Protokoll der Sitzung vom 07.05.2015

kultur, dass man schon einmal ins Schleudern kommen kann.

Zur gemeinsamen Beratung rufe ich auf:

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Thomas Kreuzer, Josef Zellmeier, Karl Freller u. a. und Fraktion (CSU) Volksfestkultur: Längere Arbeitszeiten zulassen (Drs. 17/6436)

und

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Jutta Widmann u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Volksfeste schützen - flexiblere Arbeitszeiten zulassen (Drs. 17/6454)

Ich eröffne die gemeinsame Aussprache. Erster Redner ist der Kollege Zellmeier.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Volksfeste sind derzeit ständig in der Diskussion; heute liegt der dritte Antrag zur Volksfestkultur vor. In der Plenarsitzung am 22. April haben wir einstimmig beschlossen, den Beginn der Nachtzeit auf 24.00 Uhr hinauszuschieben. Wir wollen die angestoßene Änderung der Freizeitlärmrichtlinie zügig umzusetzen, damit in Bayern Volksfeste, Jahrmärkte, Kirchweihen etc. noch länger stattfinden können und nicht an der Nachtruhe scheitern. Heute haben wir den Bestandsschutz für Fahrgeschäfte beschlossen. Beide Beschlüsse, sowohl der heutige als auch der vom 22. April, sind einstimmig gefasst worden, und das zu Recht, weil die Volksfestkultur zentraler Teil der bayerischen Lebensart ist und wir Sorge dafür tragen wollen, dass Volksfeste, Jahrmärkte, Kirchweihen und Jubiläumsveranstaltungen auch in Zukunft stattfinden können.

Heute beraten wir über den dritten Teil der Trilogie, den Antrag zur Arbeitszeit. Das Thema Arbeitszeit ist an das Thema Mindestlohn gekoppelt, über das wir heute schon intensiv debattiert haben; denn durch die gesetzliche Festlegung des Mindestlohns sind Dokumentationspflichten entstanden, die sich auf eine pragmatische Anwendung der Bestimmungen zur Arbeitszeit auswirken.

Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, während die Masse bei Volksfesten feiert, gibt es einige wenige, die arbeiten müssen. – Nein, richtig muss es heißen: dürfen oder wollen; denn die Arbeitsstellen auf Volksfesten sind gesucht. Wer dort arbeitet, der macht das gern und will in der Regel länger als acht oder zehn Stunden tätig sein, weil er in kurzer Zeit viel Geld verdienen will. Die meisten nehmen sich

dafür sogar Urlaub und wollen die Zeit möglichst optimal nutzen. Arbeit auf einem Volksfest, einer Fahnenweihe oder einer ähnlichen Veranstaltung ist auch ein Stück weit Leidenschaft. Gerade von Bedienungen wissen wir das sehr genau. Es ist, wie gesagt, gut bezahlte Arbeit; vor allem deshalb ist sie so begehrt. Das Ganze ist natürlich wetterabhängig. Bei schönem Wetter geht mehr als bei schlechtem Wetter.

(Unruhe – Glocke des Präsidenten)

An Feiertagen und an Wochenenden ist von früh bis abends oder sogar nachts "volles Haus". Während dieses Hochbetriebs ist es schwierig, immer die gesetzlichen Vorschriften zur Arbeitszeit einzuhalten. Das wissen wir alle, das wissen auch die zuständigen Behörden. Nun kommt die Erschwernis hinzu, dass Dinge dokumentiert werden müssen, an denen im Grunde niemand Interesse hat.

Wir sind an einer pragmatischen Anwendung der Gesetze interessiert. Deshalb lautet unsere Forderung, das Arbeitszeitgesetz so pragmatisch und flexibel anzuwenden, wie es nur möglich ist. Festzelte sollen genauso wie Schaustellerbetriebe als Saisongeschäfte bzw. Kampagnebetriebe eingestuft werden. Damit wäre eine Arbeitszeit von zwölf Stunden täglich möglich.

Wir wissen, dass die Präsenzzeiten, das heißt die physische Anwesenheit, noch länger ist. Deshalb sind Pausenkorridore eingeführt worden, die es den Beschäftigten ermöglichen, ihre Pausen flexibel zu nehmen, nämlich dann, wenn weniger Betrieb ist und eine Kollegin die Arbeit, zum Beispiel als Bedienung, übernehmen kann. Für diese praxisgerechte Lösung möchte ich unserer Sozialministerin Emilia Müller herzlich danken.

Uns ist aber auch sehr wichtig, dass pauschale Aufzeichnungen erfolgen können. Die Beschäftigten haben auch ein hohes Eigeninteresse an der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen. Warum soll es nicht möglich sein, dass Kollegen von der Bedienung oder aus der Küche am nächsten Tag bestätigen, dass die Pausen genommen worden sind? – Die detaillierte Aufzeichnung könnte somit entfallen. Wer kann an einem langen Tag schon jede Minute dokumentieren?

Wichtig ist uns auch die Gefährdungsbeurteilung. Es gibt Umstände, die man bei Vorhandensein von gesundem Menschenverstand nicht extra beurteilen muss. Gefahrgeneigte Arbeit ist in einem Festzeltbetrieb selten. Es ist uns ein großes Anliegen, dass man mit Augenmaß, das heißt mit einfachen, pauschalen Nachweisen und Erläuterungen, dokumentieren kann: Diese Arbeit ist nicht gefahrgeneigt. Die Gefährdungs

beurteilung fällt positiv aus. Daher ist die Verlängerung der Arbeitszeit auf zwölf Stunden möglich. – Auch in dieser Frage sollte man mit gesundem Menschenverstand arbeiten und möglichst wenig mit Fachbüros, die Hunderte Arbeitsplätze kontrollieren, dokumentieren, bewerten, und das nur wegen einiger weniger Tage im Jahr, in denen der Betrieb überhaupt existiert. Bei größeren Volksfesten sind es zehn, elf oder zwölf Tage, bei kleineren Volksfesten noch wesentlich weniger. Wir zeigen mit unserem Antrag, dass wir auch in diesem Bereich so nah wie nur möglich an der Wirklichkeit sein wollen.

(Beifall bei der CSU)

Das ist auch für die Personalgewinnung wichtig. Wenn sich jemand Urlaub nimmt, um in einem Festzelt oder bei einem Schausteller zu arbeiten, dann tut er das, wie schon gesagt, weil er in kurzer Zeit viel Geld verdienen will. Wenn man ihm um 20.00 Uhr sagt, dass seine Arbeitszeit beendet ist, und ihn nach Hause schickt, weil dann die nächste Schicht kommt, dann wird der Mitarbeiter sagen: Ich war zum letzten Mal da. Wenn das Zelt voll ist, der Rubel rollt und das Trinkgeld fließt, soll ich heimgehen? - Danke schön. Sucht euch im nächsten Jahr einen anderen, der so dumm ist und in den schlechten Zeiten arbeitet, während die guten ein anderer mitnimmt.

Wir wollen, dass die Regelungen zu den Arbeitszeiten bei Volksfesten und Jubiläumsveranstaltungen großzügig gehandhabt werden. Es sollte mit einem Maß gemessen werden, das zu der Art der Veranstaltung passt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die meisten von uns halten sich regelmäßig auf Volksfesten, Fahnenweihen und ähnlichen Veranstaltungen auf. Die einen sind aus Pflichtgefühl anwesend, weil sie Ehrengäste sind. Die anderen – in der CSU-Fraktion wohl alle – sind mit Begeisterung dabei. Wir sind nämlich leidenschaftlich Bayern und feiern gern mit unserer Bevölkerung. Wir gehören dazu und fühlen uns als Teil dieser Festgemeinschaft.

(Beifall bei der CSU)

Deshalb sind wir stets nahe am Geschehen. Wir wollen, dass auch dieser Antrag so verabschiedet wird wie die beiden anderen Anträge zur Volkfestkultur – möglichst einstimmig.

Liebe Kolleginnen und Kollegen von SPD und GRÜNEN, ich spreche vor allem Sie an: Fassen Sie sich ein Herz! Tun Sie das Beste für unsere Volksfestkultur, für unsere Festwirte, für unsere Mitarbeiter in den Festzelten, für unsere Schausteller, und stimmen Sie unserem Antrag zu! Dokumentieren Sie, dass auch

Sie nah am Geschehen sind! Wir haben insoweit ein gemeinsames Interesse. Es wäre schade, wenn zu diesem Antrag aus parteipolitischen Erwägungen keine Einstimmigkeit zustande käme.

Der Arbeitsschutz ist eine wichtige Errungenschaft. Das ist ohne Zweifel richtig, und darüber sind wir uns sicherlich alle einig. Aber einige Situationen kann man mit Gesetzen nicht zu 100 % passend regeln. Deshalb lautet unsere Aufforderung an die zuständigen Behörden: Schauen Sie genau hin! Aber wenden Sie das Gesetz so an, wie es zu der Art der Veranstaltung passt!

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn wir uns darin einig sind, dann können wir sicherlich einiges erreichen. Unsere zuständige Staatsministerin Emilia Müller hat schon sehr viel bewegt. Mit dem vorliegenden Antrag können wir unserem Anliegen Nachdruck verleihen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen von den FREIEN WÄHLERN, wir haben uns auch Ihren Antrag genau angeschaut. Den ersten Absatz haben Sie komplett von uns abgeschrieben. Der zweite Absatz ist aus unserer Sicht nicht zielführend. Eine monatliche Dokumentation der Arbeitszeiten brächte uns nicht weiter. Deshalb werden wir Ihren Antrag ablehnen. In der Grundrichtung sind wir aber einer Meinung; das können wir Ihnen bestätigen. In diesem Sinne bitte ich um möglichst breite Zustimmung zu unserem Antrag.

(Beifall bei der CSU)

Danke schön, Kollege Zellmeier. – Frau Kollegin Widmann spricht für die FREIEN WÄHLER. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir FREIEN WÄHLER wollen die bayerischen Volksfeste schützen. Das haben wir im letzten Plenum auch schon so gesagt. Das neue Mindestlohngesetz ist seit ein paar Monaten in Kraft und die Verunsicherung in den Betrieben draußen immens. Das große Problem – das wurde heute schon oft gesagt – ist nicht der Mindestlohn, sondern sind die damit einhergehenden wöchentlichen Dokumentationspflichten und die starre Arbeitszeitregelung.

Werfen wir einen Blick auf die Praxis: Die familiengeführten Betriebe der Schausteller müssen flexibel auf die Arbeitsbelastung reagieren. Da die Feste nicht immer an feste Termine geknüpft sind – manche orientieren sich kalendarisch, andere an kirchlichen Feiertagen –, kommt es immer wieder vor, dass die Jahresplanungen unterschiedlich sind.

So kann es sein, dass schnell noch am letzten Arbeitstag des einen Festes – das ist oftmals auch ein Sonntag – Teile abgebaut werden müssen, weil das nächste Fest wohl schon am kommenden Mittwoch oder Freitag wieder startet. Dabei kommt es schon einmal vor, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu Spitzenzeiten mehr als zehn Stunden arbeiten müssen. Der Betrieb muss zur nächsten Spielstätte transportiert und wieder fachgerecht aufgebaut werden.

Das sind fixe Termine, bei denen man nicht sagen kann, jetzt kommt man einen Tag später oder eröffnet einen Tag später. Dazu ist es auf der einen Seite notwendig, dass alle Beteiligten für ein paar Tage viele Stunden über dem Soll arbeiten. Auf der anderen Seite gibt es während des Spielbetriebs aber natürlich auch Leerzeiten, in denen nicht gearbeitet werden muss und in denen auch sehr viel Freizeit zur Verfügung steht. Außerdem bezieht sich diese Arbeitsbelastung nicht auf das gesamte Jahr, sondern nur auf eine bestimmte Saison; bei den Schaustellerbetrieben sind das in erster Linie die Sommermonate. Wenn dies jetzt durch die wöchentliche Dokumentationspflicht nicht mehr möglich sein soll und die bisherigen Arbeitszeiten nicht mehr so flexibel erbracht werden können, wird das zu einschneidenden Konsequenzen für die Schaustellerbetriebe führen. Was genau ist die reine Arbeitszeit? Gilt die Zeit, in der das Personal von einem Fest zum nächsten fährt, als Arbeitszeit? – Manche Mitarbeiter schlafen auch in den Wohnwägen, ihrem Arbeitsplatz. Arbeit und Freizeit sind identisch. Die Abgrenzung wird hier daher schwierig sein. Beginnt die Arbeitszeit schon beim Aufbauen ihrer eigenen Wohnwägen, oder wird es da jetzt wieder andere Vorschriften und weitere Bürokratie zur Abgrenzung geben?

Wir FREIEN WÄHLER wollen auch, dass die Familienangehörigen von der Arbeitszeitregelung und der Dokumentation ausgenommen werden. Wo ist bitte der Sinn, wenn der Juniorchef im eigenen Betrieb nur noch acht oder maximal zehn Stunden arbeiten darf und die Eltern dafür zehn, elf, zwölf und vierzehn Stunden arbeiten müssen? - Das ist doch nicht zielführend. Zudem ist das wirklich eine komische Moral: Man möchte die nachfolgende Generation mit einbinden und zur Verantwortung heranziehen, auch wenn es einmal länger dauert. Sinn und Zweck ist es, den Junior heranzuführen, nicht ihn durch solche und andere Regelungen und Vorschriften abzuschrecken.

Meine Damen und Herren, die Liste der Regelungen und Vorschriften ist lang und wird immer länger. Jedes Jahr gibt es neue Vorschriften. Wenn ich in diesem Bereich bloß an die Sofortmeldungen denke: Bevor irgendein Arbeitnehmer irgendetwas in die Hand nimmt, ist der Arbeitgeber verpflichtet, via Inter

net eine Sofortmeldung abzugeben. Also wir tun nicht so, als wäre das mit den wöchentlichen Dokumentationen die einzige Vorschrift. Mittlerweile ist eine Fülle von Dokumentationen vorgeschrieben, bei denen sich der Mittelständler und der Unternehmer im familiengeführten Betrieb inzwischen fragen, ob das noch zu leisten ist. Kann ich das noch leisten, ohne mit einem Fuß im Gefängnis zu stehen? Kann ich das der nächsten Generation, meinen Kindern, noch zutrauen? - Sie haben alle mit Sicherheit selber Kinder. Die jungen Menschen sind oft forsch, leistungswillig und möchten etwas bewegen. Sie möchten auch manche Dinge anders als wir Erwachsene machen. Wenn ich ihnen diese Erfahrungen aber nicht mitgeben kann, indem ich sage: "Du musst erst das machen, das machen und das machen", und er diese Fülle sieht, dann wird er sich irgendwann fragen: "Macht das noch Sinn?" – "Traue ich mir zu, den Betrieb überhaupt zu übernehmen?"

Die Inhaber familiengeführter Unternehmen und kleiner Betriebe und Schausteller werden sich sehr gut überlegen, ob sie das noch machen wollen. Überstunden darf also nur noch der Inhaber, der Geschäftsführer machen; seine Familie und sein Personal dürfen das anscheinend nicht mehr in diesem Umfang.

Ziel des Antrags der FREIEN WÄHLER sowie des Antrags der CSU ist, dass die Gesamtheit der Betriebe – seien es große oder kleine Schaustellerbetriebe, Marktkaufleute oder Bewirtungsbetriebe – zu den Saisonbetrieben im Sinne des § 15 Absatz 1 Nummer 2 des Arbeitszeitgesetzes zählt. Das ist uns genauso wichtig wie der CSU. Wir können aber auch Punkt 3 des CSU-Antrags zustimmen, wobei die Forderung nach einer praxisgerechteren Gestaltung der Anforderungen natürlich ein wenig vage ist. Wir sind aber hier bei Ihnen und haben auch die Größe, Ihrem Antrag zuzustimmen.

Wir wollen allerdings ein wenig mehr. Wir sehen die Problematik einfach in der Dokumentation. Wir hätten gerne, dass monatlich dokumentiert wird. Wenn ein Fest zehn Tage dauert, muss es doch möglich sein, dass das im Nachgang ordentlich dokumentiert wird. Wir FREIEN WÄHLER könnten uns auch vorstellen, Schausteller generell von der verschärften Dokumentationspflicht gemäß § 2 a des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu befreien. Der Schaustellerverband bemüht sich in Berlin und an vielen Stellen, auch dies gangbar zu machen. Wir FREIEN WÄHLER könnten uns auch das vorstellen. – Meine Damen und Herren, wir werden dem CSU-Antrag zustimmen und bitten auch um Zustimmung zu unserem Antrag.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Danke schön, Frau Kollegin Widmann. – Für die SPD-Fraktion hat sich der Herr Kollege Adelt gemeldet. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein Landwirt in meiner Gemeinde hat sich einmal zu dem Thema geäußert, bei dem sich Betriebsfremde über verschiedene Dinge unterhalten haben, und gesagt: "Keine Ahnung, und davon jede Menge."

(Beifall bei der SPD)

Frau Widmann, ich muss sagen, Sie kennen die Schaustellerei und das Gewerbe nicht; denn dieses Gewerbe ist so facettenartig und unterschiedlich wie kaum ein anderer Beruf.

Ich habe mich gestern Abend schon gewundert – ein Dringlichkeitsantrag, man lernt immer dazu –, dass sich die CSU selbst auffordert, in einem dringenden Fall tätig zu werden. Spätestens seitdem die Schaustellerspitzenverbände mit der Arbeits- und Sozialministerin Nahles diskutiert haben, ist klar, dass die Schaustellerei und die Reisegastronomie zum Saisonund Kampagnengewerbe zählen, mit allen Ausnahmen, die möglich sind, und spätestens seit dem 16. April hätte man tätig werden können.

Der Antrag der CSU geht in die richtige Richtung, wenngleich er einige schwammige Formulierungen enthält; denn darin heißt es: "unbürokratisch und weitestgehend auszulegen". Ich bin froh, dass man dann in der Begründung darauf zurückkommt und sagt, dass es nur im Einzelfall auf Antrag des Arbeitgebers mit einer Ausnahmegenehmigung geht und dass eine Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen ist. Das ist völlig korrekt; man muss aber auch darauf achten, dass die Ausnahmegenehmigungen mit ihren Gebühren nicht wieder einen gewissen Vorteil aufweisen.

Die Gefährdungsbeurteilung erfolgt beispielsweise bei gefährlichen Betrieben wie Achterbahnen, Riesenrädern und all den Geschichten vor der Inbetriebnahme des Geschäfts und nicht während des Betriebs. Beim Verkaufen von Waren ist die Gefahr wiederum eigentlich relativ gering.

Zwölf Stunden Arbeit sind eben manchmal notwendig. Wenn beispielsweise ein Betrieb am Sonntag aufhört und der Eröffnungstag dann am darauffolgenden Donnerstag ist, dann kann es durchaus vorkommen, dass man zwölf Stunden arbeiten muss. Ich sage es aber noch einmal klipp und klar: Arbeitszeitgesetz und Arbeitnehmerschutz müssen die Leitplanken für die Ausnahmegenehmigungen bilden.

Zum Teil ist es auch aufgrund der Öffnungszeiten notwendig, dass länger als acht oder zehn Stunden gearbeitet wird. Ich möchte nicht wieder mit der Erklärung von letzter Woche anfangen. Wie wollen Sie es handhaben, wenn in Erlangen die Geschäfte von 10.00 Uhr morgens bis abends um 23.00 Uhr geöffnet sind? – Sie können das Personal nicht ständig doppelt vorhalten, wenngleich im Schaustellergewerbe variable Arbeitszeiten möglich sind.

Die SPD wird dem CSU-Antrag zustimmen, den Antrag der FREIEN WÄHLER allerdings ablehnen. Das möchte ich Ihnen in kurzen Worten erläutern. Zur monatlichen Dokumentation der Arbeitszeiten: Wir sprechen nur noch über die Dokumentation der Arbeitszeiten, ohne dabei zu wissen, welcher Aufwand denn dazu überhaupt notwendig ist. Das Aufschreiben von Beginn und Ende der Arbeitszeiten und Pausen führt bei den Schaustellern mittlerweile zu keinem Problem mehr; denn sie machen das sehr genau und leben auf engem Raum zusammen. Ich möchte wirklich den sehen, der es schafft, nach vier Wochen nachzuvollziehen, was jemand an Himmelfahrt für Arbeitszeiten gehabt hat.