Bernhard Pohl

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Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich mit einem doppelten Dank beginnen: Zunächst einmal bedanke ich mich ganz
herzlich bei all denjenigen, die dafür verantwortlich sind, dass wir hier Geld ausgeben können, nämlich bei den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern im Freistaat, bei den Arbeitgebern und den Arbeitnehmern, bei den sehr vielen fleißigen Menschen, die uns hier Gestaltungs- und Handlungsspielraum geben. Herzlichen Dank!
Der zweite Dank geht an denjenigen, der heute seine letzte Haushaltsrede gehalten hat, den Vorsitzenden des Haushaltsausschusses Peter Winter. Ich sage dir ganz persönlich herzlichen Dank für fünf sehr kollegiale, gute Jahre. Es war eine gute Zusammenarbeit. Eine Lebensleistung, wie du sie in der Politik vollbracht hast, sollte man angemessen würdigen.
Der Dank für die gute, konstruktive Zusammenarbeit gilt natürlich allen Kolleginnen und Kollegen im Haushaltsausschuss.
Die heutige Rede des Vorsitzenden des Haushaltsausschusses war allerdings von Angriffen auf die FREIEN WÄHLER geprägt.
Warum? Es verwundert nicht. Der Grund ist, dass – ich glaube, zum ersten Mal in der Geschichte von Meinungsumfragen – die Differenz zwischen den Werten der CSU und der FREIEN WÄHLER auf 30 Prozentpunkte zusammengeschmolzen ist. Wenn ihr so weitermacht, wird der Abstand weiter zusammenschmelzen, liebe Kollegen von der CSU.
Ich sage auch sehr deutlich: Wer hier behauptet, wir würden eine Schuldenpolitik fordern, der sollte sich sehr bedeckt halten. Ich sage nur: Länderfinanzausgleich! In diesen fließen jedes Jahr 6 Milliarden Euro, die Hälfte davon an die Bundeshauptstadt Berlin. Das ist kein Beweis seriöser Finanzpolitik. Da habt ihr furchtbar schlecht verhandelt. Es kann nicht sein, dass 10 % unserer Haushaltsmittel für Länder draufgehen, die eigentlich in der Lage sein müssten, sich selbst zu unterhalten. Stellen Sie sich einmal vor, in Bayern müssten die Landkreise Rhön-Grabfeld, Freyung-Grafenau und Tirschenreuth Geld zahlen, weil die Landeshauptstadt München mit ihrem Budget nicht zurechtkommt. So absurd ist es mit diesem Länderfinanzausgleich. Deswegen glaube ich nicht, dass wir FREIE WÄHLER uns hier Vorhaltungen machen lassen müssen.
Wir entscheiden heute über den 2. Nachtragshaushalt, und das wenige Monate nachdem der 1. Nachtragshaushalt verabschiedet wurde. Wie kann das sein? Normalerweise müsste man vermuten, in Bayern habe es einen Regierungswechsel gegeben, die Opposition habe die Macht übernommen und meine nun, sie müsse die Dinge anders gestalten, das heißt, einen echten Politikwechsel einleiten. Dabei hat nur der Finanzminister auf dem Stuhl des Ministerpräsidenten Platz genommen. Sie hören richtig: der Finanzminister! Es ist nicht etwa ein CSU-Abgeordneter aus dem Europaparlament, der Herrn Seehofer abgelöst hat. Nein, der Finanzminister, derjenige, der für den 1. Nachtragshaushalt federführend Verantwortung trug, kippt diesen und sagt jetzt: Wir brauchen eine weitere Milliarde. Das, was wir damals gemacht haben, war Murks, war Stückwerk, war nicht genug. – Das ist die Botschaft, die diese Staatsregierung und diese Mehrheitsfraktion nach außen senden.
Es gibt nur zwei Möglichkeiten: Entweder war der Finanzminister damals zu schwach, seine Forderungen durchzusetzen, oder das, was damals gemacht wurde, war schlampig. Ich neige zu dem Zweiten; denn die CSU war in den vergangenen neun Monaten eigentlich nur damit beschäftigt, Personalien zu klären: Erst musste man den Ministerpräsidenten loswerden, den man vor vier Jahren gewählt hatte,
dann musste man noch in Berlin zündeln. Ich sage Ihnen sehr deutlich: Wenn ein Minister der Bayerischen Staatsregierung öffentlich äußert, die Kanzlerin – "die Merkel" – müsse weg, dann habe ich dafür keinerlei Verständnis.
Ich sehe hier den Kollegen Freller, der schon länger dabei ist.
Ich sage mit großer Entschiedenheit: Man musste der CSU nicht immer zustimmen; aber die CSU stand jahrzehntelang für Verlässlichkeit und Stabilität.
Man musste über die Inhalte nicht einer Meinung sein; zumindest auf Stabilität konnte man sich aber verlassen. Was ist heute? – Heute wird mit Ultimaten gearbeitet – gegen die eigene Kanzlerin, die man vor wenigen Monaten gewählt hat. Regieren, liebe Kollegen und Kollegen, heißt gestalten und nicht zündeln. Wer zündelt, der kann weder in Berlin noch in München gestalten. Sie mussten mit heißer Nadel einen Nachtragshaushalt auf den Tisch legen, weil Sie Ihre Hausaufgaben nicht gemacht hatten. Sie waren nämlich mit anderen Dingen beschäftigt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, stellen Sie sich einmal vor, Theo Waigel hätte Helmut Kohl ein Ultimatum gestellt. Können Sie sich das vorstellen? Ist das denkbar? – Für mich nicht.
Ich gehe schon davon aus – in dem einen oder anderen Fall weiß ich es auch –, dass jeder hier seinen Job daheim ganz engagiert macht, dass sich jeder um die Anliegen der Bürger kümmert. Warum muss die Staatsregierung noch einen Beauftragten aus dem Landtag benennen?
Ein dritter Schwerpunkt sind Stellen bei der Polizei. Das hört sich gut an. Die Stellen gibt es aber nicht. Sie haben dafür kein Personal. Das ist die Wahrheit. Dann kommt noch als Krönung Kaiser Friedrichs Kavallerie. – Leute, ihr setzt auf Vierbeiner statt auf Zweibeiner. Das heißt, ihr setzt auf berittene Polizei, statt die Ausbildungskapazitäten bei der Polizei zu erhöhen.
Frau Kollegin Heckner, Sie wissen ganz genau, dass die Ausbildungskapazitäten seit Jahren defizitär sind.
Seit Jahren bräuchten wir mehr Ausbildungskapazitäten, um nachbesetzen zu können,
Ganz wichtig und wesentlich wären die Stärkung des ländlichen Raums und die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Bayern; denn das würde in der Metropole München und an anderen Brennpunkten sehr viel Entlastung bringen und andere Gegenden, in denen das Wachstum nicht so stark ist, beleben.
Was haben wir FREIE WÄHLER dagegenzusetzen? – Wir haben klare Prioritäten, klare Schwerpunktsetzungen.
Die erste Schwerpunktsetzung lautet: gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Bayern. Ich nenne nur ein Stichwort: Nicht in die Metropolen investieren, sondern in die Fläche. Es wäre zum Beispiel dringend notwendig, dass sich der Freistaat Bayern endlich am Flughafen in Memmingen mit einer staatlichen Beteiligung engagiert, statt in Freising eine dritte Startbahn zu bauen, die den Großraum München überhitzen würde, während wir anderswo gute Impulse setzen könnten.
Wir haben uns – ich sage, da haben wir tatsächlich etwas erreicht – immer für Hochschulbau in der Fläche eingesetzt. Da ist in den letzten zehn Jahren tatsächlich etwas passiert. Wir haben tatsächlich Dependancen von Hochschulen in den ländlichen Raum gebracht. Das haben wir gemeinsam gut erledigt; dahinter können wir einen Haken setzen. Allerdings dürfen wir damit nicht aufhören. Das muss noch weitergehen.
Positiv ist auch – ich muss deutlich sagen, dass sich innerhalb der Mehrheitsfraktion etwas bewegt hat –: Die alte Denke von Edmund Stoiber, München ist Champions League, Oberbayern ist Bundesliga und der Rest ist Bayernliga, ist der Erkenntnis gewichen, dass wir in Bayern tatsächlich in die Fläche investieren müssen. Ich danke dem ehemaligen Finanzminister und jetzigen Ministerpräsidenten für die Behördenverlagerungen. Da ist tatsächlich etwas passiert. Das waren nicht nur Ankündigungen, sondern das ist zum Teil schon vollzogen. Am einen oder anderen Punkt hätte es schneller gehen können. Grundsätzlich ist dies aber positiv. Das muss und darf man anerkennen. Zu diesem Punkt kann man sagen: Weiter so!
Wir haben von Anfang an Investitionen in die Bildung gefordert. Bildung zu fördern, ist die beste Sozialpolitik, die man machen kann. Auch hier haben wir Erfolge erzielt. Wir haben tatsächlich die Zahl der Lehrerstellen erhöht. Wir haben es gegen den dauerhaften Widerstand der CSU geschafft, die Rückkehr zum G 9 zu ermöglichen. Das ist wichtig; das war gut. Das haben wir geschafft. Das ist erfreulich.
Wir haben auch Investitionen in die Staatsstraßen gefordert. Auch hier gibt es Bewegung. Es ist zwar leider
Gottes so – das ist kein guter Stil –, dass alle unsere Anträge immer abgelehnt werden und dann häufig ein Jahr später als Anträge der CSU bzw. der Staatsregierung bei uns auf dem Tisch landen. Ich sage aber ganz deutlich: Im Staatsstraßenbau hat sich etwas bewegt. Es muss sich noch mehr bewegen. Verkehrsinfrastruktur ist eine Lebensader unserer Wirtschaft; sie ist die Grundlage von Mobilität für die Menschen. Das ist wichtig.
Neben der Straße müssen wir uns aber auch die Schiene ansehen. Da haben wir vom Bund leider wenig Rückenwind. Deshalb müssen wir selbst Geld in die Hand nehmen, auch wenn wir eigentlich nicht zuständig sind. Ich nenne zwei wesentliche Punkte. Der erste Punkt ist die Elektrifizierung von Schienenstrecken. Es kann nicht sein, dass der Wirtschaftsraum Allgäu das größte "Dieselloch" der Bundesrepublik Deutschland ist. Hier müssen wir investieren, und zwar in die Wirtschaft, in die Umwelt und in die Menschen, die die Züge benutzen.
Der zweite Punkt ist die Barrierefreiheit. Manchmal wundere ich mich schon, dass die Worte des ehemaligen Ministerpräsidenten Horst Seehofer offenbar in Vergessenheit geraten sind. Er hat bei seiner Regierungserklärung 2013 angekündigt, Bayern werde 2023 barrierefrei sein. Na ja, jetzt sind nicht mehr so viele Jahre bis 2023. Die Hälfte haben wir hinter uns. Da müsste schon verdammt viel passieren. Eines ist klar: Mobilität ist ein wesentlicher Bestandteil der Barrierefreiheit. Die Mobilität bei öffentlichen Verkehrsmitteln, insbesondere bei der Bahn, ist nun mal eine wichtige Stellschraube. Deswegen sagen wir ganz klar: Hier muss das Tempo erhöht werden. Hier muss der Freistaat Bayern mehr Geld in die Hand nehmen, damit die Bahnhöfe endlich in der Fläche, nicht nur im S-Bahn-Bereich von München, barrierefrei ausgebaut sind.
Ein wesentlicher Punkt war und ist für uns die innere Sicherheit. Hier haben wir lange auf Granit gebissen, wenn wir mehr Richterstellen, mehr Staatsanwälte und mehr Rechtspfleger gefordert haben. Das hat sich erfreulicherweise geändert. Hier ist in den letzten Jahren etwas passiert, seitdem der neue Justizminister – ganz neu ist er jetzt nicht mehr – Winfried Bausback am Ruder ist.
Wir schauen – das ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Politik –, wo es die Menschen am nötigsten haben, und zwar die Menschen in der Mitte der Gesellschaft. Wir dürfen nicht immer nur auf Einzelne schauen. Wir müssen die Mitte der Gesellschaft erreichen. Da muss man die Steuern senken, aber auch konzedieren, dass Menschen immer schlechter von dem leben können, was sie verdienen. Und warum? – Weil die Mieten steigen, weil die Kosten für Kinderbetreuung steigen etc. Eine Familie mit Kindern hat es schwer. Deswegen wollen wir die Kinderbetreuung kostenfrei stellen. Das machen wir, damit Familien eine faire Chance haben und Familien speziell in Ballungsräumen nicht zu der hohen Miete noch Kinder
betreuungskosten in erheblichem Umfang draufgeschlagen bekommen. Ich denke, das können und müssen wir uns leisten, genauso wie wir das Studium kostenfrei gestellt haben. Das Erststudium ist Bestandteil der Bildung und muss deshalb kostenfrei sein.
Wir haben noch weitere Initiativen durchgesetzt. Auch das hat mit bezahlbarem Wohnraum zu tun. Wir haben es geschafft, dass endlich die unsozialen und ungerechten Straßenausbaubeiträge abgeschafft werden. Übrigens, Kollege Ländner: Dafür hätten wir den Nachtragshaushalt tatsächlich benötigt, weil ihr im 1. Nachtragshaushalt unsere Anträge zugunsten der Kommunen auf Abschaffung der Straßenausbaubeiträge plus Gegenfinanzierung abgelehnt habt. Jetzt kommt ihr mit einem Vorschlag, der nicht zu Ende gedacht ist und die Problematik nicht komplett regelt, sondern besagt, dass das, was mit den Kommunen ist, im kommunalen Finanzausgleich 2019/2020 verhandelt wird. Das ist ein ungedeckter Scheck auf die Zukunft. Die Kommunen wissen nicht, was auf sie zukommt. So kann man nicht Politik machen. Man muss ein Gesetz zu Ende denken und ausformulieren. Wir hatten einen Gesetzentwurf unter dem Motto "Bürger entlasten, Kommunen nicht belasten". Wir haben ihn zu Ende gedacht, ihr habt ihn abgelehnt. Deswegen haben wir jetzt ein unvollständiges Gesetz mit einem höchst fragwürdigen Stichtag. Insbesondere – auch das ist ein grober Fehler dieses Gesetzes – habt ihr euch nicht getraut, die Ungerechtigkeit bei den Ersterschließungsbeiträgen alter Straßen anzugehen und zu sagen, jawohl, wir verlegen den Stichtag von 2021 auf 2018 vor und ersparen uns riesigen Ärger vor Gerichten.
Wir haben es nicht fertiggebracht, diese Kleinigkeit zu regeln, die diejenigen, die es betrifft und die jetzt ungerecht belastet werden, in der Tat sehr stark entlasten würde.
Dafür wäre ein Nachtragshaushalt erforderlich gewesen.
Wir stärken die Kommunen. Wenn wir die Kommunen stärken, dann schaffen wir gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Bayern.
Das wiederum führt zu Steuermehreinnahmen. Wenn ihr bei Haushaltsreden im Bund sprecht, dann führt ihr immer im Mund, Steuerentlastungen führen zu einer Belebung der Wirtschaft, und was wir dem Bürger zu
rückgeben, das holen wir durch eine stärkere Wirtschaftsleistung und damit Steuermehreinnahmen leicht wieder herein. Diese Denke ist grundsätzlich richtig. Man kann nicht statisch sagen, die Steuereinnahme X ist immer genau gleich hoch, sondern man kann und muss Impulse für Wachstum setzen. Die setzt man logischerweise, indem man den Bürger entlastet. Wir tun das, ihr redet nur davon.
Wenn wir von gleichwertigen Lebensverhältnissen reden, müssen wir auch über die Metropole München sprechen. Die Metropole München hat einen Einwohnerzuwachs, den sie nicht mehr verkraften kann. Die Stadt und das Umland Münchens stehen vor gewaltigen Herausforderungen. Die Mieten explodieren. Der Verkehr nimmt zu. Wir haben – das muss ein zentrales Anliegen der Politik sein – die Aufgabe, den Großraum München zu entlasten. Wir wollen hier kein Tokio, kein Paris und kein London. Wir haben eine liebenswerte, lebenswerte Hauptstadt. Das soll so bleiben.
Sie haben vorhin davon gesprochen, wer mit Geld umgehen kann. Dazu möchte ich Ihnen schon noch ein paar Sätze ins Stammbuch schreiben. Was war das für ein Gezerre um den Länderfinanzausgleich? Ihr habt gesagt, dieser Länderfinanzausgleich – damals hat noch Stoiber verhandelt – ist verfassungswidrig, wir klagen dagegen vor dem Bundesverfassungsgericht. Wir haben euch damals unterstützt, weil wir es für richtig halten, für bayerische Interessen zu kämpfen. Was ist aber daraus geworden? – Ein wachsweicher Kompromiss, der uns gerade einmal um eine Milliarde entlastet. Der heutige Ministerpräsident hat von zwei Milliarden gesprochen, aber von zwei Milliarden ad hoc. Das heißt, die zwei Milliarden sollten das Ergebnis der Verfassungsklage sein. Jetzt sind wir um 50 % hinter dem zurückgeblieben, was Markus Söder gefordert hat. Ist das ein gutes Ergebnis? – Ich sage: Nein. Jahr für Jahr geben wir das Geld der bayerischen Steuerzahler nach Berlin und in andere Länder, die mit ihren Finanzmitteln nicht ordentlich haushalten.
Das Bayerische Oberste Landesgericht lebt wieder. Das ist schön, das freut mich als Jurist außerordentlich. Aber auch das ist keine finanzpolitisch geniale Leistung. Unter Stoiber wurde das Gericht wegen einer Einsparung von einer Million Euro im Jahr abgeschafft. Jetzt wird es wiedererrichtet. Der Bayerische Oberste Rechnungshof wird einmal nachrechnen, was die Wiedererrichtung des Bayerischen Obersten Landesgerichts kostet und wie die Bilanz gewesen wäre, wenn es nie abgeschafft worden wäre. Ich fürchte, wir zahlen insgesamt drauf.
Ein Vertreter des bayerischen Wirtschaftsministeriums hat bei uns im Haushaltsausschuss gesagt, man könne die Förderkulissen gar nicht evaluieren, man wisse also gar nicht, ob das Geld, das investiert wird, gut investiert ist, ob es tatsächlich ankommt und ob damit Effekte erzielt werden. Dazu muss ich schon sagen: Das ist kein Ausweis eines sorgfältigen Umgangs mit Steuergeld. Gerade an die Adresse des Wirtschaftsministeriums darf ich sagen: Wir haben hervorragende Außenrepräsentanzen. Wir kümmern uns hervorragend darum, ausländische Investoren und ausländische Unternehmer nach Bayern zu holen, damit sie heute und morgen hier investieren. Aber warum denn nur im Großraum München? Das muss über die Fläche verteilt werden. Das muss bayernweit passieren, und das hätte längst passieren müssen. Natürlich will nicht jeder Unternehmer nach Oberfranken, Unterfranken oder Schwaben.
Ihre letzten Bemerkungen reizen mich jetzt doch. Zum einen wirkt das Desaster der Landesbank natürlich auch in die heutige Zeit hinein. Zum anderen ist es fraktionsübergreifend gelungen – das kann man, das darf man sagen, und das ist auch eine große Leistung dieses Parlaments –, das Desaster der Landesbank abzuwenden und das Schlimmste zu verhindern.
Aber ich zitiere den früheren Finanzminister und heutigen Ministerpräsidenten, der gesagt hat: Das Desaster bei der Landesbank war die schlimmste wirtschaftspolitische Fehlleistung im Freistaat Bayern in der Nachkriegsgeschichte. – Und wenn Sie nach den Schuldigen suchen, dann sind das der Vorstand und der Verwaltungsrat, allen voran Faltlhauser, Huber, Naser etc. Und das waren ausnahmslos Ihre Leute. Es gab im Aufsichtsrat auch Vertreter der Sparkassen; aber sie gehörten meines Wissens keiner Partei an. Wenn Sie die Eigentümerversammlung benennen und auch noch darauf abstellen, dass sie mit schuld hat, dann könnte man das ganze Kabinett von Ministerpräsident Stoiber in die Haftung nehmen. Das machen wir nicht; aber das muss der Ehrlichkeit halber gesagt werden.
Schauen wir einmal, ob der Minister bei mir kommunikativer ist. – Dass Bayern nicht zukunftsfähig ist und der Haushalt total ausgeplündert wird, habe ich von keinem Redner hier in diesem Hohen Haus gehört. Ich habe solche Worte jedenfalls nicht in den Mund genommen. Sie wären auch Blödsinn. Das wissen wir alle.
Dass Sie, Herr Staatsminister, Kritik für unerwünscht halten, ist das eine. Dass Sie aber auch kein Lob haben wollen, überrascht mich schon. Ich habe ausdrücklich anerkannt, dass wir, der Bayerische Landtag, alle Fraktionen, und die Staatsregierung gemeinsam mit der Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse in den letzten zehn Jahren vorangekommen sind. Als Beispiel habe ich den Ausbau der Hochschullandschaft genannt. Ich erwähne nur Cham in der Oberpfalz.
Zum Zweiten habe ich die Behördenverlagerung gelobt, die Sie jetzt bitte auch fortführen sollen.
Meine dritte Bemerkung, und darauf sind Sie uns eine Auskunft schuldig geblieben:
Sie waren Staatssekretär, und Herr Söder war Finanzminister, als wir vor wenigen Monaten den ersten Nachtragshaushalt verabschiedet haben. Was bewegt Sie dazu, jetzt hektisch einen zweiten Nachtragshaushalt in Höhe von einer Milliarde Euro hinterherzuschieben? Warum braucht es das?
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Datenschutz hat uns schon des Öfteren vor Herausforderungen gestellt. Das ist eine schwierige und nicht im letzten ausdiskutierte Materie, die nach meinem Gefühl manchmal sehr stark in den Bereich der Transparenz abgleitet und dann wieder den Datenschutz sehr hoch hält. Wie gesagt, da ist in vielen Bereichen vieles noch unausgegoren. In der Datenschutzgrundverordnung ist insgesamt sehr viel bürokratisches Beiwerk dabei, das Menschen schikaniert.
Wir haben hier eine Vorlage, die wir eigentlich sehr schnell abhandeln könnten. Es geht um die Umsetzung einer Richtlinie der Europäischen Union vom 27. April 2016. Wenn Sie es bei dieser Umsetzung belassen hätten, wären wir sehr schnell fertig. Sie wollten aber noch das eine oder andere regeln, und da stimme ich schon dem Kollegen Ritter zu, dass das gesamte Vorhaben mit heißer Nadel gestrickt ist, wie im Übrigen auch andere Gesetzesvorhaben in letzter Zeit. Ich erinnere an das Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz und das Polizeiaufgabengesetz, das Sie jetzt, nachdem es beschlossen worden ist, evaluieren wollen. Das ist eine relativ neue und aus unserer Sicht nicht sehr gelungene Art, Gesetzesvorhaben zu geltendem Recht zu machen. Normalerweise müsste man es umgekehrt machen. Erst sollte man substanziell und gründlich diskutieren und am Ende ein gutes Gesetz beschließen.
Speziell beim Auslesen von Datenspeichern, die Gefangene ohne Erlaubnis in Gewahrsam haben, haben wir schon gewisse Bedenken, ob dabei die Vorgaben des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes gewahrt sind. Natürlich kann man sagen, wir schauen einmal, wie die Gerichte entscheiden. Wir sollten aber schon den Ehrgeiz haben, Sachverhalte so zu regeln, dass dann die Gerichte in unserem Sinn entscheiden und uns das Gesetz nicht zur Nachbesserung zurückgeben.
Aufgrund dieser Unschärfen, aufgrund dieser wenig geglückten Regelung werden wir uns bei diesem Gesetzentwurf der Stimme enthalten. Warum werden wir uns enthalten? – Weil die Zielrichtung stimmt und weil die Umsetzung dieser Richtlinie im Großen und Ganzen unstreitig ist, weil wir aber aus den genannten Gründen dem Gesetz keine Zustimmung geben können.
Herr Kollege Ländner, ich nehme Ihnen die Wehmut über die Abschaffung der Beiträge ehrlich ab. Aber Sie werden Verständnis dafür haben, dass ich sie nicht teile.
Sie sagen, die Wahl eines Stichtags sei willkürlich. Das würde natürlich für Ihren Stichtag genauso gelten. Ich sage: Nein, die Wahl des Stichtags ist eine bewusste politische Entscheidung sowohl bei der CSU als auch bei uns als auch bei den anderen Fraktionen. Wir schonen die Bürger, ihr schont die Staatskasse. Deswegen haben wir im Nachtragshaushalt auch 250 Millionen drin, um die vier Jahre zu überbrücken.
Ein zweiter Punkt. Sie sagen: Bescheid ist Bescheid, und es wird immer Härten geben. Und Sie verweisen
auf die Verwaltungsgerichte. Wir sind gehalten, ein Gesetz zu machen, das vor den Verwaltungsgerichten standhält. Und das sage ich Ihnen schon: Es gibt im bürgerlichen Recht, im Verwaltungsrecht usw. den Grundsatz: Leistung – Gegenleistung. Da stelle ich mir schon die Frage, warum manche Bürger Vorauszahlungen für etwas leisten sollen, was noch nicht gebaut ist, und andere Bürger für etwas, was bereits gebaut ist, nicht zahlen sollen. Die eine Gemeinde verlangt Vorauszahlungen und die andere Gemeinde verzichtet darauf. Das ist nicht zu erklären und eine Härte, eine Ungerechtigkeit.
Schließlich und endlich muss ich Sie fragen: Warum lösen Sie die Frage der kommunalen Finanzierung nicht, wie auch immer? Ihr Gesetz ist unvollständig, und das unmittelbar vor einer Landtagswahl. Wir FREIEN WÄHLER sehen die ganz klare Regelung vor: 150 Millionen Euro aus dem Kraftfahrzeugsteuerersatzverbund. Das muss reichen. Wenn am Ende 160 Millionen Euro nötig wären, müssten wir im Jahr darauf mit 10 Millionen nachsteuern. Aber ihr lasst alles im Dunkeln. Und das wird euch bei den Wahlen auf die Füße fallen.
Herr Adelt, hinsichtlich Ihrer Ausführungen zur Abgrenzung bei hergestellten Straßen und der Lösung der CSU-Fraktion sind wir einer Meinung. Was Sie sagen, kann ich nur unterstreichen. Das entspricht genau unserem Gesetzentwurf. Sie haben gefragt, wo das Geld herkommen soll, wenn man bis 2014 zurückgeht. Die Antwort ist: Zum jetzigen Nachtragshaushalt haben wir 250 Millionen Euro beantragt. Das sind diese 4 mal 60 Millionen Euro für die vier Jahre. Woher soll das Geld kommen? – Die CSUFraktion hat einen Nachtragshaushalt über 987 Millionen Euro vorgelegt. Wir haben unsere Änderungsanträge mit einem Volumen von einer Milliarde Euro unterlegt. Das ist exakt der gleiche Betrag. Die 250 Millionen Euro sind also genau so gegenfinanziert wie das, was die CSU vorgeschlagen hat, oder das, was von Ihnen im Nachtragshaushalt kam. Es kann jetzt geregelt und beschlossen werden. Ich füge hinzu: Es muss jetzt geregelt und beschlossen werden. Das geht im Übrigen auch an die Adresse der SPD, die zwar nicht ganz so weit zurückgeht wie wir, aber auch zurückgeht. Für eure Forderung braucht ihr auch noch eine Deckung im Haushalt.
Den Vorwurf, die Sache mit der Ersterschließung sei Populismus pur, kann ich nicht stehen lassen. Es steht bereits im Gesetz, dass 25 Jahre nach Beginn der Herstellung aus der Erschließungsmaßnahme eine Ausbaumaßnahme wird. Wir haben lediglich den Stichtag vom 01.04.2021 auf den 01.01.2018 vorverlegt, um höchst problematische und schwierige Rechtsstreitigkeiten vor den Verwaltungsgerichten zu verhindern bzw. zu beenden. Außerdem sollte verhindert werden, dass alles auf den letzten Drücker zulasten der Bürger abgeschlossen wird. Das wäre nie gemacht worden, wenn wir das KAG in diesem Punkt nicht geändert hätten.
Herr Kollege Mistol, Sie haben gesagt, es werde Härten und Ungerechtigkeiten geben. Bei Letzterem muss ich Ihnen widersprechen. Über die Frage, was gerecht und ungerecht ist, entscheidet dieses Parlament. Hierzu gibt es verschiedene Auffassungen. Die CSU hält "Bescheid ist Bescheid" für gerecht. Die GRÜNEN, die FREIEN WÄHLER und die SPD stellen auf das Entstehen der sachlichen Beitragspflicht ab. Daran kann man ermessen, was "gerecht" für die einen und "gerecht" für die anderen bedeutet.
Der zweite Punkt betrifft das Verlottern der Straßen. Wir sagen dazu Nein. Deswegen fordern wir nicht nur 150 Millionen Euro zur Kompensation für die wegfallenden Straßenausbaubeiträge, sondern zusätzliche 150 Millionen Euro für den kommunalen Straßenbau durch eine Erhöhung des Anteils am Kraftfahrzeugsteuerersatzverbund, wie es früher einmal war.
Drittens muss ich eine Frage an Sie stellen: Der Entwurf der GRÜNEN schlägt als Stichtag den 01.01.2017 vor. Im Nachtragshaushalt stellen Sie jedoch kein Geld dafür bereit, um die Zahlungen für diejenigen, die ab dem 01.01.2017 bezahlt haben, abwickeln zu können. Das müssen Sie tun. Wir beraten gerade den Nachtragshaushalt. Wir wollen für vier Jahre 250 Millionen Euro bereitstellen. Das ist übrigens bezahlbar. Sie sagen, das sei völlig unbezahlbar. Das ist bezahlbar. Das steht in unserem Entwurf zum Nachtragshaushalt. Sie müssen nachbessern. Ansonsten bleiben die Kommunen auf diesem Geld sitzen. Das wollen wir nicht. Ich hoffe, Sie wollen das auch nicht.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Ministerpräsident! Ein Nachtragshaushalt drei Monate, nachdem wir den Nachtragshaushalt verabschiedet haben, was wollen Sie uns damit sagen?
Ein Wahlkampfhaushalt? – Sie doch nicht! Sie stellen doch keinen Wahlkampfhaushalt auf. Nein, das, was hier vorliegt, ist ein Dokument tiefster Unzufriedenheit
des Ministerpräsidenten Markus Söder mit dem früheren Finanzminister Markus Söder, der den ersten Nachtragshaushalt so schlampig gemacht hat, dass drei Monate später schon nachgebessert werden muss, und das mit einem Volumen von einer Milliarde Euro. Eine Milliarde Euro!
Ich erinnere mich noch an die Debatten zum ersten Nachtragshaushalt. Was haben Sie über die FREIEN WÄHLER gesagt? – Wir würden viel zu viel Geld ausgeben, wir würden Bayern in die Verschuldung treiben.
Wir hatten Änderungsanträge mit einem Volumen von knapp über einer Milliarde vorgelegt. Drei Monate später haben Sie genau diese Milliarde übrig, um in Bayern zu investieren, wie Sie sagen. Das passt nicht zusammen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Haushaltspolitik ist richtige Schwerpunktsetzung. Auf diese Schwerpunkte möchte ich nachfolgend kurz eingehen. Zunächst aber – das gebietet der Anstand – muss am Anfang jeder Haushaltsrede und jeder Haushaltsdebatte der Dank an die Steuerzahler, an die Arbeitnehmer und Arbeitgeber, an die Gewerkschaften und an alle diejenigen gehen, die dafür verantwortlich sind, dass wir diese Steuereinnahmen haben und mit diesen Steuereinnahmen investieren und unser Land gestalten können.
Meine Damen und Herren, die CSU hat Schwerpunkte gebildet. Der erste Schwerpunkt ist vom Kollegen Winter schamhaft verschwiegen worden. Er lautet Eigenmarketing. Neue Stellen sollen ausgewiesen werden: in der Staatskanzlei siebenmal B 3, zweimal A 16, achtzehnmal A 15, siebenmal A 13, dreimal A 12, einmal A 10, einmal A 9, einmal A 7 und dazu eine Stellenaufwertung von B 6 auf B 9. Jawohl, die Staatskanzlei wird aufgemörtelt, um Eigenmarketing für den Ministerpräsidenten zu betreiben. Das ist der erste wichtige Schwerpunkt, den Sie setzen. Wir sagen, das ist eine falsche Schwerpunktsetzung.
Hinzu kommen 38 Angestellte. Alles das ist ein Dokument dafür, wo Sie Ihre Schwerpunkte setzen. Der Wasserkopf muss noch größer werden.
Herr Kollege Winter hat gesagt, die Unterstützung der Kommunen sei auf einem Rekordniveau. So viel Geld
hätten die Kommunen noch nie bekommen. Das sagt auch der Finanzminister.
Richtig, sagt er!
Aber, lieber Kollege Winter, nehmen Sie doch bitte zur Kenntnis, dass sich der Anteil der Kommunen am allgemeinen Steuerverbund um kein Hundertstel Prozent erhöht hat. Der Anteil beträgt nach wie vor 12,75 %. Deswegen geht es den Kommunen nur um so viel besser wie auch dem Freistaat Bayern. Sie nehmen proportional am Steuermehraufkommen teil wie der Freistaat. Eine Verbesserung der Situation der Kommunen ist das nicht; denn wenn die Steuereinnahmen wieder zurückgehen, gehen sie proportional im gleichen Maße auch bei den Kommunen wieder zurück.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn Sie schon die Kommunen ansprechen, frage ich Sie, warum Sie die Straßenausbaubeiträge nicht abschließend und vernünftig in Ihrem Gesetzentwurf geregelt haben. Wir haben Ihnen doch lange Zeit gelassen und eine gute Vorlage gegeben. Sie hätten ihr im Grunde nur zustimmen müssen, dann wäre etwas Vernünftiges herausgekommen. Und was haben Sie gemacht? – Sie haben einen Gesetzentwurf zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge vorgelegt, bei dem die Kommunalfinanzierung nicht abschließend geregelt ist,
sondern auf den kommunalen Finanzausgleich 2019/2020 verschoben wird, in dem Sie das Problem der Ersterschließung historischer Straßen nicht geregelt haben. Sie hatten nicht den Mut, das anzufassen, und Sie hatten auch nicht den Mut, den Stichtag "1. Januar 2014" zu akzeptieren und eine ordentliche, vernünftige Abgrenzung vorzunehmen – danach, ob eine Maßnahme abgeschlossen und abgerechnet ist. Nein, Sie gehen mit willkürlichen Parametern ins Rennen, indem Sie sagen: Ein Bescheid, der irgendwann einmal in 2017 erlassen wurde, der bleibt, wie er ist. Ob es ein Endbescheid oder ein Vorauszahlungsbescheid war oder ob es vielleicht Vorauszahlungen für die Zukunft betrifft, das alles ist Ihnen egal. Sie werfen alles in einen Topf, rühren einmal um und meinen, dass Sie damit die Bürgerinnen und Bürger des Freistaates Bayern zufriedenstellen. Nein, so macht man keine Politik!
Sie wundern sich, dass die kommunalen Spitzenverbände, die Ihnen ansonsten so treu ergeben sind, Sie nun schimpfen, weil Sie in Zukunft nur 100 Millionen Euro vorsehen, wo man doch bisher mit 62 Millionen Euro ausgekommen ist.
Lieber Kollege Ländner, der Gemeindetag hat längst gesagt, dass man 150 Millionen Euro braucht – zum Ersten.
Zum Zweiten: Wenn man natürlich, wie Sie, Zwist in die kommunale Familie bringen will und in Zukunft nur jene entschädigen will, die in der Vergangenheit eine Satzung hatten, und völlig negiert, dass man auch die entschädigen muss, denen man die Möglichkeit nimmt, eine solche Satzung zu erlassen, dann muss man sich nicht wundern, wenn man keinen Beifall erhält, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Wir haben von Anfang an – bereits im Jahr 2017, lieber Kollege Ländner, als ihr euch noch krampfhaft an eure geliebte "Strabs" geklammert habt – gesagt, dass wir den Anteil am kommunalen Steuerersatzverbund um 23 % – von 52 auf 75 % – anheben wollen. Das sind 150 Millionen Euro Ersatz für die wegfallenden Beiträge der Bürger. Das sind zusätzlich 150 Millionen Euro für den kommunalen Straßenbau; denn dort wird das Geld dringend gebraucht.
Herr Finanzminister, Sie haben recht, dass wir in einem Flächenland leben, in dem wir die Straßen in Ordnung halten müssen. Aber dann müssen den Worten auch echte Taten folgen und keine Trippelschritte, dass man sagt: Na ja, gut, 20 Millionen Euro bei den Staatsstraßen, und damit hat es sich. Wenn, dann müssen Sie so investieren, dass Sie die kommunale und die Infrastruktur des Freistaats Bayern instand halten, und zwar so, dass keine verdeckte Verschuldung entsteht.
Aber dafür haben Sie andere Schwerpunkte: Sie setzen auf Beauftragte – etwas ganz Neues! Nein, wir haben schon ein paar Beauftragte, und ich sage nicht, dass jeder Beauftragte der Staatsregierung fehl am
Platz ist. Aber wenn ich dann sehe, dass wir einen Beauftragten für Bürgeranliegen brauchen, der 3.000 Euro im Monat bekommt plus Fahrer plus sonst etwas – einen Beauftragten für Bürgeranliegen! Wenn Sie schon den anderen Fraktionen keinen Respekt entgegenbringen und damit sagen, dass die Abgeordneten nicht Tag für Tag für ihre Bürger unterwegs sind – da kann man alle Fraktionen dieses Hauses einbeziehen, auch die CSU-Fraktion –, wenn Sie auch vor der eigenen Fraktion keinen Respekt haben und sagen, wir brauchen einen Beauftragten für Bürgeranliegen, weil die CSU-Abgeordneten draußen nichts tun, finde ich das bemerkenswert.
Zweiter Schwerpunkt: innere Sicherheit. Da sind wir beieinander. Diesen Schwerpunkt setzen auch wir, allerdings: Warum brauchen wir eine Grenzpolizei? Herr Ministerpräsident, ich weiß, dass Sie mit Ihrem Vorgänger nicht immer einer Meinung waren und vielleicht auch keine sehr warmen Gedanken für ihn hegen. Aber dass Sie eine Grenzpolizei gegen ihn aufstellen. sozusagen eine Kontrolle für seine Bundespolizei, finde ich ebenfalls bemerkenswert. Das hätte ich noch nicht einmal von einem GRÜNEN-Ministerpräsidenten in Baden-Württemberg gedacht. Aber dass ein CSU-Ministerpräsident in Bayern seinem Vorgänger und jetzigen Bundesinnenminister von der CSU so misstraut, ist wirklich ein bemerkenswerter Vorgang.
Asyl und Integration: Sie wollen schnelle Entscheidungen. Das wollen wir auch, und das fordern wir in diesem Hohen Haus seit vielen Jahren. Es ist sehr verdienstvoll, dass Sie jetzt endlich die Asylrichter einstellen, die wir seit vielen Jahren fordern. Aber warum erst jetzt, liebe Kolleginnen und Kollegen? Sagen Sie nicht, dass sie so lange für die Ausbildung benötigen; denn das stimmt nicht. Jeder weiß, dass zweimal im Jahr genügend Juristen auf den Markt kommen und man lediglich die Einstellungsnote um ein paar Zehntel nach unten korrigieren muss, um diese Richter für die Verwaltungsgerichte einstellen zu können. Das hätten Sie rechtzeitig und eher tun können. Sie haben es nicht getan. Immerhin tun Sie es jetzt; aber Sie können dafür keinen Beifall bekommen; denn Sie hätten es längst tun können. Sie hätten es längst tun müssen. Sie tragen in diesem Land lange genug Verantwortung.
Ein dritter Schwerpunkt ist die regionale Entwicklung. Auch darin stimmen die FREIEN WÄHLER mit Ihnen überein, und ich bin erfreut darüber, dass hier tatsächlich ein Sinneswandel stattgefunden hat. Ich kann mich noch gut an den Ministerpräsidenten Stoiber erinnern, Herr Kollege Staatsminister Füracker. Für Edmund Stoiber gab es das eherne Gesetz: München ist Champions League, Oberbayern ist Bundesliga, und der Rest ist Bayernliga. Er hat in Transrapid-Dimensionen gedacht, und ländliche Regionen waren ihm sehr, sehr fern.
Erst durch die etwas überzogene Forderung des Zukunftsrates, auf Metropolen zu setzen, hat in der CSU-Fraktion ein Umdenken stattgefunden. Wir haben, seitdem wir im Bayerischen Landtag sind, seit 2008, regelmäßig, ständig und dauernd auf die Notwendigkeit hingewiesen, gleichwertige Lebensverhältnisse in Bayern zu schaffen. Ich freue mich und erkenne ausdrücklich an, dass die CSU hierbei auf die Linie der FREIEN WÄHLER eingeschwenkt ist, und es gibt genügend Punkte, bei denen ich sage: Da ist der Vorwurf "ihr redet nur, ihr handelt nicht" unzutreffend.
Die Heimatstrategie sprachen Sie an, Herr Staatsminister. Behördenverlagerungen: Das ist positiv. Das ist ein Pluspunkt, das muss man anerkennen. Dort hat die Staatsregierung gute Arbeit geleistet. Das heißt aber nicht, dass Sie in Ihren Bemühungen nachlassen sollen. Hier gibt es immer noch genug zu tun. Es gibt noch genügend Behörden, die verlagert werden können. Es gibt auch noch genügend Standorte, die darauf warten, von dieser Behördenverlagerung zu profitieren.
Gleichwertige Lebensverhältnisse in Bayern – das ist in der Tat der Kern und ein wesentliches Markenzeichen unserer Politik sowie ein Kern für die Erfolgsgeschichte Bayerns. Dazu gehört natürlich eine stärkere Förderung des ÖPNV. Diese fordern wir seit Langem. Dazu gehören mehr Investitionen in den Staatsstraßenbau. Diese fordern wir ebenfalls seit Langem. Herr Staatsminister Füracker, ich habe Ihnen gut zugehört, als Sie sagten, die Staatsstraßen seien doch in einem Top-Zustand.
Das heißt dann für mich eigentlich – Sie wohnen in der Oberpfalz –, dass die Oberpfalz in den nächsten Jahren erst einmal keine Gelder für den Staatsstraßenbau benötigt. Das heißt, dann können sich die Bewohner anderer Regionen Bayerns, zum Beispiel die Schwaben, freuen, weil sie dann das Geld, das die Oberpfalz nicht benötigt, selber verbauen dürfen. Ich
weiß nicht, ob das alle Oberpfälzer Kollegen so sehen. Ich nehme das aber zumindest einmal so zur Kenntnis und werde das in meinen Forderungen zu unseren regionalen Projekten natürlich berücksichtigen.
Bauliche Entwicklung! Ich kann nur sagen: Bezahlbarer Wohnraum ist die größte sozialpolitische Herausforderung der Gegenwart. Das betrifft alle Menschen, und das betrifft den Wohlstand der Familien, der Singles, der Menschen mit kleinen Einkommen, der Menschen mit mittleren Einkommen. Das betrifft im Grunde genommen fast jeden.
Die Explosion auf dem Wohnungsmarkt, ob das den Kaufpreis von Immobilien oder die Immobilienmieten betrifft, ist wirklich besorgniserregend. Hier muss endlich etwas getan werden. Hier haben Sie tatsächlich viel zu viel geredet und viel zu wenig gehandelt; denn sonst wäre es dazu nicht gekommen.
Wir haben ja schon angesprochen: Es ist schön, dass Sie 10.000 neue Wohnungen schaffen wollen. Aber warum haben Sie denn 33.000 Wohnungen der GBW verkauft?
Sagen Sie jetzt bitte nicht, dass das alternativlos war.
Sie wissen ganz genau, dass das nicht stimmt. Herr Almunia aus Brüssel hat es deutlich gesagt: Natürlich muss die BayernLB verkleinern; sie muss aber die GBW-Wohnungen nicht verkaufen,
sondern sie muss insgesamt Assets abbauen und abgeben. Das ist Fakt! 33.000 Wohnungen weggegeben, 10.000 sollen neu gebaut werden. – Na ja, wenn das eine befriedigende Bilanz ist. – Ich sehe es jedenfalls anders.
Staatlicher Wohnungsbau – jawohl! – ist wichtig. Ich unterstreiche auch durchaus das, was Sie sagen, Herr Staatsminister: Investieren statt spekulieren. Schön, dass das das neue Denken in der Bayerischen Staatsregierung ist. Vor einem guten Jahrzehnt – weil sich Kollege Huber gerade so aufgeregt hat – hat man bei der Bayerischen Landesbank noch sehr kräftig spekuliert. Dies hatte fatale Folgen. Gott sei Dank lautet jetzt das Motto: Investieren statt spekulieren. Halten Sie es bitte durch. Wir werden Sie dabei unterstützen.
Selbstverständlich müssen wir den Wohnungsbau nicht nur mit Geld angehen. Wir müssen auch endlich an die Standards ran. Wir müssen eben auch den Mut haben, uns mit überzogener Bürokratie oder mit überzogenen Standards beim Brandschutz, beim Denkmalschutz und bei der Energieeffizienz auseinanderzusetzen und das Rad wieder ein Stück weit zurückzudrehen; denn ansonsten sind all unsere Bemühungen ziemlich sinn- und zwecklos. Ich sage es noch einmal: Am bezahlbaren Wohnraum hängt sehr viel. Das ist die größte sozialpolitische Herausforderung im Freistaat Bayern in der Gegenwart.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch die Frage, wie sich Bayern insgesamt entwickelt, ist eine Frage gleichwertiger Lebensverhältnisse. Natürlich kann es uns nicht zufriedenstellen, dass wir in Bayern nach wie vor Regionen haben, die mit Bevölkerungsschwund zu kämpfen haben und die in der Prosperität deutlich hinterherhinken, während gleichzeitig München und das Umland, die Metropolregion, aus allen Nähten platzt. Hier müssen wir auch im Interesse Münchens und auch im Interesse des Umlandes von München eine gleichwertige Politik betreiben. Ich sage Ihnen schon: Dazu gehört auch Invest in Bavaria. Es kann nicht sein, dass jede Investition ausgerechnet nur in München landet. Wir müssen schon das gesamte Land im Auge haben. Natürlich wird nicht jeder Standort gleich geeignet sein. Dass aber fast jede Investition in München getätigt wird, ist für die Entwicklung des gesamten Freistaats nicht sinnvoll.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben überlegt, ob wir diesen Nachtragshaushalt überhaupt mit Anträgen begleiten sollen. Eigentlich hätte man sagen müssen: Drei Monate vor der Wahl und drei Monate nach Verabschiedung des Nachtragshaushalts lassen wir uns auf dieses Theater nicht ein. – Nein. Wir sind aber im Landtag, um Schwerpunkte zu setzen und um unsere Schwerpunkte aufzuzeigen. Das wird dann in den Beratungen geschehen.
Herr Staatsminister, vorhin wurde schon gesagt, dass man mit den Ritualen aufhören soll. Ich appelliere daher an die Staatsminister und die Mitglieder des Haushaltsausschusses: Hört mit dem Ritual auf, alle Anträge der Opposition, ob sie vernünftig sind oder nicht, abzulehnen, um sie dann bei der nächsten Haushaltsberatung als eigene Anträge zu verkaufen. Wenn ihr das machen würdet, wären wir einen schönen Schritt weiter. – Ich freue mich auf die Beratung.
Lieber Kollege Herold, selbstverständlich – und dazu stehe ich auch – ist die Finanzpolitik des Freistaates Bayern – und dazu zähle ich alle Fraktionen dieses Hauses – verantwortungsbewusst, und selbstverständlich sind die Zahlen Bayerns besser als die anderer Länder. Diesbezüglich gibt es überhaupt nichts zu vertun.
Meine Frage ist aber unbeantwortet geblieben. Warum muss man drei Monate nachdem man einen Nachtragshaushalt beraten und verabschiedet hat, einen neuen nachschieben? Ich habe außerdem die Frage gestellt, ob der Ministerpräsident so erzürnt ist über den früheren Finanzminister Söder und dessen offenbar schlampige Aufstellung des alten Haushalts, dass er jetzt einen neuen Haushalt hinterherschieben muss.
Erzählen Sie mir jetzt, welche neuen Erkenntnisse in diesen drei Monaten entstanden sind, die dazu führen, dass man jetzt einen Nachtragshaushalt in Höhe von 1 Milliarde Euro braucht.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Herold, es ist richtig, dass Bayern finanziell gut dasteht.
Erstaunt dich das so? – Es ist richtig, dass in Bayern über Jahrzehnte von allen Fraktionen dieses Hauses und auch von der Staatsregierung mit Steuergeld verantwortungsvoll umgegangen wurde.
Es ist aber auch richtig, dass es ein Landesbank-Desaster gab, welches die Bilanz deutlich verhagelt hat. Hier hätte die Bayerische Staatsregierung in ihrer Verantwortung im Verwaltungsrat der BayernLB um ein Haar die Zukunft des Freistaats am Roulette-Tisch verspielt, und dies im wahrsten Sinne des Wortes.
Ich möchte aber durchaus attestieren, dass die Ausführungen zur allgemeinen Finanzlage durchaus meine Zustimmung finden. Hier geht es aber nicht um die allgemeine Finanzlage des Freistaats, hier geht es vielmehr darum, ob die Haushaltsrechnung so ordnungsgemäß war, dass man die Entlastung erteilen kann. Da aber steckt der Teufel im Detail. Man muss sich schon mit den einzelnen Feststellungen des Bayerischen Obersten Rechnungshofes befassen. Zu Beginn meiner Ausführungen möchte ich sagen: Herzlichen Dank an sämtliche Mitarbeiter des Bayerischen Obersten Rechnungshofes, allen voran und an der Spitze seinem Präsidenten, der mit seiner Behörde eine ganz wertvolle Arbeit für uns Parlamentarier leistet. Wir haben die Aufgabe, die Staatsregierung zu kontrollieren. Dafür liefert uns der Rechnungshof die fachlichen Inputs.
Ich muss sagen, hier liegt doch einiges im Argen. Es kann deshalb nicht in Frage kommen, dass man der Staatsregierung für die Haushaltsrechnung 2016 die Entlastung erteilt. Dass wir dem Bayerischen Obersten Rechnungshof die Entlastung erteilen, versteht sich von selbst. Diese Arbeit ist sorgfältig, diese Arbeit ist gründlich. Man muss nicht in allen Punkten einer Meinung sein, aber die Arbeit ist sorgfältig, gründlich und beanstandungsfrei. Außerdem ist sie für unsere Arbeit sehr wertvoll.
Erster wesentlicher Mangel ist die Personalplanung. Unser Freistaat baut auf seine Verwaltung, die ihn verantwortlich managt; er baut auf seine Beamten und Angestellten, auf seine Mitarbeiter. Jeder weiß, wie wichtig es ist, dass wir hier endlich die Praxis ändern und bei der staatlichen Verwaltung kontinuierlich einstellen, anstatt nach Bedarf einzustellen. Man darf nicht immer nur auf Sicht fahren, sondern man muss eine vernünftige Personalplanung betreiben. Kontinuierliche Einstellung bedeutet mehr Qualität, mehr Kontinuität statt Mangelverwaltung. Wir haben in vielen Bereichen, gerade bei der Bildung, erhebliche personelle Defizite. Wir diskutieren beispielsweise über nicht ausreichende Lehrerreserven und darüber, ob wir einen gesetzlich garantierten Anspruch verankern wollen, dass keine Schulstunden und kein Unterricht ausfallen. Wenn wir das diskutieren müssen, dann ist doch klar, dass hier einiges im Argen liegt.
Wenn wir uns mit der Polizei befassen, die in den Jahren 2005 bis 2007 unter Ministerpräsident Stoiber arg gekürzt und zusammengespart wurde, dann wird einiges deutlich. Im Jahr 2008 und in den folgenden Jahren, seit wir im Landtag sind, haben wir fraktionsübergreifend versucht, diese Defizite aufzuarbeiten. Wir mussten aber sehen, dass es nicht ohne Weiteres geht, von heute auf morgen ausreichend Beamte einzustellen. Mit einer vernünftigen Personalplanung wäre das leichter gefallen. So aber haben wir feststellen müssen, dass ganze Jahrgänge in Pension gegangen sind und wir plötzlich so viele Beamte verloren haben, dass es fast nicht möglich war, die Stellen nachzubesetzen.
Ein weiterer wesentlicher Punkt ist der Staatsstraßenbau. Bayern ist ein Flächenland. Bayern ist darauf angewiesen, dass wir in die Verkehrsinfrastruktur investieren. Wenn ich aber lesen muss "Teilerfolge beim Staatsstraßenbau ohne zu bauen", dann wäre das fast eine kabarettistische Bemerkung, wenn es nicht so traurig wäre, weil es auf Fakten beruht. Wir müssen hier selbstverständlich eine andere Form der Evaluierung wählen. Wir müssen darauf abstellen, wie viele Kilometer gebaut, wie viele Kilometer saniert wurden und wie viele Projekte verwirklicht wurden. Wir dürfen doch nicht darauf abstellen, ob der vorgegebene Kostenrahmen ausgeschöpft wurde. Das sagt nämlich nichts darüber aus, was mit dem Geld geschehen ist und wie effizient gebaut worden ist.
Das Thema Länderfinanzausgleich ist ein Trauerspiel. Es ist wirklich ein Trauerspiel, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wir haben oft darüber diskutiert. Ich kann mich noch an die Worte des damaligen Finanzministers erinnern, der gesagt hat: Wir müssen uns hier um zwei Milliarden Euro verbessern. Das habe ich für richtig befunden. Wir haben diese Vorgabe geteilt; es
muss um zwei Milliarden Euro besser werden. Wir haben aber gerade einmal die Hälfte erreicht, und das für viele, viele Jahre. Nach wie vor sind wir der Zahlmeister, der Lastesel. Wir sind aber nicht etwa der Zahlmeister für Mecklenburg-Vorpommern, für Sachsen oder für Sachsen-Anhalt. Nein, wir sind es für Berlin. Das muss man sich schon einmal auf der Zunge zergehen lassen. Wir sind der Zahlmeister für eine Bundeshauptstadt. Stellen Sie sich einmal vor, wir würden hier in Bayern in einem Finanzausgleich die Landkreise Freyung-Grafenau, Hof, Kronach usw. bitten, die Landeshauptstadt München zu alimentieren. Das ist doch schlicht absurd. Der Länderfinanzausgleich ist alles andere als ein Ruhmesblatt dieser Staatsregierung.
Lesen wir weiter. Bei den Schulämtern gibt es organisatorische Defizite. Das Kultusministerium ist gefordert. Zu viel Personal und Verwaltungsaufgaben. – Ist das ein Ruhmesblatt, was der Oberste Rechnungshof Ihnen hier ins Stammbuch schreibt? Die Abrechnung des Schulaufwands gegenüber den privaten Förderschulen ist im Durchschnitt drei Jahre im Rückstand. Es gibt zum Teil Rückstände bis zum Jahr 2005. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist kaum zu glauben, dass solche Dinge in Bayern passieren, wo hier doch angeblich alles so perfekt sein soll.
Zu- und Wegzüge in andere Bundesländer: Es gab keine Abrechnung der Steuern gegenüber diesen Bundesländern und sieben Millionen Euro Ausfall, weil diese Gelder nicht eingefordert wurden. Noch ein letzter Punkt, und den kann jeder bestätigen, der damals der Sitzung des Haushaltsausschusses beigewohnt hat: Es geht um die Förderprogramme des Wirtschaftsministeriums. Ein Mitarbeiter des Ministeriums musste uns im Haushaltsausschuss berichten, die Förderprogramme seien nicht evaluierbar. Man weiß nicht wozu, man weiß nicht, was es bringt; Hauptsache, es wird Geld ausgegeben.
So kann man nicht Politik machen. Wenn man allerdings so Politik macht, muss man damit rechnen, dass die Fraktion der FREIEN WÄHLER der Staatsregierung aufgrund dieser Haushaltsrechnung keine Entlastung erteilen kann. Wir werden die Entlastung ablehnen und gegen den Antrag stimmen. Dem Obersten Rechnungshof stellen wir ein gutes Zeugnis aus; dessen Entlastung werden wir selbstverständlich befürworten und mittragen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die letzten Wochen waren davon geprägt, dass viele Vereinsvorsitzende, Unternehmer, aber auch Privatpersonen zu uns gekommen sind und gefragt haben, was da auf uns zukommt. Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung ist ein Regelungsmonster, das ursprünglich nur eines zum Ziel
hatte, nämlich Rechtsvereinheitlichung zu schaffen. Man hörte immer wieder, dass man das tun sollte, um das Unwesen von Google, Facebook und anderer großer Player im Bereich der Datennutzung, der Datenüberwachung, der Datenverarbeitung und des Datenmissbrauchs in den Griff zu bekommen.
Aber das, was hier auf dem Tisch liegt, trifft in erster Linie die Vereine, die kleinen und mittelständischen Unternehmen und die Freiberufler. Wollten und wollen wir das wirklich? – Für die Fraktion der FREIEN WÄHLER kann ich sagen: Nein, das wollen wir nicht. Vor einigen Wochen war ich zu Gast bei einem Podiumsgespräch des Bundes der Selbständigen. Bis auf die CSU waren alle Parteien vertreten. Ich war sehr überrascht darüber, dass parteiübergreifend, selbst bei der FDP, Einigkeit darüber bestand, wie wichtig und wie wertvoll dieses Regelungswerk ist. Ich hörte beispielsweise folgenden Satz: Die mittelständische Wirtschaft wird dadurch einen erheblichen Wettbewerbsvorteil haben.
Aber diese Datenschutz-Grundverordnung ist vor allem eines, nämlich unglaublich bürokratisch. Da wir in Bayern einen Beauftragten für den Bürokratieabbau haben, müsste sich dieser spätestens jetzt ganz energisch gegen dieses Regelungsmonster zur Wehr setzen. Was bringt diese Grundverordnung anderes als Schikane, Verunsicherung und letztlich auch die Gefahr, dass gewisse Personen und Vereinigungen daraus Profit ziehen? – Deswegen sagen wir, die FREIEN WÄHLER, ganz klar: Die Bayerische Staatsregierung soll sich umgehend auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass die europäische Datenschutz-Grundverordnung für diejenigen gilt, die grenzüberschreitend arbeiten. Für große Konzerne ist das okay, aber nicht für Vereine, kleine und mittelständische Unternehmen oder für Freiberufler. Wir sind nicht der Meinung, dass diese Gruppen im datenrechtsfreien Raum leben sollen. Nein, Datenschutz und Datenschutzbestimmungen existieren bereits. Wir brauchen aber keine europäische DatenschutzGrundverordnung für diese Vereine, Freiberufler und Mittelständler.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, bis wir dieses Ziel erreicht haben, müssen wir wenigstens auf Bundesebene über Öffnungsklauseln alle Möglichkeiten nutzen, den genannten Personenkreisen die Anwendung der europäischen Datenschutz-Grundverordnung erträglich zu machen. Es geht hier insbesondere um Datenschutzbeauftragte, die ab einer Größe von zehn Mitarbeitern verpflichtend vorgesehen sind. Es geht um die Verhängung drakonischer Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro bzw. bis zu 4 % des Jahresumsatzes. Hier müssen wir von den Möglichkeiten Gebrauch machen, wie es beispielsweise auch Öster
reich getan hat. Die Folgen für diese Personenkreise sollen zumindest abgemildert werden. Auch die anderen Fraktionen haben mit nachgezogenen Dringlichkeitsanträgen auf unsere Initiative reagiert. Die CSUFraktion lobt die Staatsregierung über den grünen Klee, dass sie eine wirtschaftsfreundliche, mittelstandsfreundliche und bürgernahe Linie fährt. Die Bayerische Staatsregierung, die sich immer als so stark präsentiert, hätte vielleicht über ihre Vertreter in Brüssel diese europäische Datenschutz-Grundverordnung so gestalten sollen, dass sie die relevanten Personenkreise gar nicht betrifft.
Trotzdem erkenne ich an, dass im Antrag der CSU ein Punkt enthalten ist, den ich für sehr wichtig halte. Dieser Punkt ist in unserem Antrag so explizit nicht genannt. Das ist der Hinweis auf die Abmahnpraxis nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Dieser Punkt ist es auch, der uns dazu bringt, diesem Antrag, obwohl er wiederum sehr devot und staatsregierungstreu und -freundlich gestaltet ist, zuzustimmen. In der Tat ist es richtig und wichtig, auf Bundesebene eine Änderung des UWG dahingehend zu erzielen, dass diese Datenschutz-Grundverordnung nicht das Einfallstor für Abmahnvereine und Abmahnkanzleien etc. wird, um die Folgen, die sich aus den Bußgeldern ergeben, noch zu potenzieren. Das ist ein anerkennenswerter Punkt. Diesen unterstützen wir gerne.
Der Antrag der SPD ist ein wenig zaghaft. Darin geht es um Evaluierungen, um anschließend Verbesserungen durchzuführen. Auch wenn dies nur ein zaghafter Schritt in die richtige Richtung ist, honorieren wir diesen trotzdem. Wir werden auch diesem Antrag zustimmen. Im Interesse der Menschen in diesem Land, im Interesse der Unternehmer, im Interesse der Freiberufler und im Interesse der Vereinsvertreter muss es nämlich gelingen, diese Datenschutz-Grundverordnung wenigstens so zu gestalten, dass sie ein kleineres Bürokratiemonster wird.
Die Fraktion der FREIEN WÄHLER sieht die Datenschutz-Grundverordnung als den falschen Weg gerade im Hinblick darauf, dass wir doch alle bestrebt sind, Menschen von Bürokratie freizuhalten. Man kann sich nämlich auch zu Tode schützen. Diese Datenschutz-Grundverordnung ist ein Beispiel dafür, wie man durch Überregulierung Verunsicherung statt Rechtssicherheit schafft und den Zielen, die man verfolgt, im Grunde zuwiderhandelt. Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag. Wir werden den anderen nachgezogenen Dringlichkeitsanträgen ebenfalls zustimmen.
Zunächst einmal eine Klarstellung, was die europäische Ebene betrifft: Der große Protagonist und Befürworter der Datenschutz-Grundverordnung heißt meines Wissens Manfred Weber. Die FREIEN WÄHLER haben auf europäischer Ebene eine Petition gegen die europäische DatenschutzGrundverordnung im Hinblick auf Vereine, Mittelstand und Freiberufler gestartet und mitnichten einer Ausnahme für Vereine nicht zugestimmt.
Die ALDE, die Sie ansprechen, ist eine Sammelbewegung liberaler Parteien, zu denen sicher auch die FREIEN WÄHLER gehören. Aber wenn Sie die FREIEN WÄHLER mit der ALDE gleichsetzen, könnte ich die CSU mit der Orbán-Partei gleichsetzen, weil ihr gemeinsam in der EVP-Fraktion seid. Da sollte man jetzt schon die Kirche ein bisschen im Dorf lassen.
Zweitens. Selbstverständlich ist klar, dass man Vereine nicht über die Öffnungsklauseln herausnehmen kann. Deswegen ist das ja auch Gegenstand einer
gesonderten Ziffer in unserem Dringlichkeitsantrag, wo es um die europäische Ebene geht. Wir sagen, die Öffnungsklauseln sollen wir im Hinblick auf die Verhängung von Bußgeldern – da sind wir übrigens weitgehend deckungsgleich, wie ich das sehe – und bei der Frage der Erforderlichkeit des Datenschutzbeauftragten nutzen. Auch da gibt es eine Öffnungsklausel. Das finde ich jetzt in Ihrem Antrag nicht.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben einen Untersuchungsausschuss mit den Stimmen aller Fraktionen beantragt und beschlossen. Nun sagt die CSU-Fraktion: Dieser Untersuchungsausschuss war so überflüssig wie ein Kropf. – Wenn man mit dem Ermittlungseifer ans Werk geht, wie das die Kollegen der CSU getan haben, nenne ich das eine self-fulfilling prophecy.
Liebe Kollegin Wittmann, Sie haben immer noch überschüssige Energien. Das merke ich. Aber Lautstärke ersetzt keine Argumentation.
Ihr überragendes Interesse an der Aufklärung, Frau Kollegin, erkennen wir daran, dass der Schlussbericht zu diesem Untersuchungsausschuss zur besten Nachtzeit diskutiert wird.
Wenn man ein echtes Interesse daran hat, die Ergebnisse vorzustellen, sucht man sich wahrscheinlich eine Zeit zwischen 22.00 Uhr und Mitternacht aus.
Nein, Frau Kollegin, ich gestatte keine Zwischenfrage.
Ich möchte nun weiterreden, weil meine Redezeit läuft.
Ich nehme zur Kenntnis, dass wir jetzt eine Minute lang während meiner Redezeit über die Frage des Ältestenrates geredet haben.
Danke schön, das wollte ich hören. – Wir führen die Debatte zur besten Zeit. Wenn ich das, was ich heute von der Vorsitzenden gehört habe, Revue passieren lasse, kann ich nur sagen: Das waren weitestgehend alternative Fakten. Das Argument, dass parallel zum Untersuchungsausschuss ein Strafverfahren lief und wir deswegen so besonders große Schwierigkeiten gehabt haben, lasse ich nicht gelten. Am Anfang hieß es sogar, dass wir auf Zeugen verzichten sollten, die möglicherweise im Strafverfahren gehört werden.
Ich möchte darauf hinweisen, dass das nun der vierte Untersuchungsausschuss ist, dem ich als Mitglied oder Stellvertreter angehöre. Ich habe drei andere Vorsitzende erlebt. Ich habe im BayernLB-Untersuchungsausschuss Thomas Kreuzer als Vorsitzenden erlebt. Auch damals lief ein Ermittlungsverfahren parallel zum Untersuchungsausschuss. Der Vorsitzende Thomas Kreuzer ist mit einem etwas widerborstigen Zeugen so verfahren: Er hat ihm ein Ordnungsgeld aufgebrummt und weitere Sanktionen angedroht, wenn er schweigsam bleibt.
Der Kollege Schindler hatte den schwierigsten Untersuchungsausschuss. Damals ging es nicht um das Lebensmittelrecht, sondern um den NSU-Skandal. Es ging um terroristische Akte von Menschen, die andere Menschen ermordet haben. Es war sicherlich weitaus schwieriger und delikat, Zeugen zu vernehmen. Der
Untersuchungsausschuss ist reibungslos und gut abgewickelt worden.
Auch der Kollege Dr. Herrmann hatte einen schwierigen Untersuchungsausschuss zu leiten, nämlich zum Fall Mollath. Hier lief zwar parallel kein Strafverfahren, aber auch dieser Untersuchungsausschuss hatte sehr schwierige und ins Persönliche gehende Fragestellungen.
Ich habe bei allen drei Vorsitzenden einen weitaus größeren Ermittlungseifer feststellen dürfen als bei der Vorsitzenden dieses Untersuchungsausschusses.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, während des Ausschusses wurde insbesondere Frau Kollegin Steinberger ständig mit dem Vorwurf konfrontiert, Suggestivfragen zu stellen, was vielfach gar nicht der Fall war. Es ging eigentlich nur darum, sie aus dem Konzept zu bringen. Auch dem Kollegen von Brunn ist das widerfahren. Was die CSU-Mehrheitsfraktion hier gebracht hat, zielte nicht ganz so stark auf Aufklärung ab.
Der Höhepunkt war sicherlich, sagen wir mal, die Ausschöpfung verfahrensrechtlicher Möglichkeiten bei dem Antrag der Oppositionsfraktionen, der sachgerecht war, die beiden Staatsminister Dr. Marcel Huber und Ulrike Scharf nicht an einem Tag zu vernehmen. Da haben Sie sich mit Geschäftsordnungstricks eine Zeit verschafft, um wieder vollzählig zu sein, um diesen Antrag ablehnen zu können. Hätten Sie gleich abgestimmt, dann wäre das nicht passiert, dann hätte man beide Minister an unterschiedlichen Tagen vernommen. Das hätte dem Untersuchungsauftrag sicherlich mehr entsprochen.
Was ist das Resümee dieses Untersuchungsausschusses? – Das Resümee dieses Untersuchungsausschusses ist, dass es gravierende Verstöße gab und dass diese Katastrophe nicht vom Himmel gefallen ist. Die Staatsanwaltschaft ermittelt ja. Die Staatsanwaltschaft hat Anklage erhoben. Warum hat sie das wohl getan? – Frau Kollegin, Sie werfen ein, dass die Staatsanwaltschaft nicht gegen Behördenmitarbeiter Klage erhoben hat, sondern gegen den Unternehmer. Das ist zweifellos richtig. Aber der Zweck eines Untersuchungsausschusses ist nicht, die Strafbarkeit von Behördenmitarbeitern oder Mitgliedern der Staatsregierung festzustellen, sondern das politische Versagen zu dokumentieren oder zu untersuchen. Das ist in diesem Untersuchungsausschuss zweifellos gelungen.
Erstens, das ist der bedeutendste Punkt: Herr Staatsminister Dr. Huber, im Sommer 2014 gab es ein katastrophales Krisenmanagement. Das ist für mich der Hauptvorwurf, den wir erheben müssen. Ministerium, LGL, Regierung und Landratsämter haben nicht bzw. nur unzureichend miteinander kommuniziert. Sie haben die Dimension dieses Falls völlig verkannt. Letzten Endes, das verstehe ich heute noch nicht, haben Sie es unterlassen, die Bevölkerung zu warnen, obwohl Sie wussten, dass salmonellenbelastete Eier zu Hunderttausenden im Verkehr sind. Warum haben Sie das unterlassen? – Weil das Mindesthaltbarkeitsdatum der Ware bereits abgelaufen war. Das muss man sich in der Tat auf der Zunge zergehen lassen.
Ja, Herr Kollege von Brunn, Sie haben recht. Das sollte man nicht zu wörtlich nehmen. – Das muss man sich aber tatsächlich einmal vor Augen halten. Wegen eines abgelaufenen Mindesthaltbarkeitsdatums wird nicht gewarnt. Im Übrigen entbehrt das jeder Logik. Sie behaupten, dass nicht mehr gewarnt werden muss, da Eier, deren Mindesthaltbarkeitsdatum abgelaufen ist, nicht mehr verzehrt werden. Was ist die Konsequenz, wenn Sie trotzdem warnen? – Gar nichts, weil die Eier nicht verzehrt werden, dann ist auch kein Schaden entstanden. Wenn aber jemand ein Ei isst, obwohl das Mindesthaltbarkeitsdatum abgelaufen ist, dann befindet er sich nicht nur in einer drohenden Gefahr, sondern in einer unmittelbaren, ganz konkreten Gefahr für Leib und Leben. Wenn das kein Anlass für eine Warnung ist, dann ich habe ich ein anderes Verständnis von innerer Sicherheit als Sie, die Sie sich immer so rühmen, dass die innere Sicherheit Ihr Markenzeichen ist.
Herr Dr. Rabsch vom Robert Koch-Institut hat uns im Ausschuss gesagt, dass die Schalen der Eier nach 21 Tagen weich werden und die Salmonellen in das Ei eindringen können. Somit kann ein gefährlicher Cocktail entstehen. Er hat es sogar Bombe genannt. Die Konsequenz ist, dass nicht nur eine unmittelbare Gefahr für die Gesundheit, sondern Lebensgefahr besteht. Das ist die Wahrheit. Und trotzdem hat man die Verbraucher nicht davor gewarnt, dass Eier im Verkehr sind, die nicht nur zum Verzehr ungeeignet sind, sondern deren Verzehr mit dem Leben bezahlt werden muss.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das macht mich einigermaßen sprachlos. Beim Argument mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum kann ich nur fragen: Wo ist
denn das Mindesthaltbarkeitsdatum aufgedruckt? – Es ist auf der Verpackung aufgedruckt, nicht auf dem Ei. Wenn Sie die Verpackung weggeworfen und die Eier in Ihren Kühlschrank einsortiert haben, haben Sie keinen Beleg mehr darüber, wann das Mindesthaltbarkeitsdatum abläuft. Auch das sollte Ihnen zu denken geben. Frau Kollegin, wenn man so leichtfertig mit der Gesundheit und dem Leben von Menschen umgeht, dann kann man sich hier nicht hinstellen und sagen: Der Untersuchungsausschuss war völlig überflüssig; na ja, es sind ja nur 400 Menschen erkrankt, und ein Mensch ist zu Tode gekommen. – Wenn das nicht Anlass genug ist, genauer hinzusehen, dann haben wir ein deutlich unterschiedliches Verständnis von parlamentarischer Kontrolle der Regierung.
Der zweite Punkt betrifft das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit und den Präsidenten Dr. Zapf. Als die Epidemie ausgebrochen war, hat er sich hingestellt und in bester bayerischer Manier gesagt: Mia san mia. Wir brauchen kein Robert Koch-Institut. Die haben uns zwar eine Taskforce angeboten, die haben Kompetenzen, die haben so etwas vielleicht schon einmal gehabt, die haben Fachleute, aber die sollen in Sachsen-Anhalt bleiben. Wir können das selbst. –
Nein, wir haben es nicht gekonnt. Wir sind nicht fertiggeworden mit diesem Ausbruchsgeschehen, und deswegen war es ein gravierender Fehler, sich nicht des Robert Koch-Instituts zu bedienen.
Wenn ich diesen Dr. Zapf, der uns als Zeuge keine Freude gemacht hat, und sein Handeln im Jahre 2016 betrachte, frage ich: Was ist denn die Aufgabe dieses Herrn, dieses Chefs der Wunderbehörde LGL? Ist es tatsächlich seine Aufgabe, bei der Staatsanwaltschaft anzurufen und zu fragen, ob sie ihren Job dort richtig machen? Ist es tatsächlich seine Aufgabe, Empfehlungen dazu abzugeben, welche Gutachter die Staatsanwaltschaft gefälligst zu beauftragen hat? Ist es tatsächlich seine Aufgabe, Ermittlungsergebnisse zu kommentieren und – das schlägt in der Tat dem Fass den Boden aus – die Herausgabe einer Akte zu verlangen?
Es ist ganz normal, dass das LGL bei einer Behörde – wir haben eine unabhängige Staatsanwaltschaft; so habe ich es zumindest irgendwann einmal gelernt –
anruft und sagt: Gebt doch einmal die Ermittlungsakte heraus! Okay, Kollege, Sie können das für völlig normal halten. Ich halte es jedenfalls für einen Skandal allererster Ordnung.
Wir haben von Landräten unterschiedlicher Couleur, insbesondere von Landrat Bernreiter aus Deggendorf, gehört, dass massive Personalprobleme bestehen und man Überlastungsanzeigen geschrieben hat. Ein anderer Landrat hat gesagt: Wir haben keine mehr geschrieben, weil das eh verlorene Zeit gewesen wäre. Es passiert nichts, es passiert definitiv nichts. Also haben wir uns das gespart. – Auch das ist sicher kein Ausweis eines ordnungsgemäßen und verantwortungsbewussten Handelns der Staatsregierung.
Ich komme zum Resümee. Der Hauptvorwurf: ein Komplettversagen bei der inneren Sicherheit, ein desolates Krisenmanagement, keine Kommunikation und keine Warnung. Sie haben sich erst dann hingesetzt und diesen Skandal ernst genommen, als es Ermittlungen und Berichte im Bayerischen Rundfunk und in der "Süddeutschen Zeitung" gab. Dann allerdings haben Sie täglich telefoniert. Dann gab es Telefonleitungen, dann hat man sich ausgetauscht. Muss erst die Presse darauf hinweisen, dass ein Skandal vorliegt, damit Sie tätig werden? – Das ist mit Sicherheit ein schwerer und wesentlicher Kritikpunkt.
Wir haben außerdem gesehen, dass die Großbetriebe nicht ihrer Bedeutung entsprechend überwacht und kontrolliert werden, schon gar nicht ein Betrieb, der in der Vergangenheit kein unbeschriebenes Blatt war. Dann höre ich etwas von Sippenhaft. Darum geht es doch gar nicht. Es geht um Gefahrenabwehr, und Gefahrenabwehr heißt, dass man dort besonders hinschauen muss, wo man weiß, da hat es schon des Öfteren einmal Probleme gegeben. Und das hat man eben nicht gemacht.
In diesem Zusammenhang fand und finde ich es übrigens ganz interessant, dass dieser Herr Pohlmann offensichtlich ein Phantom ist. Niederbayern ist ja nicht gerade von einer Millionenstadt neben der anderen gekennzeichnet. Und dann kennt kein Landrat diesen Herrn Pohlmann. Den kennt niemand, kein Zeuge. Kein Zeuge hat gesagt: Ich kenne den Herrn Pohlmann, ich habe ihn auf irgendeiner Veranstaltung getroffen. – Nein, der Mann muss ein Phantom gewesen sein. Okay, in diesem Punkt jedenfalls haben wir, gebe ich zu, den Sachverhalt nicht ausermittelt oder
zumindest nicht die Ergebnisse gefunden, die wir vermutet hatten. Das ist in der Tat einzuräumen.
Wir hatten – das ist ein weiterer Punkt, den es aufzuarbeiten gilt – deutlich zu wenig Personal bei den Landratsämtern, aber auch im LGL. Hier müssen wir politisch nachsteuern.
Jetzt komme ich zu den beiden Personen, die zentrale Figuren dieses Untersuchungsausschusses sind. Wir müssen fragen: Was ist der Staatsregierung anzulasten? – Herr Staatsminister Dr. Huber, ich nehme Ihnen zunächst Ihre ehrliche Betroffenheit ab, die Sie im Ausschuss gezeigt haben. Sie haben sich hingestellt und deutlich gemacht, dass Ihnen das nahegeht. Das glaube ich Ihnen, und es ehrt Sie, dass Sie das so zum Ausdruck gebracht haben. Aber es ändert nichts daran: Sie waren der verantwortliche Minister zum Zeitpunkt des Ausbruchsgeschehens. Damit müssen Sie sich natürlich das Versagen des Ministeriums, des LGL, der Regierung und der betroffenen Landratsämter zurechnen lassen, insbesondere das desolate Krisenmanagement.
Frau Staatsministerin Scharf war zum damaligen Zeitpunkt nicht in der politischen Verantwortung. Aber man muss sie schon fragen – sie ist leider nicht da –, warum der Herr Dr. Zapf immer noch Chef dieser Behörde ist. Spätestens nach seiner Intervention bei der Staatsanwaltschaft hätte man diese Person austauschen müssen.
Ich verstehe nicht ganz, wie es in Ihrer Amtszeit dazu kommen konnte, dass ein Jahr später ein Ausbruch von Salmonellen mit dem gleichen Phagentyp in Pfronten im Landkreis Ostallgäu passieren konnte und das Landratsamt keinerlei Information darüber erhielt, dass das der gleiche Phagentyp ist, der 2014 diese Epidemie ausgelöst hat. Diese Informationspolitik ist völlig unverständlich. Jetzt war es glücklicherweise nur ein kleiner Fall. Aber woher weiß man das? – Es hätte genauso sein können, dass es wieder eine Vielzahl von Eiern und eine Vielzahl von Erregern sind, die deutschlandweit, bayernweit und europaweit in Umlauf gebracht werden. Das Ausbruchsgeschehen von damals hätte sich eins zu eins wiederholen können.
Deswegen muss man sagen: Die Staatsregierung trägt Verantwortung für das Ausbruchsgeschehen und für das Krisenmanagement beim Ausbruchsgeschehen, und sie hat in der Folgezeit nicht die notwendigen Konsequenzen gezogen.
Ich habe eine Minute länger.
Der frühere Landwirtschaftsminister und spätere Ministerpräsident Horst Seehofer hat seinerzeit bei der Vogelgrippe auf Rügen ganz anders gehandelt. Der eine oder andere mag sagen, er habe überreagiert, als er der Landrätin von Rügen den Einsatz der Bundeswehr angedroht hat. Aber er hat jedenfalls in einem Moment, in dem noch nicht klar war, wie gefährlich diese Vogelgrippe ist, die Dimension und die möglichen Gefahren erkannt und ganz entschlossen reagiert. Diese Entschlossenheit hätte ich mir auch bei den Mitgliedern der Staatsregierung, Herrn Dr. Marcel Huber und später Frau Ulrike Scharf, gewünscht. Leider Gottes ist Ihnen Ihr Ministerpräsident kein solches Beispiel gewesen.
Zur ersten Frage: Ich kann natürlich nichts über Gespräche zwischen Ihnen und Frau Aures sagen
ich bin jetzt dran –, bei denen ich nicht zugegen war.
Zweitens, Frau Kollegin Wittmann: Natürlich macht es einen gravierenden Unterschied, ob ein Verfahren bereits im Stadium der Anklage ist oder ob es sich um Vorermittlungen handelt, aber leider nicht in Ihrem Sinne; denn wenn es im Stadium der Anklageerhebung ist, dann sind die Beweise gesichert. Im anderen Fall war das nicht der Fall. Das heißt, eigentlich hätte man im Landesbank-Untersuchungsausschuss, wenn man Ihre Prämissen zugrunde legt, wesentlich vorsichtiger und behutsamer sein müssen als in diesem Verfahren.
Aber, Frau Kollegin Wittmann, ich möchte jetzt doch noch etwas Drittes loswerden, was ich ziemlich grenzwertig fand. Sie haben es heute in Ihrer Rede wieder betont. Sie haben heute wieder darauf hingewiesen, dass ich den Landrat, den Herrn Laumer, mit einem Schreiben konfrontiert habe, das Gegenstand der Akte war. Ja, ich habe ihn damit konfrontiert und ich habe ihn gefragt, ob es denn genehmigte Nebentätigkeiten für die dort genannten Personen gab, nicht mehr und nicht weniger. Sie haben unterstellt, ich hätte einen Korruptionsverdacht geäußert. Wie absurd ist das?
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die SPD legt den Entwurf zur Änderung des Personalvertretungsgesetzes vor. Zunächst muss ich sagen, dass das Gesetz aus dem Jahre 1986 stammt. Deswegen ist es durchaus berechtigt und richtig, sich darüber Gedanken zu machen, wo man nach 30 Jahren nachsteuern und Verbesserungen anbringen kann. Man muss jedoch sehr sorgfältig prüfen, wo Korrekturbedarf besteht. Ich glaube, es ist unstrittig, dass das Zusammenspiel zwischen Dienstherren und Beamten in vielen Bereichen gut läuft. Wir können stolz darauf sein, dass wir gute Be
amte in Bayern haben. Wir tun für unsere Beamten aber auch eine Menge. Beispielhaft nenne ich die Besoldung für die bayerischen Beamten, die in vielen Bereichen höher als in anderen Bundesländern ausfällt. Deshalb ist Bayern auch ein attraktiver Arbeitgeber.
Man muss jedoch immer prüfen, wo man Verbesserungen vornehmen kann. Ich möchte drei Bereiche herausgreifen. Herr Kollege Fackler hat das Thema Bürokratie angesprochen. Ich würde das Thema noch etwas weiter fassen und von Effizienz sprechen. Wir müssen darauf achten, dass das Personalvertretungsrecht der Effizienzsteigerung oder der Aufrechterhaltung einer hohen Effizienz unserer Verwaltung dient. Herr Kollege Schuster, Sie haben darauf hingewiesen, dass Personalvertretungen Streitigkeiten im Vorfeld vermeiden können. Da die Reibungsverluste abnehmen, steigt die Effizienz. Das ist fraglos richtig. Auf der anderen Seite hat Herr Kollege Fackler auch recht, wenn er sagt: Je mehr Personal wir in Personalvertretungen binden, desto weniger Personal steht für die eigentlichen Aufgaben zur Verfügung. Das ist gegeneinander abzuwägen. Wenn wir im Gegenzug mehr Personal einstellen wollen, müssen wir beachten, dass wir nicht überall Personal bekommen. Deshalb habe ich bei der Regierungserklärung schmunzeln müssen, als der Ministerpräsident sagte, er würde hier 100 Stellen und dort 100 Stellen schaffen. Für die Staatlichen Bauämter haben wir zwar die Stellen im Haushalt geschaffen, wir konnten sie jedoch nicht besetzen, weil wir die Leute nicht bekommen haben. Das sollte man im Hinterkopf haben. Deshalb hat Herr Kollege Schuster völlig recht, wenn er sagt: Wir müssen den öffentlichen Dienst als attraktiven Arbeitgeber erhalten. Dazu gehört auch eine zeitgemäße Personalvertretung.
Ich bin nicht davon überzeugt, dass Einigungsstellen das richtige Mittel sind. Diese Instanz würde ich unter zusätzlicher Bürokratie und Ineffizienz abspeichern. Ich bin aber sehr wohl der Meinung, dass wir den Bereich der Fortbildung verbessern müssen. Dort gibt es sicherlich Nachholbedarf. Ich glaube durchaus, dass eine gesetzliche Regelung sinnvoll ist. Man muss nicht auf die einzelne Behörde abstellen und im Einzelgespräch versuchen, etwas zu verbessern. Der strukturelle Ansatz gefällt mir an dem Gesetzentwurf durchaus gut.
Wir müssen uns sehr genau die Freistellungen ansehen. Vielleicht besteht in dem einen oder anderen Fall eine Schräglage. Möglicherweise ist eine etwas großzügigere Handhabung erforderlich. Die Arbeit von Personalräten wird manchmal ein wenig abschätzig beurteilt – ich meine, völlig zu Unrecht. Personalräte haben eine ganz wichtige Funktion für den Betriebs
frieden und den Zusammenhalt innerhalb einer Behörde. Das ist die Basis für eine gute und effiziente Arbeit.
Jetzt komme ich wieder zur Effizienz und damit zum Anfang zurück. Auch wenn ich zusätzliche Organe wie Einigungsstellen kritisch sehe, ist ein gutes Miteinander zwischen Beschäftigten und Dienstherren wichtig. Dazu gehört ein guter Personalrat, der das Ganze zusammenhält. Deshalb ist es grundsätzlich richtig, eine Reform nach 30 Jahren anzustoßen. Dies müssen wir im Detail in den Ausschüssen diskutieren.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn man die jüngste Geschichte des Riedberger Horns Revue passieren lässt, fühlt man sich nicht an eine Skischaukel, sondern an eine Schiffschaukel erinnert, so heftig sind die Ausschläge in der Meinung der CSU-Fraktion und des neuen Ministerpräsidenten.
Lieber Herr Kollege Beißwenger, wenn Sie jetzt so vehement den naturnahen Tourismus feiern, frage ich mich: warum erst heute, warum nicht schon vor einem halben Jahr? Heute lese ich: Söder räumt das Seehofer-Thema ab. Ich muss schon sagen: Es war wohl genau umgekehrt. Markus Söder hat mit großer Vehemenz das Thema Riedberger Horn vorangetrieben, und Seehofer hat gebremst und gesagt: Wir werden erst einmal in der Staatskanzlei Gespräche führen, bevor die endgültige und abschließende Entscheidung fällt.
Die Kollegen haben vorhin den "Drehhofer" zitiert. Man hat den früheren Ministerpräsidenten Horst Seehofer mit diesem Attribut belegt.
Dazu sage ich: In der Sprache des Eiskunstlaufs machte der ehemalige Ministerpräsident vielleicht einen doppelten Rittberger; der jetzige macht mindestens einen dreifachen, vielleicht sogar einen vierfachen. Es schlägt wirklich alle Rekorde, in so kurzer Zeit seine Meinung so diametral zu ändern.
Erinnern wir uns daran, was man für die Änderung des Alpenplans zugunsten der Skischaukel am Riedberger Horn alles bemüht hat: Man hat eine Abstimmung in zwei kleinen Gemeinden durchgeführt, um ein bayernweit relevantes Projekt zu rechtfertigen. Man hat seitens der Staatsregierung nicht die Kraft
gehabt, zu sagen: Jawohl, wir wollen das, weil wir das im Hinblick auf den bayerischen Tourismus für richtig halten. – Nein, man hat die Gemeinde Balderschwang mit, ich meine, 180 Wahlberechtigten und die Gemeinde Obermaiselstein abstimmen lassen und das Ergebnis zur Grundlage einer Entscheidung gemacht, die jetzt gekippt und revidiert wird.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, verlässliche Politik ist ganz sicher anders. Wir haben hier vehement über die Frage gestritten, ob es richtig oder falsch ist. Wir hatten durchaus unterschiedliche Auffassungen. Die GRÜNEN und die SPD haben das Projekt bekämpft; die CSU und auch unsere Fraktion hielten es für den Tourismus für notwendig.
Jetzt sehen wir, dass die CSU-Fraktion mit dem neuen Ministerpräsidenten eine 180-Grad-Wendung macht und quasi den Überschlag mit der Schiffschaukel probt.
Lieber Kollege Güller, nicht so hektisch; ein bisschen zuhören, gleich löst sich die Spannung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, eines kann man jetzt wirklich niemandem mehr verkaufen: Wenn Sie sagen, dass Sie dieses Projekt mindestens zehn Jahre in die Zukunft verschieben wollen, dann erklären Sie mal, warum wir den Alpenplan ändern sollen. Dafür gibt es doch keinerlei Grundlage mehr, wenn man auf dieses Projekt verzichtet, liebe Kolleginnen und Kollegen. Das ist niemandem begreiflich zu machen. Wir haben nach wie vor unterschiedliche Auffassungen davon, wie Wintertourismus in Bayern gestaltet werden sollte, lieber Kollege Güller.
Daran hat sich nichts geändert. Aber Fakt ist: Wenn es ein Projekt am Riedberger Horn nicht gibt, dann brauchen wir auch keine Änderung des Alpenplans. Das wäre in der Tat ein Schildbürgerstreich.
Da muss ich schon sagen: Wenn das konkrete Projekt fällt, das als Rechtfertigung für die Änderung des Al
penplans herangezogen wird, und dagegen geklagt würde, könnte ich mir nicht gut vorstellen, dass die Kläger in diesem Rechtsstreit unterliegen.
Liebe Kollegen, wir haben erlebt, wie man seitens der Staatsregierung mit Zusagen, mit Projekten, mit Plänen umgeht. Die beiden Bürgermeister haben sich nolens volens als faire Verlierer gezeigt – natürlich, bei 20 Millionen. Ich freue mich übrigens auch, dass 20 Millionen für das Allgäu ausgegeben werden, kann aber durchaus verstehen, dass einige Kollegen aus anderen Stimmkreisen es anders sehen.
Natürlich ist es gut, dass wir in den Tourismus investieren. Der Tourismus ist eine Säule der bayerischen Wirtschaft. Er ist ein Bestandteil unserer Heimat und unserer Kultur. Aber wir sollten Entscheidungen, die wir treffen, wenigstens eine gewisse Halbwertszeit geben, damit wir uns politisch verlässlich zeigen. Die CSU hat heute das Gegenteil bewiesen.
Ich verdeutliche noch einmal unsere Haltung: Wir brauchen jetzt keine Änderung des Alpenplans mehr. Die Anträge werden wir trotzdem ablehnen, weil wir grundsätzlich anderer Auffassung sind, wie Wintertourismus funktionieren soll.
Lieber Herr Kollege Güller, zum
einen machen wir keine präventive Wählerbeschimpfung. Zum anderen: Wenn kein Antrag für ein Projekt vorliegt, kann man es auch nicht befürworten. Ohne eine Antragstellung brauchen wir nicht über ein Projekt zu entscheiden. Herr Kollege Güller, das ist Logik. Das ist Ihnen sicherlich eingängig.
Klare Aussage: Wenn es kein Projekt gibt, brauchen wir auch keine Änderung des Alpenplans. Was wir beschlossen haben, muss wieder rückgängig gemacht werden. Herr Kollege Güller, die Aussage war klar und eindeutig – zum Mitschreiben, auch für die Zukunft.
Herr Staatssekretär, habe ich es richtig verstanden: Das war eine Entscheidung vor Ort, keine Entscheidung des Ministerpräsidenten Söder? Die Herrschaften vor Ort haben den Ministerpräsidenten vor vollendete Tatsachen gestellt, und er muss jetzt seine Pläne zum Riedberger Horn begraben? Ist das so richtig? Habe ich Sie so richtig verstanden?