Ich gebe jetzt das Ergebnis der namentlichen Schlussabstimmung zum 2. Nachtragshaushaltsgesetz 2018, Regierungsentwurf auf Drucksache 17/22033, bekannt. Mit Ja haben 93 gestimmt, mit Nein haben 71 gestimmt. Stimmenthaltungen gab es keine.
Bitte seien Sie etwas leiser! – Damit ist der Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen und mit den beschlossenen Änderungen aufgrund des Änderungsantrags auf Drucksache 17/23219 angenommen. Das Gesetz hat den Titel: "Zweites Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2017/2018 (2. Nachtragshaushaltsgesetz 2018) ".
Mit der Annahme des Gesetzentwurfes in der soeben beschlossenen Fassung haben der Änderungsantrag von Abgeordneten der CSU-Fraktion auf Drucksache 17/22574 und der eben beschlossene Änderungsantrag auf Drucksache 17/23219 ihre Erledigung
gefunden. Das Hohe Haus nimmt davon Kenntnis. Damit sind die Beratungen zum 2. Nachtragshaushalt 2018 abgeschlossen.
Gesetzentwurf der Abgeordneten Katharina Schulze, Ludwig Hartmann, Thomas Gehring u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Änderung des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes Mittagsverpflegung an Schulen: gut und kostenfrei (Drs. 17/21324) - Zweite Lesung
Auf eine Aussprache wurde verzichtet. Die namentliche Abstimmung wurde beantragt. Wir werden sie jetzt durchführen.
Der Abstimmung liegt der Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 17/21324 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Bildung und Kultus empfiehlt die Ablehnung des Gesetzentwurfs. Für die Stimmabgabe sind die Urnen bereitgestellt. Wir beginnen mit der Abstimmung. Drei Minuten!
Die Zeit ist um. Ich schließe die Abstimmung und lasse außerhalb des Plenarsaales auszählen. Das Ergebnis geben wir später bekannt. – Bitte nehmen Sie wieder Platz.
Bitte nehmen Sie doch Platz. – Der Ministerpräsident hat mitgeteilt, dass am 18. Oktober 2018 die Amtszeit des berufsrichterlichen Mitglieds des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs Herrn Dr. Hans-Joachim Heßler, Präsident des Landgerichts München I, endet. Der Präsident des Verfassungsgerichtshofs schlägt Herrn Dr. Heßler zur Wiederwahl vor. Herr Dr. Heßler ist bereit, im Fall der Wahl das Amt anzunehmen.
Herr Dr. Heßler ist bereit, im Fall der Wahl das Amt anzunehmen, und hat die entsprechenden Erklärungen gemäß Artikel 6 des Verfassungsgerichtshofgesetzes abgegeben. Die Richter-Wahl-Kommission hat am 4. Juli 2018 dem Vorschlag des Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs zugestimmt und beschlossen, der Vollversammlung zu empfehlen, diesen Wahlvorschlag anzunehmen.
Wir kommen damit zur Wahl. An Ihren Plätzen befinden sich die Stimmzettel, die Ihnen ausgeteilt worden sind. Für den Wahlgang ist außerdem die in Ihrer Stimmkartentasche enthaltene gelbe Namenskarte mit abzugeben.
Die Urnen stehen bereit. Bitte geben Sie die Namenskarte und den Stimmzettel ab. Bitte übergeben Sie die Namenskarte und den Stimmzettel den Mitarbeitern des Landtagsamts und werfen Sie sie nicht selbst ein. Nur so kann ein satzungsgemäßer Ablauf der Wahl sichergestellt werden. Wir beginnen mit dem Wahlvorgang. Sie haben fünf Minuten.
Die fünf Minuten sind um. Der Wahlgang ist geschlossen. Wir lassen außerhalb des Sitzungssaales auszählen.
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie (Drs. 17/21732) - Zweite Lesung
Änderungsantrag der Abgeordneten Florian von Brunn, Klaus Adelt, Harry Scheuenstuhl u. a. (SPD) (Drs. 17/23009)
Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, über diesen Tagesordnungspunkt ohne Aussprache abstimmen zu lassen.
Wir kommen gleich zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf der Staatsregierung auf Drucksache 17/21732, die Beschlussempfehlung des endberatenden Ausschusses für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen auf Drucksache 17/23001 und der Änderungsantrag von Abgeordneten der SPDFraktion auf Drucksache 17/23009 zugrunde.
Vorab ist über den zur Zweiten Lesung eingereichten Änderungsantrag auf Drucksache 17/23009 abzustimmen. Mit diesem Änderungsantrag soll durch eine Änderung des Artikels 78a sichergestellt werden, dass
die von Vorhaben betroffene Öffentlichkeit an einem Erörterungstermin zu einer Umweltverträglichkeitsprüfung teilnehmen und sich zum Vorhaben äußern kann. Der Antrag wurde für Sie aufgelegt. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. – Das sind die SPD-Fraktion und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – CSU-Fraktion, FREIE WÄHLER, Kollege Muthmann (fraktionslos) und Kollege Felbinger (fraktionslos). Gibt es Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Der federführende Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz empfiehlt Zustimmung. Der endberatende Ausschuss stimmt ebenfalls zu. In den §§ 1, 2 und 4 sind die Daten der letzten Änderungen und die entsprechenden Seiten des Gesetz- und Verordnungsblattes zu aktualisieren. Ergänzend schlägt er vor, in § 7 als Datum des Inkrafttretens den "1. August 2018" einzufügen. Dementsprechend sind in § 1 Nummer 4 in Artikel 96 Absatz 1 in Satz 1 als Datum der "1. August 2018" und in Satz 2 zweimal der "31. Juli 2018" einzufügen. Im Einzelnen verweise ich auf die Drucksache 17/23001.
Wer dem Gesetzentwurf mit dieser Ergänzung zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU und der FREIEN WÄHLER sowie die Kollegen Muthmann (fraktionslos) und Felbinger (fraktionslos). Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Das sind die Fraktionen der SPD und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltung. Dann ist das so beschlossen.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich, sich jetzt vom Platz zu erheben. – Das sind die Fraktionen der CSU und der FREIEN WÄHLER sowie Kollege Muthmann (frakti- onslos) und Kollege Felbinger (fraktionslos). Gegenstimmen bitte ich auf die gleiche Art anzuzeigen. – Das sind die Fraktionen der SPD und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltung. Damit ist das Gesetz angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie".
Nun komme ich zurück zum Tagesordnungspunkt 28, Zweite Lesung zum Gesetzentwurf der Abgeordneten Katharina Schulze, Ludwig Hartmann, Thomas Gehring und anderer und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) betreffend "Änderung des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes – Mittagsverpflegung an
Schulen: gut und kostenfrei", Drucksache 17/21324. Ich gebe Ihnen das Ergebnis der namentlichen Abstimmung bekannt. Mit Ja haben 67 und mit Nein 93 gestimmt, und es gab 2 Stimmenthaltungen. Der Gesetzentwurf ist damit abgelehnt.
Jetzt gehen wir bis 13.30 Uhr in die Mittagspause. Nach der Mittagspause folgt der Bericht der EnqueteKommission "Integration".
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir nehmen die Sitzung wieder auf. Bevor wir in der Tagesordnung weiterverfahren, gebe ich Ihnen das Wahlergebnis der vorher durchgeführten Richterwahl, Tagesordnungspunkt 10, bekannt. An der Wahl haben 164 Abgeordnete teilgenommen, alle Stimmzettel waren gültig. Es entfielen auf Herrn Dr. Heßler 138 Stimmen. Mit Nein stimmten 7 Abgeordnete. Ihrer Stimme enthalten haben sich 19 Abgeordnete.
Ich stelle fest, dass der Bayerische Landtag Herrn Dr. Hans-Joachim Heßler zum berufsrichterlichen Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs gewählt hat. Damit ist der Tagesordnungspunkt 10 erledigt.
Bericht der Enquete-Kommission des Bayerischen Landtags "Integration in Bayern aktiv gestalten und Richtung geben" (Drs. 17/22800)
Ich begrüße dazu auf der Ehrentribüne sehr herzlich die sachverständigen nichtparlamentarischen Mitglieder der Enquete-Kommission: Frau Mitra SharifiNeystanak, Herrn Dr. Frank Gesemann, Herrn Prof. Günther Goth, Herrn Regierungspräsident a. D. Heinz Grunwald, Herrn Eugen Hain, Herrn Landrat Thomas Karmasin, Herrn Michael Stenger und Herrn Prof. Dr. Georges Tamer. Seien Sie uns herzlich willkommen!
Ich danke Ihnen ganz herzlich im Namen des gesamten Hauses für Ihre Mitarbeit in dieser Enquete-Kommission.
Bevor ich die Aussprache eröffne, ein kurzer Hinweis zu den Redezeiten. Im Ältestenrat wurde für die Aussprache zum Bericht eine Gesamtredezeit der Fraktionen von 96 Minuten vereinbart. Darüber hinaus erhal
ten die beiden Vorsitzenden jeweils fünf Minuten zusätzliche Redezeit für ihre Berichterstattung zum Verfahren und Ablauf der Kommission. Beide Vorsitzenden werden zu Beginn berichten, danach erfolgt dann die allgemeine Aussprache. Die Redezeiten betragen demnach 32 Minuten für die CSU-Fraktion, 24 Minuten für die SPD-Fraktion und jeweils 20 Minuten für die Fraktionen FREIE WÄHLER und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Die fraktionslosen Abgeordneten Frau Claudia Stamm, Herr Felbinger und Herr Muthmann können bis zu vier Minuten sprechen. Die Redezeit der Staatsregierung beträgt 32 Minuten.
Ich eröffne nun die Aussprache und erteile für den Bericht als erstem Redner dem Vorsitzenden der Enquete-Kommission, Herrn Kollegen Arif Taşdelen, das Wort. Bitte schön, Herr Taşdelen.
Verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wir werden, wie auch Sie, Frau Präsidentin, angemerkt haben, die Tradition der Enquete-Kommission "Gleichwertige Lebensverhältnisse" weiterführen, indem wir die Redezeit für den Vorsitzenden aufteilen, sodass ich maximal fünf Minuten reden werde. Die übrigen fünf Minuten wird der stellvertretende Vorsitzende Thomas Huber in Anspruch nehmen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Bayerische Landtag hat im Juli 2016 die Einsetzung der Enquete-Kommission "Integration in Bayern aktiv gestalten und Richtung geben" beschlossen. Das 19-köpfige Gremium, dem zehn Landtagsabgeordnete und neun Sachverständige angehören, hat am 21. Juli 2016 seine Arbeit aufgenommen.
Jede fünfte Einwohnerin, jeder fünfte Einwohner in Bayern hat einen Migrationshintergrund, ist also entweder aus dem Ausland zugewandert oder stammt von Zuwanderern ab. Deshalb ist und bleibt Integration eine wichtige Aufgabe für Bayern. Die Zukunftsfähigkeit Bayerns hängt auch davon ab, wie wir diese Aufgabe annehmen.