Ein weiterer Punkt im Antrag ist die Kündigungsfrist. Momentan sind die Dispokredite von den meisten Banken jederzeit fristlos kündbar. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist eine Zumutung für die Menschen, die gezwungen worden sind, den Kredit in Anspruch zu nehmen. Es ist also nur recht und billig, wenn der Gesetzgeber eine Mindestfrist festlegt. Es ist heute davon die Rede gewesen, dass der Bundesjustizminister einen Referentenentwurf vorgelegt hat. Wenn dieser Referentenentwurf unserem Wunsch nicht entspricht, müssen wir nicht die gleiche Meinung vertreten. Im Gegenteil, für uns müsste das ein Ansporn sein.
Lieber Kollege Beißwenger, Sie setzen auf Transparenz und Wettbewerb. Aber in der Vergangenheit haben wir gesehen, dass das nicht reicht. Auch eine aufklärende Internetseite führt überhaupt nicht in die richtige Richtung. Stellen Sie sich einmal vor, ich möchte meinen Dispokredit erhöhen, gehe auf eine Internetseite und schaue, wo ich den niedrigsten Zinssatz bekomme. Das geht doch an der Realität vollkommen vorbei. Sie sagen, der Staat soll nur dann eingreifen, wenn sich Verbraucherinnen und Verbraucher nicht selber helfen können. Genau das ist hier der Fall. Hier müsste der Staat eingreifen und den Menschen helfen, damit sie nicht abgezockt werden.
Wir unterstützen auf alle Fälle den Antrag der SPDFraktion und würden auch der Ministerin gern Rückenwind nach Berlin mitgeben, wenn Sie unseren Antrag bzw. den der SPD-Fraktion unterstützen möchten. Sie sind genau richtig.
Danke schön, Frau Steinberger. Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist damit geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung. Hier ist namentliche Abstimmung beantragt. Der federführende Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz empfiehlt die Ablehnung des Antrags. Sind Sie mit drei Minuten Abstimmungszeit einverstanden? – Gut. Die Urnen sind bereitgestellt. Ich eröffne die Abstimmung. – Noch eine knappe Minute.
Ich gebe jetzt das Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Bause, Hartmann, Schulze und anderer und Fraktion (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) betreffend "Opfer von Diskriminierung und rechtsextremer, rassistischer und antisemitischer Gewalt unterstützen I – Einrichtung einer Bayerischen Antidiskriminierungsstelle", Drucksache 17/5815, bekannt: Mit Ja haben 42, mit Nein 72 Kolleginnen und Kollegen gestimmt. Stimmenthaltungen: 10. Damit ist dieser Antrag abgelehnt.
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Martin Güll, Dr. Simone Strohmayr u. a. und Fraktion (SPD) Grundschulabitur endlich abschaffen Übertrittsverfahren neu regeln (Drs. 17/6437)
Ich eröffne die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt nach der Geschäftsordnung 24 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Erster Redner ist der Kollege Güll. Bitte schön, Herr Güll.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Welche Überraschung – ausgerechnet heute, da dieser Antrag im Plenum behandelt wird, veröffentlicht das Kultusministerium die sechste Online-Erhebung zum Übertrittsverfahren und stellt fest:
Das Verfahren, nach dem in Bayern die Eltern zusammen mit ihren Kindern über den Schulbesuch nach der 4. Klasse entscheiden, findet eine hohe Akzeptanz.
Insbesondere werden die umfassenden Informationsangebote und die Erstellung einer Übertrittsempfehlung für alle Kinder von der großen Mehrheit der Elternvertreter und Lehrkräfte begrüßt.
Gut zwei Drittel der Pädagogen und Eltern halten die Ausstellung einer Übertrittsempfehlung für alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4 für sinnvoll bzw. sehr sinnvoll.
Die Richtzahl für schriftliche Leistungsnachweise… halten rund zwei Drittel der Pädagogen und Eltern für machbar.
"Machbar" heißt nicht, dass die Leistungsnachweise sinnvoll sind. "Machbar" heißt auch nicht, dass sie nicht belastend sind.
Die grundsätzlichen Fragen hat das Kultusministerium den Eltern und den Lehrern also nicht gestellt. Diese
hätten lauten müssen: Wie sinnvoll ist das Übertrittsverfahren? Wie belastend ist das Übertrittsverfahren? – Diese Fragen wurden nicht gestellt.
Von einer Fachfrau – die neue Präsidentin des Bayerischen Lehrer- und Lehrerinnenverbandes Simone Fleischmann ist sicherlich eine Fachfrau – hört sich das anders an. Sie schreibt nämlich:
Wer sich aber unter Druck fühlt, behält den Stoff nicht nur schlecht … Er bleibt auch bei Prüfungen hinter seinen Möglichkeiten zurück.
Angst und Lernen schließen sich aus. Wer Angst hat, lernt nicht mit Freude, was eine Voraussetzung für gelingende Lernprozesse ist.
Wir schließen uns Simone Fleischmann insoweit an und werden in unserer Auffassung durch diverse Studien bestätigt. Ich gehe nur kursorisch auf einige wenige ein.
Laut der von der Konrad-Adenauer-Stiftung in Auftrag gegebenen Studie "Eltern – Lehrer – Schulerfolg" belastet Schulstress in immer stärkerem Maße Familien. Die Mütter sehen sich demnach als Hilfslehrer.
In einer Studie des Deutschen Kinderschutzbundes heißt es: Der Übertritt nach der 4. Klasse erzeugt bei vielen Kindern Stress. Je höher die Jahrgangsstufe, umso größer ist die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die Druck empfinden. Ein Drittel der Zweitklässler und der Drittklässler empfindet Stress, ein Viertel sogar sehr großen Stress. Das hat eine Umfrage unter 5.000 Grundschülern ergeben.
Erst jüngst hat sich Professor Heinz Reinders von der Universität Würzburg mit seinem Team zu Wort gemeldet. Die Forscher haben "alarmierende Signale" festgestellt und dazu ausgeführt: "Die Ungewissheit über die Schulzuweisung kann bei Kindern massiven Stress auslösen." Diese Studie nimmt auf Umfragen in Bayern und Hessen Bezug. Das ist deshalb interessant, weil in Bayern als einem der wenigen Bundesländer die Entscheidung über die Schulart, die das Kind nach der 4. Klasse besucht, noch verbindlich auf der Grundlage der Noten getroffen wird, das heißt, der Lehrer spielt hier insoweit noch eine große Rolle. In Hessen dagegen gilt das Elternwahlrecht. Die Forscher sagen: Da die Entscheidung in der 4. Klasse sehr entscheidend für den Lebensweg der Kinder ist, führt dies zu einer erheblichen Stressbelastung führt. Ich zitiere:
Mit diesen dramatischen Ergebnissen haben wir … nicht gerechnet. Insbesondere die Stresswerte für Kinder mit verbindlichen Schulart-Zuweisungen
Fast jeder zweite Schüler empfindet erhöhten Stress. In Hessen, wo der Elternwille zählt, sind es dagegen nur 25 %.
Was besonders schlimm ist: Laut Erkenntnissen der Forscher ist bei 16 % der Viertklässler sogar das Kindeswohl gefährdet, und das speziell in der Risikogruppe der Schüler, die den Notendurchschnitt von 2,66 gerade so nicht schaffen, also Angst haben, auf der Mittelschule zu landen.
Jetzt komme ich zu dem Antragsinhalt. Es ist wichtig, dass wir uns noch einmal anschauen, wie dieses Verfahren abläuft. Wir haben unseren Antrag bewusst so gehalten, dass er darauf zielt, die Erfahrungen, die wir mit dem bekannten bayerischen Modell in den letzten Jahren gesammelt haben, zu evaluieren. Auf der Grundlage des Evaluationsergebnisses können wir darüber nachdenken, ob dieses Verfahren sinnvoll ist und weitergeführt werden kann. Wir fordern in unserem Antrag, von der reinen Notenzuweisung wegzukommen. Stattdessen wollen wir wertschätzende Entwicklungsgespräche und intensive, individuelle Beratung der Eltern in den Vordergrund stellen, weil wir wissen, dass dann die Beratung auch effektiver ist.
Ich weiß, dass Sie jetzt einwenden werden, dass das Verfahren dann immer noch ungerecht sei beziehungsweise dass auch die alleinige Berücksichtigung des Elternwillens zu Ungerechtigkeiten führe. Das mag sein. Insoweit gibt die Wissenschaft durchaus
unterschiedliche Antworten. Aber wenigstens wäre dieses Verfahren nicht so belastend. Es ist sehr wichtig, diesen Aspekt in den Blick zu nehmen. Ein in jeder Hinsicht gerechtes Übertrittsverfahren wird es nicht geben; das ist auch mir klar. Ich halte es dann mit dem Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung, das die Lösung in längerem gemeinsamen Lernen sieht. Denn, so werden die Wissenschaftler zitiert: