Wir haben festgestellt, dass in Teilen des Landes schon entsprechende Strukturen vorhanden sind, zum Beispiel die Koordinierungszentren für Bürgerschaftliches Engagement. Diese gibt es aber nicht überall. Sie sind auch nicht überall stetig finanziert. Insoweit müssen wir nachbessern. Die Aufgabe, die bestehenden Koordinierungszentren auszubauen und finanziell zu verstetigen, ist einer der ersten Punkte in unserem Gesetzentwurf. Dort, wo es solche Koordinierungszentren noch nicht gibt, das heißt in den noch nicht versorgten Regionen, sollen sie unter Beteiligung der Verbände und Initiativen aufgebaut werden.
Des Weiteren schlagen wir vor, einen "Landesbeirat Bürgerschaftliches Engagement" zu schaffen, der eine Weiterentwicklung des bislang bestehenden "Runden Tisches Bürgerschaftliches Engagement" sein soll. Wir sehen vor, ihm ein echtes politisches Mandat zuzuweisen, indem wir ihn gemeinsam mit einem hauptamtlichen Landesbeauftragten beim Bayerischen Landtag verankern. Der Landesbeirat soll ein robustes politisches Mitspracherecht haben, wie es etwa für den Behindertenbeirat und den Datenschutzbeauftragten schon üblich ist. Er ist zu hören, bevor Gesetze und Verordnungen beschlossen werden. Er kann unabhängig seine Stimme erheben und darauf hinweisen, welche Wirkungen das jeweilige Vorhaben auf das Ehrenamt und das bürgerschaftliche Engage
ment insgesamt hat, das heißt, welche Punkte förderlich sind und was gegebenenfalls noch zu beachten ist. Ein solcher Landesbeirat würde uns sehr nützen. Damit könnten wir zudem vermeiden, dass amtliche Strukturen und ehrenamtliche Strukturen aneinander vorbeireden oder ?wirken was vielleicht manchmal geschieht. Das würde uns in Bayern wirklich guttun.
Der Runde Tisch ist uns noch etwas zu unverbindlich. Wir haben das schon bei manchen Entscheidungen gesehen. Er bedarf der echten Weiterentwicklung, wie wir sie mit unserem Gesetzentwurf anstreben. Wir können auf Bestehendem aufbauen. Notwendig ist die Weiterentwicklung zu einem wirklichen politischen Instrument.
Unser ehemaliger Kollege Sackmann hat die Funktion des Ehrenamtsbotschafters sehr gut wahrgenommen. Gerade diese Erfahrung zeigt, dass es an der Zeit ist, einen echten Ehrenamtsbeauftragten zu bekommen. Wir hielten es für gut, ihn mit einer eigenen Geschäftsstelle am Landtag anzusiedeln und nicht an irgendeine Abteilung des Ministeriums anzugliedern. Er soll in die Beratungen hier direkt einbezogen werden.
Des Weiteren schlagen wir vor, die Ehrenamtskarte, die im gesamten Land positiv betrachtet und angenommen wird - darauf ist heute schon hingewiesen worden -, weiterzuentwickeln, übrigens unter Beteiligung des zu schaffenden Beirats. Die Art bzw. die Formen des freiwilligen Engagements ändern sich. Nicht immer sind die Aufgaben, die übernommen werden, gleichbedeutend mit einer lebenslangen Verpflichtung beim Technischen Hilfswerk oder bei der Freiwilligen Feuerwehr. Es gibt auch viele kleinere Initiativen, die eher auf Projekte abzielen, die nicht die gesamte Lebenszeit umfassen. Wenn wir auch die Träger dieser Initiativen an dem Beirat beteiligen können, dann bleiben wir näher dran und bekommen mit, welche Unterstützung durch die Politik das moderne bürgerschaftliche Engagement in Bayern braucht, um sich weiter so gut entwickeln und eine geeignete Ergänzung sein zu können. Wir erhöhen damit den Gestaltungsspielraum enorm.
Die Ehrenamtskarte ist ein gutes Beispiel: Sie wird gern angenommen, aber es steckt noch nicht arg viel dahinter. Wenn echte Vorteile mit ihr verbunden wären, zum Beispiel freier Eintritt in die staatlichen und kommunalen Museen und eine Ermäßigung von 25 % auf Fahrscheine des öffentlichen Personennahverkehrs, dann wäre sie eine echte Anerkennung, die sich nicht auf ein Schulterklopfen beschränken würde.
Klar ist, dass bei der Finanzierung auch der Freistaat gefragt ist. Wir können das nicht einfach den Kommunen aufdrücken; es käme sonst zu einer einseitigen Belastung insbesondere der Kommunen in den Ballungszentren. Sie ist eine Aufgabe des Freistaates Bayern. Das wollen wir im Gesetz verankern.
Wir schlagen die Errichtung der "Stiftung Bürgerschaftliches Engagement in Bayern" vor mit dem primären Ziel, vor allem innovative Projekte zu fördern, auszuzeichnen und sichtbar zu machen, also die Menschen zu ermutigen, neue Wege der Stärkung des persönlichen ehrenamtlichen Engagements in Bayern zu suchen. Diese Stiftung scheint uns ein geeignetes Mittel hierfür zu sein.
Schließlich sehen wir, dass das freiwillige Engagement nicht mehr so selbstverständlich wie bisher in den Familien weitergegeben wird nach dem Motto: Wenn der Vater schon in dem Verein war, tritt der Sohn oder die Tochter vielleicht auch ein. Solche Strukturen gibt es immer weniger, und es gibt mehr individuelle Wege, die zum Teil auch nur für bestimmte Phasen der Lebenszeit beschritten werden.
Wir sehen, dass die ehrenamtliche Beteiligung an den öffentlichen Angelegenheiten etwas ist, was gelernt werden muss. Ein geeigneter Ort, um dies zu lernen, ist selbstverständlich auch die Schule. Darum möchten wir, dass die Schülerinnen und Schüler auf die Bedeutung ihres Engagements und auf die Möglichkeiten, sich über eigene Schul-AGs hinaus zu beteiligen, aufmerksam gemacht werden. Wir möchten daher die Förderung des Ehrenamts als ein Ziel des Erziehungs- und Unterrichtswesens, als ein Ziel der schulischen Erziehung, als ein Hinführen zum freiwilligen ehrenamtlichen Engagement, zur aktiven Beteiligung an der Gestaltung unserer Gesellschaft in das Gesetz aufnehmen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollegin Waldmann, ich möchte mich zunächst ganz herzlich dafür bedanken, dass wir an diesem Tag in einer so würdigen Art und Weise des Kollegen Sackmann gedacht
haben. Dass wir heute auch das Thema Ehrenamt diskutieren, ist, so denke ich, sinnbildlich. Es war wirklich beeindruckend, wie Sie alle in den letzten Monaten und Wochen zu ihm gestanden sind. Ich hatte persönlich eine sehr enge Beziehung zu ihm und pflege diese nach wie vor mit seiner Familie und möchte die Gelegenheit nutzen, mich im Namen seiner Familie bei Ihnen allen für die Unterstützung und für die Begleitung zu bedanken.
Ich war in den letzten Wochen, Ende August/Anfang September, als sein Vertreter als Ehrenamtsbotschafter in meinem Stimmkreis unterwegs. So war ich zum Beispiel auch in der Asylnotunterkunft in Cham, wo ich seine Grüße überbracht und einen Satz sehr häufig gehört habe: Eigentlich hätten wir jetzt gerade unseren gemeinsamen Urlaub verbracht, aber nun sind wir hier. Das habe ich von einer Gruppe von Schülern gehört, das habe ich von Rentnern gehört, die ihre Freizeit geopfert haben und jeden Tag in der Unterkunft im Einsatz waren. Auf meine Frage hin, warum sie sich denn engagieren, habe ich immer die gleiche Antwort erhalten: Weil wir gebraucht werden und weil wir etwas tun wollen.
Das, meine Damen und Herren, ist bezeichnend für das unglaubliche Engagement der Menschen in Bayern und gleichzeitig auch für den Ausnahmezustand, in dem unser Land seit Wochen ist. Fest steht: Ohne die Helfer, ohne das Ehrenamt würde es nicht gehen. Das gilt genauso für die Tafeln, genauso für die Kleiderkammern, aber auch für den Sport, für die Kultur und nicht zuletzt auch für die Jugendarbeit. Vieles wäre undenkbar, wenn nicht jeder Dritte, in vielen Regionen sogar jeder Zweite im Ehrenamt Verantwortung für andere übernähme. Dafür bedanke ich mich herzlich.
Unser gemeinsames Ziel muss es sein – ist es auch, und das verbindet uns auch, Frau Waldmann –, dies zu unterstützen. In Bayern tun wir das sehr erfolgreich, auch aufgrund der Vorarbeit eines Markus Sackmann und durch die Unterstützung der Sozialministerin Emilia Müller, mit dem Aufbau einer flächendeckenden Infrastruktur zur Förderung des Ehrenamts, indem wir die individuelle Wertschätzung und Anerkennung mit dem Ehrenamtsnachweis und der Ehrenamtskarte stärken und indem wir die Gesellschaft für den Wert des Engagements mit den Ehrenamtskongressen oder dem "Runden Tisch Bürgerschaftliches Engagement" sensibilisieren.
Jede Initiative – so auch dieser Gesetzentwurf – muss sich daran messen lassen, ob sie einen echten Mehrwert für das Ehrenamt und den einzelnen Ehrenamtlichen, vom Feuerwehrkommandanten über den Jugendleiter bis zum Helfer in den Helferkreisen, bietet,
und das gerade dann, wenn sie Mehrkosten im zweistelligen Millionenbereich mit sich bringen würde. Erlauben Sie mir deswegen, dass ich in der Kürze der Zeit auf einige Ihrer Punkte eingehe, zum Beispiel auf die Koordinierungszentren, die mit 2 Millionen Euro bereits angeschoben wurden und in 60 Fällen bereits umgesetzt werden konnten und als regionale Anlauf-, Vernetzungs- und Informationsstellen sehr erfolgreich arbeiten. Diese Arbeit wollen wir fortsetzen. Aber eine von Ihnen geforderte Dauerförderung wäre zum einen mit dem Subsidiaritätsprinzip nicht vereinbar, und zum anderen muss ich doch in Erinnerung rufen, dass es von Anfang an das Ziel war, die kommunale Ebene, also die Landkreise und die kreisfreien Städte, mit in die Pflicht zu nehmen und Strukturen zu schaffen, damit diese Zentren nach dreijähriger Unterstützung selbstständig weiterbestehen können.
Meine Damen und Herren, wir kennen alle auch die aktuellen Herausforderungen durch die Asylpolitik. Auch daher handeln wir und haben wegen des gestiegenen Koordinierungsbedarfs im Ehrenamtsbereich für die Helfer neue Anlaufstellen angeschoben. Bereits jetzt liegen für ein neues Förderprogramm 36 Anträge vor.
Selbstverständlich müssten die Themen des Ehrenamts weiterhin diskutiert werden. Sie haben es angesprochen. Genau dafür wurde der "Runde Tisch Bürgerschaftliches Engagement" vor über sechs Jahren gegründet, an dem die Landtagsfraktionen, die kommunalen Spitzenverbände, die Wohlfahrtsverbände, die Kirchen und die Wissenschaftsvertreter teilnehmen. Aber der Landesbeirat, den Sie vorschlagen, würde diese erfolgreiche und konstruktive Arbeit im Prinzip nur formalisieren, und auch die von Ihnen geforderte Beteiligung des Landtags ist durch die Fraktionen ja schon sichergestellt.
Einer der Initiatoren, der Vater, der Gründer, war eben Markus Sackmann, dessen wir heute gedacht haben und der als Ehrenamtsbotschafter in den vergangenen Monaten genau deswegen höchste Glaubwürdigkeit in sich vereinte, weil er dieses Amt ehrenamtlich ausübte.
Meine Damen und Herren, Herr Dr. Fahn, wir haben auch hier schon über einen hauptamtlichen Landesbeauftragten diskutiert. Dies würde eine unnötige Parallelstruktur schaffen, personelle und finanzielle Ressourcen unnötig binden, und dies – das möchte ich unterstreichen – vor dem Hintergrund, dass das Sozialministerium erst vor Kurzem mit Johannes Hintersberger als Staatssekretär nochmals verstärkt wurde.
Die bayerische Ehrenamtskarte, die Sie auch angesprochen haben und deren Vater ebenfalls Markus Sackmann war, hat sich als Instrument der Anerkennungskultur bewährt. 100.000 Karten in 75 Landkreisen und kreisfreien Städten sind ein eindrucksvoller Beleg dafür. Nicht dabei, sehr geehrte Frau Waldmann, ist leider immer noch die Landeshauptstadt München. Sie könnten sich mit ein wenig Nachdruck dafür einsetzen, dass auch die Landeshauptstadt dabei mitmacht.
Ein Erfolgsgarant sind die Akzeptanzstellen mit vielen Vergütungen zum einen von staatlicher Seite, aber – das finde ich ganz besonders wichtig zu erwähnen – auch der Unternehmen, die Rabatte einräumen und damit genau der Vorstellung Rechnung tragen, dass die Förderung des Ehrenamts nicht nur staatliche, sondern gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist. Sie fordern auch Vergünstigungen im öffentlichen Personennahverkehr. Dies geht aus Kostengründen, aber vor allem inhaltlich zu weit. Was ist das Ziel der Ehrenamtskarte? - Das sind die Anerkennung und die Wertschätzung der ehrenamtlichen Tätigkeit und ist eben nicht die völlige Freistellung von Benutzungs- oder Eintrittsgeldern. Wer glaubt, damit Ehrenamtliche zu begeistern, kennt deren Motivation vielleicht zu wenig.
Was brauchen Ehrenamtliche? - Sie brauchen Raum für Kreativität, für Eigenverantwortung, für Eigeninitiative und für Verlässlichkeit dann, wenn es einmal darauf ankommt. Das haben wir zum Beispiel dadurch geschaffen, dass wir die bayerische Ehrenamtsversicherung eingeführt haben.
Nächster Punkt: Die Stiftung im Bereich des bürgerschaftlichen Engagements, die Sie vorschlagen, wurde im vergangenen Jahr – Herr Dr. Fahn kann es bestätigen – vom "Runden Tisch Bürgerschaftliches Engagement" deswegen abgelehnt, weil sie zu dieser Zeit wegen der nicht zu erwartenden Erträge keinen Sinn machte. Wir haben hart um den bayerischen Innovationspreis für das Ehrenamt gerungen, der jetzt alle zwei Jahre ausgelobt wird und mit 75.000 Euro ausgestattet werden konnte, um diese innovativen Projekte fördern zu können. Das heißt, die Stiftung würde keinen Mehrwert bieten.
Auch die Schulen, die Sie ansprechen, haben eine unwidersprochen wichtige Aufgabe für das Ehrenamt, aber den Auftrag, den Sie erteilen wollen, haben die Schulen bereits, wenn man sich die Aufnahme des Ehrenamts in die Bayerische Verfassung vor Augen führt und auch an den Bildungs- und Werteerziehungsauftrag der Schulen denkt. Das muss mit Leben erfüllt werden. Viel wichtiger, als Grundlagen im theoretischen Bereich zu schaffen, ist es, die Praxis zu leben.
Ich nenne ein Beispiel aus meinem Stimmkreis, dem Landkreis Cham. Wir führen die Aktion "Ehrenamt macht Schule" durch, die im wahrsten Sinne des Wortes junge Menschen zum Ehrenamt hinführt. In diesem Rahmen haben Hunderte, ja Tausende Schüler Zehntausende ehrenamtliche Stunden geleistet. Dadurch konnte nachhaltiges Interesse für das Ehrenamt geweckt werden.
Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss. Die Frage, die uns verbindet, lautet: Wie unterstützen wir die Ehrenamtlichen, und wie motivieren wir jene 40 % in der Gesellschaft, die sich einbringen möchten, dies aber bislang nicht tun? Ihr Ansatz bietet hier relativ wenig Neues, außer Bestehendes zu regulieren, Parallelstrukturen und teure Anreize zu schaffen; das geht aber an den Bedürfnissen des einzelnen Ehrenamtes vorbei. Das Ehrenamt kann nie durch Geld oder andere Anreize aufgewogen werden; denn Ehrenamtliche handeln aus Überzeugung, aus Freude an der Sache und als mündige Bürger. Deshalb brauchen wir vor allem einen Staat, der weniger reguliert und nicht mehr, der Freiräume für Engagement schafft, wie wir es zum Beispiel am Mindestlohn sehen, und der die Wirtschaft einbindet.
Noch mehr Anerkennung und Wertschätzung in der Wirtschaft ist ein ganz entscheidender Punkt, den auch Markus Sackmann bis zum Schluss vorangetrieben hat.
Den Mehrwert des Ehrenamts, um den es geht, sehen wir in dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht. - Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich glaube, wir sind uns alle einig: Ehrenamt darf kein Lückenfüller sein, und Engagement darf keine sozialpflichtigen Arbeitsplätze verdrängen oder ein Ersatz für staatliche Aufgaben sein.
Bürgerliches Engagement zahlt sich aus; es hat einen großen volkswirtschaftlichen Wert. Es gab einmal eine Untersuchung der Universität Eichstätt. Danach bringt der Einsatz von einem Euro bürgerlichen Engagements einen Gewinn von 7,24 Euro.
ment in die Bayerische Verfassung aufzunehmen. Das müssen wir nun – da gebe ich der Kollegin Waldmann recht – mit Leben erfüllen. Wir haben dazu auch schon entsprechende Beschlüsse gefasst. Ich erinnere an einen Beschluss aus dem Jahr 2012, in dem wir die Staatsregierung aufgefordert haben, das bürgerliche Engagement zu unterstützen – das ist klar – und finanziell zu fördern. Das war ein einstimmiger Beschluss des Bayerischen Landtags; denn auch beim Ehrenamt gilt der Spruch: Ohne Moos nichts los. Was wäre ein Fußballverein ohne Fußbälle? In diesem Sinne begrüßen wir den Gesetzentwurf der SPD grundsätzlich; denn er weist auf bestehende Defizite hin, die wir beseitigen müssen.
Ich darf aber trotzdem ein paar Punkte bringen, über die wir diskutieren müssen und die wir in gewisser Weise auch kritisieren.
Ich nenne zunächst die Koordinierungszentren. Sie werden im Gesetzentwurf erwähnt. Aber wo bleibt der Bezug zu vorhandenen Einrichtungen? Was ist mit den Freiwilligenagenturen, mit den Mütter- und Familienzentren, mit den Mehrgenerationenhäusern? Wie ich gehört habe, leisten auch diese einen ganz wichtigen Beitrag zur Stärkung des bürgerlichen Engagements. Diese müsste man also auch miteinbeziehen.
Wir haben es auch mit dem "Landesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement" zu tun. Warum taucht das "Landesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement" mit keinem Wort in diesem Gesetzentwurf auf? Dieses Netzwerk hat doch sehr gute Arbeit geleistet. Wenn wir nun die Strukturen verbessern wollen, geht das nur mit dem "Landesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement" und nicht ohne es.
Der Bezug zur Schule ist dünn ausgefallen; denn wenn es um die Stärkung des bürgerlichen Engagements geht, muss natürlich auch das Service-Learning gefördert werden. Das bedeutet, in der Schule konkrete ehrenamtliche Projekte zu fördern. Es ist ein Unterricht in anderer Form, bei dem die Schüler Verantwortung lernen. Der Kontakt von Schulen und außerschulischen Partnern steht hier sozusagen im Vordergrund. Im Gesetzentwurf der SPD heißt es nun, dieses Engagement der Schulen müsse neu normiert werden. Wir meinen, das braucht es nicht. In vielen Schulen gibt es das schon. Man muss das Ganze nur insgesamt verbessern. Wir hatten dazu bereits etliche Gespräche mit verschiedenen Gymnasien, zum Beispiel mit dem Kaiser-Heinrich-Gymnasium in Erlangen. Die machen schon sehr viel im Rahmen dieses Themas. Es muss also darum gehen, dieses Engagement, das in den Schulen praktiziert wird, bayernweit flächendeckend zu vernetzen und zu fördern. Damit sind wir dann schon einen großen Schritt weiter.