Franz Josef Pschierer

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Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich versuche, die erwähnten Dinge auseinanderzunehmen und in eine Logik zu bringen. In dieser Aktuellen Stunde haben wir über Breitband, Mobilfunk und 5G gesprochen. Zum Thema 5G merke ich bescheiden an: Die einzige Person im Hohen Haus, die den Freistaat seit vier Jahren im Beirat bei der Bundesnetzagentur vertritt, steht vor Ihnen. Das bin ich. Die letzte Sitzung hat am Montag stattgefunden. Es geht um die Bedingungen für die Versteigerung der 5G-Frequenzen. Herr Ganserer, das ist der einzige Punkt, bei dem ich Ihnen recht gebe: Bislang konkurrieren bei der Versteigerung auf Bundesebene zwei Ministerien miteinander. Der Finanzminister der Bundesrepublik Deutschland hat Interesse an möglichst hohen Versteigerungserlösen. Der Wirtschaftsminister auf Bundesebene und auch die Länderminister haben Interesse am Ausbau der Infrastruktur. Deshalb nenne ich Ihnen jetzt drei Punkte, die uns bei der Versteigerung wichtig sind:
Erstens. Höhere Versorgungsauflagen. Am Montag wurde darüber gesprochen, dass es keine Diensteanbieterverpflichtung gibt. Auch über das Thema Natio
nal Roaming wurde gesprochen, aber über ein National Roaming auf freiwilliger Basis.
Herr Glauber, Sie haben das Problem des Marktversagens angesprochen. Das Marktversagen ist der Grund, weshalb der Freistaat ein Mobilfunkprogramm auflegt. Beim Breitbandausbau haben wir es schon erwähnt: In der sozialen Marktwirtschaft gibt es auch das Marktversagen. Wenn der Markt versagt, können in einer Marktwirtschaft der Staat oder die Kommunen eingreifen. Jedoch haben Sie einen grundlegenden Fehler gemacht: Roaming funktioniert nur, wenn Infrastruktur vorhanden ist. Erwin Huber, Klaus Stöttner und Klaus Holetschek haben Ihnen das deutlich gemacht. Wo nichts ist, kann ich nichts machen. Der erste missverständliche Punkt, den Sie angeführt haben, betrifft die technische Seite. Für National Roaming brauchen Sie eine Infrastruktur.
Nein. Es muss ja keine Kommune sein. Entschuldigung – –
Herr Glauber, der Reihe nach. Wir werden es nicht machen.
Roaming gibt es auch nicht zum Nulltarif. Beim Verbindungsaufbau entstehen Kosten. Das wissen Sie auch.
Frau Kollegin, Sie haben das auch angedeutet. Die Kosten müssen umgelegt werden. Das sei zur technischen Seite gesagt.
Den zweiten Punkt hat der Kollege Holetschek angesprochen: Roaming verbessert den Wettbewerb nicht. Die Bereitschaft zum Ausbau einer eigenen Infrastruktur sinkt natürlich, wenn die Infrastruktur des Wettbewerbers genutzt werden kann.
Den dritten Punkt dürfen wir auch nicht vernachlässigen: Herr Kollege Glauber, es gibt keine Rechtsgrundlage. Im Telekommunikationsgesetz ist sie nicht verankert. Es geht nicht. Es wird immer wieder angeführt, nach Österreich zu schauen. Herr Kollege Holetschek hat das schon angedeutet. Freiwilliges Roaming ist möglich. Es gibt kein Problem, dass Telefónica, Telekom und Vodafone zusammenarbeiten. Nach der Fusion von O2, Telefónica und E-Plus funktioniert es ja.
Das ist nichts anderes als das, was wir andeuten: freiwillige Zusammenarbeit.
Ich möchte ein Dankeschön an die Kolleginnen und Kollegen aussprechen, die das Programm angeführt haben. Herr Kollege Glauber, bitte schauen Sie in die anderen Bundesländer. Am Montag war ich oben. Dort sitzt neben mir der Herr Untersteller von den GRÜNEN in Baden-Württemberg. Da sitzen der Kollege Olaf Lies, Mitglied der Sozialdemokratischen Fraktion in Niedersachsen, und viele andere. Inzwischen sollen wir darüber berichten, wie wir das zur Verfügung stellen. Es gibt andere Bundesländer, die sich am Mobilfunkpakt nicht beteiligen können. Diese werden sich aber an unserem Programm orientieren. Bitte leisten Sie alle Ihren Beitrag dazu, damit dieses Programm auch ein Erfolg wird. Meine Damen und Herren, in diesem Programm haben wir die Errichtung von 1.000 neuen Masten vorgesehen.
Herr Glauber, ich sage Ihnen eins: Hören Sie mit dem verdammten Populismus auf. Das hat schon der Kollege Holetschek gesagt. Es ist keine Pflichtaufgabe der Kommune. Ich sage es ganz deutlich: Kein Bürgermeister soll danach kommen und sich über einen weißen Flecken beschweren. Wenn er seinen weißen Flecken schließen will, kann er mein Programm in Anspruch nehmen. Wenn er das nicht tut, soll er bitte auch nicht klagen und nicht jammern. Wir werden dieses Programm durchführen. Herr Glauber, auf gut Deutsch gesagt: Wenn ein Bürgermeister nicht den Mut hat, als Bauherr aufzutreten, dann bieten wir ihm, damit es ganz komfortabel wird, das Baukonzessionsmodell an. Er kann dann einen Konzessionär beauftragen, das im Auftrag der Kommune zu machen. Wenn die Kommunen nach der Bindungsfrist fragen, kann ich nur Folgendes sagen: Die Bindungsfrist für den 80-prozentigen Zuschuss, den wir den Kommunen gewähren, wurde von mir von zehn auf sieben Jahre reduziert. Nach sieben Jahren kann er mit dem Mast machen, was er will. Meine Damen und Herren, komfortabler geht es nicht. Für Regionen mit besonderem Handlungsbedarf werden mit dem Programm 90 % der Kosten ersetzt. Den Rest holt sich der Bürgermeister, indem er den Mast an einen Mobilfunkbetreiber vermietet. Ich fördere die Mast-Infrastruktur passiv: Sockel, Mast, Leerrohr und Stromzuführung. Es ist also ein Komfortprogramm. Ich halte nichts davon, dieses Programm schlechtzureden.
Von Mitgliedern dieses Hohen Hauses erwarte ich Folgendes: Wenn ein Pakt geschlossen wird, den die Bayerische Staatsregierung, die drei Mobilfunkbetreiber Telekom, Telefónica und Vodafone und die drei kommunalen Spitzenverbände unterzeichnen, dann ist es ihre Aufgabe, dafür zu sorgen, dass dieser Pakt so schnell wie möglich umgesetzt wird. Wir warten
noch auf die Unterschrift aus Brüssel. Wir haben ordentlich nachgeliefert. Das haben wir sehr schnell gemacht. Ich gehe davon aus, dass die Kommission das genehmigen wird.
Herr Glauber, ich darf Sie beruhigen. Heute Morgen habe ich noch einmal nachgefragt. Ich habe am 1. Juni ein Mobilfunkzentrum in Regensburg eröffnet. Es gibt auch Bürgermeister der FREIEN WÄHLER, die fragen: Herr Minister, wann ist es so weit? – Ich baue es selber. Einige haben auch einen Konzessionär, der das macht. Lassen Sie uns diese Chance aufgreifen.
Herr Ganserer, bei der Infrastruktur gibt es Nachholbedarf. Da gebe ich Ihnen recht. Wir leisten unseren Beitrag dazu, diese Lücken zu schließen. Bitte tun Sie mit dem Gemeindetag, dem Städtetag, dem Landkreistag und den drei Mobilfunkbetreibern alles, um die weißen Flecken im Freistaat schnell zu schließen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich nehme für die Staatsregierung gerne zu diesem Dringlichkeitsantrag Stellung. Zum Ersten war das bayerische Wirtschaftsministerium, also mein Haus, bis zur Regierungsneubildung für den Medienbereich zuständig. Es war nicht für die öffentlich-rechtlichen Medien, sondern für die Medien im privaten Bereich, also auch für den Medienrat, zuständig.
Zum Zweiten bin ich seit vielen Jahren selbst ehrenamtlich aktiv und führe mit vielen anderen Kolleginnen und Kollegen dieses Hauses einen nicht kleinen Verband mit etwa 40.000 aktiven Mitgliedern. Ich weiß also genau, was das Thema Ehrenamt bedeutet.
Frau Kollegin Gote, schauen Sie sich die Mitglieder der Bürgerallianz an. In der Bürgerallianz sind Verbände vertreten, ohne die die Jugendarbeit, die kulturelle Arbeit und die soziale Arbeit im ländlichen Raum nicht darstellbar wären.
Deshalb weise ich die Kritik mit Entschiedenheit zurück.
Zum Dritten hat sich die Staatsregierung bei der Unterstützung des Ehrenamts in den letzten Jahren nicht auf schöne Worte beschränkt. Kollegen wie zum Beispiel Peter Winter können bestätigen, dass in vielen Bereichen vieles getan wurde. Ehrenamtliches Engagement beispielsweise im musischen oder sportlichen Bereich wäre ohne die finanzielle Förderung der Verbände nicht möglich. Zudem wurden die Investitionskostenzuschüsse, die es in vielen Bereichen gibt, in den letzten Jahren nicht unerheblich angehoben. Des Weiteren gibt es zahlreiche Beauftragte der Staatsregierung für das Ehrenamt, die Ehrenamtskarte und nicht zuletzt das Ehrenzeichen des Bayerischen Ministerpräsidenten, welches Persönlichkeiten verliehen wird, die sich im Freistaat um das Ehrenamt verdient gemacht haben. Da ich Präsident eines Musikbundes mit etwa 800 Ensembleleitern bin, ist mir Menschliches nicht fremd. Die Ensembleleiter bedanken sich bei der Politik für die Förderung und die Unterstützung. Sie beklagen eher das Thema Bürokratie. Über dieses Thema diskutieren wir immer wieder im Hohen Haus. Für die Organisation eines Gauschützenfestes oder eines Bezirksmusikfestes sind die Ordner heutzutage drei- bis viermal so dick wie noch vor 20 Jahren. Wir müssen uns im Hohen Haus alle auf die Brust klopfen. Auch die Abgeordneten im Deutschen Bundestag müssen das tun. Diese Bürokratie auf
allen Ebenen haben nicht Vereinsvorstände, sondern hat zum großen Teil die Politik geschaffen.
Mich stört der Vollzug. Wir sollten auf den Vollzug achten. In 71 Landkreisen und 25 kreisfreien Städten des Freistaates ist der Vollzug unterschiedlich geregelt. Man könnte den Vereinsvorständen das Leben auch leichter machen. Das soll jetzt keine Schelte und kein Vorwurf sein, aber ein Appell an die kommunalpolitisch Verantwortlichen: Ermöglicht Feste, und erschwert diese nicht unnötig durch bürokratische Auflagen!
Jetzt komme ich zu Ihrem Antrag. Ich kann die Zusammensetzung des Medienrates während der Zeit dieser Legislaturperiode gut beurteilen. Im Übrigen war ich selbst einmal Mitglied dieses Gremiums. Ich halte nichts davon, das Gremium ohne vorherige Evaluierung zu erweitern. Wir haben den Rundfunk- und den Medienrat zum 1. Januar 2017 nach langen Diskussionen noch einmal erweitert. Ein Vertreter der Behinderten, ein Vertreter der Migranten und ein Vertreter aus dem Verbandsbereich Freizeit und Tourismus wurden aufgenommen. Ich bin davon überzeugt, dass die derzeitige Zusammensetzung auch die Vielfalt der Gesellschaft abbildet. Wichtig ist eine regelmäßige Evaluierung. Bei der Evaluierung und der Abwägung werden selbstverständlich auch die Interessen der Bürgerallianz berücksichtigt.
Allerdings sollten wir den folgenden Fehler nicht machen: Die Vertreter im Medienrat, egal, aus welchem Bereich sie kommen, sollen nicht nur die Verbandsbrille tragen, sondern in erster Linie die Interessen der Allgemeinheit berücksichtigen. Deshalb ist dieser Antrag zum jetzigen Zeitpunkt nicht zielführend. Ich persönlich halte auch den Inhalt für nicht zielführend. Schauen Sie sich die Gremien in Deutschland an. Mittlerweile haben wir mit dem Medienrat und dem Rundfunkrat mit die größten Gremien. Man kann Gremien aber nicht unendlich aufblasen. Daher lehnen Sie den Antrag bitte ab. Das ändert aber nichts daran, dass sich die Staatsregierung auch weiterhin sehr begeistert für das bayerische Ehrenamt einsetzen wird.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Tourismuspolitik im Freistaat Bayern ist für mich als zuständiger Minister Strukturpolitik und Wirtschaftspolitik per se. Ich möchte noch eine Zahl anfügen. Wir sind tatsächlich Tourismusland Nummer eins. Wir sind, was die ausländischen Gästeankünfte angeht, stärker als jedes andere Bundesland. Wir haben 19 Millionen Gästeankünfte aus dem Ausland; Nordrhein-Westfalen hat wesentlich weniger.
Ein zweiter Punkt. Für mich ist Tourismus neben vielen anderen Wirtschaftsbereichen des Freistaats Bayern eine Leitökonomie mit über 30 Milliarden Euro Bruttowertschöpfung. Die Beschäftigtenzahlen sind genannt worden. Insbesondere ist er ein Wirtschaftsbereich, den wir nicht nur in den Metropolregionen, sondern in ganz Bayern haben. Deshalb ein Dankeschön an all die Personen, die in den letzten Jahren immer Qualität gewährleistet haben, nämlich unsere Hoteliers, unsere Gastronomen und insbesondere die Beschäftigten in unseren Tourismusorten, liebe Freunde.
Ein weiterer Punkt, der mir persönlich sehr wichtig ist: Man kann eine Offensive nicht starten, ohne die Strukturen dafür zu schaffen. Die Strukturen sehen wie folgt aus –von den Vorrednern ist schon angemerkt worden, dass neue Strukturen auch entsprechend Mittel bedingen –: Ich darf in diesem Hohen Haus festhalten, dass die Aufwendungen des Freistaats Bayern im Bereich Tourismus von 64 Millionen Euro auf 100 Millionen Euro jährlich gesteigert werden. Eine solche Steigerung werden Sie in keinem anderen Bundesland finden. Deshalb ein klares Bekenntnis – das geht auch die Haushaltspolitik des Freistaats Bayern an –: Wir setzen auf die Zukunftsbranche Tourismus, und wir bilden das auch im Haushalt des Freistaates Bayern ab, liebe Freunde.
Ein Weiteres ist die Schaffung entsprechender organisatorischer Strukturen. Ich habe entschieden, eine neue Tourismusabteilung im Wirtschaftsministerium zu etablieren. Herr Kollege Glauber, Herr Kollege Hartmann, Frau Fehlner, man braucht auch eine Leitlinie. Diese Leitlinie heißt für mich: Im Freistaat Bayern wird es keinen Tourismus geben, den man unter dem Stichwort Eventtourismus oder Ballermann in den Alpen subsumieren kann, sondern nur einen Tourismus im Einklang mit Mensch und Natur.
Ich werde auch nicht auf Masse setzen, sondern auf Klasse. Alle Förderprogramme, die wir mit dieser Offensive aufstellen, beziehen sich auf qualitätsverbessernde Maßnahmen. Meine Damen und Herren, wir investieren auch in RÖFE. RÖFE ist übrigens die kommunale touristische Infrastruktur. Mit zusätzlichen Fördermitteln bieten wir den Kommunen die Möglichkeit, touristische Leuchttürme zu schaffen.
Zu den zehn Punkten in aller Kürze: Wir werden sehr stark auf das Thema Digitalisierung fokussieren, beispielsweise mit einer Bayern-Cloud für digitale Tourismusdienste. Wir werden das Thema Tourismusmarketing in den Fokus nehmen; als konkretes Beispiel nenne ich das Stichwort "Bayern feiern". Bayern hat eine Vielzahl von traditionsreichen Volksfesten. Wir werden an der Hochschule Kempten – Kollege Klaus Holetschek hat dies erwähnt – in Abstimmung mit den anderen Hochschulen im Freistaat Bayern ein Bayerisches Zentrum für Tourismus etablieren.
Wir werden die Hauptleistungsträger durch neue Förderprogramme zu den Themen "Qualität und Gastlichkeit", "barrierefreie Gastlichkeit" und "Heimatwirtschaften" stärken. Es wird mit der LfA Förderbank Bayern nicht nur Gespräche, sondern auch Veranstaltungen geben, was die Finanzierung im Tourismus angeht. Wir werden gemeinsam mit dem Bayerischen Heilbäderverband die Potenziale für Gesundheitstourismus erhöhen und die Koordination der Tourismuspolitik über die interministerielle Arbeitsgruppe hinaus nochmal verstärken.
Ich will abschließend auf etwas eingehen, was bei den Vorrednern nur zum Teil angesprochen worden ist. Klaus Holetschek, Klaus Stöttner, Erwin Huber und viele andere haben für meine Fraktion in den letzten Wochen und Monaten viele Einzelgespräche geführt. Hier hat sich gezeigt, dass die Branche dankbar für diese Förderprogramme und neuen Initiativen ist. Aber zu diesen Förderprogrammen hat die Branche bei zwei Punkten immer gesagt: Herr Minister, das wäre schön, wenn Sie uns da auch helfen könnten. Wir nennen deshalb abschließend ein paar wenige Punkte. – Es gab keine Veranstaltung, bei der das Thema Bürokratieabbau nicht gekommen wäre. Da mag sich jeder, auch in diesem Hohen Haus selber, an die Brust fassen und überlegen, wie oft wir dazu beitragen, nicht Bürokratie abzubauen, sondern Bürokratie aufzubauen. Darunter leiden die Kleinen mehr als die Großen.
Ich kann Ihnen Gaststätten im Freistaat Bayern nennen, die 180 Jahre alt sind. In diesen 180 Jahren hat
es dort niemals gebrannt und es gab keine Lebensmittelvergiftungen. Aber im Moment machen wir alles, um den Wirten das Leben schwer zu machen.
Frau Fehlner, beim Thema Arbeitszeit empfehle ich Ihnen einen Blick nach Österreich. Österreich macht uns im Moment vor, wie man freiwillig, nicht mit Zwang und Druck, die Arbeitszeit flexibilisieren kann. Eine Arbeitszeitgesetzgebung, wie wir sie heute haben, passt doch nicht mehr in diese Zeit, weder in der Industrie noch im Tourismus. Lassen Sie doch die Beschäftigten entscheiden anstelle der Funktionäre der Gewerkschaften oder der Spitzenfunktionäre Ihrer Partei!
Ich komme zu meinem dritten Punkt. Frau Fehlner, ich werde sorgfältig beobachten, wie die SPD auf Bundesebene mit einer Initiative des Freistaats umgehen wird. Der bayerische Finanzminister und das bayerische Kabinett sind in Bezug auf die sogenannten geldwerten Vorteile für Auszubildende Richtung Berlin aktiv geworden. Das gilt zwar nicht nur für die gastronomischen Betriebe; aber es muss doch möglich sein, dass man in diesem Land in der Hotellerie und Gastronomie einem Auszubildenden, der kostenlos Kost und Logis bekommt, nicht über den geldwerten Vorteil, der zu versteuern ist, einen großen Teil wieder abnimmt. Die klare Ansage der Staatsregierung lautet: Wir wollen, dass der geldwerte Vorteil bei Logis entfällt. Wir wollen ihn bei den Kosten für die Verpflegung um 20 % kürzen. Das wäre ein klares Bekenntnis zu dieser Branche und zu den jungen Auszubildenden, die nicht die höchsten Ausbildungsvergütungen haben, die wir aber dringend brauchen. Es geht darum, diesen Beruf ein Stück weit attraktiver zu machen.
Frau Kohnen, Frau Fehlner, sagen Sie Ihrem Bundesfinanzminister: Lass die Finger vom Thema "Ermäßigter Mehrwertsteuersatz bei den Beherbergungsleistungen". Ich kann Ihnen wie jeder andere nachweisen, dass für den Finanzminister die Reduzierung des Mehrwertsteuersatzes zu Mehreinnahmen geführt hat, nicht zu Mindereinnahmen, weil viele kleine Privathoteliers investiert haben.
Ich komme zu meinem allerletzten Punkt. Herr Hartmann, ich glaube, heute wäre es besser gewesen, Sie hätten den Kollegen Leiner sprechen lassen. Der kommt aus dem Allgäu; er kann das Seilbahnprogramm viel besser beurteilen als Sie.
Wir fördern doch keine Seilbahnen, damit die Wintertouristen auf den Berg rauffahren und auf Skiern wieder runterfahren,
sondern wir fördern den Ganzjahrestourismus. Ich habe angesichts der demografischen Entwicklung ein Interesse daran, dass Menschen unseren Alpenraum erleben können, meine Damen und Herren. Hören Sie deshalb mit der Diffamierung dieses Seilbahnprogramms auf! Gehen Sie in die Tourismuskommunen im Allgäu und in anderen Regionen. Die begrüßen dieses Programm, meine Damen und Herren.
Herr Kollege Glauber, was den Ochsenkopf angeht, können wir uns gern alle nochmal unterhalten. Es geht letztlich um die Gesellschaftsstruktur am Ochsenkopf. Da kann man sich sicherlich trefflich streiten. Wir hatten im Allgäu selber solche Themen und haben sie durch eine Änderung der Gesellschafterstruktur hinbekommen.
Herr Hartmann, zum LEP: Sie werden keinen Architekten, keinen Planer und erst recht keinen Investor finden, der heute noch eine anonyme Betonbettenburg ins Allgäu stellt. Dort baut man landschafts-, natur- und umweltverträglich, ohne dass wir ihnen das vorschreiben müssen, weil sie das Thema Naturverträglichkeit als Alleinstellungsmerkmal entdeckt haben.
Insofern ist dieses 10-Punkte-Programm mit Geld und Organisationsstrukturen hinterlegt. Lassen Sie uns gemeinsam die Erfolgsgeschichte des bayerischen Tourismus weiterschreiben. Herzlichen Dank, alles Gute.
Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es fällt schwer, Herr Kollege Aiwanger, Ihnen zu folgen, aber nicht, weil wir intellektuell nicht in der Lage dazu wären, sondern weil Sie hier energiepolitischen Nonsens erzählen.
Ich glaube, Ihre energiewirtschaftlichen Kenntnisse beschränken sich darauf, dass Sie einen Lichtschalter bedienen können, auf mehr nicht.
Vielleicht noch einmal zur Erinnerung, Herr Kollege Aiwanger: Am 1. Juli 2015 haben
die drei Parteivorsitzenden eine energiepolitische Vereinbarung geschlossen. Am 21. Dezember 2015 wurde im Deutschen Bundestag das Bundesbedarfsplangesetz geändert und ergänzt; die HGÜ-Trassen SuedOstLink und SuedLink wurden festgeschrieben. Das heißt: Wenn Sie etwas ändern wollen, ist der Adressat nicht der Bayerische Landtag, sondern der Deutsche Bundestag. Dem Deutschen Bundestag gehören Sie nicht an, und Sie werden ihm auch nie angehören. Das ist auch gut für die Bundesrepublik Deutschland.
Ich komme zur Notwendigkeit der Trassen. Sie sprechen immer von regionaler und dezentraler Energieversorgung. Nun haben Sie anscheinend immer noch sehr gute Beziehungen zur Landrätin des Landkreises Regensburg; das sei Ihnen durchaus gegönnt. Die Dame erzählt der Welt immer, dass man einen Landkreis mit Windrädern, mit Photovoltaikanlagen und einigen Biogasanlagen energieautark versorgen kann. Ich sage Ihnen jetzt an dieser Stelle: Ich erwarte von der Landrätin, die Ihrer Partei angehört, ein klares energiepolitisches Konzept, aus dem hervorgeht, wie sie gedenkt, den Landkreis Regensburg energieautark mit regenerativen Energien zu versorgen, wie viele Windkraftanlagen sie bauen wird, wie viele Photovoltaikanlagen errichtet werden sollen und wie viele Biogasanlagen gebaut werden sollen. Alles andere ist Wählertäuschung, meine Damen und Herren!
Zweiter Punkt. Herr Aiwanger, versuchen Sie heute mal, jungen Menschen, Menschen aus der Wirtschaft zu erklären, dass wir im Norden der Bundesrepublik Deutschland gigantische Windparks errichtet haben.
Diesen Strom müssen wir abregeln; wir müssen den Betrieb dieser Windkraftanlagen abregeln,
weil wir den Strom nicht transportieren können. Jetzt bitte ich Sie – das ist ja nicht so weit entfernt –, mal in die Tschechische Republik zu fahren. Unterhalten Sie sich mit dem tschechischen oder auch mit dem polnischen Wirtschaftsminister. Die werden Ihnen sagen: So funktioniert es nicht mehr in Europa, dass ihr eure erneuerbaren Energien ausbaut, ohne die Netze auszubauen, weil ihr damit unsere Netze in Polen und
Tschechien instabil macht. Das Ganze nennen wir im Fachjargon Redispatch. Ich buchstabiere es Ihnen gerne nochmal. Das heißt nichts anderes – versuchen Sie, das jetzt einmal zu kapieren – als: Wir zahlen oben dem Betreiber der Windkraftanlage 95 % der Entschädigung, obwohl sich das Windrad gar nicht dreht, weil wir die Anlage vom Netz nehmen müssen.
Hier unten im Süden müssen wir Reservekraftwerkskapazitäten hochfahren. Das zahlt die bayerische Wirtschaft, das zahlen die bayerischen Verbraucher.
Herr Aiwanger, das ist nicht unsere Politik,
das ist Politik der Bundesrepublik Deutschland. Und deshalb sind Sie die letzten Mohikaner, was dieses Thema angeht, Herr Aiwanger.
Das haben alle kapiert, nur Sie nicht. Sie wollen es nicht kapieren – das weiß ich –, weil es draußen im Bierzelt, im Festzelt und bei Kommunalpolitikern ganz gut ankommt, wenn man wieder einmal ordentlich drein drischt. Aber verantwortliche Politik, meine Damen und Herren, sieht anders aus.
Nächster Punkt: Diese Energiewende – –
Diese Energiewende findet auch in enger Übereinstimmung mit den Verbänden der Wirtschaft, in enger Verbindung und Abstimmung auch mit vielen gesellschaftlichen Gruppierungen statt, nicht zuletzt auch in Abstimmung mit der Landwirtschaft, auch mit der bayerischen Landwirtschaft. Sie haben in der letzten Zeit, was diese Trassen angeht, aus Sicht der Landwirtschaft zwei Dinge gehört: Wir wollen das Thema Ausgleichsflächen geregelt haben, und wir wollen eine vernünftige Entschädigung. In beiden Bereichen, meine Damen und Herren, sind wir in einem sehr konstruktiven Dialog mit dem Bayerischen Bauernverband, in anderen Bundesländern auch mit dem Deutschen Bauernverband. Wir haben es geschafft, das Thema Ausgleichsflächen im Rahmen der Bayerischen Kompensationsverordnung so zu regeln, dass
wir nur minimal-invasiv Ausgleichsflächen brauchen. Es gibt eine Übereinkunft mit dem Bayerischen Bauernverband über eine großzügige Entschädigung, bezogen auf den Verkehrswert, was die Eintragung der Grunddienstbarkeit ins Grundbuch angeht. Die zweite Säule ist eine Entschädigung während der Bauphase bis über mehrere Vegetationsperioden hinweg. Auch beim dritten Thema, den wiederkehrenden Leistungen, hat sich die Bayerische Staatsregierung ganz klar positioniert.
Herr Aiwanger, Ihnen persönlich und den FREIEN WÄHLERN halte ich aber Folgendes vor: Einen modernen Industriestandort wie den Freistaat Bayern, ein Lastzentrum in Niederbayern – sagen Sie bitte mal den Betriebsräten in Niederbayern bei BMW, lieber Bernhard, und anderer Firmen, wie leichtfertig eine politische Gruppierung mit dem volkswirtschaftlichen Wohlstand dieses Landes spielt – kann man nicht mit Photovoltaik und Windkraft und Biogas versorgen. Das funktioniert nicht.
Das sagt Ihnen jeder. Und deshalb ist es unverantwortlich, was Sie hier machen. Das ist reinster, purster Populismus.
Allerletzter Punkt: Wir belassen es nicht dabei. Wir bauen die erneuerbaren Energien weiter aus. Der Freistaat Bayern hat als erstes Bundesland von den Möglichkeiten Gebrauch gemacht, die Flächenkulisse zu erweitern. Das heißt: Im Freistaat Bayern können wieder großflächige Photovoltaikanlagen in sogenannten benachteiligten Gebieten errichtet werden. Wir setzen weiterhin auf Biogas. Wir wollen einen begrenzten Ausbau bestehender Querbauwerke an Wasserkraftwerken, nicht neuer Querbauwerke. Unser Dreiklang bleibt gleich – hier unterscheiden wir uns, lieber Kollege Stümpfig, lieber Kollege Bernhard Roos, gar nicht so sehr –, indem wir sagen: Dieses Land braucht Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit – meine Damen und Herren, mal Hand aufs Herz: Wir sind die Nummer zwei in Europa; vor uns liegt nur noch Dänemark, was den Strompreis für Verbraucher und Industriekunden angeht; das ist also die zweite große Herausforderung – und drittens: Wir brauchen weiterhin einen Zubau der erneuerbaren Energien, was die Umweltverträglichkeit angeht. Das ist unser Dreiklang.
Abschließend will ich den Kollegen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD antworten: Was dieses Thema angeht, gab es große, fraktionsübergreifende Übereinstimmung; ausgenommen war lediglich, wie
gesagt, die energiepolitische Geisterfahrt des Kollegen Aiwanger.
Eines kann ich mir allerdings jetzt nicht ersparen, lieber Bernhard. Das muss jetzt noch sein. Der Bayerischen Staatsregierung Versagen vorzuwerfen,
passt nicht, wenn dieser Vorwurf aus dem Mund des Vertreters einer Partei kommt, die nach wie vor in Nordrhein-Westfalen leidenschaftlich auf Kohle setzt.
Wir sind nicht die Kohle-Fraktion; die Kohle-Fraktion seid immer noch ihr. – Herzlichen Dank.
Herr Aiwanger, jetzt haben Sie gerade wieder den Beweis dafür geliefert, dass Sie null Komma null von der ganzen Thematik verstehen.
Wie können Sie sich in diesen Plenarsaal stellen und sagen: Aber rechnerisch ist das möglich? – Rechnerisch, Herr Kollege Aiwanger, ist der Freistaat Bayern seit längerer Zeit energieautark. Aber es gibt halt die drei Buchstaben K, D und F: kalt, dunkel und Flaute.
Da hilft mir die rechnerische Leistung überhaupt nichts. Damit Sie es mir wirklich glauben, lassen Sie mich als Kronzeugen einen CSU-Bürgermeister benennen. Es gibt, lieber Thomas Kreuzer, im wunderschönen Allgäu die Gemeinde Wildpoldsried, die sich als energieautark bezeichnet. Dort gibt es viele Photovoltaikanlagen und viel Biogas. Aber wenn ich den Herrn Bürgermeister frage, wie groß die Bereitschaft ist, die Gemeinde vom Netz abzukoppeln, kommt ein Stirnrunzeln; so habe er das auch wieder nicht gemeint; denn es könnte ja sein, dass Sonne und Wind einmal nicht im erforderlichen Umfang verfügbar seien.
Zum letzten Punkt, Herr Aiwanger: Machen Sie sich einfach einmal die Mühe und fahren nach Werlte. Dort gibt es eine Power-to-Gas-Anlage, von Audi betrieben. Vielleicht haben Sie das schon getan; dann haben Sie es aber auch nicht verstanden. Wissen Sie, es ist kein Problem, mit Überschussstrom aus Photovoltaikanlagen mit einem elektrolytischen Verfahren Wasserstoff zu erzeugen.
Da fügen Sie CO2 hinzu, und Sie erzeugen künstlich Methan. Aber fragen Sie bitte einmal nach dem Wirkungsgrad. Der Wirkungsgrad geht rapide nach unten.
Wenn Sie von dem Gas wieder rückverstromen wollen, geht der Wirkungsgrad noch weiter herunter. Dann müssen Sie den Leuten auch sagen, wer das bezahlen soll. Power to gas ist im Massenbetrieb derzeit nicht darstellbar und auch nicht finanzierbar.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Was den Erhalt des Meistervorbehalts angeht, war selten so viel Harmonie hier im Hause. Ich
will mich herzlich dafür bedanken, dass es quer durch die Fraktionen den Konsens gibt, am Meistervorbehalt festzuhalten. Der Fairness halber will ich allerdings anmerken, dass es eine Fraktion gibt, die gemeinsam mit der Staatsregierung in den letzten Jahren alles unternommen hat, um diesen Meistervorbehalt – –
Moment. Die sitzt hier.
Die CSU-Fraktion hat sich in vielen Anträgen, Aktuellen Stunden und Diskussionen mit dem Thema Meistervorbehalt beschäftigt. Keine andere Landesregierung, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, hat sich in den vergangenen Jahren so intensiv zum Meisterbrief bekannt wie die Staatsregierung. Wir haben immer gesagt: Für uns gilt die Gleichwertigkeit der beruflichen und der akademischen Bildung. Dazu habe ich vonseiten der Opposition meistens sehr wenig gehört.
Im Zweifel waren Sie doch diejenigen, die gesagt haben, es geht um eine Steigerung der Akademikerquote.
Wir haben gesagt: Gleichwertigkeit der akademischen und der beruflichen Bildung, meine Damen und Herren!
Ich erinnere außerdem an die Diskussion, die in jedem Jahr geführt wird, wenn die OECD ihren Bildungsbericht abgibt und der Bundesrepublik nachweisen will, wir hätten zu wenige Akademiker, und dabei vergisst, dass es in Deutschland auch die Techniker- und die Meisterausbildung gibt.
An dieser Stelle will ich auch darauf hinweisen, was die Staatsregierung in den letzten Jahren unternommen hat, um das Handwerk und die duale Ausbildung zu stärken. Ich liste dazu nur ein paar Punkte auf: Erstens. Kampagne "Elternstolz". Zweitens. Kampagne "Macher gesucht". Drittens. Am Montag werden das Kultusministerium, das Wirtschaftsministerium und das Sozialministerium mit der bayerischen Wirtschaft, mit Vertretern der VBW, der IHK und des
Bayerischen Handwerkskammertags, den Pakt für berufliche Bildung unterzeichnen. Nennen Sie mir etwas Vergleichbares, das in einem der Bundesländer gemacht wird, in denen Sie an der Regierung sind. – Fehlanzeige, meine Damen und Herren!
Als Nächstes werden wir 27 Millionen Euro im Nachtragshaushalt bereitstellen. Frau Kollegin Karl, ich bitte aufzupassen, weil Sie vorhin die Berufsschulen angemahnt haben. Kein Bundesland investiert in die Infrastruktur seiner Berufsschulen so viel wie der Freistaat Bayern, meine Damen und Herren.
Die Berufsschulen in den Ländern, in denen Sie regieren, sind die Berufsschulen von Vorgestern. Wir bauen die Berufsschulen von Morgen, wir machen sie fit für das Thema Industrie 4.0 und viele andere Dinge.
Warum wir für den Meistervorbehalt sind, hat schon Herr Kollege Straub angedeutet: Er ist ein Qualitätsnachweis. Er umfasst den Verbraucherschutz und das Bekenntnis zur qualifizierten Ausbildung. Wir haben deshalb den Meistervorbehalt immer leidenschaftlich verteidigt.
Liebe Freunde und Kollegen von der Opposition, schauen wir doch in das Jahr 2003 zurück. Damals regierte in Deutschland Rot-Grün. Es gab 94 Berufe unter dem Meistervorbehalt. Am Schluss sind 41 geblieben. Jetzt sage ich Ihnen einmal, wer sich mit Leidenschaft dafür eingesetzt hat, dass 41 Berufe geblieben sind. Das war der frühere bayerische Wirtschaftsminister Dr. Otto Wiesheu – sonst niemand.
Das Ergebnis ist nicht im Deutschen Bundestag, sondern in den Verhandlungen des Vermittlungsausschusses erarbeitet worden. Frau Karl, damals war es die rot-grüne Regierung, die die Zahl der Berufe mit Meistervorbehalt auf 29 reduzieren wollte.
Wir, die Bayerische Staatsregierung und Otto Wiesheu, haben für den Erhalt der 41 Berufe gekämpft. Frau Karl, es gab eine ganz einfache Begründung. Damals hat Otto Wiesheu ein wichtiges Argument vorgelegt: Ich will den Meistervorbehalt insbesondere in den Berufen mit einer hohen Ausbildungsleistung. Ihm ging es um die jungen Menschen, die eine qualifizierte Ausbildung erhalten sollten.
Herr Kollege, was sagt Ihnen das Wort "Vermittlungsausschuss"? – Es bedeutet, dass es am Ende einen Kompromiss gibt. Wir waren für 41 und Sie für 29 Berufe unter Meistervorbehalt. Wenn es nach Ihnen gegangen wäre, gäbe es in Deutschland gar keinen Meistervorbehalt mehr.
Nennen Sie mir eine Initiative von Ihnen gegenüber der Europäischen Kommission. – Fehlanzeige!
Ich komme zum letzten Punkt. Selbstverständlich würde ich mich freuen, wenn es weitere Berufe unter Meistervorbehalt gäbe. Das gilt insbesondere für die zulassungsfreien Berufe, die eine hohe Ausbildungsleistung aufweisen. Wer jedoch zu viel zu schnell will, verliert manchmal alles. Ich erinnere an die Debatte zum Dienstleistungspaket, die wir vor wenigen Wochen geführt haben. Auch hierzu gibt es eine klare Aussage der Staatsregierung. Deshalb unser Angebot: Zuerst sauber, sachlich und rechtlich prüfen, ob das Ganze EU- und verfassungskonform möglich ist. Dann können wir entscheiden.
Herr Häusler, ich möchte mich ganz konkret zum Meisterbonus äußern. Die Staatsregierung hat von sich aus vorgeschlagen, den Meisterbonus von 1.000 Euro auf 1.500 Euro zu erhöhen. Ich kenne die politische Genese der FREIEN WÄHLER ganz gut. Wenn etwas von der Regierungsfraktion kommt, heißt es bei Ihnen immer: Darf es noch ein bisschen mehr sein. Diese Forderung kommt immer, egal, ob wir über Lehrerstellen, den Meisterbonus oder über andere Themen diskutieren. Die Staatsregierung und die Regierungsfraktion haben jedoch eine haushaltspolitische Verantwortung.
Ich komme zum zweiten Punkt. Mir ist bislang der heldenhafte Einsatz der FREIEN WÄHLER auf Bundes- und Europaebene zum Erhalt des Meistervorbehalts verborgen geblieben. Im Deutschen Bundestag sind Sie nicht vertreten. Im Europäischen Parlament sind Sie nur durch die frühere Landtagsabgeordnete Ulrike Müller vertreten. Aber auch von dort sind mir keine nennenswerten Aktivitäten zum Erhalt des Meistervorbehalts bekannt.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst, Herr Kollege Hartmann, Sie lagen mit dem Thema durchaus richtig. Bei den Ausführungen lagen Sie aber, wie nicht anders zu erwarten, wieder einmal voll daneben. Das resultiert aus einem ganz einfachen Grund: Sie haben die verschiedenen Politikbereiche wieder einmal kräftig gegeneinander ausgespielt. Für uns in der Staatsregierung geht es bei diesem Thema darum, Umwelt-, Klima-, Verkehrs- und Industriepolitik in der Gesamtschau zu sehen. Was Sie aber machen, das ist die Diffamierung einer Schlüsselbranche der Bundesrepublik Deutschland und des Premiumstandortes Freistaat Bayern, was die Automobilwirtschaft anbelangt. Das weise ich mit aller Entschiedenheit zurück.
Herr Hartmann, Sie sagen, Diesel habe keine Zukunft. Moderne Dieseltechnologie – Deutschland ist führend in der Dieseltechnologie – hat vielleicht mehr Zukunft als die GRÜNEN im Freistaat Bayern. Meine Damen und Herren, die GRÜNEN in Bayern sollten sich am Kollegen Kretschmann, dem baden-württembergischen Ministerpräsidenten, orientieren. Er hat erkannt, dass es allein mit Verbotsmentalität und Gängelung nicht geht. Ich weiß nicht, ob er die bayerischen GRÜNEN gemeint hat, aber er hat einige Teile der GRÜNEN für verrückt erklärt, nämlich dieje
nigen, die ein fixes Ausstiegsdatum für Verbrennungsmotoren fordern. Meine Damen und Herren, überlegen wir doch einmal: Bis zum Jahr 2030 gibt es gerade einmal zwei Modellzyklen bei BMW und Audi. Wer plant, innerhalb von nur zwei Modellzyklen aus der Verbrennungsmotor-Technologie auszusteigen, beschädigt die bayerische Wirtschaft insgesamt nachhaltig. Deshalb lehnen wir ein Fahrverbot sowie ein Ausstiegsdatum konsequent ab.
Herr Hartmann, Sie haben ein Problem. Zwischen Ihnen, den bayerischen GRÜNEN, und Herrn Kretschmann gibt es einen großen Unterschied.
Herr Kretschmann hat etwas, das Sie nie haben werden. Er hat die Regierungsverantwortung. Sie haben keine Regierungsverantwortung und werden sie auch nie haben. Das ist auch gut so.
Wir brauchen keine politische Verbots- oder Vorschriftskultur. Wir wollen innovative Technologien. Die Elektromobilität muss überzeugen. Deshalb wollen wir einige Punkte ganz konsequent vorantreiben. Wir wollen Anreize für eine schnelle Modernisierung der Diesel-Fahrzeugflotten schaffen. Herr Kollege Glauber, dabei geht es nicht um Abwrackprämien. Es geht um ein Anreizsystem. Erklären Sie mir, warum bei der Kfz-Steuer zwischen Dieselnorm 3 und 6 keine Differenzierung vorgenommen wird. Ich will eine Privilegierung der modernsten Dieseltechnologie in der Steuerpolitik. Dies gilt nicht für die alten Dreckschleudern; die neueste Dieseltechnologie wollen wir privilegieren.
Wir sitzen zwar in Berlin, aber leider nicht alleine. Das ist der Punkt.
Wir setzen zweitens auf moderne Antriebstechnologien wie die Elektromobilität. Drittens setzen wir auf die Zusammenarbeit mit der deutschen und der bayerischen Automobilwirtschaft. Die gemeinsame Erklärung mit der bayerischen Automobilwirtschaft und Fahrzeugindustrie atmet auch diesen Geist. Liebe Kollegen von der Opposition, an diesem Geist orientieren sich inzwischen auch andere Ministerpräsidenten, die über Automobilstandorte verfügen. Nicht nur Herr Kretschmann, sondern auch Herr Weil in Niedersachsen und Herr Bouffier in Hessen – leider haben bei Opel die Franzosen das Sagen – orientieren sich an dieser Erklärung.
Herr Rinderspacher, ich gebe Ihnen recht, im ÖPNV muss viel passieren. Ich kann Ihnen prophezeien, dass wir die Kommunen beim Thema ÖPNV nicht aus der Verantwortung entlassen werden. Mit Herrn Kollegen Reiter und Herrn Kollegen Maly haben Sie jede Menge Möglichkeiten, einen guten ÖPNV voranzutreiben. Wir wollen auch den "Green City Pakt" gemeinsam angehen.
Herr Rinderspacher, in einem Punkt will ich Ihnen ausdrücklich recht geben. Die Taktgeber bei der Elektromobilität werden nicht unbedingt deutsche oder europäische Konzerne sein. Derzeit wird der Takt sehr stark von China angegeben. In diesem Jahr war ich selber im Rahmen von Delegationsreisen, einmal in Begleitung des Herrn Ministerpräsidenten, in China. Sie haben die Zahlen zu Recht genannt: In China werden 43 % aller Elektrofahrzeuge weltweit gebaut. Dort fahren 650.000 E-Fahrzeuge. Ich darf Ihnen versichern, dass wir uns in enger Abstimmung mit der IG Metall und Herrn Wechsler befinden. Ich bedauere zutiefst, dass wir derzeit keine bundesdeutsche oder bayerische Batteriezellen-Fertigung haben. Wenn ich unter die Haube der Elektrofahrzeuge schaue, bemerke ich, 80 % der Batterien kommen aus Asien. Aus diesem Grund nimmt die Staatsregierung sehr viel Geld, nämlich 130 Millionen Euro, in die Hand für den Ausbau der Forschungslandschaft, den Aufbau von Modellregionen, für Vorzeigeprojekte für Elektromobilität und für die Clusterstrategie Elektromobilität.
Der Umweltbonus wurde angeführt. Die Kaufprämie hat nicht den Erfolg gebracht, den wir uns erwartet haben. Sie würde für 300.000 Fahrzeuge reichen. Der Absatz ist derzeit jedoch noch schleppend. Ein Thema nehmen wir jedoch besonders ernst. Ich lade Sie von der Opposition ein, uns dabei tatkräftig zu begleiten. Das wird eine gemeinsame Aufgabe der Staatsregierung, der Landespolitik, der Kommunen und der Wirtschaft sein. Dabei handelt es sich um den Ausbau der Ladestationen im Freistaat Bayern. Im Rahmen des Bundesförderprogramms von Verkehrsminister Dobrindt in Höhe von 300 Millionen Euro werden bis zum Jahr 2020 200 Millionen Euro für die Schnelllade-Infrastruktur und 100 Millionen Euro für die Normallade-Infrastruktur zur Verfügung gestellt. Ich darf Ihnen versichern: Wir starten auch ein eigenes bayerisches Förderprogramm zur Ladeinfrastruktur. Das Bundesförderprogramm vom März und April war bereits ein voller Erfolg.
Herr Rinderspacher, Sie haben eine konkrete Frage gestellt und haben das Recht auf eine konkrete Antwort. Wir werden am 1. September 2017 – nicht 2018 oder 2019 – die Förderrichtlinie für unser Förderprogramm zur Ladeinfrastruktur in Kraft setzen. Wir haben uns im Wirtschaftsministerium ein ehrgeiziges
Ziel gesetzt. Wir wollen bis zum Jahr 2020 7.000 öffentlich zugängliche Ladesäulen im Freistaat Bayern zur Verfügung stellen. Wenn ich großzügig rechne, verfügen wir derzeit über rund 1.500 Ladesäulen. Das bedeutet, dass noch viel zu tun ist. Wir laden alle Kommunen, alle juristischen Personen und alle Privatpersonen ein, sich für dieses Thema zu engagieren. Hinsichtlich der gesetzlichen Rahmenbedingungen bedanke ich mich ausdrücklich bei unserem Justizminister, der auf Bundesebene die Initiative ergriffen hat.
Wir haben bei Bayern Innovativ eine Kompetenzstelle Elektomobilität in Nürnberg eingerichtet, an die sich alle Kommunen und alle Interessierten wenden können, um sich zu informieren. Außerdem haben wir als Informations-Tool einen Ladeatlas Bayern bereitgestellt, anhand dessen sich Kommunen informieren und ihre Ladeinfrastruktur vor Ort besser planen können.
Meine Damen und Herren, Sie sehen, es passiert sehr viel. Wir haben das ehrgeizige Ziel, den Freistaat Bayern weiter als Premiumstandort der Automobilwirtschaft zu erhalten. Herr Hartmann – jetzt schließt sich der Kreis –, dies geschieht nicht mit Ideologie und Verbotsmentalität. Wir wollen auch in der Zukunft eine wettbewerbsfähige Automobilwirtschaft. Sie sollten sich an Ihrem Ministerpräsidenten Kretschmann in Baden-Württemberg orientieren. Wir brauchen die Elektromobilität. Sie wird kommen. Davon bin ich fest überzeugt. Hören Sie auf mit Ihren oberlehrerhaften Vorschriften und Vorschlägen. Da machen wir nicht mit, da macht die Wirtschaft nicht mit, und die Menschen in diesem Land werden auch nicht mitmachen.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte das Thema in einen etwas größeren Zusammenhang stellen, insbesondere was das Stichwort ländlicher Raum angeht; denn gelegentlich waren Vorwürfe dahin gehend zu hören, die Staatsregierung würde dem ländlichen Raum nicht die notwendige Aufmerksamkeit widmen.
Ich darf feststellen, dass unter den 16 Bundesländern keines zu finden ist, das ein so umfangreiches Programm für die Entwicklung des ländlichen Raumes hat wie Bayern. Nur ein paar Stichworte dazu: regionale Wirtschaftsförderung, Städtebauförderung, Dorferneuerung. Unser kommunaler Finanzausgleich ist spitze im Vergleich zu den anderen Bundesländern. Die Ansiedlung von Telekommunikationseinrichtungen sowie die Breitbandversorgung und viele Dinge mehr sind herausragend. Was die Entwicklung des ländlichen Raumes angeht. haben wir also keinen Nachholbedarf.
Herr Kollege Ganserer, Sie haben das Thema Kaiser’s Tengelmann, EDEKA und REWE erwähnt. Ich gehöre nicht zu denjenigen, die täglich feststellen, dass es zwischen meiner Position und der des Bundeswirtschaftsministers Gabriel eine große Übereinstimmung gäbe. Aber ich darf Ihnen versichern, dass es in dieser Frage zwischen dem Bundeswirtschaftsminister und dem bayerischen Wirtschaftsministerium eine gewisse Interessenidentität gibt. Beiden, dem Bundeswirtschaftsministerium und auch uns, ging es darum, den Erhalt der Arbeitsplätze bei Kaiser’s Tengelmann zu sichern und zu verhindern, dass dieses
Unternehmen abgewickelt wird. Alles andere ist Populismus, Herr Ganserer.
Nun zu Ihnen ein Wort, Herr Adelt, und zu Ihren Anträgen. Beim ersten Antrag habe ich mich tatsächlich schwergetan. Da genügt eigentlich ein Blick in die Geschäftsordnung des Bayerischen Landtages. Nehmen Sie § 49 "Einbringung". Sie fordern die Bayerische Staatsregierung auf, zur Thematik einen Gesetzesentwurf vorzulegen. Wenn Sie von diesem Vorhaben so überzeugt sind, ist es nach § 49 Ihr parlamentarisches Recht und sogar Ihre parlamentarische Pflicht, diesen Gesetzesentwurf als SPD-Landtagsfraktion einzubringen. Dazu brauchen Sie die Staatsregierung nicht.
Das können Sie immer noch tun, aber Sie scheinen von Ihrem Antrag nicht ganz überzeugt zu sein.
Was das grundsätzliche Thema angeht, haben es der Kollege Holetschek und andere schon angesprochen. Es geht auch um das Verbraucherverhalten. Sie können Verbraucherverhalten mit ordnungspolitischen Maßnahmen nicht oder nur rudimentär beeinflussen.
Das heißt, die Abstimmung erfolgt mit den Füßen. Und da sage ich Ihnen etwas ganz persönlich: Ich wäre manchmal sehr dankbar, wenn der gleiche Verbraucher, der am Abend in der Ortsversammlung beklagt, wie schlimm das Sterben der Läden im Ort ist, dass Dorfwirtschaften geschlossen werden und vieles andere, am nächsten Tag mit seinem Einkaufswagen nicht auf dem Parkplatz von ALDI, Lidl oder anderen Discountern stehen, sondern stattdessen regionale Märkte bevorzugen würde. Leider wird in diesem Land ja nur danach abgestimmt, wo es am preiswertesten ist. Insofern täten wir uns alle einen Gefallen, wenn wir die Verantwortung des Verbrauchers mit in die Diskussion brächten.
Den ersten Antrag müssen wir also klar ablehnen. Wir sehen zwar die kommunale Nahversorgung als wichtige Aufgabe, können sie aber nicht als Pflichtaufgabe des Staates ansehen. Wir sollten uns hier in diesem Parlament nicht überschätzen. Ich traue mir nicht zu, den Bürgermeistern vor Ort vorzuschreiben, was für ihre Gemeinde das Richtige ist.
Herr Ganserer, in einem muss ich Sie auch noch korrigieren. Der Kollege Steiner hat es schon angesprochen. Die Anträge auf Errichtung von großflächigem
Einzelhandel kommen nicht aus dem Bayerischen Landtag, sondern sie kommen aus den Kommunalparlamenten. Sie tun immer so, als ob wir im Freistaat Bayern die Landschaft flächendeckend mit großen Supermärkten zupflastern würden. Das ist nicht der Fall.
Zum Antrag unter Tagesordnungspunkt 13 mit der Forderung, eine Dorfladenberatung durch Beamte einzuführen, nur Folgendes: Bei aller Wertschätzung der Leistungsfähigkeit der bayerischen Verwaltung: Das ist nicht zielführend. In Bayern sind in den letzten 20 Jahren circa 150 Dorfläden entstanden; dazu bedurfte es keiner staatlichen Beratung. Es hat bislang immer gut funktioniert. Es ist eine irrige Vorstellung, dass das Beamte besser könnten als die Kommunalpolitiker vor Ort. Die Gründung eines Dorfladens ist letztlich eine unternehmerische Angelegenheit. Es geht da um Dinge wie die Rechtsform, die Finanzierung oder die Wahl eines geeigneten Ladenlokals, aber auch um den Kauf und die Einrichtung sowie die Öffnungszeiten und vieles mehr. Das wissen die Menschen vor Ort besser als wir hier im Bayerischen Landtag. Deshalb sollten wir diese Verantwortung bei den Kommunen belassen.
Wir können aber das Ganze mit Anreizsystemen unterstützen. Das tut das bayerische Wirtschaftsministerium. Wir veranstalten ein Vorgründungscoaching, das wir bezuschussen. In den Jahren 2011 bis 2015 ist dieses Coaching in 40 Fällen genutzt worden.
Sie wissen auch – damit bin ich bei Ihrem dritten Antrag –, dass der Ruf nach Förderprogrammen sehr beliebt ist. Aber es ist immer gut, wenn man sich zunächst darüber informiert, welche Förderprogramme es gibt. Unabhängig vom Vorgründungscoaching gibt es sehr vieles. Es gibt das Dorferneuerungsprogramm des bayerischen Landwirtschaftsministeriums, es gibt das LEADER-Programm, die Städtebauförderung und darüber hinaus die Programme der LfA sowie der Kreditanstalt für Wiederaufbau.
Ich halte übrigens nichts davon, wenn Sie sagen, wir müssten die Fördersätze weiter erhöhen. Sie liegen bei der Dorferneuerung bei bis zu 60 %. Bei allem anderen würden Sie, wenn Sie da noch erhöhten, lediglich Mitnahmeeffekte produzieren, sonst nichts.
Entscheidend für den Erfolg eines Dorfladens ist nicht das, was wir hier machen, sondern entscheidend sind das bürgerschaftliche Engagement vor Ort und das beruhigende Gefühl, etwas Eigenes geschaffen zu haben. Das wäre dann zu honorieren, indem man diesen Laden nachfragte. Deshalb ist es unsere Aufgabe, Anreize zu schaffen und Rahmenbedingungen
vorzugeben, aber wir dürfen die wohnortnahe Versorgung nicht als kommunale Pflichtaufgabe verankern.
Herr Adelt, selbstverständlich kann so etwas nicht unabhängig von der finanziellen Situation geschehen. Das gilt aber auch für viele andere Bereiche der Kommune. Sie muss den Haushalt genehmigen lassen, und das betrifft nicht nur die Frage der Errichtung eines Dorfladens, sondern es gilt auch für eine Freizeiteinrichtung und vieles andere mehr. Deshalb ist eine Beteiligung klar abhängig von der finanziellen Situation der Kommune.
Ein Punkt noch, weil Sie die Benachteiligung und das Nichtvorhandensein gleichwertiger Lebensverhältnisse angedeutet haben: Unter den 16 Bundesländern gibt es kein Bundesland, das es in den letzten Jahren geschafft hat, die Differenz zwischen der Arbeitsmarktsituation in der Boomregion und der Situation im ländlichen Raum so gering zu halten wie Bayern. Diese Spreizung ist im Freistaat Bayern mit am geringsten, und auch das ist ein Erfolg der bayerischen Strukturpolitik.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Stümpfig, eine Vorbemerkung zu Ihnen: Wenn man unsere Klimaschutzziele der letzten Jahren mit denen der anderen Bundesländer vergleicht, so sind zwei industriegeprägte Bundesländer, nämlich Nordrhein-Westfalen und der Freistaat Bayern, beachtenswert. Beide sind hoch industrialisiert. Die bessere Klimabilanz hat der Freistaat Bayern.
Alle Ihre Anträge, Herr Kollege Stümpfig, die wir heute im Laufe des Tages beraten haben, sind durch einen besonderen Duktus gekennzeichnet, nämlich des Diktierens, des Verordnens, des Vorschreibens und des Reglementierens.
Das ist ein völlig anderer Ansatz, als wir ihn haben.
Herr Kollege Stümpfig, Sie haben gesagt, das Programm sei angeblich sehr bürokratisch. Ich darf zum heutigen Tag feststellen, dass dieses Programm, was das Jahr 2016 angeht, überzeichnet ist, und zwar in beiden Programmteilen. Wenn dieses Programm so bürokratisch und schlecht wäre, wie Sie hier den Eindruck erwecken, würden die Bürgerinnen und Bürger es nicht nachfragen. Sie fragen es übrigens auch beim Heizungstausch nach, obwohl – da widersprechen Sie sich selber – der Preis für Heizöl in der letzten Zeit gesunken ist.
Deshalb sage ich Ihnen ganz deutlich: Das Thema Heizungstausch ist in diesem Programm enthalten. Es ist auf Wunsch der CSU-Fraktion aufgenommen worden. Wir haben diesem Wunsch gerne Rechnung getragen, und er wird drinbleiben; denn der Austausch einer veralteten Ölheizung und der Ersatz durch moderne Brennwerttechnik sind ökologisch sinnvoll.
Sie müssten doch in dieser Hinsicht eine Frage stellen, die wir gerne beantworten würden: Hat sich durch dieses Programm die Klimabilanz des Freistaates Bayern verschlechtert, ist sie gleich geblieben, oder hat sie sich sogar verbessert? Sie hat sich verbessert, und zwar deshalb, weil der Effizienzgewinn auch beim Heizungstausch im Durchschnitt bei rund 20 % liegt. Das ist doch ein Vorteil! Deswegen sollten wir dieses Programm, das in der Bundesrepublik Deutschland einmalig ist, nicht schlechtreden. Wir sollten uns vielmehr dafür einsetzen, dass es möglicherweise eine Fortführung gibt.
Baden-Württemberg ist angesprochen worden. Ich hatte im Frühjahr die Gelegenheit, mit Kollegen aus dem Bereich der Energiepolitik aus Baden-Württemberg zu diskutieren. Herr Stümpfig, vielleicht sollten wir wetten, wie sich die Sanierungsquote bei Heizungen in den nächsten Jahren entwickelt. Ich garantiere Ihnen heute schon, dass die Sanierungsquote im Freistaat Bayern höher sein wird, weil wir den Bürgern die Entscheidung überlassen. Wenn der Bürger sagt, er will den alten Ölbrenner durch einen neuen ersetzen, weil er keinen Platz für einen Pelletbunker hat oder weil er persönlich die Entscheidung für sich so getroffen hat, dann werden wir diese Entscheidung respektieren und dem Bürger nicht vorschreiben, was er zu tun hat.
Letzter Punkt. Herr Kollege Häusler, da will ich Ihnen ausnahmsweise zustimmen: Sinnvoll wäre sicherlich nach wie vor energetische Gebäudesanierung; es gibt keine Landesregierung, die das Thema seit vielen Jahren in Berlin so thematisiert hat wie die Bayerische Staatsregierung. Drei Viertel aller Gebäude in Deutschland sind vor dem Jahre 1980 errichtet worden. Das wäre das größte Konjunkturprogramm für
das mittelständische Handwerk. Es wäre das Beste, was für den Klimaschutz und die CO2-Bilanz der Bundesrepublik Deutschland getan werden könnte. Ich appelliere an dieser Stelle an den Koalitionspartner in Berlin und auch an den einen oder anderen Vertreter unserer Schwesterpartei: Die energetische Gebäudesanierung muss auf der Tagesordnung bleiben. Das wäre das Beste, was wir unabhängig von solchen Programmen für die KIimabilanz tun könnten. Ich plädiere dennoch dafür, Ihren Antrag, der dirigistisch und reglementierend ist, abzulehnen.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, hinsichtlich der Zielsetzung des vorliegenden Gesetzentwurfs eines Bayerischen Ingenieurgesetzes sind sich die Fraktionen weitestgehend einig. Der Qualitätsbegriff des deutschen Ingenieurs soll auch in Zukunft erhalten bleiben. In den Beratungen hat es durchaus unterschiedliche Akzente gegeben, auf die ich kurz eingehen möchte. Worum ging es? – Im Wesentlichen ging es darum, dieses Gesetz
moderner und übersichtlicher zu gestalten. Insbesondere sollte die Berufsanerkennungsrichtlinie der Europäischen Union umgesetzt werden. Dieses neue Bayerische Ingenieurgesetz gewährleistet den Qualitätsbegriff, und das ist für uns sehr wichtig. Der Qualitätsbegriff des deutschen Ingenieurs wird dabei nicht durch eine Überregulierung sichergestellt. Die Staatsregierung ist dem Prinzip gefolgt, so viel wie nötig zu regulieren, aber nicht darüber hinaus. Ich glaube, dies ist mit diesem Gesetzentwurf gelungen.
Ebenfalls wichtig war, dem wissenschaftlichen Anspruch gerecht zu werden. Hier möchte ich für die Beratung in den Ausschüssen danken. Ich danke dem Kollegen Oliver Jörg und auch anderen. Im Gesetz wurde verankert, dass es hinsichtlich der Ausgleichsmaßnahmen eine enge Abstimmung zwischen Wirtschaftsministerium und Wissenschaftsministerium geben soll. Bayern ist weltoffen, und wir wollen, dass Menschen zu uns kommen. Wir wollen, dass auch ausländische Ingenieure zu uns kommen. Wir wollen aber nicht, dass Absolventen ausländischer Hochschulen, die unseren Qualitätsstandard nicht erfüllen, die Anerkennung ihrer Qualifikation schon von vornherein bekommen. Deshalb sind Ausgleichsmaßnahmen nötig. Diese müssen vom Wirtschaftsministerium und vom Wissenschaftsministerium gemeinsam beschlossen werden. Für diese Regelung ein herzliches Dankeschön!
Herr Glauber, auf Ihre Anmerkung will ich noch eingehen. Ich habe eben gesagt, man muss so viel regeln, wie nötig ist. Sie aber wollen die Bauvorlageberechtigung und die Berufsbezeichnung für Architektinnen und Architekten regeln. Diese sind in der Bayerischen Bauordnung und im Baukammerngesetz geregelt. Das Baukammerngesetz wird an die Berufsanerkennungsrichtlinie angepasst. Deshalb bedarf es im Bayerischen Ingenieurgesetz keiner Regelung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mich wundert Folgendes: Bei der Wirtschaftsministerkonferenz der 16 Bundesländer wurde beschlossen, dass ein Länderarbeitskreis eingerichtet wird, um gemeinsame Vorgaben für die Ingenieurgesetze in den 16 Ländern zu erarbeiten. In Bayern sind wir hierbei gut vorangekommen. Der Arbeitskreis hat im Jahr 2015 einen Zwischenbericht vorgelegt. Hierin wurde für Ingenieurstudiengänge ein MINT-Anteil von mindestens 50 % festgelegt. Das betrifft die Fächer Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik. Nun sollen die Festlegungen aus dem Länderarbeitskreis in einzelnen Bundesländern wieder rückgängig gemacht werden.
Liebe Freunde, eine moderne Industrienation kann so keine Politik machen. Es ist ein Fehler, wenn einzelne Bundesländer einen MINT-Anteil von 70 % fordern und andere mit 30 %, 40 % oder sogar weniger zufrieden sind. Wo "Ingenieur" drauf steht, muss auch "Ingenieur" drin sein. Wir wollen, dass Ingenieure nicht nur in den Grundlagen der MINT-Fächer geschult werden, sondern dass auch die Grundlagen der Betriebswirtschaft, internationale Kompetenzen, interkulturelle Kompetenzen und auch der Erwerb von Fremdsprachen berücksichtigt werden.
Frau Präsidentin, vielen Dank für den Hinweis. Ich bin im Hobby Musiker und beherrsche jede Tonstärke: piano, wenn es sein muss, aber auch fortissimo.
Zum Abschluss, liebe Kolleginnen und Kollegen: Uns ist der Erhalt des Qualitätsmaßstabs in der Ingenieurausbildung wichtig. Dabei spielt der MINT-Anteil eine entscheidende Rolle. Wir waren in Bayern hier immer sehr gut aufgestellt, und die Wirtschaftspolitik der Zukunft in Bayern wird darauf Wert legen, dass die bayerische Wirtschaft digitaler und internationaler wird. Für diese beiden Bereiche – Digitalisierung und Internationalisierung – brauchen wir bestens ausgebildete Ingenieure. Im Gesetz wird geregelt, Herr Glauber, was nötig ist. Alles andere – Bauvorlageberechtigung, Berufsbezeichnung Architektinnen und Architekten – wird in der Bauordnung und im Baukammerngesetz geregelt.
Ich bedanke mich ganz herzlich für die qualifizierte Beratung in den Ausschüssen und bitte um Zustimmung.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Eingangs noch eine Vorbemerkung, damit hier kein falscher Eindruck entsteht, wo der bayerische Tourismus steht: Wir sind seit Langem das Tourismusland Nummer eins in Deutschland. Wir sind es nicht deshalb, weil wir nur auf eine Palette setzen, sondern weil wir ein breit gefächertes Angebot für alle Zielgruppen, für alle Altersschichten im Inland und im Ausland bereitstellen. 88 Millionen Übernachtungen allein im letzten Jahr, 25 Millionen Gästeankünfte, das ist eine Erfolgsgeschichte. Das ist auch eine Erfolgsgeschichte des Bayerischen Landtags, die durch die CSU-Fraktion mit auf den Weg gebracht wurde. Wir sind das Tourismusland Nummer eins, und wir leisten in der Wertschöpfung für dieses Land durch den Tourismus einen wertvollen Beitrag. Das will ich einmal klarstellen.
Das will ich schon einmal in Richtung Opposition klarstellen, meine Damen und Herren.
Herr von Brunn, aus der Ecke des "Schöner-WohnenMilieus" in München Bogenhausen oder Haidhausen hört sich das immer ganz anders an.
Wissen Sie, in den Gebieten, über die Sie gerade gesprochen haben, da gibt es Ihre Partei nur noch als Spurenelement. Da findet man Ihre Partei fast gar nicht mehr, weil Sie sich dort nämlich von den Menschen entfernt haben.
Gehen Sie doch in die Alpenregion und fragen Sie dort nicht nur die Kommunalpolitiker, sondern die Menschen. Die Menschen dort wissen, dass Wert
schöpfung in diesen Räumen ohne Tourismus nicht möglich ist.
Zum bayerischen Wirtschaftsministerium gehört die Ansiedlungsagentur "Invest in Bavaria". Ein großes Industrieunternehmen bekomme ich nicht ins Allgäu. Ich bekomme auch kein Logistikzentrum dorthin. Ich möchte dort aber eine wirtschaftliche Entwicklung haben. Der Tourismus ist einer der wesentlichen Bestandteile der Wertschöpfung, und ist auch wichtig für die Ausbildungs- und Arbeitsplätze im ländlichen Raum.
Ich bitte Sie, schon zu sehen, dass die Erfolgsgeschichte in Bayern auch deshalb möglich war, weil wir den Wettbewerb zu den benachbarten Destinationen Österreich und Schweiz aufgenommen haben. Wenn Sie sich die bayerischen Skigebiete ansehen, dann werden Sie erkennen: Es war wichtig und notwendig, hier ein Stück weiter zu investieren.
Es ist uns wichtig, hier Wertschöpfung im ländlichen Raum zu halten. Das ist ein wesentlicher Bestandteil der Tourismusförderung, die wir gerade für den Bereich der Alpen betreiben. Damit Sie ein Gefühl dafür bekommen, was wir damit sichern, möchte ich Folgendes anführen: Vor vielen Jahren – damals war ich noch Vorsitzender des Wirtschaftsausschusses in diesem Hohen Hause –, habe ich in Abstimmung mit dem damaligen Wirtschaftsminister Dr. Otto Wiesheu eine Wertschöpfungsstudie erstellen lassen. Diese Wertschöpfungsstudie hat klar nachgewiesen, dass dort, wo wir in Seilbahnen investieren, auch Investitionen in Hotellerie, Gastronomie, Skischulen und viele andere Dinge folgen. Ein Arbeitsplatz an einer bayerischen Seilbahn sichert fünf Arbeitsplätze im nachgeordneten Bereich. Ohne Seilbahn kann man keine Sommer- oder Wintertourismusdestination im bayerischen Alpenraum entwickeln.
Wir stehen deshalb dazu, meine Damen und Herren.
Ein weiterer Punkt: Herr von Brunn, Sie sollten nicht den Eindruck erwecken, als ob es uns allein um Beschneiung ginge. Unter den Fördersummen des Freistaats sind die geförderten Beschneiungsanlagen doch der geringste Teil. Der größte Anteil entfällt auf die Investitionen in Seil- und Schlepplifte. Es stimmt
auch nicht, was Sie zur Alpenkonvention und zum Alpenplan sagen. All das findet in enger Abstimmung mit dem Alpenplan, mit Auflagen des Umweltschutzes und vielen anderen Auflagen statt. Bei diesen Fördermaßnahmen müssen wir nicht zuletzt auch die Zustimmung der Europäischen Union und der Europäischen Kommission einholen. Das heißt, die Auflagen seitens der Europäischen Kommission, durch die Alpenkonvention und Umweltschutzauflagen, werden von uns penibel eingehalten. Es ist für mich auch sehr wichtig, dass wir bei der Förderung strikt darauf achten, dass es Ganzjahresangebote gibt. Angesichts der demografischen Entwicklung dieser Gesellschaft wollen wir den Sommer- und den Wintertourismus fördern. Beschneiungsanlagen werden deshalb nicht allein gefördert, sondern immer in Kombination mit dem Ausbau von Seil- und Schleppliften.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte, die Kirche doch im Dorf zu lassen. Herr Kollege von Brunn und Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN, bitte betrachten Sie doch einmal die Gesamtfläche des bayerischen Alpenraums. Sie beträgt 420.000 Hektar. Die Skipisten umfassen insgesamt 3.700 Hektar, das entspricht 0,9 %. Von diesen 0,9 % wiederum sind nur rund 850 Hektar mit Beschneiungsanlagen versehen. Wenn Sie hier also so tun, als ob die Zukunft und die Sicherstellung einer intakten Umwelt im bayerischen Alpenraum davon abhinge, dass wir ein Seilbahnprogramm reduzieren und die Förderung von Beschneiungsanlagen einstellen, dann ist das, gelinde gesagt, schon fast ein Anflug von Polemik, Herr von Brunn. Das stimmt so nicht!
Wir haben deshalb das Seilbahnprogramm, das zunächst von 2009 bis 2016 befristet war, um drei Jahre bis zum Jahr 2019 verlängert. Wir versuchen in den Regionen Bayerns, insbesondere aber im oberbayerischen Alpenraum und im schwäbischen Bereich, die Möglichkeiten auszuschöpfen. Wir erhoffen uns davon auch wichtige Impulse für die Investitionen im Bereich Hotel und Gastronomie.
Letzter Aspekt, meine Damen und Herren von der Opposition: Die Fördersätze gehen von 15 bis 35 %. Den Rest schultert der Unternehmer, meine Damen und Herren, häufig begleitet durch seine Hausbank. Diese Hausbank ist im Allgäu oder im bayerischen Oberland in der Regel nicht eine große Privatbank, sondern die heimische Sparkasse oder die heimische Genossenschaftsbank. Die Förderung von Beschneiungsanlagen bedeutet deshalb für uns eine Förderung der Seilund Schlepplifte. Das heißt: Wir versuchen, die ländlichen Räume zu entwickeln, dort Arbeitsplätze sicherzustellen. Das Ganze geschieht bei uns natur-,
landschafts- und umweltverträglich. Deshalb empfehle ich, diesen Antrag abzulehnen.
Herr von Brunn, Sie widersprechen sich selbst. Bayerischer Tourismus ist in Deutschland die Erfolgsgeschichte schlechthin. Das hat auch mit den politischen Rahmenbedingungen zu tun, meine Damen und Herren. Das Thema ist im Freistaat Bayern in den letzten Jahrzehnten positiv besetzt worden. Deshalb stimmt Ihre Analyse nicht, Herrn von Brunn.
Zweiter Punkt: Was macht die Staatsregierung? – Wir haben insbesondere seit den Jahren 2013/2014 eine interministerielle Arbeitsgruppe wieder neu etabliert. Das bedeutet: Alle Maßnahmen im bayerischen Tourismus werden eng zwischen dem bayerischen Wirtschaftsministerium und dem bayerischen Landwirt
schaftsministerium abgestimmt, wenn es um Urlaub auf dem Bauernhof oder um Direktvermarktung regionaler Produkte geht. Das Ganze wird auch mit dem bayerischen Sozialministerium abgestimmt, wenn es um barrierefreie Angebote in Bezug auf die Mobilität oder die demografische Entwicklung geht. Das Ganze wird mit dem Innenministerium abgestimmt, was andere Bereiche, wie zum Beispiel die Verkehrsinfrastruktur, angeht.
Herr von Brunn, schauen Sie sich einfach einmal die Produktpalette des bayerischen Tourismus an. Ich bin Aufsichtsratsvorsitzender der BAYERN TOURISMUS Marketing GmbH und beziehe mich auf Herrn Kollegen Holetschek, egal, ob es Produktpaletten wie "stade zeiten", nachhaltiger Tourismus, Wandertourismus oder viele andere mehr sind. Wir haben in den letzten Jahren konsequent Produktpaletten entwickelt, und zwar jenseits von Event- und Erlebnistourismus, bei denen wir verschiedene Regionen des Freistaats Bayern mit ins Boot genommen haben. Eine eigene fränkische Erkennungsmarke hinsichtlich der Angebote wurde aufgelegt. Das Gleiche gilt für Oberbayern und Schwaben und viele andere Regionen. Hören Sie doch endlich auf, die Verhältnisse in Bayern schlechtzureden! Wir sind gut, und das ist Ihr Problem.
Herr von Brunn, Ihr Problem ist doch, dass Sie an diesem Erfolg nicht den geringsten Anteil haben. Das tut weh, und das weiß ich auch.
Nehmen Sie einfach die nüchternen Zahlen. Es gibt kein Bundesland in Deutschland, das seine Tourismusstrukturen in den letzten Jahren besser als Bayern an den nationalen und internationalen Markt angepasst hat. Die Leute kommen nicht ohne guten Grund zu uns, und zwar mit steigender Tendenz. Sie kommen aus Deutschland sowie aus dem europäischen und außereuropäischen Ausland.
Herr Kollege, ich habe es vorhin schon zu erklären versucht: Wenn Sie die Gesamtsumme der Förderung nehmen, dann stellen Sie fest, dass die Förderung der Beschneiungsanlagen absolut nachrangig ist. Es dürfte sich um ein Verhältnis von 5 : 1 handeln, das heißt, 5 Euro für Seilbahnen und 1 Euro für die Beschneiungsanlagen. Ich verweise, weil die Schneesicherheit angesprochen worden ist, auf Herrn Kollegen Holetschek, der die Studie der Österreichischen Akademie der Wissenschaften zitiert hat. Sie weist ganz klar nach, dass wir nach wie vor bei effizienter Beschneiung auch unterhalb von 1.500 Metern eine schneesichere Destination anbieten können. Es geht nicht nur um das Skifahren, aber ohne entsprechende Angebote im Wintertourismus können Sie eine Tourismusdestination im bayerischen Alpenraum nicht entwickeln.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Man fragt sich wahrlich, was an diesem Antrag dringlich sein soll. Herr Stümpfig und Herr Glauber, der Antrag ist weder dringlich noch zielführend. Ich sage es Ihnen jetzt in aller Deutlichkeit: Er ist schlichtweg überflüssig.
Gestern hat das Bundeskabinett entsprechende Beschlüsse gefasst, das heißt einen Kompromiss gefunden. Ob es uns passt oder nicht: Die Welt ist auch in der Energiepolitik nicht immer nur schwarz oder nur weiß, sondern häufig ein Stück weit grau. Der Kompromiss wird von allen Koalitionspartnern getragen. Deshalb ist die Diskussion, die Sie, Herr Stümpfig und Herr Glauber, heute angezettelt haben, müßig.
Zum Zweiten: Sie sollten sich einmal anschauen, wann und in welchem Rahmen der Durchbruch gelungen ist. Er ist gelungen in einer Sonder-Ministerpräsidentenkonferenz am 31. Mai und dann im Koalitionsausschuss. Wenn ich richtig informiert bin, sind sich auf der Sonder-Ministerpräsidentenkonferenz alle 16 Ministerpräsidenten im Grundsatz einig gewesen. Herr Stümpfig und Herr Hartmann, bei dieser Konferenz ist einer dabei gewesen, der Ihrer Fakultät angehört, nämlich der baden-württembergische Ministerpräsident. Es ist scheinheilig, wenn Sie sich hier im Bayerischen Landtag hinstellen und das konterkarieren, was der von Ihrer Partei gestellte baden-württembergische Ministerpräsident mitgetragen hat.
Dritter Punkt: Es ging tatsächlich um die Vertretung bayerischer Interessen. Das war und ist uns sehr wichtig. Herr Kollege Sandro Kirchner, aber auch Frau Kollegin Kohnen haben das schon verdeutlicht.
Ich will mich anhand von zwei, drei Punkten kritisch mit den Argumenten der Opposition auseinandersetzen.
Ich beginne mit dem Thema 10 H. Ihre Behauptung, 10 H mache den Ausbau der Windenergie kaputt, glauben Sie doch wohl langsam selbst nicht mehr. Sie erzählen mir und unseren Leuten doch immer, wie hoch in der bayerischen Bevölkerung die Akzeptanz des Ausbaus der Windkraft sei. Dann wird das alles doch kein Problem sein; denn wenn die Akzeptanz so hoch ist, dann wird es reihenweise Gemeinden, Städte und Landräte geben, die freiwillig und gern von der 10-H-Regelung abweichen. Insofern ist Ihre Argumentation ein Widerspruch in sich.
Herr Stümpfig, was den Netzausbau angeht, so bitte ich Sie, sich einfach eine Karte zur Hand zu nehmen und sich die ersten Entwürfe von Herrn Homann von der Bundesnetzagentur anzuschauen. Wissen Sie eigentlich, was die Umsetzung für den Freistaat Bayern in Bezug auf Trassenführung und Trassenlänge bedeutet hätte? Es galt das Prinzip "Freileitung vor Erdverkabelung". Wir haben heute zwei Trassen mit wesentlich kürzeren Strecken zwischen den Endpunkten, was den Freistaat Bayern angeht, und es gilt das Prinzip "Erdverkabelung vor Freileitung".
Herr Kollege Stümpfig, Sie haben den Kollegen Füracker angesprochen. Ich stelle fest: Er kämpft in der Bayerischen Staatsregierung dafür, dass wir auch im Wechselstrombereich Erdverkabelungsprojekte bekommen. Warum soll es in Bayern nicht möglich sein, wenn es in Bundesländern, die von der SPD regiert werden, möglich ist?
Herr Stümpfig, Sie sagten, eine Erdverkabelung sei im Wechselstrombereich nicht möglich. Ich sage Ihnen: Für diese Frage gibt es Experten, bei denen man sich erkundigen kann. Wir wissen, dass im Gleichstrombereich 300, 400 oder 500 km Erdverkabelung möglich sind. Im Wechselstrombereich sind die physikalischen Grenzen enger; das stimmt. Aber immerhin sind Strecken von 10 bis 15 km möglich. Wenn ich mir die Region Schwandorf anschaue, dann stelle ich fest, dass dort ein Erdkabelprojekt von 15 km Länge ausreicht, um Widerstände in der Bevölkerung zu bereinigen.
Ich komme zu dem vierten Punkt, der mir wichtig ist. Sind die bayerischen Interessen ausreichend berück
sichtigt worden? – Ich stelle fest: Es gibt weiterhin einen angemessenen Ausbau der erneuerbaren Energien. Davon wird in den verschiedenen Sektoren auch Bayern profitieren.
Wir haben einen weiteren wichtigen Erfolg erzielt: Es ist uns zum ersten Mal gelungen, die Themen Netzausbau und Ausbau der erneuerbaren Energien zu synchronisieren. Es taucht zum ersten Mal der Begriff "Netzengpassgebiete" auf; diese werden geographisch definiert. Das sind Gebiete, von denen wir nach aktuellem Planungs- und Bebauungsstand schon wissen, dass wir dort künftig abregeln müssen. Es ist doch schwachsinnig, erneuerbare Energien zuzubauen – das müssen wir über das EEG bezahlen –, aber dann abzuregeln, weil wir die erforderlichen Kapazitäten nicht haben.
Es ist interessant, wo die Netzengpassgebiete in Deutschland sind. Wenn wir auf die Landkarte schauen, sehen wir: Die sind in Nordhessen, die sind in Schleswig-Holstein, und die sind in Niedersachsen. Bayern hat kein Problem. Bayern schafft hier die Lösung. Das Problem haben norddeutsche Bundesländer, die über Gebühr und ohne Netzintegration die Offshore-Windkraftanlagen ausgebaut haben.
Ich empfehle jedem von Ihnen, sich einmal mit einem tschechischen oder polnischen Minister oder Staatssekretär zu unterhalten. Wissen Sie, was diese Leute Ihnen sagen werden? – Sie sagen: Die Energiewende, die Sie machen, machen Sie zum Teil zulasten der europäischen Nachbarn; wenn Sie Ihre Netze nicht mehr stabil halten können, jagen Sie nämlich den Strom über polnische und tschechische Netze. Deshalb ist es richtig, dass wir eine Begrenzung eingeführt haben.
Das Gleiche gilt für das zusätzliche Ausschreibungsvolumen für große Photovoltaikanlagen. Bayern wird von dieser Maßnahme profitieren. Der zentrale Punkt für den Freistaat Bayern, wenn auch nicht der einzige, ist die Sicherstellung der Biomasseanlagen über das Jahr 2020 hinaus. Die anderen Punkte habe ich soeben genannt. Herr Glauber, ein Koalitionsgespräch ist eben so, wie es ist. Wir fordern etwas, die anderen fordern etwas, und irgendwo gibt es einen Punkt, an dem sich beide Seiten treffen. Die Bayerische Staatsregierung hat aus ihrer Sicht das Optimum für die bayerischen Bürgerinnen und Bürger herausgeholt. Wir begrüßen es ausdrücklich, dass das EEG im Jahr 2016 weiterhin auf eine Marktintegration zusteuert. Wir können nicht immer mehr Anlagen zubauen und so tun, als hätte das mit dem Markt nichts zu tun.
Deshalb haben wir die richtige Weichenstellung vorgenommen.
Ich möchte noch auf einen letzten Punkt eingehen, weil dieser immer wieder in der Argumentation der GRÜNEN auftaucht, nämlich auf die besondere Ausgleichsregelung für die großen, energieintensiven Betriebe. Ich sage Ihnen in aller Deutlichkeit: Das ist keine Vorteilsgewährung für bayerische Industriebetriebe, sondern ein Nachteilsausgleich, nicht mehr und nicht weniger. Wer das nicht glaubt, den bitte ich einmal, Betriebe der oberfränkischen Glasindustrie, der Papierindustrie, der Zementindustrie und der keramischen Industrie zu besuchen. Wenn Sie dies tun, wird Ihnen der Vertreter von UPM-Kymmene oder der Vertreter der bayerischen Glasindustrie sagen: Wissen Sie, was die Konzernzentralen interessiert? – Die Konzernzentralen sehen sich Frankreich, Helsinki, Tschechien und Bayern an und interessieren sich nur für einen Parameter, nämlich für den Anteil der Energiekosten an der Bruttowertschöpfung des jeweiligen Standortes. In diesen Industriebereichen sehen wir sehr alt aus.
Die Politik, die Sie betreiben wollen, würde zu einer Deindustrialisierung Bayerns führen. Bayern war immer ein Industriestandort. Deshalb stehen wir zu dieser besonderen Ausgleichsregelung. Der Kompromiss, den wir gefunden haben, geht in die richtige Richtung. Wer die regionale Steuerung nicht zu schätzen weiß, gefährdet den Ausbau der erneuerbaren Energien. Wer die Deckelung ablehnt, macht den Strom noch teurer. Deshalb plädiere ich dafür, beide Dringlichkeitsanträge abzulehnen.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Man freut sich als Wirtschaftsstaatssekretär, dass man neben Erdverkabelungen, Freileitungen, Insolvenzen, Betriebsstilllegungen und vielen anderen kritischen Punkten auch mit einem Thema beschäftigt ist, das für uns nicht Tagesgeschäft ist. Das Wort Wirtschaftsministerium impliziert schon, dass wir etwas mit der Wirtschaft zu tun haben, nämlich mit den Gaststätten.
Zunächst eine Vorbemerkung: Ich kann persönlich, nicht nur als Staatssekretär, sondern auch als Bürger dieses Landes die Position der Petenten nachvollziehen und kann Ihr Anliegen vollumfänglich verstehen. Ich will aber deutlich machen: Wir sollten nicht vergessen, dass sich in diesem Land nicht nur das Freizeitverhalten geändert, sondern leider auch die Klagebereitschaft der Menschen verstärkt hat. Das Motto "Leben und leben lassen" gilt für mich nach wie vor. Es gilt aber nicht mehr für jeden. Wo kein Kläger, da kein Richter. Leider Gottes gilt das nicht für alle, und in diesem vorliegenden Fall haben die Nachbarn dagegen geklagt.
Fragen sie einmal einen bayerischen Wirt, und er wird Ihnen antworten, dass er dankbar dafür sei, wenn er im Jahr bei einem guten Sommer auf 30 oder 35 Öffnungstage in seinem Biergarten kommt. Damit hat man früher gut leben können, aber heute gibt es
Nachbarn, die meinen, damit könne man nicht leben. – Das als Vorbemerkung.
Das Thema ist wichtig, aber die Staatsregierung ist der falsche Adressat. Der richtige Adressat ist nach wie vor – insofern schließe ich mich ausdrücklich dem Kollegen Kirchner an – die Stadt Fürth. Das Problem kann gelöst werden, und es kann vor Ort gelöst werden. Der VGH hat sich ausführlich mit der Thematik beschäftigt, übrigens auch mit den Vollzugshinweisen unseres Hauses, und hat diese Vollzugshinweise vom Dezember 2014 bestätigt. Das bedeutet, dass eine Öffnung von Freischankflächen über 22.00 Uhr hinaus möglich ist.
Es steht mir nicht zu, die kommunale Spitze der Stadt Fürth zu kritisieren, aber natürlich hat der VGH auch festgestellt, dass die Stadt Fürth erhebliche Ermessensfehler gemacht hat. Ich will das nicht kommentieren und nicht kritisieren. Natürlich ist es möglich, in den Festsetzungen des maßgeblichen Bebauungsplans zu differenzieren, ob es sich um eine Kneipenstraße handelt. Ich kenne bislang diese Straße noch nicht, aber vielleicht ergibt sich einmal die Möglichkeit. Ich weiß, dass das vielleicht eine Bildungslücke ist, aber wir können das gerne nachholen. Die Lösung für die Gustavstraße kann und muss in Fürth gefunden werden. Sie kann nicht im Bayerischen Landtag gefunden werden. Das Gleiche gilt für die Festsetzungen, was die lokalen Weinfeste und den Grafflmarkt anbelangt.
Es gibt aus unserer Sicht keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Von Ihnen, Herr Arnold, ist vorhin entsprechend zitiert worden. Wenn wir eine landesrechtliche Norm schaffen würden, müssten wir dabei selbstverständlich die Vorgaben des Bundes-Immissionsschutzgesetzes beachten. Wir könnten sie auch nicht durch eine Landesgesetzgebung verdrängen oder abwerten.
Bitte lassen Sie doch die Emotionen heraus. – Die Biergartenverordnung eignet sich nicht als Vergleich. Zwei Voraussetzungen in der Biergartenverordnung treffen auf diesen Fall nicht zu. Ich habe bei der Biergartenverordnung erstens einen typischen Gartencharakter, den die Gustavstraße in Fürth nicht haben wird. Zum Zweiten – Kollege Ganserer und andere hatten das schon zitiert – habe ich in einem Biergarten die Möglichkeit, mitgebrachte Speisen zu verzehren. Auch das unterscheidet sich von dem aktuellen Fall. Die Biergartenverordnung ist eine eng gefasste Ausnahmevorschrift. Durch die Biergartenverordnung besteht keine Möglichkeit, der Stadt Fürth und den
Bürgerinnen und Bürgern dort gerecht werden zu können.
Die Entscheidung über eine Nachtzeitverschiebung kann die jeweilige Stadt treffen. Sie muss aber – ich habe das schon festgestellt – auf die örtlichen Verhältnisse Rücksicht nehmen. Sie kann zwischen der Kneipenmeile und einem innerstädtischen reinen Wohngebiet unterscheiden.
Ich will auch ankündigen: Wir haben im Dezember 2014 Vollzugshinweise erlassen. Unser Haus wird unter Berücksichtigung des VGH-Urteils zeitnah neue Handlungsempfehlungen herausgeben. Wir werden das, Herr Arnold, in enger Abstimmung mit dem Bayerischen Gemeindetag tun, und wir werden das auch mit dem Umweltministerium abstimmen. Weil mich Herr Ganserer vorhin darauf angesprochen hat: Ich bin gerne bereit, mir Regelungen in anderen Bundesländern anzusehen. Diese haben Regelungen jedoch unterhalb der Gesetzesnorm getroffen. Soweit ich informiert bin und wie Sie es mir gesagt haben, haben diese Länder die Regelung auf der Grundlage eines Erlasses getroffen.