst einmal werden sie beschlagnahmt. Im Anschluss daran kommen sie in ein Tierheim und werden versorgt. Diese Versorgung ist teuer; denn die Tiere sind in der Regel zu jung und nicht geimpft. Oft haben sie zusätzlich Krankheiten, die ansteckend sind. An dieser Stelle will ich sagen: Die Tierheime leisten auch insoweit großartige Arbeit.
Hinzu kommt: Sie leisten diese Arbeit in der Regel ehrenamtlich. – Kranke Tiere bedeuten Quarantäne und noch mehr Kosten. Wer kommt denn für diese Kosten auf? Die Tierheime sind ohnehin am Limit, die Veterinärbehörden ebenfalls; denn sie sind zunächst einmal für die Versorgung und Unterbringung zuständig. Im vergangenen Jahr wurden in Passau insgesamt 473 Tiere aufgegriffen.
Nur in Passau. – Das Budget für das Veterinäramt in Passau hat sich aus diesem Grund im vergangenen Jahr im Vergleich zum Vorjahr verzwölffacht. Ja, Sie haben richtig gehört: Verzwölffacht!
Kollege Flierl, angesichts der neuen Herausforderungen kann man doch die Landkreise nicht alleine lassen. Wenn Sie auf die neue Kontrollbehörde abzielen, dann sage ich: Das hilft wirklich gar nichts. Sie hat mit dieser Problematik überhaupt nichts zu tun. Im Landkreis Passau sind allein auf die Schmuggeltierversorgung 200.000 Euro entfallen. Sogar das Innenministerium hat einmal ein Einsehen gehabt und hat dem Landkreis Passau eine Entschädigung von 65.000 Euro gezahlt. Immerhin 200.000 Euro waren angefallen, 65.000 Euro wurden erstattet. Das ist natürlich nobel; den Kämmerer freut es auch, zumindest ein wenig. Viel nobler wäre es, wenn es endlich einen Fonds für Härtefälle gäbe, der bei Vorliegen solcher Ausnahmetatbestände eingreifen würde.
Einen derartigen Fonds haben wir mehrmals gefordert; die CSU-Fraktion hat ihn leider immer abgelehnt. – Es wäre auch hilfreich, wenn der Staat die Tierheime bei den notwendigen Investitionen unterstützen würde. Wir haben gerade gehört, welch hohen Investitionsrückstau wir haben, nämlich 65 Millionen Euro.
Zum Glück gibt es unter den Tierheimen sehr große Solidarität. Sie helfen sich gegenseitig, wenn der Platzbedarf zu groß geworden ist. Und das ist auch gut so; denn Solidarität vonseiten der Staatsregierung können sie nicht erwarten, auch nicht vom neuen Ministerpräsidenten, obwohl er doch so viel Geld ausgegeben hat – oder ausgeben möchte. Es ist erstaunlich, dass bei dem großen Söder‘schen Geldregen tatsächlich eine Gruppe leer ausging. Lange haben wir gerätselt, welche es sein könnte. Jetzt wissen wir es. Es sind die Tierheime, und das, obwohl es den Parteitagsbeschluss der CSU gibt, der heute schon mehrmals angesprochen worden ist. Aber dieser Beschluss wird von der CSU-Fraktion – heute auch wieder – und der Staatsregierung konsequent ignoriert. Ich verstehe das eigentlich nicht; das gäbe doch so schöne Bilder mit geretteten Hundewelpen. Es ist schon komisch, dass noch keiner von Ihnen darauf gekommen ist. Aber was nicht ist, kann ja noch werden. Noch gäbe es die Gelegenheit, diese Scharte auszuwetzen – zum Beispiel jetzt. Denken Sie einmal darüber nach! Wir werden den Antrag der SPD-Fraktion selbstverständlich unterstützen. – Danke für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Kollegin. – Für die Staatsregierung darf ich Herrn Staatsminister Dr. Marcel Huber das Wort erteilen. Bitte schön, Herr Staatsminister.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Tierschutz ist seit 1998 als Staatsziel in der Bayerischen Verfassung verankert. Deswegen sehen wir es als essenzielle gesamtgesellschaftliche Aufgabe an, auch insoweit etwas voranzubringen.
Wir sind mit dem Bayerischen Tierschutzpreis seit Jahren hoch erfolgreich unterwegs. Viele Menschen leisten im Bereich des Tierschutzes Enormes – ehrenamtlich, in ihrer Freizeit. In diesem Jahr haben wir die Tierheime herausgegriffen. Wir haben dieses Thema als so besonders wahrgenommen, dass wir heuer das Preisgeld verzehnfacht haben. Wir wollen den Tierheimen wirklich unter die Arme greifen. Ich darf an dieser Stelle daran erinnern, dass die Tierheime in Rosenheim – 10.000 Euro – und Dachau – 20.000 Euro –, die schon erwähnt worden sind, heuer mit bis zu 20.000 Euro bedacht worden sind.
Das Thema Reptilienauffangstation begleitet mich in diesem Parlament seit mehr als 15 Jahren. Die Station ist schon mehrfach zu retten gewesen. Susann, du weißt, dass wir schon öfter eingreifen mussten. Wir sind mit 340.000 Euro jährlich dabei, diese besondere Einrichtung, die es nur einmal in ganz Süddeutschland gibt, zu unterstützen. Auch am Neubau wollen wir uns investiv beteiligen. Daran kann man erkennen, dass wir mit dem Tierschutz wirklich ernst machen.
Die besonderen Härten des illegalen Welpenhandels sind schon thematisiert worden. Ich möchte das, was man den Kreaturen damit antut, wirklich als Verbrechen bezeichnen.
(Beifall bei Abgeordneten der CSU und der SPD sowie des Abgeordneten Prof. Dr. Peter Bauer (FREIE WÄHLER))
Insbesondere auf die Tierheime in den Grenzlandkreisen sind zusätzliche Aufgaben zugekommen. Sie leisten Erhebliches. Wir helfen durch eine entsprechende Sonderunterstützung, das heißt, wir gewähren den Landkreisen, die besonders betroffen sind, zusätzliche Leistungen.
Das alles ändert aber nichts an der Tatsache, dass Tierheime in den Bereich der kommunalen Aufgaben fallen. Ich könnte es mir leicht machen und sagen, dass wir das ändern. Dann müssen Sie das aber auch auf andere kommunale Aufgaben, die eigentlich ganz klar definiert sind, übertragen. Deswegen ist es nicht so einfach, dass der Staat diese Dinge übernimmt. Rechtlich ist das Sache der Gemeinden. In vielen Gemeinden ist auch von der Gemeindeführung erkannt worden, dass das Betreiben von Tierheimen eine wichtige Aufgabe ist. Wir empfehlen, dort so zu han
deln, dass die Tierheime auskömmlich sind. Wir haben feste Vereinbarungen zwischen Gemeinden und Tierheimen. Es geht um den berühmten Euro, der oftmals gezahlt wird.
Es ist Sache zwischen Gemeinde und Tierheim, das zu vereinbaren. Wenn die Bevölkerung dies so haben will, kann man das auf Gemeindeebene sehr gerne so machen.
Ich halte es für notwendig, auch bei den Gemeinden zu werben, damit sie diese Dinge so wahrnehmen, wie dies von der Verfassung eigentlich vorgesehen ist. Wenn das Einschreiten einer Kreisverwaltungsbehörde notwendig ist, hat ohnehin der Staat zu bezahlen – Kollege Flierl hat es gerade erläutert. Eine staatliche Aufgabe insbesondere in Form einer dauerhaften Investitionsförderung ist einfach nicht vorgesehen.
Ich sage Ihnen aber ganz ehrlich: Ich habe auch viel mit Tierschutzverbänden zu tun. Ich sehe die Not. Wir sind gerade dabei – ich habe dazu im Haus den Auftrag erteilt – zu prüfen, einen anderen Weg zu finden, um die zusätzliche Belastung abzufedern und den Tierheimen in irgendeiner Form behilflich sein und ihnen unter die Arme greifen zu können. Ich könnte mir das über den Umweg der Unterstützung der Kommunen vorstellen. Wir sind aber noch in der Prüfung. Ich bin jetzt seit zehn Wochen im Amt. Wir werden diese Sache verfolgen. Ich bin an dieser Sache dran, aber ich kann heute noch nicht mehr sagen. Ich bedanke mich für Ihre Unterstützung für die Tierheime. Das ist eine wichtige Sache. An der Regel, dass Tierheime in den Bereich der kommunalen Aufgaben fallen, kann ich heute nichts ändern. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache geschlossen, und wir kommen zur Abstimmung. Vonseiten der SPD-Fraktion wurde namentliche Abstimmung beantragt. Die Urnen stehen bereit. Ich eröffne die Abstimmung. Dafür stehen fünf Minuten zur Verfügung.
Kolleginnen und Kollegen, die Zeit ist um. Ich schließe die Abstimmung. Die Stimmkarten werden draußen ausgezählt. Wir geben dann das Ergebnis bekannt.
Ich darf noch das Ergebnis einer vorhergehenden namentlichen Abstimmung bekannt geben, nämlich zum Dringlichkeitsantrag der Fraktion der FREIEN WÄHLER auf Drucksache 17/22855 betreffend "Den Kindern zuliebe – spätere Einschulung ermöglichen!". Mit Ja haben 9 gestimmt. Mit Nein haben 71 gestimmt. Es gab 49 Stimmenthaltungen. Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt.
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Thomas Kreuzer, Karl Freller, Ingrid Heckner u. a. und Fraktion (CSU) Materielle Gerechtigkeit schaffen - Kindergeld für im Ausland lebende Kinder indexieren (Drs. 17/21545)
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Prof. (Univ. Lima) Dr. Peter Bauer u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Praxis der Kindergeldzahlungen ins Ausland überprüfen, Familien in Deutschland entlasten! (Drs. 17/21562)
Ich eröffne die gemeinsame Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 24 Minuten. Ich darf als Erstem für die CSU-Fraktion Herrn Kollegen Dr. Martin Huber das Wort erteilen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! In diesen Tagen wird sehr viel über Europa gesprochen. Viele sorgen sich, wie es in und mit Europa weitergeht. Dabei geht es aber nicht um die Frage und um die Unterscheidung gute Europäer und schlechte Europäer. Es geht darum, dass Europa und die Politik in Europa erklärbar und nachvollziehbar sein müssen;
denn nur ein Europa, das die Menschen verstehen, ist auch ein Europa, das Zukunft hat. Das wollen wir doch alle.
Die bisherige Praxis der Kindergeldzahlungen ins EUAusland ist so ein Punkt, den viele nicht verstehen. Das Kindergeld richtet sich grundsätzlich nach dem Sorgerecht und wird einem Elternteil ausbezahlt. Das Kindergeld beträgt für das erste und für das zweite
Kind 194 Euro, für das dritte Kind 200 Euro und für das vierte sowie jedes weitere Kind 225 Euro. Auch in Deutschland lebende Ausländer haben einen Anspruch auf das deutsche Kindergeld, sofern sie über die entsprechende Niederlassungserlaubnis oder anderweitige Aufenthaltstitel verfügen, die zum Kindergeldbezug berechtigen. Staatsangehörigen der EUStaaten sowie des Europäischen Wirtschaftsraums steht das Kindergeld auch ohne Niederlassungserlaubnis oder andere Aufenthaltstitel zu, da diese aufgrund der Freizügigkeit von EU-Bürgern den deutschen Bürgern gleichgestellt sind. Das Kindergeld wird also auch für Kinder bezahlt, die im europäischen Ausland leben.
Die Bundesagentur für Arbeit hat im Jahr 2017 etwa 343 Millionen Euro auf Konten im Ausland überwiesen. Im Jahr 2010 waren es noch 35,8 Millionen Euro. Im Dezember 2017 ist Kindergeld an insgesamt 215.500 ausländische Kinder gezahlt worden, die nicht in Deutschland lebten. Im Dezember 2010 hat es Kindergeld für insgesamt noch 61.000 ausländische Kinder gegeben, die nicht in Deutschland lebten. Die meisten Kinder lebten in Polen, in Kroatien und Rumänien.
Das Kindergeld soll dabei helfen, die Eltern bei den höheren Lebenshaltungskosten der Kinder zu unterstützen. Es soll aber nicht das Ersatzeinkommen in anderen EU-Staaten sein. Selbst die SPD auf Bundesebene ist der Meinung, dass die Höhe der Familienleistung an die Lebenshaltungskosten des Wohnsitzstaates gekoppelt werden muss. So steht es jedenfalls in dem entsprechenden Gesetzentwurf, den Wolfgang Schäuble 2017 eingebracht und der von der SPD in der Großen Koalition mitgetragen wurde.
Noch im März dieses Jahres hat ein Sprecher aus dem Bundesarbeitsministerium von Hubertus Heil von der SPD erklärt, dass das Thema selbstverständlich auf der Tagesordnung bleibt. Hier im Haushaltsausschuss des Bayerischen Landtags hat Herr Kollege Güller, auch von der SPD, betont, dass, ich zitiere, "man über die Indexierung in der beantragten Weise nachdenken müsse". Zitat Ende. Da hat er sogar recht. Alles andere ist ja vernünftigerweise auch nicht erklärbar.
Nehmen wir einmal ein Beispiel: Eine Familie mit drei Kindern und Eltern, die in Deutschland arbeiten oder sich hier aufhalten, erhält 588 Euro an Kindergeldzahlungen. Wenn die Kinder im Ausland leben, erhält die Familie ebenfalls 588 Euro an Kindergeld. Das monatliche Durchschnittsgehalt in Rumänien belief sich aber im Jahr 2015 auf 1.859 Leu oder umgerechnet 418 Euro. Das bedeutet, dass das Kindergeld bei einer fünfköpfigen Familie das Durchschnittseinkom