Protokoll der Sitzung vom 18.09.2018

Viertens. Finanzminister Söder hat sich nicht ernsthaft für den Erwerb durch ein kommunales Konsortium eingesetzt. Die Kommunen hatten aus steuer- und kommunalrechtlichen Gründen von Anfang an wenig Chancen auf einen Zuschlag, aber ein richtiges Engagement war auch nicht zu entdecken.

Fünftens. Die Staatsregierung hat Möglichkeiten, die GBW zu retten, nicht ergriffen, weil der Verkauf an Dritte das Ziel war. Auch während des Beihilfeverfahrens wäre eine Übertragung auf den Freistaat oder die Kommunen möglich gewesen, was die CSU abgelehnt hat. Es gab keine ernsthaften Initiativen der

Staatsregierung und insbesondere keinen persönlichen Einsatz weder des damaligen Ministerpräsidenten Seehofer noch von dessen Finanzminister, die GBW in öffentlicher Hand zu halten.

(Beifall bei den GRÜNEN und des Abgeordneten Volkmar Halbleib (SPD))

Sechstens. Die Sozialcharta XXL der GBW wirkt nicht. Ein effektiver Mieterschutz ist nicht ansatzweise gewährleistet. Sie können jeden Tag in den Zeitungen nachlesen, was mit GBW-Wohnungen jetzt passiert, was mit GBW-Mieterinnen und Mietern passiert. Mieterschutz sieht anders aus, liebe Kolleginnen und Kollegen.

Mein letzter Satz, Herr Präsident. – Im Lichte dieser Erkenntnisse ist die jetzt vom Ministerpräsidenten so groß angekündigte Gründung der BayernHeim umso mehr ein reines Kaschieren massiver wohnungspolitischer Fehler in der Vergangenheit. Finanzminister Söder war damals doch der Meinung, das Halten von Wohnungen durch den Freistaat sei weder zulässig noch sinnvoll. Das soll sich nun geändert haben?

Liebe Kolleginnen und Kollegen, dazu ist alles gesagt. Ich bedanke mich recht herzlich für die viele Arbeit, die in der Verwaltung, vom Landtagsamt und auch von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Fraktionen, geleistet wurde. Vielen Dank.

(Lebhafter Beifall bei den GRÜNEN, der SPD und den FREIEN WÄHLERN)

Das war meine letzte Rede an diesem Pult. Ich bedanke mich bei den Kolleginnen und Kollegen für Widerworte, Beifall, für alles, was so passiert ist.

(Volkmar Halbleib (SPD): Nicken und Kopfschütteln!)

Danke schön, und Ihnen politisch und auch sonst alles Gute!

(Lebhafter Beifall bei den GRÜNEN, der SPD und den FREIEN WÄHLERN – Volkmar Halbleib (SPD): Bravo!)

Vielen Dank, Herr Kollege Mütze. Sollte das Ihre letzte Rede im Plenum gewesen sein, wünsche ich Ihnen von meiner Seite alles Gute für die weitere Zukunft. – Der nächste Redner ist Herr Kollege Weidenbusch für die CSUFraktion. Bitte schön, Sie haben das Wort.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Anlass für den Untersuchungsausschuss war – dabei sollten wir gar nicht weit ausei

nander sein – die Tatsache, dass am Ende 80.000 Mieter in 33.000 Wohnungen betroffen waren. Es ist bei Weitem nicht so, dass all diese Mieter in all diesen Wohnungen ein Problem haben, aber es bleibt trotzdem auch Tatsache, dass ein Teil der Mieter Probleme hat, weil Mieten in einem weit stärkeren Ausmaß erhöht werden, als das vorher bei der GBW der Fall war.

Wir haben zu diesem Thema im Juli im Haushaltsausschuss eine Anhörung durchgeführt. Dabei haben wir erfahren, woran das liegt. Das liegt im Wesentlichen an der Energieeinsparverordnung, was uns alle sehr überrascht hat. Der Geschäftsführer der GBW hat genauso wie der Geschäftsführer des Mieterbunds Nürnberg und der Vertreter der Nürnberger Wohnungsbaugesellschaft erklärt: Wenn man eine Wohnanlage saniert, dann muss dies nach der Energieeinsparverordnung vollständig geschehen. Die dann umzulegenden Kosten machen diese enormen Mieterhöhungen überhaupt erst möglich, weil diese nämlich durch die gesetzliche Mietpreisbremse bzw. die vorher schon vorhandene Maximalerhöhung nicht erfasst sind.

Das ging so weit, dass in diesem Ausschuss auf die Frage, woher der Unterschied in Nürnberg komme, der Geschäftsführer der GBW gesagt hat: Wir haben halt diese Anlage saniert. Es hat einen Haufen Kosten gegeben, insbesondere deshalb, weil wir auch die asbestverseuchten Außenplatten heruntergenommen und ersetzt haben. Der Geschäftsführer der städtischen Wohnungsbaugesellschaft in Nürnberg hat ganz offen gesagt, die Asbestplatten seien dort gelassen worden, damit sie nicht ausgetauscht werden müssen und damit die Mieten nicht erhöht werden müssen. Das ist ein Teil des Problems, der mit der GBW gar nichts zu tun hat, um den wir uns aber kümmern müssten. Dazu wäre der Landtag aufgefordert. Das habe ich im Juli mitgenommen.

Dann gibt es einen zweiten Teil. Das sind die Wohnungen in großstädtischen Bereichen, zum Beispiel in München, gar nicht vornehmlich in Nürnberg. Dort hat die GBW ihre Möglichkeiten der Mieterhöhung, sprich die gesetzlich zulässigen 15 Prozent in drei Jahren, ausgeschöpft. Sie hat das genauso wie die städtische Wohnungsbaugesellschaft in München am Karl-MarxRing 28 – 52 getan. Das waren ehemals GBW-Wohnungen. Die Stadt München hat diese Wohnungen mit ihrer städtischen Wohnungsbaugesellschaft gekauft. Sie macht dort genau dasselbe wie die GBW: Sie nutzt die Verdichtungsmöglichkeiten, und sie nutzt die Möglichkeiten zur Mieterhöhung. Die dortigen Bürgerinitiativen gehen gegen die kommunale Wohnungsbaugesellschaft der Stadt München genauso vor wie

gegen die GBW – nach meiner Meinung völlig zu Recht.

In diesem Zusammenhang haben wir auch gehört, dass der Geschäftsführer der kommunalen Wohnungsbaugesellschaft der Stadt München als Einziger nicht bereit war, Zahlen bekannt zu geben, welche Mieterhöhungen denn die kommunale Wohnungsbaugesellschaft der Stadt München in den letzten fünf Jahren umgesetzt hat. Dazu muss ich Ihnen schon einmal etwas sagen: Die Stadt Nürnberg hat gesagt, bei uns war das so viel, und die GBW hat gesagt, bei uns war das mehr. Und dann sagt der Chef der kommunalen Wohnungsbaugesellschaft der Stadt München im Untersuchungsausschuss: Das ist ein Geschäftsgeheimnis. Diese Frage beantworte ich nicht. Dann müssen Sie das schon einmal bewerten, mit was wir es da in München zu tun haben.

(Beifall bei der CSU)

Das alles ist lediglich eine Auseinandersetzung auf dem Rücken der Mieter, die diesen Menschen nichts nutzt. Ich komme jetzt zu der Frage, die für diese Mieter wirklich relevant ist. Diese Frage lautet: Wer ist daran schuld? Wer ist denn daran eigentlich schuld? – Dieser Kausalprozess, wer daran schuld ist, beginnt im Jahr 2003, als in der Auseinandersetzung vor dem Europäischen Gerichtshof mit der Stadtsparkasse Köln die Sparkassen und Landesbanken nicht verstanden haben, dass ihr Geschäftsmodell eigentlich nur die Gewährträgerhaftung war und gar nicht ihre eigene Leistung, sodass in der Folge der Verzicht auf die Gewährträgerhaftung mit dem Grandfathering bis 2015 dazu geführt hat, dass sie schnell festgestellt haben, dass sie nicht mehr automatisch Geld verdienen, und sich Alternativen gesucht haben.

In diesem Zusammenhang hat der Vorstand der BayernLB – dieser Vorwurf ist korrekt – mit der Unterstützung des Aufsichtsrats, der zur Hälfte aus Mitgliedern der Staatsregierung und zur Hälfte aus Mitgliedern der bayerischen Sparkassen bestanden hat, beschlossen, in strukturierte Papiere wie ABS und CBS einzusteigen. Sie haben das alles schon einmal gehört. Nachdem versucht wurde, das Ganze im Jahr 2007 und Anfang 2008 zu verschleiern, hat das dazu geführt, dass wir im Oktober 2008 festgestellt haben, dass wir einen Bedarf an direkter Unterstützung des Freistaates in Höhe von 10 Milliarden Euro haben. 4,8 Milliarden Euro entfielen auf Übernahmen von Garantien und weitere 3 Milliarden Euro auf Liquiditätszusagen. Dann ging der Prozess los; denn eine solche Zahlung ist EU-rechtlich beihilferelevant.

Wenn wir die Frage, warum es diesen Untersuchungsausschuss gibt, einmal auf den Anfang zurück

führen, dann gibt es ihn, weil die Europäische Union gesagt hat: Eine Bank, die 10 Milliarden Euro vom Freistaat Bayern bekommt, plus 4,8 Milliarden Euro Gewährleistung plus 3 Milliarden Euro Liquiditätszusage ist gegenüber anderen Banken auf dem Markt im Vorteil; diese Bank müssen wir jetzt benachteiligen. Das ist die Grundidee der GD Wettbewerb bei der EU. Wer eine Beihilfe bekommt, muss benachteiligt werden, damit der ursprüngliche Wettbewerb wiederhergestellt wird.

Dann hat die EU gesagt: Liebe BayernLB – – Eigentlich hat die EU gesagt: Liebe Bundesrepublik Deutschland; denn mit Bayern oder einer Bank redet sie gar nicht. Das ist unter ihrer Würde. Sie hat also gesagt: Lieber Bundesfinanzminister, lieber Bundeswirtschaftsminister, fordert einmal die BayernLB auf, sie soll uns sagen, wie sie die Bilanzsumme von 400 Milliarden Euro im Jahr auf 200 Milliarden Euro zurückführen will, wie sie die Risk-Weighted Assets, also die risikobewerteten Teile ihres Geschäfts, stark reduzieren will und wie sie sich auf das Kerngeschäft reduzieren will. Damit fingen die Probleme für die Mieter der GBW an, weil die Europäische Kommission klipp und klar festgestellt hat, dass günstiges Vermieten von Wohnraum nicht zum Kerngeschäft einer Bank gehört. Darum ist die GBW auf der Liste der Unternehmungen gelandet, von denen sich die BayernLB zu trennen hat.

Wenn Sie sagen, darüber hätte man doch reden können, darüber hätte man doch verhandeln können, sage ich: Auf dieser Liste standen die Beteiligungen an der Landesbank Saar, an der Landesbank Luxemburg und an der HGAA, bei der wir froh waren, dass wir sie losgeworden sind. Die BayernLB musste also sogar die Beteiligungen an anderen Banken abgeben. Wollen Sie da der Europäischen Union sagen: Banken gehören nicht zum Kerngeschäft, aber eine Wohnungsbaugesellschaft schon? Da ist die Forderung, man hätte härter verhandeln und sich durchsetzen müssen, ein bisschen weltfremd.

Damit stand fest – und das hat der Ausschuss übereinstimmend festgestellt: Die Anteile an der GBW mussten von der BayernLB verkauft werden. Nun stellt sich die Frage, wie. Drei Möglichkeiten: Übernahme durch den Freistaat Bayern, exklusiver Verkauf an Kommunen, diskriminierungsfreies Bieterverfahren.

Ich würde sagen, es ist nicht ganz falsch, was meine Vorredner von der Opposition hier zur Meinung der bayerischen Staatsverwaltung dargestellt haben,

diese Vermerke, die hier zitiert sind: Wir werden doch in Gottes Namen nicht diese Wohnungen direkt übernehmen wollen; denn dann kommen die Mieter immer

zu uns, wenn ihnen etwas nicht passt. Wenn wir selber kaufen, bekommt die Bank weniger als vielleicht auf dem Markt, und dann bekommen wir weniger von unserer Rückzahlung zurück. – Das war der Tenor dieser Vermerke. Es mag sein, dass meine Fraktion das nicht unbedingt so sieht, aber ich hätte die auch so verstanden. Als dann Markus Söder Finanzminister wurde, ist auch nicht wirklich viel passiert in der Richtung.

Heute ist aber viel zu kurz gekommen, dass Sie aus diesen Vermerken ganz genau wissen, dass Markus Söder gesagt hat, diese Meinung des Finanzministeriums, diese Meinung der Beteiligungsabteilung, diese Meinung des zuständigen Referats teilt er nicht. Sie müssten wissen, dass er in der Woche danach nach Brüssel gefahren ist, um zu sagen, er möchte nicht, dass das an Private verscherbelt wird. Wir haben in dem Ausschuss doch über Wochen die Zeugen befragt. Sie als Opposition haben doch vielen Zeugen diese E-Mail vorgehalten, in der der Herr Lienemeyer als Case Manager geschrieben hat: Die Zusage meines Chefs, dass ihr das machen dürft, hat keinen Bestand mehr, das hat sich erledigt, wir machen ein Bieterverfahren. Sie haben doch jeden Zeugen gefragt, wie denn das kam. Da können Sie doch jetzt nicht bestreiten, dass es diese Zusage gegenüber Markus Söder ursprünglich gab.

(Alexander König (CSU): So ist es!)

Das ist die Wahrheit. Der Markus war sofort dort, hat dafür gekämpft, hat die Zusage bekommen, und danach hat sie die Europäische Union zurückgenommen.

Dann haben wir die Idee der Übernahme durch Bayern beerdigen müssen, weil in der Mail von Herrn Lienemeyer, der zuständiger Case Manager ist, eindeutig steht: Es geht nicht. Dann kam die Frage nach dem exklusiven Verkauf. Sie wissen ganz genau, dass die Kommunen beim Ministerpräsidenten und beim Finanzminister eingeladen waren und dass man besprochen hat, wie man denn diesen exklusiven Verkauf organisieren kann, und dass man darüber gesprochen hat, wie man das machen könnte.

Dann hat sich Folgendes herausgestellt: Als Bedingung für die geleisteten Beihilfen wurde der BayernLB mit Abschluss des Beihilfeverfahrens im Juli 2012 von der EU der Verkauf des Aktienanteils an der GBW AG zur Verschlankung des Geschäftsmodells auferlegt. Demnach muss sich die BayernLB in einem diskriminierungsfreien und transparenten Bieterverfahren bis zum Ende des Jahres 2013 vollständig von ihrem rund 92-prozentigen Anteil an der GBW AG trennen.

Das, glaube ich, ist die Antwort auf die beiden Fragen dieses Untersuchungsausschusses. Die Antwort steht im Mehrheitsbericht des Untersuchungsausschusses. Aber diese Antwort, die ich Ihnen gerade vorgelesen habe, stammt von Christian Ude. Sie stammt nämlich aus der Sitzungsvorlage Nummer 08-14/V11830 vom April 2014. Sie ist gezeichnet von Christian Ude als Oberbürgermeister der Landeshauptstadt München, von Herrn Dr. Wolowicz als Kämmerer der Landeshauptstadt München und Frau Prof. Dr. Merk als Stadtbaurätin. Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Als Bedingung für die geleisteten Beihilfen – ich kürze ab – wurde der Verkauf des Aktienanteils auferlegt. Demnach muss sich die BayernLB in einem diskriminierungsfreien und transparenten Bieterverfahren vollständig trennen. Damit war dann eigentlich alles gesagt.

(Horst Arnold (SPD): Täuschungsbedingt!)

Ob der Herr Ude Ihnen so dankbar ist, wenn Sie ihm hier bescheinigen, dass er so leicht zu täuschen ist, wo er doch so ein Experte und so ein hervorragender Jurist – jedenfalls nach eigener Anschauung – ist, Herr Arnold, da fragen Sie ihn einmal. Ich hoffe, Sie haben seine Telefonnummer.

Tatsache ist, dass dann ein diskriminierungsfreies Bieterverfahren durchgeführt wurde, bei dem ich mir auch gewünscht hätte, dass die Kommunen zum Zuge kommen. Bitte beantworten Sie einmal für sich die Frage, was denn der Freistaat Bayern davon hätte, dass statt der Kommunen die PATRIZIA zum Zuge kommt. Was wäre denn der Vorteil? Für uns wäre es das Allerbeste gewesen, wenn die Kommunen das hätten kaufen können, wir dasselbe Geld bekommen und danach die Wohnungen den Kommunen gehören, die damit verantwortungsbewusst umgehen. Deswegen haben wir das in aller Härte verfolgt. Es ging nur nicht.

(Beifall bei der CSU – Horst Arnold (SPD): Rechtsaufsicht! Fachaufsicht!)

Daraus – das muss ich Ihnen ehrlich sagen – wird deutlich, worum es uns ging. Warum hätten wir denn diese Verhandlungsrunden organisiert? Warum hätten wir denn die kommunalen Konsortien organisiert? Warum hätte denn das Innenministerium unter Hintanstellung rechtlicher Bedenken bescheinigt, dass das zulässig ist, wenn wir es nicht gewollt hätten? Das ist doch geradezu lächerlich.

Dann kommt das Thema Steuern. Die Mitglieder des Haushaltsausschusses haben in geheimer Sitzung alle Beteiligten der Pearl AcquiCo Eins und der Pearl AquiCo Zwei offengelegt bekommen. Es sind ausschließlich Pensionskassen, Versicherer und Spar

kassen. Damit ist auch klar, dass es ganz egal ist, ob die in Luxemburg ein Konstrukt wählen, weil Ihnen der Herr Eisgruber auf Ihre Frage, Herr Halbleib, der zuständige Chef der Abteilung im Staatsministerium der Finanzen, Thomas Eisgruber, gesagt hat: Alles das, was da in Luxemburg vereinnahmt wird, wird dann den Anteilen zugewiesen, die diese Firmen haben, und zwar in ihrem jeweiligen Sitzland. Das ist Deutschland, Österreich und in einem Fall die Schweiz. Alle müssen sie, wenn sie steuerpflichtig sind, versteuern.

(Volkmar Halbleib (SPD): Warum haben Sie es denn dann gemacht?)

Herr Eisgruber hat Ihnen darüber hinaus aber auch noch gesagt, dass das für die Sparkassen, die Versicherer und die Pensionskassen so gar nicht zutrifft, weshalb es gar kein Steuermodell geben kann; denn jemand, der keine Steuern zahlen muss, kann auch durch ein Modell keine Steuern sparen.

(Volkmar Halbleib (SPD): Warum haben Sie es denn dann gemacht?)

Insofern hat man dann die ganz normale Gestaltung, die bei allen Immobilienerwerben dieser Größenordnung mittlerweile in Europa üblich ist, über Luxemburg gemacht. Auch das wurde Ihnen im Ausschuss gesagt.

Was habe ich mir jetzt noch aufgeschrieben? – Die EnEV hatte ich schon. Die EU: Irgendjemand hat hier gesagt, das, was die CSU hier erzählt, diskreditiert die EU. Das ist überhaupt nicht notwendig; denn so, wie sich die EU in diesem Verfahren benommen hat, macht sie das schön brav selber. Wir haben der EU dieselben Fragen geschickt wie allen anderen, und die EU hat dem Zeugen Almunia die Aussagegenehmigung verweigert. Sie hat seiner Nachfolgerin die Aussagegenehmigung verweigert. Sie hat der Frau Kroes die Aussagegenehmigung verweigert. Sie hat dem Herrn Lienemeyer die Aussagegenehmigung verweigert. Sie hat dem Herrn Koopman die Aussagegenehmigung verweigert. Sie hat einfach jedem Mitarbeiter die Aussagegenehmigung verweigert, sodass wir keinen einzigen Mitarbeiter befragen konnten.

Dann tun Sie hier so, als hätte die EU unsere Fragen beantwortet. Die EU hat keine einzige Frage dieses Ausschusses beantwortet. Sie hat ein Schreiben geschickt und geschrieben: Eure Fragen gefallen uns nicht, wir haben andere, die haben wir hier einmal aufgeschrieben, und danach kommen unsere Antworten. Da wundern Sie sich, dass wir diesen Zeugen keine Bedeutung beimessen, sondern sagen: Das ist doch mehr als verwunderlich, dass schon die Fragen nicht beantwortet werden, geschweige denn eine Aus

sagegenehmigung kommt. Da muss ich Ihnen ehrlich sagen: Das finde ich schon nicht in Ordnung. Da richtet sich die EU aber selber. Da brauchen wir nichts mehr dazutun.