Wir wollen den Grundsatz nicht aufgeben, dass ein Mindestmaß an Stellplätzen zur Verfügung gestellt wird, wenn gebaut wird. Sie gängeln auch die Gemeinden, indem Sie alle möglichen Voraussetzungen schaffen, die die Gemeinden ermitteln sollen. Das ist wirklich bürokratisch bis zum Geht-nicht-mehr – grad, dass Sie nicht noch vorschreiben, wann der Stellplatz gejätet werden muss. Das fehlt gerade noch. Aber ansonsten gängeln Sie die Gemeinden in einer Art und Weise, die wir wirklich nicht wollen.
Die Praxis hat sich bewährt; das ist gar keine Frage. Die Kommunen, auf dem Land oder hier, haben die Möglichkeit, maßgeschneidert das zu verfügen, was aus der Sicht der jeweiligen Gemeinde notwendig und vernünftig ist. Wir brauchen keine neue Regelung.
Auch das Thema Stellplätze für Behinderte ist längst geregelt; denn wenn Sie neu bauen, müssen Sie nach der einschlägigen DIN-Norm Stellplätze für Behinderte vorsehen. Was Sie hier fordern, gibt es alles bereits. – Auch das Verbot der Zweckentfremdung ist überhaupt nicht notwendig; denn wenn jemand einen Stellplatz vermietet, wird das Ziel erreicht, dass ein Pkw dem ruhenden Verkehr auf der Straße entzogen wird. Wo ist das Problem? Wenn er ihn verkauft, kann die Bauaufsichtsbehörde anordnen, dass er einen neuen Stellplatz zur Verfügung stellen muss. Kein Problem – dazu brauchen wir keine Regelung.
Problematisch ist auch, dass Sie fordern, die Erteilung der Baugenehmigung von der Bezahlung dieser Stellplatzablöse abhängig zu machen, falls diese Möglich
Sie haben vorhin gesagt, man solle die Stellplatzablöse auch für den ÖPNV verwenden können. Das ist die geltende Rechtslage. Daran, ob man sie für den Fußgängerverkehr verwenden soll, habe ich meine Zweifel; denn Ziel der Garagen- und Stellplatzverordnung ist, dass man Autos dem Straßenraum entzieht. Das ist aber bei Fußgängern nicht notwendig. Also, diese Regelung braucht man auch nicht.
Insofern können wir Ihnen leider keine Hoffnung machen, dass wir dieses – ich sag es nochmal – bürokratische Monster unterstützen. Das, was wir jetzt als Rechtslage haben, reicht völlig aus, hat sich bewährt, und das sollten wir auch so belassen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte das Ganze unter dem Blickwinkel der Praktikabilität sehen. Die Bayerische Bauordnung gilt für ganz Bayern, von Abenberg bis nach Zwiesel. Wenn wir einmal damit beginnen, dass eine Gemeinde keine Stellplätze und keine Ablöse fordert, dann ist die Nachbargemeinde im Rahmen des Kommunalkannibalismus auch gefordert, keine Stellplätze zu verlangen. Was ist die Folge, wenn ich keinen Stellplatz schaffen muss, sei es beim Bau eines Einfamilienwohnhauses, wo zwei Stellplätze gefordert werden, oder beim Bau von Mehrfamilienwohnhäusern, wo noch mehr gefordert werden? – Eine zunehmende Inanspruchnahme des öffentlichen Verkehrsraumes. Ich stelle mein Auto da ab, wo Platz ist, wo keine Verbotsschilder stehen. Das hat zur Folge, dass die öffentliche Straßenreinigung zunehmend schwieriger wird. Schon jetzt sorgen geparkte Fahrzeuge auf den Straßen für Schwierigkeiten bei der Schneeräumung. In Oberfranken sagt man: Oft ist das Schneeschoren schon gar nicht mehr möglich. – Eine weitere Folge wäre, dass der Omnibusverkehr im ÖPNV dadurch erheblich behindert wird. Sicherlich gibt es zunehmend mehr Radfahrer und immer mehr Carsharing. Aber gerade auf dem flachen Land und in kleineren Städten ist das eher die Ausnahme. - Zur Ablöse kann man nur sagen: Wenn es keine Verpflichtung zur Schaffung von Stellplätzen gibt, ist auch keine Ablöse möglich. Hier haben die Gemeinden bereits jetzt die Möglichkeit, gestaltend zu wirken, nämlich durch die Höhe der Ablösebeträge. Sie sind sehr variabel.
Ich habe auch Zweifel daran, dass der Wohnraum durch die Abschaffung der Stellplatzpflicht wesentlich billiger wird. Ich glaube eher, dass die Investoren ihren Kostenvorteil für sich in Anspruch nehmen und diesen nicht über billigere Mieten weitergeben.
Kollege Mistol, Sie haben eben davon gesprochen, dass es jetzt schon leere Stellplätze gibt. Das liegt nicht daran, dass keine Fahrzeuge vorhanden sind, sondern dass es billiger ist, die Fahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum zu parken.
Bereits jetzt können Städte und Gemeinden über die Gestaltungssatzungen lenkend einwirken. Ich glaube nicht, dass sich durch Ihren Entwurf etwas ändert. Selbst wenn es oftmals bei der Festlegung der Anzahl der Stellplätze zu Problemen kommt, beispielsweise wenn ein Wohnraum als Gewerbe umgenutzt wird, hat sich das Gesetz doch im Großen und Ganzen bewährt.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit Klaus Adelt hat ein Bürgermeister gesprochen, der die kommunale Selbstverwaltung als hohes Gut ansieht. Wir FREIE WÄHLER setzen ebenfalls auf die kommunale Selbstverwaltung. All das, was wir im Bayerischen Landtag nicht regeln müssen, sollten wir auch nicht regeln. Das sollten wir den Kommunen überlassen. Artikel 47 der Bayerischen Bauordnung bietet die Möglichkeit, den Kommunen über eine Mustersatzung oder eine Musterordnung die Anzahl der Stellplätze vorzugeben. Die Kommunen können jederzeit selbst Satzungen schaffen.
Ich selbst bin Mitglied eines Gemeinderates einer kleinen Gemeinde des Landkreises Forchheim. In unserer Gemeinde gibt es eine sehr strenge Stellplatzsatzung. Diese haben wir uns auferlegt. Die Bürgerinnen und Bürger akzeptieren das. Auf diese Weise ist es genau so, wie Klaus Adelt gesagt hat: Die Fahrzeuge stehen nicht im öffentlichen Raum, sondern auf privat
Wir FREIE WÄHLER setzen ganz klar auf die kommunale Selbstverwaltung. Das brauchen wir hier in diesem Hause nicht zu regeln. Das empfehle ich auch den Kollegen der GRÜNEN. Ich weiß nicht, ob Ihr Bürgermeister Benedikt Bisping in Lauf besonders glücklich darüber wäre, wenn der Landtag das regelt. Ihre Landräte werden sich sehr darüber freuen, wenn Sie es hier im Landtag besser wissen als die kommunale Selbstverwaltung.
An die kommunale Selbstverwaltung soll nicht herangegangen werden. Außerdem soll Artikel 47 der Bayerischen Bauordnung nicht verändert werden, sondern so bleiben. Alles bleibt, wie es ist. Das ist gut so.
Damit ist die Aussprache geschlossen. Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Wirtschaft und Medien, Infrastruktur, Bau und Verkehr, Energie und Technologie als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Das ist der Fall. Dann ist das so beschlossen.
Gesetzentwurf der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Gabi Schmidt u. a. (FREIE WÄHLER) zur Änderung des Gesetzes zur Freistellung von Arbeitnehmern zum Zwecke der Jugendarbeit (Drs. 17/1217) - Erste Lesung
Der Gesetzentwurf wird vonseiten der Antragsteller begründet. Die Begründung wird mit der Aussprache verbunden. – Ich eröffne die Aussprache. Erster Redner ist Kollege Dr. Fahn.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der Bayerische Jugendring hielt vor einigen Tagen seine Hauptausschusssitzung auf der Burg Feuerstein ab. Die Überschrift in den Medien lautete: Frust der Ehrenamtlichen. Meine Damen und Herren, nicht von ungefähr hat der Bayerische Jugendring vor Kurzem sein Schwarzbuch Ehrenamt herausgebracht. Auf 37 Seiten werden dort 15 verschiedene Holpersteine für das Engagement junger Menschen aufgeführt. Im Schwarzbuch werden die Probleme bei der Vereinsgründung, der Gemeinnüt
zigkeit, den Urheberrechten, dem erweiterten Führungszeugnis und dem Thema Freistellung für ehrenamtliche Tätigkeiten aufgeführt.
Wir haben schon öfter darüber gesprochen, dass es notwendig ist, das Ehrenamt nicht nur in der Verfassung zu verankern, sondern es konkret umzusetzen. Gehen wir zurück in das Jahr 1980. Am 14. April 1980 wurde ein Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmern zum Zwecke der Jugendarbeit im Bayerischen Landtag verabschiedet. Dort steht drin, dass Arbeitnehmer bis zu 15 Tage freinehmen können. Im Vergleich zu anderen Bundesländern steht Bayern sehr gut da. Jetzt kommt jedoch gleich eine Einschränkung: Die Freistellung gilt nur für vier Veranstaltungen. Nach den Erfahrungen des Bayerischen Jugendrings und dessen Mitgliedsverbände werden verschiedene Möglichkeiten des Gesetzes nicht genutzt, weil oft der Aufwand gescheut wird – das Prozedere: Wie geht man vor? Das ist alles nicht bekannt. Außerdem gibt es sehr viele unklare Formulierungen. Viele scheuen sich, den Arbeitgeber nach einer Freistellung zu fragen. Man hat einfach Angst um den Arbeitsplatz.
Fazit: Wir brauchen eine Novellierung des Gesetzes. Im Vorfeld dieses Gesetzentwurfs haben wir uns in Gesprächen mit Jugendverbänden sowie Unternehmen sachkundig gemacht. Heute legen wir als erste Fraktion im neuen Landtag einen Gesetzentwurf vor, der sicherlich der Einstieg in eine Diskussion über ein wichtiges Thema ist, das alle Jugendverbände und auch Arbeitgeber sehr interessiert. Selbstverständlich trifft kleine und mittlere Unternehmen die Abwesenheit von Arbeitnehmern mehr als Großbetriebe. Deshalb sind in unserem Gesetzentwurf die Maximalforderungen der Jugendverbände nicht in Gänze enthalten. Wir haben jedoch die wichtigsten Punkte angesprochen. Diese sollten geregelt werden.
Erster Punkt: Bisher wurden Schüler und Studenten nicht berücksichtigt. Seit dem Jahr 1980 hat sich viel verändert. In der Jugendarbeit sind viel mehr Studenten tätig. Diese Studentengruppen gab es im Jahr 1980 noch nicht. Wir wissen auch, dass das Studium inzwischen immer mehr verschult wurde. Restriktive Anwesenheitspflichten gibt es nun viel mehr als im Jahr 1980. Deshalb darf man heute in vielen Studiengängen pro Semester nur zweimal fehlen, sonst ist der Schein weg. Wenn der Student einmal krank war und zu einer Gruppenleiterschulung gehen will, wird es schon schwierig, weil er maximal zweimal fehlen darf. Selbstverständlich kann es sein, dass er einen Deal mit seinem Dozenten eingeht: bitte nicht aufschreiben. Das ist jedoch nicht der richtige Weg. Das berechtigte Interesse der Studenten sollte wahrgenommen und in einem entsprechenden Gesetz festgehalten werden.
Für Schüler, die sich ehrenamtlich engagieren, fehlt gegenwärtig ebenfalls eine Regelung im Gesetz. Wenn man an einer Gruppenleiterschulung teilnehmen will, fehlt man entweder oder sagt dem Schulleiter die Wahrheit. Oft hängt es vom Gutdünken des Schulleiters ab, ob ein Schüler weg darf oder nicht. Deshalb halten wir eine gesetzliche Regelung für besser. In unserem Gesetzentwurf haben wir eine Woche Freistellung festgesetzt. Viele Bundesländer haben auch zwei Wochen hineingeschrieben. Ich meine jedoch, das wäre ein wenig zu viel des Guten. Studenten sind volljährig und für ihr Handeln selbst verantwortlich. Deshalb werden Studenten in unserem Gesetzentwurf wie ganz normale Arbeitnehmer behandelt.
Wichtig ist: Wir brauchen mehr Flexibilität. Die bisherige Regelung lässt eine Freistellung von 15 Tagen für maximal vier Veranstaltungen zu. Zwar sieht diese Regelung im ersten Augenblick gut aus, sie ist es aber nicht. Meine Damen und Herren, sie bereitet den Jugendverbänden große Probleme. Diese benötigen Freistellungen für die Gremienarbeit und Vorstandssitzungen. Oft beginnen diese Sitzungen erst am späten Nachmittag. Sie brauchen nicht den ganzen Tag freizunehmen. Ihnen genügt es, wenn sie für Schulungen und Vorstandssitzungen des Bezirksjugendrings einige Stunden freibekommen. Das sollte in einem solchen Gesetzentwurf berücksichtigt werden. Deshalb wäre die Aufnahme von flexiblen Freistellungskonten in Höhe von 120 Stunden pro Jahr in das Gesetz sinnvoll. Die vier Veranstaltungen sollte man herausnehmen. Die Begrenzung auf lediglich vier Veranstaltungen stellt ein Hindernis dar.
Uns war ein sinnvoller Kompromiss zwischen den Interessen der Arbeitgeber und der Antragsteller wichtig. Selbstverständlich wissen wir, dass es in kleineren Betrieben des Mittelstands besonders zu Stoßzeiten, beispielsweise an Weihnachten, schwierig ist, Arbeitnehmer zum Zwecke der Jugendarbeit freizustellen. Die bisherige Regelung lautet: "Der Arbeitgeber darf die Freistellung nur verweigern, wenn im Einzelfall ein unabweisbares betriebliches Interesse entgegensteht." Das klingt gut, meine Damen und Herren, ist es aber nicht. Dies kann der Arbeitgeber immer behaupten, wenn er einen Antrag ablehnen will. Damit ist der Willkür Tür und Tor geöffnet. Hinzu kommt, dass der Antragsteller um seinen Arbeitsplatz Angst hat und berufliche Nachteile befürchtet. Deshalb stellt er vorsichtshalber gar keinen Antrag.
Wir haben bei den Verbänden nachgefragt, wie das aktuelle Gesetz in die Praxis umgesetzt wird. Einige Jugendverbände antworteten, dass es keine Probleme gibt. Andere Jugendverbände sagten, dass 60 % der Anträge abgelehnt worden seien. Deshalb haben
wir in unserem Gesetzentwurf versucht, einen Kompromiss zwischen Interessen der Arbeitgeber und Interessen der Arbeitnehmer zu finden. Wir sagen deshalb: Wenn der Antrag mindestens vier Monate vor der geplanten Freistellung gestellt wird, muss die Freistellung grundsätzlich gewährt werden. Nur wenn eine Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz eines Betriebes zu befürchten ist, was der Arbeitgeber natürlich beweisen muss, kann der Antrag abgelehnt werden. Wir meinen, dass dies in 99 % der Fälle nicht der Fall sein wird. Deshalb halten wir die uns vorgeschlagene Formulierung insgesamt für konkreter. Wenn es in einem Betrieb eine generelle Urlaubssperre für alle Arbeitnehmer gibt, darf ein Arbeitnehmer selbstverständlich auch nicht für Zwecke der Jugendarbeit freigestellt werden.
Wichtig sind uns die Qualitätsanforderungen. Das haben wir neu in unseren Gesetzentwurf aufgenommen. Bisher waren sie im Gesetz nicht enthalten. Wir haben in unseren Gesetzentwurf Qualitätsanforderungen eingebaut. Voraussetzung für eine Freistellung sind eine gültige Jugendleiter-Card, ein Übungsleiterschein, ein Trainerschein oder eine vergleichbare Ausbildung und ein Nachweis über Erste-Hilfe-Kenntnisse, der maximal drei Jahre alt sein darf. Das ist neu und für uns wichtig.
Wer bezahlt die Freistellung? - Hier haben wir es bei der alten Regelung belassen. Wir haben uns sachkundig gemacht und wissen, dass ein Großteil der Freistellungskosten vom Bayerischen Jugendring übernommen wird. Es gibt den Haushaltstitel "Jugendprogramm der Bayerischen Staatsregierung". Hieraus wurden im Jahr 2012 insgesamt 256 Anträge für 1.043 Fortbildungstage genehmigt und Zuschüsse in Höhe von 107.000 Euro ausbezahlt. Wir halten die bestehende Zuschussgewährung durch den Bayerischen Jugendring für sinnvoll. Diese sollte man weiterführen. Wenn der Bayerische Jugendring meint, dass das Geld nicht ausreicht, muss er es konkret sagen.
Ich komme zum Schluss. Es geht um das Ehrenamt. Wir müssen das Ehrenamt fördern. Dazu gehört als ein Baustein ein verbessertes Freistellungsgesetz. Kennen Sie noch die Worte von Wilhelm Busch?
Willst du froh und glücklich leben, lass kein Ehrenamt dir geben! Willst du nicht zu früh ins Grab, Lehne jedes Amt gleich ab!
Gott sei Dank sieht die Realität in Bayern ganz anders aus. Rund 3,6 Millionen Bürger oder 40 % der Bevölkerung im Alter von über 14 Jahren engagieren sich ehrenamtlich. Das ist gut so. Seit 1. Januar 2014
heißt es in Artikel 121 der Bayerischen Verfassung: "Staat und Gemeinden fördern den ehrenamtlichen Einsatz für das Gemeinwohl." Dazu gibt es viele Bausteine. Ein Baustein ist unser Gesetzentwurf zur Änderung des Freistellungsgesetzes. Wir FREIEN WÄHLER legen als erste Fraktion einen verbesserten Gesetzentwurf vor, der dazu beitragen soll, die berechtigten Interessen der Jugendverbände – von denen haben wir durchaus positive Rückmeldungen bekommen – zu berücksichtigen, ohne dabei die Belange der Arbeitgeber zu vergessen. Das ist mir auch ganz wichtig.
Wir hoffen auf eine spannende Diskussion im Plenum und in den Ausschüssen und sind gespannt auf die Stellungnahme der anderen Parteien. Es geht um das Ehrenamt. Es gibt viel zu tun, packen wir’s an.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, Hohes Haus, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Dr. Fahn, nach Ihnen zum Thema Ehrenamt sprechen zu dürfen, ist für mich eine Freude.
Die Integration von Jugendlichen mit Migrationshintergrund, der Umgang mit neuen Medien, die Demografie oder die zunehmende Drogenkriminalität bei mir im ostbayerischen Grenzraum sind nur einige Beispiele dafür, dass die Jugendarbeit nach wie vor und in Zukunft noch mehr zentrale Bedeutung für die gesamte Gesellschaft einnehmen wird. Die Stärkung der Rahmenbedingungen für ehrenamtliches Engagement bei der Jugendarbeit wie zum Beispiel die kürzlich erfolgte Erhöhung bei der Finanzierung um 1,3 Millionen Euro für 2014 ist sinnvoll und gut. So soll es auch in Zukunft bleiben. Es war ein richtiges Signal, dass sowohl im aktuellen bayerischen Kinder- und Jugendprogramm als auch in der Enquetekommission des Bayerischen Landtags die Prüfung einer Aktualisierung des Freistellungsstellungsgesetzes in Aussicht gestellt wurde. Genau deswegen hat Sozialministerin Emilia Müller vor wenigen Tagen beim Bayerischen Jugendring eine Überprüfung des Gesetzes angekündigt. Das wird passieren.