Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Harry Scheuenstuhl, Florian von Brunn u. a. und Fraktion (SPD) Gewässerschutz in Bayern gewährleisten konkrete Maßnahmen bei Planung, Bau, Betrieb von Biogasanlagen und deren Kontrollen sind unerlässlich! (Drs. 17/7381)
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Nikolaus Kraus u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Wirksamen und praxistauglichen Gewässerschutz für Biogasanlagen gewährleisten (Drs. 17/7382)
Danke schön. – Jetzt raten Sie einmal, wie viele davon in den vergangenen zehn Jahren Unfälle mit Gewässerverunreinigungen hatten. Fast jede dritte! Und das sind nur die offiziellen Zahlen. Die Dunkelziffer kann noch viel höher sein.
Im Rottal, in meiner niederbayerischen Heimat ist es noch schlimmer. Dort ist – laut Wasserwirtschaftsamt Deggendorf – in dieser Zeit bei jeder zweiten Biogasanlage ein Leck aufgetreten. Vor drei Wochen gab es im Landkreis Rottal-Inn erneut ein schweres Unglück. Mehrere Hundert Kubikmeter Hühnerkot und Wasser überschwemmten die Bäche Kollbach und Zeller Bach. Sechs Tonnen tote Fische mussten geborgen werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Problem ist seit Langem bekannt. Bereits im Sommer 2012 hatte sich der Bezirksfischereiverein Eggenfelden an den bayerischen Landwirtschaftsminister Brunner sowie den damaligen Umweltminister Dr. Huber gewandt, um auf die Vielzahl von Vorfällen durch Biogasanlagen aufmerksam zu machen.
Was ist inzwischen passiert? - Nicht viel. Es stimmt zwar: Neue Biogasanlagen müssen bessere Sicherheitsvorrichtungen vorhalten. Havariewälle sind inzwischen vorgeschrieben. Aber es gibt keine Nachrüstpflicht für alte Anlagen. Deshalb sind viele Unfälle nicht verhindert worden.
Mir ist noch ein Hinweis wichtig: Es gibt bisher keine behördliche Kontrolle von Biogasanlagen. Biomasselager und Gärrestlager sind nicht einmal prüfpflichtig. Ob uns das reicht? Darüber sollten wir uns wirklich einmal unterhalten.
Die Betriebe überwachen sich selbst. Das muss nicht unbedingt schlecht sein. Das System der Eigenüberwachung kennen wir aus vielen Bereichen. Allerdings müssen die baulichen Anforderungen für Biogasanlagen so geregelt sein, dass es bei Unfällen nicht zu weitreichenden Folgen für die Umwelt kommen kann.
Behörden können aber jetzt schon eine Sonderprüfung anordnen. Nach § 46 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen kann die zuständige Behörde "eine einmalige Prüfung oder wiederkehrende Prüfungen anordnen", und zwar in einem ganz bestimmten Fall: "wenn", wie es so schön im Behördendeutsch heißt, "die Besorgnis einer nachteiligen Veränderung von Gewässereigenschaften besteht."
Diese Prüfung würde auch Sicherheit für die Betreiber bringen, die oft nicht wissen, ob sie wirklich eine ordnungsgemäße Anlage haben.
Unabhängig von der Sonderprüfung wollen wir aber auch wissen, wie es denn um die personelle Ausstattung der Landratsämter bestellt ist. Die Aufgaben der Kreisverwaltungsbehörden werden immer mehr; aber das Personal wächst nicht mit. Oft ist es einfach unmöglich, die Kontrollaufgaben umfassend wahrzunehmen. Ich erinnere nur an die Kontrolle von großen Tierhaltungsbetrieben, die schlicht nicht umsetzbar ist.
Bei den Biogasanlagen ist es nun so, dass die Aufsichtsbehörde den Bau nach Aktenlage genehmigt. Aber es kann Jahre dauern, bis die Umweltingenieure tatsächlich Zeit finden, vor Ort zu erscheinen. Deshalb wollen wir in unserem Antrag auch wissen, wie die personelle Ausstattung der Kontrollbehörden zu bewerten ist; denn nur wenn die Kapazitäten vorhanden sind, kann man auch mehr Kontrollen fordern.
Ich möchte noch ein Zitat von Landrat Fahmüller aus dem Landkreis Rottal-Inn anbringen. Er hat gesagt, der durch Biogasgülle verursachte schwere Zwischenfall sollte dazu führen, dass sich derartige Ereignisse nicht wiederholen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das sehen wir genauso. Deshalb bitten wir um Zustimmung zu unserem Antrag.
Noch ein Wort zu den anderen Anträgen, die gemeinsam mit unserem gestellt worden sind. Von der CSU kommt ein Berichtsantrag. Das ist okay, führt allerdings nicht sehr weit. Die FREIEN WÄHLER gehen schon ein bisschen weiter: Es soll evaluiert und dann berichtet werden. Dem können wir auch zustimmen. Der SPD-Antrag geht noch weiter. Immerhin werden Maßnahmen gefordert, aber ohne konkrete Angabe, welche. Gefordert werden auch Kontrollen und Optimierungen. Dem können wir genauso zustimmen.
Wir stimmen also allen anderen Anträgen zu und bitten darum, dass auch alle anderen unserem Antrag zustimmen.
(Vom Redner nicht autori- siert) Verehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir leben in einem Biogas-Boom: In den letzten zehn Jahren sind in Bayern 2.360 Biogasanlagen entstanden. Für die Landwirtschaft ist das eine enorme Bereicherung. Der Strukturwandel wurde dadurch gedämpft. Die Energiewende war heute schon Thema. Auch hierfür ist Biogas von höchster Bedeutung.
Gewässerverunreinigung ist unser Thema heute hier; das will ich gar nicht in Abrede stellen. An Ihrem kurzen Beitrag, Frau Steinberger, hat man deutlich gesehen, wie wichtig das Thema ist, aber der Bericht ist momentan mehr als ausreichend, auch dass Sie sich einmal informieren. Man kann sich zu Tode kontrollieren, und man kann auch eine ganze Branche totmachen.
Sie haben von der Eigenüberwachung gesprochen. Im Geflügelbereich haben wir das Thema gehabt. Sie haben recht. Aber wo gibt es im Biogasbereich eine Eigenüberwachung? Wenn eine Biogasanlage in Betrieb geht, dann wird sie vom TÜV, vom Landratsamt abgenommen, komplettes, volles System. Nirgends ist man so weit wie im Bereich der Biogasanlagen. Das muss man auch einmal ganz deutlich ansprechen.
Dann weiter: Wo sind die Ursachen? Auch hierzu gibt es eine ganz klare Aufstellung. 70 bis 80 % der Gewässerverunreinigungen erzielen wir leider – ich beto
ne: leider – im Bereich der Silage. Aber, ganz offen gesagt: Da sind Defizite vorhanden, da muss man nach vorn arbeiten, aber da ist es mit einer Kontrolle nicht getan. Wenn, dann müsste man alles mit einbeziehen. Silage ist in der Landwirtschaft üblich. Da muss man Milchviehbetriebe mit hineinnehmen, Bullenmastbetriebe, auch Schweinemastbetriebe. Ich will das zwar jetzt nicht schlechtreden, aber immer auf eine Branche negativ einzuwirken, das geht meiner Meinung nach deutlich zu weit.
Zu den Genehmigungsverfahren. Sie haben die Landratsämter angesprochen. Unsere Landratsämter: enorme Leistung! Ich bin selber Betreiber eine Biogasanlage.
- Das ist nicht negativ, Frau Steinberger. Ich habe jahrelang selber über eine BImSchG-Genehmigung – das höchste Verfahren, das es überhaupt gibt – mit den Behörden gemeinsam alles Erdenkliche ausgearbeitet und dann die Anlage errichtet, mit allen Kontrollsystemen. Auch hier muss man einmal ganz ehrlich sein: Der Bereich hat sich entwickelt. Sie haben es selber angesprochen. Wir sind schon deutlich besser als vor zehn Jahren. Man kann noch besser werden. Auch das gebe ich zu. Aber das muss sich entwickeln. Dazu braucht man einen Bericht, um relativ zeitnah festzustellen, wo Defizite vorhanden sind. Darauf läuft unser Antrag hinaus.
Zu den anderen Anträgen. Frau Steinberger, Ihr Antrag geht gar nicht. - Der Antrag der SPD ist noch relativ in Ordnung. – Zum Antrag der FREIEN WÄHLER muss ich leider wiederholen: Man kann Branchen zu Tode kontrollieren, man kann ganze Branchen kaputt machen. Das hat mit Umweltschutz, mit Gewässerschutz nichts zu tun. Noch einmal: Die Ursachen müssen behoben werden. Dann kommen wir dem Ziel deutlich näher.
Noch einmal zur Überwachung: Sie sagen, es werde nicht kontrolliert. Es ist Standard, dass der TÜV alle drei Jahre bestimmte Gewässerbereiche zeitnah kontrolliert. Das ist eine Selbstverständlichkeit und funktioniert nirgends so gut wie im Bereich der Biogasanlagen.
So leid es mir tut, gute Ansätze wären in den Anträgen vorhanden, aber sie sind nicht zielführend für die Landwirtschaft. Unser Antrag ist ganz klar: Ein Bericht, und aus dem Bericht muss man lernen. Vielleicht können wir dann gemeinsam feststellen, wo Lücken sind. Dann ist meine Fraktion auch gerne bereit, irgendwann mitzugehen, aber pauschal Vorwürfe in den Raum stellen – so kann man keine Politik ma
chen! Das habe ich in den zwei Jahren gelernt. Es ist schon gravierend, was hier manchmal im Bereich des Nicht-Möglichen gefordert wird. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank für den Redebeitrag. Einen Moment, bitte. Jetzt macht Frau Steinberger noch eine Zwischenbemerkung. Bitte sehr.
Herr Kollege Kreitmair, wir verurteilen hier nicht pauschal, wir wollen nur eine Überprüfung der bestehenden Situation. Aber Sie betreiben eine pauschale Abwiegelung, und das ist auch keine seriöse Politik.
Noch eine Frage hätte ich. Sie können ja nicht in Abrede stellen, dass es tatsächlich zu sehr vielen Unfällen gekommen ist. Im Rottal hat jede zweite Biogasanlage geleckt. Da können Sie doch jetzt nicht sagen: Da brauchen wir einen Bericht. Was soll in dem Bericht stehen? Eine Auflistung aller Zwischenfälle, die es gab? Da wäre doch genau unser Antrag zielführend: Wir machen ein Sonderkontrollprogramm; wir schauen einmal jede einzelne Biogasanlage an. Das ist eigentlich die Voraussetzung dafür, dass wir hier wirklich Entscheidungen treffen können. Mit Ihrem Bericht werden wir nicht weiterkommen.
(Vom Redner nicht autori- siert) Die meisten Unfälle passieren leider im Bereich des persönlichen Versagens und sind auf Bedienungsfehler zurückzuführen. Da hilft auch Kontrolle nicht.
Auch muss man abwägen, wie schwer die Unfälle sind. Wenn ich jetzt mein Wasserglas umwerfe, habe ich auch einen Schaden. Es gilt also, objektiv abzuwägen. Einen Fall wie den Ensdorfer Fall oder Fälle wie in Niederbayern darf es nicht geben. Darüber brauchen wir gar nicht zu reden. Die muss man vermeiden. Da bin ich ganz bei Ihnen. Aber aus nichts etwas herbeizuzaubern, das geht nicht.
Erkennen, Abhilfe schaffen und Biogas und Ähnliches noch mehr forcieren – dann kommen wir der Sache deutlich näher, auch im Sinne der Energiewende. Das muss man auch deutlich sagen. Die wollen wir doch alle gemeinsam.