Eric Beißwenger

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Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen! Nach dem Grundgedanken eines Biosphärenreservats geht es nicht allein um klassischen Naturschutz, sondern es soll insbesondere der Mensch, auch mit seinen wirtschaftlichen Tätigkeiten, selbst als Bestandteil der Biosphäre im Vordergrund stehen. Für Naturschutz, Tourismus, Wirtschaft, Landwirtschaft soll eine sogenannte Win-win-Situation entstehen. Das heißt, alle sollen im Biosphärenreservat Gewinner sein.
Biosphärenreservate müssen jedoch von den Menschen vor Ort getragen und mit Leben erfüllt werden. Hier ist eine breite Akzeptanz der Bevölkerung, aber auch der Kommunalpolitik erforderlich. Eine Initiative für ein Biosphärenreservat muss daher von der Region ausgehen. Eine Entscheidung der Staatsregierung im Hauruckverfahren über die Köpfe der Bürger hinweg ist nicht zielführend und daher kontraproduktiv.
Bevor etwaige Machbarkeitsstudien in Auftrag gegeben werden, muss man erst einmal klären, ob ein Biosphärenreservat in den betroffenen Gemeinden und Landkreisen unterstützt würde. Selbstverständlich wollen wir Bayern mit all seinen natürlichen Lebensgrundlagen für künftige Generationen bewahren. Der Schutz der Natur, auch der Schutz der Artenvielfalt ist dabei von besonderer Bedeutung. Genau aus diesem Grund hat die Bayerische Staatsregierung die Naturoffensive Bayern gestartet.
Bayern ist im bundesweiten Vergleich das Land mit den meisten Naturparks und mit dem prozentual höchsten Flächenanteil an Naturparks. 19 bayerische Naturparks umfassen eine Gesamtfläche von knapp 2,1 Millionen Hektar, das entspricht etwa 30 % der Landesfläche. In diesen bayerischen Naturparks werden moderne Naturparkzentren, ausgestattet mit Ran
gern, eingerichtet. Damit sollen Touristen und Einheimische das Angebot erhalten, Natur und Landschaft kompetent unterstützt zu erfahren. Mit einem neuen Biodiversitätszentrum in der Rhön, einem Walderlebnis- und Eichenzentrum im Spessart, dem "Zentrum Naturerlebnis Alpin" am Riedberger Horn sowie dem begehbaren Donauaquarium zusammen mit dem Haus im Moos an der Donau wird die Umweltbildung nicht nur verbessert, sondern auch das Erlebnis Natur noch attraktiver gestaltet.
Der kooperative Naturschutz in Bayern ist ein bewährtes Erfolgsmodell. Die Bayerische Staatsregierung verfolgt dabei das Ziel, Naturschutz im gesellschaftlichen Konsens zu verwirklichen. Wir wollen anderen nicht alles vorschreiben, sondern wir wollen Angebote machen. Das Bayerische Vertragsnaturschutzprogramm ist dabei ein wichtiges Werkzeug. Es wird mit zusätzlich 10 Millionen Euro gestärkt. So können noch mehr Naturflächen und damit Lebensraum für die Artenvielfalt geschaffen werden.
Eine von den Menschen in den jeweiligen Regionen mehrheitlich getragene Initiative für ein weiteres Biosphärenzentrum im bayerischen Alpenraum ist derzeit für mich nicht erkennbar. Natur- und Artenschutz wird bei uns nämlich nicht nur durch die rechtliche Einordung eines Gebietes definiert. Wir wollen keine Käseglocke über das Land stülpen in der Erwartung, damit würde alles gut.
Wir unterstützen dies mit flankierenden Maßnahmen wie dem Kulturlandschaftsprogramm und dem Vertragsnaturschutz sowie vielem mehr. Wir danken insbesondere unseren Landwirten und all denjenigen, die in und von der Natur leben und unsere Kulturlandschaft mit ihrer einzigartigen Artenvielfalt erhalten.
Ich habe es bereits gesagt, wir sind keine Bevormundungspartei. Wir wollen unseren Willen anderen nicht überstülpen. Wir lehnen den Antrag der SPD deshalb ab.
Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kollegen! Ich glaube, es ist unbestritten, dass ein Problem existiert. Wie es zu dem Problem gekommen ist, ist noch nicht restlos erforscht. Der Klimawandel wird mit Sicherheit eine Rolle spielen, aber natürlich – das sage ich ganz bewusst – auch der Mensch. Wir alle wissen, dass zum Beispiel extensiv genutzte Wiesen eine größere Artenvielfalt als ein Acker haben. Beim Acker findet sich die Artenvielfalt quasi zwischen dem Ackerboden. Bei Wiesen ist sie auf der Wiese selbst. Dieses Wissen ist das, was uns verbindet. Der Unterschied ist, dass Sie eine Politik der Verbindlichkeit, der Anordnung und wir eine Politik der Freiwilligkeit wollen.
Deshalb sage ich ganz bewusst: Unsere Biodiversitätsstrategie und der Vertragsnaturschutz nutzen sehr wohl.
Herr Kollege Hartmann, Sie werfen uns Klientelpolitik vor. Wir verwahren uns jedoch dagegen, der Landwirtschaft die Alleinschuld zu geben. Landwirt ist ein Ausbildungsberuf. Im Gegensatz zu manchen Hobby- oder selbsternannten Umweltschützern haben die Landwirte eine Ausbildung zu absolvieren, bei der mittlerweile sehr viel Wert auf den Naturschutz gelegt wird. Das möchte ich hier einmal betonen.
Sie sprechen von einer Verschlechterung in jeder Hinsicht. Ich sage Ihnen: Es gibt Probleme, aber auch positive Entwicklungen, vielleicht sogar beides auf einmal. Wir haben gelungene Artenschutzprojekte, die anderweitig Probleme bereiten, Stichwort Biber. Wir haben andere gelungene Artenschutzprojekte, beispielsweise für den Otter, mit denen wir weitere Artenschutzprojekte bekommen werden, Stichwort Muschelarten. Wir haben Artenschutzprojekte, bei denen wir noch gar nicht wissen, was dabei herauskommen wird, Stichwort Wolf. Ich sage: Der Wolf stellt ein Problem für die Artenvielfalt dar.
Wenn die Bergweiden nicht mehr genutzt werden, wird die Artenvielfalt massiv zurückgehen. Wir wissen, dass die Landwirtschaft multifunktional ist.
Lieber Kollege, unterbrechen Sie mich doch bitte nicht, sonst müssen Sie Überstunden aufschreiben
und ausrechnen. Das wird Ihnen wieder sehr schwerfallen.
Wir haben eine abwechslungsreiche, naturnahe Kulturlandschaft, keine Natur, darauf lege ich Wert. Die ist hier wesentlich besser als in anderen Bundesländern.
Die Vereinheitlichung vieler Flächen findet vor allem in anderen Bundesländern statt, aber noch nicht bei uns, mit unseren familiär geprägten bäuerlichen Betrieben.
Der Kollege Hartmann hat vorhin als Märchenonkel gestartet, was ich eigentlich sehr sympathisch finde. Er hat gefragt, was wir getan haben. Ich will Ihnen ein Beispiel nennen, was wir in unserem Umfeld tun; der Kollege Uli Leiner wird es bestätigen können. In Strausbergmoos hat Umweltminister Huber eine Begehung mit uns gemacht. Wir haben gesehen, wie die Flächen renaturiert und vernässt wurden.
Wichtig ist aber auch, was wir persönlich tun. Ich zum Beispiel betreibe einen Biohof und mähe die Bergwiesen, die Moor- und Streuwiesen. Ich weiß nicht, was Sie persönlich tun.
Um noch einmal auf den Märchenonkel zurückzukommen: Ich hoffe, dass das Artensterben gestoppt wird.
Ich hoffe, dass es genauso endet wie das, was vor circa 30 Jahren von den GRÜNEN prognostiziert wurde, nämlich das Waldsterben. Ich hoffe, dass das Artensterben niemals eintritt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen! Ich glaube, zum letzten Vortrag vom Abgeordneten von Brunn braucht man nichts zu
sagen. Lieber Florian, du kannst dir deine Welt nicht schaffen, wie sie dir gefällt, nur indem du es hier behauptest. Eines ist sicherlich klar: Wir haben in den letzten Wochen und Monaten gemeinsam mit den Verantwortlichen vor Ort intensiv besprochen, wie wir den Tourismus am Riedberger Horn in zukunftsfähige Bahnen lenken können. Ich freue mich sehr, dass die Bürgermeister vor Ort mit unserem Ministerpräsidenten konstruktiv eine echte Lösung erarbeitet haben. Ich freue mich auch auf die Umsetzung.
Das wird eine echte Zukunftsstrategie für das Riedberger Horn, mit einem Investitionsvolumen von 20 Millionen Euro. Das war das Einzige, was im letzten Beitrag richtig war. Der Skisport steht natürlich auch weiterhin hoch im Kurs, ob bei der Förderung der Modernisierung von Liften und Seilbahnen oder bei der Unterstützung des Bundesstützpunkts für Ski- und Bordercross. Die Bergbahnverbindung, die jetzt nicht kommt, ist mehr als kompensiert durch das ÖPNV-Konzept mit umweltfreundlicher Mobilität im Alpenraum. Der absolute Leuchtturm ist natürlich das Zentrum Naturerlebnis Alpin. Ich will hier gar nicht alle Punkte anführen; mein Kollege Holetschek spricht im Anschluss noch zum Tourismus.
Ich glaube, eines ist ganz klar: Das Ganze ist ein Pilotprojekt für natur- und umweltfreundlichen Tourismus in den Alpen, also genau das, was Sie immer fordern: Wir brauchen Antworten. Naturverträglichkeit und Ökotourismus werden mit dem Pilotprojekt unter Beweis gestellt. Wir wollen unsere Heimat aktiv mitgestalten, aber wir sind kein Heimatmuseum. Wir wollen den Menschen auch Platz für ihre Existenz bieten. Der Alpenraum ist nicht nur Naturraum, sondern auch Lebensraum. Hier bringen wir beides in Koexistenz. Ich bedanke mich deshalb ausdrücklich bei den Bürgermeistern und unserem Ministerpräsidenten, die dieses Pilotprojekt mit ausgearbeitet haben.
Balderschwang und Obermaiselstein werden Modelldörfer für modernen Ski- und Bergtourismus in Einklang mit der Natur. Das ganze Projekt wird weit über die zwei Gemeinden ausstrahlen.
Die Opposition ist natürlich gegen alles. Aber konkrete Alternativen haben Sie nicht aufgezeigt. Jetzt fordern Sie sogar, dass die Änderung des LEP zurückgenommen wird. Das ist grotesk. Damit fordern Sie die Rücknahme eines Naturschutzgebiets. Schließlich sind 224 Hektar dazugekommen. Das muss man sich vor Augen führen.
Der Herr Kollege Gehring hat eben gesagt, durch die Änderung des LEP sei ein gewaltiger Schaden entstanden. Ich kann überhaupt nicht sehen, wo der Schaden entstanden ist, nicht in einem Punkt.
Es wurden weitere groteske Aussagen gemacht. Die Angst vor Präzedenzfällen kann ich im Moment auch nicht nachvollziehen. Mir persönlich ist kein Fall bekannt, bei dem im Nachgang ein Antrag gestellt worden wäre.
Der Kollege Gehring hat gesagt, die Bürgerbefragung würde Demokratie suggerieren. Für mich ist es ein Paradoxon, wenn behauptet wird, dass eine Bürgerbefragung Demokratie suggeriere. Allerdings hat er auch gesagt, wir hätten auf die Bürgermeister eingewirkt. Lieber Thomas, ich darf dir einen ausdrücklichen Gruß vom Bürgermeister Kienle sagen. Er wäre dir sehr dankbar – du hast auch betont, dass du in der Nähe wohnst –, wenn du das nächste Mal, wenn du bei ihm vorbeikommst, mit den Bürgermeistern, mit den Gemeinderäten und mit den Bürgern vor Ort sprechen würdest und nicht hier über sie. Das will ich mal festhalten.
Man kann es sich leicht machen, man kann gegen alles sein und alles kritisieren, ohne zu sehen, dass wir hierbei eine echte Win-win-Situation geschaffen haben.
Wir werden einen Teufel tun und die 224 Hektar wieder aus dem LEP herausnehmen. Das ist völlig klar. Wir lehnen aus diesem Grund die Anträge der SPD und der GRÜNEN ab.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Thema ist federführend im Umweltausschuss behandelt worden. Deswegen ist auch der Umweltminister zuständig.
Die Afrikanische Schweinepest ist eine große Gefahr, die langsam an die bayerische Grenze heranrückt. Für den Menschen ist das Virus zwar ungefährlich. Auch der Verzehr von Schweinefleisch ist unbedenklich. Für Haus- und Wildschweine hingegen ist der Erreger tödlich. Es gibt weder Behandlungsmöglichkeiten noch einen Impfstoff. Anders als in Polen, im Baltikum und in der Tschechischen Republik ist in Deutschland noch kein Schweinepestfall bekannt. Die Sorge steigt allerdings, dass die Krankheit von Osteuropa eingeschleppt werden und hier ausbrechen könnte. Gerade über eine Verschleppung durch den Menschen, etwa durch weggeworfene Lebensmittel wie zum Beispiel ein Wurstbrot, kann die Seuche sprunghaft große Entfernungen in kurzer Zeit überbrücken und rasch auch Deutschland und Bayern treffen.
Bei einem Ausbruch in einem Stall müssten alle Schweine im betroffenen Betrieb getötet werden. Zudem müssten Sperrzonen eingerichtet werden, innerhalb derer verschärfte Haltungsbedingungen gelten. Ein Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest könnte in Bayern zu wirtschaftlich extremen und extremsten Schäden führen. Die deutsche Schweinewirtschaft wäre in einem hohen Maße betroffen. Dies wirkt sich natürlich auf die Wirtschaft in den ländlichen Räumen aus. Für die Landwirte stehen aber die Betriebe und die Existenz auf dem Spiel. Das gilt nicht nur für die Schweinebauern, sondern auch Jäger, die Fleischwirtschaft und die Behörden sind daher alarmiert. Die Tierhalter sollten unbedingt alle allgemeinen Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen beachten, die man beachten kann, egal ob es eingezäunte Ställe oder gegebenenfalls auch Hygieneschleusen sind.
Die Seuche wird natürlich auch von Wildschwein zu Wildschwein übertragen. Deshalb ist es sinnvoll, den Wildschweinbestand zu reduzieren. Bereits 2015 hat Minister Brunner daher ein Maßnahmenpaket zur
nachhaltigen Reduktion von Schwarzwild auf den Weg gebracht und weitreichende Spielräume für regionale Lösungen eröffnet.
Der vorliegende Dringlichkeitsantrag der FREIEN WÄHLER beschränkt sich auf Einzelmaßnahmen, die lediglich Teilaspekte zur Forcierung der Reduktion der Wildschweinbestände enthalten. Revierübergreifende Bewegungsjagden und eine im Jahresverlauf durchgängige Bejagung in Staatsjagdrevieren greifen eindeutig zu kurz.
Wir, die CSU, fordern in unserem Antrag die verstärkte Umsetzung des oben genannten Maßnahmenpakets, insbesondere auch im Staatswald, und setzen weitere wichtige Akzente zur Forcierung und zur Bejagung. Er ist deutlich umfassender und berücksichtigt zudem die besonders wichtige Erweiterung im Tierseuchenrecht, um weitergehende Maßnahmen im Vorfeld der Einschleppung wie auch dann im Seuchenfall treffen zu können.
Insbesondere soll zusätzlich zu den bereits ergriffenen Maßnahmen auf Bundesebene darauf hingewirkt werden, tiergesundheitliche Instrumente so weiterzuentwickeln, dass bereits im Vorfeld der Einschleppung und im Seuchenfall Maßnahmen zur Reduktion der Wildschweindichte getroffen werden können; bislang fehlen dazu allerdings zum Teil geeignete Rechtsgrundlagen. Zudem ist bei unserem Antrag ein finanzielles Anreizsystem zur Motivation der Erlegung von Wildschweinen vorgesehen und eine noch intensivere Bejagung durch die Bayerischen Staatsforsten unter konsequenter Ausschöpfung des Maßnahmenpakets.
Im Gegensatz zum Antrag der FREIEN WÄHLER umfasst der Antrag der CSU nicht nur die Prüfung der Kostenübernahme bei der Trichinenbeschau, sondern auch die Übernahme weiterer Gebühren, zum Beispiel – was immer wichtiger wird – im Zusammenhang mit der Verkehrssicherheit. Was die Kosten für die Trichinenbeschau angeht, so hat die CSU hierzu bereits vor einiger Zeit einen Prüfantrag gestellt. Zwar sind die gesetzlichen Vorgaben europarechtlich verankert, doch auch die CSU ist der Auffassung, dass geprüft werden sollte, was bei den Kosten und Gebühren noch gemacht werden kann.
Da die Senkung der Wildschweindichte durch intensive Bejagung ein wesentliches Instrument der Seuchenprävention darstellt, soll der damit verbundene zusätzliche Aufwand für die Jägerschaft ausgeglichen werden. Der Ministerrat hat dazu am 19. Dezember 2017 unter anderem die Auszahlung einer Aufwandsentschädigung in Höhe von 20 Euro für erlegte Frischlinge, Überläuferbachen und Bachen, die für die Aufzucht von Jungtieren nicht notwendig sind, be
schlossen. Im Sinne eines Frühwarnsystems werden außerdem verendet aufgefundene Wildschweine auf ASP-Viren untersucht. Auch hier gibt es eine Aufwandsentschädigung von 20 Euro pro Tier; die Auszahlung erfolgt über den Bayerischen Jagdverband. Es wird ein flächendeckendes Entsorgungsnetz für ASP-verdächtiges Material in ganz Bayern eingerichtet werden. Damit soll sichergestellt werden, dass Aufbrüche, Jagdabfälle und Fallwildkörper von Wildschweinen im Seuchenfall nicht im Wald belassen werden, sondern unschädlich beseitigt werden.
Am 21.02.2018 hat im Umweltministerium ein Präventionsgipfel zur ASP stattgefunden, bei dem umfassend über bereits getroffene und noch zu treffende Maßnahmen informiert wurde. An dem Treffen haben unter anderem Vertreter des Bayerischen Bauernverbandes, des Bayerischen Jagdverbandes, aber auch der Fleischwirtschaft, der Transporteure und Behörden teilgenommen. Bayern hat ein klares Konzept. Erstes Ziel: Die Einschleppung muss verhindert werden. Sollte es dennoch zu einem Ausbruch kommen, müssen als zweites Ziel die Schäden möglichst gering gehalten werden. Nur bei einer engen Kooperation von Bund, Ländern, Kommunen und Verbänden können wir hier erfolgreich sein.
Das Virus wird auch über rohe Schweinefleischprodukte wie zum Beispiel Salami oder Schinken übertragen. Mittlerweile warnen daher Infotafeln an Raststätten entlang der Autobahnen und an den Flughäfen Reisende vor dem achtlosen Wegwerfen von Essensabfällen. Zudem werden an Rastplätzen Mülleimer mancherorts extra gegen Wildschweine gesichert.
Wir lehnen den Antrag der FREIEN WÄHLER ab und bitten Sie um Zustimmung zum Antrag der CSU-Fraktion.
Liebe Frau Kollegin, liebe Gabi, vielen Dank für die Frage. Natürlich sind wir der Meinung, dass viel von der Verschleppung oder ein Großteil davon durch weggeworfene Lebensmittel stattfinden könnte, ganz klar. Trotzdem muss der Wildschweinbestand, wie ich bereits gesagt habe, reduziert werden, weil dort natürlich auch eine Übertragung stattfinden könnte.
Ich bin auch der Meinung, dass die vorhandenen Mülleimer gerade auf den Ost-West-Routen – generell ist das aber natürlich überall eine Gefahr – gesichert werden müssen, soweit es irgendwie geht. Ich bin aber nicht der Mülleimerabbauexperte – so hat sich die Frage von dir angehört –; deshalb kann ich zu den Einzelfällen nichts sagen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen! Seit vielen Jahren gibt es nunmehr das Siegel "Geprüfte Qualität – Bayern". Wer sich im Lebensmitteleinzelhandel, in Lebensmittelgeschäften umschaut, wird feststellen, dass es immer mehr Produkte mit diesem Siegel gibt: von Brot über Backwaren, Eier, Milch, tierische Erzeugnisse, Obst, Gemüse; das Siegel hat sich am Markt fest etabliert. Ist ein Produkt mit dem Siegel mit Herkunftsnachweis Bayern gekennzeichnet, müssen alle Produktrohstoffe aus Bayern stammen. Auch alle Produktionsschritte müssen in Bayern erfolgen. Der Verbraucher kann also sicher sein, dass ein damit ausgezeichnetes Lebensmittel in Bayern erzeugt wurde.
Frau Steinberger hat hier moniert, dass verschiedene Tierwohl- und Tierschutzfaktoren nicht enthalten wären. Gleichzeitig führt sie genau die auf und sagt, dass es in der Masthaltung von Schweinen mehr Platz gibt. Auch die Volierenhaltung von Hennen ist darin nicht mehr zulässig, obwohl das gesetzlich noch zulässig wäre. Auch da hat sie sich widersprochen. Das Siegel deckt den Wunsch der Verbraucher nach Produkten aus der Region ab. Gleichzeitig eröffnet es die Möglichkeit, unsere heimischen Bauern zu unterstützen. Verbraucher, die Produkte mit hoher Bioqualität und nachvollziehbarer Herkunft suchen, sind beim bayerischen Bio-Siegel richtig aufgehoben. Dieses bayerische Bio-Siegel wurde Ende 2015 eingeführt, um den höheren Anforderungen hinsichtlich Tierschutz und Tierwohl in Verbindung mit einer geprüften Regionalität, die den Verbrauchern eben immer wichtig ist, gerecht zu werden. Auch das Bio-Siegel – das will ich hier betonen – wird sehr gut angenommen. Es hat auch zu einem steigenden Bewusstsein für bayerische Bio-Waren geführt. Bayern nimmt seit Langem im Ökobereich bundesweit einen Spitzenplatz ein, und diesen Spitzenplatz wollen wir auch – das betone ich – kontinuierlich weiter ausbauen.
Das Bio-Siegel dürfen wiederum nur Produkte tragen, deren Bioqualitätsstandards deutlich über den gesetz
lichen Vorgaben liegen und die aus der angegebenen Region stammen. Die Höfe und auch die verarbeitenden Betriebe müssen bestimmte Qualitäts- und Herkunftskriterien erfüllen. Die Qualitätsstandards bei diesem Siegel orientieren sich an denen der vier in Bayern aktiven größeren Ökoanbauverbände Bioland, Biokreis, Demeter und Naturland und liegen damit schon deutlich über der EG-Ökoverordnung.
Wenn der Verbraucher gefragt wird, was er will, heißt es oftmals: Ja zu Bio, Ja zu einer immer artgerechteren Tierhaltung, und selbstverständlich ist man bereit, mehr Geld dafür auszugeben. Die Tatsachen, die Realitäten sehen dann oft anders aus.
Wie kann ich als Verbraucher eine großzügigere Tierhaltung fördern? – Zum Beispiel, indem ich Bioprodukte kaufe. Es gibt dazwischen aber noch weit mehr Siegel. Nur tun das deutlich weniger Leute, als dies in Umfragen vorgeben. Laut dem Bund für ökologische Landwirtschaft liegt zum Beispiel der Bioanteil bei Geflügel-, Rind- und Schweinefleisch in Deutschland deutlich unter 5 % des Gesamtmarktes.
Die vorliegenden Anträge wollen zusätzliche Kriterien im Siegel "Geprüfte Qualität – Bayern" verankern. Meiner Meinung nach besteht keinerlei Notwendigkeit, das Siegel GQ in Richtung Ökolandbau weiterzuentwickeln. Wer regionale Produkte aus Bayern sucht, ist beim Qualitäts- und Herkunftssicherungsprogramm "Geprüfte Qualität – Bayern" richtig. Die Wirtschaft kann allerdings jederzeit Zusatzauslobungen wie "gentechnikfrei" oder "Futtermittel aus der Region" einführen. Jedoch müssen hier auch entsprechende Mehraufwendungen auf der Erzeugerseite monetär honoriert werden; denn da sehe ich häufig das Problem.
Diese Optionen werden in der Praxis bereits praktiziert. In solchen Fällen gibt es keine zusätzliche Kennzeichnung auf der Packung. Mit dem Lenkungsausschuss können darüber hinaus zusätzliche, auch höhere Qualitätskriterien besprochen und geprüft werden. Die verpflichtende Aufnahme neuer Kriterien, wie sie in den Anträgen gefordert wird, muss aber immer auch vor dem Hintergrund einer zusätzlichen finanziellen Belastung der landwirtschaftlichen Betriebe, dann auch aufgrund eines höheren Kontrollaufwands und in der Konsequenz mit einer möglichen Reduzierung der Teilnehmerzahl bewertet werden. Das heißt, freiwillige Vereinbarungen sind meiner Meinung nach gesetzlichen Vorschriften immer vorzuziehen. Im Stichwort "Nebeneinander von konventioneller Landwirtschaft und bio-ökologischer Landwirtschaft" sehen wir hier auch eine gewisse Konkurrenz. Wenn wir das Siegel "Geprüfte Qualität – Bayern" immer mehr Richtung Ökolandbau entwickeln würden, machen wir das
Ökosiegel irgendwann obsolet. Das kann nicht gewollt sein.
Hier wurde uns der Vorwurf gemacht, wir täten nicht genug für ökologischen Landbau und tierschutzgerechte Haltung. Es gibt viele Programme zur Unterstützung bau- und umbauwilliger Landwirte, ob es einzelbetriebliche Investitionsförderungen oder Maßnahmen nach dem bayerischen Sonderprogramm Landwirtschaft sind. Das Tierwohl wird auch hier immer weiter vorangebracht. Die Anträge lehnen wir aus diesen Gründen ab.
Herr Präsident, liebe Kollegen! Lebensmittelsicherheit ist ein äußerst sensibles Thema. Die Verbraucher in unserem Land müssen sich zu jeder Zeit sicher fühlen.
In dem vorliegenden Antrag wird eine Reform des § 40 Absatz 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches gefordert mit dem Ziel, "ein Gütesiegel für kontrollierte Lebensmittelhygiene in Betrieben analog dem dänischen Modell (Smiley-System)" – der Kollege hat es soeben ausgeführt – "oder dem Kontrollba
rometer in Nordrhein-Westfalen einzuführen." Sollte eine bundesweite Lösung nicht möglich sein, soll laut Antrag in Bayern eine Veröffentlichungspflicht eingeführt werden.
Was das Kontrollbarometer in Nordrhein-Westfalen betrifft, so hat das dortige Landeskabinett mit dem Gesetz zum Abbau unnötiger und belastender Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen die Abschaffung der "Hygieneampel" bereits auf den Weg gebracht.
Ich zitiere die dortige Umweltministerin Schulze Föcking:
Die Regelung ist unübersichtlich, kompliziert und der Zweck – beim Verbraucher für mehr Transparenz zu sorgen – wird nicht erreicht. Deshalb hat die Hygieneampel auch keinen Mehrwert für Verbraucherinnen und Verbraucher.
Mit § 40 Absatz 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches hat der Bundesgesetzgeber eine Vorschrift geschaffen, die die Veröffentlichung der Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelüberwachung unterhalb der Schwelle der Gesundheitsgefahr vorsieht. Was beinhaltet die Vorschrift? – Eine Informationspflicht der Behörden bei Grenzwertüberschreitungen und bei nicht unerheblichen oder wiederholten Verstößen gegen Vorschriften zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Gesundheitsgefährdungen oder vor Täuschung oder der Einhaltung von hygienischen Anforderungen, wenn ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof wie auch oberste Verwaltungsgerichte anderer Bundesländer haben den Vollzug dieser Vorschrift in Bayern bereits vorläufig gestoppt. Darüber hinaus ist sie derzeit Gegenstand eines Normenkontrollverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht.
Warum? – Es bestehen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift, unter anderem deshalb, weil angesichts der zu erwartenden wirtschaftlichen Folgen für die Betroffenen der gesetzlich vorgesehene Schwellenwert von nur 350 Euro für das prognostizierte Bußgeld unverhältnismäßig gering erscheint.
Zudem sei fraglich, inwieweit eine Veröffentlichung im Internet erforderlich sei; denn die Mängel seien zum Zeitpunkt der Veröffentlichung häufig bereits behoben.
Was die dritte Forderung des Antrags betrifft – Bayern solle sich auf Bundesebene für die Einführung eines bundeseinheitlichen Bußgeldkatalogs bei Verstößen gegen das Lebensmittelrecht und die Lebensmittelhygiene einsetzen –, so kann ich dazu Folgendes feststellen: Auf der 13. Verbraucherschutzministerkonferenz im April dieses Jahres in Dresden wurde die Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz gebeten, gemeinsam mit dem Bund die Möglichkeit der Schaffung eines solchen bundeseinheitlichen Bußgeldkatalogs für lebensmittelrechtliche Verstöße zu prüfen. In dem Beschluss ist übrigens auch nachzulesen, dass die Minister der Verbraucherschutzressorts der Länder den Bund erneut auffordern, einen Entwurf für die notwendige Novellierung des § 40 Absatz 1a vorzulegen, damit grobe Verstöße gegen das Lebensmittelrecht öffentlich gemacht werden können. Wie unsere Staatsministerin Ulrike Scharf im September mitgeteilt hat, will Bayern die Veröffentlichungspraxis im Internet genau unter die Lupe nehmen; es ist also nicht so, wie Sie es behauptet haben, Herr von Brunn. Sollten an der gängigen Praxis der Veröffentlichung auf der Seite www.lebensmittelwarnung.de Verbesserungen möglich sein, werde man dies auch mit den anderen Bundesländern und dem Bund thematisieren.
Sollten dafür rechtliche Änderungen nötig sein, könne dies natürlich auch Gegenstand der Koalitionsverhandlungen nach der Bundestagswahl sein, so unsere Staatsministerin.
Wenn ein Gesetz wie das Kontrollergebnis-Transparenz-Gesetz oder ein Smiley-System wie das in Dänemark über den Regelungsinhalt des besagten Paragrafen hinausgehend eine Bewertung der Kontrollergebnisse durch staatliche Behörden vorsieht, sind noch weit höhere Anforderungen an die Ausgestaltung zu stellen. Vor einer Diskussion über weitere Schritte sollten wir den Ausgang des Normenkontrollverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht zu § 40 Absatz 1a des LFGB abwarten. Es wäre bestimmt nicht klug, zum jetzigen Zeitpunkt und ohne juristische Sicherheit irgendwelche gesetzlichen Änderungen vorzunehmen. Deshalb lehnen wir den Antrag ab.
Herr von Brunn, Wiederholungen machen es nicht wahrer.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen! Im Sommer sind mit dem Insektengift Fipronil verseuchte Eier europaweit in den Handel gelangt. Insgesamt sind 27 Mitgliedstaaten und 25 Drittländer betroffen. Bayern ist mit fipronilbelasteten Eiern und Lebensmitteln aus Erzeugerbetrieben aus den Niederlanden, Belgien, Rumänien, Polen, Tschechien und auch aus Teilen Deutschlands beliefert worden. Das Mittel soll illegal gegen Schädlinge in Ställen verwendet worden sein. Bei Nutztieren darf es nicht angewendet werden. Fipronil ist in der EU außerdem zwar als Wirkstoff für Pflanzenschutzmittel genehmigt, in Deutschland sind aber auch keine Pflanzenschutzmittel mit Fipronil zugelassen. Verbraucher können sich auf der Website des LGL zum
Thema "Aktuelle Informationen zur Fipronil-Belastung von Eiern" und über die Internetplattform "www.Lebensmittelwarnung.de" informieren.
Das LGL beteiligt sich am bundesweiten Untersuchungsprogramm für Eierprodukte, zum Beispiel auch für Flüssigei. Bislang sind die Untersuchungsergebnisse bayerischer Konsumeier negativ. Die Untersuchungsergebnisse bayerischer Verarbeitungsprodukte liegen noch nicht abschließend vor. Bislang sind verschiedene Produkte positiv auf Fipronil getestet worden. Die zuständigen Behörden ermitteln nicht nur die Vertriebswege, sondern die Betriebe haben die genannten Produkte auch zurückgenommen. Zur Klärung: Eine Einstellung auf "Lebensmittelwarnung.de" erfolgt nicht, weil auf Grundlage der Stellungnahme des Bundesinstituts für Risikobewertung bei Gehalten von bis zu 0,72 Milligramm pro Kilogramm Ei nicht von akuten gesundheitlichen Risiken auszugehen ist. Das gilt für den normalen Verzehr. Frau Kollegin Steinberger hat das Beispiel gebracht, dass man mittags beim Kaffee ein Gläschen Eierlikör verzehrt. Da braucht es aber weitaus mehr als ein Gläschen Eierlikör, um Probleme zu bekommen, liebe Rosi.
Dann hat man eher irgendwann mit dem Alkohol Probleme als mit Fipronil. Die EU-Kommission jedenfalls regt ein Ad-hoc-Monitoring an, das noch in diesem Jahr durchgeführt werden soll. Deutschland beziehungsweise Bayern wird sich selbstverständlich daran beteiligen. Institutionen auf EU- und Bundesebene beraten über Verbesserungsmöglichkeiten in Bezug auf Zusammenarbeit und Informationsfluss innerhalb der EU.
Es wird immer gefragt, welche Maßnahmen Bayern getroffen hat. Als Aktivitäten in Bayern sind die folgenden Maßnahmen zu nennen, mit denen die Behörden intensiv beschäftigt sind: Rücknahmeüberwachung, Probenahmen und Untersuchungen sowie Maßnahmen in Betrieben, wenn Probenergebnisse mit Rückstandshöchstwertüberschreitungen vorliegen. Es wurden folgende spezielle Maßnahmen getroffen: Informationsmaßnahmen für die Verbraucher – wie gesagt, beispielsweise auf der LGL-Website –, aktuelle Informationen zur Fipronil-Belastung von Eiern, und zwar unverzüglich und laufend, Kontrolle der Geflügelbetriebe im August 2017, außerdem Prüfungen hinsichtlich der Anwendung von Dega-16, Mental Boost, oder aber hinsichtlich Kontakten zu den Firmen Poultry Service Company, Chickfriend oder Chickclean. Die Kontrollen in insgesamt 200 bayerischen Betrieben haben keinen Hinweis auf die Verwendung der oben genannten Desinfektionsmittel oder Kontakte zu den vorgenannten Firmen ergeben.
Im Zuge des bundesweiten Untersuchungsprogramms untersucht das LGL außerdem etliche Proben von Teigwaren, Nudelteigen und Eierlikören. Im Rahmen eines zusätzlichen bayerischen Monitoringprogramms werden vom LGL Eier und verarbeitete Lebensmittel, aber auch Geflügelfleisch auf Fipronil untersucht. Die Untersuchungsergebnisse aus den Programmen des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit werden hinsichtlich eihaltiger verarbeiteter Lebensmittel zusammengefasst und fortlaufend auf der Homepage des LGL veröffentlicht.
Nun zu den bisherigen Untersuchungsergebnissen, beispielsweise bei Konsumeiern. Es wurden 84 Proben untersucht, 2 waren positiv. Die Eier stammten nicht aus Bayern. Bei den verarbeiteten Lebensmitteln gab es 88 Proben, 4 waren positiv, aber auch hier stammten die Eier nicht aus Bayern. 54 Geflügelfleischproben waren negativ. Die Rücknahmekonzepte des in Bayern ansässigen Lebensmittelhandels, zum Beispiel bei großen Supermarktketten, wurden überprüft.
Nun zur Zuständigkeit. Die Verantwortung dafür, dass hier Verfehlungen stattfanden, dass ein Desinfektionsmittel mit Fipronil verpanscht wurde – so will ich das mal nennen –, liegt in den Niederlanden. Dafür sind die Niederlande bereits von der EU-Kommission gerügt worden, weil die dortigen Behörden lange nichts über das europäische Schnellwarnungssystem mitgeteilt haben. Sie wurden aber auch verwarnt, weil sie die Ursachen nicht frühzeitig abgestellt haben.
Wir sprechen also von einem europaweiten Geschehen. Die Informationen kommen aus den Niederlanden oder aus Belgien an den Bund, und von dort gehen sie weiter nach Bayern. Hier werden sie verarbeitet. In Bayern wird gehandelt, wie wahrscheinlich in allen anderen Bundesländern auch, egal wie diese regiert werden. Dass jetzt die Sache den bayerischen Behörden angelastet wird, ist meines Erachtens nicht fair. Die bayerischen Behörden haben nicht geschlampt, sondern das waren andere Länder in der EU. Bayern beteiligt sich, wie andere deutsche Länder, an den Untersuchungs- und Überprüfungsprogrammen im Rahmen der Bund-Länder-Vereinbarung. – Deshalb sind die Anträge abzulehnen; denn sie zeichnen ein völlig falsches Bild der bayerischen Behörden.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Lebensmittelsicherheit hat höchste Priorität. Unsere Verbraucher in Bayern haben ein Anrecht auf sichere Lebensmittel. Dazu gehört auch eine effiziente und in
tensive Lebensmittelüberwachung. Durch verschiedene Umstände – dies können Nachlässigkeit, Schlamperei, aber auch kriminelle Handlungen sein – kommt es immer wieder zu Mängeln. Wir können unseren Kontrolleuren sehr dankbar dafür sein, dass diese Mängel aufgedeckt werden, müssen aber auch feststellen, dass die Verbraucher durch Lebensmittelskandale natürlich äußerst sensibilisiert und auch verunsichert werden.
Hierbei darf man auf keinen Fall alles über einen Kamm scheren. Es ist ein großer Unterschied, ob es Hygienemängel in Bäckereien gibt, Verunreinigungen, die unappetitlich und ekelerregend sind, oder ob es Skandale wie Verunreinigungen mit Listerien gibt, die lebensbedrohliche Auswirkungen haben bzw. haben können. Der Unterschied besteht auch darin, dass die Nachforschungen wesentlich schwieriger sind. Um einen Listerienskandal aufzudecken und die ursächliche Kette der Verunreinigung festzustellen, bedarf es akribischer wissenschaftlicher Arbeit. Auch hier betone ich wieder meine Hochachtung davor, dass einiges aufgedeckt wurde und die Quellen abgestellt wurden.
Auf diese komplexen Herausforderungen müssen wir uns einstellen. Das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz legt hiermit den Gesetzentwurf zur Reform der staatlichen Veterinärverwaltung und Lebensmittelüberwachung vor. Der zentrale Punkt ist die Schaffung einer neuen Kontrollbehörde, die ab dem 1. Januar 2018 ihre Arbeit aufnehmen soll. Sie wird bayernweit zuständig sein und ist dem LGL nachgeordnet. Sie wird mit über vier Millionen Euro ausgestattet. Im Doppelhaushalt 2017/2018 werden für diese Behörde allein 70 neue Stellen geschaffen. 20 zusätzliche Stellen werden aus dem LGL verlagert; das betrifft die Einheit für Geflügelgroßbetriebe.
Die Aufgabe der neuen Behörde ist die Überwachung der komplexen Betriebe durch interdisziplinäre Kontrollteams. Die neue Behörde übernimmt für alle Landkreise und elf kreisfreie Städte ohne eigenes Veterinäramt die volle Zuständigkeit für den Vollzug, die Überwachung und die Kontrolle, mit Ausnahme der Fleischhygieneuntersuchung und der Exportzertifizierung.
Die neue Behörde wird bayernweit für 700 bis 800 überregional tätige Betriebe zuständig sein. Dies ist allerdings nur die momentane Zahl. Da wir in Bayern sehr viele Unternehmen haben, wird diese Zahl in Zukunft mit Sicherheit variieren. Dazu gehören zum Beispiel große Schlacht- und Fleischzerlegebetriebe, Molkereien, Sprossenerzeuger, große Hersteller von Lebensmitteln für Säuglinge, Kinder und Kleinkinder
sowie alle Geflügelgroßbetriebe mit mehr als 40.000 Tierplätzen. Zusätzlich übernimmt die neue Behörde noch die sogenannte Grenzkontrollstelle am Flughafen München. Bisher hat das Landratsamt Erding diese Aufgabe übernommen; die Erfahrungen haben aber gezeigt, dass der Arbeitsumfang der Behörde in der Nähe unseres größten Flughafens derart groß ist, dass es naheliegend war, die neue Behörde nach Erding zu setzen. Das Ganze werden wir nach zwei Jahren evaluieren. Wenn dann möglicherweise nachgesteuert werden muss, wird nachgesteuert – ganz klar.
Die Ergebnisse der Verbandsanhörung haben eine weitgehende Übereinstimmung mit Zielsetzungen und rechtlichen Ausgestaltungen der Reform ergeben. Die Einwände der Verbände betrafen insbesondere die Präzisierung der Schnittstellen zwischen neuer Kontrollstelle und Kreisverwaltungsbehörden. Diesen Einwänden wurde vor allem in der Gesetzesbegründung Rechnung getragen. Die Einführung der Reform wird außerdem mit detaillierten Vollzugshinweisen begleitet. Wichtige Partner waren der Landkreistag mit seinem Präsidenten Christian Bernreiter sowie der Bayerische Handwerkstag und auch der Bayerische Bauernverband.
Der Grundsatz der gebührenfreien Regelkontrolle bleibt unangetastet. Auch sind keine Änderungen im Kostenrecht beabsichtigt, und – besonders wichtig für die Landwirtschaft – die beratende Tätigkeit der Veterinärverwaltung kann im Zusammenhang mit der Hauptaufgabe, der Überwachung, weiter durchgeführt werden.
Zum Änderungsantrag der CSU: Wir wollen, dass das Gesetz zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes in einem "Omnibusverfahren" der neuen Rechtsprechung angepasst und eine hinreichende Rechtsgrundlage für die Erhebung von Beiträgen durch die Bayerische Tierseuchenkasse geschaffen wird. Eine inhaltliche Änderung der bisherigen Praxis der Beitragserhebung durch die Tierseuchenkasse ist damit nicht verbunden.
Damit komme ich zu den weiteren Änderungsanträgen. Ich möchte zunächst etwas zum Änderungsantrag der GRÜNEN sagen. Zum Änderungsantrag der SPD wird meine Kollegin Tanja Schorer-Dremel nachher Stellung beziehen.
Der Antrag der GRÜNEN zielt darauf ab, dass die Kontrollbehörde, die dem Umweltministerium nachgeordnet ist, nach dem Vorbild der Gewerbeaufsichtsämter an allen Bezirksregierungen als selbstständige Einheit eingerichtet werden soll. Wir lehnen dies ab. Der Änderungsantrag enthält keine Begründung, so
dass die Erwägungen der Antragsteller nicht ersichtlich sind.
In dem ORH-Gutachten vom Februar 2016 wurden verschiedene Modelle vorgeschlagen. Modell 1: Der Status quo und die Realisierung der im Gutachten aufgezeigten Empfehlung. Modell 2: Eine Sonderverwaltung. Modell 3: Schwerpunkt Landratsämter. Modell 4: Eine Teilverlagerung. Modell 5: Eine Komplettverlagerung. Die einzelnen Modelle wurden sowohl durch eine interministerielle Arbeitsgruppe als auch durch eine Projektgruppe des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz bewertet. Die anstehenden Änderungen wurden alle mit den Wirtschafts- und Berufsverbänden erörtert. Für das Modell 4, eine modifizierte Form des vom ORH vorgeschlagenen Modells, spricht Folgendes: Die Aufgaben im Bereich der Lebensmittel- und Veterinärüberwachung werden immer komplexer. Daher kommt die Beibehaltung des, wenn auch verbesserten, Status quo nicht infrage. Das System der Lebensmittel- und Veterinärüberwachung ist dort zu ändern, wo die gegenwärtige Aufgabenverteilung zwischen den Kreisverwaltungsbehörden, den Regierungen, dem Landesamt und dem Staatsministerium zugunsten einer effizienteren Überwachung im Sinne einer Optimierung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes Verbesserungsbedarf aufweist. Soweit sich die bisherigen Strukturen der Lebensmittel- und Veterinärüberwachung dagegen bewährt haben, ist die Überwachungstätigkeit unverändert zu belassen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Listerien sind in der Natur nahezu überall verbreitet. Es handelt sich – leider, muss ich sagen – um sehr widerstandsfähige Bakterien. Besonders häufig kommen sie auf verschiedenen Lebensmitteln vor, vor allem auf rohen Lebensmitteln wie Fleisch, Geflügel und Meerestieren. Aber sie kommen auch auf Rohmilchprodukten vor, wie beispielsweise auf Rohmilchkäse. Auch gibt es keine Entwarnung für die Vegetarier und die Veganer unter uns. Auch auf pflanzlichen Lebensmitteln wie Salaten und Sprossen – vor allem auf vorge
schnittenen, abgepackten Salaten – können Listerien sitzen.
Sie sind zwar für gesunde Menschen in der Regel eher harmlos; zu Infektionen kommt es selten. Bei Risikogruppen wie Schwangeren, Kindern oder älteren Menschen – insbesondere bei Personen mit einer verminderten Immunabwehr – können sie allerdings zu Erbrechen, Durchfall oder im schlimmsten Falle auch zum Tode führen.
Im speziellen Fall der Firma Sieber wurde die Öffentlichkeit am 27.05.2016 informiert. Es wurde empfohlen, keine Schinken- und keine Wurstprodukte der Firma Sieber mehr zu konsumieren. Das war wichtig für die Verbraucher. Es wurde eine öffentliche Warnung ausgesprochen. Schließlich bedeutet Verbraucherschutz, dass man den Verbraucher auch wirklich schützt und im Zweifel warnt. Die Verbraucher in Bayern haben meiner Meinung nach ein Anrecht auf sichere Lebensmittel.
Alle Erzeugnisse aus der Produktionsanlage wurden dann auch tatsächlich zurückgerufen. Die Staatsanwaltschaft hat Klage gegen den Lebensmittelunternehmer wegen vorsätzlichen Inverkehrbringens von gesundheitsgefährdenden Lebensmitteln erhoben. In erster Instanz wurde der Lebensmittelunternehmer wegen des fahrlässigen Inverkehrbringens von gesundheitsgefährdenden Lebensmitteln verurteilt. Der Vorwurf des Vorsatzes konnte nach Ansicht des Gerichtes nicht nachgewiesen werden. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig; es wurde schließlich Berufung eingelegt.
Mittlerweile ist hier ein Insolvenzverwalter tätig. Der Insolvenzverwalter der Firma Sieber erhebt in der Presse fortgesetzt schwere Vorwürfe gegen die Behörden und bereitet anscheinend eine Schadensersatzklage über zwölf Millionen Euro vor. Die Einreichung der Klage wurde vom Insolvenzverwalter avisiert. Das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hat aber im Schreiben an Herrn Dr. Josef Hingerl vom 01.03.2017 einen Vergleich abgelehnt. Bei allen amtlichen Kontrollen wurden keine oder nur geringgradige Mängel festgestellt. Das vorweg.
Wenn allerdings ein Lebensmittelunternehmer – wer auch immer – bereits seit 2013 von Bakterienverunreinigung, von Listerienproblematik in seinem eigenen Betrieb wusste und entgegen der gesetzlichen Verpflichtung die Nachweise in den Eigenkontrollen nicht meldet, fehlt ihm nicht nur die Verantwortung gegenüber dem Verbraucher, sondern es könnte auch eine gewisse kriminelle Neigung vorliegen oder eine Be
reitschaft, gewisse Vorgänge zu verschleiern. Von den Laboren lagen auch keine Informationen vor.
Dass die Veterinär- und Lebensmittelüberwachung neu strukturiert wird, steht nun schon einmal fest. Die neue, dem Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit nachgeordnete Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen wird am 01.01.2018 ihre Arbeit aufnehmen.
Die Erste Lesung zu dem Gesetzentwurf zur Reform der staatlichen Veterinärverwaltung und Lebensmittelüberwachung hat am 29.03.2017 stattgefunden. Im Vorfeld hat der ORH in seinem Gutachten eine Bestandsaufnahme der Veterinärverwaltung und Lebensmittelüberwachung gemacht. Er hat überprüft, ob die Struktur und die Organisation in diesem Bereich verbessert werden könnten, auch im Hinblick auf die in den vergangenen Jahren stark gestiegenen Anforderungen der Überwachungstätigkeit.
Der gesundheitliche Verbraucherschutz gehört zu unseren zentralen Verpflichtungen. In Bayern soll ein bestmögliches Maß an Lebensmittelsicherheit, Tiergesundheit und Verbraucherschutz gewährleistet werden. Das ist unser aller Ziel.
Trotz allem bin ich der Meinung, dass Bayern nicht nur sehr sichere, sondern auch qualitativ sehr hochwertige Lebensmittel hat.
Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich nicht nur unseren Landwirten und Bauern, sondern auch den Veterinären und Behörden für ihre tägliche Arbeit danken. Eines aber muss klargestellt werden: Keine noch so intensive Kontrolltätigkeit wird zu hundertprozentiger Sicherheit führen. Es gibt sowohl menschliches Versagen als auch kriminelle Handlungen; das muss man auch sagen. Vor beidem ist keiner gefeit. Das heißt: Wir werden so gut wie möglich kontrollieren – das sind wir unseren Verbrauchern schuldig –, aber dennoch müssen wir uns auch darauf einstellen, dass es weiterhin Lebensmittelskandale geben wird. Hundertprozentige Sicherheit kann es leider nicht geben.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Ministerpräsident, liebe Kollegen! Mit einer Pressemitteilung vom 10. Januar 2017 informierte die Staatsanwaltschaft Regensburg über die Anklageerhebung gegen den ehemaligen Geschäftsführer im Fall Bayern-Ei. Die Staatsanwaltschaft legt ihm Körperverletzung mit Todesfolge, gefährliche Körperverletzung, vorsätzliches Inverkehrbringen gesundheitsschädlicher Lebensmittel, gewerbsmäßigen Betrug, unerlaubtes Betreiben einer Anlage und Tierquälerei, also ein offensichtlich kriminelles Verhalten, zur Last. Die Verbraucher in Bayern haben ein Anrecht auf sichere Lebensmittel. Ich will das ganz klar differenzieren. Die Verbraucher haben auch Verantwortung. Verbraucher sind zum Beispiel mit ihrem Kaufverhalten mit dafür verantwortlich, wie die Landwirtschaft in Bayern aussieht. Bei der Lebensmittelsicherheit allerdings liegt die Verantwortung zunächst bei Erzeugern und Verarbeitern. Ich sage hier bewusst: Ich will mich vor all die redlichen Bauern und Landwirte stellen, die täglich ordentlich ihre Arbeit machen.
Weil ein Agrarindustrieller, offensichtlich ein schwarzes Schaf, kriminelle Machenschaften, so könnte man sagen, an den Tag gelegt hat, dürfen wir nicht alle verunglimpfen. Falls aber die Lebensmittelerzeugung nicht auf dem Niveau funktioniert, wie wir es uns erwünschen, sollten natürlich die notwendigen Kontrollen greifen. Hier muss unsere Bevölkerung die größtmögliche Sicherheit haben. Eine hundertprozentige, eine absolute Sicherheit wird es kaum geben können. Lebensmittelsicherheit hat allerdings für uns die absolut höchste Priorität.
Aus diesem Grund kommt es auch zu den bekannten Umstrukturierungen der lebensmittelrechtlichen Kontrollen.
Wir sind von den Vorgängen erschüttert und betroffen, aber auch entschlossen, den Fall Bayern-Ei aufzuklären und die aus den Ergebnissen der Ermittlungen resultierenden Schlüsse zum Wohle der Verbraucher zu
ziehen. Wir wollen, dass die Staatsregierung berichtet, ob den bayerischen Verbraucherschutzbehörden durch das Verfahren gegen den ehemaligen Geschäftsführer der Firma Bayern-Ei neue Erkenntnisse zum Salmonellen-Geschehen im Jahr 2014 bekannt geworden sind und, wenn ja, natürlich welche.
Weiterhin soll die Staatsregierung berichten, ob sich daraus Schlussfolgerungen zur weiteren Verbesserung der Lebensmittelüberwachung in Bayern ableiten lassen, weil die Lebensmittelsicherheit natürlich auch in die Zukunft gedacht werden muss.
Den Ermittlungsbehörden stehen grundsätzlich weitergehende Befugnisse im Vergleich zur Lebensmittelüberwachung und weitere Instrumente zur Verfügung.
Sollte das Gericht das Hauptverfahren eröffnen, könnten im Verfahren gefundene neue Erkenntnisse über die Vorgänge bei der Firma Bayern-Ei zur weiteren Verbesserung der Lebensmittelkontrollen in Bayern herangezogen werden. Das heißt, wir wollen alles genau prüfen, um danach unsere Schlussfolgerungen zu ziehen. Jeder von uns will die Aufklärung des Sachverhaltes – alles im Sinne des Verbraucherschutzes. Vorfestlegungen lehnen wir allerdings ab.
Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag und lehnen die Anträge der Opposition ab. – Danke.
Liebe Frau Präsidentin, liebe Kollegen! Jetzt sprechen wir schon zum gefühlt 50. Mal über das Riedberger Horn.
Herr von Brunn, lieber mal einen Gang zurückschalten. Ich bin ja an Ihre Zwischenrufe gewöhnt. Beim Fußball haben wir früher immer zur Seite geschaut, ob wir, wenn einer schreit, aus Fairnessgründen den Ball ins Aus kicken sollen, sodass der behandelt werden kann; aber ich glaube, in chronischen Fällen ist der Mannschaftsarzt da nicht mehr zuständig.
Die GRÜNEN schreiben in ihrem Antrag vom potenziellen Betreiber als der "Grasgehrenlift Otto Schmid OHG". Ich habe im Internet die "Grasgehrenlifte Betriebs GmbH" gefunden; die betreibt die dortigen Lifte, nicht die Otto Schmid OHG. Aber die GRÜNEN leben ja gewissermaßen auch vom Aufbauen von Ängsten. Wahrscheinlich mobilisiert man so die eigenen Wähler besser. Früher war es die Atomenergie, heute ist es anscheinend das Riedberger Horn.
Der SPD-Antrag geht offensichtlich in die gleiche Richtung. Allerdings, Herr von Brunn – ich höre Sie in der ersten Reihe wohl stöhnen und weiß wieder nicht, ob es aus Schmerz oder Verzweiflung ist –,
finde ich es ein Unding, dass Sie unseren Landrat derart verunglimpfen und aus der untersten Schublade angreifen.
Unser Kollege Holetschek hat Sie bereits aufgefordert, das zurückzunehmen, aber nicht einmal dazu sind Sie Manns genug. Auch dass Sie davon sprechen, dass Sie das fragwürdige Vorgehen der Gemeinderäte ansprechen wollten, finde ich schon vermessen. Kollege Leiner hat es auch angesprochen: Die Gemeinderäte sind offensichtlich zur kommunalen Rechtsaufsicht gegangen, um sich zu informieren. – Das war offensichtlich wieder ein Von-Brunnscher Ausflug ins Postfaktische. Können sich die Gemeinderäte denn nicht auf die kommunale Rechtsaufsicht verlassen? Wenn nicht darauf, worauf dann?
Das Verhalten der Gemeinderäte war völlig in Ordnung – Herr Leiner hat es ja genauso ausgeführt –,
es war ein offensichtlich rechtskonformes Verhalten, das jetzt mit einer Jagd der SPD und der GRÜNEN beantwortet wird. Wichtig ist eben nur eins: Schlagzeilen. Wahrscheinlich sollten die örtlichen Gemeinderäte in Zukunft nicht einmal mehr über den Bau eines Wirtschaftswegs abstimmen können, weil es ja gut sein kann, dass sie in irgendwelchen Rechtlerverbänden an den Alpen beteiligt sind und dann profitieren könnten oder dass es die Frau, Tante oder Oma eines Gemeinderatsmitglieds ist. Ich finde das alles übertrieben. Ich glaube auch nicht, dass das der Weg ist, der die SPD wieder in Richtung 15 % zieht. Aber das ist ja nicht unsere Sorge.
Tatsache ist: In Gemeinden wie Balderschwang und Obermaiselstein wird es kaum jemanden geben, der nicht vom Tourismus oder der Landwirtschaft lebt. Umso augenscheinlicher ist die Notwendigkeit dieser infrastrukturellen Maßnahme. Es handelt sich übrigens auch nicht um einen Neubau, wie es immer wieder kolportiert wird, sondern um eine Verbindung bereits längerfristig existierender Lifte.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen! Heimat bedeutet für viele Menschen, zu Hause zu sein und sich zu Hause zu fühlen. Heimat bedeutet aber auch Sicherheit, Orientierung und ein Umfeld, das berechenbar ist. Wir in Bayern wollen unsere Heimat aber auch aktiv mitgestalten. Dafür muss die Heimat Entwicklungsmöglichkeiten bieten, gleichzeitig aber auch die Existenz von Familien sichern. Gerade der ländliche Raum darf nicht zum Heimatmuseum verkommen.
Wenn wir den ländlichen Raum unter eine Glasglocke stellen wollen, müssen wir den Leuten eine andere Existenzmöglichkeit geben. Wenn wir das nicht wollen, müssen wir für die Menschen da sein, die diese Heimat und Kulturlandschaft geprägt haben. Allein von der Schönheit der Natur kann man leider nicht leben.
Das, was wir als Heimat begreifen und täglich erleben, auch unsere Landschaft, wurde von Generationen gepflegt und vor allem gestaltet.
So ist es auch heute. Warum also sollten wir ausgerechnet der jetzigen Generation misstrauen und befürchten, dass sie diese Heimat zerstört?
Schließlich sind es genau die Menschen vor Ort, die ihre und unsere Heimat aktiv mitgestalten. Deshalb begrüßen wir auch ein größeres Mitbestimmungsrecht bei der aktiven Gestaltung der Heimat. Bei uns gelingt schließlich die Koexistenz von Ökonomie und Ökologie, einzigartiger Schönheit der Landschaft und einzigartiger wirtschaftlicher Kraft. Machen wir uns nichts vor: Ohne wirtschaftliche Stärke geht gar nichts. Das Land Bayern schafft diesen Spagat.
Eine intakte Natur und das Vertrauen in eine ausgezeichnete Versorgung sind und bleiben fester Bestandteil bayerischer Lebensqualität. Klimaschutz soll in alle Lebens- und Wirtschaftsbereiche integriert werden. Bayern soll seine Spitzenposition im Klimaschutz nicht nur erhalten, sondern beim Klimaschutz auch weiter Vorbild bleiben. Auch beim Hochwasserschutz treffen wir gemeinsam mit den Kommunen Vorsorge. In der Landwirtschaft geht Bayern seit Langem einen eigenständigen erfolgreichen Weg. Wir verstehen schließlich unsere Agrarpolitik als Gesellschaftspolitik. Wir stehen zu unseren Landwirten, Jägern und Waldbesitzern. Bayern ist es deshalb auch besser als anderen Ländern gelungen, den Strukturwandel sozial verträglich und ohne Nachteile für die Kulturlandschaft zu gestalten. Deshalb brauchen wir keine Agrarwende.
Unser Leitbild sind und bleiben bäuerliche Familienbetriebe, die nachhaltig wirtschaften, ihre Tiere artgerecht halten und mit einem vielfältigen Unternehmertum zu einem vitalen ländlichen Raum beitragen. Wir stehen für dieses nachhaltige Wirtschaften, das die Grundlagen für zukünftige Generationen sichert. Wir stehen für unsere und zu unserer Heimat.
Der aktuelle Bezug, den mein Kollege Thomas Huber angemahnt hat, der zur Aktuellen Stunde schwer festzustellen war, ist schnell genannt: Die GRÜNEN machen wohl eine Konferenz zum Thema Heimat. Wie die Vorredner bereits bemerkt haben, ist der Begriff Heimat nicht unbedingt mit den GRÜNEN in Verbindung zu bringen.
Meiner persönlichen Meinung nach waren unsere Sonnenblumenträger bisher nur mit Begriffen wie Veggie Day, Verbotspartei oder Steuererhöhungsorgien in Verbindung zu bringen.
Herr Hartmann schreit so laut. Ich hoffe nicht, dass er nach seiner Rede Schmerzen hat. Dass Sie mit dem Begriff Heimat wenig anfangen können, hat man an der Leidenschaftslosigkeit Ihrer Rede gespürt. Ich persönlich fand Ihren Beitrag unerträglich.
Ich weiß allerdings nicht, wie man das Gestammel abstellen kann. Lesen üben wäre eine Möglichkeit. Oder Sie könnten auch ein Thema wählen, mit dem Sie etwas anfangen können. Lassen wir den Begriff Heimat bei uns. Wir füllen ihn mit Leben aus.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen! Geplant ist ein Verbund bereits existierender Skigebiete, das heißt keine Neuerschließung unberührter Natur. Ich betone dies, weil der Kollege von den GRÜNEN behauptet hat, mit dem Bau einer Bergbahn und einer Piste am Riedberger Horn sei es mit der Ruhe endgültig vorbei. Dann müsste es damit schon lange vorbei sein; denn das ist schon gebaut und seit Langem in Betrieb.
Es handelt sich mehr oder weniger um eine Maßnahme zur Förderung von gelenktem Tourismus. Das ist ein gutes Beispiel dafür, dass vor Ort Alpwirtschaft, Ski- und Wandertourismus Hand in Hand gehen und im Einklang mit der Natur funktionieren.
Auffallend ist: Die Zahl der Birkhühnerpaare, die immer wieder angesprochen werden, ist in den vergangenen Jahrzehnten von vier auf dreißig gestiegen – trotz Skitourismus. Das heißt, Nutzung ist nicht Zerstörung. Beides darf nicht gleichgesetzt werden.
Um auf den Tagesordnungspunkt zurückzukommen: Alle, sowohl die Gegner als auch die Befürworter des Projekts, wollen die Schönheit der Landschaft erhalten. Gerade die Einheimischen haben doch diese Kulturlandschaft durch ihre viele Arbeit geprägt, und sie pflegen sie bis heute.
An dieser Stelle muss ich das Thema Landwirtschaft ansprechen: Der Tourismus ist für die Landwirtschaft unermesslich wichtig. Er ist ein stabilisierendes Element der Einkommenserzielung. Diese erfolgt quasi in Kombination: Viele Alp- und Bergbauern betreiben oben ihre Hütte und sind froh, wenn ein Gast vorbeikommt, der auch noch Buttermilch oder eine Brotzeit zu sich nimmt. Das ist eine funktionierende Kombination, die wir weiter pflegen müssen.
Ich stelle umgekehrt die Frage: Was tun die Gegner des Projekts für die Landschaft? – Einige der Gegner erschließen sich die für sie sonst fast heilige Zone C durchaus, zum Beispiel als Skitourengänger. Ich bin der Meinung, ein Schwarz-Weiß-Denken, das hier immer wieder propagiert wird, ein Denken in den Kategorien von Gut und Böse ist hier nicht angebracht.
Zu mir hat ein Journalist gesagt, der eigentlich gegen das Projekt war, dass er vor Ort überrascht gewesen sei, was da oben eigentlich los ist. Er sagte, wenn man das einmal gesehen habe, könne man nicht mehr dagegen sein. Je weiter man weggeht, desto größer wird allerdings der Widerstand.
Wir sollten vielleicht häufiger die Menschen in der Region befragen. Damit meine ich auch die Bürgermeister, die Gemeinderäte und die Kreistage, die vor Ort Beschlüsse fassen. Herr von Brunn, Sie können sich heute fast nicht mehr auf dem Stuhl halten. Sie müssten gar nicht so nervös sein. Rüsten Sie einmal verbal ab! Begriffe wie "völkerrechtswidrig" sollten wir gebrauchen, wenn es um weltweite Bedrohungen geht. Hier geht es jedoch um den Bau einer Bergbahn. Sie sollten wieder herunterkommen und nicht aggressiv die Leute gegeneinander aufhetzen.
Der Alpenraum ist nicht nur Naturraum, er ist auch Lebensraum. Das wird manche überraschen, die weit davon entfernt leben. Wir sollten nicht beide Funktionen gegeneinander ausspielen. Die Natur soll auf keinen Fall gestört werden. Den Menschen vor Ort muss aber auch geholfen werden.
Wenn wir überall Freilichtmuseen errichten wollen, müssen wir den Leuten eine andere Existenzmöglichkeit geben. Wenn wir das nicht wollen, müssen wir für die Menschen, die diese Heimat- und Kulturlandschaft geprägt haben, da sein.
Oh, die Frau Vizepräsidentin Gote schreit gerade durchs Parlament. Hallo!
Ich möchte hier nicht auf parlamentarische Gepflogenheiten eingehen.
Ich schaue einmal, was unter "Vizepräsidentin" und unter "Benehmen" steht.
Ich begrüße den Weg der Staatsregierung ausdrücklich und möchte, im Gegensatz zu meinem Vorredner, darauf hinweisen, dass sich in unserer Fraktion kein Kabinettsmitglied gegen das Projekt ausgesprochen hat.
Ich finde es sehr gut, dass die Staatsregierung ihren Weg mit den Menschen vor Ort und im Sinne der Heimat geht.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der ORH hat für sein Gutachten eine Bestandsaufnahme der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung durchgeführt. Er hat geprüft, ob die Strukturen und die Organisation in diesem Bereich verbessert werden können, auch im Hinblick auf die in den vergangenen Jahren stark gestiegenen Anforderungen an die Überwachungstätigkeit. Damit befasst sich auch die interministerielle Arbeitsgruppe "Veterinärüberwachung und Lebensmittelsicherheit". Sie soll Vorschläge vorlegen, mit denen sich anschließend das Kabinett befassen wird. Hierbei geht natürlich Gründlichkeit vor Schnelligkeit.
Bei einer Neustrukturierung der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung müssen aber auch Gesichtspunkte in Betracht gezogen werden, die im ORH-Gutachten gar nicht erwähnt werden, und zwar die Aufgaben, die die Veterinäre vor Ort erfüllen: tierschutzrechtliche Fragen beantworten, Anzeigen von Tierschutzverstößen nachgehen, Fragen zur Landwirtschaft beantworten, Beratung und vieles mehr.
Die geplante Struktur der Veterinärverwaltung sollte wie folgt aussehen: Das Normalgeschäft bleibt bei den Landratsämtern, das Spezialgeschäft wird stärker konzentriert. Die Spezialeinheit am LGL bleibt für die schwierigen Fälle, wenn ich sie so nennen darf, erhalten. Das heißt, die Landratsämter werden das Normalgeschäft behalten, das Spezialgeschäft aber abgeben. So hat sich das auch bei konstruktiven Gesprächen mit den Landratsämtern und den Landräten ergeben. Die CSU-Fraktion hat ebenso auf diese Lösung hingearbeitet: eine Mischung aus erforderlicher Präsenz vor Ort, einer Verwaltung so nah wie möglich an der Basis, und Betreuung und Kontrolle von Großbetrieben mit einem überregionalen Verbreitungsgebiet oder entsprechender Größe.
Eine Unterscheidung bei der Kontrolle von Groß- und Risikobetrieben auf der einen Seite und von Kleinbetrieben auf der anderen Seite hat meiner Meinung nach absolut Sinn. Die Kontrolle sogenannter Risikobetriebe, zum Beispiel großer Legehennenhaltungen oder Geflügelmastbetriebe, von Großbäckereien und großen Schlachtbetrieben, im Grunde von Großbetrieben mit einem überregionalen Verbreitungsgebiet, sollte zukünftig mit größeren spezialisierten, interdisziplinär zusammengesetzten Teams erfolgen.
Ich will mich hier nicht auf einen Namen festlegen. Das wurde schon erwähnt. Die Bezeichnung als Risiko- oder Spezialbetrieb ist nur ein Arbeitstitel. Auch an der Größe und der Zahl der Mitarbeiter kann nicht festgemacht werden, was künftig ein Spezial- und was ein Normalbetrieb ist. Bei aller Abgrenzung sollte man flexibel bleiben; denn ein Betrieb, der in einem Jahr in eine bestimmte Sparte fällt, kann durch Veränderungen, zum Beispiel in der Größe, in einem anderen Jahr in eine andere Sparte fallen.
Die Überwachung von Normalbetrieben vor Ort, zum Beispiel von Metzgereien und Bäckereien, aber auch die arbeitsintensive Vor-Ort-Betreuung und Beratung landwirtschaftlicher Betriebe nach dem Tierseuchenrecht, Arzneimittelrecht etc., die qualifizierte Betreuung landwirtschaftlicher Direktvermarkter, die zeitnahe Sicherstellung der Tierschutzbelange vor Ort, die Kontrolle bei Vereinsfesten usw. sollte weiterhin von den in die Landratsämter integrierten Veterinärämtern sichergestellt werden. Dies ist der Wunsch unserer Fraktion. Die kleinen Betriebe sollen mit Augenmaß behandelt und nicht mit zusätzlicher Bürokratie belastet werden. Die Kontrolleure sind vor Ort. Sie haben Detailkenntnisse über die Betriebe und können so am schnellsten einschreiten. Kontrollen müssen auch in Zukunft mit Maß und Ziel erfolgen. Dabei muss immer im Sinne des Verbraucherschutzes und der Lebensmittelsicherheit so effizient wie möglich gehandelt werden. Schließlich besteht ein Unterschied, ob der Betreiber einer kleinen Imbissbude oder ein Betrieb mit einer Million Legehennen kontrolliert wird. Beide müssen selbstverständlich die gesetzlichen Vorgaben einhalten.
Gründlichkeit geht aber, wie erwähnt, vor Schnelligkeit. Daher haben wir damals die Anträge im Ausschuss abgelehnt. Zunächst einmal sollte in Ruhe gearbeitet werden können. Die Sachlage hat sich schließlich geändert. Verschiedene Informationen – so nennen wir es einmal – wurden bereits an die Presse weitergegeben. Es wurde auch viel gearbeitet, und wir sind weiter gekommen. Wir werden deshalb beiden Anträgen zustimmen.
Der gesundheitliche Verbraucherschutz gehört zu unseren zentralen Verpflichtungen. In Bayern soll ein bestmögliches Maß an Lebensmittelsicherheit, Tiergesundheit und Verbraucherschutz gewährleistet werden. Das ist unser aller Ziel. Im Übrigen bin ich trotz allem der Meinung, dass Bayern nicht nur sehr sichere, sondern auch qualitativ sehr hochwertige Lebensmittel hat. – Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich nicht nur unseren Landwirten und Bauern, sondern auch den Veterinären und den Behörden für ihre tägliche Arbeit danken.
Auf diverse Zwischenrufe möchte ich noch eingehen. Derjenige, der dazwischen gerufen hat, war Herr Gehring von den GRÜNEN; er unterhält sich aber bereits anderweitig. Ich habe nichts an die Presse weitergeleitet, das möchte ich hier feststellen. Aber wenn es so weit ist und man Fortschritte gemacht hat, dann kann man auch informieren.
Herr von Brunn hat in seinem Plädoyer viel über Transparenz, Offenheit usw. gesprochen. Allerdings hat er in der letzten Ausschusssitzung vom Zwiespalt gesprochen, in dem er bzw. in dem die SPD sich befindet. Gehen wir in Sachen Transparenz und Zwiespalt einen Schritt weiter; ich habe gehört, der Zwiespalt sei so groß, dass sogar mindestens einer der Landräte der SPD dem Fraktionsvorsitzenden der SPD einen Brief geschrieben hat. Mich würde interessieren, ob Sie den auch schon transparent gemacht haben. Er soll einen sehr interessanten Wortlaut haben. Das würde uns doch sehr freuen. Bei Ihren guten Kontakten zur Presse können Sie es gerne weitergeben.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen! Listerien sind in der Natur nahezu überall verbreitet. Besonders häufig kommen sie allerdings auf verschiedenen Lebensmitteln, auch rohen Lebensmitteln, wie zum Beispiel Fleisch, Geflügel und Meerestieren, sowie auch in Rohmilchprodukten vor.
Im aktuellen Fall der Firma Sieber wurde die Öffentlichkeit informiert, keine Schinken- und keine Wurstprodukte mehr zu konsumieren. Wichtig für die Verbraucher: Es wurde eine öffentliche Warnung ausgesprochen. Schließlich bedeutet Verbraucherschutz, den Verbraucher auch tatsächlich zu schützen. Alle Erzeugnisse aus der Produktionsanlage wurden zurückgerufen. Es dürfen keine Lebensmittel in Verkehr gebracht werden, bis verschiedene Bedingungen erfüllt sind. Das Landratsamt hat am letzten Freitag die Staatsanwaltschaft eingeschaltet und überwacht die Betriebssperre. Weitere Proben werden noch vom LGL untersucht und ausgewertet. Die Firma Sieber hat am Sonntag, den 29. Mai, über die betroffenen Produkte auch in der Presse informiert. Bund, Länder sowie Österreich und die Schweiz sind über die zurückgerufenen Produkte informiert worden.
Wissenschaftler des Robert-Koch-Instituts gehen davon aus, dass ein 2012 aufgetretener ListerioseAusbruch mit hoher Wahrscheinlichkeit, wie es heißt, im Zusammenhang mit einem Produkt der Metzgerei Sieber, dem sogenannten "Original Bayerischen Wammerl", steht. Die Ermittlungen dauern aber noch an. Deshalb sollten wir auch keine Vorverurteilungen treffen. Im vorliegenden Fall sind Fragen offen, die zum Wohl der Verbraucherinnen und Verbraucher geklärt werden müssen.
Ich mache es kurz. Wir sind natürlich auch an der Aufklärung des vorliegenden Falles interessiert und wollen erfahren, was die Staatsregierung zu sagen hat. Aus diesem Grund stimmen wir dem Antrag der SPD zu. Herr Kollege Kraus hat bereits gesagt, dass man Anträge voneinander übernommen habe. Daher auch die Gleichheit. Es ist, da sie sich entsprechen, selbstverständlich, dass wir auch den anderen Anträgen zustimmen werden. Für uns hat das Wohl der Verbraucher absolute Priorität.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen! Die TTIP-Verhandlungen werden für Europa von der EU-Kommission geführt. Zeitweise wurden zu wenige Dokumente veröffentlicht. Deshalb wird immer wieder der Vorwurf erhoben, das Verfahren sei intransparent. Ich kann die insoweit be
stehenden Sorgen der Bevölkerung sehr gut nachvollziehen. Viele Ängste hätten vermieden werden können, wenn von Anfang an mehr Offenheit geherrscht hätte. Wir begrüßen deshalb ausdrücklich, dass die Verhandlungen jetzt transparenter erfolgen. Mehr Transparenz sorgt schließlich für mehr Vertrauen und mehr Akzeptanz.
Bei dem Projekt geht es aber nicht nur um den Handel zwischen Europa und den USA. Es ist auch ein politisches Projekt: Wer bestimmt in Zukunft die Spielregeln? Wie fair und nachhaltig werden sie sein? – Mit TTIP erhalten wir die Chance, diese Regeln mitzugestalten.
Dass die Landwirtschaft auf beiden Seiten des Atlantiks eine strategisch wichtige Rolle spielt, weiß jeder. So lieferten die Vereinigten Staaten im vergangenen Jahr Agrargüter im Wert von etwa 12 Milliarden Euro in die EU; in die andere Richtung waren es allerdings Waren im Wert von mehr als 19 Milliarden Euro. Pharma- und Lebensmittelhersteller haben in Washington immensen Einfluss. Es ist klar, dass sie gern mehr zu uns exportieren würden.
Pestizide in Obst und Gemüse, hormonbehandeltes Fleisch, gentechnisch veränderte Lebensmittel – das sind die Schlagworte, die den Blätterwald im Moment beherrschen. Das alles schürt die Angst, dass Europas Märkte, unsere Märkte durch das Freihandelsabkommen mit Nahrungsmitteln aus den USA überflutet werden könnten, die bisher hier nicht verkauft werden dürfen. Wir müssen deshalb unsere europäischen Errungenschaften im Umwelt- und im Verbraucherschutz verteidigen und dürfen von ihnen nicht abrücken – dies alles nicht nur zum Schutz unserer Bauern.
Bei keinem der Themen, über die im Zusammenhang mit TTIP verhandelt wird, steht das bestehende Verbraucherschutzniveau zur Disposition. Die EU darf keines ihrer grundlegenden Gesetze zum Schutz von Mensch, Tier und Umwelt aufheben. Wenn Fleisch von Tieren, deren Wachstum mit Hormonen gefördert worden ist, nach Europa importiert werden soll, so ist dies weitgehend untersagt. Nach Einschätzung der Behörden ist unklar, welche Folgen der Verzehr solcher Produkte für die Gesundheit hätte. Hinzu kommen mögliche negative Auswirkungen auf die Umwelt. In den USA allerdings sind Hormonfleisch und Genfood Massenprodukte.
Ein zentraler Streitpunkt in den Verhandlungen ist die Risikobewertung der Produkte. Da prallen zwei Kulturen aufeinander. Die Herangehensweisen sind völlig unterschiedlich. Insoweit ist die Philosophie bei uns
eine komplett andere als die in den USA. Wir in Europa orientieren uns am Vorsorgeprinzip. Es besagt, dass ein Produkt nicht auf den Markt gebracht werden darf, wenn die wissenschaftliche Risikobewertung ergeben hat, dass das Produkt negative Folgen für die Gesundheit von Menschen, Tieren oder Pflanzen haben könnte. Dadurch wird bei uns eine rasche Reaktion auf Gesundheitsgefahren oder auch aus Gründen des Umweltschutzes ermöglicht. Genau das ist ein wesentlicher Teil der europäischen Verbraucherpolitik und Grundlage für das hohe Verbraucherschutzniveau bei uns.
Die USA richten ihren Verbraucherschutz überwiegend am Wissenschaftsprinzip aus. Es funktioniert genau umgekehrt: Zunächst einmal ist alles zugelassen, es sei denn, die Schädlichkeit des Produkts steht eindeutig fest. Tatsächlich gilt ein Verbot, das nicht rein wissenschaftsbasiert ist, nach amerikanischer Auffassung als unnötige technische Handelsbarriere.
Bei der Geflügelproduktion zum Beispiel gilt folgender Grundsatz: Europa legt höchsten Wert auf eine durchgängig zertifizierte und hygienische Produktionskette. An deren Ende gibt es allerdings immer noch einzelne Tiere, die Salmonellen haben könnten. In den USA wird deshalb das Fleisch nach dem Schlachten einfach desinfiziert. Geflügelimporte nach Europa wird es aber weiterhin nur von solchen US-Betrieben geben, die die Einhaltung unserer hohen europäischen Hygienestandards nachweisen können. Dabei werden weiterhin nur Stoffe zugelassen, die sowohl gesundheitlich als auch ökologisch unbedenklich sind.
Die EU darf ihre Anforderungen an die Zulassung und die Kennzeichnungspflichten für Lebensmittel, Futtermittel und Saatgut, die gentechnisch veränderte Organismen enthalten, nicht ändern. Alle Zutaten, die aus gentechnisch veränderten Organismen hergestellt werden, müssen in der Europäischen Union auf der Verpackung stehen. Die Kennzeichnung sorgt für Transparenz und Entscheidungsfreiheit der Verbraucher. Bei uns gelten hohe gesetzliche Anforderungen an den Prozess in der Landwirtschaft, was Hygiene, Umwelt- und Tierschutz, insbesondere das Tierwohl – Stichwort: artgerechte Haltung –, betrifft. Hohe Anforderungen gelten auch beim Einsatz von Antibiotika, Pflanzenschutzmitteln und Pestiziden. Das heißt, bei uns geht es schon lange nicht mehr allein um die Erzeugung, sondern auch um Umweltverträglichkeit und Landschaftspflege. Für die Erfüllung dieser wichtigen Zusatzaufgaben können wir unseren bayerischen Landwirten nur danken.
Für Lebensmittel aus ökologischem Anbau gibt es bereits seit Längerem ein Äquivalenzabkommen mit den USA, das garantiert, dass die EU-Standards weiterhin eingehalten werden. Die Chancen will ich nämlich nicht verschweigen.
Ja. – Natürlich haben auch unsere bayerischen Landwirte Interesse daran, ihre hochwertigen Waren wie Milch und Milchprodukte, zum Beispiel Käse, in den USA besser vermarkten zu können. Ich kann mir vorstellen, dass "Made in Bavaria" durchaus einen Markt findet.
Dennoch gibt es rote Linien, die wir nicht aufgeben werden. Weder eine Senkung der Standards im Verbraucherschutz noch die Aufgabe des Vorsorgeprinzips sind im Rahmen von TTIP verhandelbar – was auch immer die Forderungen aus den USA sein mögen.
Es darf keine Aufweichung unserer strengen Regeln betreffend Gentechnik und Hormonfleisch geben.
Unser Niveau an Verbraucher-, Lebensmittel- und Umweltschutz wollen und werden wir nicht senken. – Vielen Dank.
Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kollegen! Bei der geplanten Verbindung zwischen den Skigebieten Balderschwang und Grasgehren handelt es sich um eine Maßnahme für einen Tourismus in gelenkten Bahnen. Man will Gebiete, die bereits touristisch erschlossen sind, verbinden und keine unberührten Gebiete neu erschließen. Der Gipfelbereich des Riedberger Horns bleibt von der aktuellen Planung gänzlich unberührt. Das Vorhaben soll als Ergänzung im Rahmen der familienfreundlichen, naturnahen und raumverträglichen Angebote dienen. Der alpine Skisport soll in seiner Attraktivität und Qualität optimiert werden, um die Übernachtungszahlen konstant zu halten. Im Sommer soll das Wanderangebot insbesondere für Senioren und Familien verbessert werden. Hier existieren Alpwirtschaft, Skitourismus und Wandertourismus in gleicher Weise nebeneinander. Trotzdem konnte sich am Berg eine der größten und stabilsten Populationen der streng geschützten Birkhühner – die Naturschützer weisen immer darauf hin, dass diese sehr bedroht sind – nicht nur bis heute halten, sondern auch entwickeln. Der Bestand hat sich von 4 Paaren auf 30 Paare erhöht.
Sommer- und Wintertourismus sind für die Region existenziell wichtig. Wir reden zwar immer von gleichwertigen Lebensverhältnissen, die wir für Bayern erreichen wollen, aber was sollen wir in den Alpen tun? – Sollen wir Fabriken bauen und Gewerbegebiete ansiedeln? Gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Regionen, das bedeutet: Auch der ländliche Raum muss weiterhin Arbeits- und Lebensraum bleiben dürfen, und er muss Platz für die Existenzsicherung der Menschen vor Ort bieten.
Was sollen aber die Gemeinden tun, die in ihrem Gemeindegebiet 80 bis 90 % Landschaftsschutzgebiete oder Naturschutzgebiete haben? – Hier bleiben nur die Landwirtschaft und der Tourismus übrig. Alpwirtschaft, Tourismus und Landwirtschaft gehen hier Hand in Hand. Ohne den Tourismus könnten heutzutage kaum noch Bergbauern existieren. Ohne die Landwirtschaft, ohne die Bewirtschaftung durch Generationen von Alpbauern, ohne ständige Pflege und
ohne regelmäßiges Beweiden würde ein Großteil der Flächen wieder verbuschen und zuwachsen. Die Biodiversität im Alpenraum wird durch diese Nutzung gefördert. Es waren die Menschen vor Ort, die diesen einmaligen Artenreichtum, die Biodiversität, aber auch den Erholungsraum für den Tourismus geschaffen haben.
Allen muss es darum gehen, unsere schöne bayerische Heimat zu erhalten. Keiner von uns will die Landschaft zerstören, weder die Gegner des Vorhabens noch die Menschen vor Ort. Gerade die Menschen vor Ort sind doch schließlich mit ihrem Land verwurzelt.
Meiner Meinung nach wird der Naturschutz in keiner Weise ausgehebelt. Ich denke, hier geht es schon lange nicht mehr um das Riedberger Horn. Es geht allein um die Alpenzone C. Das Gebiet der Alpenzone C wird hier nur am Rande berührt. Genauer gesagt: Hier werden nur 2,1 Hektar von insgesamt 275 Hektar benötigt.
Das sind gerade einmal 0,8 % der Fläche. Wir müssen bei unserem Handeln eine Einzelprüfung durchführen und dürfen nicht generell über die Alpenzone C zu Gericht sitzen. Bestimmte Verbände stören sich an dieser Prüfung, die gerade durchgeführt wird. Interessant ist übrigens: Je weiter die Menschen vom Ort des Geschehens weg sind, umso mehr geht es ihnen ums Prinzip. Ich lade Sie ein: Gehen Sie einmal an einem Morgen bei Neuschnee aufs Riedberger Horn. Dann sehen Sie, was von dieser unberührten Alpenzone C noch übrig ist. Diese Bastion der Schutzwürdigkeit ist nämlich bereits von zahlreichen Schneeschuhwanderern gestürmt worden. Der schönste deutsche Skiberg, wie das Riedberger Horn von manchen bezeichnet wird, befindet sich in einem kleinen, schneesicheren Skigebiet. Dieser Berg ist im Winter einer der beliebtesten Anlaufpunkte für Skitouren- und Schneeschuhgeher und wurde von ihnen schon längst erschlossen. Ruhezonen für das Wild sehen anders aus, um noch einmal den Bezug zu den Birkhühnern herzustellen.
Meiner Meinung nach ist ein Präzedenzfall nicht zu befürchten. Jedes Gebiet – das betone ich noch einmal – wird und muss neu betrachtet werden. Die Situation am Riedberger Horn lässt sich nicht einfach auf alle Gebiete der Alpenzone C übertragen.
Nun zum Alpenplan: Als die heute betroffenen Gebiete in den Alpenplan aufgenommen und die Alpenschutzzonen eingeteilt wurden, sind die Gemeinden davon ausgegangen, dass sie auch in Zukunft noch Möglichkeiten für eine Entwicklung haben würden. Ich frage Sie: Was wäre gewesen, wenn damals der Strich mit dem spitzen Bleistift auf der Landkarte zur Eingrenzung der Zone C anders gezogen worden wäre? – Weil die Gemeinden in der Liftverbindung eine unbedingt notwendige Investition sehen, eine Investition in die zukunftsfähige Entwicklung des Tourismus vor Ort, haben sie sich entschieden, die Durchführung eines sogenannten Zielabweichungsverfahrens zu beantragen.
Ich verrate hier kein Geheimnis, wenn ich sage, dass die Abwägung schwierig ist. Für die Region steht dabei einiges auf dem Spiel. Auf der einen Seite stehen die Entwicklungsmöglichkeiten für das Allgäu generell, auf der anderen Seite stehen sensible ökologische Fragen. Umso mehr sollte hier jedem klar sein, dass eine Entscheidung umfangreiche Prüfungen erfordert. Ich bin aber auch der Meinung, dass die Gemeinde ein Recht darauf hat, dass das Verfahren jetzt durchgeführt wird. Gegenüber den Gemeinden und den Bürgermeistern vor Ort wäre es völlig respektlos, wenn einstimmige Beschlüsse für die Verbindung, die auch im Kreistag mit großer Mehrheit gefasst wurden, ohne eine ordentliche Prüfung einfach gekippt würden. Das wäre völlig respektlos.
Da wir einen vorzeitigen Stopp dieses rechtsstaatlichen Zielabweichungsverfahrens ablehnen, lehnen wir selbstverständlich auch den Antrag der SPD-Fraktion entschieden ab.
Herr von Brunn, vielen Dank für diese Frage. Ich sage das ausdrücklich; denn im Ausschuss haben Sie ein bisschen was anderes gebracht. Sie haben damals den Hochvogel, der bei uns in Bad Hindelang liegt, mit dem Riedberger Horn verglichen und gesagt, an diesem Berg breche auch etwas ab. Dabei handelt es sich hier um eine völlig andere Gesteinsart. Diese Frage heute ist ausnahmsweise etwas sinnvoller.
Ich bin nicht der Meinung, dass die Alpenkonvention aus den Angeln gehoben wird. Das Zielabweichungsverfahren ist rechtlich einwandfrei. Dass in diesem Fall die Möglichkeit besteht, ein Zielabweichungsverfahren durchzuführen, wurde in diesem Gremium festgestellt.
Nun zu Ihrer Frage, ob ich der Meinung wäre, dass Gemeinderäte oder Investoren über das Umweltrecht entscheiden müssten. – Auf keinen Fall! Investoren wurden bisher überhaupt nicht gefragt; mir jedenfalls ist nichts davon bekannt. Aber noch einmal: Gemeinderäte und Bürgermeister haben sich einstimmig für dieses Verfahren entschieden. Deshalb bin ich der Meinung, dass dieses Verfahren zu Ende geführt werden sollte.
Damit sage ich nichts darüber, wie dieses Verfahren ausgehen wird. Hier handelt es sich aber um ein rechtsstaatliches Verfahren. Sie zeigen uns hier auf, welches Verständnis von Rechtsstaatlichkeit Sie persönlich haben.
Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin, liebe Kollegen! Es stimmt: Bundesweit sterben jährlich 48 Millionen Eintagsküken – ein Sachverhalt, der den meisten Verbrauchern wahrscheinlich gar nicht bewusst ist. Warum ist das so? – Die männlichen Küken legen weder Eier noch setzen sie genug Fleisch an, um für den Verbraucher in gewisser Weise brauchbar zu sein. Vermeiden ließe sich ihre Tötung aber schon, indem die Geschlechtsbestimmung bereits im Hühnerei erfolgte und die männlichen Küken dann erst gar nicht ausgebrütet würden. Hierzu gibt es ein inzwischen sehr weit fortgeschrittenes Forschungsverbundprojekt, das an der Universität Leipzig koordiniert wird. Ein solches Verfahren wäre für den flächendeckenden Einsatz geeignet und stellt nach dem derzeitigen Kenntnisstand die Option mit dem größten Potenzial dar. Das Verfahren ist leider noch nicht praxisreif; bis dahin dürfte noch einige Entwicklungszeit erforderlich sein. Zudem werden die nötigen Geräte leider nur von großen Brütereien wirtschaftlich betrieben werden können. Mit einer solchen praxistauglichen Alternative würde allerdings automatisch das Tierschutzgesetz in seiner aktuellen Form greifen, und keine männlichen Küken würden mehr getötet werden; denn die Geschlechtserkennung findet bereits am dritten von 21 Bebrütungstagen im Ei statt. Ich glaube, zu diesem Zeitpunkt können wir noch nicht von einem ausgebildeten Küken sprechen.
Die Bundesratsinitiative hat der Kollege Woerlein bereits angesprochen. Es stimmt, die Gesetzesänderung wurde an den Bundestag weitergeleitet. Ihr Ziel ist es, das Töten von sogenannten Legehennenbrüdern mit Ablauf des 30. Mai 2017 zu verbieten, wenn es bis dahin nicht obsolet ist, wie Sie bereits gesagt haben, Herr Kollege Woerlein.