Herbert Woerlein
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Lieber Dr. Otto Hünnerkopf, ich darf mich bei dir ganz herzlich bedanken. Wir hatten mit dir in den letzten fünf Jahren eine klasse Zusammenarbeit. Mir tut es fast ein bisschen leid, wenn ich deine letzte Rede mit einer Intervention unterbrechen muss, mit der ich nicht nur Wasser in den Wein gießen muss, sondern mit der ich wirklich sagen muss: Ich habe etliche Gespräche geführt, die Menschen draußen sind entsetzt von der heutigen Regierungserklärung des Ministerpräsidenten.
Zu zentralen Themen wie Umweltschutz oder Klimaschutz fiel kein Wort. Stattdessen sagte Herr Söder, Bayernland ist Autoland. Das war eine klare Ansage. Lieber Otto, wie soll es denn laufen? Ihr sagt, ihr wollt an der 10-H-Regelung festhalten; der Ministerpräsident will keine "Verspargelung". Ja, wie wollen wir denn dann die erneuerbaren Energien voranbringen?
Zu dem Kompromiss, von dem du in Richtung CSU gesprochen hast: Das ist alles nicht der Aufregung wert. Man muss doch die Sachen ansprechen und ganz ruhig bleiben. Wie sollen wir es denn schaffen?
Zur 10-H-Regelung sagst du, da können sich die Leute vor Ort einigen. Wie sehr sich die Leute vor Ort einigen, sehen wir daran, dass im letzten Jahr insgesamt vier Windkraftanlagen genehmigt worden sind.
Da sieht man also, dass es vor Ort nicht funktioniert. Jetzt die ganz konkrete Frage: Was will denn die Bayerische Staatsregierung tun, um die erneuerbaren Energien vor dem Hintergrund voranzubringen, dass mit der 10-H-Regelung, an der offensichtlich festgehalten wird, die Windkraft komplett tot ist? Worauf setzt ihr?
Herr Kollege Herold, die Sommerpause steht an, und da gehen wir Abgeordnete gerne vor Ort. Ich hätte eine schöne Empfehlung für Sie: Besuchen Sie doch die Berufsoberschule in Augsburg. Die Berufsoberschule in Augsburg ist keine x-beliebige Schule, sondern die Schule, in der der Ministerialbeauftragte für die Beruflichen Oberschulen in Südbayern, Herr Konrad Maurer, sitzt.
Der Schulleiter, Herr Dr. Laqua, hat mich auf Dinge aufmerksam gemacht, die man nicht glauben kann, wenn man Ihre Rede hört. An dieser Schule regnet es seit über einem Jahr in mehrere Klassenzimmer. Die Fenster sind mit Kartons zugepappt. Technisches Gerät, zum Beispiel die Computer- und die IT-Ausstattung, wurde durch das Wasser teilweise zerstört. Hören Sie also auf, hier ständig zu behaupten, wir hätten ideale Verhältnisse und lebten in der Vorstufe zum Paradies.
Viele unserer engagierten Lehrkräfte arbeiten unter wirklich miesen Bedingungen. Als Beispiele nenne ich Hunderte von Containern, in denen manche Klassen über Jahre hinweg unterrichtet werden. In Bayern gibt es sicherlich Leuchtturmschulen. Verschweigen Sie aber bitte nicht, dass viele Kolleginnen und Kollegen
im Lehramt unter völlig unzumutbaren Bedingungen arbeiten müssen. Noch einmal: Berufsoberschule Augsburg, ein guter Termin für die Ferien.
Herr Kollege Flierl, ich frage Sie jetzt nicht, warum Sie die Beschlüsse Ihrer Parteitage nicht umsetzen. Das ist das Problem der CSU. Da mischen wir uns gar nicht ein. Ich stelle Ihnen aber ganz konkret drei Fragen. Erste Frage: Wissen Sie, seit wann die Verwaltungsvorschriften, die Sie zitiert haben, außer Kraft sind? – Die gibt es nämlich gar nicht mehr.
Zweite Frage: Wissen Sie, dass der Tierschutzbund aufgrund unserer hart geführten Diskussionen im Umweltausschuss dem Ministerium in einem Schreiben genau die Fälle mitgeteilt hat, in denen die Tierheime auf den Kosten für die illegalen Welpentransporte sitzengeblieben sind?
Dritte Frage: Auf meine Ausführungen haben Sie damals im Umweltausschuss geantwortet, dass Sie Hilfe zusichern würden. Ich habe damals beispielhaft zwei Tierheime zu Protokoll gegeben, denen wirklich das Wasser bis zum Halse steht. Das sind die Tierheime in Rosenheim und Dachau. Daraufhin haben Sie zugesagt, sich darum zu kümmern. Waren Sie schon einmal dort?
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Am 31. Dezember 2017 wurde Block B des AKW Gundremmingen planmäßig vom Netz genommen.
Wir haben aber keinen Grund und kein Recht, uns erleichtert zurückzulehnen.
Nach der bisherigen Planung soll Block C erst zum Jahresende 2021 abgeschaltet werden. Wenn wir an dieser Planung festhalten wollen, muss die Sicherheit der Bevölkerung für den noch ausstehenden Zeitraum gewährleistet sein.
Ich will Ihnen gerne erläutern, warum ich die Sicherheit gefährdet sehe. Es sind in erster Linie drei Faktoren: Erstens, der aktuell zu diskutierende Fall der defekten Hüllrohre der Firma Areva. Zweitens, die enorme Häufung von sicherheitsrelevanten Vorkommnissen in der laufenden Legislaturperiode. Drittens, das Krisenmanagement und die mangelhafte Informationspolitik der Betreiber sowie die ausgesprochen betreiberfreundliche Ausübung der Atomaufsicht.
Erstens, zu den defekten Hüllrohren: Am 21. November 2017 wurden erstmals Mängel an einigen Brennstäben bekannt. Laut dem Schweizer Sender SRF wurden bei der Firma Areva undichte Hüllrohre für Brennelemente hergestellt, die in den Produktionsprozess gelangten, statt ausgemustert zu werden. Die fehlerhaften Hüllrohre wurden unter anderem auch im Kernkraftwerk Gundremmingen verbaut. Während das schweizerische AKW Leibstadt abgeschaltet wurde – Kollegin Steinberger hat das bereits erläutert –, sieht man dazu beim Betreiber des AKW Gundremmingen keine Veranlassung; auch nicht zum Austausch.
Am 28. November 2017 habe ich den heute auf der Tagesordnung stehenden Dringlichkeitsantrag gestellt, um sicherzustellen, dass die fehlerhaften Hüllrohre ausgetauscht werden. Dieser Antrag wurde am 30.11.2017 im Umweltausschuss abgelehnt. Ich hätte auf jeden Fall erwartet, dass der Betreiber die defek
ten Hüllrohre für Brennelemente austauscht. Wenn der Betreiber hierzu nicht bereit ist, ist es die ureigene Aufgabe der bayerischen Aufsicht, die das Umweltministerium ausübt, für einen Austausch zu sorgen.
Zweitens, zur Häufung sicherheitsrelevanter Vorkommnisse: Sicher ist nur das Risiko – so können die Ereignisse der letzten Jahre zusammengefasst werden. In der laufenden Legislaturperiode beschäftigte sich der Landtag ständig mit sicherheitsrelevanten Vorkommnissen im AKW Gundremmingen. Im März 2015 bauten Handwerker bei Instandhaltungsarbeiten nicht die Armatur am abgeschalteten Reaktor, sondern die Armatur am laufenden Reaktor aus – und lösten eine Schnellabschaltung aus. Im November 2015 stürzte bei einer Umlagerung im Abklingbecken ein Brennstabbündel circa 4 Meter ab. Purer Zufall verhinderte Schlimmstes. Im April 2016 wurden Computerviren auf einem ungeschützten Computer und auf 18 Wechseldatenträgern entdeckt. Die IT-Sicherheitsvorkehrungen waren dilettantisch. Im Juni 2017 stellten Prof. Manfred MertinsundObergutachter Lothar Hahn, ehemaliger Vorsitzender der Reaktorsicherheitskommission, fest, dass in Gundremmingen ein Zwischenkühlkreislauf fehle und dass das AKW damit nicht den geltenden Sicherheitsbestimmungen entspreche.
Drittens, zur Informationspolitik der Betreiber und der Atomaufsicht: Beim aktuellen Fall der Hüllrohre war es der 21. November 2017, an dem die Öffentlichkeit durch den Schweizer Fernsehsender von diesem Mangel erfuhr. Im Umweltausschuss räumte Ministerialrat Ludwig Wiedenmann vom Umweltministerium ein, bereits Anfang November von dem Mangel gewusst zu haben.
Dies ist kein Einzelfall, sondern leider ist es die Regel, dass wir Abgeordnete von den Medien über Missstände informiert werden. Erst dann findet auf Antrag der Oppositionsparteien eine Aussprache im Umweltausschuss statt. Auch kann ich als Mitglied des Umweltausschusses die in der Begründung ihres Antrags getroffene Einschätzung durch die Kolleginnen und Kollegen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vollumfänglich bestätigen, dass das Verhalten der zuständigen Referenten im Bayerischen Umweltministerium durchaus als betreiberfreundlich eingestuft werden kann. Dass die defekten Hüllrohre im AKW Gundremmingen ausgetauscht werden müssen, ist völlig unstrittig. Die Reaktion der Schweizer Atomaufsicht muss für Bayern Maßstab sein. Ich bitte daher um Zustimmung zu unserem Antrag und zum Antrag von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, und ich appelliere an den designierten Ministerpräsidenten des Freistaats Bayern: Herr Söder, machen Sie doch diese Sache zur Chefsache, und sorgen Sie für ein sicheres AKW Gundremmin
gen! Sorgen Sie für einen Austausch der defekten Hüllrohre, oder noch besser: Schalten Sie den verbliebenen Block C ab, und ziehen Sie den Schlussstrich unter das Kapitel "Atomkraft in Bayern"!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! In den zu beratenden Anträgen greifen die Kolleginnen und Kollegen vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Thema Tierwohl in der Nutztierhaltung auf. Dafür bin ich außerordentlich dankbar, da dieses Thema unsere höchste Aufmerksamkeit verdient. Es lohnt nicht nur, sondern es ist unsere ethische Pflicht, darüber nachzudenken, wie viel Platz unseren Nutztieren in der Haltung zustehen muss. Es ist unsere ethische Pflicht, darüber nachzudenken, ob Kastenstandhaltung für Muttersauen überhaupt und, wenn ja, in welchem Zeitraum gerechtfertigt werden kann.
Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass Gewinnmaximierung und Wachstum nicht die entscheidenden Kriterien in der Nutztierhaltung sein dürfen, und wir müssen lernen, Fehler zuzugeben und abzustellen. Ich nenne als Beispiel das Kükenschreddern, das hoffentlich am 31. Dezember 2019 verboten wird; diesen Termin nannte uns Vertretern des Landwirtschaftsausschusses Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt bei der Grünen Woche in Berlin.
Die Forderung nach mehr Tierwohl kommt von denen, die wir hier im Landtag vertreten, unseren Bürgerinnen und Bürgern. Über 80 % der deutschen Bevölkerung sind bereit, mehr für ein landwirtschaftliches Erzeugnis zu bezahlen, wenn die Tiere vor ihrer Schlachtung unter ordentlichen Bedingungen gelebt haben. Für uns Politiker lautet vor diesem Hintergrund der Auftrag, für höchste Transparenz zu sorgen. Unsere Verbraucherinnen und Verbraucher sollen beim Fleischkauf wissen, unter welchen Bedingungen und wo das Tier gehalten wurde. Dies sind die beiden entscheidenden Kriterien.
Das Siegel "Geprüfte Qualität – Bayern" macht dem Verbraucher regionale Produkte schnell erkennbar.
Konventionell wirtschaftende bayerische Produzenten können sich mit diesem Siegel besser auf dem Markt platzieren. Festzuhalten ist jedoch, dass die Regionalität nichts mit den Tierschutzanforderungen zu tun hat. Für Letztere wurde Ende 2015 das bayerische Bio-Siegel eingeführt. Mit dem Bio-Siegel sind höhere Anforderungen im Hinblick auf Tierschutz und Tierwohl verknüpft. Etwas vereinfacht lauten die bayerischen Siegel-Gleichungen also wie folgt: "Geprüfte Qualität – Bayern" ist bayerisches Produkt, das BioSiegel steht für mehr Tierschutz und Tierwohl.
Wenn die Geprüfte Qualität Bayern nun durch Tierwohlkriterien erweitert wird, wird dadurch das Bio-Siegel auf Dauer überflüssig. Gut, könnte man sagen, mit einem Siegel weniger wird das Ganze übersichtlicher. Klar sein muss uns aber auch, dass wir damit der Biolandwirtschaft Schaden zufügen würden. Mit der Erfüllung hoher Qualitätsauflagen haben sich unsere Biolandwirte den Erfolg auf dem Markt hart erarbeitet. Es wäre nicht zu verantworten, sie um diesen Erfolg zu bringen.
Deshalb müssen wir die drei Anträge ablehnen, obwohl wir ihre Grundanliegen absolut befürworten.
Die SPD sieht zwei Handlungsfelder, damit die berechtigten Forderungen nach mehr Tierschutz und Tierwohl in der Nutztierhaltung verwirklicht werden können: erstens die staatliche Kennzeichnung für tierische Produkte, zweitens das Schließen der Lücken bei den Haltungsnormen. So haben wir beispielsweise keine verbindlichen Vorgaben zur Putenhaltung. Diese Lücke wäre dann geschlossen.
Dass wir dies nicht im luftleeren Raum entwickeln, sondern in der nächsten Bundesregierung auf den Weg bringen wollen, zeigt sich in der finalen Fassung des Sondierungspapieres vom 12. Januar 2018:
Die Erkennbarkeit von tierischen Lebensmitteln, die über die gesetzlichen Vorgaben der Haltung hinausgehen, wollen wir verlässlich, einfach und verbraucherfreundlich gestalten. Dazu brauchen wir den mehrstufigen Ausbau einer staatlichen Kennzeichnung anhand verbindlicher Kriterien für Fleisch aus besserer Tierhaltung (Tierwohllabel) … Wir werden Lücken in den Haltungsnormen im Tierschutzrecht schließen. Das Töten von Eintagsküken werden wir beenden.
Für die SPD sind Tierschutz und Tierwohl wichtige Kriterien, und wir danken allen, die diese wichtigen Themen auf die Tagesordnung bringen, so auch Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gleichzeitig hoffe ich, dass es
mir gelungen ist darzustellen, dass wir Ihre Anträge nicht aus inhaltlichen, sondern aus Gründen der Kennzeichnungssystematik ablehnen müssen. Hierfür bitte ich um Verständnis.
In Bayern sehe ich drei Möglichkeiten.
Erstens setzt unsere Staatsregierung auf Freiwilligkeit. Das ist mit Sicherheit ein vernünftiger Weg, weil wir damit die Eigenverantwortung der Betriebsleitungen in der Landwirtschaft stärken.
Zweitens brauchen wir eine klare Kennzeichnung. Dazu hat meine Partei schon mehrere Anträge gestellt, damit wir in allen Bereichen und auch bei weiterverarbeiteten Produkten wie Wurst und Nudeln genau wissen, woher die tierischen Produkte kommen und welche Qualität die Tierhaltung hatte.
Wenn all diese Maßnahmen nicht greifen und der Verbraucher hierbei nicht einsteigt – ich sehe gute Signale, und auch beim Besuch der Grünen Woche haben wir viele Leute erlebt, die Handlungsbedarf sehen und Bereitschaft zum Mitmachen signalisiert haben –, müssen drittens klare gesetzliche Vorgaben her, die wir zwar in mehreren Anträgen bereits gefordert haben, die aber bisher im Landtag abgelehnt wurden.
(Vom Redner nicht autori- siert) Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Auch der weiteste Weg beginnt bekanntlich mit dem ersten Schritt. Der Antrag der FREIEN WÄHLER ist ein solcher erster Schritt, auch wenn er mit diesen Eh-da-Flächen ein kleiner Schritt ist. Diese Flächenpotenziale in ausgewählten Kommunen Bayerns zu ermitteln, halten wir für einen durchaus sinnvollen Vorschlag.
Die Vorteile der ökologischen Aufwertung liegen auf der Hand. Der Kollege Benno Zierer hat das ausgeführt; ich kann es also wirklich in ein paar Stichpunkten zusammenfassen. Man kann ein Schutzziel definieren. Die FREIEN WÄHLER haben hier das Beispiel der Wildbienen angeführt. Das Ganze dient dem Erhalt der Biodiversität; denn wir vernetzen letztlich Biotope. Auch der Kostenfaktor wurde angesprochen. Die Digitalisierung ermöglicht den Zugriff auf die amtlichen Geodaten. Ein reizvoller Gedanke wäre auch, dass die Autobahnmeistereien und Stadtgärtner einen kreativen Beitrag leisten könnten.
Für uns ist sehr wichtig, Benno, nachdem uns die Landwirtschaft am Herzen liegt: Es geht eben nicht zulasten der Landwirtschaft, weil gar keine landwirtschaftlichen Flächen im Fokus stehen. Wir stimmen daher diesem richtigen und wichtigen Schritt zu.
Ich darf die letzte Sitzung in diesem Jahr zum Anlass nehmen, aus Umweltschutzsicht noch einige Weihnachts- und Neujahrswünsche zu formulieren. Vor zwei Wochen war die Stimme Deutschlands ausschlaggebend. Die qualifizierte Mehrheit von 18 der 28 Mitgliedstaaten wurde mit dem Ja der BRD zu Glyphosat erreicht. Das Pflanzengift Glyphosat ist jetzt für weitere fünf Jahre zugelassen. In der Zukunft sollten solche Alleingänge unterbleiben, und wir sollten sie auch nicht hinnehmen.
Genau, das ist rechtswidrig. Und da fragen dann manche, warum die Basis der SPD – wie soll man sagen – Sondierungsgesprächen so skeptisch gegenübersteht.
Nirgendwo in der Bundesrepublik ist das Ausmaß der Flächenversiegelung so groß wie in Bayern. Wir müssen Strategien entwickeln, die sowohl die Infrastruktur, also die berechtigten Forderungen der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, als auch den Umweltschutz im Blick haben. Entscheidungen wie die Änderung des Landesentwicklungsplans für die Skischaukel am Riedberger Horn dürfen sich nicht wiederholen.
Wir brauchen schnelle und wirksame Maßnahmen gegen das Insektensterben und das Artensterben. Hier sehe ich uns in der Gesamtheit auf einem völlig falschen Weg. Kollege Schöffel hat vor Kurzem berichtet, die Tatsache, dass wir jetzt keine Insekten mehr wahrnehmen, liege an den windschlüpfrigeren Autofrontscheiben. Eine solche Verharmlosung dient der Sache in keiner Weise.
Wir brauchen Management-Pläne für Wolf und Biber, und wir brauchen angemessene Ausgleichszahlungen. Bei uns wurde schon nach dem Abschuss geschrien, bevor der erste Wolf überhaupt in Bayern ankam.
Das Nächste geht an die Adresse des Kollegen Flierl, der im Ausschuss ständig behauptet, dass Tierheime nicht auf den Kosten für die Hunde sitzenbleiben, die sie aus dem illegalen Welpenhandel übernehmen. Diese Tierheime bleiben wirklich auf den Kosten sitzen, auch wenn Sie das im Umweltausschuss immer abstreiten. Wer das bezweifelt, lese bitte das heutige "Schweinfurter Tagblatt"; dort steht es genau auf Seite 7. Mittlerweile gibt es einen Rechtsstreit darüber, wie viel zu zahlen ist. Dass das Tierheim zahlen muss, steht aber außer Frage; es geht nur noch um die Höhe.
Wir brauchen – damit darf ich zum Schluss kommen – das Verbandsklagerecht für Tierschutzorganisationen. Für das kommende Jahr hat die SPD hierzu eine Anhörung beantragt, die hoffentlich zu konkreten Ergebnissen führen wird.
Auch wenn es die Festtage etwas trübt, bitte ich, nicht zu vergessen: Wir haben nach wie vor keine Maßnahmen – ich erwähne das deshalb, weil das Bundesminister Christian Schmidt versprochen hat – gegen das Schreddern von 65 Millionen frisch geschlüpfter Küken.
Es gibt also einen unheimlichen Stau an Maßnahmen zum Schutz der Umwelt.
Lassen Sie uns gemeinsam diesen großen Stau abarbeiten; lassen Sie uns hier die Schwerpunkte neu setzen. Wir können uns der Tatsache nicht verschließen, dass Nachhaltigkeit höhere Priorität genießen muss als Wachstum ohne Grenzen. Die SPD ist bei der Bewältigung dieser Aufgaben ein verlässlicher Partner. – Ich wünsche uns allen – ohne Ausnahme – frohe Weihnachten.
Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Die FREIEN WÄHLER greifen ein Problem auf, bei dem dringender Handlungsbedarf besteht. Die Computerspieleindustrie hat sogenannte Loot Boxen oder Beuteboxen entwickelt. Diese versprechen für die Bewältigung des Computerspiels wichtige Spielelemente, die zufällig auf diese Boxen verteilt sind. Problematisch sind an diesen modernen Wundertüten gleich mehrere Faktoren:
Erstens müssen spielende Jugendliche echtes Geld in die Hand nehmen. Das bedeutet eine finanzielle Dauerbelastung über den Anschaffungspreis für das Spiel hinaus.
Zweitens sind die Loot Boxen aufgrund der zufälligen Verteilung attraktiver Spielelemente wohl als Glücksspiel zu werten.
Drittens nimmt der emotionale und soziale Druck auf die spielenden Jugendlichen zu. Wer kann sich Loot Boxen leisten, wer nicht?
Viertens wird die Suchtgefahr durch diese neuen Spielelemente deutlich erhöht.
Die Kollegen der FREIEN WÄHLER schlagen mit ihrem Antrag als Lösung vor, dass auf Bundesebene geregelt wird, welche Spiele erst ab 18 erworben werden können. Diesem Antrag stimmen wir vorbehaltlos zu. Auch den CSU-Nachzieher befürworten wir, wenn die Staatsregierung diesen Antrag als Auftrag ernst nimmt.
An dieser Stelle muss jedoch festgehalten werden, dass für die Medienkompetenzförderung noch viel zu wenig Geld in die Hand genommen wird. Die einzelnen Maßnahmen sind zu punktuell. Die einzelnen Altersstufen werden nicht systematisch bedient. Es darf nicht dem Zufall überlassen werden, ob eine Schülerin oder ein Schüler in den Genuss des Medienführerscheins kommt.
Natürlich ist der Medienführerschein gut; Herr Dr. Hopp, da sind wir uns komplett einig. Im Hinblick auf das Problem der Loot Boxen sind wir der Auffassung, dass wir auf dem Weg zur effektivsten Lösung drei Fragen genauer klären sollten:
Erstens. Wie ist der zunehmende Einsatz von offensichtlichen Glücksspielelementen jugendschutzrechtlich zu bewerten?
Zweitens. Welche konkreten zusätzlichen Suchtgefährdungen gehen von den Loot Boxen aus?
Drittens. Welche gesetzgeberischen Handlungsmöglichkeiten und Handlungsaufträge gibt es?
Zu diesen drei relevanten Fragestellungen soll unser Berichtsantrag Aufschluss bringen. Dieser Bericht liefert die Grundlage für klare Vorgaben des Bundes an die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, die BPjM, die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle, USK, und die Kommission für Jugendmedienschutz. Gerade die USK braucht solche Vorgaben als Selbstkontrolle der Spielebranche. Die USK, die die Altersfreigabe für Computerspiele festsetzt, sieht Loot Boxen als nicht unproblematisch an. In einer Stellungnahme der USK heißt es: Die Sorge um mögliche negative Auswirkungen von Loot Boxen auf Minderjährige lässt uns nicht kalt; denn das Angebot von Spielerfolg gegen Geld, pay2win, forciert das Suchtpotenzial. Zugleich verweist die USK aber auf die gegenwärtige Rechtslage, nach der Loot Boxen Ausspielungen seien, bei denen der Gewinn in geringwertigen Gegenständen bestehe und die deshalb nicht unter die strenge Glücksspielregulierungen fielen. Aus diesem Grund – und jetzt wird es für uns
als gesetzgebende Instanz interessant – sieht sich die USK aufgrund fehlender gesetzlicher Vorgaben nicht in der Lage, die Jugendfreigabe zu versagen. Der Glücksspielstaatsvertrag definiert ein Glücksspiel wie folgt – ich zitiere:
Ein Glücksspiel liegt vor, wenn im Rahmen eines Spiels für den Erwerb einer Gewinnchance ein Entgelt verlangt wird und die Entscheidung über den Gewinn ganz oder überwiegend vom Zufall abhängt.
Die Entscheidung über den Gewinn hängt in jedem Fall vom Zufall ab, wenn dafür der ungewisse Eintritt oder Ausgang zukünftiger Ereignisse maßgeblich ist.
Aus jugendpolitischer Notwendigkeit ist zu überprüfen, inwieweit die Loot Boxen aufgrund ihrer Suchtgefahr als Glücksspielelemente in Computerspielen mit der Altersfreigabe "ab 18" versehen werden müssen. Lassen Sie uns hierbei nach genauerer Prüfung der Möglichkeiten jugendliche Computerspielerinnen und Computerspieler durch konsequent am Jugendschutz orientierte Vorgaben schützen und damit unterstützen. Das ist besser und effektiver, als über eine vermeintlich spielsüchtige Jugend zu lamentieren. Ich bitte Sie daher auch in meiner Funktion als jugendpolitischer Sprecher meiner Fraktion um Zustimmung zu unserem Berichtsantrag.
Herr Minister Söder, ich kann Sie beruhigen: Ihre Rede war leidenschaftlich. Das zeigt auch der lang anhaltende Applaus Ihrer Fraktion. Man sollte sich aber bei all der Leidenschaft nicht dazu hinreißen lassen, die Wissenschaft hintanzustellen. Was Sie zu den Expertenanhörungen, die wir hier hatten, gesagt haben, macht mir Sorge. Sie können diese Expertenmeinungen nicht einfach wegwischen. Die Experten – ich muss Sie damit noch einmal konfrontieren – haben zum Ersten eindeutig festgestellt, dass die Pläne am Riedberger Horn eine ökologische Katastrophe sind, und zum Zweiten wurde klar prognostiziert, dass dann, wenn Sie die Vorhaben am Riedberger Horn ermöglichen, zahlreiche Folgeanträge kommen werden. Wenn der Alpenplan in die Tonne getreten wird, tragen Sie die Verantwortung dafür, dass ein falscher Weg im Umweltschutz eingeschlagen wird. Ich bedauere das sehr. Ich habe Ihren Weg als Umweltminister mit Inte
resse verfolgt und hatte das Gefühl, dass Sie sich massiv einsetzen. Sie haben damals viele Versprechen gegeben, die ich jetzt im Einzelnen gar nicht aufzählen will, die leider nicht gehalten werden. Das ist ein historischer Schritt in eine völlig falsche Richtung im Umweltschutz. Das muss hier in aller Deutlichkeit für das Protokoll noch einmal festgehalten werden.
Frau Präsidentin, Frau Staatsministerin, sehr geehrte Damen und Herren! Im Oktober 2015 wurde die seit Jahren überfällige Wie senbrüterAgenda durch Staatsministerin Ulrike Scharf im Umweltausschuss des Landtags vorgestellt. Bereits im Februar 2015 hatte die SPD den Antrag auf den Weg gebracht, dass diese Agenda nunmehr zügig abzuschließen und im Umweltausschuss darü ber zu berichten sei. Damals waren sich alle einig, dass für die bedrohten Wiesenbrüter etwas getan werden muss. Kollege Beißwenger wies in seinem da maligen Redebeitrag im Plenum darauf hin, dass die WiesenbrüterAgenda in der Zukunft die Grundlage für den Schutz der Wiesenbrüter sei.
Die WiesenbrüterAgenda ist das Ergebnis 35jähriger Erfahrung im Wiesenbrüterschutz und soll ein Hand lungsleitfaden für den zukünftigen Umgang mit der gesamten Lebensraumgemeinschaft des feuchten Grünlands sein. Die Umweltministerin betonte noch im Jahr 2015, dass mit der Umsetzung der Wiesen brüterAgenda ein zentrales Ziel der Bayerischen Staatsregierung aus dem Biodiversitätspro gramm 2030 in Angriff genommen wird, nämlich die Sicherung der wichtigsten bayerischen Wiesenbrüter gebiete durch geeignete Maßnahmen und der Erhalt
lebensfähiger Wiesenbrüterpopulationen in diesen Gebieten.
Das Biodiversitätsprogramm Bayern 2030 – NaturViel faltBayern – hat die Bayerische Staatsregierung 2014 beschlossen. Darin sind Handlungsschwerpunkte mit zeitlichem Rahmen vorgegeben. Ich zitiere:
Bis zum Jahre 2020 soll die biologische Vielfalt in Agrarökosystemen wieder deutlich erhöht wer den. Die Populationen der Mehrzahl der für die agrarisch genutzten Kulturlandschaften typischen Arten … sind zu sichern und sollen wieder zuneh men.
Darüber hinaus stehen die Mitgliedstaaten der EU nach Artikel 4 Absätze 1 und 2 der EUVogelschutz richtlinie in der Pflicht, für alle Arten des Anhangs I, darunter alle Wiesenbrüterarten, das Überleben und die Vermehrung in ihren Verbreitungsgebieten sicher zustellen.
Die bayerischen Wiesenbrütervorkommen machen bei Kiebitz, Wiesenpieper, Wachtelkönig und Großem Brachvogel einen relevanten Anteil am nationalen Be stand von mindestens 5 % aus. Sie sind daher zur Si cherung der Vorkommen in Deutschland von hoher Bedeutung. Bayern steht hier in der Verantwortung und kann nicht nach Belieben und irgendwann, son dern muss handeln, bevor es zu spät ist.
Die Ergebnisse der WiesenbrüterAgenda und der 6. landesweiten Wiesenbrüterkartierung zeigen, dass die bayernweit vorhandenen Schutzbestrebungen bei Weitem nicht ausreichen. Es wird ein Maßnahmenka talog mit Priorisierung vorgelegt. Die Notwendigkeit jeder dieser Maßnahmen für einen wirkungsvollen Wiesenbrüterschutz wird in der Agenda ausführlich begründet und wissenschaftlich belegt. Darüber hin aus werden auch Wege aufgezeigt, wie eine Umset zung funktionieren könnte. Das ist vorbildlich.
Aber mit der Erarbeitung von Maßnahmenkatalogen, mit wohlfeilen Reden und mit der Herausgabe von Hochglanzbroschüren kann es doch nicht getan sein. Wir schreiben inzwischen das Jahr 2017. Wie, liebe Kollegen von der CSU, wollen Sie denn Ihre eigenen Zielvorgaben im Biodiversitätsprogramm Bayern errei chen, wenn nicht endlich mit der Umsetzung der in der WiesenbrüterAgenda dringend geforderten Maß nahmen begonnen wird?
Nichts anderes fordert der Antrag der GRÜNEN. Es kann doch in der Debatte nicht immer nur darum gehen, was bereits getan wird. Das reicht, wie die WiesenbrüterAgenda ganz klar darlegt, eben nicht.
Im Umweltausschuss und gerade eben wieder argu mentierte Kollege Bauer, dass 250 Millionen Euro für das KULAP bereitstünden; der Wille, etwas zu tun, sei doch vorhanden. In der Agenda steht aber eindeutig, dass die Maßnahmen des KULAP kaum auf die spe ziellen Ansprüche der Wiesenbrüter abgestimmt sind. Sie werden in der Gebietskulisse Wiesenbrüter ge bietsweise umfangreich angewandt. Was für den Wie senbrüterschutz gebraucht wird, ist nicht das KULAP, sondern sind deutlich mehr Flächen im Vertragsnatur schutz. 35 % Anteil an der Gesamtfläche des Wiesen brütergebiets müssten es nach der Agenda und nach der Forderung der GRÜNEN in deren Antrag sein, damit beispielsweise die Bestände des Großen Brachvogels wenigstens stabilisiert werden können. Gerade für den Vertragsnaturschutz und seine Umset zung braucht es eine intensive und professionelle Ge bietsbetreuung. Das fordern die Agenda und der An trag der GRÜNEN.
Ein Beispiel: Von den 15 wichtigsten bayerischen Brutgebieten des Großen Brachvogels gab es in sie ben gar keine Gebietsbetreuung und in den restlichen eine ehrenamtliche. Die Agenda sieht in der fehlen den bzw. unzureichenden Gebietsbetreuung eines der zentralen Probleme im Wiesenbrüterschutz in Bayern. Bestünde diese Schwierigkeit nicht, würde man auch das Problem freilaufender Hunde, das gerade ange führt wurde, und andere Störungen in den Griff be kommen.
Andere Bundesländer sind uns hier weit voraus. In NordrheinWestfalen beispielsweise werden die Feuchtwiesenschutzgebiete landesweit flächende ckend über ein Netz von biologischen Stationen be treut. Diese Stationen übernehmen das Monitoring sowie die praktischen Betreuungsaufgaben, darunter die Zusammenarbeit mit der Landwirtschaft. Das Gros der biologischen Stationen wird vom Land und von den Kreisen finanziert. Warum soll das nicht auch in Bayern funktionieren? Warum bedarf es immer wieder eines Vorstoßes der Opposition, damit der Regie rungspartei wenigstens ins Gedächtnis gerufen wird, was sie sich selbst auf die Fahnen geschrieben hat und was sie als erfolgreiche bayerische Umweltpolitik verkauft? Werden Sie diesem Anspruch endlich auch gerecht!
Auch die Wiesenbrüter gehören zu Bayern und sind ein Qualitätszeichen für unsere Heimat. – Die SPD unterstützt den Antrag der GRÜNEN vollumfänglich und bittet auch die anderen Parteien um Zustimmung.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich über die Gelegenheit, Ihnen heute meine Vorstellungen und Visionen einer am Wandel orientierten und damit tatsächlich zukunftsorientierten Jugendpolitik vorstellen zu dürfen. Beginnen möchte ich mit vier grundsätzlichen Überlegungen zur Jugendarbeit in Bayern.
Grundsatzüberlegung eins: Es darf uns nicht genügen, den Großteil der Jugendlichen mit unseren Maßnahmen abzudecken. Es muss der Grundsatz gelten: Niemand darf auf der Strecke bleiben. Jeder Jugendliche, jeder Mensch, der durchs Raster fällt, ist einer zu viel.
Grundsatzüberlegung zwei: Wir als Parlament müssen unsere Befugnisse der Gesetzgebung aktiver und viel stärker nutzen, um Jugend und Jugendverbände durch Gesetzesinitiativen zu unterstützen und damit wirklich zukunftsorientierte Jugendpolitik umzusetzen.
Grundsatzüberlegung drei: Die Individualität und Unterschiedlichkeit aller Menschen und somit auch der Jugendlichen muss noch viel stärker in unseren Blick rücken.
Grundsatzüberlegung vier: Bei aller Dankbarkeit für die umfangreiche und wertvolle Arbeit der Jugendverbände dürfen wir nicht der Versuchung erliegen, den Großteil der Arbeit auf die Jugendverbände abzuwälzen.
Wo liegen derzeit die drängendsten Handlungsfelder für die Stärkung von Kindern und Jugendlichen in unserer Gesellschaft? – Ich möchte mich auf die wichtigsten Handlungsfelder konzentrieren und betonen,
dass durch diese Konzentration selbstredend kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben werden kann.
Besonders alarmierend ist für mich die Tatsache, dass die Schere zwischen Arm und Reich immer weiter auseinanderklafft. Der Anteil der Kinder und Jugendlichen, deren Eltern oder deren erziehender Elternteil SGB II beziehen, beträgt zwischenzeitlich fast ein Fünftel. Was bedeutet das konkret? – Neben all den materiellen Nachteilen, die für ein Kind besonders schmerzlich sind, führt dies zu noch viel gravierenderen Nachteilen. Wir sprechen von Defiziten bei Betreuungsangeboten und gesundheitlicher Entwicklung, vor allem aber über deutlich geringere Bildungschancen. Die in den einschlägigen Statistiken deutlich werdenden engen Zusammenhänge zwischen sozialer Schichtung und Bildungsabschluss sprechen eine überdeutliche Sprache. Wichtig wäre es daher, gerade sozial benachteiligten Jugendlichen bessere Chancen beim Start ins Berufsleben zu eröffnen. Ich nenne als Beispiel die Jugendwerkstätten.
Beim nächsten Punkt darf ich an die Jahresschlussworte meiner Kollegin Natascha Kohnen anknüpfen, die in der letzten Plenarsitzung des Jahres 2016 darauf hingewiesen hat, dass nach mehreren Jahrzehnten eines demokratischen Miteinanders nun plötzlich politische Kräfte Raum gewinnen, die unsere Demokratie gefährden. Angesichts einer solch dramatischen Entwicklung richtet sich unser Blick voller Erwartung auf die politische Bildung. In der Schlussrunde des BDKJ-Jahresauftakts am 25. Januar 2017 wurde als Ergebnis aller Arbeitsgruppen gefordert, die politische Bildung auf alle Alters- und Lebensbereiche auszudehnen. Eine Stärkung der politischen Bildungsarbeit wurde übrigens auch im Abschlussbericht der Enquete-Kommission gefordert. Statt einer punktuellen und passiven Begegnung in den weiterführenden Schulen ab Jahrgangsstufe 9 sollen sich bereits Kinder in der Kita spielerisch mit diesem Thema auseinandersetzen.
In der Grundschule bieten sich dann verschiedene Möglichkeiten auf kommunaler Ebene an. Neben dem heute bereits vielfach praktizierten Besuch des Bürgermeisters sollten auch schon in den ersten Jahrgangsstufen kleinere Projekte laufen, in denen sich die Grundschüler mit Grundlagen des bürgerlichen Miteinanders beschäftigen.
Die weiterführenden Schularten ab Jahrgangsstufe 5 sollten die politische Bildung nicht in die Mittel- und Oberstufe verlegen, sondern konsequent ab dem ersten Jahr projektbezogenes Arbeiten im Bereich der politischen Bildung anbieten. Hierzu ist es aber nötig, dass wir im bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz die notwendigen Vorgaben machen.
Die Landeszentrale für politische Bildungsarbeit sollte ihre Angebote in Richtung praktische Anwendungsfelder erweitern und vor allem für die Jugendarbeit praxistaugliche Konzeptmappen erarbeiten, mit denen die Jugendgruppenleiter in der Vorbereitungsarbeit spürbar entlastet werden.
Ich komme zu einem der am meisten diskutierten Punkte im Zusammenhang mit der politischen Teilhabe Jugendlicher, zur Absenkung des Wahlalters auf Landesebene in Bayern. Natürlich sind die Argumente dagegen nicht völlig von der Hand zu weisen. Wir haben aber auch zur Kenntnis zu nehmen, dass sich Jugendliche für Politik interessieren und einbringen wollen. Dies wurde in der Anhörung am 14. Juli 2016 überdeutlich. Besonders eindrucksvoll waren die Ausführungen des emeritierten Entwicklungspsychologen Prof. Rolf Oerter beim politischen Jahresauftakt des Bayerischen Jugendrings im Januar dieses Jahres in Gauting. Sein Fazit lautete: Es gibt entwicklungspsychologisch keine Hinweise darauf, dass Jugendliche über 16 im Hinblick auf Urteilsfähigkeit und Reife nicht in der Lage wären zu wählen. Daher ist es nur konsequent zu fordern, dass alle Erziehungseinrichtungen, die mit Kindern zusammenarbeiten, verpflichtet werden, demokratische Beteiligungsmöglichkeiten anzubieten.
Dies erzieht zu Eigenverantwortung, Selbststeuerung und zur Entwicklung von Konfliktlösungsstrategien.
Bei der Optimierung schulischer Strukturen liegen meine Partei und die in der Regierungsverantwortung stehende Partei so weit auseinander, dass ich diesen Punkt vor dem Hintergrund der Absicht, einen Konsens zu erzielen, zum Wohl unserer Kinder und Jugendlichen völlig ausklammern will. Stattdessen will ich mich auf die notwendigsten Änderungen beschränken, die unabhängig von schulischen Organisationsstrukturen realisierbar sind. Besonders augenfällig sind noch immer die mangelnde Beteiligung und tatsächliche Einbindung von Kindern und Jugendlichen in Entscheidungen und Planungen. Dies beginnt beim Lernen.
Maria Montessori und ihr Motto "Hilf mir, es selbst zu tun" haben noch immer viel zu wenige Schulen wirklich im Blick. Warum rücken wir die Kinder und jungen Leute nicht noch viel mehr in den Mittelpunkt? – Um sie geht es in der Schule, um niemanden anders! Sie sollten immer Vorrang haben. Warum entmündigen wir unsere Schülerinnen und Schüler selbst noch in einem Alter, in dem sie problemlos Verantwortung übernehmen können? Warum beteiligen wir die Schü
ler der Mittel- und Oberstufe nicht viel mehr an für sie wichtigen Fragen und Vorhaben, wie zum Beispiel an Kurseinteilung, Projektplanung oder Abschlussfahrt?
Warum entlasten wir die Lehrkräfte nicht durch die flächendeckende Jugendsozialarbeit an allen Schularten? Warum sorgen wir nicht für vernünftige Rahmenbedingungen, sondern belasten uns mit einer jahrelangen Debatte über G 8 oder G 9? Und noch schlimmer: Warum schweigen wir zu einer derzeitigen Pflichtstundenabdeckung von 80 % bis maximal 90 % an den beruflichen Schulen?
Wenn es uns nicht gelingt, auf diese Fragen schnell Antworten zu finden, verspielen wir die Zukunft der Schülerinnen und Schüler bzw. Auszubildenden, die unter so schwierigen Rahmenbedingungen ihre Schulzeit absolvieren müssen.
Ich war 30 Jahre lang in unterschiedlichsten Funktionen im bayerischen Schulwesen tätig. Eine Erfahrung aus der Arbeit mit jungen Leuten will ich heute herausstellen: Junge Menschen wollen ein Miteinander und kein Gegeneinander. Sie lernen im Laufe ihrer Schulzeit Gleichaltrige aus anderen Ländern und Kulturen kennen, und sie machen die Erfahrung, dass diese Mitschülerinnen und Mitschüler dieselben Bedürfnisse, Wünsche und Probleme haben wie sie selbst. Die Erziehung zu Toleranz, europäische Erziehung und Erziehung zu Offenheit gegenüber allen Kulturen dieser Welt tragen bemerkenswerte Früchte. Bestärken wir unsere Kinder und Jugendlichen auf diesem Weg. Sorgen wir parteiübergreifend für die Vertiefung der internationalen Jugendkontakte!
Jede Form der Verunsicherung in dieser gemeinsamen Frage ist kontraproduktiv. Menschenverachtende Slogans wie "deutsche Leitkultur statt Multikulti" verunsichern unsere Schülerinnen und Schüler auf dem Weg zu einem friedlichen Europa und einer toleranten solidarischen Weltgesellschaft.
Toleranz und Offenheit sind auch die Garanten dafür, dass es uns gelingen möge, eine breite Akzeptanz für sexuelle Vielfalt zu erreichen. Die Wirklichkeit sieht anders aus. Die Diskriminierung von Menschen mit unterschiedlicher sexueller Orientierung gehört noch immer zum Alltag und nach meinen persönlichen Erfahrungen auch zum Schulalltag. Ich werbe daher für
einen Aktionsplan gegen Homophobie, der unter Beteiligung aller betroffenen Gruppen erstellt wird.
Unsere wertvollen Partner bei der Unterstützung und Stärkung unserer Jugend, dieser zentralen, wenn nicht der zentralen Kernaufgabe unserer Gesellschaft, sind die Jugendverbände. Ich darf die Gelegenheit nutzen, mich bei allen Hauptberuflichen und Ehrenamtlichen in der Jugendarbeit zu bedanken. Uns im Parlament stellt sich die Frage, wie wir die Jugendverbände in ihrer wertvollen Arbeit aktiv und effektiv unterstützen können. Hier sehe ich durchaus mehr Möglichkeiten, als sie bisher praktiziert werden. Als die gesetzgebende Einheit in der Gewaltenteilung können wir die rechtlichen Voraussetzungen für Entwicklungen schaffen, die unserer Gesellschaft und Gemeinschaft zugutekommen.
Ein nach wie vor bedeutsames Thema ist die Freistellung von Arbeitnehmern und Studierenden zum Zwecke der Jugendverbandsarbeit. Unsere heutige Debatte und das verabschiedete Gesetz waren ein erster Schritt in die richtige Richtung, nicht mehr und nicht weniger.
Unser Antrag zum Aktionsprogramm für Flüchtlinge wurde einstimmig für erledigt erklärt. Ich bin darauf gespannt, ob jetzt die Regelförderung tatsächlich gesichert ist.
Ein weiterer wichtiger Meilenstein wäre der flächendeckende Ausbau der Jugendmigrationsdienste. Diese haben sich bestens bewährt. Leider gibt es in 20 bayerischen Landkreisen diesbezüglich noch überhaupt kein Angebot.
Am Beispiel der Ehrenamtskarte möchte ich zeigen, wie wichtig die Anerkennungs-und Wertschätzungskultur für die Arbeit im Ehrenamt ist. Da genügt es nicht, nur einen Prüfantrag zu stellen, inwieweit das alles im Rahmen der vorhandenen Stellen und Mittel zu bewerkstelligen sei. Wenn die Ehrenamtskarte ein ehrliches Dankeschön sein soll, dann muss sie auch attraktive Vergünstigungen enthalten, die richtig Geld kosten. Wer, wenn nicht Bayern, ist hierzu in der Lage?
Ich verweise auf unseren Gesetzentwurf zur Stärkung des ehrenamtlichen Engagements in Bayern aus dem Jahr 2015.
Abschließen möchte ich mit dem freiwilligen sozialen und dem freiwilligen ökologischen Jahr. Als Lehrkraft und Schulleiter haben mir ehemalige Schülerinnen
und Schüler durchweg bestätigt, dass die Nutzung dieses Angebots für sie eine wichtige Erfahrung war. Ich möchte daher, dass dieses Angebot ausgebaut wird. Dieser Ausbau soll in zwei Richtungen erfolgen. Zum einen sollen die Einsatzbereiche erweitert werden, zum anderen sollten die Angebote auf bestimmte Zielgruppen besser zugeschnitten werden. Ich denke dabei an technische Herausforderungen für Menschen mit Behinderung und sprachliche Hürden bei Menschen mit Migrationshintergrund.
Wie Sie sehen, haben wir viel Arbeit vor uns, doch wir sollten uns diesen Herausforderungen stellen. Ich setze auf einen Wandel durch Unterstützung. Die dringend notwendigen Veränderungen können wir dadurch erreichen, dass wir Unterstützungsmaßnahmen kraftvoll umsetzen und auf jede Form von Alibihandeln verzichten. Wir brauchen Reformen und keine Reförmchen. Wir brauchen Politiker, deren Mut sich nicht auf Ankündigungen beschränkt, sondern die bereit sind, sich parteiübergreifend für die Stärkung unserer Jugend einzusetzen.
Die SPD-Fraktion im Bayerischen Landtag und ich als jugendpolitischer Sprecher meiner Fraktion stehen jederzeit für eine vertrauensvolle und effektive Zusammenarbeit zum Wohle unserer Jugend zur Verfügung.
Sehr geehrter Herr Präsident, Frau Staatsministerin Scharf, werte Kolleginnen und Kollegen! Das 50 Jahre alte Atomkraftwerk Gundremmingen ist das älteste in Deutschland. Gundremmingen ist der einzige Standort in Deutschland, der noch mit Siedewasserreaktoren betrieben wird. Die in die Jahre gekommene Bausubstanz mit zum Teil veralteter Technik und vor allem die jüngsten Störfälle sowie das Verharmlosen der Behörden und deren Weigerung, Konsequenzen zu ziehen, sind für mich bereits Grund genug für die Forderung, die Blöcke B und C sofort abzuschalten.
Hinzu kommt das vom Kollegen Stümpfig zitierte Gutachten von Prof. Manfred Mertins. Er kommt zu dem Ergebnis, dass an der ursprünglichen Planung, nämlich Block B bis Ende 2017 und Block C bis Ende 2021 abzuschalten, keinesfalls festgehalten werden darf. Als Begründung hierfür wird angeführt, dass ein Verstoß gegen die deutschen AKW-Anforderungen vorliege und die Voraussetzungen zur Störfallbeherrschung nicht gegeben seien. Das Not- und
Nachkühlsystem des AKW Gundremmingen sei nicht erdbebensicher.
Aufgrund der Tragweite dieser Aussagen wurde der Zweitgutachter Lothar Hahn eingesetzt. Er ist ebenso wie Mertins ein ausgewiesener Experte und hat die Ergebnisse von Mertins vollumfänglich bestätigt.
Leider ist es in fünf Minuten nicht möglich, auf Details der langen Liste von Unfällen und Zwischenfällen in Gundremmingen einzugehen. Ich konzentriere mich daher auf die zwei jüngsten Störfälle aus den Jahren 2015 und 2016.
Der Störfall vom April 2016 wurde am 24. November 2016 im Ausschuss erläutert und erörtert. Bei der Vorbereitung von Revisionsarbeiten wurden auf einem Rechner Schadprogramme entdeckt. Nach den Aussagen von Dr. Unger im Ausschuss handelte es sich nicht um einen gezielten Angriff, sondern um Programme, die ungezielt eingesetzt werden. Der infizierte Rechner lief mit einem veralteten Betriebssystem, ein Virenscanner war nicht installiert.
Lieber Hans Ritt, insofern verstehe ich die Aufregung nicht. Dieser PC lag weit unter dem Standard eines heutigen Heim-PCs. Das Schadprogramm ist circa sieben Jahre alt und wäre von jedem kostenlosen Virenscanner problemlos erkannt worden. Außerdem wurde im AKW mit Wechseldatenträgern, vornehmlich USB-Sticks, gearbeitet. 18 Wechseldatenträger waren mit Viren infiziert. So kam es auch zur Infizierung des Visualisierungsrechners der Brennelemente-Lademaschine von Block B. Dabei wurden primitivste IT-Sicherheitsmaßnahmen wie die Aktualisierung von Virenscannern und die Überprüfung von Wechseldatenträgern auf Schadsoftware nicht eingehalten. Der Gipfel ist die Begründung der Kraftwerksbetreiber für diese Schlampereien, dass nämlich der durch einen externen USB-Datenträger infizierte Rechner weder für den Einsatz im Internet vorgesehen noch mit der Kraftwerks-IT verbunden war. Da läuten doch alle Alarmglocken. Durch einen infizierten externen USB-Datenträger kam es so weit, dass der Visualisierungsrechner der Brennelemente-Lademaschine von Block B infiziert wurde.
Im November letzten Jahres kam es zu einem Unfall mit einer Brennelemente-Lademaschine in Block C des Kraftwerks. Bei diesem Unfall wurde ein Brennelement durch den Ladekran nicht sachgemäß angehoben. Es brach daraufhin auseinander und fiel aus einer Höhe von circa vier Metern in die dafür vorgesehene Position des Gestells im Abklingbecken. Das war Glück im Unglück. Es war pures Glück, dass dabei das aus dem Brennelemente-Kasten herausgerissene und daher ungeschützte Brennelemente-Bün
del nicht verletzt und somit keine Radioaktivität freigesetzt wurde.
Bisher wurde immer bestritten, dass die im Kernkraftwerk gefundene Schadsoftware gezielt in den Atommeiler eingeschleust worden ist. Was ist, wenn das nicht stimmt und doch ein Zusammenhang mit dem Brennelemente-Unfall besteht? Bei der Schadsoftware handelt es sich um Viren des Typs W32.Ramnit und Conficker. Diese Viren zielen darauf ab, ungewollte Verbindungen zum Internet herzustellen und dadurch den Rechner von außen manipulieren zu können.
Die Betreiber des Kernkraftwerks behaupten, dass die Sicherheit der Brennelemente-Handhabung durch die entdeckte Schadsoftware zu keiner Zeit gefährdet gewesen sei; denn die für die Programmierung der digitalen Steuerung verwendeten Rechner hätten keine Verbindung zum Internet oder zum Firmennetzwerk. Was ist, wenn aber genau diese hochgradig sicherheitsrelevante Voraussetzung, nämlich keine Verbindung zum Internet, durch die Schadsoftware ausgeschaltet wurde?
Da die Energieversorgung auch ohne das AKW Gundremmingen gesichert ist, bleibe ich bei meiner Forderung vom November 2016: Beide Blöcke des AKW Gundremmingen müssen aus Sicherheitsgründen zum Schutz der Bevölkerung sofort vom Netz genommen werden. Wir unterstützen den Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und werben gleichzeitig für unseren Antrag.
Herr Kollege Stümpfig, beim Ausgleich von Nachfrage- und Einspeiseschwankungen spielen die Gaskraftwerke im Erneuerbare-Energien-Gesetz des damaligen zuständigen Ministers eine wichtige Rolle. Positiv ist, dass die Gaskraftwerke nur sehr geringe Baukosten verursachen. Ihr großer Nachteil besteht in den hohen Betriebskosten. Insofern bin ich froh, dass die Gaskraftwerke – so schildern Sie es – nur die Spitzen überbrücken müssen. Ich hoffe auch, dass wir mit relativ wenigen Gaskraftwerken auskommen. Diese Gaskraftwerke brauchen wir. Sie haben nach dem EEG eine klare Berechtigung bei der Energiewende.
Das Wichtigste zum Schluss: Selbstverständlich stimme ich Ihnen zu. Bei dieser Gelegenheit darf ich den GRÜNEN ein Kompliment machen. Sie waren von Anfang an gegen die Atomkraft. Meine Partei hat in den Achtzigerjahren die Wende vollzogen. Eine Partei hat noch einige Jahrzehnte länger gebraucht. Das spielt aber alles gar keine Rolle. Bekanntlich heißt es: Ein Fehler wird erst zum Fehler, wenn man ihn wiederholt. Wir wollen das nicht wiederholen. Ich appelliere an die Kolleginnen und Kollegen der CSU, sich vorsichtig und behutsam zu verhalten und die Bevölkerung zu schützen. Sie sollten zumindest vorübergehend die Blöcke B und C abschalten.
Frau Ministerin, ich habe den Betreuungsstimmkreis Dillingen und betreue auch die Menschen dort. Die Ängste dort schüren wir nicht; sie sind vorhanden.
Zu Ihrer süffisanten Zwischenbemerkung bezüglich eines Ortstermins: Ich war am 31. Januar in Gundremmingen
und habe mit Herrn Trobitz gesprochen. Ich möchte diese Zwischenbemerkung auch dazu nutzen zu sagen, dass unsere politischen Aktivitäten in keiner Weise darauf abzielen, die Leistung der dort arbeitenden Leute zu diskreditieren. Ganz im Gegenteil. Sie leisten hervorragende Arbeit.
Es bleibt ein Aber, und das ist die Schnittstelle Mensch. Wir haben in der Diskussion um den Brennelemente-Absturz erfahren, dass hier ein technisches Verfahren angewandt wurde – es würde zu weit führen, es jetzt zu schildern –, von dem Herr Trobitz wörtlich gesagt hat – ich habe es mir gemerkt –: Das machen wir natürlich nicht mehr; denn das hat wohl zu dem Brennelemente-Absturz geführt.
Ich will nur noch sagen: Bitte nehmen Sie doch alle Hinweise ernst. Es geht überhaupt nicht darum, die Leistung der dort arbeitenden Menschen zu diskreditieren oder Arbeitsplätze vorzeitig zu vernichten. Das haben wir alles in dem Gespräch dort geklärt. Es geht wirklich darum, die letzten Jahre verantwortungsbewusst hinzubekommen, gleichzeitig aber auch alle
Hinweise auf Probleme und auf eventuelle Störfälle ernst zu nehmen.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Frau Staatsministerin Scharf, werte Kolleginnen und Kollegen! Warum ist die Reptilienauffangstation etwas Besonderes? – Die Reptilienauffangstation ist in Deutschland die größte Auffangstation für exotische Heimtiere mit jährlich über 1.200 geretteten und weitervermittelten Tieren. Diese Tiere stammen entweder von Privatpersonen, oder es handelt sich um Fundtiere. Der Großteil aber kommt aus Beschlagnahmungen des Zolls oder der Polizei.
Träger der Einrichtung ist ein gemeinnütziger Verein, der 2001 unter dem Namen "Auffangstation für Reptilien München e. V." gegründet wurde. In manchen Arbeitsfeldern sind starke Parallelen zur Arbeit der rund
80 bayerischen Tierheime zu verzeichnen. So sorgen speziell geschulte Tierpfleger, Tierärzte und Biologen mit ihrer wissenschaftlich fundierten Arbeit für eine nachhaltige Verbesserung der Haltungsbedingungen von Reptilien und anderen Exoten. Wie andere Tierschutzeinrichtungen arbeitet die Reptilienauffangstation sehr eng mit anderen Einrichtungen zusammen.
Einzigartig macht die Reptilienauffangstation ihre Zuständigkeit für exotische und gefährliche Tiere. Wann immer solche Tiere vom Halter nicht mehr gewollt sind, wann immer ausgesetzte oder beschlagnahmte Tiere untergebracht werden müssen, so kommt aufgrund der gesetzlichen Vorschriften nur die Reptilienauffangstation infrage. Herkömmliche Tierheime dürfen Giftschlangen oder Krokodile nicht aufnehmen, da sie in Bayern nicht gehalten werden dürfen und damit auch nicht vermittelt werden können. Zu dieser Einrichtung gibt es also keine Alternative. Wie wichtig die Auffangstation ist, sehen wir auch daran, dass sie durch den Freistaat seit 2008 mit jährlich 331.000 Euro bezuschusst wird. Hierzu muss man wissen, dass jährlich noch 15.000 Euro für den Tierschutzpreis in den Haushalt eingestellt sind. Ansonsten gibt die Bayerische Staatsregierung keinen Cent mehr für den Tierschutz aus.
Wie die jeweils zuständigen Kolleginnen und Kollegen der anderen Fraktionen sind auch Susann Biedefeld, Isabell Zacharis und ich schon mehrfach Gast in der Kaulbachstraße 37 gewesen. Wie wir, wissen auch Sie, dass in den von der Ludwig-Maximilians-Universität leihweise zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten einfach das Ende der Fahnenstange erreicht ist. Die Zustände dort sind unhaltbar im Hinblick auf die artgerechte Unterbringung der Tiere, den Sicherheitsstandard und – das ist besonders wichtig – die Arbeitsbedingungen der Mitarbeiter.
Das Team von Dr. Markus Baur und er selbst sind viele Jahre an die Belastungsgrenze gegangen. Ich bin froh, dass durch den Eigenbedarf der LMU jetzt ein Wechsel in neue Räumlichkeiten ansteht.
Mit Hilfe von Herrn Kollegen Benno Zierer war schnell ein passendes Grundstück gefunden. Das geeignete Baugrundstück liegt im nördlichen Großraum von München, in der Gemeinde Neufahrn. Es umfasst eine Fläche von 20.000 Quadratkilometern.
Das wäre ein bisschen viel. Ich berichtige, es umfasst 20.000 Quadratmeter. Der Verein hat ein Vorkaufsrecht auf dieses Grundstück. Der Preis ist mehr als fair.
Genau, ein Schnäppchen. Dank einer zweckgebundenen Erbschaft könnte der Verein den geforderten Betrag aufbringen. Darüber hinaus ergibt sich ein Synergieeffekt durch die Tatsache, dass der Tierschutzverein Freising als Nachbar eine Zusammenarbeit bei der Erschließung des Grundstücks angeboten hat, was für beide Vereine eine erhebliche Kostenersparnis bedeutet. Dass ein Verein in der Größenordnung der Reptilienauffangstation nicht einfach einen Neubau finanzieren kann, versteht sich von selbst. Daher fand im Landtag ein Runder Tisch mit Vertretern aller Fraktionen statt, bei dem einstimmig Einverständnis mit einem Neubau signalisiert wurde. Dass jetzt eine Partei plötzlich auf der Bremse steht, ohne im Geringsten eine Alternative anbieten zu können, verstehe ich einfach nicht. Noch einmal zur Erinnerung: In Bayern gibt es keine andere Möglichkeit, gefährliche Tiere unterzubringen. Die Reptilienauffangstation bestreitet somit eine Aufgabe, die von keiner anderen Einrichtung in Bayern übernommen werden kann, nicht einmal übergangsweise.
Das bedeutet, wir Landtagsabgeordnete müssen heute einen Beschluss fassen, der es dem dortigen Personal ermöglicht, den im Schnitt 1.000 bis 1.500 exotischen Tieren, die sonst nirgendwo gehalten werden dürfen, einen vernünftigen Lebensraum zu bieten. Das engagierte Team von Herrn Dr. Baur hat bei der Planung auch die bisherigen Zusatzleistungen mitberücksichtigt. Das führte, wie ich aus Gesprächen weiß, zu Missverständnissen. Es führte auch zu dem Vorwurf, man schieße in der Planung über das Ziel hinaus. Ich frage Sie aber: Wäre es denn ein nicht zu entschuldigendes Versäumnis, wenn wir den gesamten Schulungsbereich bei einem Neubau vernachlässigen würden? – Hier werden doch keine Luftschlösser gebaut, sondern bei der Konzeption des Neubaus wurden die bisherigen Aktivitäten mit berücksichtigt. Diese Aktivitäten sind aber sehr umfangreich. So haben wir ein Angebot von Praktika und Hospitationen für Auszubildende zum Tierpfleger, zur Tierpflegerin oder für die Weiterbildung zum Fachtierarzt für Reptilien. Es gibt Seminare in der Tiermedizin, Führungen für Schulen und Kindergärten, Sammlungen von Präparaten, Ausstellungen, Workshops, Beratungen zur Tierhaltung, Behördenvorträge der Tierärztekammer, die Kooperation mit Universitäten, Schulungsangebote zu Gefahrentieren für Polizei, Zoll, Bundeswehr, Feuerwehr sowie Tierärzte und Tierpfleger. Gerade die Schulungen zu Giftschlagen können bei der Vorbereitung von Soldaten im Auslandseinsatz im tatsächlichen Ernstfall über Leben und Tod entscheiden.
Wenn wir beim Raumprogramm den Aspekt des Bildungszentrums außer Acht lassen würden, dann wäre das ebenso ein Fehler, wie wenn wir uns nicht Gedanken darüber machen würden, wie wir die Einrichtung zu einem beliebten Ausflugsziel aufwerten können. Gerade Letzteres ist in Bezug auf die Weitervermittlung der Tiere ein wesentlicher Aspekt.
Im Raumprogramm werden daher neben den Unterbringungsräumen für die Tiere und für eine gesetzlich vorgeschriebene Quarantäne folgende Räume unverzichtbar sein: Büroräume, Sozialräume, Cafeteria, Schulungs- und Kursräume sowie Übernachtungsmöglichkeiten für Teilnehmerinnen und Teilnehmer mehrtägiger Kurse. Heute ist das Gebot der Stunde, durch entsprechende Zusagen den Neubau der Reptilienauffangstation auf den Weg zu bringen. Wenn einzelnen Kolleginnen und Kollegen dies nicht auf einmal finanzierbar erscheint, dann bieten wir als Kompromiss an, einen Finanzierungsplan zu erstellen, der einen stufenweisen Neubau der Auffangstation ermöglicht.
Legen Sie mit dieser Entscheidung das Fundament für ein Tierschutzkonzept der Bayerischen Staatsregierung! So viele Aufgaben sind bisher unerledigt geblieben, so viele Entscheidungen sind nicht getroffen worden. Nur beispielhaft ein paar Stichworte: Bezuschussung der Tierheime, Katzenkastration, Begrenzung der Transportzeiten von Schlachttieren, Rückgang der Kontrollen von Schlachttiertransporten, Handlungsvorgaben in der Putenzucht, Verbandsklagerecht für Tierschutzorganisationen, Wildtiere im Zirkus, Verbot des Kükenschredderns, amtliche Vorgaben beim Reitbetrieb mit Ponys und Kleinpferden auf Jahrmärkten und Volksfesten, Tierschutzlabel des Deutschen Tierschutzbundes, Verbot von gentechnisch veränderten Futtermitteln für unsere Nutztiere oder genaue Vorgaben für Tierversuche mit Primaten an bayerischen Universitäten.
Machen Sie heute beim Neubau der Reptilienauffangstation den ersten wegweisenden Schritt. Beenden Sie Ihre Blockadepolitik. Wenn Sie dazu nicht bereit sind, dann erklären Sie bitte hier und heute, wo und wie Sie gefährliche Tiere, die ausgesetzt oder beschlagnahmt wurden, in Zukunft unterbringen wollen. Es gibt in Sachen Tierschutz speziell in Bayern sehr viel zu tun. Packen wir es an, und zwar am besten gemeinsam!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Frau Staatsministerin Scharf, werte Kolleginnen und Kollegen! Jährlich werden in Deutschland rund 50 Millionen männliche Küken ohne Betäubung durch Vergasen oder Schreddern getötet. Dies geschieht aus rein wirtschaftlichen Gründen; denn die Legehennenbrüder setzen im Vergleich zu den Masthühnern nur sehr langsam Fleisch an, sodass sich die Mast vermeintlich nicht lohnt.
Das Land Nordrhein-Westfalen hat im Bundesrat einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes eingereicht, um dieses Töten von Küken aus wirtschaftlichen Gründen zu verbieten. Der Bundesrat stimmte am 25. September 2015 dem Gesetzesantrag mit großer Mehrheit zu und hat diesen an den Bundestag weitergeleitet. Die SPD-Fraktion im Landtag begrüßt die Bundesratsinitiative ausdrücklich und
fordert im ersten Teil des Antrags die Staatsregierung dazu auf, sich auf Bundesebene erstens für ein Verbot des Kükentötens einzusetzen und zweitens ein Lebensrecht der Legehennenbrüder zu ermöglichen.
Herr Kollege Flierl, Herr Kollege Beißwenger, Sie haben in der Sitzung des Umweltausschusses vom 4. Februar 2016 die Auffassung vertreten, dass sich die Hauptforderung unseres Antrags bereits erledigt habe, da Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt angekündigt habe, das Kükentöten 2017 zu beenden. Ich muss diese Darstellung berichtigen. Die Ankündigung des Bundeslandwirtschaftsministers ist sehr erfreulich. Nur: Wie der Minister dieses Ziel konkret bis 2017 erreichen will, sagt er nicht. Fakt ist, dass sich Herr Schmidt explizit gegen ein Verbot ausgesprochen hat.
Er setzt auf einen anderen Weg, nämlich auf ein technisches Verfahren, das die Geschlechtsbestimmung schon im Ei ermöglicht. Damit soll zukünftig das Ausbrüten und Schlüpfen männlicher Küken verhindert werden. Das Kükentöten hätte sich dann automatisch erledigt. Nach Ansicht des Ministers wäre dann eine Änderung des Tierschutzgesetzes nicht mehr nötig, und der Gesetzentwurf des Bundesrats liefe ins Leere.
Meine Damen und Herren, der Ansatz des Ministers, nicht die Küken, sondern bereits die Eier mit einem männlichen Embryo zu vernichten, verhindert nicht, dass die männlichen Tiere weiterhin als wertlos und als Abfall betrachtet werden. Das ist aus ethischen Gründen und im Sinne des im Grundgesetz verankerten Staatsziels des Tierschutzes nicht verantwortbar.
Deshalb ist unser Hauptanliegen mit der Ankündigung des Bundeslandwirtschaftsministers nicht erledigt. Weder will Herr Schmidt ein Verbot noch will er das Lebensrecht der männlichen Küken schützen.
Meine Damen und Herren, wie Sie wissen, hat nach Strafanzeige der Tierschutzorganisation PETA die Staatsanwaltschaft Münster Mitte Februar erstmals Klage gegen eine Brüterei wegen des massenhaften Tötens männlicher Eintagsküken erhoben. Die Klage wurde heute vor einer Woche am Mittwoch, dem 9. März 2016, vom Landgericht Münster mit der Begründung abgewiesen, es gebe keine ausreichende Grundlage für eine Beurteilung. Wenn eine jahrzehntelange Praxis strafrechtlich anders bewertet werden solle, so die Richter, müsse der Gesetzgeber, also wir, aktiv werden. Die Richter verwiesen außerdem auf die Tierschutzschlachtverordnung aus dem Jahr 2012, die
das Zerkleinern von Eintagsküken ohne vorherige Betäubung als zulässige Tötungsform erlaubt.
Meine Damen und Herren, wenn wir dem massenhaften und grausamen Kükentöten ein Ende setzen wollen, dann brauchen wir eine neue wasserdichte Gesetzgebung, nämlich ein gesetzlich verankertes, unmissverständliches Verbot. Anders geht es nicht.
Wir fordern in unserem Antrag darüber hinaus, dass sich die Bayerische Staatsregierung auf Landes- und Bundesebene dafür einsetzt, dass die Zucht von Hühnerrassen, die als Zweinutzungshühner geeignet wären, mit entsprechenden Mitteln gefördert wird. Wissenschaft und Zuchtunternehmen beschäftigen sich aber noch zu wenig mit dem Zweinutzungshuhn. Nur noch vereinzelt werden Zuchttraditionen von öffentlichen Einrichtungen aufrechterhalten, zum Beispiel an den Landwirtschaftlichen Lehranstalten in Triesdorf. Was fehlt, sind Hühnerrassen mit guter Grünfutterverwertung, um die Problematik des hohen Getreideverbrauchs von Zweinutzungshühnern in den Griff zu bekommen. Inzwischen ist es so weit, dass die meisten Zweinutzungshühnerrassen Deutschlands als stark oder sogar als extrem gefährdet gelten, wie beispielsweise das Augsburger Huhn.
Die Wahrheit ist aber, dass das Bundeslandwirtschaftsministerium ein Comeback des Zweinutzungshuhns will; sonst würde ja nicht mit einem mit 1,8 Millionen Euro geförderten Forschungsverbundvorhaben der Einsatz des Zweinutzungshuhns auf Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit geprüft werden. Der Erfolg von alternativen Zuchtprojekten wird sich letztendlich daran messen lassen, ob die Produkte auf dem Markt ihren angemessenen Preis erzielen, die Konsumenten also bereit sind, für bessere Lebensmittel mehr zu bezahlen. Deshalb fordern wir in unserem Antrag, dass schnellstmöglich tragfähige Vermarktungsstrategien entwickelt werden, die eine Wirtschaftlichkeit der Alternativkonzepte ermöglichen und starke Anreize setzen.
Kollegen Flierl und Beißwenger, wir sind uns doch einig, dass in der Verbraucheraufklärung einiges passieren muss; denn auch Sie haben im Ausschuss darauf hingewiesen: Verbraucheraufklärung ist ein Kerngeschäft der Vermarktungsstrategie. Selbstverständlich müssen die Wirtschaftsbeteiligten eingebunden sein.
Unser Antrag dient nicht dazu, unerfüllbare Erwartungen zu wecken; ganz im Gegenteil. Mit unserem Antrag wollen wir nicht Erwartungen wecken, sondern Voraussetzungen für ein tiergerechtes und nachhalti
ges Haltungssystem für Mast- und Legehühner schaffen.
Diese Voraussetzungen beinhalten erstens die notwendigen gesetzlichen Vorgaben und zweitens die notwendigen Konzepte zur Praktikabilität, Wirtschaftlichkeit und Verbraucherakzeptanz. Meine Damen und Herren, ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag; sonst fällt das anstehende Osterfest vielleicht nicht ins Wasser, sondern in den Schredder.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Frau Staatsministerin Scharf, werte Kolleginnen und Kollegen! Wer Tierschutz ernst nimmt, kann nicht ernsthaft am Antrag der Kolleginnen und Kollegen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zweifeln. Ich bedanke mich nachdrücklich bei Frau Steinberger und ihrer Fraktion für diesen Antrag und bei den FREIEN WÄHLERN für die Unterstützung im Ausschuss.
Auch die Verortung der Einrichtung außerhalb des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz ist spätestens seit der Veröffentlichung des ORH-Berichts unstrittig. Wo im Zuge der Tagesgeschäfte so elementare Bereiche wie Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung im Alltagsgeschäft unterzugehen drohen, hätte ein dort angesiedelter Landesbeauftragter ebenso mit den Hemmnissen einer Behörde zu kämpfen.
Kollegin Steinberger hat die Grundzüge der Konzeption hinreichend dargestellt, sodass zusammenfassend festzustellen ist: Angesichts des geringen Stellenwerts, den der Tierschutz derzeit in Bayern genießt, ist die Einrichtung eines Landesbeauftragten für Tierschutz eine in jeder Hinsicht zu begrüßende Maßnahme. Besonders dringend wäre dabei die Bewältigung der Aufgabenbereiche Beratung, gutachterliche Tätigkeiten, Mitwirkung an EU-, Bundesrats- und Landtagsangelegenheiten zu Tierschutzfragen, Überwachung der Einhaltung von tier- und artenschutzrechtlichen Vorschriften, Entwicklung konzeptioneller Vorschläge im Bereich Tier- und Artenschutz, Mitwirkung bei Gesetzesinitiativen, Zusammenarbeit mit Tierschutzorganisationen und Schulen sowie die Öffentlichkeitsarbeit.
Diese kurze Zusammenfassung der Kernaufgaben macht deutlich, dass diese Arbeit von einem ehrenamtlichen Tierschutzbeirat, der derzeit zweimal pro Jahr tagt, nicht annähernd bewältigt werden kann.
Die sich angesichts der Ausführungen des Kollegen Flierl abzeichnende Entscheidung, nämlich die Ablehnung der Einrichtung eines Landesbeauftragten für Tierschutz, verwundert letztlich nicht, wenn man sich die Entscheidungen der CSU in Sachen Tierschutz in den letzten zweieinhalb Jahren vergegenwärtigt. Da ist eine klare Linie zu erkennen, die darin besteht, alle
Anträge der SPD, der FREIEN WÄHLER oder der GRÜNEN in Sachen Tierschutz grundsätzlich abzulehnen. Auf diese Weise stagniert der Tierschutz. Wir treten auf der Stelle und versäumen es mit Methode, auf aktuelle Entwicklungen zu reagieren. So passt, Herr Flierl, Ihre Ablehnung eines Landesbeauftragten für Tierschutz in eine lange Reihe elementarer Versäumnisse.
Ich kann es Ihnen nicht ersparen, kurz zu skizzieren, wo Sie in den letzten beiden Jahren einfach nicht auf aktuelle Entwicklungen reagiert haben. Die Hälfte der bayerischen Tierheime steht vor der Insolvenz. Für Tierheime wie Rosenheim oder einzelne Gebäudeteile in Augsburg ist der Abriss die einzige Option. Diese beiden Tierheime stehen in einer langen Reihe von Tierschutzeinrichtungen mit maroder Bausubstanz und explodierenden laufenden Kosten in Folge energetischer Mängel. Diese Tierheime können allein schon aufgrund ihrer baulichen Gegebenheiten die verschärften Quarantäne- und Hygienevorschriften nicht einhalten. Hinzu kommen steigende Tierarztkosten. 100.000 Euro gibt ein durchschnittliches Tierheim pro Jahr allein für die tierärztliche Versorgung aus. Wir wollten 2014 die symbolische Summe von einer halben Million Euro als Investitionskostenzuschuss für Tierheime und 2015 von 1 Million Euro in den Haushalt einstellen. Selbst diese symbolische Summe lehnte die CSU damals ab.
In Sachen Tierschutz ist es der Staatsregierung nicht ansatzweise gegeben, auf aktuelle Entwicklungen angemessen zu reagieren. Ein Beispiel hierfür ist das Ignorieren teils illegaler Welpentransporte. So bleiben skrupellose Geschäftsleute und Tierquäler aus zum Teil östlichen Ländern in Bayern völlig unbehelligt. Mit ihren viel zu jungen und kranken Welpen erwischt, verzichten diese auf ihr Eigentumsrecht, und den Schwarzen Peter hat das örtliche Tierheim. Besonders hart trifft es Tierheime, die an den einschlägigen Autobahnkreuzen und -verbindungen liegen. Auf sie kommen teils mehrmals im Jahr Welpen zu, die intensiv tierärztlich versorgt werden müssen.
Je nach Größe des Welpenfundes kommt da schnell ein fünfstelliger Betrag zusammen. Wir wollen diesen Tierheimen helfen. Sie, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der CSU, lehnen das aus prinzipiellen Gründen ab. Sie wollen auch durch den Biber geschädigte Land- und Forstwirte nicht höher entschädigen und geben so diese auf EU-Ebene hoch geschützte Tierart der Selbstjustiz aufgebrachter Geschädigter preis. Sie nehmen es auch hin, dass Schlachttiertransporte
immer seltener kontrolliert werden, und lehnten im Sommer 2015 unseren Antrag auf zahlenmäßige Beibehaltung der Kontrollen ab. Sie sitzen am Runden Tisch und sprechen sich für einen Neubau der Reptilienauffangstation aus, können sich aber, wenn es im Ausschuss darum geht, Nägel mit Köpfen zu machen, an nichts mehr erinnern.
Sie wollen kein Verbandsklagerecht, die Haltung von Puten nicht regeln und halten Katzenkastration für überflüssig. Dass noch weitere zehn Jahre Legehühner in Käfigen gehalten werden dürfen, stört sie ebenso wenig wie die Tatsache, dass jährlich Millionen Küken geschreddert oder vergast werden. Unseren Antrag gegen diese Auswüchse menschlicher Profitgier lehnten Sie erst vor Kurzem im Ausschuss ab.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der CSU, beenden Sie Ihre Verhinderungspolitik!
Wenn Sie schon nicht gestalten wollen, dann reagieren Sie wenigstens in den Bereichen, in denen die Probleme besonders augenfällig sind. Ich fordere Sie auf, dem Parlament aufzuzeigen, wo Sie im Bereich Tierschutz in der verbleibenden Legislatur Ihre Schwerpunkte setzen wollen. Eine aktive Tierschutzpolitik findet in Bayern derzeit nicht statt.
Ihre Verhinderungspolitik in Sachen Tierschutz ist in höchstem Maße unchristlich.
Herr Staatssekretär, ich habe bis zum Jahr 2013 als Leiter einer Seminarschule selbst die jungen Leute ausgebildet. Dabei spielt natürlich die Fürsorgepflicht eine enorme Rolle. Ich würde Sie bitten, es auch einmal aus der Sicht der El
tern zu sehen, die sehr viel Geld in die Ausbildung der Kinder investieren, und dann geht es für diese jungen Leute nicht weiter.
Ich habe die Erfahrung gemacht, dass sich für die jungen Leute, wenn sie flexibel sind, sehr schnell, sprich nach zwei bis drei oder vier Jahren ohne Weiteres wieder etwas Neues ergibt, dass man vielleicht über eine Aushilfsstelle doch zu einer Planstelle kommt. All das unterbinden Sie, wenn Sie jetzt sagen, sie werden für die zweite Phase nicht zugelassen. Ich halte das für einen großen Fehler, weil wir damit Potenzial, das uns vielleicht in Engpässen zur Verfügung steht, einfach verschleudern.
Herr Kollege Tomaschko, wir sind Kollegen im Wahlkreis Schwaben. Ich darf einen kurzen Abgleich mit der Wirklichkeit vornehmen. Ich war 17 Jahre lang Schulleiter an einer Realschule in Schwaben. Meine Kollegen und ich, 60 an der Zahl, haben die Personalnot immer tapfer ertragen. Sie haben heute von einer integrierten Lehrerreserve gesprochen. Ich darf Ihnen sagen, dass diese integrierte Lehrerreserve in den Jahren 1996 bis 2013, als ich Schulleiter war, de facto niemals vorhanden gewesen ist, da die fünf Kolleginnen und Kollegen, die vergeben werden konnten, jeweils bereits zum Schuljahresbeginn längst weg waren. Die Schulleiter machen in dieser Zeit in der Regel keinen Urlaub und warten ab, ob Krankheitsfälle auftreten. Die ersten fünf Krankheitsausfälle werden von den Ministerialbeauftragten nach dem Windhundprinzip versorgt. Ab dem 15. September wird es keine einzige Stelle in der integrierten Lehrerreserve mehr geben. Das gebe ich Ihnen schriftlich, mündlich und mit persönlichem Ehrenwort.
Es ist unlauter, so zu tun, als wären die Schulen gut ausgestattet.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Staatsminister Brunner, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Am 19. Mai 2015 sagte Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt bei der Auftaktveranstaltung für die Entwicklung der "Zukunftsstrategie Ökologischer Landbau" in Berlin, die Ökolandwirtschaft leiste schon heute einen entscheidenden Beitrag zu unserer Ernährung; ihr Potenzial wolle er voll ausschöpfen. Schmidt weiter: Um dieses Ziel zu erreichen, bedarf es gemeinsamer Anstrengungen und einer durchdachten Strategie.
Eine gemeinsame Anstrengung kann man Bayern weiß Gott nicht absprechen. Wir haben mehr als 7.300 Ökobetriebe, und in Bayern werden knapp 230.000 Hektar ökologisch bewirtschaftet. Trotz dieser beachtlichen Zahlen hat sich Staatsminister Brunner ein ehrgeiziges Ziel gesetzt: Die Zahl der Bioprodukte soll bis 2020 verdoppelt werden. Hierzu haben wir die BioRegio-Strategie Bayern 2020, und die ÖkoModellregionen – die Kollegin Sengl hat es bereits erwähnt – sind ein wichtiger Bestandteil dieser Strategie. Zu den fünf ausgezeichneten Modellregionen aus dem Jahr 2014 sind heuer am 15. Mai sieben Regionen hinzugekommen. Der große Anreiz bei der Ernennung zur Öko-Modellregion besteht darin, dass das jeweils zuständige Amt für Ländliche Entwicklung den Projektmanager oder die Projektmanagerin mit 75 % bezuschusst. Die verbleibenden 25 % sind dann vom jeweiligen Gemeindeverbund zu tragen.
Will man Nachhaltigkeit sichern, sind die zunächst angesetzten zwei Jahre ein viel zu kurzer Zeitraum. In den im Vorjahr ausgezeichneten und bezuschussten Modellregionen zeigen sich erste ermutigende Ergebnisse. Diese Regionen sollen sich nun weiter in diese Richtung entwickeln dürfen. An dieser Stelle greift der Vorschlag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Sie beantragen folgerichtig die Verlängerung der Förderung um weitere zwei Jahre. Diese Überlegung ist nachvollziehbar und folgerichtig, weshalb wir den Antrag vorbehaltlos unterstützen.
Ich komme noch auf das Eingangszitat zurück. Es wäre eine wenig durchdachte Strategie, diese Zusicherung nicht zu geben. Die teilnehmenden Modellregionen haben sich durch ihre Auszeichnungen bereits qualifiziert. Herr Schöffel, jetzt auf einer Evaluation zu bestehen, ist verfrüht.
Vielmehr muss man die notwendige Zeit gewähren. Die positiven Entwicklungen müssen sich verstetigen können.
Sie bemängeln den Antrag. In anderen Bereichen gibt es durchaus Fälle, in denen Zuschüsse zurückgenommen worden sind. Das wird zu diesem Antrag geführt haben. Das will man vermeiden. Man will Planungssicherheit, das ist vollkommen klar. Daher appelliere ich an alle, die in Bayern den ökologischen Landbau forcieren und damit ein Optimum bei der Lebensmittelversorgung unserer Bürgerinnen und Bürger und den Erhalt unserer Ressourcen sicherstellen wollen, diesem Antrag zuzustimmen.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Frau Staatsministerin Scharf, Herr Minister Brunner, werte Kolleginnen und Kollegen! Ich hoffe zur Versachlichung der Debatte beitragen zu können. Ich bitte Sie kurz vor Ende unserer Sitzung um Ihre Aufmerksamkeit.
Am 11. Mai 2014 rückte ein Beitrag von "SPIEGEL TV" mit erschreckenden Filmaufnahmen aus einem Dillinger Betrieb die Putenmast ins Zentrum des öffentlichen Interesses. Gezeigt wurden Filmaufnahmen von unsachgemäßen Tötungen, die nicht zum sofortigen Tod der Puten führten. Umgehend vor der Sommerpause habe ich einen Berichtsantrag zur Situation und zu den Kontrollen in den bayerischen Putenmastbetrieben gestellt. Vor zwei Wochen wurde hierzu seitens der Staatsregierung im Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz Bericht erstattet. Die wesentlichen Ergebnisse des Berichts können wie folgt zusammengefasst werden: Es gibt keine rechtsverbindlichen Normen mit konkreten Vorgaben für die Haltungsbedingungen.
Derzeit gibt es keine rechtsverbindlichen Normen mit konkreten Vorgaben für die Haltungsbedingungen. Auf der Grundlage einer schriftlichen Vereinbarung zwischen Umweltministerium, Landwirtschaftsministerium und dem Landesverband der Bayerischen Geflügelwirtschaft gelten die bundeseinheitlichen Eckwerte für eine freiwillige – ich betone: freiwillige – Vereinbarung zur Haltung von Mastputen.
Zweitens erfolgt die Kontrolle der Betriebe durch die Mitarbeiter der Veterinärämter. Der Fall im Landratsamt Dillingen war offensichtlich ein Einzelfall. Dort arbeitete die Ehefrau des Putenmästers, gegen den aufgrund der dokumentierten Verstöße gegen den Tierschutz Strafanzeige gestellt wurde, im Veterinäramt. Ungeachtet dieses noch nicht abgeschlossenen Strafverfahrens bleibt festzuhalten, dass der Großteil der Kontrollbesuche vorher angekündigt wird. Das wird damit begründet, dass gerade bei Betrieben im Nebenerwerb sichergestellt werden soll, dass der Betreiber der Putenmast auch angetroffen wird.
Der Bericht sowie meine Besuche vor Ort lassen keinen Zweifel daran, dass die Betriebsleiter in der Putenmast hochwertige Lebensmittel erzeugen wollen und sich dabei auch dem Tierschutz verpflichtet sehen. Genauso unstrittig ist, dass die Mitarbeiter in den Veterinärämtern ihre wichtige Aufgabe der Kontrolle der Betriebe verantwortungsbewusst wahrnehmen, um einen möglichst hohen Verbraucherschutz zu gewährleisten. Was aber allen Beteiligten fehlt, sind klare gesetzliche Vorgaben, die einen Rahmen der Sicherheit und Akzeptanz schaffen. Genau dies ist die Aufgabe der Staatsregierung. Sie hat die Pflicht, durch gesetzliche Regelungen für verbindliche Rahmenrichtlinien zu sorgen und die Sicherheit zu gewährleisten, wenn dies erforderlich ist. Meine Damen und Herren, genau um diese Sicherheit geht es.
Es geht um Sicherheit für den Betriebsleiter, für den Kontrolleur und letztendlich für uns Verbraucher. Nach dem Status quo haben wir keine verbindlichen festen Vorgaben zur Putenmast, sondern diese müssen erst gemeinsam erarbeitet werden. Dass ein entsprechendes Gesetz nicht aus dem Ärmel geschüttelt werden kann, versteht sich von selbst. Der Ist-Stand muss ermittelt und die Betroffenen beteiligt werden. Das ist alles leistbar. Jeder Schritt in die Richtung einer klaren Analyse des Ist-Stands sollte uns willkommen sein. Als einen Schritt in diese richtige Richtung werte ich den Berichtsantrag der Kolleginnen und Kollegen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Herr Beißwenger, viele der in diesem Berichtsantrag gestellten Fragen bringen uns bei der Erarbeitung klarer gesetzlicher Regelungen wertvolle Erkenntnisse. Die Ablehnung im Ausschuss durch die Kolleginnen und Kollegen der CSU erfolgte mit der Begründung, alle Fragen seien schon beantwortet. Diese Argumentation ist schon allein deshalb nicht annähernd haltbar, weil sich mehrere Fragen auf zukünftige Strategien beziehen, die noch gar nicht existieren können, weil wir erst darüber nachdenken müssen. Wer den richtigen Weg wählen will, muss natürlich das Ziel
kennen. Insofern müssen wir uns heute darüber Gedanken machen, welche Zuchtlinien wir entwickeln wollen, damit widerstandsfähigere und gesündere Tiere in der Putenmast zur Verfügung stehen.