Doch! Sie haben ja den entsprechenden Applaus. Ich kann Ihnen auch ein Protokoll darüber abliefern, wer alles -
Frau Gottstein, nur zur Klarstellung: Der Kollege Rinderspacher hat 50 Sekunden überzogen, der Kollege Unterländer 33 Sekunden, und Sie haben 1 Minute und 12 Sekunden überzogen. Da kann man nicht behaupten, dass ich Sie benachteiligt hätte.
Herr Präsident, meine Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Ministerpräsident! Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts war keine Überraschung. Die Richter stellten fest, was zu erwarten war – Zitat –: "Dem Bundesgesetzgeber fehlt die Gesetzgebungskompetenz für das Betreuungsgeld." –Einfach, klar, einstimmig!
Überrascht von diesem Urteil kann eigentlich nur sein, wer die Grundlagen unseres Föderalismus nicht verstanden hat. Das Bundesverfassungsgericht hat Ihnen von der CSU – die Sie ja angeblich unübertroffene Föderalisten sind – heute eine Lektion in Sachen Föderalismus erteilt.
(Ministerpräsident Horst Seehofer: Schön! – Zu- rufe von der SPD, den FREIEN WÄHLERN und den GRÜNEN)
Das ist alles ziemlich peinlich für Sie. Das ist die Konsequenz, wenn man unbedingt mit dem Kopf durch die Wand will, wenn man Augen und Ohren vor allen Warnungen verschließt – ja, dann holt man sich eben eine blutige Nase.
Ihre Rechthaberei hat nichts zu tun mit Rechtsstaatlichkeit, das haben Ihnen die Hüter unserer Verfassung heute unmissverständlich klargemacht.
Mit Ihrer Rumpelstilzchen-Politik haben Sie das Bundesverfassungsgericht nicht beeindrucken können, und das ist gut so. Es scheint mittlerweile zum Markenkern der CSU zu gehören, dass Sie rechts- und verfassungswidrige Gesetze durchdrücken. Es bedarf keiner prophetischen Fähigkeiten, um vorherzusagen: Das nächste Debakel kommt bestimmt. Sie werden es bei der Maut erleben.
Am Scheitern Ihrer Unsinnsprojekte trägt kein Bundesverfassungsgericht die Schuld; deswegen sollten Sie sich mit Richterschelte zurückhalten. Daran trägt auch keine Europäische Kommission die Schuld, ebenso wenig die Medien oder der Koalitionspartner.
Das Betreuungsgeld ist für Sie ein Modellprojekt, ebenso wie die Ausländermaut, der Kampf gegen die Stromleitungen und die Windräder. Dieses Modell heißt: Wo CSU draufsteht, ist Unsinn drin.
Ihre Alleingänge sind serienweise gescheitert. Und als Bundespolitiker hat Ihr Einfluss mittlerweile das Niveau Ihrer Werte auf der Beliebtheitsskala der deutschen Ministerpräsidenten erreicht. Sie erinnern sich: Vor Kurzem gab es eine sehr interessante Umfrage im "Stern" zur Beliebtheit aller deutschen Ministerpräsidenten. Wo findet sich der große Horst Seehofer im Ranking der Ministerpräsidenten aller deutschen Bundesländer? – Auf dem vorletzten Platz, knapp vor dem Ministerpräsidenten von Sachsen-Anhalt Reiner Haseloff. – Weiter so, gut gemacht!
Je weniger Sie durchsetzen können, Herr Seehofer, desto aufgeregter gebärden Sie sich. Sie erinnern mich wirklich zunehmend an das HB-Männchen aus der Zigarettenwerbung der Sechziger- und Siebzigerjahre. Dieses HB-Männchen – manche erinnern sich gar nicht mehr daran – gehört mittlerweile der Vergangenheit an. Ihr Politikstil gehört auch der Vergangenheit an; Sie haben es nur noch nicht gemerkt.
Lassen Sie uns das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom heutigen Tag zum Anlass nehmen zu fragen, was Familien im 21. Jahrhundert wirklich brauchen, was sich Familien heute von einer staatlichen Familienpolitik wünschen. - Sie wünschen sich, Kinder und Beruf gut vereinbaren zu können; sie wünschen sich gut ausgestattete Kitas, gut ausgebildete und gut bezahlte Erzieherinnen und Erzieher; sie wünschen sich gleichberechtigte Beziehungen in ihrer Partnerschaft. Sie brauchen keine veralteten Rollenbilder. Sie wünschen sich eine eigenständige Absicherung für beide Partner.
Bayerische Familien brauchen keinen weiteren bayerischen Sonderweg, sondern von Anfang an gute Bildungsorte für ihre Kinder.
Danke schön, Frau Kollegin. – Als Nächste hat Kollegin Kerstin Schreyer-Stäblein von der CSU das Wort. Bitte schön, Frau Kollegin.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrter Herr Ministerpräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Überschrift dieser Aktuellen Stunde heißt nicht "Betreuungsgeld", sondern "Familienleistungen neu ordnen!". Das Kabinett hat heute beschlossen, die Familienleistungen neu zu ordnen und das Betreuungsgeld in Bayern weiterzuzahlen.
sondern dazu, wer zuständig ist. Die Länder sind zuständig. Wir werden die Familien, die sich für die Betreuung zu Hause entschieden haben, nicht im Stich lassen, sondern wir werden für diese Familien in Bayern das Betreuungsgeld auch weiterhin zahlen.
Ich bin gespannt, wie man dieses Urteil auch mit Blick auf alle anderen familienpolitischen Leistungen interpretieren darf, die Berlin zahlt. Dies wird dann sicherlich eine Auslegungssache sein. Darüber werden wir sicher noch zu anderer Zeit sprechen können.
Gerade wurde angesprochen, dass wir nicht überrascht sein müssen, wie das Urteil ausgefallen ist. Wenn man sich ansieht, wer das Betreuungsgeld für Berlin vertreten hat, ist man wirklich nicht mehr überrascht;
ist jetzt aber derjenige, der das Betreuungsgeld verteidigen soll. Das kann man natürlich machen. Ich finde es aber interessant, dass man zunächst dagegen und dann dafür eintreten kann. Das ist ein interessantes Verfahren.
Für uns bleibt die Wahlfreiheit für Familien wichtig. Das eine ist der Krippenausbau, das andere ist das Betreuungsgeld. Wir werden auch weiterhin nicht zulassen, dass die Familien gegeneinander ausgespielt werden. Das System, in dem der Staat zu wissen meint, wie Kinder zu betreuen sind, haben wir längst überholt: Es hieß DDR.
Das sind sowohl die Krippe als auch die Tagesmutter und die Familie, die sich entscheidet, zu Hause zu betreuen.