Marcel Huber
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Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Diese Diskussion hatten wir hier schon öfters, und im Grunde genommen sind wir uns einig, wohin wir wollen. Der Weg dorthin ist allerdings unterschiedlich. Sie wollen das Thema Klimawandel mit einem Klimaschutzgesetz auf den Weg bringen. Sie sind auf dem Weg – wie wir das heute früh auch schon einmal besprochen haben –, das mit Verboten und mit konkreten Maßnahmen, die den Menschen aufgezwungen werden,
durchzusetzen, während wir bei denselben Zielen eine andere Herangehensweise haben.
Ich darf – die Diskussion ist an der Stelle etwas schief – noch einmal unterstreichen, was der Kollege Ritt gerade gesagt hat: Diese Dinge sind ein weltweites Geschehen. Wir müssen in Bayern unsere Pflicht aufgreifen und unseren Beitrag leisten, aber immer so zu tun, als sei der Klimawandel ein bayerisches Thema, geht an der Sache vorbei.
Wir haben einen Temperaturrekord nach dem anderen, darüber sind wir uns einig. Es wurden auch Dinge vorgebracht, die uns allen sehr Sorgen bereiten – das haben Sie heute auch schon angesprochen –, also Hochwasser, Starkregenereignisse, Dürren. All das
veranlasst uns dazu, regional Verantwortung zu tragen. Wir müssen das auch – und darüber sind wir uns sogar hier einig – aus ökonomischer Vernunft machen, weil die Folgelasten groß sein werden.
Es ist aber eine Frage dessen, was man tatsächlich durchsetzen kann, und deshalb haben wir uns auf den Weg gemacht, indem wir uns mit einer klaren Vorgabe Dinge festgeschrieben haben, die jetzt in einer anderen Weise als mit einem Gesetz auf den Weg gebracht werden. 2014 haben wir ein Klimaschutzprogramm Bayern 2050 aufgelegt. Herr Fahn, von wegen "nur so ein bisschen gesagt": Es geht uns um sehr konkrete Ziele, die wir erreichen wollen. Dabei gibt es auch eine klare Struktur, die wir seither einhalten. Der erste Punkt ist die Reduktion klimaschädlicher Treibhausgase. Gleichzeitig müssen wir uns um das Wohl der Menschen kümmern. Wir müssen den Folgen des Klimawandels begegnen. Wir müssen uns wappnen und dafür sorgen, dass die Ereignisse, die infolge des Klimawandels eintreten, bestmöglich gepuffert werden, zum Beispiel Hochwasser und Dürren. Schließlich müssen wir uns der Sache mit Forschung annehmen, damit wir die Probleme wissenschaftsbasiert lösen können.
Das Klimaschutzprogramm Bayern 2050 legt ganz konkrete Ziele fest. Das europäische Klimaziel bis zum Jahr 2050 ist eine Reduzierung der Treibhausgasemissionen um 80 bis 95 %. Wir wollen die Treibhausgasemissionen pro Kopf bis zum Jahr 2050 auf weniger als zwei Tonnen senken. Heute liegen diese Emissionen pro Kopf noch bei sechs Tonnen. Insofern ist das ein sehr anspruchsvolles und ehrgeiziges Ziel. Wir wollen bis zum Jahr 2020 eine deutliche Senkung dieser Emissionen unter sechs Tonnen erreichen. Im Jahr 2030 sollen die Emissionen unter fünf Tonnen liegen.
Ich würde gerne den Duktus halten. Aber wenn es sein muss.
Ich bin sehr zuversichtlich. Wenn Sie noch ein bisschen Zeit haben, erzähle ich Ihnen, wie wir das machen wollen.
Sehen wir uns die Maßnahmen an, die wir auf den Weg gebracht haben. Herr Kollege Ritt und Herr Kollege Dr. Hünnerkopf haben schon einige genannt. Wir sind bereits deutlich auf dem Weg, den Ausstoß unter sechs Tonnen zu senken. Heute wurde schon erwähnt, dass wir bei der Erreichung dieses Ziels deutlich besser als andere unterwegs sind. An dieser Stelle möchte ich eines sagen: Mich irritiert die reine Winddebatte. Ich bin wirklich viel draußen. Ich bin aber nicht für die Energie zuständig. Dafür ist das Wirtschaftsministerium verantwortlich.
Ich kümmere mich trotzdem häufig um dieses Thema. Hier wird sehr unterschiedlich argumentiert. Sie sagen, wir bräuchten mehr Windkraft. Dabei interessiert Sie überhaupt nicht, ob dadurch Vögel oder Fledermäuse ein Problem bekommen. Beim Ausbau der Wasserkraft sind aber die Fische das unüberwindliche Problem. Wir können auch feststellen, dass die Vermaisung für die Artenvielfalt schlecht ist. So können wir diese Themen durchdiskutieren.
Mir ist es schon passiert, dass ich bei einer Veranstaltung auf zwei Protestgruppen gestoßen bin, die mit Trillerpfeifen und Transparenten wohl ausgestattet waren. Als ich rausgegangen bin, habe ich von beiden Seiten Ärger gekriegt, die einen waren Windkraftgegner, die anderen waren Windkraftbefürworter.
Wir wollen die regenerativen Energien stärken. Dazu brauchen wir einerseits das Europarecht, andererseits das EEG als Bundesrecht, und wir brauchen einen gesamtgesellschaftlichen Konsens, mit dem zugegeben wird, dass ein Zubau mancher regenerativer Energieform ohne Nachteile beim Naturschutz nicht möglich ist.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich glaube, Bayern ist bei diesem Thema nicht schlecht unterwegs. Das verdanken wir zu einem großen Teil der Wasserkraft. Wir sind aber noch nicht weit genug. Deshalb müssen wir Geld investieren. In den Jahren 2017 und 2018 haben wir allein für dieses Thema 190 Millionen Euro aufgewandt. Es geht aber nicht
nur um die Energieerzeugung, sondern auch um den Klassiker der energetischen Sanierung. Das ist Teil des Programms Energieeffizienz bei Gebäuden. Auch die heimische Wirtschaft zieht aus diesem Programm Vorteile.
In die Richtung der SPD möchte ich sagen, dass es dabei nicht nur um staatliche, sondern auch um private Bauten geht. Wir haben ewig für die Schaffung von Steuervergünstigungen als Anreiz gekämpft. Mit großer Mühe ist es uns gelungen, diesen Punkt in die Koalitionsvereinbarung zu bringen. Gott sei Dank wird diese Maßnahme von der jetzigen Bundesregierung auf den Weg gebracht.
Wir haben das ewig gefordert, aber es ist nichts passiert.
Ich habe schon über die Klimaanpassung gesprochen. Für den Hochwasserschutz werden wir bis zum Jahr 2020 3,4 Milliarden Euro und von 2020 bis 2030 weitere 2 Milliarden Euro zur Verfügung stellen. Vor Kurzem habe ich berichtet, welche Maßnahmen wir gegen Sturzfluten und Dürren ergreifen werden. Auch beim Thema Forschung sind wir weit vorangeschritten.
Unser erklärtes Ziel lautet, dass wir bis zum Jahr 2050 klimasicher sein wollen. Das wollen wir durch Emissionsminderung, Anpassung und Forschung erreichen. Das müssen wir nicht in einem Gesetz festschreiben. Diese Zielfestschreibung hat dieselbe Verbindlichkeit wie ein Gesetz.
Sie haben heute sicherlich der Regierungserklärung des Ministerpräsidenten gelauscht. Er hat dieses Thema etwas größer angelegt. Wenn Sie genau zugehört haben, haben Sie mitbekommen, dass er sensible und zukunftsorientierte Herausforderungen in die Verfassung bringen möchte.
Darüber soll in einer Verfassungskommission diskutiert werden, die heute hier angeboten worden ist. Dabei kann auch über die Themen Klima, Landwirtschaft und Pflege gesprochen werden; über die letzteren Themen wurde heute noch gar nicht gesprochen. Ich glaube, neue Verfassungsziele wie Klima- und Landschaftsschutz hätten ein ganz anderes Kaliber. Das würde der Brisanz dieser Themen entsprechen.
Dass Sie mir das nicht glauben, stört mich nicht. Wir versuchen, das umzusetzen.
Unser Fraktionsvorsitzender hat aus dem ersten Brief des Johannes zitiert: "An ihren Taten sollt ihr sie erkennen!"
Ich werbe dafür, diese Verantwortungsbereitschaft zu zeigen. Die Aufnahme dieser Themen in die Verfassung könnte ein richtiger Schritt sein. Daran werden wir in der nächsten Legislaturperiode arbeiten. Ich bin mir sicher: Die Bayerische Staatsregierung tut mehr als jede andere Regierung in diesem Bereich.
Zunächst möchte ich auf eines hinweisen: Wenn wir uns um den Klimawandel kümmern, müssen wir alles gleichzeitig machen. Es hätte keinen Sinn, wenn wir uns nur um lokale Maßnahmen kümmern würden, die, wie das Herr Kollege Ritt gesagt hat, mit massiven Auswirkungen auf jeden einzelnen Bürger verbunden wären. Wir würden uns damit selbst kasteien, um ein Vorbild zu sein. Das macht keinen Sinn, wenn wir nicht auch andere Maßnahmen ergreifen.
Das heißt, wir werden gleichzeitig den Folgen begegnen müssen, auch wenn es mir lieber wäre, wenn wir, falls wir den Klimawandel in dieser Form nicht hätten, diese Folgen nicht bewältigen müssten.
Die Grundsatzfrage lautet: Ist ein solches Gesetz notwendig oder nicht? – Wir sind der Auffassung, dass wir mit unseren finanziell gut dotierten Maßnahmen weiter kommen als mit einem Gesetz, über das wir letztlich stolpern, weil wir es nicht erfüllen können. Es ist eine wichtige Aufgabe – darin sind wir uns sicherlich einig –, die Landwirtschaft mit ins Boot zu holen. Aber die Maßnahmen sind momentan noch nicht umgesetzt. Dieses Thema müssen wir unter Einbeziehung der vorliegenden Erkenntnisse verstärkt angehen. Die Behauptung, dass die Landwirtschaft wieder der Hauptverursacher sei, passt allerdings nicht zu laufenden Braun- und Steinkohlekraftwerken und zu einem völligen Defizit bei dezentralen Speicheranlagen. Wir werden alle diese Aspekte gleichzeitig angehen.
Sie haben auch gesagt, wir hätten möglicherweise den nicht energiebedingten Ausstoß nicht in diese Zahl eingerechnet. Aber wer sich die von uns umgesetzten Maßnahmen wie zum Beispiel Moorschutzmaßnahmen etc. ansieht, stellt fest: Das sind alles keine Erzeugerthemen, sondern Bereiche, in denen wir versuchen, auch den nicht energiebedingten Ausstoß zu reduzieren.
Ich bin mir sicher, wir können heute nicht genau sagen, was im Jahr 2030 Sache ist. Wir können nur Ziele festlegen, uns auf den Weg machen und uns mit Hunderten von Millionen Euro in diese Richtung bewegen. Aber auch die Gesellschaft muss mitmachen, weil wir das alles nicht nur durch Vorschriften regeln können.
Ich habe Ihnen gesagt, dass der Ministerpräsident den Weg aufgezeigt und sich aufgemacht hat, darüber zu reden. Wir werden uns über dieses Begehren unterhalten. Zu sagen, das müssen wir unbedingt so hinbekommen, wäre eine Vorwegnahme. Aber die Bereitschaft, darüber zu reden, ist die Neuigkeit dieses Abends.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Zu diesem Thema hat Frau Kollegin Schorer-Dremel alle Argumente und die Fakten, wie ich glaube, vorbildlich vorgetragen; deshalb von mir nur noch ein paar Bemerkungen.
Wir haben deutliche Parallelen zum vorherigen Thema. Wir sind uns einig in der Analyse, dass etwas passieren muss, dass hier noch zu wenig geschieht. Wir haben hier ein brisantes Geschehen vor uns. Dass wir allerdings unterschiedliche Wege gehen wollen, ist ebenfalls eine Parallelität: Sie mit Ordnungs
recht und wir mit einem Weg, auf den wir alle mitnehmen wollen.
Das über Ordnungsrecht zu machen, ist bei diesem Thema schlecht; denn hier sind alle gefragt, mitzumachen. Im Übrigen hat der Weg, den Sie vorgeschlagen haben, auch viele Nachteile; einige Dinge werden doppelt geregelt. Wir werden uns heute zu dieser Stunde sicherlich nicht mehr einig werden. Darüber werden wir keinen Konsens mehr bekommen. Sie alle wollen um 17.00 Uhr fertig sein, deshalb will ich an dieser Stelle die Debatte darüber schließen.
Zwei Gedanken möchte ich Ihnen aber noch mitgeben, werte Kolleginnen und Kollegen: Erstens. Wenn Themen wie diese beiden Gesetzentwürfe vorliegen, bei denen wir uns einig sind, dass wir in Bayern etwas beitragen müssen, um ein deutsches, ein europäisches, ein globales Problem zu lösen, wenn wir uns einig sind, dass es brisant ist und wir uns bloß über das Wie uneinig sind, dann sollten wir vermeiden, uns gegenseitig mit Polarisierung und Polemik zu überschütten.
Der Aufbau von Gegensätzen, zum Beispiel der natürlichen Gegner konventionelle Landwirtschaft und Umweltschutz, bringt uns ebenfalls nicht weiter. Ich sage das ausdrücklich als letzter Redner in dieser Legislaturperiode. Wir werden uns darauf einstellen müssen, dass hier im Landtag ganz andere Kolleginnen und Kollegen sitzen werden. Die Kräfte, die sich über Ziele und in der Analyse einig sind, sollten sich nicht über den Weg der Polarisierung unterhalten. Die Kräfte der Mitte sollten hier stärker zusammenwirken und nach einer gemeinsamen Lösung suchen.
Zweitens. Wir haben heute nicht nur einen Vorsitzenden des Umweltausschusses zu verabschieden, sondern auch noch dessen Stellvertreter, der heute ebenfalls seinen letzten Arbeitstag hat. Ich darf Dr. Magerl und Dr. Hünnerkopf herzlich für ihre Arbeit danken.
Bei aller Kontroverse der Themen darf ich beiden attestieren, wesentlich dazu beigetragen zu haben, dass in diesem Ausschuss immer fair gearbeitet worden ist. Möget ihr es euch in der neuen Freiheit gutgehen lassen! Ich wünsche euch alles Gute bei der Auswilderung.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Anders als gerade dargestellt ist der Schutz der Alpen für uns ein ganz hohes Gut. Das ist ein einmaliger Natur- und auch Kulturraum. Das ist etwas, was man nicht bloß tagespolitisch mit einer einzelnen Entscheidung betrachten sollte, sondern es ist eine langfristige Betrachtung erforderlich. Hier geht es um die Lebensgrundlagen kommender Generationen. Wir stehen heute in Verantwortung für die Lebensqualität von morgen, nicht nur bei 200 Hektar an einer Stelle. Bayern nimmt diese Verantwortung – anders, als Sie es gerade dargestellt haben – wahr; denn für uns ist die Alpenkonvention ein ganz wichtiges Instrument. Sie haben es schon gesagt: Der Staatsvertrag ist ein völkerrechtlich verbindliches Übereinkommen zum Schutz der Alpen, aber vor allem auch für eine nachhaltige Entwicklung. Es stimmt ganz einfach nicht, dass wir die Alpenkonvention in ihren Zielen nicht umsetzen oder ignorieren würden.
Ich will es gerne ausführen. Das gilt ganz besonders für das Protokoll "Naturschutz" und die "Plattform Ökologischer Verbund". Dazu möchte ich gerne etwas sagen. Das Protokoll "Naturschutz und Landschafts
pflege" wurde bereits im März 2007 gegründet. Damals hatten wir übrigens in Deutschland den Vorsitz. Das Umweltministerium hat sich damals schon ganz wesentlich daran beteiligt, diese "Plattform Ökologischer Verbund" zu gründen. Ziel war die Schaffung eines grenzüberschreitenden ökologischen Netzwerks, mit dem alle Beteiligten in den Alpenländern zusammengeführt werden. Diese "Plattform Ökologischer Verbund" baut auf einzelnen Bestandteilen auf, die gerade in Bayern zu diesem Zweck systematisch vorangetrieben worden sind. Ich spreche vom Biotopverbund BayernNetzNatur. Ich spreche von der Bayerischen Biodiversitätsstrategie, die auch aus dieser Zeit stammt. Sie dient auch den Zielen des "Biodiversitätsprogramms Bayern 2030". Das haben wir übrigens im Juli 2014 im Ministerrat noch beschlossen. Seit dieser Zeit hat es viele Projekte gegeben – Vernetzungsprojekte, Großprojekte –, an denen Bayern nicht bloß beteiligt war, sondern bei denen wir auch die Federführung hatten. In diesem Netzwerk sind auch die Großschutzgebiete wie Nationalparke und Biosphärenreservate ganz wesentliche Elemente. Beispielgebend sind der Nationalpark Berchtesgaden und die Biosphärenregion.
Herr von Brunn, wir sind uns nicht immer einig. Aber an dieser Stelle sind wir uns absolut einig. Die Biosphärenreservate können hier eine ganz wesentliche Rolle spielen. Wir brauchen die Biosphärenreservate, um die Ziele der Alpenkonvention effektiv umzusetzen. Damals hat man den Terminus "Biosphärenregion" gewählt, weil die Leute mit "Reservat" nichts anfangen konnten.
Diese Biosphärenregion Berchtesgaden zusammen mit dem Nationalpark ist ein Musterbeispiel, quasi ein Leuchtturmprojekt für den europaweiten ökologischen Verbund. Ich habe – ab 2007 war ich Staatssekretär bei Otmar Bernhard im Umwelt- und Verbraucherschutzministerium – viel Erfahrung gesammelt, wie man Biosphärenreservate in der Bevölkerung verankert. Glauben Sie mir, das ist richtig mühsam. Das macht man, weil man Überzeugungsarbeit leisten muss und weil es notwendig ist, dass die Leute da mitgehen. Das kann man nicht anordnen, das kann man nicht einfach irgendwie als Rechtsform definieren, sondern die Leute müssen das leben und müssen es, damit sie es leben, auch vorher wollen. Das ist die Grundregel.
Die Geschichte der Biosphärenregion Berchtesgadener Land, aber auch des Biosphärenreservats Rhön zeigt, dass eine Biosphärenregion einen Gewinn für alle Beteiligten bringen kann, für die Natur, für die Menschen, aber auch für die Wirtschaft, wenn sie von den Menschen vor Ort getragen und mit Leben erfüllt wird, wenn diese Biosphärenregion quasi eine ge
meinsame Idee ist, die auch gemeinsam gelebt wird. Das alles voranzubringen, ist, wie gesagt, ein ganz schönes Stück Arbeit. Ich habe das mehrfach erleben dürfen.
Aus diesem Grund brauchen wir die Akzeptanz und die Unterstützung der Kommunalpolitik, der örtlichen Bevölkerung, aber auch der Betriebe vor Ort, die sich in diese Idee einfügen wollen. Wenn das nicht stattfindet, hat das Biosphärenreservat, auch das von Ihnen erwähnte, keine Chance, die Querschnittsfunktion, die Ökologie, die Ökonomie und die soziokulturellen Aspekte zusammenzuführen.
Aus diesem Grund habe ich ein Problem mit Ihrem Antrag; denn wenn ich einen Dialog mit Leuten führen sollte, die das gar nicht wollen, käme ich mir vor, als wollte ich jemandem etwas verkaufen, was er gar nicht haben will. Ich sage Ihnen ausdrücklich: Wenn die Idee aus einer dieser Regionen kommt, bin ich der Erste, der hilft, dass das umgesetzt wird. Ich bin auch der Meinung, dass Ihr Vorschlag, dann – dann! – eine Machbarkeitsstudie zu machen, sinnvoll ist. Aber es sollten jetzt nicht flächendeckend Machbarkeitsstudien gefertigt werden und wir dann sagen: Okay, dahin kommt es. Ich sage Ihnen, wenn man mit einer solchen Sache auf die Leute zukommt, ohne dass es von ihnen ausgegangen ist, entsteht als Erstes eine Abwehrhaltung.
Weil ich erlebt habe, dass das sinnvoll ist, würde ich mich ehrlich freuen, wenn es zu mehreren Vorschlägen käme, wenn ich Initiativen hätte, die es von sich heraus von uns einfordern.
Die Naturoffensive, die Herr Beißwenger gerade beschrieben hat, hat das Ziel, den Menschen die Bedeutung und den Wert unseres Naturschatzes hier in Bayern nahezubringen. Vielleicht helfen die
Erlebniszentren und die Artenschutzzentren, in den Menschen, vor allem in den jungen Menschen, den Wunsch zu befördern, diese Dinge noch weiter in Übereinstimmung mit Ökonomie und Ökologie zu leben. Vielleicht schaffen wir das einmal später. Aber den Weg, den Sie heute vorschlagen, halte ich derzeit nicht für angebracht. Ich empfehle aus diesem Grunde, den Antrag abzulehnen.
Das ist Ihre Sichtweise, Herr von Brunn. Sie wollen den Menschen etwas überstülpen, was nicht von ihnen selber kommt. Ich darf die Widersprüche, die Sie vermeintlich sehen, gerne aufklären. Ich bin ein erklärter Nationalpark-Fan. Ich bin begeistert von dem, was wir in Berchtesgaden und im Bayerischen Wald haben, und sehe auch, welche besonderen Schätze es dort gibt, die man nur auf diese Weise bewahren kann.
Aber ich bin eben auch Realist, und die Ansage, dass wir keinen Nationalpark an einer Stelle machen, wo er von der Bevölkerung nicht mitgetragen wird, gilt. Sie
haben gesagt: auf immer und ewig eingestampft. Das stimmt überhaupt nicht. Wir haben gesagt: Die Tür ist zu, momentan geht es nicht. Wir können das gerne ein anderes Mal aufgreifen; aber die nächsten fünf bis zehn Jahre wird man es bei einer solchen Situation vor Ort wahrscheinlich nicht schaffen. Ganz ehrlich: Ich freue mich über jeden zusätzlichen Nationalpark; aber man muss ihn realisieren können, und wenn das gerade nicht geht, ist die Tür halt zu.
Zum Zweiten. Ich weiß, was ein Biosphärengebiet oder -reservat ist.
Ich weiß, wie es ausschaut, wenn es in einer Region von der Bevölkerung verstanden und mitgetragen wird. Das ist eine Philosophie, die man leben muss und die von innen herauskommen muss. Man kann nicht ein Schild irgendwo an eine Haustür schrauben und sagen: So, jetzt sind wir Biosphärenreservat. Das ist der Unterschied.
Das ist auch der Grund, warum ein Nationalpark eine schöne Sache ist und ich mich über jeden freue, der funktioniert oder der neu dazukommt. Aber er muss von den Menschen gewollt, eingefordert und getragen werden. Ich tue alles dafür, das zu ermöglichen und umzusetzen.
Das ist korrekt; die Dame hat es verstanden. Die Naturoffensive soll die Menschen in der Fläche dazu bringen, Begeisterung für die Umwelt und die Naturschätze aufzubringen, indem man sie informiert, indem man sie heranführt und indem man Besucherlenkung betreibt und auf die Besonderheiten eines sanften Tourismus hinarbeitet. Das geht auch in
der Fläche sehr gut, und genau auf diesem Wege sind wir. Das hat die Kollegin haarscharf erkannt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrtes Hohes Haus! Die Beiträge, Frau Präsidentin, haben diese Aktuelle Stunde und dieses Hohe Haus zwar belebt, ob das aber zum Ansehen des Parlaments beigetragen hat, da habe ich meine Zweifel.
So geht es hier zu; man kommt noch nicht einmal zum zweiten Satz, dann wird man schon total niedergeschrien.
Wer hier der Staatsregierung Hochmut und Naivität vorwirft, trägt nicht zum Ansehen dieses Hohen Hauses bei. Ich würde eigentlich ganz gern über dieses sehr ernste Thema vernünftig und auf fachlicher Ebene sprechen.
Hier kann ich mit einem Konsens anfangen. Wir haben Konsens über den Ist-Zustand und auch über das Ziel. Wir sind uns absolut einig: Die Artenvielfalt ist in Gefahr. Das ist besorgniserregend, und wir müssen alles tun, um dem entschieden entgegenzutreten.
Wir müssen aber auch zugeben, dass das Ganze nicht allein eine Sache der Bayerischen Staatsregierung ist, sondern dass es sich um ein länderübergreifendes Thema handelt. Herr von Brunn, Sie haben den globalen Aspekt angesprochen. Hier wird so getan, als wäre das ein Defizit der Bayerischen Staatsregierung.
Wir können nur länderübergreifend vorgehen; wir können das nur als Querschnittsaufgabe angehen. Wir brauchen ein ganzheitliches Vorgehen, das die Bundes- und Europaebene mit einschließt.
So müssen auf Bundesebene die richtigen Rahmenbedingungen gesetzt werden. Sie haben gerade selber davon gesprochen: Das Problem des Nitrats im Grundwasser ist über eine Bundes-Düngeverordnung zu regeln. Ebenso muss das Thema Bienen zentral gelöst werden, was den Einsatz chemischer Substanzen anbelangt.
Wenn Sie davon sprechen, dass man die Landwirtschaft in eine andere Richtung drängen wolle, dann muss auch das in Form einer gemeinsamen Agrarpolitik geschehen. Das ist eine Entscheidung Europas, wie die Dinge gewichtet werden. Unser Ziel ist es, dass wir den Artenschutz auf der einen Seite und den Erhalt unserer kleinstrukturierten Landwirtschaft auf der anderen Seite gleichermaßen hinbekommen.
Um dies zu erreichen, ergreifen wir auf beiden Ebenen das Wort. Vor 14 Tagen fand eine Sitzung der Umweltminister der Bundesrepublik Deutschland statt, der ich beiwohnen durfte. Ich kann berichten: Die Kol
leginnen und Kollegen von Rot und Grün, die als Umweltminister mit dabei waren, waren mit mir in Bezug auf die Maßnahmen, die im Zusammenhang mit dem Insektensterben zu ergreifen sind, absolut einig.
Da gab es keine große Streiterei.
Ihre Behauptungen, mit denen Sie die Leute hier in Bayern hinters Licht führen wollen – wir sollten handeln und nicht bloß warten – und die den Eindruck erwecken, in Bayern passiert ja nichts, sind nicht nur falsch, sondern damit diskreditieren Sie nicht nur die Regierungspartei, was Ihr eigentliches Ziel ist, sondern Sie diskreditieren damit auch das Engagement Tausender ehren- und hauptamtlicher Naturschützer.
Ich darf Ihnen ein Beispiel nennen. Im Juli werde ich den Bayerischen Biodiversitätspreis 2018 verleihen. Ich lade Sie heute schon ein: Kommen Sie, und hören Sie sich an, was die Leute mit großem Einsatz und vollem Herzblut für den Erhalt der Artenvielfalt leisten.
Ja, ja. – Man kann das wirklich nur insgesamt betrachten; das staatliche Handeln auf der einen Seite und das private Handeln eines Ehrenamtlers auf der anderen Seite können Sie nicht trennen.
Nächste Woche darf ich in Passau an der Kleinen Ohe dabei sein und zusehen, wie junge Flussperlmuscheln ausgesetzt werden. Darum kümmert sich eine Trägergemeinschaft aus dem Landschaftspflegeverband. Daran sind der Staat, die Kommune und die Landwirtschaft beteiligt; drei Landkreise wirken mit, auch die Stadt Passau.
Hinter jedem dieser Träger stehen Ehrenamtler. Wieso wollen Sie das jetzt auseinanderdividieren nach dem Motto: Das macht der Staat falsch und die Ehrenamtler machen es richtig? Das geht nur gemeinsam.
Ich nenne Ihnen noch ein Beispiel. Nächste Woche darf ich ein Beweidungsprojekt in meinem Heimatort besuchen: 20 Jahre Beweidungsprojekt.
Ich kenne die Leute vom BUND Naturschutz, die das damals gemacht haben und die das heute noch betreiben. Das sind leidenschaftliche Kämpfer, die gerne auch staatliches Fördergeld in Anspruch genommen haben, weil alle beseelt sind von der Rettung der Artenvielfalt und des Artenschutzes.
In Wahrheit ist es so: Hier in Bayern packen viele Menschen an:
Viele Privatpersonen und Ehrenamtler, bis hin zur Bayerischen Staatsregierung, die ihre Anstrengungen in dieser Hinsicht noch einmal richtig intensiviert hat. Wir wollen die Trendwende beim Artensterben. Wir wollen alles tun, um den Dominoeffekt in der Nahrungskette zu verhindern.
Ich will Ihnen dafür gern einige Beispiele nennen. Wenn Sie das vorab alles schon bewerten, ist das Ihre Sache. Ich bin jedenfalls hier, um die Dinge herauszustellen, die erkennen lassen, dass wir kontinuierlich und verantwortungsvoll daran arbeiten.
Erstes Beispiel: das Artenschutzzentrum in Augsburg. Das ist für Sie völlig überflüssig, weil Sie ja wissen, woher das Artensterben kommt: Das ist die konventionelle Landwirtschaft, und damit ist das Feindbild klar.
Da braucht man nicht groß zu forschen. – Ich aber sage: Wir müssen sehr genau hinschauen, woher das kommt.
Aus diesem Grunde errichten wir ein Elitezentrum für Artenvielfalt. Wir wollen nicht mal schnell aus politischem Gusto auf den einen oder anderen einhauen, sondern wir wollen flächendeckend alle Forschungsergebnisse zusammenführen.
Das ist eine 360-Grad-Analyse, die alle Parameter berücksichtigt.
Ganz nebenbei gesagt, Kollege Magerl, das wird uns auch weiterbringen, was die landesweite Biotopkartierung angeht.
Natürlich gehört zu dieser Theorie, die die Voraussetzung für vernünftiges, gezieltes Handeln ist, auch die Praxis. Wir haben mit Artenschutzprogrammen, mit ganz konkreten Artenhilfsprogrammen schöne Erfolge. Ich nenne hier die Große Hufeisennase oder andere Fledermausarten, die Zwerglibelle, die Wiesenweihe, Apollofalter, Storch, Falke, Uhu. Wir verzeichnen hier große Erfolge. Arten, die schon auf der Roten Liste standen, stehen nun nicht mehr darauf.
In den nächsten fünf Jahren werden wir 25 neue Arten – –
Solange Sie reden, können Sie nicht verstehen, was ich Ihnen sage. Aber das ist Ihnen ja wurscht.
Ich kann nichts dafür, dass Sie heute nicht reden durften. Das können Sie aber nicht kompensieren, indem Sie jetzt dauernd reinschreien, Mensch!
Wir starten 25 neue Artenhilfsprogramme, und zwar für Schmetterlinge, für holzbewohnende Käfer, für Moorlibellen – das ist 25 Mal ganz konkreter, praktischer Artenschutz. Damit zeigen wir, dass wir handeln. Sie jedoch warten, bis Sie wieder ein Haar in der Suppe gefunden haben, um uns das Ganze dann wieder um die Ohren zu hauen.
Dieses Artenschutzzentrum wird nicht irgendeine Alibi-Minibehörde werden. Hier werden sich 50 hoch qualifizierte Experten mit diesem Zukunftsthema befassen. Hierfür investieren wir zunächst 10 Millionen Euro. Damit werden wir eine neue Qualität fachfundierter bayerischer Artenschutzpolitik erhalten.
Ja, darauf freue ich mich auch schon. – Auch die Idee des Artenschutzes sowie das Erleben der Natur – Kollegin Schorer-Dremel hat es gerade gesagt –: Nur, wenn man tatsächlich verstanden hat, dass etwas wertvoll ist, ist man auch bereit, es selbst zu schützen. Wir wollen deswegen in neuen Zentren in der Rhön, im Spessart, an der Donau, im Oberallgäu und an der Donauenge in Kelheim die Menschen die Natur erleben und sie ihnen gleichzeitig erklären lassen. Wir werden dort überall auch wesentliche Beiträge zum Artenschutz leisten. Alle diese Vorhaben sind mit Geld und Personal ausgestattet und werden uns weiterbringen.
Ein zweites Beispiel ist der Blühpakt Bayern. Es wird gesagt, schuld am Artensterben seien die Landwirte mit ihren Ackergiften – das ist ein super Begriff, ein typisches Kampfwort, mit dem Sie versuchen, die hoch entwickelte Landwirtschaft zu diskreditieren. Dieser Blühpakt dient allerdings dazu, diejenigen, die irgendwie einen Beitrag leisten können, zusammenzuführen, und das sind viele.
Herr Präsident, das ist ein Zwiegespräch zwischen dem Herrn da vorne und mir.
Ich versuche jetzt, an Ihnen vorbei meinen Sachvortrag fortzusetzen.
Wir wollen in dem Blühpakt die Wissenschaft, die Naturschützer, die Wirtschaft, viele weitere Gruppen und eigentlich auch jeden Bürger mitnehmen, um ein breites Bündnis gegen das Insektensterben zu schaffen. Wir wollen darüber informieren, wie jeder Einzelne in seinem Garten oder auf seinem Balkon, wie die Betriebe, wie der Staat an seinen Straßen, wie die Kommunen in ihren Einrichtungen und natürlich auch wie die Landwirte dazu ihren Beitrag leisten können. Wir werden deswegen die Landschaftspflegeverbände in Bayern im Rahmen dieser Initiative mit 3 Millionen Euro zusätzlich ausstatten.
Der Vertragsnaturschutz ist ebenfalls ein Erfolgsmodell sondergleichen und erhält noch einmal 10 Millionen Euro mehr; auch das wurde bereits angesprochen. Damit werden wir die Lebensräume bedrohter Pflanzen und Tiere abermals deutlich ausweiten.
In Deutschland praktiziert das keiner, aber für Bayern ist es typisch: Das Prinzip Freiwilligkeit funktioniert.
Wir haben inzwischen über 90.000 Hektar unter Vertragsnaturschutz, 2019 werden es 100.000 Hektar sein, und bis 2030 wollen wir auf 200.000 Hektar kommen. Es ist ein wesentliches Element, diese Dinge im Konsens mit den Nutzern tatsächlich umzusetzen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Artenschutz bleibt ein zentrales Thema und ein wichtiger Punkt, an dem wir arbeiten müssen. Ich denke aber, mit den wenigen Beispielen, die ich gegeben habe, belegen zu können: In keinem anderen Bundesland werden größere Anstrengungen unternommen, und ich lade alle Fraktionen ein, sich mit ihren Vorschlägen einzubringen. Diese großen Herausforderungen
werden wir nur gemeinsam bewältigen – Staat, Ehrenamtliche, Landnutzer und Naturschützer. Nur so sind wir in der Lage, diese Herausforderung zu meistern. Mit polarisierender Parteipolitik wird das nicht gelingen. – Vielen Dank fürs Zuhören.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Tierschutz ist seit 1998 als Staatsziel in der Bayerischen Verfassung verankert. Deswegen sehen wir es als essenzielle gesamtgesellschaftliche Aufgabe an, auch insoweit etwas voranzubringen.
Wir sind mit dem Bayerischen Tierschutzpreis seit Jahren hoch erfolgreich unterwegs. Viele Menschen leisten im Bereich des Tierschutzes Enormes – ehrenamtlich, in ihrer Freizeit. In diesem Jahr haben wir die Tierheime herausgegriffen. Wir haben dieses Thema als so besonders wahrgenommen, dass wir heuer das Preisgeld verzehnfacht haben. Wir wollen den Tierheimen wirklich unter die Arme greifen. Ich darf an dieser Stelle daran erinnern, dass die Tierheime in Rosenheim – 10.000 Euro – und Dachau – 20.000 Euro –, die schon erwähnt worden sind, heuer mit bis zu 20.000 Euro bedacht worden sind.
Das Thema Reptilienauffangstation begleitet mich in diesem Parlament seit mehr als 15 Jahren. Die Station ist schon mehrfach zu retten gewesen. Susann, du weißt, dass wir schon öfter eingreifen mussten. Wir sind mit 340.000 Euro jährlich dabei, diese besondere Einrichtung, die es nur einmal in ganz Süddeutschland gibt, zu unterstützen. Auch am Neubau wollen wir uns investiv beteiligen. Daran kann man erkennen, dass wir mit dem Tierschutz wirklich ernst machen.
Die besonderen Härten des illegalen Welpenhandels sind schon thematisiert worden. Ich möchte das, was man den Kreaturen damit antut, wirklich als Verbrechen bezeichnen.
Insbesondere auf die Tierheime in den Grenzlandkreisen sind zusätzliche Aufgaben zugekommen. Sie leisten Erhebliches. Wir helfen durch eine entsprechende Sonderunterstützung, das heißt, wir gewähren den Landkreisen, die besonders betroffen sind, zusätzliche Leistungen.
Das alles ändert aber nichts an der Tatsache, dass Tierheime in den Bereich der kommunalen Aufgaben fallen. Ich könnte es mir leicht machen und sagen, dass wir das ändern. Dann müssen Sie das aber auch auf andere kommunale Aufgaben, die eigentlich ganz klar definiert sind, übertragen. Deswegen ist es nicht so einfach, dass der Staat diese Dinge übernimmt. Rechtlich ist das Sache der Gemeinden. In vielen Gemeinden ist auch von der Gemeindeführung erkannt worden, dass das Betreiben von Tierheimen eine wichtige Aufgabe ist. Wir empfehlen, dort so zu han
deln, dass die Tierheime auskömmlich sind. Wir haben feste Vereinbarungen zwischen Gemeinden und Tierheimen. Es geht um den berühmten Euro, der oftmals gezahlt wird.
Es ist Sache zwischen Gemeinde und Tierheim, das zu vereinbaren. Wenn die Bevölkerung dies so haben will, kann man das auf Gemeindeebene sehr gerne so machen.
Ich halte es für notwendig, auch bei den Gemeinden zu werben, damit sie diese Dinge so wahrnehmen, wie dies von der Verfassung eigentlich vorgesehen ist. Wenn das Einschreiten einer Kreisverwaltungsbehörde notwendig ist, hat ohnehin der Staat zu bezahlen – Kollege Flierl hat es gerade erläutert. Eine staatliche Aufgabe insbesondere in Form einer dauerhaften Investitionsförderung ist einfach nicht vorgesehen.
Ich sage Ihnen aber ganz ehrlich: Ich habe auch viel mit Tierschutzverbänden zu tun. Ich sehe die Not. Wir sind gerade dabei – ich habe dazu im Haus den Auftrag erteilt – zu prüfen, einen anderen Weg zu finden, um die zusätzliche Belastung abzufedern und den Tierheimen in irgendeiner Form behilflich sein und ihnen unter die Arme greifen zu können. Ich könnte mir das über den Umweg der Unterstützung der Kommunen vorstellen. Wir sind aber noch in der Prüfung. Ich bin jetzt seit zehn Wochen im Amt. Wir werden diese Sache verfolgen. Ich bin an dieser Sache dran, aber ich kann heute noch nicht mehr sagen. Ich bedanke mich für Ihre Unterstützung für die Tierheime. Das ist eine wichtige Sache. An der Regel, dass Tierheime in den Bereich der kommunalen Aufgaben fallen, kann ich heute nichts ändern. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Kollege Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sind in der Bewertung gar nicht weit auseinander, sondern wir stimmen völlig überein: Der Klimawandel ist in Bayern angekommen. Herr Kollege Scheuenstuhl, die Bayerische Staatsregierung bringt es nicht fertig, dass es mehr regnet.
Ich will für mich nicht in Anspruch nehmen, dass wir das regeln könnten.
Aber Spaß beiseite. Die Flusspegel im Norden sinken, obwohl wir die Überleitung machen, die es nicht überall gibt. Seit dem Jahr 1995 wurden drei Milliarden Kubikmeter Wasser dorthin gepumpt. Das ist zehnmal so viel wie der Tegernsee.
Man tut etwas, um die Wasserstände der Flüsse im Norden Bayerns zu halten. Aber in Summe dessen, dass sich das Klima tatsächlich verändert, sind wir eher darauf angewiesen, mit der Situation umzugehen. Die Wasserwirtschaft ist hiervon besonders betroffen; sei es durch Starkregenereignisse, durch Hochwasser oder durch Trockenheit und Dürre mit Auswirkungen auf das Grundwasser.
Um diesbezüglich etwas zu tun, haben wir uns schon lange auf den Weg gemacht, den Klimaschutz voranzubringen. Kollege Hünnerkopf hat die Klima-Anpassungsstrategie schon benannt,
mit der wir uns um eine nachhaltige Wassernutzung kümmern. Wir müssen die besonderen Aufgaben auf der Basis dessen, was vor zehn Jahren schon alles passiert ist, heute noch einmal vor Augen führen. Das kann übrigens alles nachgelesen werden. Wer das nicht tut, kommt zu der Erkenntnis: Die tun nichts, wie Sie gesagt haben. Aber ich will es Ihnen gern in Erinnerung rufen, damit Sie es nicht nachlesen müssen.
Mit Ihrer Forderung nach einem Wassermanagement, das dem Rückgang der Grundwasservorräte Rechnung tragen soll, liegen Sie natürlich richtig. Wir haben aber eine Vielzahl von Maßnahmen, mit denen genau das erreicht worden ist, was man Wassermanagement nennt. Dabei denke ich zum Beispiel an unsere KLIWA-Projekte "Grundwasser" in Kooperation
mit Baden-Württemberg, mit Rheinland-Pfalz und dem Deutschen Wetterdienst. Dabei untersuchen wir die wasserwirtschaftlichen Strukturen in dieser besonderen Situation des Klimawandels mit den langen Dürren und unterziehen diese Infrastruktursysteme einer Art Stresstest. Stresstest bedeutet, dass es auch funktionieren muss, wenn es mehrere Jahre hintereinander zu einer Trockensituation kommt.
Der zweite Punkt ist für mich der wichtigste, nämlich die Wasserversorgung. Wenn wir in einer solchen Situation feststellen, dass die Grundwasservorkommen abnehmen, muss unser Augenmerk auf der Frage liegen, ob daraus eine Gefahr für die Trinkwasserversorgung der Menschen resultieren könnte. Seit dem Jahr 2008 unterziehen wir die Trinkwassereinrichtungen, die wir in Bayern haben, einem Stresstest bezüglich der Versorgungssicherheit. Dabei wird der erforderliche Handlungsbedarf genau definiert. Eine Zusammenstellung der Daten ergibt eine Wasserversorgungsbilanz, die seit dem Jahr 2016 in allen Regierungsbezirken veröffentlicht ist.
Sie haben vorhin eine Analyse eingefordert. Ich weise Sie darauf hin: Das Wasserangebot und der Wasserbedarf für jede öffentliche Wasserversorgung stehen im Internet. Diese Daten wurden erhoben und im Wege des Stresstests sowohl für heute als auch in Projektion auf das Jahr 2025 bewertet. Dabei werden sowohl die Trockenheit als auch die demografische Entwicklung berücksichtigt. Schließlich gibt es Kommunen, die mehr Wasser benötigen, da sie sehr stark wachsen. Bei der Betrachtung der örtlichen Versorgungsstrukturen könnte festgestellt werden, dass dort etwas gemacht werden muss. Manchmal treten Schwachstellen zutage. Wir geben diesen Kommunen dann die entsprechenden Handlungsempfehlungen. Wer es noch übersichtlicher haben möchte, kann Karten betrachten, auf denen wir die Wasserversorger eingezeichnet haben, wo Maßnahmen zu ergreifen sind, um vor dem Hintergrund des Klimawandels eine gute Versorgungssicherheit zu haben.
Was ist summa summarum bei den verschiedenen Stresstests herausgekommen? – Grundsätzlich sind nach dieser Analyse fallweise örtliche Verbundmaßnahmen ausreichend. Durch die Schaffung von Redundanzen besteht die Möglichkeit, dass einzelne Versorger, die zu wenig Wasser haben, Ersatz von anderen erhalten. Derartige Pilotprojekte fördern wir seit zwei Jahren. Wir testen die Situation durch die Herstellung von Verbundleitungen. Was wir bisher gesehen haben, motiviert uns dazu, zukünftig solche Verbundleitungen zur Schaffung von Redundanzen bei Wasserversorgungseinrichtungen, bei denen es knapp werden könnte, aufzubauen. Wir wollen solche
Projekte nach Möglichkeit auf ganz Bayern ausdehnen.
Herr Stümpfig, damit komme ich zu Ihrem Vorschlag der Senkung des Wasserverbrauchs. 130 Liter pro Einwohner sind bereits ein relativ niedriger Wert. Soll dann in den Haushalten noch weiter geschraubt werden, wird es unangenehm, da dann zum Beispiel in die Duschköpfe Bremsen eingebaut werden müssten.
Wir haben die Senkung des Wasserverbrauchs auch bei der Industrie und dem Gewerbe thematisiert und erreicht, dass der Wasserverbrauch in den letzten vierzig Jahren durch konsequentes Wassermanagement, auch durch die Beratung des Ministeriums, mehr als halbiert worden ist. Sie haben angeregt, die Wasserentnahme sollte zum Beispiel für Bewässerungseinrichtungen staatlich gesteuert und gelenkt werden. Jede größere Wasserentnahme ist genehmigungspflichtig. Hier geht es nicht um das Gießen eines Gartens. Wer einen Weinberg bewässern will, muss sich das genehmigen lassen. Das Wasserrecht bietet die Möglichkeit für entsprechende Kontrollen. Kombiniert mit den Messnetzen ist das unser Hebel, um einen Einfluss auf die Wasserentnahme auszuüben.
Sollte eine Region nicht in der Lage sein, die notwendige Wasserentnahme über das Grundwasser zu leisten, muss das benötigte Wasser über einen Speicherraum zur Verfügung gestellt werden. Im Winter, wenn zu viel Wasser da ist, können diese Speicher gefüllt werden. Im Sommer kann dieses Wasser dann über eine Tröpfchenbewässerungsanlage sparsam eingesetzt werden. Die öffentliche Trinkwasserversorgung hat auf jeden Fall Vorrang, auch wenn bei der Bewässerung von Sonderkulturen Schwierigkeiten entstehen.
Der Leitfaden "Niedrigwassermanagement" soll zunächst im besonders trockenen Unterfranken erprobt werden. Er gibt darüber Auskunft, wo bei uns Engpässe bestehen. Wenn wir diesen Leitfaden auch auf die anderen Gebiete erstrecken, die von Trockenheit betroffen sein können, bin ich mir sicher, dass wir auch für diese Gebiete eine Entscheidungshilfe für die erforderlichen Maßnahmen haben werden.
Ich darf zusammenfassen: Derzeit sind die Wasserressourcen noch ausreichend. Sie müssen aber genau beobachtet werden. Wir müssen durch ein gezieltes Management sauber mit dieser Situation umgehen. Wir haben ein ganzes Bündel weiterer Projekte, die genau diese Steuerungsaufgabe erfüllen. Wir haben zwischen 1951 und 2015 eine Analyse des Langzeitverhaltens von Bodenwasserhaushalt und Grundwasserneubildung durchgeführt und im letzten
Jahr veröffentlicht. Wir wollten sehen, wie sich die Situation im Laufe dieser langen Zeit verändert.
Wir haben Fallstudien in Gebieten mit geringergiebigem Grundwasservorkommen durchgeführt. Wir haben außerdem Maßnahmen zur Risikobewältigung bei Hochwasser, Starkniederschlägen und Uferfiltrateinfluss ergriffen und geben Empfehlungen zur Vorsorge für die Absicherung der Trinkwasserbeschaffenheit. In Simbach sind uns aufgrund des damaligen Geschehens einige Brunnen kaputt gegangen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, eine sichere Trinkwasserversorgung in Zeiten klimatischer Veränderungen ist ein wichtiges Element der Daseinsvorsorge. Darin sind sich alle Redner einig. Wir handeln zielgerichtet, effektiv und mit Augenmaß, und das nicht erst seit heute, sondern schon seit einiger Zeit. Da Sie an diesem Thema Interesse haben, bin ich mir sicher, dass wir auch in Zukunft gute Maßnahmen mit der Unterstützung des gesamten Parlaments voranbringen werden.
Die Gesamtaussagen zum Klimawandel muss ich jetzt nicht aufgreifen. Was aber den kleinen Brunnen anbelangt, von dem Sie gerade gesprochen haben: Dieser Sonderfall ist mir nicht bekannt. Es ist auch nicht das Ziel der Staatsregierung, kleine Brunnen, die gutes Wasser liefern, stillzulegen und durch große zu ersetzen.
Zur Flächigkeit: 2.300 Trinkwasserversorgungsanlagen sind in ganz Bayern Prinzip. Wir verlassen uns eher auf die Fläche als auf große einzelne. Mein Vorschlag war deswegen auch nicht, sie durch andere zu ersetzen, sondern ihnen durch entsprechende Möglichkeiten der Redundanz die Sicherheit zu geben, sich woanders im Sinne von Aushilfe anschließen zu können, wenn das Wasser bei ihnen etwas zu wenig ist. Wenn mehrere kleine zusammenspannt werden, kann in summa manchmal der eine dem anderen und dann der andere dem einen helfen. Das ist, denke ich, der bessere Weg, als kleine Trinkwasserversorgungen zuzusperren; darüber sind wir uns mit Sicherheit einig.
Beim landwirtschaftlichen Eintrag von Nitrat handelt es sich um einen großen Kampf, der durch die Düngeverordnung gerade aufgenommen wird. Wenn Sie sich in der Landwirtschaft umhören, stellen Sie fest: Der größte Teil findet das eher zu viel als zu wenig. Ich bin mir sicher, dass die Auswirkungen, die durch die neue Gesetzgebung hier jetzt zu erwarten sind, erst kommen. Das müssen wir abwarten.
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Die Sicherheit der Menschen hat für uns oberste Priorität. Dies gilt ganz besonders für den Hochwasserschutz und dort wiederum ganz besonders in Zeiten des Klimawandels. Ich möchte an dieser Stelle daran erinnern: Für Hochwasserschutzmaßnahmen wenden wir derzeit mit unserem Hochwasserschutz-Aktionsprogramm 2020plus 3,4 Milliarden Euro auf. Es ist das größte wasserbauliche Investitionsprogramm, das es in Bayern je gegeben hat.
Aber Hochwasser ist ja gerade in letzter Zeit nicht nur ein Thema der Flüsse, sondern – Sie haben es bereits beschrieben – wir haben das Phänomen, dass ganz lokale, ortsfixierte Niederschlagsgebiete plötzlich sehr häufig vorkommen, knapp daneben gar nichts und Niederschlagsmengen, die an einer Stelle zu katastrophalen Situationen führen können: Sturzfluten können praktisch überall auftreten und erzeugen katastrophale Schäden, vernichten Existenzen und können sogar Menschenleben kosten. Die Bilder von Simbach aus dem Jahr 2016 sind uns allen noch in schlimmer Erinnerung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Menschen vor Sturzfluten zu schützen, ist natürlich eine wichtige Aufgabe. Darin sind wir uns einig. Aber dass wir diese Absicht schon länger im Fokus haben, möchte ich an dieser Stelle noch einmal unterstreichen. Kurz nach den Ereignissen in Simbach haben wir unser Aktionsprogramm 2020plus um eine spezielle Komponente "Sturzfluten" erweitert. 12 Millionen Euro und 30 zusätzliche Stellen in den Wasserwirtschaftsverwaltungen haben wir auf den Weg gebracht.
Nun aber zu Ihren Fragen. Selbstverständlich freue ich mich schon jetzt darauf, diese beantworten zu können; aber vielleicht schon vorab einige Dinge: Wenn die Kommunen mit solchen Situationen konfrontiert sind, das heißt, wenn sie sich in einer geogra
fischen Lage befinden, in der ein solches Sturzflutereignis stattfinden kann, das bei ihnen speziell zu Schäden führt, dann müssen sie das wissen. Um den Kommunen zur Seite zu stehen und ihnen zu zeigen bzw. dieses Wissen zu vermitteln, wo solche Sturzbäche zu erwarten sind, wo es in den Gemeinden Schwachstellen gibt – wie in Simbach –, wo es Brücken oder Stauanlagen gibt, die gefährlich sein können, haben wir eine Reihe von Maßnahmen auf den Weg gebracht:
Die Wasserwirtschaftsämter kümmern sich verstärkt um die Gewässeraufsicht. Allerdings stößt das nicht immer nur auf Begeisterung, wenn wir zum Beispiel bei Stauanlagen oder auch bei großen Teichanlagen eingreifen und sagen müssen: Diese Anlage ist nicht standsicher, hier muss man etwas tun. Wir nutzen alle Kontaktmöglichkeiten, beispielsweise die Gewässernachbarschaften oder die Beratung im Rahmen der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie, um die Kommunen zu dem Thema Starkregen optimal zu informieren.
Die Hinweiskarte, die wir heute medial angekündigt haben, ist natürlich per se unnütz, da von ihr niemand geschützt wird. Aber die Karten sind ja nur ein Hinweis darauf, wo es solche Situationen geben kann. Sie helfen dann im zweiten und dritten Schritt den Kommunen, zu sehen, wo tatsächlich Handlungsbedarf besteht, und sie helfen dabei, die notwendigen Maßnahmen einzuleiten.
Wir werden diese Informationen übrigens über das Internet allen Bürgern zur Verfügung stellen. Ich habe beispielsweise bei dem heutigen Gewitter unseren Hochwasser-Nachrichtendienst einmal versuchsweise getestet. Er ist als Handy-App jederzeit einsehbar und wird ergänzt durch ein Niederschlagsinformationssystem, in dem man jederzeit nachschauen kann, an welcher Stelle gerade welche Niederschläge zu erwarten sind und wie sich die Dinge entwickeln.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Wissen ist das eine, aber dass die Maßnahmen, die dann aus dem Wissen, aus den Karten resultieren, auch einen Haufen Geld kosten, wenn man sie einleitet, ist uns ebenfalls klar. Deshalb haben wir die Förderung von Kommunen auf der Basis der Erfahrungen von 2016 deutlich ausgeweitet. Wir haben den bestehenden Fördermöglichkeiten für Hochwasserschutz und Gewässerrenaturierung zusätzliche neue Fördertatbestände hinzugefügt, übrigens mit einer Förderhöhe bis zu 75 %. Dabei geht es zum Beispiel um Gefährdungsbetrachtungen, Anlagensicherheit bei kommunalen Stauanlagen oder um ein Sonderförderprogramm für integrale Konzepte zum kommunalen Sturzflut-Risikomanagement. Inzwischen gibt es
schon über 30 Kommunen, die diese in Anspruch nehmen und damit ihre Kommune vor etwaiger besonderer lokaler Gefahr sichern.
Zu Ihrer zweiten Frage nach der Erosion bei landwirtschaftlichen Böden kann ich Ihnen sagen: Wir haben einen Wasserpakt geschlossen. Darin haben wir die Beteiligten, die Landwirtschaft, fest eingebunden. Auch hier passiert viel.
Lieber Christian, die Beispiele der Best-PracticeNetze von hundert landwirtschaftlich vorbildlich wirtschaftenden Betrieben zeigen eindrucksvoll, wie man es machen könnte. Dass es noch nicht alle machen, darin sind wir uns einig. Aber wir können mit diesen Best-Practice-Beispielen vielen zeigen, dass es möglich ist. Wenn man es an der Schule nicht lernt, kann man es nicht wissen; deshalb gehen wir mit dem neuen Thema Gewässerschutz in die landwirtschaftlichen Schulen. Wir haben auch im KULAP speziell den Schwerpunkt Boden und Gewässerschutz gesetzt, und ich bin mir ganz sicher, dass wir damit auch das Thema Landwirtschaft und Erosion besser in den Griff bekommen werden.
Zur letzten Frage, der Elementarschadenversicherung: Wir haben lange überlegt und mit vielen Fachleuten gesprochen. Eine Pflichtversicherung geht nicht. Diese kann man anordnen, wenn es darum geht, den Schaden anderer zu versichern, wie es zum Beispiel bei einer Haftpflichtversicherung im Straßenverkehr der Fall ist. Aber man kann niemanden dazu zwingen, sein eigenes Hab und Gut zu versichern. Da bleibt nur übrig, dass wir dafür werben und uns bemühen, für besonders hohe Prämien an besonders hoch gefährdeten Orten entlang von Flüssen eine Pufferung zu schaffen. Wir sind noch nicht am Ende der Untersuchungen; uns muss noch etwas Knackiges einfallen. Wir müssen aber für eine Übernahme des eigenen Risikos in eigener Verantwortung der Eigentümer für ihr Hab und Gut werben. In anderen Bundesländern ist man weiter. Wir sind inzwischen bei Elementarschadensversicherungen bei 32 %. Da ist noch ordentlich Luft nach oben vorhanden, und wir müssen gemeinsam daran arbeiten, die Leute zu überzeugen. Allerdings müssen wir auch behilflich sein, die Unterschiede zwischen den Versicherungen aufzuzeigen, und den Leuten mit sorgfältiger Beratung helfen, für sie eine jeweils geeignete, aber auch finanzierbare Versicherung zu finden. Fachleute wie zum Beispiel Prof. Günthert weisen darauf hin, dass man die Selbstbehalte mit relativ einfachen Maßnahmen deutlich reduzieren kann. Wenn man im Haus entsprechende Maßnahmen vornimmt, kann man eine
deutlich niedrigere Prämie erhalten. Dabei wollen wir auch behilflich sein.
Das heißt in summa: Wir sind unterwegs, viel für die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger gerade auch beim Thema Sturzflut zu tun. Wir legen das bei der Beantwortung Ihrer Fragen gerne noch ausführlicher vor.
Das Phänomen, das du gerade beschrieben hast, dass nämlich in der einen Straße gar nichts ist, in der anderen Straße jedoch schon, wer
den wir durch eine hohe Zahl von Meteorologen nicht lösen können. Ein Blick auf die neue Sturzflutgefährdungskarte wird dir zeigen, dass oftmals in Lagen, zum Beispiel Tallagen, in denen sich kein Bach oder Fluss befindet, oder Senken alles zusammenläuft, für die eine ganz besondere Gefährdung ausgewiesen wird. Das haben wir geografisch bearbeitet. Wir werden auch Lagen, die nicht vom klassischen Flusshochwasser bedroht sind, ermitteln, damit die Kommunen überlegen können, was sie dort zur Vorbeugung unternehmen können, um in einer extremen Niederschlagssituation nicht, wie du so schön sagst, abzusaufen.
Wir sind noch nicht am Ende der Analysen, um herauszufinden, wie wir möglichst viel hinbekommen können. – Die Auskunft stammt von einem Verfassungsrechtler. Ich bin ein bescheidener Tierarzt. Ich lasse Ihnen die Begründung zukommen.
Herzlichen Dank, Frau Präsidentin, Glückwünsche kann man bei der Aufgabe gut brauchen. Ich freue mich, dass ich zu diesem Thema erstmals sprechen darf. Ich darf an dieser Stelle vielleicht gleich ein bisschen Emotion herausnehmen; denn viele Dinge, über die eben gesprochen wurde, sind gar nicht so weit auseinander. Eine saubere Luft ist unser aller Anliegen. Die Luftreinhaltung ist aber etwas, das nicht nur hier, sondern auch im Bund, in den Ländern, in der Automobilindustrie und in den Kommunen intensiv diskutiert wird.
Ich darf an der Stelle daran erinnern, dass sich auch die Zielgrößen ständig ändern. Wir haben angefangen, uns über den CO2-Ausstoß des Straßenverkehrs Gedanken zu machen, weil wir erkannt haben, dass sich das Weltklima ändert. Wir haben uns damals bemüht, CO2-ärmere Fahrzeuge auf den Weg zu bringen. Wir haben das sehr gut geschafft; denn der CO2Ausstoß ist mit modernen Dieselfahrzeugen deutlich gesunken.
Der Grenzwert für Feinstaub war das nächste Ziel. Dieses ohne Zweifel sehr gravierende Thema ist zum Beispiel in Stuttgart immer noch ein großes Problem. Ich behaupte nicht, das sei ein Problem meines Freundes Untersteller, der dort als Umweltminister Verantwortung trägt, sondern der Grund liegt in der geografischen Kessellage. Anders als Stuttgart schafft es München bereits seit 2012, die PM10-Jahresmittelwerte für Feinstaub einzuhalten, seit 2015 auch PM2,5. Jetzt werden – das ist unser gemeinsames Problem – die von der EU vorgegebenen Jahresmittelgrenzwerte für Stickstoffdioxid noch immer überschritten. Daran müssen wir jetzt gemeinsam arbeiten.
Herr Kollege Ganserer, aber es ist nicht nur der Grenzwert. Die Menschen betrachten Mobilität als hohes Gut und wollen sie genießen können. Gesundheitsschutz, Funktionalität einer Stadt mit all ihren Facetten, angefangen vom Abfall bis zur Sozialpflege, müssen neben dem Wunsch der Bevölkerung nach individueller Mobilität auch weiterhin gewährleistet sein.
Wir alle sind auf dem Weg, diesbezüglich eine Lösung zu finden, mit der nach unserer Meinung möglichst keine Fahrverbote einherzugehen haben. Um das zu erreichen, haben wir uns auf allen Ebenen auf den Weg gemacht. Ich darf hier das Paket der Bundesregierung und das Paket des Freistaats Bayern mit immerhin 150 Millionen Euro allein im Nachtragshaushalt 2018 nennen. Ich möchte auch die Bemühungen der Kommunen und der Landeshauptstadt München
erwähnen, aber auch die der Automobilhersteller in Bezug auf das Software-Update. Manche Automobilhersteller sind schon weiter als andere. BMW hat sich auf diesem Gebiet eine gründliche Entwicklung ausbedungen; denn ein Verbraucher würde sich beschweren, wenn er ein schnell mal draufgespieltes Software-Paket damit bezahlen müsste, dass der Motor bereits im nächsten Jahr kaputt wäre. Die Automobilindustrie zielt also auf die Belastbarkeit im Sinne von Garantie. Sie hat sich dafür ein Jahr Zeit ausbedungen. Eine große bayerische Autofirma nutzt diesen Zeitraum, während andere schneller sind. Es geht um den Ausbau emissionsarmer Antriebstechnologien, insbesondere um Elektromobilität, um eine intelligente Verkehrssteuerung, um den Ausbau des ÖPNV und des Radwegenetzes. Alle diese Dinge sind jetzt zu machen.
Ich möchte aber nicht nur allgemein zu diesem Thema sprechen, sondern auch auf Ihre Anträge eingehen. Erstens. Ihre Forderung, die Nachrüstung der Hardware voranzubringen, ist eigentlich ein NichtThema, weil wir an dieser Stelle einer Meinung sind und alles tun, damit es vorangeht. Es ist nicht ganz so trivial, wie es sich hier angehört hat. Ich muss ehrlich sagen, Herr Glauber: Es ist technisch schon eine Herausforderung; denn das Problem ist noch nicht optimal gelöst. Der ADAC hält jetzt die Nachrüstung für zwei Autotypen für machbar. Aber wir haben eine Autoflotte zahlreicher Hersteller. Ich bin nicht überzeugt davon, dass das alles so billig, technisch einfach und vor allem so schnell gehen wird, wie Sie es heute dargestellt haben. Damit man das Problem fundiert lösen kann, ist Bayern auf Bundesebene im nationalen Dieselforum intensiv beteiligt. Es gibt dort vier Expertengruppen, und in jeder dieser Gruppen ist Bayern vertreten.
Zwei Gruppen sind in dieser Beziehung besonders wichtig. Die Gruppe 1 befasst sich unter Vorsitz des Bundesverkehrsministeriums mit der Emissionsreduzierung der aktiven Fahrzeugflotten, die Gruppe 4 mit der Optimierung von Antriebstechnologien und vor allem mit alternativen Kraftstoffen. Wir gehen hier also genau den Weg, genau das voranzubringen, was Sie jetzt fordern. Aber es geht nicht so schnell, wie es sich heute angehört hat. Der Abschlussbericht dieser Expertengruppen liegt noch nicht vor. Wenn er vorliegt, werden wir uns ihn sehr genau ansehen, bewerten und dann versuchen, ihn so schnell wie möglich umzusetzen.
Zweitens. Eine diametral andere Meinung als Sie habe ich in der Frage, wer das bitte bezahlen soll. Wie Sie wissen, bin ich kein Jurist, sondern Tierarzt. Ich habe daher bei diesem Thema meine Probleme. Aber Gott sei Dank hat Sandro Kirchner dieses
Thema sehr überzeugend und für mich nachvollziehbar dargestellt. Wir müssen zwei Sachverhalte auseinanderhalten: Einerseits ist in den Fällen, in denen betrogen wurde und Leute mit einer Schummel-Software hinters Licht geführt wurden, also Schaden entstanden ist, selbstverständlich der Hersteller nicht nur dafür zuständig, für Abhilfe zu sorgen, sondern er muss in diesen Fällen auch Schadenersatz leisten. In diesen Fällen muss er mit Bußgeld oder entsprechenden Strafen belegt werden und den Schaden wiedergutmachen. Wer andererseits als Automobilhersteller klare rechtliche Voraussetzungen erfüllt hat, die etwa in der Euro-5-Norm oder der Euro-6-Norm klar definiert waren, also nicht betrogen hat, hat damals eigentlich den Anspruch erworben, rechtmäßig in Verkehr gebrachte Produkte nicht nachträglich auf den neuen Stand bringen zu müssen, wenn die technische Entwicklung weiter fortschreitet. Das heißt, die von Ihnen einfach formulierte Forderung, die Industrie müsse die Fahrzeuge automatisch nachrüsten, ist, vorsichtig ausgedrückt, rechtlich fraglich.
Wir müssen uns das Ganze genau ansehen, und das geschieht jetzt. Das hat die Bundesministerin im Brief so formuliert. Man muss prüfen, wie wir es rechtlich sauber hinbekommen, dass diese Nachrüstung, soweit es möglich ist, so schnell wie möglich von den Betreffenden auf den Weg gebracht und finanziert wird; denn unser gemeinsames Ziel ist es, dass wir hier diese intelligenten Lösungen, nämlich gegebenenfalls nachzurüsten, auf den Weg bringen. Das passiert gerade auf Bundesebene. So einfach, wie Sie es hier beschreiben, ist die Realität nicht. Aus diesem Grunde rate ich, diese Anträge abzulehnen.
Dafür habe ich Verständnis.
Die Antwort ist einfach: derjenige, der diesen Schaden verursacht hat, indem er Fahrzeuge nicht der Norm entsprechend ausgeliefert hat. Ich sprach gerade von Automobilherstellern, die sich bei der Herstellung von Autos an die – heute überholte – Euro-5-Norm gehalten haben. Diese Fahrzeuge können nachgerüstet und auf ein höheres Level gehoben werden. Deren Nachrüstung ist aber von denen, die das Fahrzeug damals rechtmäßig und regelgerecht ausgeliefert haben, nicht zu finanzieren. Wir reden nur von denen, die schon damals betrogen und sich nicht an die Normen gehalten haben.
Ich habe gerade gesagt, dass es bei diesem Thema eine Annäherung in Berlin geben muss. Unser gemeinsames Ziel ist es, alle Möglichkeiten zu einer Reduzierung des Schadstoffausstoßes auszuschöpfen. Dazu gehört die technische Nachrüstung von Fahrzeugen, nicht nur mit Software. Die technische Nachrüstung soll jedoch nur insoweit vorgenommen werden, wie das möglich und sinnvoll ist. Wer muss dafür aufkommen? – Der Verursacher. Das ist nicht nur pauschal die Industrie, weil man auf die so schön einhauen kann.
Das sind schwierige rechtliche Fragen, die ich jetzt nicht beantworten kann. Damit werden sich die Gerichte befassen. Wenn zwei Tatbestände erfüllt sind, die in meinen Augen anklagbar sind, können die Kläger vor Gericht Recht bekommen, falls illegal gehandelt wurde. Der eine Tatbestand ist die Nichteinhaltung einer Norm und die Auslobung einer Eigenschaft, die nicht erfüllt wird. Sie haben im zweiten Teil die Norm angeklagt. Die damals geltenden Normen Euro 4 und Euro 3 waren noch niedriger. Ein Kläger wird sich schwertun, einem Hersteller, der sich zu dem Zeitpunkt, als diese Norm definiert wurde, an diese Norm gehalten hat, etwas vorzuwerfen.
Ein anderer Fall liegt vor, wenn ausgelobte Daten nicht eingehalten werden. Hier muss man sich zivilrechtlich beschweren, dass die Eigenschaft eines Produktes nicht vorhanden ist. Das ist ein üblicher Vorgang. Ich kann Ihnen dazu keine Auskunft geben. Das werden die Gerichte klären.
Die zweite Frage habe ich praktisch schon beantwortet. Wenn wir uns Normen ansehen und nach heutiger Bewertung feststellen, wie die Werte in den Städten liegen, ist das zwar aus heutiger Sicht richtig. Beim Umgang mit Klagen geht es aber eigentlich nur darum: Sind zu dem damaligen Zeitpunkt die gültigen Regeln eingehalten worden oder nicht? Daraus kann heute keine nachträgliche Besserung resultieren.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Müller ist, glaube ich, nicht mehr da. Aber ich kann ihr die Sorgen trotzdem nehmen. Die Zuständigkeitsfrage ist geklärt. Es handelt sich um eine Tierseuche, die zwar landwirtschaftliche Auswirkungen hat, aber eindeutig im Umweltministerium ressortiert. Die Kollegin und ich haben uns geeinigt: Zu diesem Thema spricht der Fachtierarzt für Schweine.
Dass die Afrikanische Schweinepest keine Zoonose ist, haben wir heute schon mehrfach gehört. Sie ist, wie Herr Häusler und auch Herr Arnold ausgeführt haben, eine wirtschaftliche Katastrophe nicht nur für Schweinemäster, sondern für alle Zucht- und Ferkelerzeugerbetriebe in diesem Land. Ich möchte noch Folgendes anfügen, über das nicht viel gesprochen wird, das aber viele Menschen berührt: Wenn eine solche Krankheit tatsächlich zum Ausbruch kommt, sind Keulungsmaßnahmen zwingend. Wir wollen uns die Bilder ersparen von Tausenden von Mastschweinen, Zuchtsauen – ja, Herr Häusler, wir zwei waren im selben Geschäft – und von Ferkeln, die lastwagenweise in die Tierkörperbeseitigungsanstalten zu fahren sind. Diese Bilder hat man Gott sei Dank schon verdrängt, weil bei uns in Deutschland der letzte Seuchenausbruch schon länger zurückliegt. Diese Bilder sind etwas Fürchterliches.
Herr Ganserer, wenn diese Bilder täglich im Fernsehen sind, brauchen wir uns nicht mehr darüber zu unterhalten, ob eine Diskussion über den Ausbruch einer Erkrankung die Lust auf Wildfleisch reduziert. Diese Lust ist dann weg. Darauf können wir uns schon heute einstellen. Deswegen sind wir uns wahrscheinlich alle einig, dass wir alles tun müssen, damit dieses nicht passiert. Die Devise ist, wachsam zu sein und die Sache gut vorbereitet anzugehen. Aus diesem Grunde verfolgt die Bayerische Staatsregierung schon länger, nämlich seit 2013, eine bayerische Strategie gegen die Afrikanische Schweinepest, die laufend auf den neuesten Stand gebracht wird und jetzt intensiviert wurde.
Herr Kollege Arnold, solche Übungen werden also bei uns ständig auf den neuesten Stand gebracht. Solche Stabsrahmenübungen finden statt, und zwar nicht nur in Kooperation mit der Einsatzzentrale im Haus, sondern auch mit den Kreisverwaltungsbehörden, mit Organisationen und allen, die damit zu tun haben. Man
versucht, sich für dieses Szenario bestmöglich zu wappnen. Alle diese Gremien werden hier eingebunden.
Der Präventionsgipfel ist bereits angesprochen worden. Lieber Herr Beißwenger, ich möchte an dieser Stelle nochmals daran erinnern, dass alle Beteiligten anwesend waren. Es ist mir besonders wichtig, nochmals darauf hinzuweisen, dass das nicht nur Sache der Veterinärverwaltung und der Ministerien, sondern auch Sache von Tierärzten, Landwirten, der gesamten Fleischwirtschaft und speziell auch der Jäger ist. Alle haben an diesem Gipfel teilgenommen. Als Zusammenfassung dieser Veranstaltung kann gesagt werden: Hier ist ein konzentriertes und koordiniertes bayerisches Vorgehen zur ASP vereinbart worden. Auf dieses Geschehen haben sich alle eingeschworen.
Das Thema Wildschweine, das den FREIEN WÄHLERN besonders wichtig ist, wird mit den bayerischen Jägern in der Art und Weise konsequent angegangen, wie man es auf Bundesebene vorschlägt. Die Richtlinien bzw. Empfehlungen des Friedrich-Loeffler-Instituts werden exakt umgesetzt.
Sie fragen: Wie sieht das aus? Es geht um das Frühwarnsystem. Verendete Wildschweine sollten schnellstmöglich den Behörden zur Untersuchung vorgelegt werden. Dafür gibt es eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 20 Euro. Die Untersuchungszahlen für Fallwild wie Wildschweine sind deutlich gestiegen. Ich halte das Frühwarnsystem deswegen für wichtig, weil es wie zum Beispiel auf Sardinien, auf Korsika und in anderen europäischen Regionen eine stille Durchseuchung der gesamten Wildschweinpopulation geben kann, die wiederum eine Infektionsquelle für die Hausschweine darstellen kann. So weit darf es bei uns nicht kommen. Wir müssen sofort wissen, wo gegebenenfalls infizierte Wildschweine gefunden werden.
Wir haben 1,5 Millionen Euro eingesetzt, um die Wildschweindichte zu reduzieren. Insofern gibt es klare Hinweise der Experten des Bundes. Die Aufwandsentschädigung von 20 Euro für Überläufer und Frischlinge hat sich gut bewährt. Sie deckt in etwa die Kosten für die Untersuchung auf Trichinen. Aber nur für Geld machen es die Jäger nicht, auch wenn sie 10 Euro mehr bekommen. Wenn die Jäger verstanden haben, um was es geht, etwa dass es auch für sie um die Strecke geht, müssen sie einen eigenen Beitrag dazu leisten, und das tun sie auch. Frau Kollegin Scharf ist selbst Jägerin und hat diese Dinge mit den Jägern verhandelt. Das Landwirtschaftsministerium, die Jagdbehörden und Landwirte, alle ziehen hier an einem Strang. Ich bin überzeugt, dass die Zahlen, die
wir in Bayern bezüglich der Wildschweinstrecke beobachten können, kontinuierlich steigen, weil das Problem verstanden worden ist. Auch revierübergreifende Drückjagden, die der Jagdverband organisiert, finden statt. Es mag für Sie hilfreich sein, zu glauben, es brauche finanzielle Anreize durch den Staat. Aber das allein reicht nicht.
Wir werden natürlich die Ergebnisse dahin gehend betrachten, ob die Maßnahmen zielführend sind oder ob wir die von Ihnen vorgeschlagenen Empfehlungen tatsächlich noch umsetzen müssen. Ich sage Ihnen ehrlich: Ob man für den Einsatz eines Jagdhundes eine Aufwandsentschädigung zahlt oder nicht, ist für die Lösung des Problems unerheblich, weil der größte Teil dessen, was zu tun ist, keine jagdlichen Maßnahmen sind. Jagdliche Maßnahmen wie die Reduzierung der Wildschweindichte zur Eindämmung des Infektionsdrucks sind wichtig, aber dieses Thema muss vor allem an anderer Stelle vorangebracht werden, Stichwort: Aufklärung.
Ich bin davon überzeugt, dass wir Tierhalter, insbesondere Schweinehalter, davon in Kenntnis setzen müssen, welches Risiko für sie besteht. Genau das passiert in allen Winterversammlungen der Erzeugergemeinschaften. Dieses Risiko war auch Thema bei Zuchtverbandsveranstaltungen; denn es muss einem Schweinehalter klar sein, dass es für ihn lebensbedrohlich sein kann, weil er sich etwas ins Haus tragen kann, wenn nachts sein CCM-Silo von einer Wildschweinrotte besucht wird.
Wir sprechen auch die Branchen an, in denen traditionell Saisonkräfte aus Osteuropa beschäftigt sind. Aus demselben Grund sehen wir mehrsprachige Tafeln und Plakate an den Einfallstraßen aus Osteuropa vor, um davor zu warnen, dass der Erreger durch Rohwurstwaren ins Land eingeschleppt werden kann. Diese Maßnahme muss natürlich durch tiersichere Abfallbehälter flankiert werden.
Insgesamt kann ich sagen: Der CSU-Antrag geht in die richtige Richtung. Die Hinweise im Antrag der FREIEN WÄHLER führen uns nicht sehr viel weiter; denn der CSU-Antrag spricht davon, das Tierseuchenrecht weiterzuentwickeln. Dazu sind wir in Berlin schon gehört worden. Aber gerade die SchweinepestVerordnung und das Tierseuchenrecht weisen hier noch Lücken auf. Wir brauchen hier noch einige Instrumente, die weiterzuentwickeln sind.
Die Überlegung, ob man die Kosten für die Trichinenschau streichen kann, entbehrt nicht einer gewissen Logik. Es ist natürlich nicht ganz nachvollziehbar, Gebühren zu erheben und dann durch den Staat zurückzuzahlen. Deswegen sind wir mit der EU dahin ge
hend in Verhandlungen, die zeitlich begrenzte europaweite Ausnahme vom Verbot dieser Übernahme außer Vollzug zu setzen. Dann wäre es nämlich möglich, dass der Staat die Kosten für die Trichinenschau übernimmt, sodass wir vielleicht einen weiteren Anreiz hätten. Ich bin mir sicher, dass wir dieses Problem nicht hundertprozentig verhindern können. Aber wir können alles tun, damit es nicht so weit kommt. Wir ziehen hier an einem Strang. – Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe.
Herr Präsident, ich versuche, mich knapp zu fassen. Erlauben Sie mir trotzdem, zunächst etwas Grundsätzliches zu sagen, nachdem nicht nur über Bürokratieabbau, sondern auch über Breitbandverkabelung und Flüchtlingsbeschäftigung gesprochen worden ist.
Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht, aber wenn man in einer politischen Veranstaltung von Bürokratismus spricht, sind die Wallungen der Zuhörer garantiert. Das funktioniert immer. Ich finde das ungerecht; denn Tausende von Beamten müssten sich angesprochen fühlen, die Tag für Tag gut ausgebildet und hoch motiviert in diesem Land eine hoch effiziente Verwaltung sicherstellen. Sie sorgen sich in ihrer Arbeit um unsere Sicherheit und Gerechtigkeit und versuchen, die Standards einzuhalten, die politische Ebenen bis hin zu Brüssel gesetzt haben. Sie können manchmal selber nichts dafür, dass manche Dinge so gesetzt worden sind.
Es stellt sich die Frage, warum Weltfirmen nicht die Gelegenheit zur Gründung ihrer Konzernzentrale in Zentralafrika oder sonst wo auf der Welt nutzen, wo keine weiteren Ressourcen notwendig und die Kosten sehr viel niedriger sind. Warum gehen diese Firmen angesichts der hohen Preise und der fürchterlichen Gängelung durch die hiesige Bürokratie nach Deutschland, etwa nach München? – Ich sage Ihnen, warum: Weil es hier verlässliche Regelungen gibt und weil hier jemand die Einhaltung dieser Regelungen überprüft.
Das gilt vom Grundbuch bis zum Brandschutz und von der Steuer bis zum Umweltschutz.
Jetzt kommt das Aber, das die Parteien heute veranlasst hat, diese Anträge zu stellen: Wir Deutsche sind Perfektionisten. Da gibt es irgendeinen Unfall oder einen Brand aus einem ganz seltenen Grund. Was machen wir? Wir sagen, das darf nie wieder passieren, wir verschärfen die Regeln im Brandschutz. Die Brandschützer finden das gut. Im Steuerrecht gibt es manchmal ungerechte Konstellationen. In irgendeinem Ausnahmefall muss jemand ungerechterweise zu viel Steuer zahlen, oder er bekommt zu wenig zurückerstattet. Was machen wir? Wir nehmen diesen seltenen Fall zum Anlass für eine spezifische Regel, für einen Ausnahmetatbestand. Bis ins kleinste Detail, bis sich keiner mehr im Steuerrecht auskennt, werden Regeln geschaffen. Wir entdecken, dass irgendwo ein Käfer oder ein Pflänzchen durch den Menschen beeinträchtigt wird. Was machen wir? Wir schaffen ein besonderes Schutzregime für diese besondere Situation. Das alles machen wir so intensiv, dass in summa aus unserer funktionierenden Verwaltung ein Schreckgespenst für die Bürger geworden ist, die sich darüber beklagen, dass sie flächendeckend von der Bürokratie schikaniert werden.
Genau deshalb ist es jetzt an der Zeit, sich ein bisschen zurückzunehmen und wieder das Ziel einer geordneten Verwaltung in den Blick zu nehmen. Wir müssen eine vernünftige Balance zwischen einer nützlichen und effizienten Verwaltung einerseits und einer wirklich überbordenden Bürokratie andererseits suchen, die den Menschen schadet. Die Bayerische Staatsregierung hat sich dieses Themas schon länger angenommen. Seit 2003 sind 40 % aller bayerischen Gesetze und Verordnungen gestrichen worden. Wir sind im Bund nachweislich das Land – Frau Karl, das kann ich Ihnen nicht ersparen – mit den wenigsten Gesetzen. Die Zahlen, die Sie heute wieder zitiert haben, hat Herr Rinderspacher schon falsch vorgetragen. Ich empfehle der SPD, in die Staatskanzlei zu kommen;
wir erklären es Ihnen dann einmal. Es ist ganz einfach, aber es wird nicht richtiger, wenn Sie die Zahlen von Parlamentssitzung zu Parlamentssitzung wiederholen.
Seit wir 2013 die Paragrafenbremse eingeführt haben – one in, one out und dieses schöne Wort Sunset –, haben wir 20 % weniger Gesetze und Verwaltungsvorschriften. Das ist nachweisbar, und das kann ich Ihnen auch zeigen.
2016 haben wir uns eine Nische herausgesucht. Wir haben heute Früh vom Ehrenamt gesprochen. Viele Ehrenamtler würden gerne etwas machen, wenn es nicht so schwierig wäre, wenn es nicht so viel Bürokratie gäbe. Wir haben uns die Organisation von Brauchtums- und Vereinsfeiern angeschaut. Wir stärken damit das Ehrenamt. Oliver Jörg hat heute freundlicherweise auch das gut funktionierende Sorgentelefon angesprochen, das wirklich angenommen wird und mit dem auch wirklich geholfen wird. Das läuft seit 2016.
Seit Februar 2017 haben wir einen unabhängigen Beauftragten für Bürokratieabbau. Der Kollege Walter Nussel, der heute schon gesprochen hat, nimmt sich der Deregulierung ganz intensiv an. Er arbeitet mit hohem Engagement und großem Erfolg. Er sammelt die Fälle, in denen die Bürger meinen, sie seien von der Bürokratie ungerecht behandelt worden. Ich gratuliere ihm nicht nur zu seinem heutigen Geburtstag, sondern auch zum Erfolg seiner Arbeit, die er hier leistet.
Wir nehmen uns bestimmte Fachzirkel vor. In diesem Fall haben wir uns kleine und mittlere Betriebe des Handwerks vorgenommen. Zunächst haben wir schon im Dezember letzten Jahres einen großen Runden Tisch mit dem Ministerpräsidenten in der Staatskanzlei gebildet. Damit haben wir schon vor deiner Zeit, Walter, ein Projekt Bürokratieabbau im Handwerk gestartet. Zunächst einmal sind wir so vorgegangen, wie wir es üblicherweise machen. Wir haben die Handwerker gefragt, was sie belastet. Die Handwerker haben geantwortet und gesagt, was sie belastet. Sie haben uns über 50 Sachverhalte geschildert, bei denen sie unzufrieden waren. Diese Sachverhalte haben wir exakt analysiert. Herr Häusler, ich danke Ihnen, dass Sie auf die Analyse so viel Wert legen. Wir haben die Sachverhalte sortiert und gesagt: Die und die Sachverhalte können wir schnell auf dem Verwaltungsweg in der eigenen Verwaltung regeln; das macht Bayern selber. Das ist auch die Vorgehensweise von Herrn Nussel. Er redet mit den Landratsämtern. Das können wir leicht machen.
In der Analyse ist allerdings auch herausgekommen, dass viele Regeln aus Berlin und auch aus Brüssel kommen. Wenn wir diese Probleme lösen wollen, müssen wir einen anderen Weg gehen. Die Probleme, die im Bundes- oder Europarecht verortet sind, können abgestellt werden, wenn wir diese Themen bei den Koalitionsverhandlungen in ein Regierungsprogramm oder in eine Koalitionsvereinbarung aufnehmen, damit die betreffenden Regeln in der nächsten Legislaturperiode im Interesse der Handwerker angepasst werden. Nachdem wir uns die Sachverhalte danach angeschaut haben, ob man etwas machen kann oder nicht, haben wir die Regeln herausgenommen, bei denen ein eklatanter Missstand besteht und die geändert werden müssen, sowie die Regeln, bei denen ein echtes Potenzial besteht sie zu ändern. Damit haben wir eine echte Chance, voranzukommen.
Zu den Schwellenwerten für Kleinbetriebe – ich mache es ganz kurz: Wir wollen einheitliche Schwellenwerte, weil sich kein Betrieb mehr auskennt, welcher Schwellenwert im Arbeitsrecht, im Sozialrecht oder im Verbraucherschutzrecht gilt.
Ein weiteres Thema ist die Aufzeichnungspflicht für Lenk- und Ruhezeiten. Wer weiß, welche Handwerker im Großraum München arbeiten, der weiß auch, dass die 100-Kilometer-Grenze für das Handwerk nicht tolerabel ist. Wir haben Dokumentationspflichten beim Mindestlohn. Frau Karl, das kann ich Ihnen auch nicht ersparen. Ich empfehle Ihnen, nicht nur mit den kleinen Gastronomiebetrieben, sondern auch so wie Walter Nussel mit dem Servicepersonal zu sprechen. Eine Bedienung würde zum Beispiel lieber zehn Stun
den arbeiten, damit sie am nächsten Tag bei ihrem Kind zu Hause bleiben kann. Das wird aber durch die Dokumentationspflichten so schwer gemacht, dass wir hier dringend etwas ändern müssen.