Protokoll der Sitzung vom 27.09.2018

Der Ausbau des Breitbands im ländlichen Raum ist eine besondere Art, die Gewerbeansiedlung in den Kommunen zu unterstützen und deren Eigenständigkeit zu gewährleisten. Deswegen sind wir mit unserer Digitalstrategie und der neuen Mobilfunkpaktstrategie auf einem sehr guten Weg. Reden wir nicht alles schlecht; denn dies kann ein erster Weg sein. Ich gebe allen Rednern insofern recht, als man besonders bei der nächsten Vergabe der Bahnlizenzen automatisch eine optimale WLAN-Versorgung in den Zügen fordern muss, damit die Leute verstärkt mit dem ÖPNV fahren und im Zug arbeiten können. Des

wegen ist es auch notwendig, dass wir uns zukünftig bei diesen Verträgen gut vorbereiten.

Nichtsdestoweniger sind wir ein Rechtsstaat. Wir halten uns an die gegebenen Verträge. Wir können das Telekommunikationsgesetz nicht so abändern, dass alle Partner benachteiligt werden. Deswegen: Rechtsstaatlichkeit ja, bei neuen Ausschreibungen: mehr Sensibilität. Da bin ich voll bei Ihnen. Trotzdem ist Bayern auf diesem Gebiet gut aufgestellt. Reden wir unser Land nicht so schlecht. Wir haben wirtschaftlich die hervorragendsten Leute. Fragen Sie mal bitte im Silicon Valley, welche Breitbandversorgung manche digitalen Zentren dort haben; denn dort sind sie außergewöhnlich schlecht. Wir sind, zum Beispiel in Rosenheim, mit einem Gbit/s bei der Vernetzung für unsere Wirtschaft hervorragend aufgestellt.

Die Gründung digitaler Gründerzentren ist eine tolle Maßnahme des Wirtschaftsministeriums des Freistaates. Dafür bin ich sehr dankbar. Herr Wirtschaftsminister, was Sie für den Freistaat Bayern auf den Weg gebracht haben, ist für ganz Deutschland beispielhaft. Alles Gute und viel Glück für die bevorstehende Wahl! Mögen die Menschen dies auch anerkennen.

(Beifall bei der CSU)

Danke schön, Herr Kollege Stöttner. – Für die Staatsregierung erteile ich dem Staatsminister Pschierer das Wort. Bitte schön, Herr Staatsminister.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich versuche, die erwähnten Dinge auseinanderzunehmen und in eine Logik zu bringen. In dieser Aktuellen Stunde haben wir über Breitband, Mobilfunk und 5G gesprochen. Zum Thema 5G merke ich bescheiden an: Die einzige Person im Hohen Haus, die den Freistaat seit vier Jahren im Beirat bei der Bundesnetzagentur vertritt, steht vor Ihnen. Das bin ich. Die letzte Sitzung hat am Montag stattgefunden. Es geht um die Bedingungen für die Versteigerung der 5G-Frequenzen. Herr Ganserer, das ist der einzige Punkt, bei dem ich Ihnen recht gebe: Bislang konkurrieren bei der Versteigerung auf Bundesebene zwei Ministerien miteinander. Der Finanzminister der Bundesrepublik Deutschland hat Interesse an möglichst hohen Versteigerungserlösen. Der Wirtschaftsminister auf Bundesebene und auch die Länderminister haben Interesse am Ausbau der Infrastruktur. Deshalb nenne ich Ihnen jetzt drei Punkte, die uns bei der Versteigerung wichtig sind:

Erstens. Höhere Versorgungsauflagen. Am Montag wurde darüber gesprochen, dass es keine Diensteanbieterverpflichtung gibt. Auch über das Thema Natio

nal Roaming wurde gesprochen, aber über ein National Roaming auf freiwilliger Basis.

Herr Glauber, Sie haben das Problem des Marktversagens angesprochen. Das Marktversagen ist der Grund, weshalb der Freistaat ein Mobilfunkprogramm auflegt. Beim Breitbandausbau haben wir es schon erwähnt: In der sozialen Marktwirtschaft gibt es auch das Marktversagen. Wenn der Markt versagt, können in einer Marktwirtschaft der Staat oder die Kommunen eingreifen. Jedoch haben Sie einen grundlegenden Fehler gemacht: Roaming funktioniert nur, wenn Infrastruktur vorhanden ist. Erwin Huber, Klaus Stöttner und Klaus Holetschek haben Ihnen das deutlich gemacht. Wo nichts ist, kann ich nichts machen. Der erste missverständliche Punkt, den Sie angeführt haben, betrifft die technische Seite. Für National Roaming brauchen Sie eine Infrastruktur.

(Thorsten Glauber (FREIE WÄHLER): Es ist nicht die Aufgabe der Gemeinden!)

Nein. Es muss ja keine Kommune sein. Entschuldigung – –

(Thorsten Glauber (FREIE WÄHLER): Dann machen Sie es!)

Herr Glauber, der Reihe nach. Wir werden es nicht machen.

(Thorsten Glauber (FREIE WÄHLER): Also gut!)

Roaming gibt es auch nicht zum Nulltarif. Beim Verbindungsaufbau entstehen Kosten. Das wissen Sie auch.

(Annette Karl (SPD): Ja, natürlich!)

Frau Kollegin, Sie haben das auch angedeutet. Die Kosten müssen umgelegt werden. Das sei zur technischen Seite gesagt.

Den zweiten Punkt hat der Kollege Holetschek angesprochen: Roaming verbessert den Wettbewerb nicht. Die Bereitschaft zum Ausbau einer eigenen Infrastruktur sinkt natürlich, wenn die Infrastruktur des Wettbewerbers genutzt werden kann.

Den dritten Punkt dürfen wir auch nicht vernachlässigen: Herr Kollege Glauber, es gibt keine Rechtsgrundlage. Im Telekommunikationsgesetz ist sie nicht verankert. Es geht nicht. Es wird immer wieder angeführt, nach Österreich zu schauen. Herr Kollege Holetschek hat das schon angedeutet. Freiwilliges Roaming ist möglich. Es gibt kein Problem, dass Telefónica, Telekom und Vodafone zusammenarbeiten. Nach der Fusion von O2, Telefónica und E-Plus funktioniert es ja.

Das ist nichts anderes als das, was wir andeuten: freiwillige Zusammenarbeit.

Ich möchte ein Dankeschön an die Kolleginnen und Kollegen aussprechen, die das Programm angeführt haben. Herr Kollege Glauber, bitte schauen Sie in die anderen Bundesländer. Am Montag war ich oben. Dort sitzt neben mir der Herr Untersteller von den GRÜNEN in Baden-Württemberg. Da sitzen der Kollege Olaf Lies, Mitglied der Sozialdemokratischen Fraktion in Niedersachsen, und viele andere. Inzwischen sollen wir darüber berichten, wie wir das zur Verfügung stellen. Es gibt andere Bundesländer, die sich am Mobilfunkpakt nicht beteiligen können. Diese werden sich aber an unserem Programm orientieren. Bitte leisten Sie alle Ihren Beitrag dazu, damit dieses Programm auch ein Erfolg wird. Meine Damen und Herren, in diesem Programm haben wir die Errichtung von 1.000 neuen Masten vorgesehen.

Herr Glauber, ich sage Ihnen eins: Hören Sie mit dem verdammten Populismus auf. Das hat schon der Kollege Holetschek gesagt. Es ist keine Pflichtaufgabe der Kommune. Ich sage es ganz deutlich: Kein Bürgermeister soll danach kommen und sich über einen weißen Flecken beschweren. Wenn er seinen weißen Flecken schließen will, kann er mein Programm in Anspruch nehmen. Wenn er das nicht tut, soll er bitte auch nicht klagen und nicht jammern. Wir werden dieses Programm durchführen. Herr Glauber, auf gut Deutsch gesagt: Wenn ein Bürgermeister nicht den Mut hat, als Bauherr aufzutreten, dann bieten wir ihm, damit es ganz komfortabel wird, das Baukonzessionsmodell an. Er kann dann einen Konzessionär beauftragen, das im Auftrag der Kommune zu machen. Wenn die Kommunen nach der Bindungsfrist fragen, kann ich nur Folgendes sagen: Die Bindungsfrist für den 80-prozentigen Zuschuss, den wir den Kommunen gewähren, wurde von mir von zehn auf sieben Jahre reduziert. Nach sieben Jahren kann er mit dem Mast machen, was er will. Meine Damen und Herren, komfortabler geht es nicht. Für Regionen mit besonderem Handlungsbedarf werden mit dem Programm 90 % der Kosten ersetzt. Den Rest holt sich der Bürgermeister, indem er den Mast an einen Mobilfunkbetreiber vermietet. Ich fördere die Mast-Infrastruktur passiv: Sockel, Mast, Leerrohr und Stromzuführung. Es ist also ein Komfortprogramm. Ich halte nichts davon, dieses Programm schlechtzureden.

Von Mitgliedern dieses Hohen Hauses erwarte ich Folgendes: Wenn ein Pakt geschlossen wird, den die Bayerische Staatsregierung, die drei Mobilfunkbetreiber Telekom, Telefónica und Vodafone und die drei kommunalen Spitzenverbände unterzeichnen, dann ist es ihre Aufgabe, dafür zu sorgen, dass dieser Pakt so schnell wie möglich umgesetzt wird. Wir warten

noch auf die Unterschrift aus Brüssel. Wir haben ordentlich nachgeliefert. Das haben wir sehr schnell gemacht. Ich gehe davon aus, dass die Kommission das genehmigen wird.

Herr Glauber, ich darf Sie beruhigen. Heute Morgen habe ich noch einmal nachgefragt. Ich habe am 1. Juni ein Mobilfunkzentrum in Regensburg eröffnet. Es gibt auch Bürgermeister der FREIEN WÄHLER, die fragen: Herr Minister, wann ist es so weit? – Ich baue es selber. Einige haben auch einen Konzessionär, der das macht. Lassen Sie uns diese Chance aufgreifen.

Herr Ganserer, bei der Infrastruktur gibt es Nachholbedarf. Da gebe ich Ihnen recht. Wir leisten unseren Beitrag dazu, diese Lücken zu schließen. Bitte tun Sie mit dem Gemeindetag, dem Städtetag, dem Landkreistag und den drei Mobilfunkbetreibern alles, um die weißen Flecken im Freistaat schnell zu schließen.

(Beifall bei der CSU)

Danke schön, Herr Staatsminister. – Damit sind die Redezeiten ausgeschöpft. Die Aktuelle Stunde ist beendet. Ich gebe bekannt, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Tagesordnungspunkt 5, zum Klimaschutzgesetz, namentliche Abstimmung beantragt hat.

Bevor ich in der Tagesordnung fortfahre, teile ich Ihnen den Wunsch der Fraktionen mit, den Tagesordnungspunkt 3 um zehn zusätzliche Anträge zu erweitern. Die Ausschüsse haben in dieser Woche noch Anträge beraten, die auf Wunsch der antragstellenden Fraktionen noch in die Anlage zur Tagesordnung aufgenommen werden sollen und bei denen bei der Abstimmung das Votum des jeweils federführenden Ausschusses zugrunde gelegt werden soll. Eine Liste mit den entsprechenden Anträgen und den Voten dazu wurde für Sie aufgelegt. Die Abstimmungsliste wurde ebenfalls dementsprechend ergänzt.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 3 auf:

Abstimmung über Verfassungsstreitigkeiten, Europaangelegenheiten und Anträge, die gemäß § 59 Abs. 7 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden (s. Anlage 1)

Die unter den Nummern 5 und 6 aufgeführten nichtlegislativen Vorhaben der Europäischen Union betreffend "das Lehren und Lernen von Sprachen" und "die gegenseitige Anerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüssen" greifen in die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz der Länder ein. Die federführenden Ausschüsse und der endberatende Ausschuss

schlagen daher eine entsprechende Stellungnahme gegenüber der Europäischen Kommission vor. Die Beschlussempfehlungen wurden für Sie mit aufgelegt. Am Dienstag hat der Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes noch ausstehende Mitberatungen zu den Anträgen, bei denen die Frist verkürzt wurde, abgeschlossen. Es sind dies die unter den Nummern 147, 149 und 170 aufgeführten Anträge. Die Voten der Ausschüsse sind in der Abstimmungsliste enthalten.

Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlagen mit den einzelnen Voten der Fraktionen verweise ich auf die Ihnen vorliegende Liste.

(Siehe Anlage 1)

Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. des jeweiligen Abstimmungsverhaltens seiner Fraktion entsprechend der aufgelegten Liste einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD, der FREIEN WÄHLER und der GRÜNEN. Gibt es Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Herr Muthmann (fraktionslos). Damit übernimmt der Landtag diese Voten.

Ich rufe nun den Tagesordnungspunkt 4 auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung über die Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit (Drs. 17/22908) - Zweite Lesung

Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 24 Minuten, die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Ich eröffne die Aussprache. Der erste Redner ist der Kollege Hoffman. – Bitte schön, Herr Hofmann.

(Vom Redner nicht autori- siert) Frau Vizepräsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir behandeln heute den Gesetzentwurf zur Landeszentrale für politische Bildungsarbeit. Dieser Gesetzentwurf ist bedeutend, weil er einen wichtigen Baustein für die weitere Zukunft unserer Demokratie darstellt. Warum ist er das? – Weil die Landeszentrale für politische Bildungsarbeit mit diesem Gesetzentwurf weitere Aufgaben übernehmen soll. Das möchte ich im Einzelnen noch erläutern.

Wir haben aber auch weitere Maßnahmen getroffen, um die Landeszentrale für politische Bildungsarbeit auf die Zukunft vorzubereiten. Um welche handelt es sich? – Zunächst einmal wird die Landeszentrale zu einer teilrechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts. Wir erwarten davon, dass sie in Zukunft flexibler arbeiten kann. Sie wird weiterhin unter der Leitung des

Kultusministeriums stehen. Wir haben darüber hinaus weitere Dinge beschlossen.

An der Stelle bedanke ich mich ganz herzlich bei allen Fraktionen: Wir hatten in der Ersten Lesung die eine oder andere etwas tiefer gehende Diskussion, aber ich denke, dass wir im Laufe der Arbeit in den Ausschüssen zu einem Konsens gekommen sind. Ich möchte Ihnen auch kurz darlegen, wie der Konsens zustande gekommen ist. Wir haben in Zukunft einen Verwaltungsrat, der sich mit der Arbeit der Landeszentrale beschäftigen wird. Wir haben in dem Bereich auch beschlossen, dass die Anzahl der Mitglieder aus diesem Hause von sieben auf acht erhöht wird und das Gremium unter dem Vorsitz des Kultusministers steht, sodass der Verwaltungsrat insgesamt aus neun Personen besteht.

Anders als im eingebrachten Gesetzentwurf vorgesehen, haben wir in der Diskussion mit den Fraktionen hier im Haus beschlossen, dass die weiteren fünf Vertreter – aus der Staatskanzlei, dem Finanzministerium, dem Wissenschaftsministerium, dem Innenministerium und dem Sozialministerium – an den Sitzungen des Verwaltungsrates teilnehmen können, allerdings dort kein Stimmrecht haben. Somit haben wir acht Vertreter des Hauses und einen Kultusminister. Diese Zahl von neun, vorher acht, wird dazu führen, dass es keine Pari-Pari-Situationen gibt. Ich denke, das ist hilfreich für die weitere Diskussion.

Besonders wichtig war uns – und auch dafür sage ich herzlich Dankeschön an die Kolleginnen und Kollegen der anderen Fraktionen –, dass die Vertreter in dem Verwaltungsorgan für die Landeszentrale für politische Bildungsarbeit mit der absoluten Mehrheit dieses Hohen Hauses in dieses Verwaltungsorgan gewählt werden. Warum? – Die Aufgabe der Landeszentrale für politische Bildungsarbeit ist es unter anderem, extremistische Strömungen mit zu beobachten, die entsprechenden Fake News, von denen wir heute schon gehört haben und die immer wieder gerne auch von Extremisten verbreitet werden, aufzugreifen und letzten Endes auch mit Informationen für die Menschen in unserem Land auszuräumen. Dann kann es natürlich nicht sein, dass möglicherweise nach dem 14. Oktober 2018 hier Vertreter von extremistischen Gruppierungen oder anderen Gruppierungen, die jedenfalls nicht auf dem Boden unserer Verfassung stehen, gleichzeitig versuchen, im Verwaltungsorgan diese Kontrolle mit auszuüben. Deswegen danke ich an der Stelle. Wir werden solche Vertreter nicht zulassen. Insgesamt hat das Hohe Haus die Aufgabe, diese Vertreter im Verwaltungsorgan mit absoluter Mehrheit zu wählen.

Was wird weiterhin die Aufgabe der Landeszentrale sein? – Wir haben einen weiteren Weg gefunden, die Aufgaben der Landeszentrale zu begleiten. Der Verwaltungsrat hat die Möglichkeit, einen Wissenschafts- und Fachbeirat ins Leben zu rufen. Auch das war ein Kompromiss, den wir letzten Endes miteinander gefunden haben. Es soll Sache der Vertreter im Verwaltungsrat sein, zu befinden, ob sie weitere wissenschaftliche Begleitung möchten oder nicht.

Ein Letztes zu dem Thema, wie wir mit unserer Demokratie umgehen: Die Digitalisierung in unserem Land ist im Grunde genommen ein Segen. Wenn man sich ansieht, wie leicht man heutzutage mit den unterschiedlichsten Menschen in Kontakt kommt, ohne jemanden aufsuchen zu müssen, ohne dass man sich an einem bestimmten Ort treffen muss, sondern dass man einfach die Kommunikation über die sozialen Medien herstellen kann, dann ist das zunächst einmal ein Gewinn für die Demokratie. Letzten Endes kann man wesentlich mehr Menschen erklären, was die wichtigen Dinge sind. Wir haben eine größere Reichweite, und das sollte eigentlich zum Segen einer Demokratie sein. Nur: Gleichzeitig gibt es Kräfte, die kein Interesse daran haben, dass unsere Demokratie auch in Zukunft so gut funktioniert wie in der Vergangenheit. Es ist das Wesen von Extremisten, die mit dem Verfassungsrecht, mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht im Einklang stehen, möglichst so viele Informationen zu streuen, dass das Misstrauen in der Bevölkerung wächst. Ansonsten funktioniert Protest nicht, ansonsten funktioniert Extremismus nicht.

Diese Aufgaben werden zunehmen. Ich kann über die sozialen Medien inzwischen nicht mehr feststellen, wer mein Gegenüber ist. Ist es ein Bot, der, gesteuert von Algorithmen und einem Informatiker, Informationen weitergibt, oder ist es ein tatsächlicher Mensch, ein tatsächliches Gegenüber, der tatsächlich ein bestimmtes Problem hat? Dieser Aufgabe Herr zu werden, sich in diesem Zusammenhang im Klaren darüber zu sein, wie wichtig es ist, Demokratie zu schützen, das sollte im Sinne der Landeszentrale für politische Bildungsarbeit auch ein wesentlicher Faktor sein. Deswegen glaube ich, dass wir gut daran tun, die Landeszentrale neu aufzustellen. Dies wird auch dazu führen, dass wir die Stellen bei der Landeszentrale für politische Bildungsarbeit aufstocken. Das ist klar. Wer weitere Aufgaben bekommt, braucht auch mehr Personal, um diese Aufgaben zu bewältigen.

Ich hätte gerne, dass wir heute als Demokraten ein gemeinsames Votum für die politische Bildungsarbeit bei uns im Land abgeben, für die Landeszentrale für politische Bildungsarbeit. Ich erhoffe mir eine breite Zustimmung im Parlament. Ich denke, nach den Vor

besprechungen in den Ausschüssen sind wir da auf einem guten Weg. Ich bedanke mich bei allen, die fleißig mitgearbeitet haben und sich die Köpfe zerbrochen haben, um das auf die Beine zu stellen, und freue mich über Ihre Zustimmung – Danke für die Aufmerksamkeit.