Ich gebe jetzt das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Gesetzentwurf der Abgeordneten Rinderspacher, Schuster, Prof. Dr. Gantzer und anderer und Fraktion (SPD) zur "Änderung des Bayerischen Besoldungsgesetzes – Verdoppelung der Ballungsraumzulage", Drucksache 17/323, bekannt: Mit Ja haben gestimmt 67, mit Nein haben gestimmt 84,
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Margarete Bause, Gisela Sengl, Ulrich Leiner u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Agrarförderung klima- und umweltgerecht gestalten - Greening ernst nehmen! (Drs. 17/1431)
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Horst Arnold, Annette Karl u. a. und Fraktion (SPD) Sicherung und Erhalt des Grünlands in Bayern (Drs. 17/1440)
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Thomas Kreuzer, Angelika Schorer, Gudrun BrendelFischer u. a. und Fraktion (CSU) EU-Recht 1:1 umsetzen, Wettbewerbsnachteile vermeiden (Drs. 17/1465)
Ich eröffne die gemeinsame Aussprache. Erste Rednerin ist Frau Kollegin Sengl. Frau Sengl, bitte schön.
(Von der Rednerin nicht au- torisiert) Sehr verehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich finde es ziemlich schade, dass so wenige da sind. Dieser Antrag betrifft ein Thema, das uns alle angeht und sehr wichtig ist. Ich finde es schade, dass gerade von der CSU so wenige da sind, nachdem die doch immer sagen, dass ihnen die Landwirtschaft und die Bauern so am Herzen liegen.
Der Betreff unseres Antrags lautet: "Agrarförderung klima- und umweltgerecht gestalten – Greening ernst nehmen!" Warum brauchen wir überhaupt das Greening, und was bedeutet es?
In der industriell betriebenen Landwirtschaft sind Tiere und Pflanzen nicht mehr lebendiger Teil der Natur, sondern reine Produktionsfaktoren, die maximale Leistung bringen müssen mithilfe von viel Chemie, hohem Maschineneinsatz und Futtermittelimporten. Das Ergebnis dieser Art von Landwirtschaft ist der dramatische Rückgang der Arten, und zwar aller Arten von Tieren und Pflanzen. Klimaerwärmung durch CO2-Freisetzung, überdüngte Seen, nitratbelastetes Trinkwasser, Bienensterben und verdichtete Böden sind die Ursachen.
Ich zitiere aus einer Studie, die ganz aktuell ist. Es wird Sie sicher überraschen, wer diese Studie herausgebracht hat.
Trotz umfangreicher Förderung im Rahmen von Agrar-, Umwelt- und Vertragsnaturschutzprogrammen aus EU-Mitteln, Bundesmitteln und Mitteln der Bundesländer auf circa 40 % der Agrarflächen sind die landwirtschaftlich genutzten Lebensräume der Agrarlandschaft nach wie vor überwiegend in einem schlechten Erhaltungszustand. Teilweise haben sie sich in den letzten sechs Jahren sogar weiter verschlechtert.
Dieses Zitat stammt aus einer Studie, vorgestellt am 26. März dieses Jahres, vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit mit dem Titel "Die Lage der Natur in Deutschland".
Die Lage ist schlecht, nicht nur in Deutschland, sondern auch in Bayern. Deshalb brauchen wir das Greening. Wenn wir nämlich so weitermachen, vernichten wir langsam unsere eigenen Lebensgrundlagen. Im Greening sind drei verpflichtende Maßnahmen enthalten: Die Anbaudiversifizierung, die Erhaltung des Dauergrünlandes und die Bereitstellung der ökologischen Vorrangflächen.
Zum Grünlandumbruchsverbot, das in unserem Antrag gefordert wird: Dauergrünland ist ein wichtiger Faktor für Klima-, Boden-, Erosions- und Wasserschutz. In den letzten zehn Jahren betrug der Verlust an Dauergrünland 5 %. Diese Entwicklung kann man nur mit einem Grünlandumbruchsverbot stoppen.
Zu den ökologischen Vorrangflächen: Sie sind das eigentliche Herzstück des Greening. Ich muss wieder zitieren; ich habe nämlich schöne Studien ganz offizieller Stellen gefunden: Für Sinnhaftigkeit und Erfolg der ökologischen Vorrangflächen ist ein eindeutiger Ausschluss von Pestiziden und Düngemitteln auf die
sen Flächen unabdingbar. Derart ausgestaltete ökologische Vorrangflächen bergen einen Mehrwert für Gesellschaft und Landwirtschaft.
Das ist die Position des Bundesamtes für Naturschutz, des Umweltbundesamtes und der "Kommission Landwirtschaft am Umweltbundesamt" zur nationalen Umsetzung von ökologischen Vorrangflächen. Die ökologischen Vorrangflächen stellen also einen Mehrwert für uns alle dar, und das soll auch von uns vergütet werden. Subventionen, also Direktzahlungen sind nämlich öffentliche Gelder, die von uns allen erbracht werden. Deshalb sollen wir sie auch für öffentliche Leistungen ausgeben, für Leistungen, die für uns alle gut sind. Direktzahlungen müssen an Bedingungen geknüpft werden, sonst haben sie keine Berechtigung.
Die Greening-Maßnahmen waren ursprünglich viel strenger. Die Einhaltung der Greening-Maßnahmen sollte an den Erhalt der Direktzahlungen gekoppelt werden. Das hätte bedeutet: Nur wer die GreeningAuflagen auch erfüllt, bekommt überhaupt Geld. Diese Koppelung wurde sehr schnell aufgegeben, weil sie politisch nicht durchsetzbar war – Lobbyarbeit der Verbände und bestimmter Industriezweige. Wenn wir jetzt das Greening aber noch mehr aufweichen, indem wir erlauben, dass auf ökologischen Vorrangflächen gedüngt und chemisch gespritzt wird, hätte man sich die ganzen schwierigen, jahrelangen Verhandlungen sparen können.
Der Bauernverband spricht bei den Greening-Maßnahmen immer gern von Zwangsstilllegungen. Wir GRÜNE sagen: Die wahren stillgelegten Flächen sind die Flächen der intensiven Landwirtschaft; denn auf diesen Flächen regt sich nichts mehr – kein zwitschernder Vogel, kein krabbelnder Käfer, keine summende Biene.
Die Produktivität der heutigen Landwirtschaft ist sehr hoch, aber der Preis, den die Umwelt und wir Menschen weltweit bereits jetzt dafür zahlen müssen, ist um ein Vielfaches höher. Wir müssen die Weichen in der Landwirtschaftspolitik anders stellen. Ein echtes Greening ist der erste Schritt. Übrigens wäre auch die Aufwertung des ökologischen Landbaus bei Ausbildung, Beratung und Forschung ein wichtiger Schritt; denn ein Betrieb, der nach EU-Ökoverordnung produziert, fällt automatisch unter die Greening-Auflagen. Wir müssen nicht mehr produzieren, sondern wir müssen qualitativ hochwertiger und ökologischer produzieren. Nur dann können wir Bauern und Bäuerinnen auch bessere Preise für unsere Produkte erzielen; denn schließlich wollen wir eigentlich nicht am Subventionstropf hängen, sondern wollen gerechte Preise für unsere Erzeugnisse.
Wenn man in einem Land für einen Liter Wasser einen höheren Preis verlangen kann als für einen Liter Milch, kann etwas nicht stimmen. Das Überleben der bäuerlichen Landwirtschaft sichert nicht das Produzieren auf Teufel-komm-raus, sondern die Wertschätzung der Gesellschaft für Lebensmittel und deren Hersteller und Verarbeiter.
Vielen Dank, Frau Sengl. Ich darf Ihnen im Namen der Kolleginnen und Kollegen ganz herzlich zu Ihrer ersten Rede gratulieren.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Schade, dass bei der Beratung über diesen Grünlandantrag der Fachminister nicht präsent ist. Ich hoffe, er hat wichtige Verpflichtungen.
Ich meine schon, dass man ihm mitteilen soll, was hier in diesem Zusammenhang gesagt wird. Wenn er auf der Agrarministerkonferenz ist, wird er sicherlich die einschlägigen Interessen vertreten.
Meine Kolleginnen und Kollegen, Grünland besteht aus Flächen, die durch Einsaat oder auf natürliche Weise zum Anbau von Gras oder anderer Grünfutterpflanzen genutzt werden und mindestens fünf Jahre lang nicht Bestandteil der Fruchtfolge des landwirtschaftlichen Betriebes waren. Dazu zählt auch ununterbrochener Anbau von Ackerfutter, Kleegras, Luzerne und Gras. Das ist die vorliegende rechtliche Definition. Tatsächlich ist aufgrund der Biodiversität klar, dass Wiesen und Weiden Lebensräume für unzählige Tier- und Pflanzenarten sind und dass dem Schutz vor Boden- und Wassererosion eine nachhaltige Funktion zukommt.
Rein rechtlich ist jedes Bundesland gemäß einer EUVerordnung verpflichtet, ab einer Grenze von 5 % Verlust einzuschreiten und Dauergrünland zu erhalten, nämlich mit einem Grünlandverbot. Wir in Bayern
haben bayernweit 4 % Verlust, liegen also noch knapp darunter. Sie alle haben die entsprechende Möglichkeit und die Verpflichtung zur Schaffung gleichartiger Lebensverhältnisse. Wenn man sich im Land umsieht, stellt man fest, dass schon einige bedenkliche Werte erreicht sind: im Berchtesgadener Land 10,4 %, in Miesbach 10,12 %, in Bamberg 13,5 %, in Schwabach in Mittelfranken 14,8 %, im Unterallgäu 12,31 %, in Würzburg 10,27 %. Dies alles sind Werte, die oberhalb der Schwelle liegen. Das heißt, dass mehr Grünland als zulässig umgebrochen worden ist.
Wenn wir für gleichartige Lebensverhältnisse sind, kann es nicht sein, dass die eine oder andere Region die Sünden ausgleicht. Deswegen sind wir dafür, dass die Bayerische Staatsregierung ein Grünlandumbruchsverbot erlässt. Dies ist zwingend erforderlich. Letztendlich werden auch im Landkreis von Staatsminister Brunner die 5 % überschritten. Deswegen hat er schon angedeutet, dass er diese Sache insoweit veranlassen möchte.
Andere Länder haben dies bereits getan. RheinlandPfalz, Bremen und Niedersachsen haben schon entsprechende Verordnungen erlassen. Die Frage ist nicht, ob das mit der gemeinsamen Agrarpolitik zu tun hat oder nicht; das ist eine EU-Verpflichtung.
Im Grunde stimmen wir dem CSU-Antrag zu, da er so allgemein gehalten ist, dass man nichts falsch macht, wenn man ihm zustimmt. Sie machen auch nichts falsch, wenn Sie diesen Antrag nicht stellen, weil inhaltlich im Prinzip nichts Konkretes ausgesagt wird.
Anders ist es bei dem Antrag der GRÜNEN. Wir werden uns der Stimme enthalten. Sie wollen die Düngung und den Pestizideinsatz auf ökologischen Vorrangflächen ausschließen. Man muss sich schon einmal vor Augen führen, was dies in der Praxis bedeutet. Wenn unsere Landwirte beispielsweise Gewässerrandstreifen als Vorrangflächen anlegen, dürfen diese nach Ihrem Willen nicht einmal beweidet werden, da mit einer Beweidung automatisch eine Düngung einhergeht. Wenn die Landwirte beispielsweise Ackerbohnen oder Erbsen zur Gewinnung von hochwertigen heimischen Eiweißfuttermitteln anbauen und damit auch den Import von Soja verhindern, kann keine Unkrautregulierung stattfinden. Gerätschaften wie Unkrautstriegel, die bei Biobauern vorhanden sind, sind bei konventionellen Betrieben durchschnittlicher Art normalerweise nicht vorzufinden. Es ist auch nicht zu erwarten, dass wegen einer Ernte von drei Hektar Ackerbohnen eine entsprechende Investition stattfindet. Die Forderung, die Sie stellen, ist zwar nobel, entspricht aber nicht den praktischen Bedürfnissen.
Von daher bitte ich Sie, wieder auf den Boden der Tatsachen zurückzukommen. Die Vermittlungsproblematik von Greening-Themen in der Bevölkerung hat auch etwas damit zu tun, dass keine praktische Akzeptanz vorhanden ist, und zwar sowohl in der Bevölkerung, bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern, aber auch – das ist ganz wichtig – bei den Landwirtinnen und Landwirten selbst. Damit kommen wir nicht weiter.
Ich verstehe Ihr Anliegen, die Flächen auszunehmen. Aber rechtlich ist diese Forderung äußerst problematisch, weil der Umbruch bereits einfachgesetzlich toleriert ist. Wir wollen ja daran arbeiten, dass diese Grenze fällt und ein Verbot stattfindet.