Protokoll der Sitzung vom 11.07.2018

Wir sollten dieses Geld unseren kommunalen Behörden geben; denn es gibt in Bayern wohl kein Landratsamt, das wegen der Zuwanderung, der Asylproblematik bzw. der Flüchtlinge nicht zusätzliche Stellen schaffen musste. Auf diesen Kosten bleiben die Landratsämter sitzen. Doch jetzt bildet man ein LandesBAMF, wobei der Staat selbst einen Staatsapparat aufbaut, aber die Kommunen hängen lässt. Das halte ich für äußerst unehrlich; denn man könnte die für diese Aufgaben zuständigen Kommunen und Landratsämter, die eine gute Arbeit leisten, mit diesen Mitteln unterstützen. Das ist legitime Aufgabe. Dazu braucht man kein neues BAMF und kein neues Gesetz. Man kann Gutes und Sinnvolles tun, indem man das Geld denjenigen zur Verfügung stellt, die draußen an der Front die Arbeit machen. Dafür sollte man sich einsetzen und die Kommunen nicht im Stich zu lassen.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und Abge- ordneten der SPD)

Das wäre wesentlich sinnvoller. Dadurch käme man schneller zu Ergebnissen. Es würde auch dann etwas erreicht, wenn Bayern in seiner Güte und Gnade das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bei seinen Aufgaben unterstützen würde, sodass man die Anträge schneller bearbeiten und rascher Klarheit schaffen kann.

Wir halten diesen Gesetzentwurf für verfehlt, weil er an der Realität in Bayern, aber auch in der Bundesrepublik Deutschland pfeilgerade vorbeigeht. Er ist im Grunde nur eine Beruhigungspille für die nächste Wahl, ändert aber nichts an der Situation in unserem Land. Stattdessen wird durch die Schaffung eines

weiteren Amtes, das auch noch mitredet, möglicherweise etwas verkompliziert. Man sollte die vorhandenen staatlichen Strukturen fördern, unterstützen und nützen. Man sollte darauf achten, dass auf diesem Gebiet die Arbeit richtig funktioniert. Wenn jetzt noch ein Bayern-BAMF dazwischenfunkt, weiß am Schluss keiner mehr, wer letztendlich wofür zuständig ist.

Wenn ein Bayerisches Landesamt ermächtigt ist, Haftplätze einzurichten, habe ich verfassungsrechtlich höchste Bedenken. Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Solch ein Landesamt kann eine Unterkunft für Flüchtlinge mir nichts, dir nichts als "Haftplatz" titulieren und entsprechend vorgehen. Ein anderes Problem ist die beabsichtigte Schaffung von Haftplätzen in Flughafennähe. Das ist schön und gut. Aber das heißt auch, dass solche Haftplätze möglicherweise in einem Hangar eines Flughafens installiert werden sollen. Dann wird das Ganze letztlich zu einer sehr abstrusen Sache; denn das heißt, in einem Flughafen, der einen Hochsicherheitsbereich darstellt, sollen verzweifelte Personen, die abzuschieben sind – unter anderem möglicherweise Straftäter –, untergebracht werden. Damit wird der Betrieb eines Flughafens bewusst einem Sicherheitsrisiko ausgesetzt.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Die CSU sagt, sie sei die Partei für Recht, Ordnung und Sicherheit. Daher muss man hinter die geplante Unterbringung von Flüchtlingen in Flughafenbereichen ein großes Fragezeichen setzen.

Insofern sehen wir zwar Ihr Anliegen, aber dieses Anliegen ist falsch. Wir können daher diesen Gesetzentwurf nicht unterstützen.

Danke schön, Herr Kollege Streibl. – Nächste Wortmeldung: Frau Kollegin Kamm. Bitte schön.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Präsident! Ursprünglich hieß es in der Regierungserklärung des Ministerpräsidenten noch, er wolle ein Bayern-BAMF schaffen. Mittlerweile heißt es: Sie wollen einen Gesetzentwurf zur Errichtung des Bayerischen Landesamts für Asyl und Rückführungen einbringen. Beides ist natürlich Unsinn. Beides ist falsch, ein Etikettenschwindel und Versuch, Strukturen ohne Sinn und Zweck aufzublähen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ich möchte mich den Ausführungen meiner Vorrednerinnen und Vorredner anschließen. Ich sehe auch, dass schon allein die Einführung der Zentralen Ausländerbehörden ihr Ziel verfehlt hat. Es wäre geschei

ter gewesen, Personal und Stellen in den lokalen Ausländerbehörden anzusiedeln, statt immer neue Verwaltungsebenen einzuziehen. Dabei hat man eine gewisse Zeit lang stets Verwaltungsreformen durchgeführt, indem man Zwischenebenen abgebaut hat, um die Aufgaben vernünftiger zu organisieren.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Mit Asyl hat Ihr Landesamt ohnehin nichts zu tun. Dort geht es nicht um Asylantragstellung; dort geht es nicht um die Sicherstellung rechtsstaatlicher Asylverfahren. Die konkrete Aufgabenstellung dieses Amtes und deren Abgrenzung gegenüber den Aufgaben anderer Ämter ist unklar.

Unklar sind Ihnen auch die Kosten. Sie schreiben:

Die Errichtung des Bayerischen Landesamts für Asyl und Rückführungen verursacht noch nicht genau bezifferbare Kosten. … Nach den derzeitigen Planungen sind insgesamt 120 zusätzliche Stellen … vorgesehen.

Nachdem man mit den zentralen Ausländerbehörden praktisch schon einmal einen erheblichen Stellenzuwachs beschlossen hat, kommen noch einmal 120 Stellen dazu. Das sind für den Neuaufbau eines Landesamts noch einmal mindestens zehn Millionen. Meine Kolleginnen und Kollegen, wenn Sie etwas Sinnvolles tun wollen, dann geben Sie dieses Geld für die Bekämpfung von Fluchtursachen aus! Das wäre gescheiter.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Doch damit nicht genug. Dieses Landesamt soll, so ein schnell kurzfristig nachgereichter Ergänzungsantrag Ihrer Fraktion, weitere spezielle Hafteinrichtungen errichten. Es handelt sich dann also um ein Landesamt, das weitere Hafteinrichtungen schaffen soll, um Zurückweisungshaft, Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam auch außerhalb der hierfür bestimmten Justizvollzugsanstalten vollziehen zu können. Ein Landesamt soll einfach weitere Hafteinrichtungen mit unterschiedlichen Zwecken und unterschiedlicher Art errichten können. Das halten wir für unzulässig.

Wir haben in Bayern ohnehin erhebliche Abschiebehaftkapazitäten: Eichstätt 110, 120 Plätze; in Erding ist es dasselbe; dann gibt es in Hof über 130 Plätze; in Passau und am Münchner Flughafen wollen Sie noch bauen; und auch an den Grenzen sollen welche kommen. Sie können gar nicht genug von immer neuen Ankündigungen von Abschiebehafteinrichtungen bekommen. Hier gehen Sie auch noch völlig ohne Abstimmung mit Ihrem Bundesinnenminister vor, der

seinerseits neue und andere Abschiebehafteinrichtungen fordert und ankündigt.

In Bayern wird das Rechtsmittel der Abschiebehaft im Übermaß und in zahlreichen Fällen unnötig oder gar rechtswidrig eingesetzt. Im vergangenen Jahr sind im Freistaat 925 Personen in Abschiebehaft genommen worden, einige davon bis zu 213 Tage lang. Insgesamt kamen in Bayern 27.386 Hafttage zusammen. Dabei hatten wir in diesem Jahr nur eine einzige Abschiebehafteinrichtung, nämlich die in Eichstätt. Also frage ich: Wie viel Abschiebehaft und wie viele Abschiebehafttage planen Sie denn eigentlich? Haben Sie irgendein Konzept, irgendeine Idee? Wer soll dort alles hineinkommen?

Allein im Vorjahr sind dem Staatshaushalt durch den Vollzug der Abschiebehaft Ausgaben in Höhe von 5,6 Millionen Euro entstanden, und darin sind nicht einmal die Personalkosten für die Justizvollzugsbeamten eingerechnet. Sie haben auch herausgefunden, dass Sie so viele Justizvollzugsbeamte gar nicht haben, wie Sie Abschiebehafteinrichtungen planen. Deswegen haben Sie noch schnell beschlossen, dass man auch Polizeibeamte einsetzen kann, die in diesen Abschiebehaftanstalten tätig werden sollen.

Dazu kommt: Der Bundesinnenminister spricht von Transitzentren, von sieben Anker-Zentren, in jedem Regierungsbezirk eines, nur in Kempten keines. Dazu sollen eigene Abschiebehaftanstalten für Bootsflüchtlinge kommen. Wie gesagt, wir wissen nicht, welche Vorschläge von Ihnen morgen kommen.

Diese ganze Politik ist definitiv nicht stimmig oder durchdacht, und es ist ein Wirrwarr sondergleichen, der rechtsstaatlich außerordentlich fragwürdig ist.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Entgegen den Aussagen der CSU, die Flüchtlingszahlen seien gestiegen, ist festzustellen, dass die Asylerstanträge in Deutschland, auch in Bayern, im ersten Halbjahr 2018 nach einem deutlichen Rückgang im Vorjahr weiter zurückgegangen sind. Außer dem Interesse Ihrer Fraktion, von anderen Themenfeldern abzulenken, ist an diesen Forderungen nach weiteren Haftanstalten überhaupt kein Sinn erkennbar.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wir sagen: Lösen Sie die Probleme in Ihrer Partei! Lösen Sie die Aufgaben in anderen Themenfeldern! Machen Sie endlich vernünftige Politik, und lassen Sie Bayern mit immer weiteren Eskalationen in Ruhe! Das ist unbayerisch und widerspricht unserem Lebensgefühl in Bayern.

(Beifall bei den GRÜNEN und Abgeordneten der SPD)

Was brauchen wir in unserer Asylpolitik? – Als Erstes brauchen wir Rechtsstaatlichkeit. Hier wäre viel zu tun, Herr Staatssekretär. Insbesondere brauchen Asylsuchende Zugang zu einer unabhängigen Rechtsberatung vor ihrem Verfahren und währenddessen sowie einen Zugang zur Asylsozialberatung. Hier wäre Handlungsbedarf gegeben. Hier handeln Sie nicht. Das wäre aber wichtig und sinnvoll.

Wir brauchen das Landesamt auch nicht für eine Koordinierung und Verstärkung der Rückkehrprogramme. Rückkehrberatung muss in der Fläche angeboten werden. Die Rückkehrprogramme sind vorhanden. Nur werden Sie bestimmten Flüchtlingen in bestimmten Einrichtungen überhaupt nicht angeboten, und diese Flüchtlinge werden darüber nicht informiert. In einer Anfrage habe ich mich danach erkundigt, wie viele Rückkehrmittel in welchen Regierungsbezirken für welche Einrichtungen ausgereicht wurden. Man stellt fest, dass sich die Angaben von Regierungsbezirk zu Regierungsbezirk sehr unterscheiden.

Gerade in Manching, wo Sie ein neues Amt etablieren wollen, findet kaum Rückkehrberatung statt, und dort gibt es kaum Rückkehrhilfen. Hier besteht Handlungsbedarf. Er soll aber nicht durch ein neues Amt gedeckt werden, sondern dadurch, dass man Personen ermöglicht, dort tätig zu werden. Dabei handelt es sich am besten um Personen, die bei Geflüchteten Vertrauen haben. Auch die Wohlfahrtsverbände sollten eingebunden werden, damit sie Rückkehrberatung anbieten können, weil die Ausländerbehörden in diesen Einrichtungen das offensichtlich nicht können. Die Zahlen beweisen es!

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ich fasse zusammen: Ihr Gesetzentwurf und Ihr Änderungsantrag stehen für ein planloses, verantwortungsloses Handeln und eine sinnlose Geldverschwendung. Wir fordern Sie auf, endlich zu sachgerechter Politik zurückzukehren.

(Beifall bei den GRÜNEN und Abgeordneten der SPD)

Danke schön. – Ich erteile jetzt der Abgeordneten Claudia Stamm das Wort. Ihre Redezeit beträgt drei Minuten, nachdem wir für diesen Tagesordnungspunkt eine Redezeit von 48 Minuten vereinbart haben. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben es ge

rade von der Kollegin Kamm gehört: Es ist nichts anderes als ein Etikettenschwindel. Tatsächlich müsste es richtig "Landesamt für Abschiebungen" heißen. Asylfragen regeln übrigens allein das Bundesrecht und das dafür zuständige Bundesamt. Die Länder sind dagegen für Aufenthaltsfragen, Duldungen und natürlich auch für Abschiebungen zuständig. Aber auch das Aufenthaltsgesetz ist eben ein Bundesgesetz.

Ehrlich gesagt: Dass mit so einer Behörde irgendetwas besser werden sollte, wie Sie suggerieren, ist sicherlich nicht zu erwarten. Schon mit der Verlagerung der Aufgaben von den Ausländerbehörden auf die Zentralen Ausländerbehörden wurde das Leben für die Betroffenen einfach nur schwerer gemacht, nichts anderes. Sie haben nur gezeigt, dass Sie Ihre restriktive Hardliner-Haltung durchsetzen wollen. Es ist ganz klar gewesen, dass es damit noch schwieriger wird, Genehmigungen gemäß der 3+2-Regelung, die Regelungen zur Ausbildung enthält, zu erteilen.

Ihre Ausländerbehörden sind im Kern nichts anderes als integrationsfeindlich. Das, was jetzt bei den zentralen Ausländerbehörden schon schiefläuft, wird sich noch verstärken. Die völlig unzureichende Handhabung des Integrationsgesetzes wird sich verstärken, und die Zahl der Fälle, in denen ein Asylbewerber nachweisen kann, dass er in seinem Heimatland, in seinem Herkunftsland keine Dokumente erhalten kann, und die Ausländerbehörde das einfach nicht zur Kenntnis nimmt, wird sich erhöhen. Aber das ist genau das, was Sie wollen, es ist nichts anderes. Sie wollen mit dem Landesamt genauso wie mit seinen zentralen Ausländerbehörden einfach nur ihre politische Doktrin durchsetzen. Mit Asyl und Flucht hat das null Komma null zu tun.

Ich finde in dem Gesetzentwurf nicht eine einzige Idee – nicht eine –, warum man dieses Landesamt brauchen könnte. Aber man möchte den Eindruck erwecken, als würde Bayern beim Thema Asyl nun aufräumen. Das heißt nichts anderes, als dass Sie, sehr geehrter Herr Ministerpräsident, wieder einmal rechtsaußen Stimmen fischen wollen, nichts anderes. Ich sage Ihnen aber: Der AfD wird das nicht reichen. Wie die Umfragen zeigen, wenn Sie schon nicht auf mich und den Rest der Opposition hören, wird Sie das Stimmen im bürgerlichen Lager kosten, und zwar ohne Ende. Es ist ganz klar, dass diese Stimmeneinbuße im bürgerlichen Lager zu Recht passiert. So macht man keine Politik auf Kosten der Ärmsten.

(Beifall bei Abgeordneten der GRÜNEN)

Danke schön. – Für die Staatsregierung hat Herr Staatssekretär Eck ums Wort gebeten. Bitte schön, Herr Staatssekretär.

Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich will das Thema an dieser Stelle vollkommen neutral ansprechen. Es gäbe Dinge, wo man einhaken müsste. Ich lasse das alles weg. Ich will deutlich zum Ausdruck bringen: Bayern vollzieht geltendes Ausländerrecht und schiebt Ausländer ohne Bleiberecht, die eine freiwillige Ausreise ablehnen, konsequent ab. Das, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist – das ist oftmals, auch hier, kritisiert worden – im Koalitionsvertrag verankert und geltendes Recht.

Damit Sie sich ein Bild machen können, will ich noch einmal die Zahlen für 2017 nennen: Wir hatten 3.282 Abschiebungen und 13.101 freiwillige Ausreisen. Die Zahl 13.000 macht, denke ich, schon deutlich, wie mit den Bürgerinnen und Bürgern umgegangen wird.

Westbalkan – das kann ich mitteilen – ist nicht mehr das größte Problem; aber sicher sind auch die Zahlen hierfür interessant. In den Jahren 2015 und 2016 wurde hier die größte Herausforderung bewältigt. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Herausforderungen sind sicher nicht kleiner geworden; das wissen Sie so gut wie ich. Denn Abschiebungen erfolgen zunehmend in Staaten, mit denen die Zusammenarbeit, zum Beispiel bei der Passbeschaffung, sehr, sehr schwierig geworden ist, um es ganz höflich auszudrücken. Die weit überwiegende Mehrheit aller Asylbewerber gibt vor – auch das wissen Sie, und wenn Sie es nicht wissen, sage ich es noch einmal –, über keine Identitätsnachweise zu verfügen. Rückführungen scheitern daran, dass die abzuschiebende Person aktiven oder passiven Widerstand leistet. Ich könnte hier ein ganzes Fass öffnen und könnte einige Themen ansprechen. Ich lasse auch das weg, weil Sie es wissen. Wir könnten – auch das will ich weglassen, um wirklich keine Emotionen hervorzurufen – über die Arbeit des BAMF reden. Das will ich auch nicht tun, liebe Damen und Herren.

Es ist von Rückkehrberatung gesprochen worden. Darauf will ich explizit eingehen. Die Rückkehrberatung wird durch die neu zu gründende Einrichtung wesentlich verbessert. Genau aus den genannten Gründen brauchen wir eine stärkere Bündelung von Kompetenzen und eine weitere Optimierung der behördlichen Zusammenarbeit durch das Bayerische Landesamt für Asyl und Rückführungen. Sie wissen doch selbst, wie es ist, wenn man von Pontius zu Pilatus läuft, bis letztendlich der endgültige Bescheid vor

liegt. Wir wollen das – auch zum Wohle der Asylsuchenden – schnell regeln. Im Landesamt werden die zentrale Passbeschaffung, die Koordinierung von Sammelabschiebungen, die Bearbeitung von Schubaufträgen der Ausländerbehörden und die operative Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge landesweit gebündelt und die Rückkehrprogramme koordiniert und verstärkt.