Wir werden aber ein Freihandelsabkommen mit Kanada sicher nicht per se ablehnen, wie es im Antrag der FREIEN WÄHLER gefordert ist.
Deswegen fordern wir in unserem Antrag die Bayerische Staatsregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada nachverhandelt wird. Dabei wird vor allem das Investitionsschutzkapitel, so wie es zurzeit noch im Vertragstext steht – da hat Herr Kollege Aiwanger recht –, abgelehnt. Das ist auch Beschluss des Hohen Hauses vom 1. Juli dieses Jahres, in dem wir bei Enthaltung der FREIEN WÄHLER mit den Stimmen der CSU und der SPD die Teilnahme an der Online-Konsultation der EU-Kommission im Investitionsschutzkapitel im Rahmen der TTIP formuliert haben. Ich muss es nicht nochmals formulieren, der Herr Kollege Aiwanger hat es bereits gemacht. Das galt für die TTIP. Wir sagen aber, das muss auch für das CETA gelten. Wir hoffen, dass sich an dem Beschluss dieses Hohen Hauses nichts geändert hat.
CETA wurde im September abschließend verhandelt, aber nicht paraphiert. Nun folgt eine juristisch einwandfreie und somit diskutierbare und erschließbare Übersetzung des Vertragstextes in alle EU-Sprachen. Dieser Vorgang wird ungefähr sechs bis acht Monate in Anspruch nehmen. Die anschließende Behandlung und eventuell der Abschluss des Abkommens finden dann aufgrund eines Ministerratsbeschlusses in der EU statt und können somit frühestens Ende des zweiten, Beginn des dritten Quartals 2015 erfolgen.
Nach der Unterzeichnung übermittelt der Rat den Text voraussichtlich im dritten, vierten Quartal offiziell an das Europäische Parlament, und dieses entscheidet im Plenum über dessen Annahme oder Ablehnung.
Da wir der Überzeugung sind, dass es sich um ein gemischtes Abkommen handelt, müssen im Anschluss noch die nationalen Parlamente das Abkommen ratifizieren. Diese Zeit kann und soll, ja, sie muss sogar real zur Nachverhandlung über die Inhalte genutzt werden.
Frau Malmström hat vor zwei Tagen klargemacht, dass die Position von Wirtschaftsminister Gabriel, dass neu verhandelt werden müsse, zu Neuverhandlungen geführt hat und dass der Einspruch Deutschlands Richtung Schiedsgerichtsverfahren zu Nachverhandlungen geführt hat. Auch das sollte man wahrheitsgemäß wiedergeben.
Bei diesen Nachverhandlungen soll laut unserem Antrag – Kollege Aiwanger hat diesen Beschluss genannt – der Beschluss des Bayerischen Landtages Teilnahme des Landtags an der Online-Konsultation der EU-Kommission zum Investmentschutzkapitel im Rahmen der TTIP - analog in CETA Berücksichtigung finden. Zudem ist sicherzustellen, dass Arbeitnehmerrechte, Verbraucherschutz, Sozial- und Umweltstan
dards, die kommunale Daseinsvorsorge und die kommunale Selbstverwaltung sowie Zuständigkeiten der regionalen Gebietskörperschaften für kulturelle und regionale Vielfalt nicht angetastet werden.
Das werde ich jetzt nicht weiter ausführen, zumal Herr Aiwanger in seinen Ausführungen schon darauf eingegangen ist. Ich verweise vielmehr auf den Forderungskatalog auf Drucksache 17/400, welchen wir bereits mit Blick auf TTIP mit Nachdruck zum Ausdruck gebracht haben. Dieser Antrag wurde bereits im Februar dieses Jahres einstimmig im Plenum angenommen und die Forderung der SPD im Interesse der bayerischen Bürgerinnen und Bürger als bayerische Position übernommen.
Wir bleiben dabei: Ein Freihandelsabkommen mit Kanada ist grundsätzlich keine schlechte Sache. Es wäre falsch, das grundsätzlich infrage zu stellen und abzubrechen, zumal der paraphierte Text in seiner endgültigen Übersetzung noch nicht vorliegt. Das wäre auch zu einfach.
Die FREIEN WÄHLER fordern uns unter der Ziffer 1 auf, diesen Antrag zurückzuweisen, obwohl wir die Klausel selbst schon mehrfach zurückgewiesen haben. Wir sagen an dieser Stelle aber auch ganz klar: Wir brauchen und wollen keine privaten Schiedsgerichte. Unsere Position geht dahin, nicht das gesamte Abkommen wegen dieses Punktes infrage zu stellen; denn wir sind überzeugt, dass das Abkommen wichtig ist. Deshalb sind wir durchaus bereit, Nachbesserungen zu verhandeln.
Die zurzeit noch in Englisch gehaltenen Texte enthalten auf den Seiten 164 bis 182 eindeutig noch Regelungen zu diesem Investor-Staats-Schiedsverfahren. Mit diesen Klauseln wird es CETA mit uns nicht geben. Wir suchen jedoch nach Lösungen, unseren Forderungskatalog in CETA abzubilden und diesen auf Basis unserer sehr guten rechtsstaatlichen Prinzipien abzuändern. Hiermit fordern wir den Bayerischen Landtag auf, unserem Antrag zuzustimmen.
: Herr Kollege Dr. Förster, zunächst einmal: Die FREIEN WÄHLER sind keine Globalisierungsgegner, aber wir sind auch keine blinden Globalisierungsbefürworter. So viel zu Ihrer locker eingestreuten Nebenbemerkung.
Wenn Sie unseren Antrag lesen, dann können Sie ihm unsere Meinung zu CETA in der jetzt vorliegenden Form entnehmen. Aber wir können es auch deutlicher sagen: CETA ist bis auf kleinere Anpassungen nicht mehr nachzuverhandeln. Der Investorenschutz ist nicht mehr aus dem Vertragsentwurf herauszubringen. Das heißt: Entweder wir springen, oder wir springen eben nicht.
Die Frage des Nachverhandelns stellt sich nicht. Daher lautet meine Frage an Sie: Wie halten Sie es denn? Die ganze Zeit über haben wir gehört, Deutschland werde den Investorenschutz aus diesem Abkommen herausbringen. Übrigens: Die Schiedsgerichtsklausel ist noch das kleinere Übel.
Das große Übel, das große Problem besteht darin, dass die Parlamente durch Investorenschutzabkommen zukünftig hin in ihrer Handlungsfähigkeit beschränkt werden. Wollen Sie das bei CETA? Wollen Sie das bei TTIP? Wie werden Sie auf Ihren Bundeswirtschaftsminister einwirken, damit bei TTIP nicht das Gleiche passiert, was jetzt bei CETA droht?
Lieber Kollege Pohl, ich bin da anderer Meinung als Sie hinsichtlich der Annahme, dass keine Nachverhandlungen mehr möglich sind.
Auch die Kommissarin Malmström hat ganz klar gesagt, dass der Druck, den Deutschland gerade hinsichtlich des Schiedsgerichtsverfahrens ausgeübt hat, dazu führt, dass man nachverhandeln wird.
Ein Investorenschutz kann auch auf der Basis unserer bestehenden Rechtslage erfolgen. Sie wissen: Das ist der Beschluss des Hohen Hauses. Wir haben beschlossen: Auf der Basis unseres funktionierenden guten Rechtssystems wollen wir diese Diskussion führen. In diesem Sinne glauben wir, dass ausreichend Schutz für Investoren gegeben ist. Und ja: Wenn ein Schutz für Investoren aufgrund unseres Rechtsstaats gegeben ist, dann ist das ein Investorenschutz.
Danke schön, Kollege Dr. Förster. - Auf meiner Rednerliste steht nochmals Bernhard Pohl, aber das ist wohl ein technischer Fehler. - Als nächste Wortmeldung haben wir die von Frau Kollegin Wittmann von der CSU. Bitte schön.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Herr Dr. Förster, Sie haben erfreulicherweise schon sehr viel vorweggenommen, sodass ich glaube, nicht die ganze Redezeit strapazieren zu müssen. Sehr vieles von dem, was Sie gesagt haben, trifft auch die Meinung der CSU-Fraktion. Sie wissen, wir haben dies erfreulicherweise schon einmal gemeinsam zum Ausdruck bringen können, als wir unseren gemeinsamen Antrag im frühen Sommer dieses Jahres gestellt haben.
Lassen Sie mich an dieser Stelle gleich auch meiner Hoffnung Ausdruck geben, dass wir das wiederum so machen werden, dass wir uns nämlich dann, wenn es darauf ankommt, wieder mit einer Stimme aus dem Bayerischen Landtag melden können.
Wir machen nur ein Achtundsiebzigstel der Regionen aus, die versuchen, sich einzubringen, vielleicht gilt das nicht für alle. Aber in Europa zählen wir auch nicht so viel, gerade vor dem Hintergrund dieses Abkommens. Vor diesem Hintergrund wäre es, glaube ich, sehr wichtig, aber auch sehr erfreulich, wenn wir uns zumindest weitgehend mit einer Stimme aus dem Bayerischen Landtag melden könnten.
Lassen Sie mich zunächst auf den Antrag der FREIEN WÄHLER eingehen, der der erste Dringlichkeitsantrag zu diesem Thema in dieser Runde war. In diesem Zusammenhang darf ich den Kollegen Aiwanger genauso wie den Kollegen Pohl darauf hinweisen, dass sie an der einen oder anderen Faktenlage ein bisschen vorbeigeschaut haben oder dass sie ihnen einfach nicht kenntlich ist.
Zum einen beruht Vattenfall – der Fall, den Sie, Herr Aiwanger, angesprochen haben – eben nicht auf einem Investitionsschutzabkommen an sich; er beruht auf Regelungen in der Energiecharta, und diese Regelungen wiederum hängen sich an Regelungen bei der WTO, die Deutschland vor vielen Jahren unterschrieben hat.
Das ist seit vielen Jahren Konsens im wirtschaftlichen Handeln zwischen Staaten und Investoren mit vielen Ländern. Soweit ich mich entsinne, sind es ungefähr 134 oder 140 Länder, die dieses Abkommen - das sogenannte ICSID-Abkommen - unterschrieben haben, nach welchem bereits solche Streitigkeiten in einer Art Schiedsgerichtsverfahren geregelt werden können.
Ich persönlich bevorzuge für diese Art von Verfahren eher ein Mediationsverfahren; denn der Gang zu den nationalen Gerichten ist da nicht ausgeschlossen. Das zeigt schon, wo es denn hingehen könnte, wenn wir in eine solche Lage kommen.
An diesem Punkt komme ich dann auch direkt zu CETA. In Ihrem Antrag, Kollegen von den FREIEN WÄHLERN, sagen Sie generell Nein zu CETA; der Kollege Dr. Förster hat es bereits ausgeführt. Sie machen ganz allgemein fest, dass Sie keine Ratifizierung von CETA möchten, Sie gehen aber nicht auf die Inhalte ein.
An dieser Stelle darf ich kurz auf meine Rede verweisen, die ich zu diesem Thema vor der Sommerpause bereits gehalten habe. Darin habe ich schon einmal gesagt: CETA ist durchaus differenziert zu TTIP zu sehen, auch wenn es an bestimmten Punkten sicher eine Art Leitprogramm darstellt, wie TTIP aussehen könnte.
CETA ist aber etwas völlig anderes. CETA verhandeln wir mit dem viertreichsten Staat dieser Welt. CETA verhandeln wir, die Europäische Union, mit einem Handelsraum, der sich in völlig anderer Art und Weise mit uns im Handel austauschen kann.
Mit Kanada haben wir seitens der EU derzeit nur ein sehr geringes Aufkommen an Export und Import. Das heißt: Hier gibt es große Spielräume, etwas zu entwickeln. Darin liegen echte Chancen für die Wirtschaft; darin liegen echte Chancen für unseren Mittelstand.
Wenn wir es in CETA schaffen, die Verfahren gerade für die mittelständischen Unternehmen auf den Weg zu bringen – die Konzerne können sich das alles leisten; da ist das Problem überhaupt nicht vorhanden, die sind über die Hürden längst hinweg, die noch bestehen -, wenn wir es schaffen, zu gleichen Standards in den Verfahrensregelungen zu kommen, wenn wir es schaffen, die Zölle abzubauen, soweit sie noch existieren, und wenn wir – das ist in CETA jetzt so geregelt – bei konkurrierenden Produkten, wo sich die Märkte in die Quere kommen könnten, in den vorgesehenen Schritten vorgehen - dann halte ich CETA, so wie es sich jetzt präsentiert, für kein schlechtes Abkommen.
CETA hat es erreicht, dass die Zugänge zur öffentlichen Beschaffung in Kanada für alle unsere Unternehmen vorhanden sind. Das ist ein großer Erfolg für unsere Unternehmen. CETA hat es erreicht – das ist für die Verbraucher wichtig -, dass das Fleisch, das wir aus Kanada in die EU importieren werden, in keiner Form von Hormonen belastet sein darf, im Nahrungsmittelprozess von keinem genveränderten weiteren Material berührt sein darf,
kurz und gut die Qualität hat, die wir uns für unsere Lebensmittel wünschen. CETA darf in diesen gesetzten Standards gern eine Blaupause für TTIP sein. Ich wäre froh, wir wären bei TTIP so weit.
Jetzt komme ich auf den Punkt zu sprechen. Wenn Sie heute sagen, der Investorenschutz solle herausgenommen werden, dann wissen Sie, dass Sie in mir eine durchaus sehr kritische Begleiterin dieser Klausel finden. Das habe ich schon mehrfach zum Ausdruck gebracht. Aber auch hier gibt es einen großen Unterschied. In CETA haben wir – das war lange vor meiner Zeit – den Investorenschutz im Verhandlungsmandat festgeschrieben. Wir haben nicht offengelassen – das haben wir bei TTIP getan -, es nur optional zu verhandeln. Wir müssen zum Investorenschutz eine Aussage treffen.
Frau Malmström war vor zwei Tagen in Berlin und hat gesagt, sie komme zuerst nach Berlin, weil hier die Kritik am lautesten, aber auch am konstruktivsten sei. Dies ist ein großes Kompliment für alle Parlamente hier in Deutschland, die in dieser Art und Weise argumentiert, sich eingebracht und Gehör gefunden haben. Das bedeutet, dass wir eine große Möglichkeit haben nachzuverhandeln. Es ist eben nicht mehr De Gucht, der gesagt hat: Das mache ich nicht! Ich bin froh, dass De Gucht sich jetzt irgendwo erholen kann. Frau Malmström zeigt sich offen für die Änderungen, und Herr Gabriel, ihr Parteikollege, hat dies, wie ich meine, in recht guter Art und Weise schon mit ihr angefasst und gesagt: Da müssen wir uns bewegen.
Lassen Sie mich eines sagen. Wir haben – ich habe es schon erwähnt – bei der WTO bereits solche Abkommen unterschrieben. Sie gelten für uns schon, übrigens auch in Bezug auf Kanada. Wenn es uns gelingt, genau das, was wir bei der WTO in Bezug auf Kanada schon unterzeichnet haben, auch in CETA festzuschreiben, dann haben wir dem Petitum, dass wir den Investorenschutz hineinschreiben müssen, Genüge getan, haben aber kein Jota Boden preisgegeben, und dann kann CETA so verabschiedet werden. Deshalb, meine lieben FREIEN WÄHLER, können wir Ihrem Antrag leider nicht zustimmen. Er ist an der Stelle inhaltlich einfach fehlerhaft und bezieht sich nicht auf die abgestimmte Faktenlage.
Herr Dr. Förster, ich darf noch ganz kurz auf Ihren Antrag eingehen. Ich habe es vorhin schon erwähnt: Sie