Protokoll der Sitzung vom 23.10.2014

Wenn aber alle, die Fraktionen im Bayerischen Landtag ebenso wie das zuständige Ministerium, der Meinung sind, dass die forensischen Ambulanzen für unseren Umgang mit Menschen, die aus dem Maßregelvollzug entlassen werden, wichtig sind, und wenn wir uns einig sind, dass die forensischen Ambulanzen durch ihre engmaschige und fachkundige Betreuung die Rückfallquoten verringern – ich meine die Quoten der Rückfälle in die Kriminalität ebenso wie die Rückfälle in die Situation, die Straftaten ausgelöst hat, also in eine Sucht oder in Krankheitszustände -, und wenn wir uns einig sind, dass die forensischen Ambulanzen die Aufenthaltsdauer im Maßregelvollzug reduzieren, dadurch die Kosten des Maßregelvollzugs verringern und ein sichereres Miteinander in der Gesellschaft ermöglichen, dann müssen wir doch überlegen, wie wir deren Existenz und deren personelle und finanzielle Ausstattung auf sichere landesgesetzliche Füße stellen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Sehr geehrte Kollegen von der CSU-Fraktion, Sie sind doch kreativ, wenn es um die Einführung neuer gesetzlicher Regelungen geht; manchmal sogar kreativer, als wir GRÜNE es wollen. Sie legen so viel Wert

auf eigene bayerische Regelungen, auch manchmal mehr, als wir GRÜNE es wollen. Aber lassen Sie sich doch jetzt etwas einfallen, um den Erfolg der forensischen Ambulanzen, über den wir uns ja einig sind, dauerhaft in einem Landesgesetz zu sichern! Entscheiden Sie sich jetzt, wo wir uns doch mit dem Thema befassen, neue und wichtige gesetzliche Regelungen zu erarbeiten, und berücksichtigen Sie dabei die forensischen Ambulanzen! Nicht mehr und nicht weniger verlangen wir von Ihnen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke schön, Frau Kollegin. Als Nächste hat Frau Kollegin Angelika Weikert von der SPD das Wort. Bitte schön, Frau Kollegin.

(Von der Rednerin nicht au- torisiert): Kolleginnen und Kollegen! Im Grunde kann ich mich inhaltlich voll meiner Vorrednerin, der Kollegin Celina, anschließen. Wir führen Anhörungen im Landtag durch und laden viele Experten zu uns ein. Diese Experten vermitteln uns aus ihrer Sachkenntnis heraus Kenntnisse. Letztlich soll der Landtag jedoch nicht nur Anhörungen durchführen, sondern schlicht und einfach auch einmal Konsequenzen aus diesen Anhörungen ziehen. Darum geht es bei diesem Antrag. Wir haben ihn zwar ein bisschen anders formuliert, aber grundsätzlich wollen wir genau das Gleiche wie die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN.

Frau Celina hat aus dem Protokoll der Anhörung am 8. Mai 2014 zitiert. Ich rege die Kolleginnen und Kollegen der CSU dazu an, sich die Anlage 4 zu diesem Protokoll anzusehen. Darin hat Herr Professor Dr. med. M. Osterheider Aspekte aus medizinischwissenschaftlicher Perspektive ausgeführt und die Erkenntnisse dargelegt, dass die forensische Ambulanz letztlich eine Absicherung schafft, die Rückfallquote enorm senkt und darüber hinaus wesentlich günstiger als die Alternative ist. Eine stationäre Unterbringung kostet in Bayern 210 Euro pro Tag, eine ambulante Betreuung 17 Euro, um diese Zahlen aufzuzeigen. Es geht schlicht darum, die finanzielle und auch die personelle Ausstattung zukünftig in Bayern abzusichern; das ist ebenfalls schon gesagt worden.

Außerdem hat Frau Celina auf einen Aspekt hingewiesen, über den ich mich vorhin mit dem Kollegen Imhof kurz verständigt habe. Wenn die Forderung nicht in dem neu zu definierenden Maßregelvollzugsgesetz berücksichtigt wird, ist es trotzdem die Aufgabe der Staatsregierung bzw. der zuständigen Ministerien, entsprechende Verordnungen und Gesetze zu erlassen, die die Zukunft deutlich absichern. Die Erfolge sind nämlich so gut, dass man in der Zukunft nicht

darauf verzichten will. Darum geht es in den beiden Anträgen. Ich bin gespannt, wie sich die CSU dazu verhält. Angeblich sind wir uns in der Sache einig. Kolleginnen und Kollegen von der CSU, es geht darum, Ihrer Staatsregierung einen klaren Auftrag zu erteilen. Ich freue mich auf Ihre Zustimmung.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin Weikert. Für die CSU-Fraktion hat Herr Kollege Imhof das Wort. Bitte sehr.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Weikert und Frau Kollegin Celina, im Ausschuss habe ich mich etwas länger gefasst. Deshalb beschränke ich mich jetzt auf ein paar wenige Anmerkungen.

Ihre Sorge teilen wir in keiner Weise. Wir haben an 13 Maßregelvollzugseinrichtungen forensisch-psychiatrische Ambulanzen etabliert. Die Notwendigkeit dieser Ambulanzen bestreitet niemand. Die Ambulanzen arbeiten ganz ausgezeichnet. Frau Kollegin Weikert habe ich bereits gesagt, dass sich die Bereitstellung notwendigerweise aus § 68 b, Weisungen, des Strafgesetzbuches ableitet.

Meine Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen, die forensischen Ambulanzen haben einen absolut nachsorgenden und kriminalpräventiven Charakter. Sie dienen gerade der Rückfallvermeidung. Sie sind ein Instrument der Führungsaufsicht, die nach Erledigung einer Maßregel kraft Gesetzes eintritt. Das Maßregelvollzugsgesetz verpflichtet alle Akteure zu einer ganz engen Zusammenarbeit, um Rückfälle zu vermeiden. Das geschieht. Deswegen brauchen wir – das sage ich ganz klar – keine eigene landesgesetzliche Regelung. Das Strafgesetzbuch sieht die Notwendigkeit ohnehin vor.

Es gibt außerdem eine sehr klare Regelung des bayerischen Staates mit den bayerischen Bezirken. Dort ist die Ausgestaltung im Detail festgelegt. Zudem ist die Finanzierung der forensischen Ambulanzen eindeutig geregelt. Deswegen lehnen wir Ihre Anträge ab.

(Beifall bei der CSU)

Frau Kollegin Weikert hat sich gerade noch rechtzeitig für eine Zwischenbemerkung gemeldet. Bitte schön.

Ich wollte abwarten, bis Herr Imhof mit seiner Rede fertig ist. Ich habe gedacht, es kommt noch etwas.

(Allgemeine Heiterkeit)

Herr Kollege Imhof, ich habe eine konkrete Nachfrage: Mit welchem Gesetz oder welcher Verordnung wird abgesichert, dass die forensischen Ambulanzen zur Nachsorge – das haben Sie richtig geschildert – weiter in Bayern existieren und zukünftig gut finanziell ausgestattet werden? Wo können wir das nachlesen?

Ich habe gesagt, dass es eine klare Vereinbarung des Staates mit den Bezirken gibt. Daraus geht die finanzrechtliche Absicherung sowie die nähere Ausgestaltung hervor. Außerdem glauben wir, dass das Strafgesetzbuch notwendigerweise in seiner Ableitung – ich habe § 68 genannt – impliziert, dass die forensischen Ambulanzen, die auch von unserer Seite eine hohe Anerkennung erfahren, notwendig sind. So interpretieren wir die Ableitung des Strafgesetzbuchs. Deswegen ist keine landesgesetzliche Regelung erforderlich.

Die Frage ist, ob Sie das glauben oder wissen.

Ich glaube fest daran. Wir haben ein Justiz- und ein Sozialministerium. Wenn mir das die Fachleute bestätigen, glaube ich daran, weil sie ausgezeichnet arbeiten. Ich mache mir jedoch auch selber ein Bild von forensisch-psychiatrischen Einrichtungen und Ambulanzen. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass diese Einrichtungen nicht nur exzellent arbeiten, sondern auch einen nachsorgenden Charakter haben. Mit dem Maßregelvollzug haben sie im Detail nichts zu tun. Das ist eine Führungsaufgabe, die sich aus dem Maßregelvollzug ableitet. Der Maßregelvollzug und das Gesetz sind eine eigene Geschichte.

(Beifall bei der CSU)

Danke schön, Herr Kollege Imhof. Für die Fraktion der FREIEN WÄHLER hat Herr Kollege Dr. Vetter das Wort. Bitte sehr.

: Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Alle Fraktionen sind sich einig, dass forensische Ambulanzen einen bedeutenden Anteil der Nachsorge und Wiedereingliederung bereits entlassener Maßregelvollzugspatienten darstellen. Ich stelle den Aspekt an den Anfang meiner Ausführungen, um die erhebliche Bedeutung sowohl für die medizinische Versorgung der psychisch Kranken als auch für die Sicherheit der Allgemeinheit zu betonen. Dies war – das haben wir heute schon gehört – einhellige Auffassung der Experten im Rahmen der gemeinsamen Anhörung im Mai dieses Jahres.

Kolleginnen und Kollegen, die Universität Regensburg konnte im Rahmen einer Studie zur ambulanten Sicherungsnachsorge im Auftrag des Sozialministeriums nachweisen, dass die deliktische Rückfallquote über einen Beobachtungszeitraum von dreieinhalb Jahren auf 2 % zurückgegangen ist. Im Gegensatz dazu haben andere Studien eine Rückfallquote von 18,5 % festgestellt, wenn keine spezifische ambulante Nachsorge durchgeführt worden ist. Kolleginnen und Kollegen, die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache. Da sind wir uns alle einig. Die Vorteile der forensischen Ambulanz liegen vor allem in der guten Versorgung der Patienten. Auch nach der Entlassung aus dem Maßregelvollzug können die Betroffenen nicht von heute auf morgen alleingelassen werden. Ein qualifiziert begleiteter Übergang ist dringend erforderlich.

Nicht nur für die psychische Gesundheit der Patienten ist die Sicherungsnachsorge unabdingbar. Wie die schon erwähnte Studie des Sozialministeriums gezeigt hat, dienen die forensischen Ambulanzen auch der Sicherheit der Allgemeinheit, weil die Rückfallquoten deutlich niedriger sind.

Schließlich darf ich auch noch – irgendjemand hat das schon gesagt – den finanziellen Aspekt erwähnen; denn die ambulante Betreuung kostet nach Angabe von Professor Osterheider aus Regensburg – das hat er im Rahmen der Expertenanhörung gesagt – deutlich weniger als die Hälfte des stationären Maßregelvollzugs. Gott sei Dank haben wir in Bayern ein gut ausgebautes Netz an forensischen Ambulanzen. In 13 forensisch-psychiatrischen Ambulanzen werden derzeit etwa 1.500 Patienten betreut. Woran – jetzt komme ich zum Punkt – es noch fehlt – da bin ich an der Seite der SPD und der GRÜNEN –, ist die gesetzliche Verankerung dieser forensischen Ambulanzen. Für die Anbindung und die Standards gibt es in Bayern bislang keine gesetzliche Grundlage.

Im Verfassungsausschuss wurde vonseiten der CSU – ich glaube, das war Herr Heike – auf die Vorschriften im Strafgesetzbuch verwiesen. Diese beinhalten jedoch meines Erachtens lediglich die Führungsaufsicht. Der psychiatrische Aspekt der Gesundheitsversorgung für die Betroffenen wird hiervon aber gerade nicht erfasst. Dieser ist jedoch für die Wiedereingliederung der Betroffenen wichtig.

Als FREIER WÄHLER möchte ich noch ein besonderes Augenmerk auf die Position des Bayerischen Bezirketags legen. In der Anhörung zum Maßregelvollzug hat die Vertreterin der Bezirke nachdrücklich und wiederholt auf eine gesetzliche Regelung der forensischen Ambulanzen gedrängt. Ihre Meinung sollte man

nicht ohne Weiteres abtun; denn die Bezirke befassen sich am intensivsten mit der Forensik.

Ob die gesetzliche Verankerung, wie im Antrag der GRÜNEN gefordert, im Maßregelvollzugsgesetz oder in einem anderen Gesetz stattfindet, ist meines Erachtens zweitrangig. Der Antrag der SPD lässt dies erfreulicherweise offen. Kolleginnen und Kollegen, es geht vor allem um die einheitliche und rechtsverbindliche Festlegung von Standards und die Anbindung der forensischen Ambulanzen. Wir als FREIE WÄHLER werden beiden Anträgen zustimmen.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Vetter. - Für die Staatsregierung spricht jetzt Frau Staatsministerin Müller. - Bitte sehr.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die forensischen Ambulanzen sind unverzichtbare Einrichtungen, gar keine Frage. Sie leisten sehr gute und besonders wertvolle Arbeit. Da stimmen wir mit Sicherheit überein.

Die Anträge von SPD und GRÜNEN halte ich allerdings nicht für erforderlich. Das ist von meinen Vorrednern bereits mehrfach gesagt worden. Die Bayerische Staatsregierung hat sich zum Ziel gesetzt, den Normenbestand in Bayern auf das notwendige Maß zu begrenzen. Die Paragrafenbremse lässt eine Doppelregelung im Bundes- und Landesrecht nicht zu. Ich möchte noch einmal betonen, dass die Ambulanzen in § 68 b des Strafgesetzbuches erwähnt und klar definiert sind.

Die vorliegenden Anträge von SPD und GRÜNEN haben genau eine solche Doppelregelung zum Inhalt. Die forensischen Ambulanzen sind nämlich, wie ich bereits gesagt habe, im Strafgesetzbuch des Bundes verankert. Sie müssen in Bayern vorgehalten werden, und sie werden in Bayern auch vorgehalten. Es gibt eine bedarfsgerechte Anzahl an forensischen Ambulanzen, nämlich an allen 13 Maßregelvollzugseinrichtungen, aus denen untergebrachte Personen entlassen werden können.

Die finanzielle Absicherung der Ambulanzen bedarf einer landesrechtlichen Regelung. Sie ist bereits geregelt und somit auch gesichert. Der Freistaat Bayern erstattet den Bezirken die notwendigen Kosten – der Kollege Imhof hat es vorhin erwähnt – des Betriebs der Einrichtungen sowie für die vereinbarte Personalausstattung und die vereinbarten Qualitätsstandards. Dabei handelt es sich um gesetzliche Leistungen. Es wäre auch der falsche Weg, eine gesetzliche Regelung bei der Personalausstattung vorzugeben und

Qualitätsvorgaben für die Ambulanzen zu machen. Er führt zu Bürokratie anstatt zu fachlich vernünftigen Lösungen. Wir sollten vielmehr weiter daran festhalten, diese Dinge mit den Bezirken auszuhandeln und zu vereinbaren. Hierdurch erhalten wir uns die notwendige Flexibilität, um gute Rahmenbedingungen für die einzelnen Ambulanzen zu schaffen und zu festigen. Einer gesetzlichen Vorgabe würde genau diese Flexibilität fehlen. Die Haltung der Bayerischen Staatsregierung zu diesen Anträgen ist deshalb klar. Wir empfehlen, die Anträge abzulehnen. – Danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CSU)

Danke schön, Frau Staatsministerin. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen, und wir kommen zur Abstimmung, und zwar zu diesen beiden Anträgen. Im Anschluss kommen dann die drei vorhergegangenen Anträge.

Ich lasse zunächst über den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf der Drucksache 17/2071 abstimmen. Das ist die Nummer 3 der Anlage zur Tagesordnung. Der federführende Ausschuss für Arbeit und Soziales, Jugend, Familie und Integration empfiehlt auf Drucksache 17/3377 die Ablehnung des Antrags. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – SPD, FREIE WÄHLER und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen bitte. – Die CSU. Gibt es Enthaltungen? – Keine. Damit ist dieser Antrag abgelehnt.

Nun lasse ich noch über den Antrag von Abgeordneten der SPD-Fraktion auf der Drucksache 17/2462 abstimmen. Das ist die Nummer 11 der Anlage zur Tagesordnung. Der federführende Ausschuss für Arbeit und Soziales, Jugend, Familie und Integration empfiehlt auf Drucksache 17/3378 wiederum die Ablehnung des Antrags. Wer entgegen dem Ausschussvotum zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Gleiches Ergebnis: SPD, FREIE WÄHLER, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen bitte! – Die CSU. Enthaltungen? – Keine. Damit ist auch dieser Antrag abgelehnt und der Tagesordnungspunkt 5 erledigt.

Jetzt kommen wir zu den Tagesordnungspunkten 6 bis 8 zurück. Von den drei Anträgen auf namentliche Abstimmungen ist nur noch einer übriggeblieben, nämlich der Antrag zu Tagesordnungspunkt 6. Dieser wird namentlich abgestimmt. Zunächst machen wir die beiden anderen Anträge.

Ich komme zum Tagesordnungspunkt 7, Antrag auf Drucksache 17/1507. Der federführende Ausschuss

empfiehlt Zustimmung mit der Maßgabe von Änderungen. Ich verweise insoweit auf die Drucksache 17/3175. Wer dem Antrag in der Fassung des federführenden Ausschusses zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – CSU, SPD, FREIE WÄHLER, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Es gibt keine. Enthaltungen? – Auch nicht. Dann ist das so beschlossen.

Jetzt lasse ich über den Antrag auf Drucksache 17/1508 abstimmen, Tagesordnungspunkt 8. Der federführende Ausschuss empfiehlt auf Drucksache 17/3513 die Ablehnung. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – SPD, FREIE WÄHLER, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen bitte! – Die CSU. Enthaltungen? – Keine. Damit ist der Antrag abgelehnt.

Jetzt kommen wir zur namentlichen Abstimmung über den Antrag der Fraktion der FREIEN WÄHLER auf Drucksache 17/1506, Tagesordnungspunkt 6. Der federführende Ausschuss empfiehlt die Ablehnung. Wir kommen jetzt zur namentlichen Abstimmung. Die Abstimmung ist eröffnet – fünf Minuten.

(Namentliche Abstimmung von 17.16 bis 17.21 Uhr)