Die Kosten, die dadurch entstehen würden, sind überschaubar. Sie sind bescheiden. Den Steuerzahler und die Steuerzahlerin kostet es gar nichts, weil das Geld dafür die BLM aus ihrem Haushalt aufbringen könnte. Dafür wäre genug vorhanden.
Warum ist diese Gesetzesänderung wichtig? Gibt es nicht schon genug Radiosender, könnte man fragen. Da muss natürlich auf die besondere Bedeutung der gemeinnützigen Bürgerradios hingewiesen werden. Wir haben zwar eine ganze Menge kleiner lokaler und regionaler Radiosender. Wir haben aber nur wenige gemeinnützige Radiosender. Die besondere Bedeutung der Bürgerradios liegt im ehrenamtlichen Engagement, das damit verbunden ist. Sie liegt darin, dass diese Radios die Weiterentwicklung der Zivilgesellschaft fördern; sie liegt darin, dass diese Radios unabhängig von Werbung und einem Unternehmer sind, der Sponsoring betreibt. Ihre besondere Bedeutung liegt darin, dass diese Radios Meinungsvielfalt bieten,
dass sie eine Plattform für junge Medienmacher und Medienmacherinnen sind und dass von ihnen ein hohes kreatives Potenzial ausgeht. Sie bilden auch aus, und sie sind Sprachrohr für alle, die sonst in den übrigen Sendern nicht so sehr zu Wort kommen. Sie sind deshalb, so glauben wir, unabdingbar für die Medienvielfalt.
Das wird übrigens auch durch die EU ausdrücklich anerkannt. Sowohl das Europäische Parlament in seiner Resolution vom September 2008 als auch der Europäische Rat in einer Erklärung des Ministerkomitees vom Februar 2009 haben Community Media als eigenen, dritten Sektor des Rundfunksystems zu einem wichtigen Teil eines demokratischen Mediensystems erklärt. Bürgerradios gibt es weltweit in mehr als 100 Ländern. Sie sind ein Erfolgsmodell. Bei uns sind sie es leider nicht ganz.
In Bayern gibt es zurzeit im Wesentlichen nur zwei Bürgerradios, die es schon länger gibt. Das sind "Radio LORA" und "Radio Z". Diese bekommen nicht nur keine technische Aufbauförderung mehr, sondern sie bekommen auch Jahr für Jahr weniger Programmfördermittel durch die BLM. Was allerdings mit diesen wenigen Mitteln, die die beiden Radios noch bekommen, geleistet wird, ist enorm. "Radio Z" gibt es nun schon seit 29 Jahren mit einem kritischen Programm on air für Nürnberg und Umgebung auf überwiegend ehrenamtlicher Basis.
Dieser Sender bietet täglich ein mehrstündiges Vollprogramm mit regionaler Musik abseits des Mainstreams, mit lokalen Nachrichten und muttersprachlichen Beiträgen in über zehn Sprachen für verschiedenste Bevölkerungsgruppen sowie mit inhaltsorientierten Sendungen zu einer breiten Palette unterschiedlichster Themen, oft mit pop-kulturellem oder ökologischem Bezug und mit radikalgesellschaftlichen oder minderheitenspezifischen Beiträgen. Viele junge Bands aus der Region hatten hier zum ersten Mal die Möglichkeit zu einem Interview. Damit erhalten Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich zu äußern, die in den normalen Medien nur als Objekt der Berichterstattung statt als Akteur und Akteurin oder als Medienmacher vorkommen. Menschen mit Behinderung, Menschen mit Zuwanderungsgeschichte, auch viel mehr Frauen als sonst üblich, Lesben und Schwule, Strafgefangene, alle diese kommen hier selbst zu Wort. Auch in der nationalen und internationalen Politik spült der Sender Themen nach oben, die in der sonst kurz gefassten Berichterstattung des Mainstreams in der Versenkung liegen.
Mit dieser Aufstellung sind "Radio Z" und "Radio LORA" einzigartig in der bayerischen Medienlandschaft und eine enorme Bereicherung in der politischen Willensbildung. Wünschenswert und förderungswürdig ist es, dass es solche Initiativen bald auch in anderen bayerischen Städten gibt. Demokratie ist kein Selbstläufer, sondern sie muss jeden Tag aufs Neue gelebt werden. Gerade die so gerne als subkulturell bezeichneten Sender sind eben ein wichtiger Seismograf für eine lebendige demokratische Willensbildung. Solidarität mit den Menschen und soziales Engagement sind ein Grundprinzip der Bürgermedien, die wir nicht genug würdigen und unterstützen können. Die beiden Bürgerradios, die wir in Bayern haben, verdienen eine bessere Förderung als die, die sie jetzt bekommen. Wir wünschen uns miteinander, dass es weitere Initiativen und weitere Bürgerradios geben möge, die dann weit in die bayerische Gesellschaft hinein ihre gute Arbeit leisten können. Für diesen Gesetzentwurf bitten wir um Zustimmung.
Danke schön. – Damit eröffne ich die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 24 Minuten. Erste Rednerin ist Frau Kollegin Fehlner. Bitte schön.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Für uns ist es ganz wichtig, auf allen Ebenen die Meinungsvielfalt und die Medienvielfalt zu erhalten und zu stärken, weil der Bürger davon direkt profitiert. Je besser, umfangreicher und vielseitiger er informiert ist und informiert wird, umso abgewogener kann er seine Urteilsfähigkeit fördern und am demokratischen Meinungsbildungsprozess teilhaben.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk, die privaten Hörfunkanbieter und die Bürgermedien, die Community Media, leisten hierzu seit Jahren einen ganz wesentlichen Beitrag. Die Vielfalt der bestehenden Meinungen – so ist der Auftrag – muss sich auch im Rundfunk in größtmöglicher Breite und Vollständigkeit widerspiegeln und zum Ausdruck kommen. Ein ganz wichtiger Aspekt für die Weiterentwicklung unserer Zivilgesellschaft ist das ehrenamtliche Engagement auch - oder besser gesagt: vor allem - in den Medien, in den gemeinnützigen Bürgerrundfunkprogrammen. Dies gilt es weiter zu stärken und zu fördern. Die Bürgerradios in Bayern, zwei an der Zahl, stehen für großes ehrenamtliches Engagement ihrer Mitglieder. Letztlich ist es dieses ehrenamtliche Engagement, das auch den Un
Die Community Media bieten – das ist auch im Hinblick auf die vielen Flüchtlinge in unserem Land und deren Integration ein wichtiger Aspekt – Sendeplätze beispielsweise für Migranten und Randgruppen. Sie tragen so zur kulturellen Öffnung und zur Stärkung der Medienkompetenz bei.
Im Landtag besteht sicherlich genauso wie im Europäischen Parlament – Kollegin Gote hat es schon angesprochen - Konsens darüber, dass die Community Media ein durchaus wichtiger Teil eines demokratischen Mediensystems sind.
Wir sind der Auffassung, dass wir dies noch deutlicher im Bayerischen Mediengesetz verankern sollten. Wir brauchen deshalb neben der Programmförderung auch eine Struktur- und Technikförderung. Ganz wichtig ist es für uns auch, verlässliche und bessere Arbeitsbedingungen für die Ehrenamtlichen zu schaffen. Deshalb möchten wir, dass im Bayerischen Mediengesetz eine Regelung zur Aufrechterhaltung der lokalen und regionalen Informationsvielfalt getroffen wird, die neben der Programmförderung auch eine strukturelle Basisförderung gemeinnütziger Rundfunkanbieter ausdrücklich zur Aufgabe der BLM macht. Ich hoffe, dass wir dafür eine Mehrheit finden.
Danke schön, Frau Kollegin Fehlner. – Als Nächster hat wieder Herr Professor Dr. Piazolo das Wort. Bitte schön.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Fraktion der SPD, die Fraktion der FREIEN WÄHLER und die Fraktion der GRÜNEN haben zusammen einen Gesetzentwurf eingebracht, der jetzt schon von zwei Kolleginnen begründet worden ist. Insofern kann ich mich kurz fassen. Ich möchte nur noch zwei Aspekte herausstellen und sie den Kollegen der CSU ins Gedächtnis rufen.
Beim Bürgerradio handelt es sich um Radio, das von Ehrenamtlichen gemacht wird. Vor Kurzem haben wir auf Initiative der FREIEN WÄHLER fraktionsübergreifend die Bayerische Verfassung geändert und das Ehrenamt gestärkt. Diesen Auftrag sollten wir jetzt gemeinsam mit Leben erfüllen. Dazu gehört sicherlich auch das Bürgerradio. Ich sehe es als einen Verfassungsauftrag an, dieses Bürgerradio zu stärken und eine institutionelle Förderung gesetzlich zu verankern. Ich hoffe, dass auch die Kollegen, die von mir aus ge
sehen rechts des Ganges sitzen, dieser Idee zugänglich sind und diesem Verfassungsauftrag Folge leisten.
Was kann es Schöneres geben, als wenn Bürger für Bürger Radio machen? Viele Menschen, die im Monat die Abgabe für das öffentlich-rechtliche Fernsehen leisten, stellen sich die Frage, wie viel Geld der eine oder andere dort mit Spezialverträgen verdient. Ich kann dazu Namen nennen, zum Beispiel Thomas Gottschalk und Günther Jauch oder Stefan Raab bei den Privaten. Hier stellt sich schon die Frage, ob bei dem Gesamtblock von Fernsehen und Radio die Gelder gerecht verteilt werden und wie Fernsehen und Radio sinnvoll gemacht werden können.
Ich glaube, für alle muss etwas vom Kuchen übrig bleiben. Professionelles öffentlich-rechtliches Fernsehen ist natürlich notwendig, und wir wollen es entsprechend finanziell unterstützen. Das privatrechtliche Fernsehen und der lokale Rundfunk werden in Bayern ebenfalls unterstützt, nämlich mit einer ganz besonderen Konstruktion über die BLM. Das ist sehr sinnvoll. Nur das Bürgerradio, das von den Menschen unmittelbar gestaltet wird, ist immer noch finanziell schwach ausgestattet. Es verzichtet auf Werbung, also auf eine wichtige Einnahmequelle, und bekommt bislang nur die genannte Programmförderung. Hier wollen wir ansetzen.
Wir wollen in einem kleinen Bereich eine institutionelle Förderung möglich machen, wie das auch in anderen Bundesländern der Fall ist. Wir erhoffen uns dabei Unterstützung durch die Kollegen der CSU. Liebe Kollegen von der CSU, ich bringe Ihnen gerne Ihren Wahlspruch "Näher am Menschen" in Erinnerung. Vielleicht haben sie ihn vergessen; es ist schon ein bisschen her. Näher am Menschen bedeutet aus meiner Sicht natürlich auch, näher an den Menschen, die sich engagieren, also anderen Ehrenamtlern, und damit auch näher am Bürgerradio.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CSU, bleiben Sie Ihrem Wahlspruch treu. Unterstützen Sie das Bürgerradio. Lassen Sie eine institutionelle Förderung zu. Unterstützen Sie den Gesetzentwurf, den die drei Fraktionen eingebracht haben und der Ihnen vorliegt.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute über einen Gesetzentwurf zur Änderung des Mediengesetzes, der sich mit der Frage befasst, wie Bürgermedien besser
gestellt und besser gefördert werden können. Vor einigen Wochen haben wir im Wirtschaftsausschuss bereits einen Antrag der FREIEN WÄHLER mit ähnlicher Intention beraten.
Ich habe damals gesagt, dass die Idee von Bürgermedien eigentlich eine charmante Sache sei. Ich kann das Wort "eigentlich" auch streichen. Das ist eine charmante Sache. Heute reden wir darüber, ob die Förderung von Bürgermedien auch notwendig ist. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, wenn man sich die Rundfunklandschaft in Bayern ansieht, stellt man doch einen Unterschied fest. In vielen Ländern ist der Lokalrundfunk nicht in der Weise ausgeprägt wie in Bayern. Wir sind stolz darauf, dass wir mit 60 Lokalradios und 17 lokalen TV-Stationen eine solche Vielfalt haben. In Ländern, wo es diese Vielfalt nicht gibt, ist es gut zu sagen: Ich brauche wahrscheinlich noch eine weitere Gattung, um eine Vielfalt zu erreichen, die sonst nicht erreicht werden kann. Hier ist aber der Unterschied zu Bayern im Hinblick auf die Diversität unserer Rundfunklandschaft mit Händen zu greifen.
Sie begründen Ihren Gesetzentwurf damit, dass eine strukturelle Förderung heute nicht mehr möglich sei, bzw. Sie insinuieren, dass eine solche Förderung vor der Gesetzesänderung im Jahr 2013 angelegt gewesen sei. Die Wahrheit lautet, dass es auch vor dem Jahr 2013 keine institutionelle Förderung gab. In Bayern gab es nie eine strukturelle Förderung. Außerdem ist auch nach der aktuellen Fassung des Gesetzes das, was Sie wollen, sehr wohl möglich, nämlich eine Technikförderung und eine Programmförderung.
Sehen wir uns einmal ganz konkret an, wohin die Gelder der BLM fließen. Die Technikförderung bewegt sich in diesem Jahr in einer Größenordnung von 100.000 Euro für gemeinnützige Radioanbieter. Das ist übrigens ein deutlicher Aufwuchs von 32.000 Euro im Jahr 2012. Im Jahr 2013 gab es schon eine Verdopplung auf 64.000 Euro. Die Zahlen weisen also nicht nach unten, sondern nach oben. Ein ähnliches Bild ergibt sich bei der Programmförderung. Die Aufgabe der BLM ist es, die Vielfalt der Angebote zu fördern und sicherzustellen. Für das Jahr 2015 steht ein Fördervolumen von 480.000 Euro zur Verfügung. Davon gehen 90 % an gemeinnützige Medien. Deshalb entspricht es nicht den Tatsachen, wenn gesagt wird, wir befänden uns hier auf ausgetrocknetem Boden.
Ich würde mir wünschen, dass wir uns bei unserer Beschäftigung mit diesem Gesetzentwurf im Wirtschaftsausschuss einmal ehrlich die Karten legen, welche
Möglichkeiten über den Medienrat und die Gremien der BLM bestehen, eine andere Akzentuierung vorzunehmen. Ich nenne als Stichwort die Fördersatzung. Ich kann nach dem, was ich gerade ausgeführt habe, nicht erkennen, dass wir Bedarf für eine Gesetzesänderung hätten.
Auch aus ordnungspolitischen Gründen sehen wir keine Notwendigkeit, eine weitere Gattung zu eröffnen, sie institutionell zu fördern und sie neben den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und den privaten Rundfunk zu stellen. Wir haben eine sehr reichhaltige Rundfunklandschaft und freuen uns, dass diese auch durch ehrenamtliche Medien bereichert wird. Wir glauben, dass wir sehr gute Instrumente der Förderung haben. Wir glauben aber nicht, dass es einer institutionellen Förderung bedarf. Deswegen werden wir Ihrem Gesetzentwurf nicht zustimmen.
Vielen Dank. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Wirtschaft und Medien, Infrastruktur, Bau und Verkehr, Energie und Technologie als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Das ist der Fall. Dann ist das so beschlossen.
Abstimmung über Anträge, die gemäß § 59 Abs. 7 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden (s. Anlage 1)
Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlagen mit den einzelnen Voten der Fraktionen verweise ich auf die Ihnen vorliegende Liste.
Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. dem jeweiligen Abstimmungsverhalten seiner Fraktion entsprechend der aufgelegten Liste einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Stimmenthaltungen? – Keine. Damit übernimmt der Landtag diese Voten.
terium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Integration dazu herausgegebenen "vorläufigen Vollzugshinweise" sind in den bestehenden 14 bayerischen Maßregelvollzugseinrichtungen Maßregelvollzugsbeiräte zu bilden. Den Beiräten gehören jeweils zwei Landtagsabgeordnete an. Der oder die Vorsitzende der Beiräte und deren Vertreter oder Vertreterin werden aus der Mitte des Landtags gewählt. Die CSU-Fraktion und die SPD-Fraktion haben das Vorschlagsrecht für jeweils ein Mitglied. Im Einzelnen können die von den Fraktionen benannten Abgeordneten mit deren jeweiliger Funktion im Maßregelvollzugsbeirat der Ihnen vorliegenden Liste entnommen werden.