Protokoll der Sitzung vom 08.07.2015

Ebenfalls bei der LKS sind die regionalen Beratungsstellen gegen Rechtsextremismus angesiedelt. Auch das sind dezentrale regionale Anlaufstellen, die vor Ort unterstützen. Betreuung durch geschulte Mitarbeiter gibt es darüber hinaus auch bei den Opferstellen des Weißen Rings, der mit seinen Außenstellen in beinahe jedem Landkreis vertreten ist. Wir haben damit genau das, was vorhin gefordert wurde, ein niederschwelliges Angebot vor Ort, erste Anlaufstellen, die Menschen helfen können. Darüber hinaus haben wir die Stiftung Opferhilfe Bayern, die weiterhilft. Wir haben die Regionalstellen des Zentrums Bayern Familie und Soziales, die für den Vollzug des Opferentschädigungsgesetzes zuständig sind. Auch dort wird beraten und informiert. Darüber hinaus wird 2015 die Opferberatung dahin gehend ausgebaut, dass ein

weiterer gemeinnütziger Verein gegründet wird, der auch aus staatlichen Mitteln finanziert wird. Ebenso sind die Mittel für die Opferberatung bereits 2015 angehoben worden.

Fazit: Für die Beratung von Opfern rechtsextremer, rassistischer oder antisemitischer Gewalt bestehen bereits sehr gute Strukturen. Es sind Beratungsstellen vorhanden, eine weitere Beratungsstelle ist aus diesem Grund nicht notwendig. Der Antrag ist daher abzulehnen.

Der dritte Antrag beschäftigt sich mit einem geforderten Beitritt zur "Koalition gegen Diskriminierung". Wir werden auch diesen Antrag ablehnen. Der Freistaat Bayern hat, wie bereits aufgezeigt, zahlreiche Maßnahmen gegen Diskriminierung ergriffen. Ein konkreter Sinn und Nutzen dieser Koalition ist darüber hinaus nicht ersichtlich. Ein Beitritt wäre vielmehr eine bloße Absichtserklärung; denn es sind genau keine konkreten Forderungen und Verpflichtungen damit verbunden. Der Schutz vor Diskriminierung ist heute schon zentrale politische Aufgabe und eine Querschnittsaufgabe, die von allen staatlichen Stellen erledigt werden muss. Der Beitritt zur Koalition würde somit den Diskriminierungsschutz nicht weiter verbessern. Mir sind dabei konkrete Maßnahmen, wie wir sie in Bayern ergriffen haben, deutlich lieber.

Abschließend möchte ich zusammenfassen: Wir lehnen alle drei Anträge ab, weil sie keine Verbesserungen bringen. Vielmehr würden dadurch unnötige Doppelstrukturen geschaffen. Der Diskriminierungsschutz ist Aufgabe aller staatlichen Einrichtungen. Er fängt bereits in den Schulen an, wo in den Lehrplänen die Aufklärung über Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus enthalten ist. Die Schüler werden dort entsprechend unterrichtet und aufgeklärt. Bayern ist mit seinem Diskriminierungsschutz bereits jetzt gut aufgestellt. Die in den Anträgen enthaltenen Maßnahmen sind nicht notwendig und auch nicht sinnvoll.

(Beifall bei der CSU)

Vielen Dank, Herr Kollege Westphal. Bitte bleiben Sie noch. Wir haben noch eine Zwischenbemerkung von der Kollegin Schulze. Bevor ich ihr aber das Wort erteile, gebe ich bekannt, dass die CSU namentliche Abstimmung zum Tagesordnungspunkt 8 – das ist der erste Antrag – beantragt hat. Bitte schön, Frau Schulze.

Herr Kollege Westphal, es tut mir leid, aber Ihre Argumente sind wirklich nicht schlüssig. Ich möchte es kurz an zwei Beispielen deutlich machen. Zum einen sagen Sie, bei den MitteStudien würden einem Drittel der Bayerinnen und Bayern ausländerfeindliche Tendenzen nachgewie

sen. Auf der anderen Seite picken Sie heraus, dass die Zustimmung zur Demokratie so hoch sei und deswegen diese Aussage nicht passe. Deswegen müssten Sie die Studie per se kritisieren. Sie können nicht die Teile herauspicken, die Ihrem Weltbild besonders gut entsprechen. So macht es argumentativ überhaupt keinen Sinn. Das nur als kleiner Tipp am Rande.

Der zweite Punkt, den ich kurz ansprechen wollte: Sie reden davon, dass die Opferberatung in Bayern so super finanziert und toll ausgestattet sei. Da würde ich Ihnen wirklich empfehlen, sich mit den Menschen, die in der Opferhilfe arbeiten, zu unterhalten, damit Sie sehen, dass die am Limit arbeiten und zusätzlich viel Herzblut und ehrenamtliches Engagement reinstecken; denn sonst würde es überhaupt nicht funktionieren.

Ich nenne Ihnen einmal kurz eine Zahl: Die Landeshauptstadt München hat 240.875 Euro für die Opferberatungsstellen in freier Trägerschaft nur in München ausgegeben. Die Landeshauptstadt gibt nur für die Opferstellen in ihrem Stadtgebiet so viel Geld aus. Was macht der Freistaat Bayern? Wie Sie richtig gesagt haben, schießt er 80.000 Euro dazu. Ich glaube, Ihnen ist klar, dass Bayern größer ist als München und dass in Bayern mehr Menschen leben, die Hilfe und Unterstützung benötigen. Argumentativ ist es daher auch nicht schlüssig, wenn Sie meinen, die Finanzierung durch den Freistaat Bayern wäre super, und da müsse man nicht noch nachjustieren. Vor allem muss man feststellen, dass nach den Zahlen, die aus dem Innenministerium Monat für Monat kommen, rassistische Gewalt und Gewalt von rechts zunehmen. Da kann man doch nicht einfach wegschauen und nichts unternehmen.

Danke schön, Frau Schulze. - Bitte schön, Herr Westphal.

Frau Kollegin, ich darf gleich zur ersten Anmerkung Stellung nehmen. Auch Sie sollten nicht nur das aus der Studie herauspicken, was für Sie positiv ist. An den Mitte-Studien wurde kritisiert, dass sie an eklatanten methodischen Schwächen, an fehlender Repräsentativität und fehlender Vergleichbarkeit litten; die Studien seien inhaltlich, methodisch und in der statistischen Auswertung äußerst fragwürdig; aufgrund der aufgezählten Items, die zum Teil keineswegs eine rechtsextreme Einstellung messen, ergäben sich bei einzelnen Teilskalen, insbesondere beim Chauvinismus und in der Ausländerfeindlichkeit, zwangsläufig hohe Zustimmungswerte. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass es insgesamt drei Fassungen dieser Studien gibt. Auch Sie von der Fraktion der GRÜNEN haben sich offen

sichtlich die herausgepickt, die für Sie am günstigsten ist.

Hinsichtlich der Struktur der Beratungseinrichtungen in Bayern ist darauf hinzuweisen, dass – ich habe sie aufgezählt – wir ein sehr breites Feld haben und dass wir regional und vor Ort tätig sind. Das war genau das, was Sie fordern. Damit sind wir auch hier sehr gut aufgestellt.

(Beifall bei der CSU)

Vielen Dank, Herr Westphal. Der nächste Redner schreibt noch. Es ist der Kollege Ritter. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich auf die einzelnen Anträge eingehe, möchte ich zur Debatte über die Mitte-Studien ein paar Anmerkungen machen. Die Kritik an der Qualität der Mitte-Studien, die Sie gerade gebracht haben, stammt vom Haus- und Hofpolitologen der Bayerischen Landeszentrale für politische Bildungsarbeit, von Herrn Professor Schroeder, der auch sehr intensiv an der Landeszentrale verdient. Dieses Zitat kann so nicht gelten, weil es eine ganze Reihe von anderen Gutachten und auch Studien gibt, die die Mitte-Studien bestätigen.

(Josef Zellmeier (CSU): Lauter linkslastige Studien!)

- Es gibt überhaupt keine linkslastigen Studien. Alle Studien sind von ganz normalen renommierten Universitätseinrichtungen gemacht worden. Diese Universitätseinrichtungen sind der Freiheit der Lehre und selbstverständlich auch den Grundwerten der Verfassung verpflichtet. Das müssten Sie schon wissen.

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

Es gibt eine ganze Reihe von Studien, die genau dasselbe belegen wie die Mitte-Studien. Wir haben uns im Übrigen erst vor Kurzem im Verfassungsausschuss darauf eingelassen, einmal all diese Studien beiseitezulegen. Die SPD hat einen Antrag eingebracht, dass der Freistaat Bayern, nachdem Sie das, was in diesen Studien herauskommt, immer negieren, eine eigene Studie in Auftrag gibt. Dann könnte man überprüfen, ob das tatsächlich so ist, wie Sie immer behaupten, dass es in Bayern nie ein Problem mit Diskriminierung gegeben hat, das nennenswert ist, nie eines gegeben hat mit Antisemitismus, mit Rassismus oder mit Rechtsradikalen.

Wir hatten hier im Plenarsaal erst kürzlich eine Debatte über einen Antrag der SPD. Dabei ging es um eine

etwas andere Geschichte, aber auch dabei war die Botschaft, die von Ihnen gekommen ist, weitgehend: Das ganze Thema interessiert uns erst dann, wenn es strafrechtlich relevant oder aggressiv verfassungsfeindlich wird. Das kann es natürlich nicht sein, Kolleginnen und Kollegen. Wir müssen uns um gesellschaftliche Probleme wie Diskriminierung und Rassismus natürlich auch kaum kümmern, wenn sie noch nicht strafrechtlich relevant sind. In diese Richtung geht ein Teil der Anträge, die wir hier unterstützen werden und wollen.

Demokratie heißt nicht nur, formale Rechte zuzugestehen, sondern auch dafür zu sorgen, dass diese Rechte im tagtäglichen Leben der Menschen hier in diesem Land erfüllt werden. Diskriminierung aufgrund von sexueller Orientierung und Identität, aufgrund des Geschlechts, der Hautfarbe, der Herkunft oder einer Behinderung ist allgegenwärtig. Das wissen wir. Das war eine Debatte, die am Ende auf Bundesebene dazu geführt hat, dass im Jahr 2006 das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und in der Folge die Antidiskriminierungsstelle des Bundes beschlossen worden sind. Alleine die Tatsache, dass Länder und Kommunen mit ähnlichen Angeboten nachziehen, zeigt schon, dass diese Angebote dringend notwendig sind. Dies gilt für die Beratung und Information, aber auch Hilfe, gegen Diskriminierung gegebenenfalls auch rechtlich vorzugehen und Untersuchungen anzustellen, warum Menschen in welchen Situationen diskriminiert werden. Der Bedarf ist groß und existiert auch in Bayern. Wir brauchen auch in Bayern eine solche Anlaufstelle für die Betroffenen. Viele Menschen erfahren Diskriminierung nicht nur einmal, sondern kontinuierlich ihr ganzes Leben hindurch. Diskriminierung macht körperlich und seelisch krank. Dessen müssen wir uns bewusst werden. Wir begrüßen daher die Forderung der GRÜNEN hier auf Schaffung einer eigenständigen bayerischen Diskriminierungsstelle und werden sie von unserer Seite unterstützen.

Es gibt alltägliche und unterschwellige Diskriminierung, die oft nicht bewusst erfolgt. Es gibt die harte Diskriminierung, zum Beispiel im Beruf, wenn Menschen aufgrund ihrer Herkunft oder ihres Geschlechts bestimmte Dinge nicht zugetraut werden und sie beispielsweise bestimmte Jobs nicht bekommen, und es gibt eine hoch aggressive Diskriminierung, eine aggressive Ausgrenzung, eine offene Entwertung. Nicht selten ist diese mit der Ausübung psychischer und physischer Gewalt verbunden. Da hilft auch der Verweis auf die bisher bestehenden Angebote im Rahmen des Bundesprogramms nicht, weil diese rettungslos unterfinanziert sind. Wir brauchen in Bayern eine Stelle für die Beratung von Opfern, für Menschen, die Opfer von Straftaten geworden sind, aber auch für Menschen, die Opfer von Bedrohungen ge

worden sind, die möglicherweise noch nicht strafrechtlich relevant sind, weil man, wenn man damit konfrontiert ist, auch den Umgang damit lernen muss. Wir brauchen diese Beratungs- und Informationsangebote auch deshalb, weil Menschen, die von solchen Bedrohungen betroffen sind, oft nicht zur Polizei gehen und nicht wissen, wohin sie sich wenden können, um sich beraten zu lassen.

Zum Dritten unterstützen wir auch die Forderung nach dem Beitritt Bayerns zur "Koalition gegen Diskriminierung". Wir sind nicht der Meinung, dass dies nur eine Absichtserklärung wäre, sondern wir meinen, dass hier ein Arbeitszusammenhang besteht, Kolleginnen und Kollegen. Antidiskriminierungsarbeit wird erst seit nicht einmal zehn Jahren praktiziert. In diesem Bereich müssen wir gemeinsam mit den anderen Bundesländern Arbeitsweisen und Möglichkeiten entwickeln, um die Angebote zu verbessern. Auch deshalb werden wir zustimmen und bitten die anderen Fraktionen hier im Haus, es uns gleich zu tun.

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Ritter. – Nun erteile ich dem Kollegen Streibl das Wort. – Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Überall, wo rechtsextreme, rassistische und antisemitische Gewalt sich gegen Menschen wendet, richtet sich diese Gewalt gegen die Würde des Menschen, gegen die menschliche Person und letztlich gegen das menschliche Leben. Einer solchen Gewalt muss ein demokratischer, freiheitlicher Rechtsstaat immer entgegentreten; denn diese Gewalt wendet sich gegen die Menschen, aber auch gegen die Demokratie. Die Demokratie lebt von den demokratischen Grundwerten, der Gleichheit aller Menschen, der gleichen Würde aller Menschen, der Freiheit aller Menschen, davon, dass alle Menschen freie Wesen sind, und von der Geschwisterlichkeit zwischen den Menschen. Daher wendet sich rechtsextreme Gewalt letztlich gegen die Grundordnung in unserem Land. Daher muss sich im Grund unsere ganze Gesellschaft dagegen wenden; denn wenn wir sagen, dass wir eine Wertegemeinschaft sind, müssen wir diese Werte auch verteidigen, egal wo und wie sie angegriffen werden. Eine Wertegemeinschaft erweist sich gerade dann als stark, wenn sie die Schwachen schützt, gerade die, die eine Minderheit sind und den Schutz der Mehrheit, den Schutz der Starken, benötigen und brauchen. Daher finden wir den hier eingeschlagenen Weg richtig.

Allerdings muss ich auch Folgendes sagen: Man darf die Gewalt, die sich gegen Menschen richtet, nicht auf rechte oder rassistische Gewalt verkürzen, sondern wir müssen hier jede Art von Gewalt in Augenschein nehmen, die ideologisch gesteuert, von Fundamentalismen und letztlich von Menschenverachtung geprägt ist. Diese Gewalt müssen wir immer verachten und gegen sie mit den Werten, die wir zu verteidigen haben, antreten.

Zu den hier vorliegenden Anträgen muss man sagen: Die beiden ersten Anträge zu der Antidiskriminierungsstelle sind sehr konkrete Anträge, die auch mit einem Budget ausgestattet werden sollen. Wir haben schon gehört, dass es auf Bundesebene eine Antidiskriminierungsstelle gibt. Es stellt sich die Frage, ob man eine weitere Antidiskriminierungsstelle auf bayerischer Ebene braucht. Allerdings halten wir diese Anträge eher für Anträge, die man zum Haushalt hätte stellen müssen, weil das Geld letztlich dort eingestellt werden muss. Daher werden wir uns hier enthalten.

Wir halten den Antrag bezüglich der "Koalition gegen Diskriminierung" für sinnvoll und gut. Diesen Antrag sollten wir auf alle Fälle annehmen und der Koalition beitreten; denn das ist genau der Antrag, den wir brauchen, um hier als Wertegemeinschaft ein Zeichen zu setzen, ein Zeichen an die Gesellschaft zu geben, ein Zeichen auch gegenüber all jenen geben, die Gewalt gegen Minderheiten und Schwache ausüben. Dies sollten wir einheitlich unterstützen. Daher richte ich meine Bitte an das ganze Haus, sich diesen Antrag zu eigen zu machen.

Meine Damen und Herren, wir müssen uns immer auch die Frage stellen: In welchem Land wollen wir eigentlich leben? Welches Bild haben wir von unserem Land? - Wenn wir darauf antworten: Es soll ein Land sein, in dem viele Menschen, alle Menschen glücklich leben können und alle, die hier sind, eine Heimat finden und haben können; wenn wir in einem freiheitlichen, freien Land leben wollen, in dem jeder letztlich nach seiner Fasson glücklich werden kann, wenn er sich an unsere Gesetze hält, dann müssen wir uns deutlich gegen Antisemitismus, Rassismus und rechte Gewalt wenden.

Wenn wir dieses Bild von unserem Land nicht haben, verhält es sich anders; aber das wäre sehr schade. Gerade wenn wir in einem weltoffenen, gastfreundlichen, sicheren und friedlichen Bayern leben wollen, sollten wir hier diesen Schritt gehen.

(Unruhe – Glocke der Präsidentin)

Meine Damen und Herren, ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und bitte Sie um die Unterstützung des letzten Antrags.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Vielen Dank, Herr Kollege Streibl. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist damit geschlossen. Die Anträge werden zur Abstimmung wieder getrennt. Ich lasse zunächst über die Anträge abstimmen, für die nicht namentliche Abstimmung beantragt ist.

Ich komme nun zur Abstimmung über den Antrag auf Drucksache 17/5816; das ist der Tagesordnungspunkt 9: "Einrichtung einer Beratungsstelle für Opfer rechtsextremer, rassistischer und antisemitischer Gewalt". Der federführende Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen empfiehlt die Ablehnung des Antrags. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die SPD-Fraktion und die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Es gibt auch eine Zustimmung bei den FREIEN WÄHLERN. Gibt es Gegenstimmen? – Gegenstimmen von der CSU. Enthaltungen? - Das ist die übrige Fraktion der FREIEN WÄHLER. Damit ist dieser Antrag abgelehnt.

Ich lasse jetzt über den Antrag auf Drucksache 17/5817 abstimmen; es handelt sich um den Tagesordnungspunkt 10: "Beitritt Bayerns zur ‚Koalition gegen Diskriminierung‘". Der federführende Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen empfiehlt auch hier die Ablehnung des Antrags. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD, der FREIEN WÄHLER und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Das ist die Fraktion der CSU. Enthaltungen? – Keine. Damit ist auch dieser Antrag abgelehnt.

Ich komme nun zur namentlichen Abstimmung über den Antrag auf Drucksache 17/5815; das ist der Tagesordnungspunkt 8: "Einrichtung einer Bayerischen Antidiskriminierungsstelle". Der federführende Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen empfiehlt die Ablehnung des Antrags. Die Urnen sind bereitgestellt. Sie haben fünf Minuten Zeit. Ich eröffne die Abstimmung.

Noch eine Minute.

(Namentliche Abstimmung von 20.43 bis 20.48 Uhr)

Kolleginnen und Kollegen, ich schließe die Abstimmung. Das Ergebnis wird außerhalb des Plenarsaals ermittelt. Wir fahren in der Tagesordnung fort.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 11 auf:

Antrag der Abgeordneten Dr. Herbert Kränzlein, Volkmar Halbleib, Harald Güller u. a. (SPD) Gesetzliche Begrenzung des Dispositionszinssatzes für Girokonten (Drs. 17/6160)

Ich gebe bekannt, dass die SPD-Fraktion für die Tagesordnungspunkte 11 und 16 namentliche Abstimmung beantragt hat, und eröffne die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt nach der Geschäftsordnung 24 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich an der Redezeit der stärksten Fraktion.

(Unruhe – Glocke der Präsidentin)

Unser erster Redner ist schon da; es ist Herr Dr. Kränzlein. Bitte schön.