Wir haben in unserem Antrag Maßnahmen genannt. Heute bitten wir Sie, diese zu unterstützen. Sie wissen sehr gut, dass die Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur eine vorläufige und keine abschließende Einschätzung des Gesetzes vorgenommen hat, weil hierzu kein Rechtsgutachten erstellt worden ist. Das ist eine Äußerung unter Vorbehalt. Deswegen bleibe ich dabei: Es war ein Schnellschuss. Es ist populistisch, auf die Bundesebene zu schimpfen. Hören Sie damit auf. Machen Sie sich auf den Weg, und suchen Sie mit uns gemeinsam auf Bundesebene nach einer guten Lösung für die Ärmsten – so sagen Sie es – in unserem Land. Dann wäre allen geholfen.
Danke schön, Frau Rauscher. – Die nächste Rednerin ist Frau Kollegin Gottstein. Bitte schön, Frau Gottstein.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Uns liegen zwei Anträge von der CSU und der SPD zum Familiengeldgesetz vor. Wir müssen in diesem Zusammenhang über zwei Punkte reden. Erstens ist das Gesetz der falsche familienpolitische Ansatz. Zweitens ist es dilettantisch, bürokratisch und widersprüchlich.
Drittens erhöht das Gesetz die CSU-Verdrossenheit. Damit könnte man leben. Aber das Gesetz erhöht auch die Politikverdrossenheit. Das trifft uns alle. Damit können wir nicht leben.
Ich komme zum Antrag. Sie finden Mundart gut – ich auch. Deswegen verstehen Sie mich bestimmt, wenn ich sage: Dieser Antrag ist hinterfotzig.
Ich habe vom CSU-Antrag gesprochen. Das wissen Sie genau. Stellen Sie sich nicht dümmer, als hier irgendjemand ist.
Warum ist die Wahlfreiheit nicht gegeben? – Wir reden von 250 Euro im Monat. Sie tun so, als wäre das jetzt die große Lösung und die Frau, die Familie könnte sich jetzt entscheiden. Die Alleinerziehende kann sich nicht entscheiden; sie kann mit 250 Euro nichts anfangen.
Die Frau, die Teilzeit arbeitet und eingeteilt ist für die Abendkasse, kann sich auch nicht entscheiden. Für 250 Euro bekommt sie niemanden, der ihr Kind in den Randzeiten betreut. Sie braucht einen Kindergarten, der Randzeiten abdeckt.
Der Frau, die – was ja inzwischen auch in einem CSU-Land erlaubt ist – Karriere machen will, helfen die 250 Euro auch nicht.
(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und Abge- ordneten der GRÜNEN – Heiterkeit bei Abgeord- neten der GRÜNEN)
Letztendlich ist es für Geringverdiener ein Tropfen auf den heißen Stein. Jetzt geht es um die Hartz-IV-Empfänger, und das haben Sie vorher nicht geklärt, wenn es Ihnen wirklich um die Wahlfreiheit geht. In einem weiteren Satz steht, dass sie eine gesonderte Anerkennung der Erziehungsleistung wollen, und das will jeder hier. Ich habe vier Kinder, ich weiß, was es heißt, zu erziehen. Das ist eine Leistung, die gerade von den Herren der Schöpfung oft zu gering geachtet wird.
Wenn Sie das wollen, dann machen Sie doch einen Rentenfonds. Ich schlage das nicht zum ersten Mal vor. Machen Sie einen Rentenfonds, zahlen Sie diese 7.000 Euro für zwei Jahre in den Rentenfonds, und die Frau hat eine echte Anerkennung ihrer Erziehungsleistung und fällt nicht in Altersarmut.
Aber – wenn ich mir das als Nebenbemerkung gestatten darf – Sie schaffen ja nicht einmal die drei Rentenpunkte für alle Mütter, obwohl Sie das versprochen haben. Sie bleiben bei zweieinhalb Rentenpunkten ärmlich hängen.
Das Gesetz ist dilettantisch, das Gesetz ist bürokratisch. Das Gesetz ist dilettantisch, die Kollegin Rauscher hat es erklärt. Sie haben es nicht geschafft, die Angelegenheit im Vorfeld zu klären. Ich bin keine Juristin, aber, entschuldigen Sie, oft ist der gesunde Menschenverstand dem auch vorzuziehen. Sie
sagen, dieses Gesetz enthält eine klare Zweckbestimmung: das Kind fördern, Gesundheit fördern, qualitativ
Wissen Sie, das ist genauso klar, als wenn Sie sagen würden: Kind, du gehst jetzt in die Schule, du bekommst zwei Euro, und dafür kaufst du dir eine Butterbreze. Das ist zweckgebunden. Ob das Kind sich die Butterbreze kauft oder die sauren Lutscher oder was es gibt, das haben Sie nicht unter Kontrolle. Genauso ist es bei diesem Gesetz, und deswegen ist es nicht zweckgebunden.
Das Gesetz ist bürokratisch. Wenn Sie Ihr eigenes Gesetz ernst nehmen, müssen Sie überprüfen, ob diese Familie mit ihrem Kind in einem Haushalt lebt und das Kind selbst erzieht. Ich wünsche Ihnen viel Spaß dabei, das zu überprüfen.
Das Gesetz ist widersprüchlich. Auch das hat die Kollegin Rauscher vorhin gesagt. Sie selber haben dafür gesorgt, dass solche Leistungen bundesweit angerechnet werden. Und jetzt wollen Sie in Bayern die Ausnahme. Das ist nicht rechtsstaatlich. Das ist Klientelwirtschaft, und das geht eben auch nicht. Wir leben in einem Rechtsstaat, dann müssen Sie Ihre eigenen Vorschriften auch bitte einhalten.
Deutschland muss jetzt endlich handeln und die explodierenden Zahlungen von Kindergeld für im Ausland lebende Kinder eindämmen.
Da hat er recht. Aber Sie schaffen jetzt einen weiteren Tatbestand, bei dem sehr wohl auch die Kinder im Ausland das Geld bekommen, und nicht nach dem Lebensstandard im Ausland, sondern nach unserem Lebensstandard. Das sind doch Widersprüche.
Wie wollen Sie das dem Bürger erklären, dass das noch einigermaßen nachvollziehbar ist? Letztendlich fördern Sie die Politikverdrossenheit durch das Gezanke, das Sie jetzt wieder anstimmen, indem Sie sagen: Die böse SPD in Berlin hat Schuld. Wissen Sie, was Sie damit erreichen? – Dass der Bürger nicht mehr daran glaubt, dass er gut regiert wird, dass der
Ich finde die Kollegen sehr nett, die in der zweiten Reihe dauernd quatschen. Das macht man eigentlich nicht. Wir sind am Ende der Legislaturperiode.
Lieber Herr Kollege, ich rede nicht von Zwischenrufen, die die Geschäftsordnung vorsieht, ich rede von einem Geratsche mit einem sonoren Männerbass. Das stört den, der vorne redet.