Protokoll der Sitzung vom 11.12.2014

(Beifall bei den GRÜNEN)

Im Einzelplan 10 wird in einer Übersicht zum Sonderinvestitionsprogramm ein angebliches Investitionsvolumen von 192 Millionen Euro für die Jahre 2015 und 2016 ausgewiesen. Doch bei genauerem Hinsehen zeigt sich, dass nur rund 10 % dieser Summe tatsächlich zusätzliche Mittel im Sinne eines Sonderinvestitionsprogrammes sind. Nur 20 Millionen Euro sind tatsächlich frisches Geld. Das ist weniger als ein halbes Prozent des bayerischen Staatshaushalts. Der Rest besteht aus einem Sammelsurium unterschiedlicher Haushaltstitel, die bereits seit Langem im Haushalt fest eingestellt sind.

Teilweise werden sogar Bundesmittel einfach nur durchgereicht, wie bei den Maßnahmen im ÖPNV. Teilweise werden aus allgemeinen Fördertiteln einfach fiktive Anteile für die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zur Barrierefreiheit ausgewiesen, wie zum Beispiel bei den Investitionen in Schulen und Kitas oder beim staatlichen Hochbau. Wenn Sie ehrlich sind, sollten Sie das Sonderinvestitionsprogramm in "Sonderdurchreichungsprogramm" oder "Sonderabwälzungsprogramm" umbenennen, statt Versprechen auf Kosten anderer zu machen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Von den drei inzwischen definierten prioritären Handlungsfeldern bei der Umsetzung der Barrierefreiheit bleibt bei näherem Hinsehen nicht sehr viel übrig. Das behaupte ich nicht nur; ich kann das auch beweisen: Im ersten Förderbereich, der Mobilität, werden ausschließlich Bundesmittel weitergereicht. Die ausgewiesenen 60 Millionen Euro für neue Linienbusse sind langjährige Bundesmittel zur Förderung des ÖPNV. Bei der Neuanschaffung von Bussen ist die Barrierefreiheit zudem längst Standard. Auch die 20 Millionen Euro zum Umbau von Bahnhöfen sind lediglich weitergegebene Bundesmittel aus dem Kraftfahrzeugsteuerverbund. So lassen sich leicht politische Versprechen auf Kosten anderer machen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Im zweiten Förderbereich, der Bildung, sieht es nicht besser aus. Bei den 22 Millionen Euro zum Umbau von Kitas und Schulen handelt es sich lediglich um einen geschätzten Anteil der staatlichen Standardförderung zum Bau von Schulen, schulischen Sportanlagen und Kitas. Von einem Gesamtfördervolumen von 742 Millionen Euro nach dem Finanzausgleichsgesetz

werden einfach 22 Millionen Euro zur Umsetzung der Standards im Bereich der Barrierefreiheit ausgewiesen. Auch hier handelt es sich lediglich um die Umsetzung der bestehenden gesetzlichen Verpflichtungen nach dem Finanzausgleichsgesetz und nicht um zusätzliche finanzielle Mittel.

Auch im dritten Förderbereich, dem staatlichen Hochbau, werden teilweise einfach fiktive Anteile aus den staatlichen Bundesmitteln für die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zur Barrierefreiheit ausgewiesen.

Was bleibt denn jetzt an zusätzlichen Mitteln für "Bayern – Barrierefrei 2023"? - Lediglich bei den insgesamt 17,5 Millionen Euro an zusätzlichen Investitionen in die Barrierefreiheit von Bestandsgebäuden könnte es sich um zusätzliches Geld handeln. Doch auch diese Summe ist angesichts des Gesamtbestandes von staatlichen Gebäuden lächerlich gering.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Hinzu kommen noch 2,5 Millionen Euro für flankierende Maßnahmen, Werbung und Öffentlichkeitsarbeit für "Bayern - Barrierefrei 2023". Doch dieses Programm hat weder Werbung noch Öffentlichkeitsarbeit verdient.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Von einer Verwirklichung der Barrierefreiheit im gesamten öffentlichen Raum bis 2023, wie es Ministerpräsident Seehofer in seiner Regierungserklärung versprochen hat, sind wir nicht neun Jahre, sondern eher neunzig Jahre entfernt.

Frau Sozialministerin Müller, Sie gingen in Ihren Planungen bisher von einem zusätzlichen Investitionsbedarf von mindestens 1,5 Milliarden Euro bis 2023 aus. Das Gesamtkonzept scheiterte im Ministerrat an einem Veto von Finanzminister Söder. Die jetzt eingestellten zusätzlichen 20 Millionen Euro sind der klägliche Rest, der übrig blieb. Auf dieser Basis wird es so gut wie keine zusätzlichen Maßnahmen zur Verwirklichung von Barrierefreiheit in Bayern geben. Auch die bayerischen Kommunen erhalten keinerlei staatliche Hilfe bei der Schaffung eines inklusiven barrierefreien Sozialraums vor Ort.

Wir GRÜNEN haben mit unseren Haushaltsanträgen zur Umsetzung der Barrierefreiheit eine Alternative zu dieser faktischen Beerdigung des Sonderprogramms aufgezeigt. Wir fordern ressortübergreifend in den Bereichen Verkehr, Soziales, Wissenschaft und Kunst sowie in der Allgemeinen Finanzverwaltung insgesamt rund 200 Millionen Euro an zusätzlichen Mitteln zur Umsetzung der Barrierefreiheit – gegenfinanziert, wie auch Frau Ministerin Aigner vorgestern festge

stellt hat. Dabei könnte man von einem Sonderinvestitionsprogramm sprechen. Die alten Kamellen einfach umzubenennen und durchzureichen, wie Sie es tun, ist dagegen unredlich.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ich habe mir gestern das Bayerische Gesetz zur Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderung angesehen. Es wurde bereits im Jahr 2003 beschlossen. In Artikel 3 steht: "Zur Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern sind die besonderen Belange behinderter Frauen zu berücksichtigen und bestehende Benachteiligungen zu beseitigen sowie künftige Benachteiligungen zu verhindern."

Liebe Kollegen und Kolleginnen, wenn behinderte Frauen einen behindertengerechten Platz im Frauenhaus suchen, müssen sie in Bayern lange suchen. Nachdem Sie diesen Antrag und alle anderen Anträge von uns zur Förderung der Frauenhäuser in der letzten Woche abgelehnt haben und nur für die proaktive Beratung der Frauen Geld in den Haushalt eingestellt haben, ist klar: Gleichstellung für behinderte und nicht behinderte Frauen bedeutet, dass sowohl behinderte als auch nicht behinderte Frauen gegebenenfalls keinen Platz in einem Frauenhaus finden, da es trotz massiv gestiegener Zahlen häuslicher Gewalt bei den vorerst 340 Plätzen in Bayern bleiben wird. Das bedeutet weder Gleichstellung noch ist es sozial oder behindertenfreundlich; das ist einfach nur traurig.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Traurig ist auch, dass Sie viele Anträge und Gesetzesvorschläge der Oppositionsfraktionen, die mit wenig Geld zu mehr Barrierefreiheit hätten führen können, in den vergangenen Wochen und Monaten abgelehnt haben. Ein Beispiel bezieht sich auf das Blindengeld für hochgradig sehbehinderte Menschen. Mit wenig Geld könnte hier viel mehr Teilnahme erreicht werden. Die Gegenfinanzierung erwirtschaften die blinden und sehbehinderten Menschen fast schon selbst, weil ihre Zahl sinkt und weniger Geld für Blindengeld bereitgestellt werden muss. Aber die Erhöhung des Blindengelds für hochgradig sehbehinderte Menschen lässt sich nicht öffentlichkeitswirksam darstellen, indem man bunte Bändchen durchschneidet. Vielleicht rutschte diese Maßnahme deshalb in der Prioritätenliste der Staatsregierung nach unten. Ich finde das schade.

Wie sieht es denn sonst mit den Leistungen für bayerische Bürger, die Hilfe brauchen, aus? Und wie sieht es mit Leistungen für diejenigen, die anderen helfen, aus? – Obwohl der Haushalt des Ministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration im komm

enden Doppelhaushalt um knapp 10 % auf insgesamt 4,4 Milliarden Euro wächst, gibt es immer noch zahlreiche Bereiche der sozialen Infrastruktur, die chronisch unterfinanziert sind. Hier ließen sich bereits mit kleinen Beiträgen strukturelle Verbesserungen erreichen. Ich erwähne hier stellvertretend für viele andere Möglichkeiten die von uns geforderte Erhöhung der staatlichen Förderung der seit Jahren chronisch unterfinanzierten Insolvenzberatung in Bayern um eine Million Euro.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ich habe mich jedoch auch gefragt, ob eine Million Euro zu viel sind, wenn sogar für das Sonderinvestitionsprogramm "Bayern - Barrierefrei 2023" nur 20 Millionen Euro an zusätzlichem Geld und für die Energiewende, wie wir gestern gehört haben, nur 10 Millionen Euro bereitgestellt werden.

Die Fallpauschalen für die außergerichtliche Schuldenbereinigung wurden seit 1999, also seit 15 Jahren, nicht mehr angepasst. Allein die Personalkosten sind in diesem Zeitraum um fast 30 % angestiegen. Die wachsende Finanzierungslücke muss von den Trägern der Insolvenzberatung oder den Kommunen ausgeglichen werden, bei steigenden Fallzahlen und gewachsenen Aufgaben.

Als weiteres Beispiel nenne ich die Zuschüsse für die Ehe- und Familienberatung. Die staatliche Unterstützung hierfür wurde seit 2009 nicht mehr an die höheren Personalkosten und den steigenden Beratungsbedarf angepasst. Zumindest für das Jahr 2015 ist aber ein Licht am Horizont zu sehen. Der Fördertopf für 115 bayerische Ehe- und Familienberatungsstellen wurde um 500.000 Euro aufgestockt. Allerdings wird sich spätestens beim Nachtragshaushalt des Jahres 2016 erneut das Problem stellen, ob die Aufstockung der Mittel Bestand hat. Dann werden wir sehen, ob sich das Licht am Horizont als schnell sinkende Sternschnuppe erweist oder tatsächlich dauerhaft wenigstens ein bisschen glimmt.

Liebe Kollegen, wir geben Ihnen allen heute die Möglichkeit, noch einmal Stellung zu beziehen und die vielen guten Anträge, die wir und die Kollegen von den Oppositionsfraktionen gestellt haben, zu beurteilen. Sie können nicht nur Stellung beziehen, sondern auch zeigen, wie viel Geld Ihr soziales Gewissen Ihnen in diesen Feldern Wert ist.

Meine Vorrednerinnen haben auch zum Thema Langzeitarbeitslosigkeit und Armut gesprochen. Viele Aspekte davon sind Bundesthemen; aber auch dort sind Sie zuständig. Die Auswirkungen sind hier in Bayern zu spüren. Daher lautet mein Appell: Tun Sie etwas!

Eine Gesellschaft zeichnet sich dadurch aus, wie sie mit ihren schwachen Mitgliedern umgeht. Damit hat Kollege Fackler von der CSU vorhin begonnen, und damit beende ich meine Ausführungen. Ich bitte Sie, diese Haltung in die Tat umzusetzen und den Anträgen zuzustimmen.

(Beifall bei den GRÜNEN und den FREIEN WÄH- LERN)

Danke schön. – Als Nächster hat der Kollege Joachim Unterländer von der CSU das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir, einen persönlichen Dank quasi in eigener Sache auszusprechen. Da ich krankheitsbedingt in diesem Jahr einige Zeit ausgefallen bin, möchte ich mich zunächst bei meiner Stellvertreterin Angelika Weikert und auch beim Kollegen Hermann Imhof sehr herzlich bedanken,

(Allgemeiner Beifall)

dass sie nahtlos und in einer menschlich sehr angenehmen, solidarischen Art die Vertretung übernommen und das Miteinander gepflegt haben. Das ist auch für die weitere Zusammenarbeit eine gute Grundlage.

Zu einer effektiven Arbeit in einem Ausschuss gehört aber auch, dass man sich sachlich mit Themen auseinandersetzt. Frau Kollegin Weikert, in der Tat kann man das mit Ihnen in sachlicher Weise tun. Gestatten Sie mir, zu Ihrem Beitrag nur eines zu ergänzen – dabei erinnere ich mich an die Aktuelle Stunde, die vorletzte Woche stattgefunden hat -: Wir unterstützen den Mindestlohn, und wir stehen zu ihm. Das sage ich ganz deutlich. Jedoch ist es problematisch, dafür treu nach deutscher Art einen Kontrollmechanismus aufzubauen und 1.600 zusätzliche Stellen vorzusehen, die im ganzen Land eine Bürokratie entwickeln und die Betriebe nicht mehr atmen lassen. Es ist zu bezweifeln, dass das tatsächlich so effektiv ist, wie gedacht. Zugleich gibt es auf der Bundesebene einen großen Stellenbedarf, zum Beispiel beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Hier müssen die Prioritäten richtig und effektiv gesetzt werden. Es ist notwendig, kritisch zu hinterfragen, ob das richtig gemacht worden ist, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der CSU)

Gestatten Sie mir an dieser Stelle nur noch zwei grundsätzliche Bemerkungen zu dem, was die Kollegin Schmidt vorgetragen hat. Sie äußert sich zwar im

Ausschuss sehr sachlich, aber in dieser Aussprache konnte ich diese Sachlichkeit nicht wahrnehmen. Frau Kollegin Schmidt, Sie fordern, dass wir zusätzliche Leistungen für Taubblinde erbringen sollen. Das einschlägige Gesetz ist bereits vorletztes Jahr geändert worden. Für Taubblinde gilt der doppelte Satz des Blindengeldes. Deswegen fordere ich Sie auf: Bleiben Sie bei der Wahrheit, oder informieren Sie sich, wenn Sie so etwas behaupten! Dieser Tonfall zieht sich durch Ihren ganzen Beitrag hindurch. So kann man nicht miteinander diskutieren.

(Beifall bei der CSU)

Mich ärgert besonders, dass Sie davon sprechen, wir würden den Asylbewerbern drohen. Hier droht niemand. Wenn Sie – nicht nur Sie persönlich – Kolleginnen und Kollegen aus diesem Haus wie gestern Abend diffamieren, steht das im Widerspruch zu der Aussage, die Sie in diesem Zusammenhang getroffen haben. Das sollten Sie sich einmal hinter die Ohren schreiben, meine Damen und Herren.

Die bayerische Sozialpolitik, wie sie von der CSULandtagsfraktion und der Staatsregierung verstanden wird, ist nicht in erster Linie nur ein Korrekturbetrieb gesellschaftlicher Entwicklungen. Sozialpolitik ist vor allen Dingen dafür vorgesehen, Menschen aus unterschiedlichen Schichten und mit unterschiedlichen Begabungen Perspektiven zu geben, damit sie ein menschenwürdiges Leben selbst gestalten können. Das heißt vom Grundsätzlichen her Hilfe zur Selbsthilfe. Menschen sollen in die Lage versetzt werden, ihr Leben zu meistern, und das Subsidiaritätsprinzip soll in unserem Land zum Gesellschaftsmodell gemacht werden. Ich möchte an dieser Stelle den Selbsthilfeinitiativen, den Bürgerinitiativen, den Freien Wohlfahrtsverbänden, der kommunalen Selbstverwaltung und den Familien in unserem Land danken und der Perspektive Ausdruck verleihen, dass sie ihre Dinge selbstständig und kompetent erledigen können. Da kann man nicht hineinregieren. Das gilt auch für Formulierungen, die in der CSU diskutiert worden sind. Es ist notwendig, dass Subsidiarität auch tatsächlich vollzogen wird. Ich danke den Wohlfahrtsverbänden, der Selbsthilfe und der kommunalen Selbstverwaltung sowie dem bürgerschaftlichen Engagement im Freistaat Bayern. Ein herzliches "Vergelts Gott"! Ohne sie wäre der Sozialstaat wesentlich ärmer.

Meine Damen und Herren, Solidarität brauchen vor allen Dingen diejenigen, die auf Hilfe und Unterstützung angewiesen sind und sich nicht selbst helfen können. Die grundsätzlichen Zielrichtungen müssen in gesellschaftliche Entwicklungen eingebettet sein, die wir zu berücksichtigen haben und mit denen wir uns auseinandersetzen müssen. So müssen wir auf die

demografische Entwicklung mit einem zunehmenden Anteil älterer Mitbürgerinnen und Mitbürger reagieren. Wir müssen aber auch die Jugend stärken; denn nur wenn wir das Miteinander der Generationen in den Vordergrund rücken, wird sich die Gesellschaft positiv weiterentwickeln können.

Die Globalisierung mit ihren positiven und negativen Folgen zieht unser Land und unsere sozialen Strukturen in den Bann. In diesem Zusammenhang müssen wir uns vor allen Dingen mit den negativen Entwicklungen auseinandersetzen. Die Digitalisierung und die Medienvielfalt sind positiv zu bewerten. Sie haben aber, gerade was die Kindesentwicklung anbelangt, im Alltag nicht immer nur den gewünschten positiven Einfluss. Deshalb ist es notwendig, eine vernünftige Medienkompetenz zu unterstützen.

Die vierte generelle gesellschaftspolitische Herausforderung sind die Flüchtlingsströme. Sie wird nicht nur bei der Unterbringung, sondern auch in der Kinderund Jugendhilfe und der Migrationsarbeit zu neuen Ansätzen beitragen. Wir hören hier manches kritische und nachdenkliche Wort aus den Fachbereichen, und das muss die Sozialpolitik berücksichtigen. Die CSULandtagsfraktion und die Bayerische Staatsregierung versuchen – der Kollege Fackler hat darauf dankenswerterweise hingewiesen –, diese Entwicklung zu berücksichtigen.

Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang einige Themen ansprechen. Die Entwicklungen bedeuten, Familien in ihrem Lebensraum zu unterstützen. Wir sichern im Gegensatz zu der öffentlichen und auch von der Opposition immer wieder betriebenen Diffamierung der betroffenen Menschen finanzielle Leistungen. Das Lebensgefühl der Familien und manche Aussagen der Opposition passen absolut nicht zusammen.

Das Landeserziehungsgeld ist eine ergänzende Leistung zum Elterngeld. Wir streben an, wie es auch in der Regierungserklärung dargestellt worden ist, diese Leistung weiterzuentwickeln. Das so viel kritisierte Betreuungsgeld ist gerade in Bayern ein absolutes Erfolgsmodell. Es wird zu einem sehr hohen Prozentsatz angenommen. Studien, in denen kritisiert wurde, dass das Erziehungsgeld von den Familien nicht akzeptiert wird, sind vor der Zeit erstellt und veröffentlicht worden, in der das Betreuungsgeld noch nicht eingeführt war. Da werden Tatsachen verschleiert, und es ist notwendig, sich mit den Tatsachen objektiv auseinanderzusetzen. Vor allen Dingen ist die Lebenswirklichkeit der Familien aufzugreifen und zu unterstützen.

Bayern ist auch bei den Vätermonaten Spitzenreiter. Das zeigt, dass der partnerschaftliche Ansatz in den Beziehungen bayerischer Familien Realität ist. Die frühkindliche Bildung und Betreuung ist nicht nur eine Frage gelingender Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sondern auch ein wesentlicher Bestandteil der Entwicklung der Kinder. Das Bayerische Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz ist hier ein flexibles Instrument, wobei wir Planungssicherheit, aktuelle Anpassung und Qualitätssicherung in den Kindertagesstätten miteinander verknüpfen müssen. Dies ist eine lohnende Aufgabe.

Eine günstige Regelung bei den Fehlzeiten hat es durch eine gemeinsame Initiative von Frau Staatsministerin Emilia Müller und dem Parlament ermöglicht, sie im Sinne einer Verbesserung der Rahmenbedingungen zu erhöhen. Wir verlangen aber – das möchte ich ausdrücklich sagen –, dass dies unbürokratisch erfolgt und die Regelung bei den Einrichtungen voll zum Tragen kommt. Das ist notwendig, um die Rahmenbedingungen und die Planungssicherheit in den Einrichtungen zu verbessern.