Protokoll der Sitzung vom 08.07.2015

Wir kommen zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Bildung und Kultus empfiehlt die Ablehnung des Antrags. Wer dem Antrag entgegen dem Ausschussvotum zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die SPD-Fraktion und die Fraktion der FREIEN WÄHLER. Gegenstimmen? – Das ist die CSU-Fraktion. Enthaltungen? – Das ist die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist

der Antrag abgelehnt. Langsam kommen wir in die Schlussphase dieses Plenums.

Ich rufe gemeinsam die Tagesordnungspunkte 14 bis 16 auf:

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Margarete Bause, Ludwig Hartmann, Rosi Steinberger u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Glyphosat-Einsatz beenden! (Drs. 17/6439)

und

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Thomas Kreuzer, Gudrun Brendel-Fischer, Dr. Otto Hünnerkopf u. a. und Fraktion (CSU) Neubewertung des Pflanzenschutzmittelwirkstoffs Glyphosat (Drs. 17/6456)

und

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Horst Arnold, Harry Scheuenstuhl u. a. und Fraktion (SPD) Risiken durch Glyphosat nicht mehr ignorieren Roundup im Getreide verbieten (Drs. 17/6455)

Für Tagesordnungspunkt 16 ist bereits namentliche Abstimmung beantragt worden. Ich eröffne die gemeinsame Aussprache. Die Fraktionen haben sich auf eine Gesamtredezeit von 24 Minuten verständigt. Diese Redezeit muss übrigens nicht ausgeschöpft werden. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich an der Redezeit der stärksten Fraktion. Die erste Rednerin ist Frau Kollegin Steinberger. Bitte schön.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Pflanzengift Glyphosat ist in unserer Umwelt allgegenwärtig. Es wird in Deutschland in großen Mengen angewendet – circa 6.000 Tonnen pro Jahr. Schätzungsweise werden 30 bis 40 % aller Ackerflächen mit diesem Totalherbizid behandelt. Da wundert es nicht, wenn Glyphosat im Körper vieler Menschen gefunden wird. Eine neue Studie berichtet von Glyphosat in der Muttermilch. Da müssen doch alle Warnglocken schrillen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

In der Umwelt reichert sich ebenfalls Glyphosat an. Auf Nachfrage berichtet die Staatsregierung, dass in 60 % aller Oberflächengewässer Glyphosat gefunden wurde. Sogar im Grundwasser taucht es vereinzelt auf. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das sind die Fakten.

Warum wird dieses Gift so oft verwendet? - Aus Anwendersicht hat Glyphosat besondere Vorteile. Es ist nicht selektiv, das heißt, es tötet zuverlässig alle

Pflanzen ab. Manchmal wird es auch zur Reifebeschleunigung von Getreide angewandt. Das erleichtert natürlich die Arbeitsabläufe. Glyphosat ist unter dem Namen Roundup auch im Zusammenhang mit der Gentechnik bekannt; denn Sojapflanzen werden mit Gentechnik resistent gemacht und überleben die Giftdusche. In Südamerika hat man deshalb schon viel Erfahrung mit diesem Wirkstoff gemacht. Es wird ein dramatischer Anstieg von Krebserkrankungen bei Anwohnern von Soja-Plantagen gemeldet. Immer mehr missgebildete Kinder werden geboren. In manchen Gegenden erreicht die Krebsrate bereits 30 %. Dass das Roundup die Ursache für diese Krankheitsfälle ist, kann bisher nicht eindeutig bewiesen werden. Die Indizien sind jedoch sehr zahlreich. Der Verdacht steht jedenfalls schon sehr lange im Raum. Nun hat die WHO dieses Gift als wahrscheinlich krebserregend beim Menschen eingestuft. In dieser Arbeitsgruppe waren 17 Wissenschaftler aus 11 Ländern beteiligt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, da besteht doch Handlungsbedarf.

Glyphosat wird auf europäischer Ebene gerade neu bewertet. Die deutschen Behörden haben allerdings schon abgewiegelt. Selbst der Bundeslandwirtschaftsminister sieht keinen Grund zur Sorge. Das macht mir persönlich schon Sorgen. In diese Bewertung ist die WHO-Einstufung noch gar nicht eingeflossen. Diese neue Erkenntnis muss unbedingt in die Bewertung einfließen. Das sollte eigentlich selbstverständlich sein.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Aber auch hier in Bayern können wir etwas zum Schutz der Menschen tun. Dabei denke ich zum Beispiel auch an die Anwender, die am stärksten mit diesem Gift in Berührung kommen. Sogar viele große Gartenmärkte bieten nun keine Glyphosat-Produkte mehr an, und zwar freiwillig. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das kann der Staat doch auch. Deshalb stellen wir unseren Antrag. Wir möchten, dass der Staat seiner Vorbildfunktion gerecht wird und auf seinen eigenen Flächen auf die Anwendung von Glyphosat verzichtet. Wir beantragen, dass der Verzicht von Glyphosat in die Umweltrichtlinien für das öffentliche Auftragswesen aufgenommen wird. Wir wollen, dass die Staatsregierung auf Bundesebene und auf europäischer Ebene für ein Verbot von Glyphosat eintritt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die WHO hat uns deutlich gewarnt. Es kann nicht sein, dass diese Warnung in den Wind geschlagen wird, nur weil Glyphosat für die Anwender so praktisch ist. Deshalb bitten wir um Zustimmung zu unserem Antrag. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Steinberger. – Der nächste Redner ist Herr Kollege Schöffel. Bitte schön, Herr Schöffel.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Wirkstoff Glyphosat wird derzeit in der Tat öffentlich sehr kritisch diskutiert. Das nehmen wir sehr ernst. Die Internationale Agentur für Krebsforschung der WHO hat den Wirkstoff im März dieses Jahres als wahrscheinlich krebserregend eingestuft. Nach Angaben des Bundesinstituts für Risikobewertung konnte dieser Zusammenhang in weiteren Studien nicht bestätigt werden. Deswegen muss diesem Verdacht im Sinne der Verbraucher und des Anwenderschutzes selbstverständlich nachgegangen werden. Im Sinne der Rechtsstaatlichkeit und einer sicheren Grundlage politischer Entscheidungen kann das Verbot eines Produktes nicht auf Grundlage einer Studie erlassen werden, die zu vielen anderen Untersuchungen im Widerspruch steht. Laut dem Bundesinstitut für Risikobewertung – BfR – gibt es im Rahmen unzähliger Tierversuche keine Hinweise auf eine krebserzeugende, reproduktions- oder fruchtschädigende Wirkung durch Glyphosat. In den letzten Jahren sind über 1.000 Versuche gemacht worden. Der Wirkstoff Glyphosat ist bereits seit 40 Jahren im Einsatz.

Derzeit läuft auf EU-Ebene ein Neubewertungsverfahren. Dieses hat im Jahr 2013 begonnen und wird turnusmäßig durchgeführt. In diesem Jahr wird es zum Abschluss gebracht. Im Rahmen der Überprüfung wird das Risiko des Wirkstoffes für die Gesundheit, für die Umwelt sowie im Hinblick auf die Wirksamkeit überprüft. Deutschland ist der Berichterstatter auf EUEbene. Das BfR wurde mit der Bewertung des Gesundheitsrisikos beauftragt. Der Bericht des BfR ist abgeschlossen und über das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit an die europäischen Behörden übersandt worden. Das BfR empfiehlt ausdrücklich, den Bericht der Internationalen Agentur für Krebsforschung der WHO in die Risikobewertung einfließen zu lassen. Das BfR kann diesen Bericht jedoch nicht selbst bewerten, liebe Kolleginnen und Kollegen, weil die Begründungen und die zugrunde liegenden Studien – darauf kommt es an – nicht zugänglich sind. Das heißt, zwar wird der Verdacht der WHO ernst genommen, aber die deutschen Behörden haben keine Hinweise auf die mögliche kanzerogene Wirkung.

Die Länder haben beim Verfahren der Neuüberprüfung keine Zuständigkeit. Die WHO selbst hat eine Taskforce gegründet, um die unterschiedlichen Bewertungen auf Ebene der WHO abzustimmen. Da gibt

es nämlich völlig unterschiedliche Einstufungen, und das nennt man jetzt ein sogenanntes wissenschaftliches Divergenzverfahren. Wir können aber von gesicherten Erkenntnissen bis zum Jahresende ausgehen.

Glyphosat kommt eben nicht im Grundwasser vor. In 99 % der Messstellen konnte nichts nachgewiesen werden. Bei keiner Messstelle ist der Schwellenwert von 0,1 Mikrogramm pro Liter überschritten worden. Man kann den Wirkstoff in Kläranlagen und in Oberflächengewässern finden. Diese Metaboliten können aber genauso gut auch aus dem Abbau von phosphathaltigen Waschmitteln stammen und so in die Kläranlage kommen.

Da kann man natürlich Fragen stellen: Wird der Wirkstoff in privaten Gärten und auf privaten Wegen richtig dosiert eingesetzt? Wird jede Maßnahme außerhalb gärtnerisch genutzter Flächen mit behördlicher Sondergenehmigung durchgeführt, wie es notwendig wäre? In Bayern werden hundert Genehmigungen im Jahr erteilt. Viele private Anwender haben nicht die Sachkunde wie die Landwirte, setzen aber im Umfeld von Wohnen und Menschen im privaten Bereich den Wirkstoff ein. Das wäre mit Sachkundenachweis vertretbar. Wir stehen aber auch zum Beschluss der deutschen Verbraucherschutzminister, die den Bund auffordern, die Abgabe zur Anwendung durch Privatpersonen zu verbieten. Der Bundesrat hat hierzu auch Zustimmung signalisiert. Von den Ländern kann ein solches Verbot nicht ausgesprochen werden.

Für die Landwirtschaft hat so ein Totalherbizid eine sehr große Bedeutung, weil es gerade bei Verfahren der konservierenden Bodenbearbeitung, der Minimalbodenbearbeitung, eingesetzt wird. Solche Maßnahmen führen zu einem aktiveren Bodenleben oder zum Erosionsschutz. Wir bräuchten deshalb Alternativen, wenn der Wirkstoff nicht mehr eingesetzt werden dürfte.

Ich sage es noch einmal: Landwirte haben die Sachkunde, und sie handeln eben nicht nach dem Motto, "Viel hilft viel", sondern sie wollen mit einem geringsten Aufwand und mit moderner Technik das Notwendige und damit die höchste Wirtschaftlichkeit erreichen.

Viele Diskutanten in der Öffentlichkeit haben es noch nicht wahrgenommen: Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat bereits im letzten Jahr auf die öffentliche Diskussion reagiert und mit bestimmten Verschärfungen auch eingegriffen, so zum Beispiel bei der Anwendungshäufigkeit und dem jährlichen Wirkstoffeinsatz in der Landwirtschaft. Glyphosat darf eben nicht mehr zur Ernteerleichterung eingesetzt werden; es darf nur noch auf Teilflächen

eingesetzt werden, wenn sonst die Ernte nicht mehr eingebracht werden könnte. Auch andere Vorschriften wurden erlassen. So müssen zwischen zwei Behandlungen 90 Tage Abstand liegen. Außerdem gibt es bei den Wirkstoffen eine Höchstgrenze pro Jahr. Bestimmt wurde auch noch nicht von allen Diskutanten zur Kenntnis genommen, dass die Zusatzstoffe Tallowamine, die besonders kritisch gesehen werden, nicht mehr enthalten sind.

Frau Kollegin Steinberger, Sie sind auf eine Studie der GRÜNEN eingegangen. Das ist die Studie über Muttermilchproben, in denen Glyphosat festgestellt worden ist. Dazu muss ich Folgendes feststellen: Selbst das Magazin "Stern" hat darauf verwiesen, dass diese Studie jeder wissenschaftlichen Grundlage entbehrt

(Beifall bei der CSU – Natascha Kohnen (SPD): Ausgerechnet der "Stern"!)

und dass die Datenerhebung nicht repräsentativ und das Untersuchungsverfahren nicht validiert seien. Bei den festgestellten Mengen müsste ein Kleinkind an einem Tag über 4.000 Liter Muttermilch zu sich nehmen, um die kritische Tagesdosis zu erreichen. Dazu kann ich nur sagen: Das ist typisch für die Politik der GRÜNEN. Mit den Ängsten der Bevölkerung machen Sie Politik. Jetzt berufen Sie sich auch noch auf selbst durchgeführte Studien, deren Glaubwürdigkeit stark anzuzweifeln ist.

(Beifall bei der CSU)

Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag. Wir wollen weitere Untersuchungen in diesem Jahr bis zum Ende der Neubewertung auf EU-Ebene durchführen. Wir wollen keine Vorfestlegung vor Abschluss des Neubewertungsverfahrens. Folglich lehnen wir den Antrag der GRÜNEN ab, weil damit schon jetzt ein Verbot auf deutscher und europäischer Ebene mit weitreichenden Konsequenzen für die Landwirtschaft gefordert wird. Der SPD-Antrag ist in weiten Teilen überholt, weil das Verbot für Ernteerleichterungen oder für den Einsatz im Privatbereich bereits auf den Weg gebracht ist. Über ein Verbot auf staatlichen Flächen kann erst entschieden werden, wenn das Neubewertungsverfahren durch die EU abgeschlossen ist. So lange sollten wir warten, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei der CSU)

Vielen Dank, Herr Schöffel. Zu einer Zwischenbemerkung hat sich die Kollegin Steinberger gemeldet.

Lieber Herr Kollege Schöffel, ich finde es schon bemerkenswert, dass Sie auch noch den "Stern" zitieren müssen, um irgendwelche Versuchsergebnisse oder Untersuchungsergebnisse widerlegen zu können. Der "Stern" ist nicht unbedingt eine wissenschaftliche Zeitung.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Zu dieser Muttermilchuntersuchung möchte ich nur eines sagen: Natürlich war der Umfang der Stichproben nicht besonders groß. Eine Partei kann sich eine so große Studie auch nicht leisten. Für uns müsste diese Untersuchung aber doch ein Ansatzpunkt dafür sein, dass wir eine weitere Studie, möglicherweise vom LGL, auflegen lassen, um herauszufinden, wie hoch tatsächlich die Glyphosatbelastung der Muttermilch ist. Wenn Sie sagen, die Menge sei sehr gering, finde ich das schon sehr bemerkenswert; denn schon der Gedanke, dass Säuglinge mit der Muttermilch Glyphosat aufnehmen könnten, ist für mich besorgniserregend. Da können Sie nicht mit Grenzwerten daherkommen. Das geht einfach nicht.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Noch eines: Sie haben das Bundesinstitut für Risikobewertung erwähnt. Das BfR verwendet natürlich sehr viele Studien. Ist Ihnen aber bekannt, dass in die Studie des BfR sehr viele Eigenstudien der Herstellerfirmen, die niemals veröffentlicht worden sind, eingeflossen sind, während die WHO nur veröffentlichte Studien zu Rate zieht, die einer wissenschaftlichen Beurteilung unterzogen werden, sodass sich auch andere Wissenschaftler mit diesen Studien beschäftigen können? – Das ist eine sehr seriöse Vorgehensweise.

Mein letzter Punkt: Wir haben in Deutschland – darauf sind wir sehr stolz – den sogenannten vorbeugenden Verbraucherschutz. Der vorbeugende Verbraucherschutz tritt dann in Kraft, wenn Zweifel an der gesundheitlichen Unbedenklichkeit eines Produkts bestehen. Wenn Sie sagen, ich brauche erst den Beweis, dass dieses Produkt krebserzeugend ist, dann hat das für mich mit vorbeugendem Verbraucherschutz nichts mehr zu tun.

Danke schön, Frau Steinberger. - Herr Schöffel, bitte schön.

Liebe Frau Kollegin, die Muttermilch ist das beste, was man den Kindern bieten kann.

(Beifall bei der CSU)

Daran habe ich überhaupt keinen Zweifel. Mit den heutigen Untersuchungsmethoden und der Ultraspu

renanalytik kann man aber auch bei der Muttermilch kleinste Spuren nachweisen, sodass man zu der Erkenntnis kommen kann, die Muttermilch könnte für die Kinder gefährlich werden.

(Harry Scheuenstuhl (SPD): Jetzt ist die Analytik schuld! Schämen Sie sich, so etwas zu sagen!)

Das ist haarsträubend.

(Beifall bei der CSU – Harry Scheuenstuhl (SPD): Das, was Sie sagen, ist haarsträubend!)