Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Worum geht es? – Der EZB-Leitzins liegt seit vielen Jahren dauerhaft bei unter 1 %, derzeit bei 0,05 %. Den Bürgern ist nicht zu vermitteln, dass sie für ihr Geld im Schnitt weniger als 1 % erhalten, wenn sie es auf einem Sparkonto bei einer Sparkasse, einer Volksbank oder einer anderen Bank anlegen, während sie bei einer Kontoüberziehung Zinsen zahlen, bei denen einem das Wort Wucher in den Sinn kommt. Der aktuell geduldete Überziehungskredit liegt etwa bei der Volksbank bei 17,4 %; der Dispokredit bei der Sparkasse liegt bei 11,7 %. Das sind nur Beispiele. Etliche Banken gehen mit ihren Zinssätzen deutlich nach oben; ein paar wenige bleiben darunter.
Wer ist wirklich betroffen? – Nicht die Leute, die genügend Geld haben. Die brauchen Überziehungskredite in der Regel gar nicht, und wenn doch, machen sie ihnen nichts aus. Wirklich betroffen sind die sogenannten kleinen Leute. Da kommt mal eine Rentenzahlung zu spät, oder die Jobagentur zahlt ein paar Euro zu spät;
(Zuruf der Abgeordneten Ingrid Heckner (CSU) – Volkmar Halbleib (SPD): Erst mal zuhören! – Glocke der Präsidentin)
eine große Rechnung muss schnell beglichen werden: Und dann sind die Leute sofort in einer Notlage. Bei Kurzzeitdarlehen mögen die Zinsen nicht so viel ausmachen, aber bei dieser Höhe sind schnell einmal zehn Euro beisammen. Zwei Millionen Menschen in Deutschland leben in relativer Armut. Viele von ihnen brauchen unbedingt ein Konto. Sie können nicht einfach sagen: Jetzt verzichte ich halt auf mein Konto; sondern sie brauchen es. Für sie sind zehn Euro verdammt viel Geld. Diese Leute haben keine Lobby. Wir Abgeordnete bekommen die schönsten Broschüren
und Einladungen. Dort wird uns Politikern immer klargemacht, was wir tun sollen; aber die unorganisierte große Gruppe der Armen und finanziell Abgehängten in der Gesellschaft ist dort nicht dabei. Die Lobbyarbeit müssen wir für sie übernehmen.
Aus Zeitgründen nehme ich ausdrücklich Bezug auf die Antragsbegründung. Ich wiederhole sie zwar nicht, nenne Ihnen aber ein paar Fakten, die ausschlaggebend dafür sind, dass man handeln muss. Bei Dispokrediten ist das Ausfallrisiko bei den Banken sehr niedrig; es liegt bei unter einem Prozent, genauer bei 0,2 %. Aufgrund des automatisierten Kreditabwicklungsverfahrens entsteht kaum Aufwand. Der Verzugszinssatz bei Geldschulden liegt laut BGB fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz und ist damit schon relativ hoch; im Verhältnis zu jenen Zinsen aber ist er noch niedrig. Volkswirtschaftlich geht es um Einsparungen von zwei Milliarden Euro bei den Verbrauchern. Dieses Geld fließt dann übrigens direkt in den Konsum.
Es geht nicht nur um dieses Thema allein. Aber es zeigt beispielhaft, dass man in einer politisch zu verantwortenden sozialen Marktwirtschaft, die die Bezeichnung sozial auch verdient, politisch eingreifen und den Markt zügeln muss, wenn die Verhältnisse so auseinanderfallen. Das heißt, wenn die Privatleute, die einen Vertrag mit einer Bank schließen, keine gleich starken Partner sind, wovon man im BGB über die Privatautonomie eigentlich ausgeht, dann muss eingegriffen werden.
Dann kommt die Politik ins Spiel. Ich habe schon im Mai 2014 eine Schriftliche Anfrage gestellt. Frau Ministerin Scharf, Ihr Amtsvorgänger, der damalige Minister Marcel Huber, hat angegeben, er habe bei der 10. Verbraucherschutzministerkonferenz im Mai 2014 mit bayerischer Stimme für eine gesetzliche Deckelung gestimmt, sollten die Banken die Zinssätze für Dispo- und Überziehungskredite nicht innerhalb von sechs Monaten flächendeckend korrigieren. Das war im Mai 2014. Im November 2014 waren die Zinsen noch genauso oder nahezu genauso hoch wie vorher.
Jetzt kommt es auf Sie an, Frau Ministerin; Sie sollen Rückgrat zeigen und den Sprechzettel, den Sie vielleicht schon vor sich liegen haben, weglegen und nachdenken, was da geschehen ist. Natürlich hat man in der Großen Koalition in Berlin diese Debatte geführt. Man hat nur einen halbherzigen Kompromiss gefunden; man hat eigentlich nur die Veröffentlichungspflicht eingeführt, aber die Deckelung ist unterblieben. Der Staatssekretär im Justizministerium in Berlin hat mir gesagt, es ist wegen CDU und CSU un
terblieben, sie wollten nur die Veröffentlichung, aber nicht die Deckelung. Das steht im Widerspruch zu dem, was Marcel Huber in der Antwort an mich gefordert hat. Er hat gesagt: Wenn die nach einem halben Jahr nichts machen, wollen wir die Deckelung. Der heutige Kompromiss in Berlin hilft den kleinen Leuten nicht. Wir sollten uns dafür aussprechen, noch eine Initiative aus Bayern zu starten. Dann hat sie in Berlin eine Mehrheit. Es liegt also an Ihnen.
Stimmen Sie also einmal für die Leute, die nicht zu Ihnen kommen, die keine Lobby haben. Stimmen Sie einmal für die kleinen Leute, für die wir alle aber auch Verantwortung tragen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen! Mit dem Antrag der SPD wird die Staatsregierung aufgefordert, sich auf Bundesebene und im Bundesrat dafür einzusetzen, erstens dass die Obergrenze des Dispozinssatzes durch einen Zuschlag von sieben Prozentpunkten auf den aktuellen Leitzins der Europäischen Zentralbank gesetzlich festgelegt wird, und zweitens dass der Bundesgesetzgeber eine Kündigungsfrist von einem Monat für Dispositionskredite festlegt. Der Antrag wurde sowohl im federführenden Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz als auch im mitberatenden Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen abgelehnt.
Die Bundesregierung hat kürzlich einen Referentenentwurf vorgelegt, der auch Regelungen zu Dispositionskrediten enthält. Er wurde namentlich von Ihrem Parteifreund Maas vorgelegt, liebe Kollegen von der SPD. In diesem Entwurf ist eine Deckelung der Dispozinsen nicht vorgesehen.
Stattdessen sollen die Banken verpflichtet werden, Kunden, die den Dispokredit übermäßig nutzen, eine persönliche Beratung anzubieten, und zwar erstens über ihre finanzielle Situation und zweitens über günstigere Umschuldungsmöglichkeiten; denn für eine mittel- oder langfristige Finanzierung ist der Dispo nicht da. Das Schöne am Dispokredit ist doch, dass er so einfach und bequem ist und das Leben leichter macht.
Genau das lassen sich die Banken aber bezahlen. Grundsätzlich ist es nicht verwerflich, dass man für eine Dienstleistung etwas bezahlen muss.
Dass die Guthabenzinsen und die Zinsen für die Nutzung des Dispokredits mittlerweile aber in einem erheblichen Missverhältnis zueinander stehen, ist natürlich bekannt. Es ist sehr wohl auch in unserem Sinne, eine Senkung der Dispozinsen zu erreichen. In diesem Zusammenhang wurde bereits die Möglichkeit einer gesetzlichen Deckelung erörtert. Seitens des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz wird das nicht endgültig ausgeschlossen. Vergleichend will ich hier nur die Pressemitteilung von Staatsminister Dr. Marcel Huber, damals noch Staatsminister für Umwelt und Verbraucherschutz, vom 27. April 2014 anführen:
Bei der Höhe der Dispozinsen sind die Banken in der Pflicht, maßvoll zu agieren. Zur Senkung der Dispozinsen setzen wir auf Wettbewerb. Um den Wettbewerb zu stärken, ist mehr Transparenz bei den Dispozinsen notwendig.
Genau diese Transparenz und Vergleichbarkeit der am Markt verfügbaren Dispokreditangebote brauchen wir, auch um den Wettbewerb der Banken untereinander zu stärken. Zielführend hierfür wäre die Einrichtung einer Vergleichsinternetseite, auf der die verschiedenen Zinssätze gegenübergestellt werden.
Die sogenannte Zahlungskontenrichtlinie der EU enthält bereits entsprechende Vorgaben und muss bis September 2016 umgesetzt werden. Zum jetzigen Zeitpunkt sollten wir daher von einer gesetzlichen Deckelung absehen und stattdessen darauf hinwirken, dass die Vorgaben der Richtlinien rasch umgesetzt werden. Was die Beratungspflicht betrifft, setzt sich das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz für Optimierung ein. Hier sollte die Möglichkeit erwogen werden, die mit Aufwand verbundenen Beratungspflichten erst ab einem bestimmten Zinssatz greifen zu lassen. Das gibt den Banken die Möglichkeit, den Aufwand zu vermeiden, indem sie die Dispozinsen vorsorglich senken und zugleich die Belastung für den Verbraucher verringern.
Im Antrag wurde eine Kündigungsfrist von einem Monat für Dispositionskredite gefordert. Hier sind Kollisionen mit europarechtlichen Vorgaben nicht auszuschließen. Es ist zu beachten, dass die den Regelungen zu Krediten mit Überziehungsmöglichkeiten zugrunde liegende Verbraucherkreditrichtlinie die Möglichkeit einer Rückzahlung nach Aufforderung vorsieht und hieran bestimmte Erleichterungen, bei
In der Sache selbst besteht kein grundsätzliches Bedenken gegen die Nummer zwei des Antrags. Die anvisierte Kündigungsfrist von einem Monat bei Dispokrediten ist aus Verbrauchersicht nicht nachteilig und könnte grundsätzlich den Schutz vor zu kurzfristigen Rückzahlungsverpflichtungen stärken. Gleichwohl wird aber der Bedarf für eine solche Frist als eher gering bewertet, da der Verbraucher hier bereits durch allgemeine vertragsrechtliche Grundsätze vor unzumutbaren Kündigungen geschützt wird.
Im Umweltausschuss haben wir die SPD-Fraktion gebeten, Nummer 1 des Antrags zu streichen und für Nummer 2 eine Umformulierung in einen Prüfauftrag an den Bundesgesetzgeber vorzunehmen. Dann hätten wir zustimmen können. Bei der Behandlung des Antrags im Umweltausschuss hat die SPD der Umformulierung widersprochen. Somit haben wir den Antrag abgelehnt. Wir dürfen den Staat nicht als ständigen Regelsetzer für den Markt in die Pflicht nehmen.
Wo der Verbraucher sich nicht selbst schützen kann oder überfordert ist, muss der Staat Schutz und Vorsorge bieten. Das ist aber hier nicht der Fall. Wichtig ist die Vergleichbarkeit; der Verbraucher muss auswählen können. Wir können nicht alles zu Tode regulieren. Gerade die Nachfrage des Verbrauchers spielt doch hier eine wichtige Rolle. Deshalb lehnen wir den Antrag ab.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Aktuell zahlt ein Verbraucher – wir haben es gehört – für Kredite in Höhe von circa 10.000 Euro etwa 4 % Zinsen. Aber der Überziehungszins für das Girokonto liegt, wie wir auch gehört haben, immer noch bei weit über 10 %. Jetzt könnte man natürlich fragen, warum das so ist und warum der Unterschied so groß ist. Die Antwort ist ganz einfach: weil das für die Banken ganz leicht funktioniert.
Wenn es um größere Kreditaufnahmen geht, erkundigen sich die Verbraucher und vergleichen ganz bewusst viele Angebote. Was am wirtschaftlichsten ist, wird genommen. Aber viele Leute vernachlässigen ein bisschen den Dispokredit, um den es jetzt geht. Der Anspruch an den Dispokredit wird immer größer, weil
das Geld hier und da etwas später kommt. Dann kommt man kurzfristig in höhere Beträge, und dann wird einfach der Überziehungszins fällig. Genau über diesen Zinssatz sprechen wir heute.
Der Zinssatz steht meistens klein gedruckt in den AGB, die viele Leute überlesen. Mittlerweile kennen wir auch die Technik, dass einfach ein Häkchen gesetzt wird – AGB akzeptiert –, ohne dass man sich mit dem Kleingedruckten näher befasst. Die bewusste Entscheidung, ob ein Kredit zu ungünstigen Konditionen aufgenommen werden soll, wird dann ein Problem. Mit diesen Summen verdienen unsere Banken, unsere Sparkassen und die übrigen Kreditinstitute viel Geld.
Auf den Punkt gebracht, könnte man sagen: Die Banken zahlen den Anlegern Minizinsen, und an Dispozinsen verlangen sie bis zum Zehnfachen, wie wir schon ein paar Mal gehört haben. Aber wir haben auch gehört, dass sich die Verbraucherschutzminister der Länder schon mit diesem Thema auseinandergesetzt haben. Sie haben natürlich erkannt, dass das ein Problem ist. Das Ergebnis war, dass sich die Verbraucherschutzministerkonferenz im Mai 2014 für eine Deckelung der Zinssätze ausgesprochen hat.
Der Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz war federführend. Wir haben natürlich Kontakt mit den Verbraucherschutzzentralen. Der Bundesverband hat die Empfehlung herausgegeben, dass der Zinssatz nicht um mehr als 7 % über dem Leitzins liegen sollte. Selbst bei diesem Zinssatz würden unsere Banker nicht verhungern.
Allerdings hat man sich vonseiten der Ministerien darauf verlassen – wir haben das vom Kollegen gehört –, dass das der Markt früher oder später selbst regeln wird. Das hat er aber nicht getan, und der Markt wird es auch nicht regeln, weil die Banken, die mit diesen Zinsen viel Geld verdienen, die Zinsen nicht senken werden. Aus unserer Sicht ist es daher nötig, dass wir eine gesetzliche Begrenzung des Zinssatzes vorantreiben.
Wir FREIEN WÄHLER unterstützen den Antrag hier im Plenum genauso wie zuvor in den Ausschüssen, weil wir finden, dass er in die richtige Richtung geht. Gibt es eine Alternative zu diesem Antrag? - Aus unserer Sicht nicht. Die Banken sind nicht gewillt – das ist ja klar, weil sie damit Geld verdienen –, den Zinssatz freiwillig zu ändern, anzupassen oder zu senken. Also wird er übermäßig hoch bleiben.
Viele Verbraucher stecken dann – wir haben es schon gehört – in der Schuldenfalle. Wir sprechen zum Teil nur von kleineren Beträgen; aber auch Kleinvieh macht Mist. Der Ausweg aus der Schuldenfalle wird
immer schwieriger. Aus Sicht der FREIEN WÄHLER müssen wir da einen Riegel vorschieben. Deswegen stimmen wir dem SPD-Antrag zu. Wir würden uns natürlich freuen, wenn der Antrag im Plenum eine Mehrheit finden würde.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Thema Dispokredite steht heute zu Recht auf der Tagesordnung. Schon im Mai 2014 – wir haben es heute schon einmal gehört – hat sich die Verbraucherschutzministerkonferenz für eine gesetzliche Deckelung von Dispokreditzinsen auf Basis eines marktabhängigen Referenzzinssatzes ausgesprochen, es sei denn, die Banken würden das selber regeln. Dieser Meinung hat sich der damalige bayerische Verbraucherschutzminister ausdrücklich angeschlossen, und ich hoffe, Frau Scharf, dass Sie Ihrem Vorgänger hier nachfolgen.
Nachdem die Banken nicht von selbst aktiv geworden sind, sind wir der Meinung, dass der Gesetzgeber tätig werden soll. Man muss es sich einmal vor Augen führen: Der durchschnittliche Dispozins beträgt derzeit – zumindest nach unseren Unterlagen – 10,5 %, der Leitzins nahezu 0 %. Liebe Kolleginnen und Kollegen, diese Spanne ist nicht gerechtfertigt und ist unsozial.
Für die Verbraucherinnen und Verbraucher wäre eine Deckelung dieses Zinses sehr vorteilhaft. Es gibt eine Modellrechnung: Wenn der Zins 5 % betragen würde, könnten sie etwa 2 Milliarden Euro im Jahr einsparen. Das heißt, dass diese Summe für die Menschen, also auch für den Konsum, zur Verfügung steht und dadurch die Binnennachfrage stärkt. Das wollen wir ja eigentlich alle.
Ein weiterer Punkt im Antrag ist die Kündigungsfrist. Momentan sind die Dispokredite von den meisten Banken jederzeit fristlos kündbar. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist eine Zumutung für die Menschen, die gezwungen worden sind, den Kredit in Anspruch zu nehmen. Es ist also nur recht und billig, wenn der Gesetzgeber eine Mindestfrist festlegt. Es ist heute davon die Rede gewesen, dass der Bundesjustizminister einen Referentenentwurf vorgelegt hat. Wenn dieser Referentenentwurf unserem Wunsch nicht entspricht, müssen wir nicht die gleiche Meinung vertreten. Im Gegenteil, für uns müsste das ein Ansporn sein.