Protokoll der Sitzung vom 20.10.2015

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Rabenstein, ich glaube, der Dissens zwischen uns ist auf diesem Gebiet nicht allzu groß. Sie sind allerdings gerade ein bisschen scherenschnittartig vorgegangen: Auf der einen Seite sehen Sie die bösen, gierigen Konzerne, auf der anderen Seite die Lokalen. Ich glaube, die Schaffung eines solchen Gegensatzes ist verfehlt.

(Zuruf von der SPD)

- Ja, das ist richtig. – Ich werde versuchen, dies aus unserer Sicht zu begründen. - Das Bundesverwaltungsgericht hat bekanntlich entschieden, dass Werbung in bundesweiten Fernsehprogrammen regional differenziert werden darf. Technisch ist das schon länger möglich. Wir wissen, dass man die verschiedenen Regionalkanäle auf Ebene eines oder mehrerer Länder differenzieren kann. Laut Gericht wäre keine gesonderte rundfunkrechtliche Zulassung nötig, weil nur redaktionelle Programminhalte Gegenstand der rundfunkrechtlichen Lizenzierung wären. Werbung ist zunächst kein Bestandteil des zulassungspflichtigen Programms. Somit sind die Sender in ihrer Werbegestaltung frei, sofern die werberechtlichen Vorschriften eingehalten werden. Die bisherigen Regelungen des Rundfunkstaatsvertrags haben keine einschränkenden Vorgaben zum Verbreitungsgebiet von Werbung.

Richtig ist natürlich – da bin ich ganz bei Ihnen -, dass den bundesweit sendenden privaten Fernsehanbietern so die Möglichkeit eröffnet würde, sich auch auf regionalen Werbemärkten zu engagieren. Das ist problematisch. Die Befürchtungen der regionalen und lokalen Medienanbieter, dass ihnen durch die Konkurrenz ein wichtiger Teil ihrer Finanzierungsgrundlage verloren ginge, ist begründet. Sie sehen dadurch ihre Existenz bedroht. Auch das ist nachvollziehbar. Durch diese Öffnung sehen sie außerdem ihren Beitrag zur Meinungsvielfalt und Meinungsbildung gefährdet.

Auch wenn es vielleicht für einige den Anschein hatte, haben wir uns diesen Anregungen und diesen Befürchtungen nicht verschlossen. Ich glaube, wir brauchen über den Wert der lokalen und regionalen Medien hier nicht miteinander zu diskutieren. Wir wussten von Anfang an durchaus, wie wichtig es ist, diese lokalen Anbieter zu erhalten. Dass das Risiko der Umsatzeinbußen nicht von der Hand zu weisen ist, machte eine Studie der BLM von 2012 deutlich. Ich nenne nur einige wenige Zahlen: Allein für den Fall, dass ProSiebenSat.1 die Werbung im Kabelbereich regionalisiert, sind für den Printbereich Umsatzeinbußen in Höhe von 16 Millionen Euro vorausgesagt worden, 16 Millionen Euro im regionalen Printbereich nur in Bayern. Der private Hörfunk wäre dadurch mit einem

Umsatzverlust von 3,4 Millionen Euro betroffen. Wir alle kennen diese Studie. Diese Summen, auch wenn sie für das ganze Land berechnet sind, machen deutlich, welche Auswirkungen eine solche Erlaubnis mit sich bringen würde.

Bayern hat – das ist richtig – bei der letzten Änderung des Rundfunkstaatsvertrags noch dafür gesorgt, dass das Verbot nicht sofort eingearbeitet wurde. Auf der Konferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten am 26. März 2015 hat man sich vielmehr darauf geeinigt – darauf lege ich Wert: Der Beschluss war damals einstimmig -, dass noch ausführlicher Prüfbedarf besteht. Maßgebend war hierbei die Überlegung, dass man die Veränderungen bei den Geschäftsmodellen und den Wettbewerbsbedingungen in der digitalen Medienwelt durch staatliche Regulierung und Verbote nicht wird aufhalten können. Gemeinsam mit den bayerischen regionalen und lokalen Medien sowie mit ProSiebenSat.1 als nationalem Fernsehanbieter, der aber hier in Bayern ansässig und ein großer Anbieter und wichtiger Arbeitgeber ist, wurde zunächst, wie ich meine, richtigerweise versucht, im Dialog über regionale Werbung im nationalen Fernsehen einen fairen Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Interessenlagen zu erreichen.

Der Landtag hat am 7. Mai dieses Jahres, im Übrigen auf einen Dringlichkeitsantrag der CSU-Fraktion hin, die Initiative der Staatsregierung begrüßt, im Dialog mit der Medienbranche eine konsensuale Lösung bei der Frage einer regionalisierten Werbung zu finden. Ziel dabei war, einerseits zwischen dem Interesse der regionalen und lokalen Medienlandschaft, die Finanzierungsgrundlage zu sichern, und andererseits dem Interesse der nationalen Rundfunkveranstalter, auf neue Werbeformen reagieren zu können – ich nenne das Stichwort Internet -, zu vermitteln. Die Werbeerlöse sollten interessengerecht verteilt und neue Partnerschaften innerhalb der Branche ermöglicht werden. Wir alle wissen: Leider zeigten die Gespräche hierzu letztlich, dass keine einvernehmliche Lösung gefunden werden konnte. Einerseits stand einer Verhandlungslösung das Kartellrecht entgegen. Dieses hätte eine Kooperation zur gemeinsamen Vermarktung von Werbezeiten nicht gestattet. Andererseits lagen die Vorstellungen der Beteiligten im Hinblick auf die möglichen Lösungsansätze – Staatsminister Huber hat es gesagt – einfach zu weit auseinander.

Deshalb haben sich die Regierungschefs nun darauf geeinigt, den Rundfunkstaatsvertrag zu ergänzen. In denselben Paragraphen, den Sie, Herr Kollege Rabenstein, auch schon genannt haben, soll nun ein Verbot regionaler Werbung aufgenommen werden. Regionale Verbreitung von Werbung ist in einem bundesweiten Programm nur dann zulässig, sofern das

entsprechende Landesrecht dies gestattet. In Bayern ist eine solche Erlaubnis aktuell – ich sage es ausdrücklich – nicht geplant. Mit der Erlaubnismöglichkeit wird den verfassungsrechtlichen Bedenken Rechnung getragen, dass ein vollständiges Verbot die Rundfunkfreiheit der privaten Fernsehveranstalter verletzen könnte.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin der Meinung, dass man dieser sehr ausgewogenen Ergänzung des Staatsvertrages, die der 18. Rundfunkänderungsstaatsvertrag mit sich bringt, zustimmen sollte; denn wir alle wollen – Sie haben sich freundlicherweise oder Gott sei Dank auch dazu bekannt – die starke und innovative Medienlandschaft in Bayern stärken. Wir bekennen uns alle zur publizistischen Vielfalt, ausdrücklich auch in allen ihren Größenordnungen. Das ist ein wichtiger Kern bayerischer Medienpolitik. Wir wollen auch in Zukunft im Dialog mit der Medienbranche eine einvernehmliche Lösung finden. Wir wollen regulatorische Maßnahmen vermeiden und die Vielfalt der Medienbranche stärken. Nur deshalb waren wir bisher gegen ein sofortiges Verbot. Deshalb sollten die unterschiedlichen Interessen sorgfältig abgewogen werden. Auch deshalb haben wir uns darum bemüht, zwischen den Beteiligten zu vermitteln, und versucht, auf einen Konsens hinzuwirken. Da dieser nicht erreicht wurde und außerdem schwerwiegende kartellrechtliche Bedenken herrschen, hat der Freistaat nun dem Verbot der regionalisierten Werbung im nationalen Fernsehen, verknüpft mit einer Öffnungsklausel innerhalb einer Ergänzung des Rundfunkstaatsvertrags, in der vorliegenden Form zugestimmt. Ich bitte um Ihre Zustimmung. Ich halte dieses Vertragswerk in dieser Form für ausgewogen und richtig.

(Beifall bei der CSU)

Danke sehr. – Die nächste Wortmeldung kommt von Professor Piazolo. Bitte sehr.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, sehr geehrte Besucher! Wenn Sie sich im Moment im Plenarsaal umschauen, so sehen Sie keine 30 Abgeordnete der CSU. Sie sehen im Moment mehr Abgeordnete der Oppositionsfraktionen, circa 35. Das heißt, ein Drittel der Abgeordnetenplätze ist besetzt. Auf der Regierungsbank sind übrigens drei Plätze besetzt. Das heißt, die CSU hätte im Moment keine Mehrheit, meine sehr verehrten Damen und Herren. Das ist aber unschädlich.

(Franz Josef Pschierer (CSU): Das kann sich schnell ändern!)

- Ja, das kann sich schnell ändern. Wir kennen die Regeln, lieber Herr Pschierer. Das sind doch die Regeln, dass dann, wenn abgestimmt wird, schnell ein paar Kollegen hereingerufen werden. Aber darauf wollte ich gar nicht hinaus. Im Moment wird nämlich nicht abgestimmt. Mir geht es darum: Wir haben im Moment im Parlament leider relativ wenige Abgeordnete, obwohl es um ein ganz wichtiges Thema im Medienbereich geht, nämlich um Werbung. Gerade Medien sind enorm wichtig für die Politik, weil sie unter anderem unsere Inhalte transportieren.

Worum geht es? - Es geht um die Möglichkeit, regionalisierte Werbung in Bundesprogrammen zuzulassen. Ich nenne ein Beispiel: Wäre es schlimm, wenn RTL in seinem Bundesprogramm zur Wiesnzeit speziell für den Großraum München, und nur dort, das Giesinger Bräu und dessen Bier bewerben würde? Das wäre grundsätzlich nicht schlimm, weil Giesinger Bräu ein gutes Bier braut. Herr Huber, das wichtigste Bier dort – Sie kennen es nicht – heißt "Erhellung". Es ist also nicht schlecht, es zu nehmen, gerade für die Kollegen der CSU-Fraktion. Trinken Sie mal so ein Bier der Marke "Erhellung".

(Der Redner schlägt beim Gestikulieren verse- hentlich das Sprechteil des Mikrofons herunter – Heiterkeit)

- Sehen Sie? Ich habe es nicht getrunken, obwohl das jetzt beinahe den Eindruck macht, weil ich hier -

(Thomas Kreuzer (CSU): Sind Sie nervös, Herr Kollege? Das Thema gibt jetzt wirklich die Nervosität nicht her!)

- Nein, nein, nein. Ich würde nie alkoholisiert an das Rednerpult treten, das auf alle Fälle nicht. Aber "Erhellung" ist sicherlich ein guter Tipp.

Wir finden das zwar nicht schlimm, sind aber dagegen, dass ein bundesweites Programm eine auf einen ganz bestimmten Raum zugeschnittene Werbung macht. Warum? Was wollen wir als FREIE WÄHLER? – Wir wollen, dass bundesweite Programme bundesweite Werbung, regionale Programme, beispielsweise der BR, regionale Werbung und lokale Programme nach Möglichkeit lokale Werbung ausstrahlen. Nehmen Sie als lokale Werbeträger ein Möbelhaus oder eine kleine Brauerei. Diese können über die lokalen Fernsehprogramme gut Werbung machen. Die lokalen Fernseh- und Radioprogramme werden so finanziell erhalten. Das ist das Grundprinzip.

Das hat das Bundesverwaltungsgericht jetzt geändert. Deshalb kommt es zu dieser Änderung im Rundfunkstaatsvertrag. Diese Änderung ist sinnvoll und bewirkt genau das, was wir beschrieben haben, nämlich das

Verbot regionalisierter Werbung. Auf den zweiten Blick haben wir jedoch ein Problem. Es gibt eine sogenannte Länderöffnungsklausel, die es den Ländern erlaubt, davon abzuweichen. Diese Länderöffnungsklausel – das glauben wir – geht im Wesentlichen auf Bayern zurück, weil die Bayerische Staatsregierung im Laufe der Jahre ihre Meinung diesbezüglich geändert hat.

(Thomas Kreuzer (CSU): Das stimmt nicht!)

- Dann sage ich, dass sie ihre Meinung anscheinend geändert hat. Früher hat sie sich dafür eingesetzt, keine regionalisierte Werbung auszustrahlen. Inzwischen ist die Position schwankend. Wenn die Bayerische Staatsregierung sagt, sie wolle von dieser Klausel keinen Gebrauch machen, stellt sich für uns die Frage: Trauen wir der Bayerischen Staatsregierung?

(Heiterkeit und Beifall bei den FREIEN WÄH- LERN)

Herr Huber, wenn ich Sie persönlich anschaue, traue ich Ihnen natürlich. Trotzdem haben wir FREIE WÄHLER einen Gesetzentwurf gemacht, weil wir uns überlegt haben: Naja, wer weiß. Wir sind gegenüber diesen Regelungen kritisch, weil es auch andere geben kann. Herr Huber, in letzter Zeit haben Sie häufig das Ressort gewechselt. Es kann sein, dass Sie irgendwo aufrücken und dann ein anderer da ist, der es anders macht. Wir lehnen das eher ab, weil wir zu der Auffassung stehen und sie ganz deutlich haben wollen: regionalisierte Werbung nicht bei bundesweiten Programmen. Deshalb appelliere ich an die Staatsregierung, diese Länderöffnungsklausel nicht wahrzunehmen. Vielleicht können Sie das in irgendeiner Weise schriftlich oder mündlich zu Protokoll geben. Das würde es uns wesentlich erleichtern, diesem Rundfunkänderungsstaatsvertrag zuzustimmen.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Vielen Dank, Herr Kollege Piazolo. – Jetzt hat Frau Kollegin Gote für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Lieber Michael Piazolo, den Sachverhalt mit dem Bier und der Werbung hättest du der CSU gar nicht lange und ausgiebig erklären müssen. Das hat die CSU schon verstanden. Im CSU-Shop und auf der Facebook-Seite machen sie mächtig Werbung mit Bier. Dort kann man gegen "Likes" Bier gewinnen. Wer die CSU auf Facebook "liket", kann Bier gewinnen. Der Teilnehmer muss natürlich seine Adresse angeben. Das ist auch

eine Form, Adressen zu sammeln: Bier gegen Adressen und "Likes". Das haben die schon prächtig verstanden.

Jetzt komme ich zum Thema. Herr Minister Huber, am Ende Ihres Redebeitrags haben Sie wirklich die Tatsachen verdreht. Sie fordern uns auf, Verantwortung für den Medienstandort Bayern zu übernehmen und diesem gerecht zu werden. Sie fordern uns auf? – Umgekehrt wird ein Schuh daraus: Wir fordern Sie auf, bzw. wir haben Sie aufgefordert, dass Sie das tun. Das, was wir heute vorliegen haben, ist das Ergebnis unseres ständigen Bohrens und unseres Treibens, damit Sie endlich auf die Regelung einschwenken, die vor Ihnen alle anderen Bundesländer schon lange wollten. Wir haben alle gemeinsam mit den regionalen Sendern und der BLM dafür gesorgt, dass die Staatsregierung endlich von ihrem Irrweg abgekommen ist, die regionalisierte Werbung zuzulassen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Fordern Sie nicht uns auf! Wir haben das schon längst gemacht. Schön, dass Sie jetzt auch erkannt haben, dass das vielleicht doch der richtige Weg ist.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Von allen vier Vorrednern wurde bereits erklärt, worum es genau geht. Deshalb muss ich das nicht mehr machen. Ich erkläre ganz kurz die Prinzipien: Regionale Werbung nur für regionale Inhalte, Werbung ist Teil des Programms. Im Prinzip ist das im Rundfunkänderungsstaatsvertrag festgeschrieben. Das ist gut so.

Dann kommt der Haken; das ist die Länderöffnungsklausel. Selbstverständlich ist unser Vertrauen in die CSU-Staatsregierung nicht so groß, dass wir darauf hoffen können, dass mit dieser Debatte, die unserem Medienstandort Bayern wirklich massiv schaden würde, tatsächlich Schluss ist. Wir haben dieses Vertrauen nicht. Warum nicht? – Wir haben das Gezerre in den letzten Monaten gesehen. Wir wissen, dass sich der Lobbyist bei ProSiebenSat.1, der hinter dem Ganzen steht und Ihnen in den letzten Monaten mächtig auf die Pelle gerückt ist, nämlich Herr Stoiber, immer noch in Amt und Würden befindet. Wahrscheinlich wird er auch in der nächsten Zeit weiter an diesem dicken Brett bohren, mit dem ProSiebenSat.1 angefangen hat. Kollege Rabenstein, deshalb werden wir auch aufpassen, dass seitens der CSU oder der Staatsregierung keine Gesetzesinitiative in den Landtag eingebracht wird, die am Ende doch die regionalisierte Werbung durch die landesgesetzliche Hintertür zulässt.

Deshalb bin ich davon überzeugt, dass wir leider heute nicht das letzte Mal über dieses Thema diskutiert haben. Eines ist klar, das sage ich noch einmal: Wir hatten die Verantwortung für den Medienstandort Bayern bereits übernommen. Wir hatten diese Lösung gefordert. Jetzt ist sie da. Uns wäre es recht, wenn sie noch etwas eindeutiger gewesen wäre – ohne Länderöffnungsklausel. Zumindest haben wir erst einmal dem Ansinnen, regionalisierte Werbung zuzulassen, Einhalt geboten. Wie gesagt: Passen wir auf, dass es auch so bleibt!

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Gote. – Damit ist die Aussprache geschlossen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Wirtschaft und Medien, Infrastruktur, Bau und Verkehr, Energie und Technologie als federführendem Ausschuss zu überweisen. Ich gehe von Ihrem Einverständnis aus. – Dann ist das so beschlossen.

Ich rufe jetzt Tagesordnungspunkt 2 g auf:

Gesetzentwurf der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Martina Fehlner, Dr. Christoph Rabenstein u. a. und Fraktion (SPD), Margarete Bause, Ulrike Gote, Ludwig Hartmann u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Prof. Dr. Michael Piazolo u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) zur Änderung des Bayerischen Mediengesetzes Förderung des Aufbaus und Betriebs von lokalen Anbietern gemeinnütziger Bürgerrundfunkprogramme (Community Media) (Drs. 17/8229) - Erste Lesung

Der Gesetzentwurf wird vonseiten der Antragsteller begründet. Die erste Rednerin – sie hätte gleich stehen bleiben können – ist Frau Kollegin Gote. Bitte schön.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Wir GRÜNE, die SPD und die FREIEN WÄHLER legen heute einen Gesetzentwurf zur Förderung des Aufbaus und Betriebs von lokalen Anbietern gemeinnütziger Bürgerrundfunkprogramme, sogenannter Community Media, vor. Seit Änderung des Bayerischen Mediengesetzes Ende des Jahres 2012 ist die Struktur- und Technikförderung für gemeinnützige Rundfunkanbieter und Programmzulieferer nicht mehr im Aufgabenkatalog der BLM enthalten. Vorgesehen ist nur noch die Programmförderung. Das gilt nicht für die Privaten, die damit Gewinn machen wollen, und nicht für die Öffentlich-Rechtlichen, sondern für diejenigen, die sich tatsächlich als gemeinnützige

Vereine oder Initiativen organisieren. Wir GRÜNE haben das damals bereits sehr kritisch gesehen. Damals hatten wir einen Änderungsantrag dazu eingebracht. Leider hat dieser in diesem Hause nicht die Mehrheit gefunden.

Die Situation der gemeinnützigen Bürgerradios hat sich – das war zu erwarten, und das haben wir befürchtet – seitdem verschlechtert. Dies wollen wir, zumindest diese Seite des Hauses, gemeinsam heilen, indem wir die Förderung ausdrücklich in den Aufgabenkatalog aufnehmen. Wir fordern, dass in den Artikel 11 Absatz 1 des Bayerischen Mediengesetzes eine neue Nummer 6 eingefügt wird, die lautet:

- gemeint ist die BLM –

fördert über die Technik- und Programmförderung hinaus Aufbau und Betrieb von lokalen Anbietern gemeinnütziger Bürgerrundfunkprogramme (Community Media) , deren Zweck nicht auf Gewinnerzielung angelegt ist, die rechtlich die Gewähr dafür bieten, dass sie unterschiedlichen gesellschaftlichen Kräften Einfluss auf die Programmgestaltung, insbesondere durch Zubilligung von Sendezeiten für selbstgestaltete Programmbeiträge, einräumen und damit mit innovativen, kreativen und vielfältigen Inhalten das publizistische Angebot einer Region ergänzen und einen Beitrag zur gesellschaftlichen Meinungsbildung und zur Förderung der Medienkompetenz leisten,

Das ist unser Antrag, das wollen wir ins Gesetz schreiben.