Protokoll der Sitzung vom 19.05.2015

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke schön, Frau Steinberger. – Herr Beißwenger, bitte schön.

Frau Steinberger, danke schön für die Zwischenbemerkung. Sie gibt mir Gelegenheit, meinen Redebeitrag noch einmal ausführlich auszuschöpfen.

(Allgemeine Heiterkeit)

Fangen wir von hinten an: Sie fragen, ob beim Bayerischen Nutztierwohl-Preis ein Putenbetrieb dabeisei. Ich glaube, Sie waren nicht bereit, mir zuzuhören. Ich habe gesagt, der Minister vergibt den Preis dieses Jahr zum zweiten Mal. Ich weiß nicht, ob Sie zu Hause einen Putenbetrieb haben. Sie können sich gerne bewerben. Vielleicht gibt der Minister Ihnen den Preis. Die Preisträger stehen natürlich nicht im Voraus

fest. Vielleicht geht das in anderen Bundesländern – hier nicht.

Eingangs haben Sie gefragt, warum ich auf einen Antrag eingehe, der gar nicht zur Disposition steht. Das ist eine berechtigte Frage. Ich bin auf den Antrag eingegangen, weil Sie ihn in Ihrer Rede angeführt haben. Das ist ganz einfach. Ich bedanke mich für den Beitrag.

(Beifall bei der CSU)

Danke schön, Herr Beißwenger. – Die nächste Wortmeldung kommt von Herrn Kollegen Woerlein. Bitte schön, Herr Woerlein.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Frau Staatsministerin Scharf, Herr Minister Brunner, werte Kolleginnen und Kollegen! Ich hoffe zur Versachlichung der Debatte beitragen zu können. Ich bitte Sie kurz vor Ende unserer Sitzung um Ihre Aufmerksamkeit.

Am 11. Mai 2014 rückte ein Beitrag von "SPIEGEL TV" mit erschreckenden Filmaufnahmen aus einem Dillinger Betrieb die Putenmast ins Zentrum des öffentlichen Interesses. Gezeigt wurden Filmaufnahmen von unsachgemäßen Tötungen, die nicht zum sofortigen Tod der Puten führten. Umgehend vor der Sommerpause habe ich einen Berichtsantrag zur Situation und zu den Kontrollen in den bayerischen Putenmastbetrieben gestellt. Vor zwei Wochen wurde hierzu seitens der Staatsregierung im Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz Bericht erstattet. Die wesentlichen Ergebnisse des Berichts können wie folgt zusammengefasst werden: Es gibt keine rechtsverbindlichen Normen mit konkreten Vorgaben für die Haltungsbedingungen.

(Unruhe – Glocke der Präsidentin)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es sind nur noch ein paar Minuten. Vielleicht gelingt es doch, die Lautstärke etwas zu reduzieren und die Gespräche einzustellen, insbesondere die Gespräche an der Regierungsbank. Vielen Dank.

Derzeit gibt es keine rechtsverbindlichen Normen mit konkreten Vorgaben für die Haltungsbedingungen. Auf der Grundlage einer schriftlichen Vereinbarung zwischen Umweltministerium, Landwirtschaftsministerium und dem Landesverband der Bayerischen Geflügelwirtschaft gelten die bundeseinheitlichen Eckwerte für eine freiwillige – ich betone: freiwillige – Vereinbarung zur Haltung von Mastputen.

Zweitens erfolgt die Kontrolle der Betriebe durch die Mitarbeiter der Veterinärämter. Der Fall im Landratsamt Dillingen war offensichtlich ein Einzelfall. Dort arbeitete die Ehefrau des Putenmästers, gegen den aufgrund der dokumentierten Verstöße gegen den Tierschutz Strafanzeige gestellt wurde, im Veterinäramt. Ungeachtet dieses noch nicht abgeschlossenen Strafverfahrens bleibt festzuhalten, dass der Großteil der Kontrollbesuche vorher angekündigt wird. Das wird damit begründet, dass gerade bei Betrieben im Nebenerwerb sichergestellt werden soll, dass der Betreiber der Putenmast auch angetroffen wird.

Der Bericht sowie meine Besuche vor Ort lassen keinen Zweifel daran, dass die Betriebsleiter in der Putenmast hochwertige Lebensmittel erzeugen wollen und sich dabei auch dem Tierschutz verpflichtet sehen. Genauso unstrittig ist, dass die Mitarbeiter in den Veterinärämtern ihre wichtige Aufgabe der Kontrolle der Betriebe verantwortungsbewusst wahrnehmen, um einen möglichst hohen Verbraucherschutz zu gewährleisten. Was aber allen Beteiligten fehlt, sind klare gesetzliche Vorgaben, die einen Rahmen der Sicherheit und Akzeptanz schaffen. Genau dies ist die Aufgabe der Staatsregierung. Sie hat die Pflicht, durch gesetzliche Regelungen für verbindliche Rahmenrichtlinien zu sorgen und die Sicherheit zu gewährleisten, wenn dies erforderlich ist. Meine Damen und Herren, genau um diese Sicherheit geht es.

(Beifall bei der SPD)

Es geht um Sicherheit für den Betriebsleiter, für den Kontrolleur und letztendlich für uns Verbraucher. Nach dem Status quo haben wir keine verbindlichen festen Vorgaben zur Putenmast, sondern diese müssen erst gemeinsam erarbeitet werden. Dass ein entsprechendes Gesetz nicht aus dem Ärmel geschüttelt werden kann, versteht sich von selbst. Der Ist-Stand muss ermittelt und die Betroffenen beteiligt werden. Das ist alles leistbar. Jeder Schritt in die Richtung einer klaren Analyse des Ist-Stands sollte uns willkommen sein. Als einen Schritt in diese richtige Richtung werte ich den Berichtsantrag der Kolleginnen und Kollegen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Herr Beißwenger, viele der in diesem Berichtsantrag gestellten Fragen bringen uns bei der Erarbeitung klarer gesetzlicher Regelungen wertvolle Erkenntnisse. Die Ablehnung im Ausschuss durch die Kolleginnen und Kollegen der CSU erfolgte mit der Begründung, alle Fragen seien schon beantwortet. Diese Argumentation ist schon allein deshalb nicht annähernd haltbar, weil sich mehrere Fragen auf zukünftige Strategien beziehen, die noch gar nicht existieren können, weil wir erst darüber nachdenken müssen. Wer den richtigen Weg wählen will, muss natürlich das Ziel

kennen. Insofern müssen wir uns heute darüber Gedanken machen, welche Zuchtlinien wir entwickeln wollen, damit widerstandsfähigere und gesündere Tiere in der Putenmast zur Verfügung stehen.

In den ersten beiden Punkten ihres Berichtsantrags gehen die GRÜNEN auf den Einsatz von Antibiotika und die Bekämpfung antibiotikaresistenter Keime ein. Wie wichtig diese Themen sind, sehen wir an einem Artikel in der "agrarzeitung" vom 30. April 2015. Darin wird berichtet, dass die staatliche Antibiotikadatenbank erhebliche Fehlerquellen aufweist, da bis zu 40 % der meldepflichtigen Betriebe ihre Daten nicht weitergeben. Bundesminister Schmidt macht hierfür die Länder verantwortlich. Liebe Kolleginnen und Kollegen der CSU, vielleicht unterstützen Sie den Berichtsantrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN doch noch, wenn Sie Ihr Bundesminister derart in die Pflicht nimmt.

Der Berichtsantrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN enthält neben den angesprochenen Fragestellungen weitere wichtige Fragen zur Standortbestimmung und zu grundsätzlichen Strategien für die Zukunft. Deshalb stimmt die SPD diesem Antrag zu. Der Antrag der CSU geht nicht ins Detail, sondern hat eher den Charakter einer globalen Absichtserklärung. Da die geäußerten Absichten aber in Richtung Tierwohl und Verbraucherschutz gehen, stimmen wir auch diesem Antrag zu. Bei zukünftigen Haushaltsverhandlungen wird zu überlegen sein, ob die Veterinärämter mit zusätzlichem Personal auszustatten sind, damit die Kontrollen genauer und häufiger erfolgen können.

(Beifall bei der SPD)

Besonders wichtig erscheint der SPD, dass jetzt möglichst schnell gesetzliche Rahmenbedingungen zum Tierwohl und zum größstmöglichen Verbraucherschutz geschaffen werden. Hierzu bieten wir selbstverständlich die Zusammenarbeit an.

Frau Kollegin, ich habe das jetzt in der Zeit geschafft, in der es Ihr Kollege nicht geschafft hat.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Woerlein. – Die nächste Wortmeldung kommt von Herrn Kollegen Zierer. Bitte schön, Herr Zierer.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Über die Themen Putenhaltung und Putenmast wurde in den vergangenen Monaten bereits in diversen Ausschüssen debattiert. Allein dies zeigt, dass sowohl das öffentliche Interesse sehr groß ist als auch ein großer Handlungsbedarf

besteht. In Deutschland gibt es für die Haltung von Mastputen bislang keine artenspezifischen und konkreten Vorschriften in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung. Diese gibt es zum Beispiel bei den Rindern, bei den Schweinen und bei den Hühnern; aber bei den Puten gibt es sie noch nicht. Ich denke, da ist durchaus Handlungsbedarf.

(Gudrun Brendel-Fischer (CSU): Jedes Tier braucht seine Verordnung!)

Wie man den Medien entnehmen kann, sind die Antibiotika-Kennzahlen, die vor wenigen Wochen veröffentlicht worden sind, schwer vergleichbar und dadurch vielleicht fehlerhaft. Ein Vergleich ist geradezu unmöglich. Hier besteht dringender Handlungsbedarf, um das Ziel einer Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes zu erreichen. Die Kennzahlen geben außerdem nur darüber Auskunft, dass der Antibiotikaeinsatz in den einzelnen Betrieben zu hoch ist. Die Frage, wie sich der Einsatz wirksam reduzieren lässt, wird jedoch nicht direkt aufgegriffen. Hierzu wären die Vorschläge der Staatsregierung zu hören. Diese wären sicherlich ein wichtiger Beitrag im Hinblick auf die zukünftige Entwicklung.

Herr Kollege Beißwenger, ich glaube, Sie haben mit Ihrer Ablehnung, die Sie begründet haben, Transparenz verweigert. Das ist bedauerlich, weil Putenfleisch ein hervorragendes Lebensmittel ist. Es dürfte so sein, dass dieses Thema in der Öffentlichkeit aufgearbeitet wird und dadurch diesen Lebensmitteln wieder mehr Wertschätzung zuteil wird.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und Abge- ordneten der SPD)

Dies betrifft auch solche Fragen wie diejenige, welche Arzneimittel in der Putenhaltung weiter zum Einsatz kommen oder was die Staatsregierung in Sachen Verbesserung der Zucht unternimmt. Diese Fragen sind bei Weitem nicht beantwortet. Sie haben bereits Dinge angesprochen und hätten fast einen Bericht dazu geben können. Wo möchte die Staatsregierung in Zukunft Prioritäten setzen? Man sieht also: Es gibt Defizite, es besteht Handlungsbedarf. Herr Beißwenger, Sie haben gesagt, Lösungsansätze seien da. Welche denn? Genau das wollten wir über diesen Berichtsantrag erfahren. Es ist unverständlich und schade, dass er abgelehnt werden soll. Gerade ein Berichtsantrag könnte das Image der Putenhaltung verbessern. Wären alle Fragen in Bezug auf die Begründung der Ablehnung der CSU-Fraktion ausreichend beantwortet, wäre der Aufwand für die Staatsregierung sehr gering, da keine große Vorbereitung nötig wäre. Die Politik kann zumindest Informationen fordern. Es ist schade, dass dieser Berichtsantrag ab

gelehnt werden soll. Die FREIEN WÄHLER werden dem Berichtsantrag selbstverständlich zustimmen.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und Abge- ordneten der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Zierer. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist damit geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Dazu werden die Anträge wieder getrennt. – Ich lasse zunächst über den Tagesordnungspunkt 11 abstimmen. Das ist der Antrag von Abgeordneten der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN auf Drucksache 17/5486. Der federführende Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz empfiehlt die Ablehnung des Antrags. Wer dem Antrag entgegen dem Ausschussvotum zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD, der FREIEN WÄHLER und der GRÜNEN. Gegenstimmen, bitte! – Das ist die Fraktion der CSU. Enthaltungen? – Es gibt keine. Damit ist dieser Antrag abgelehnt.

Jetzt lasse ich über den Tagesordnungspunkt 12 abstimmen. Das ist der Antrag von Abgeordneten der CSU-Fraktion auf Drucksache 17/5637. Der federführende Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz empfiehlt Zustimmung. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? – Keine.

Enthaltungen? – Auch nicht. Damit ist dieser Antrag angenommen.

Kolleginnen und Kollegen, ich gebe nun das Ergebnis der namentlichen Schlussabstimmung zum Tagesordnungspunkt 5, Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes, Drucksache 17/3262, bekannt. Mit Ja haben 77 Abgeordnete gestimmt, mit Nein haben 59 gestimmt, Stimmenthaltungen gab es keine.

(Abstimmungsliste siehe Anlage 1)

Das Gesetz ist damit so angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes". – Mit der Annahme des Gesetzentwurfs in der soeben beschlossenen Fassung hat der Änderungsantrag auf der Drucksache 17/5552 seine Erledigung gefunden. Das Hohe Haus nimmt davon Kenntnis.

Kolleginnen und Kollegen, ich schließe damit die Sitzung und wünsche den Kollegen und Kolleginnen, die jetzt an der Abendveranstaltung zum Thema "In Würde sterben" teilnehmen, einen erkenntnisreichen und guten, gesprächsreichen Abend.

(Schluss: 19.24 Uhr)