Ich verstehe Ihr Anliegen, die Flächen auszunehmen. Aber rechtlich ist diese Forderung äußerst problematisch, weil der Umbruch bereits einfachgesetzlich toleriert ist. Wir wollen ja daran arbeiten, dass diese Grenze fällt und ein Verbot stattfindet.
Die SPD-Fraktion hat immer für die Ausweisung von ökologischen Vorrangflächen gekämpft, sofern diese bewirtschaftet werden können. Diese Flächen können dazu beitragen, den Verlust von Artenvielfalt zu bremsen und die bayerischen Fluren in ihrer Vielfalt zu erhalten.
Wir haben seit vielen Jahren Konzepte zur möglichen Nutzung vorgelegt. Von den meisten anderen Fraktionen kam dazu sehr wenig. Häufig wurde die EU kritisiert. Es ist ganz klar: Sie ist weit weg und muss immer als böser Bube herhalten. Dabei ist die EU in mancherlei Hinsicht sehr wichtig, wie wir jetzt im Zusammenhang mit der 5-%-Klausel beim Thema Grünlandumbruchsverbot gehört haben.
Alles in allem, meine Damen und Herren: Das Grünland ist ein sehr wichtiger Faktor, nicht nur für die Landwirtschaft, sondern auch für die Biodiversität und letztendlich auch für die vielen Menschen, die in das Land hinausfahren; denn das Grünland prägt unsere Landschaft und damit unsere Gemeinsamkeit. Grünland ist in Bayern flächendeckend vorhanden. Wir haben gehört, dass einige Flächen in diesem Bereich in einem erheblich bedenklichen Zustand sind. Werte von 15 % Verlust können nicht hingenommen werden. Dem kann nur mit einem massiven Genehmigungsvorbehalt, mit einem Verbot von Grünlandumbruch entgegengewirkt werden.
Ich bitte Sie, unserem Antrag zuzustimmen. Wie bereits erwähnt, werden wir dem Antrag der CSU-Fraktion zustimmen. Bei Ihrem Antrag, Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN, werden wir uns aus den genannten Gründen der Stimme enthalten. Wir sind zwar in vielen Sachen beieinander. Aber das ist aus unserer Sicht zu wenig praktikabel und damit auch vor Ort auf Feld und Flur nicht erklärbar.
Danke schön, Herr Arnold. – Die nächste Rednerin ist die Kollegin Angelika Schorer von der CSU-Fraktion. Bitte schön.
: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das, was meine Vorredner erwähnt haben, war sehr interessant. Wir haben erst gestern im Ausschuss intensiv mit unserem Minister diskutiert. Er hat dabei erwähnt, dass er wegen der Agrarministerkonferenz nicht an der heutigen Plenarsitzung teilnehmen kann. Das möchte ich ausdrücklich betonen. Deswegen wird er heute hier nicht reden können. Die Teilnahme von Minister Brunner an der Agrarministerkonferenz ist sehr wichtig, um die bayerischen Interessen zu vertreten. Gerade für unsere bäuerlichen Familienbetriebe ist es enorm wichtig, dass ihre Interessen vertreten werden. Ich danke Ihnen, Herr Kollege Arnold, dass Sie das erwähnt haben. Auch ich möchte dies noch einmal ausführen.
Ich möchte jetzt kurz auf meine Vorredner eingehen. Sie haben erwähnt, dass die Greening-Verhandlungen und das Thema Greening aktuell nicht mehr auf der Tagesordnung stehen. Dies bedeutet natürlich Einschnitte und Veränderungen für die bäuerliche Landwirtschaft in Bayern. In der ersten Säule sind nämlich 30 % der Zahlungen auf ökologische Maßnahmen ausgerichtet. Ich meine, dass das vor dem Hintergrund des ganzen Pakets zum Thema Grünlandumbruch ein wesentlicher Punkt ist.
Mir ist wichtig, heute in diesem Hohen Haus Folgendes deutlich zu machen: Wir haben gestern im Landwirtschaftsausschuss ausführlich über das Bayerische Kulturlandschaftsprogramm diskutiert, in dem viele Maßnahmen genau das aufgreifen, was Sie hier alles erwähnt haben, nämlich die Grünlandverbesserungen und auch das Thema Grünlandumbruch. Wenn man das KULAP einmal anschaut, stellt man fest, dass es wichtige Maßnahmen enthält wie beispielsweise die umweltorientierte Dauergrünlandnutzung und die Grünlandextensivierung durch Mineraldüngerverzicht. Diese Maßnahmen waren nur kombiniert zu machen und haben in Bayern in den vergangenen Jahren den Weg aufgezeigt, wie wir unter der Grenze von 5 % bleiben können. Herr Kollege Arnold, in Bezug auf ganz Bayern war das die richtige Richtung, die man eingeschlagen hat. Aber natürlich haben Sie recht, dass es einzelne Ausreißer gibt.
Wir regen dies alles auch im neuen KULAP an. Mit freiwilligen Maßnahmen wollen wir das umsetzen deswegen unser Antrag "EU-Recht 1 : 1 umsetzen, Wettbewerbsnachteile vermeiden" -, was von der EU vorgegeben wird. Wir setzen nach wie vor hier an.
Sie haben ebenfalls erwähnt – ich denke, auch das ist wichtig -, dass wir unseren Blick auch auf eine umweltgerechte Bewirtschaftung und auf unsere Maßnahmen legen müssen. Unsere Landwirtinnen und Landwirte in Bayern machen das bereits.
Der Erhalt des Dauergrünlands insgesamt ist uns wichtig. Wichtig ist uns auch, hier nicht noch mehr einzuschränken. Wir müssen das Ganze natürlich im Gesamtkontext betrachten, wenn wir über der Grenze von 5 % liegen. Wir werden sehen, was auf der Agrarministerkonferenz und auch auf EU-Ebene hierzu besprochen wird. Auch wir in Bayern müssen diese Grenzen dann einhalten, und wir werden sie auch einhalten.
Wir meinen – das ist nicht nur meine Meinung, sondern auch die Meinung des Ausschusses und der gesamten Fraktion -, dass wir über diese Maßnahmen hinaus bayernweit nicht noch etwas fordern sollten. Wir dürfen unseren Bauern nicht noch mehr zumuten und ihnen nicht eine noch schnellere Umsetzung von EU-Maßnahmen aufbürden. Ich glaube, das ist nicht der richtige Weg.
In Bezug auf die ökologischen Vorrangflächen legen wir Wert auf eine produktive Flächennutzung. Ich bin dankbar dafür, dass mein Vorredner dies erwähnt hat. Das heißt aber auch – schauen wir uns nur einmal den Antrag der GRÜNEN an -, dass wir keinen Wirtschaftsdünger mehr ausbringen und keine Weidehaltung in dem Sinne mehr machen könnten. Auch solche Dinge müssen wir im Blick haben. Solche Dinge dürfen von zusätzlichen Beschlüssen und Entscheidungen hier in Bayern nicht konterkariert werden. Genau das sollten wir beachten. Von daher haben wir in unserem Antrag auch darauf abgehoben, nicht noch mehr oben draufzupacken.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, heute wurde auch schon erwähnt, dass andere Bundesländer, nämlich Niedersachsen, NRW und Rheinland-Pfalz, das Umbruchsverbot schon umgesetzt haben. Warum haben sie dies bereits umgesetzt? - Weil sie schon seit Langem weit über den 5 % liegen. Das muss man an dieser Stelle einmal erwähnen. Diese Länder haben keine freiwilligen Maßnahmen ergriffen und auch nichts auf den Weg gebracht, wie Bayern es getan hat. Es ist erwähnenswert und auch notwendig, dass man mit diesen freiwilligen Maßnahmen 60 % der bayerischen Landwirte und 60 % der bayerischen Fläche erreicht hat. Es ist ein besonderer Wert, dass man diese Fläche in Bayern in besonderer Wirtschaftsweise gepflegt hat.
ausschauen könnte. Dann müssten wir ja in einer Mondlandschaft leben, nicht mit blühenden Wiesen, sauberen Seen und anderen wunderbaren Flächen. Wenn man jetzt zum Fenster hinausschaut, wird man sehen, dass es solche Flächen auch hier in München nicht gibt. Ich denke, das sollten wir nach außen hin nicht so darstellen. Vielmehr sollten wir die Wirklichkeit wahrnehmen, auf unsere freiwilligen Maßnahmen und auf die verpflichtenden Maßnahmen von Brüssel schauen und da einen Kontext finden.
Wir lehnen den Antrag der GRÜNEN und auch den Antrag der SPD ab, weil wir aktuell kein Grünlandumbruchsverbot wollen.
Bleiben Sie bitte noch am Pult, Frau Schorer. – Zu einer Zwischenbemerkung hat sich die Kollegin Sengl gemeldet. Bitte schön.
(Von der Rednerin nicht au- torisiert): Ich habe eine Frage: Sie haben von blühenden Wiesen und sauberen Seen gesprochen. Aber dem ist ja leider nicht mehr so; denn nicht ohne guten Grund hat Minister Brunner die Ökomodellregionen ins Leben gerufen, zum Beispiel bei uns am Waginger See. Das war dringend notwendig, weil wir sonst die EU-Wasserschutzrichtlinie, die ja nächstes Jahr greift, nicht einhalten können. Das ist seit 15 Jahren ein Problem. Wir haben dort eben keine blühenden Wiesen mehr, sondern Wiesen, auf denen höchstens noch zwei Gräserarten wachsen. Der See ist jedes Jahr überdüngt. Da muss etwas passieren. Diese idyllische Landwirtschaft, wie sie so gern gemalt wird, gibt es heute leider nicht mehr. Ich finde, wir in Bayern sollten schauen, dass wir uns wenigstens etwas davon erhalten oder wiedererschaffen. Aber wir dürfen nicht in dieser Turbolandwirtschaft weitermachen.
: Kollegin Sengl, ich stimme mit Ihnen überein, dass es Ausnahmen gibt. Diese Ausnahmen muss man genau anschauen. Der Landkreis Ostallgäu, aus dem ich komme, ist der Landkreis mit den meisten Seeflächen. Wir haben die Gewässergüte nicht nur verbessert, sondern sie mit der Landwirtschaft in hervorragender Weise nach vorn gebracht. Wir hatten auch Probleme.
Das genau ist der Punkt. Wir müssen auf diese Dinge noch besser achten und Verbesserungen vornehmen. Ich erwähne auch den Waginger See. Diesen See nimmt der Minister als Beispiel dafür, dass man noch Verbesserungen erreichen muss. Aber wenn hier zu über 90 % wirklich gute Qualität vorliegt, dann sollte man das auch beachten und in der Öffentlichkeit darstellen.
: Frau Kollegin, Sie setzen auf Freiwilligkeit. Das ist gut so, weil Freiwilligkeit in der Tat Einsicht bedeutet und hilft, das entsprechend voranzubringen. Die Zielmarke wurde aber in manchen Landkreisen gerissen, wie im Landkreis Bamberg mit 13,5 % und im Unterallgäu mit 12,31 %. Ich habe das bereits erwähnt. Wie wollen Sie bei der Freiwilligkeit dafür sorgen, dass etwaige Anträge auf weiteren Grünlandumbruch in einem solchen Landkreis abgelehnt werden? Wie wollen Sie das bewerkstelligen? Glauben Sie, sie sagen, auf KULAP bezogen, wir machen das freiwillig, ihr macht es ja auch freiwillig? So wie die Rechtslage derzeit mit all den Ausnahmen ist, haben die betroffenen Landwirte und Landwirtinnen Anspruch darauf, ihr Grünland umzubrechen. Bamberg wird in Zukunft nicht nur 13,5 % haben, sondern vielleicht 15 oder 16 %, wenn der Aufbruch von Grünlandflächen notwendig ist. Irgendwann wird auf diese Art und Weise auch in unserem schönen Freistaat Bayern die 5-%-Grenze gerissen. Dann können wir nicht mehr anders, weil uns dann nämlich die EU dazu verpflichtet.
: Herr Kollege Arnold, natürlich gibt es diese Ausreißer. Sie haben gestern – und das hat mich gefreut – die Vorstellung des KULAP im Ausschuss positiv bewertet. Dann haben Sie auch erkannt, dass hier weitere, zusätzliche Verbesserungen stattgefunden haben, und zwar auf freiwilliger Basis. Natürlich muss man den Blick darauf haben, diese Programme nicht nur deutlich zu machen, sondern den Landwirten auch die Verbesserungen darzulegen. Wenn wir bayernweit aktuell bei 4,8 % bezüglich der umgebrochenen Fläche sind, dann müssen wir sicherlich auch da noch andere Schritte unternehmen und mehr Beratungen durchführen. Das heißt aber auch:
Wenn die Veränderungen von der EU kommen und die Freiwilligkeit nicht so greift, werden wir natürlich die anderen Maßnahmen automatisch umsetzen müssen, aber nicht vorher und nicht in vorauseilendem Gehorsam.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es wurde schon sehr viel zum Thema Grünlandumbruch und Grünlandumbruchverbot gesagt. Ich möchte nicht alles wiederholen, auch wenn es wiederholenswert wäre.
Die Anträge von SPD und GRÜNEN sind sehr berechtigt. Es ist natürlich ein Problem gerade im Zeichen der Diskussion über Teller und Tank, über die Energiewende und den Grünlandumbruch. Ich selbst bewirtschafte einen reinen Grünlandbetrieb. Darum ist mir diese Problematik sehr bewusst.
Es wurde angesprochen, dass wir in Bayern die 5 % noch nicht erreicht haben. Es gibt natürlich, wie Kollege Arnold gesagt hat, in Bayern schon Bereiche, in denen wir schon sehr weit darüber sind. Wir dürfen das aber nicht verallgemeinern.
Ich stelle zunächst nochmals fest: Grünland ist als CO2-Speicher sehr wichtig. Das hat nicht nur die Wissenschaft schon erwiesen. Aber andererseits muss man auch einmal betonen, dass hinter dem Begriff Grünlandumbruchsverbot auch die Kritik an der Vermaisung der Landschaft steht. In der Diskussion geht dabei die Energiewende etwas unter. Da müssen wir auch ein Stück weit Konsequenzen tragen. Der Mais als Pflanze ist ein sehr guter CO2-Speicher und verarbeitet über die Fotosynthese wesentliche Ansammlungen dieses Stoffes. Das sollten wir hier auch einmal betonen.
Ich fasse zusammen, warum die Debatte berechtigt ist. Wir sollten Grünland unterhalten. Die Probleme mit den Imkern wurden gerade genannt. Diese Probleme hängen aber nicht unmittelbar mit dem Grünlandumbruchsverbot zusammen. Das ist ein weiteres Feld, das wir heute nicht bearbeiten können und wollen.
Es geht auch ein Stück weit um den Schutz des Eigentums. Wir Landwirte sind da gebrannte Kinder, angefangen von der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie bis hin zum Grünlandumbruchsverbot, wenn es denn nun käme. Wir müssen auch ein bisschen darauf achten, dass die Eigentümer nicht alle Rechte abgeben müs
sen; denn jeder hier im Saal, der Eigentümer ist, wird mit Recht darauf verweisen: Wenn wir uns alles vorschreiben lassen müssen und nur noch von Verboten regiert werden, dann wird es problematisch.
Wir, die Fraktion der FREIEN WÄHLER, setzen hier ebenfalls auf ein Stück Freiwilligkeit. Ich erinnere mich an ein Gespräch, das wir in der vergangenen Woche im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hatten, bei dem auch Minister Brunner anwesend war. Er hat die Idee ins Spiel gebracht, dass Landwirte, die Grünlandflächen umbrechen wollen, dies zukünftig bei den Ämtern für Landwirtschaft anmelden könnten. Ich halte das für einen gangbaren Kompromiss; denn allein durch diese Möglichkeit wird hier schon Einfluss genommen. Wir sollten das alle zusammen weiterverfolgen; denn das scheint mir doch ein Ansatz zu sein, hier ein Stück weiterzukommen.
Ich möchte zusammenfassen: Grünlandumbruch wird auch in Zukunft ein Thema bleiben. Wir müssen hier auch ganz genau schauen, wie sich die Energiewende weiterentwickelt. Vielleicht können wir hier noch Dinge gestalten und beispielsweise eine Bremse einsetzen. Aber insgesamt sagen wir FREIEN WÄHLER unter dem Blickwinkel der Eigentumsrechte zu den Anträgen sowohl der GRÜNEN als auch der SPD Nein.
Ich will noch etwas zum Antrag der GRÜNEN zum Thema ökologische Vorrangflächen ergänzen. Hier haben Sie einen Passus eingefügt, der besagt, dass auch Düngung verboten werden soll. Jedem, der sich mit diesem Thema befasst, ist wohl klar, dass dieses Verbot der Bewirtschaftung von Flächen nicht zielgerichtet ist. Flächen sind momentan knapp. Wir werden sie auch im Zeichen der Energiewende brauchen. Wir können hier auch andere Dinge anbauen, die energetisch genutzt werden können. Wenn Sie sagen, dass es dann keinen Einsatz von Pflanzenschutz und keine Düngung geben darf, muss ich Ihnen entgegenhalten: Ich kenne sehr viele ökologisch wirtschaftende Kollegen, die sagen: Düngung – und da nenne ich zum Beispiel den Einsatz von Festmist – stellt die Fütterung des Bodenlebens dar. Lassen Sie sich das bitte alle einmal auf der Zunge zergehen: Fütterung des Bodenlebens. Das ist also ein anderes Verständnis als einfach nur Düngung. Vielleicht kann der eine oder andere mit diesem Begriff etwas anfangen.
Dem Antrag der CSU werden wir zustimmen. Ich muss aber hinzufügen: Er ist schon ein Stück scheinheilig.
- Herr Kollege Kreuzer, lassen Sie mich das noch ausführen. Wir beide sind mit diesem agrarpolitischen Thema schon seit zwei Monaten befasst. Seit die EU besteht, erleben wir immer wieder, dass Vorschriften, die aus Brüssel kommen, in Deutschland umgesetzt und in Frankreich höchstens gelesen werden. Wenn ich aber italienische Kollegen treffe, sagen sie mir, sie haben von der Vorschrift nie etwas gehört.
Liebe Kollegen von der CSU, sorgen Sie bitte dafür, dass es nicht bei Lippenbekenntnissen bleibt. Natürlich müssen wir Ihrem Antrag, der eine Umsetzung 1 : 1 fordert, zustimmen. Es ist schön, wenn das auch in der Praxis passiert. Aber die Vergangenheit lehrt – da muss ich Sie, Frau Aigner, ein bisschen ansprechen -, dass Deutschland und Bayern bei der praktischen Umsetzung von Vorgaben der EU immer noch etwas draufgelegt haben. Da müssen wir aufpassen, und da sind wir alle – nicht nur wir von der Opposition, sondern auch Sie von der CSU-Fraktion – gefordert, den Lippenbekenntnissen praktische Taten folgen zu lassen.