Protokoll der Sitzung vom 20.10.2015

(Siehe Anlage 2)

Eine Aussprache findet hierzu nicht statt. Im Ältestenrat wurde vereinbart, dass gemäß § 42 Absatz 2 der Geschäftsordnung von geheimer Wahl Abstand genommen und über die Fraktionsvorschläge gemeinsam abgestimmt wird. Wer den Vorschlägen der Fraktionen seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Damit sind die von den vorschlagsberechtigten Fraktionen benannten Abgeordneten zu Maßregelvollzugsbeiräten bei den jeweiligen Maßregelvollzugseinrichtungen gewählt.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 5 auf:

Bestellung eines stellvertretenden Mitglieds für den Landesdenkmalrat

Der Staatsminister für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst hat mit Schreiben vom 3. September 2015 mitgeteilt, dass der Bayerische Städtetag Frau Erste Bürgermeisterin Uta Wüst als stellvertretendes Mitglied im Landesdenkmalrat vorgeschlagen hat. Er hat gebeten, den zur Bestellung des stellvertretenden Mitglieds notwendigen Beschluss des Landtags herbeizuführen.

Eine Aussprache findet hierzu nicht statt. Wir kommen deshalb zur Abstimmung. Wer dem Vorschlag des Bayerischen Städtetags seine Zustimmung erteilen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Dann ist es so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 6 auf:

Beratung der zum Plenum eingereichten Dringlichkeitsanträge

Zur gemeinsamen Beratung rufe ich auf:

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Margarete Bause, Ludwig Hartmann, Thomas Gehring u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Keine Zulassungsbeschränkung zum Vorbereitungsdienst in Bayern (Drs. 17/8415)

und

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Martin Güll, Kathi Petersen u. a. und Fraktion (SPD) Jede Lehrkraft wird gebraucht - Hände weg von einer Zulassungsbeschränkung zum Referendariat (Drs. 17/8436)

Ich eröffne die Aussprache und darf als Erstem Herrn Kollegen Gehring das Wort erteilen. Bitte schön, Herr Kollege.

Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Vorhaben, eine Beschränkung der Zulassung zum Referendariat für Lehrämter einzuführen, erinnert sehr an CSU-Politik und CSU-Regierungspolitik in Sachen Bildung. Es erinnert ein bisschen an die Haltung der CSU in der Frage der Gymnasialzeit. In allen anderen Bundesländern sprach man schon vor Jahren vom achtjährigen Gymnasium. Die CSU-Staatsregierung hat immer gesagt: Wir halten am bewährten neunjährigen bayerischen Gymnasium fest. – Und mit einem Mal hat die CSU-Staatsregierung das G 8 eingeführt, schneller als alle anderen.

Jetzt läuft es wieder so. Bis vor Kurzem hieß es noch: Das bayerische Referendariat muss frei zugänglich sein. – Und nun wird mit einem Kabinettsbeschluss vom Juli 2015 der NC für die Referendariate eingeführt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist eine CSU-Bildungspolitik nach dem Motto Drehhofer; aber die gab es schon vor Seehofer, und die wird es in der Bildungspolitik auch noch nach Seehofer geben.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Mit einem neuen Artikel 5a im Bayerischen Lehrerbildungsgesetz soll jetzt für Absolventen bestimmter Fächerkombinationen der Zugang zum Referendariat beschränkt werden. Ein Numerus clausus für das Referendariat, die zweite Phase der Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern, ist die falsche Maßnahme zur falschen Zeit. Es ist eine falsche Maßnahme; denn ein Numerus clausus für das Referendariat ist unzulässig. Nach Artikel 12 des Grundgesetzes gibt es das Recht auf freie Berufswahl und die freie Wahl der Ausbildungsstätte. Demnach kann es keine Beschränkung des Zugangs zur zweiten Ausbildungsphase geben.

Das Referendariat, der Vorbereitungsdienst, gehört zur Ausbildung der Lehrerinnen und Lehrer dazu. Deswegen kann man niemanden davon abhalten. Also ist ein strikter Numerus clausus hier verfassungsrechtlich nicht möglich.

Was soll also gemacht werden? Man spricht im Gesetzentwurf von Kanalisierung. Das heißt, wer nicht gleich zum Referendariat zugelassen wird, kommt auf eine Warteliste und muss dann warten, bis er zugelassen wird. Wer sich ein bisschen in der Bildungspolitik auskennt und die Diskussionen der letzten Wochen miterlebt hat, weiß ja, dass es heute schon für Referendare, die keine Stelle an der Schule bekommen, Wartelisten für die Zeit nach dem Zweiten Staatsexamen gibt. In Zukunft wird es also Wartelisten für die Zeit vor und Wartelisten für die Zeit nach dem Zweiten Staatsexamen geben. Wunderbar, eine Politik des Wartens; das sieht wirklich nach entschiedener Bildungspolitik in Bayern aus. Glückwunsch, liebe CSUStaatsregierung!

(Beifall bei den GRÜNEN)

Was soll also dieser Numerus clausus? Aus diesem Gesetzentwurf kann man die Hoffnung herauslesen, dass Leute, die studiert haben und nicht sofort in das Referendariat kommen, abspringen und nicht ins Lehramt streben, sondern einen anderen beruflichen Weg einschlagen. Aber wie soll denn das gehen ohne Studienabschluss? – Das Erste Staatsexamen ist nämlich kein Studienabschluss; es qualifiziert für nichts. Was sollen die Leute machen? – Vier bis fünf Jahre Studium sind für die Katz, nur weil sie keinen Studienabschluss haben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch hier ist wieder ein großes Versagen der CSU-Staatsregierung zu verzeichnen. Sie haben hier die im Bologna-Prozess vorgesehene Umstellung nicht vorgenommen, anders als bei allen anderen Studiengängen. Die Lehramtsstudierenden haben nach dem Studium eben keinen Bachelor und keinen Master, mit dem sie außerhalb der Schule arbeiten könnten. Das ist eine Politik gegen die Interessen der jungen Leute. Das ist eine schäbige Politik.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Die Einführung einer Zugangsbeschränkung zum Referendariat mit einer solchen Vergrämungstaktik bedeutet, die Leute von ihrem Berufsziel abzubringen. Das ist auch eine Vergeudung der Lebenszeit junger Menschen. Das ist eine Verschwendung von Studienzeit, auch eine Verschwendung von Ressourcen an unseren Hochschulen und der Lehrleistung an den Universitäten und deswegen abzulehnen.

Es ist natürlich auch eine Vergeudung der Lebenszeit derer, die drei Jahre warten und dann ins Referendari

at gehen – zu diesem Zeitpunkt müssen sie es. Sie haben vier oder fünf Jahre studiert, warten dann drei Jahre, absolvieren dann zwei Jahre lang das Referendariat und bekommen schließlich vielleicht gar keine Anstellung an der Schule. Was ist das für ein Umgang mit der Lebenszeit von jungen Menschen!

(Beifall bei den GRÜNEN und Abgeordneten der SPD)

Natürlich wollen Sie mit diesem Gesetzentwurf Menschen davon abhalten, das – in Anführungszeichen "falsche Fach" zu studieren oder überhaupt ein Lehramtsstudium aufzunehmen. Sie wollen sie davon abhalten, ein Studium aufzunehmen, nach dem sie vielleicht gar nicht ins Referendariat kommen. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn wir dieses Ziel verfolgen, müssen wir geeignete Maßnahmen schon vor Beginn des Studiums ergreifen. Schon dann müssen wir sie richtig gut beraten; dann müssen wir sie auch beraten, ob sie wirklich für den Lehrerberuf geeignet sind oder eine andere Berufsmöglichkeit sehen sollen. Aber wir sollen nicht Maßnahmen, die vor dem Studium hätten greifen müssen, durch nach dem Studium wirksame Maßnahmen nachholen.

Übrigens behindern Sie dadurch, dass die Lehramtsabsolventen nach drei Jahren ins Referendariat kommen, diejenigen, die auf der Warteliste stehen. Es werden weniger reinkommen. Es ist wie beim Stau im Autoverkehr: Der Stau führt zum Rückstau; das Problem wird immer größer.

Natürlich stehen wir heute vor dem Problem der Fehlsteuerung der Ausbildung. Menschen werden in Studiengängen als Lehrkräfte für Schularten und Fächerkombinationen ausgebildet, für die Lehrkräfte im Moment nicht gefragt sind. Gegenwärtig wurden fast alle Absolventen, die ein Studium für das Lehramt an Mittelschulen absolviert haben, eingestellt; ebenso die meisten Grundschullehrer. Aber gerade von den Referendaren, die für den Unterricht an Realschulen und Gymnasien ausgebildet wurden, werden nur wenige eingestellt. Man muss sich vorstellen, dass von den Absolventen des Referendariats an Realschulen im vergangenen Jahr 97 % nicht eingestellt worden sind; nur 3 % von ihnen sind eingestellt worden. Das ist natürlich eine vollkommen falsche Entwicklung. Sie führt dazu, dass Absolventen des Referendariats an Realschulen an die Mittel-, Grund- und Förderschulen gehen; vom Gymnasium gehen Referendare an die Realschulen – so war es noch vor zwei Jahren.

Das heißt, wir brauchen eine Lehrerbildungsreform, die aus zwei Teilen bestehen muss: Die Studierenden sollen einen Bachelor- und einen Masterabschluss machen können, damit sie einen Abschluss haben,

mit dem sie Berufsmöglichkeiten außerhalb der Schule haben und dann andere Wege gehen können. Das Studium muss auch für Berufe außerhalb des Schuldiensts qualifizieren. Wir brauchen ein anderes Muster der Lehrerausbildung, nicht mehr eng schulartspezifisch, sondern entsprechend den Altersgruppen; denn die Probleme von Achtklässlern sind relativ ähnlich, egal ob in der Realschule oder im Gymnasium, aber sie sind andere als die von Drittklässlern oder vielleicht die von Zwölftklässlern. Wir brauchen also eine andere Ausbildung in den Lehramtsstudiengängen. Dann können wir das machen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieser Gesetzentwurf im Anhörungsverfahren ist eine falsche Maßnahme zum falschen Zeitpunkt. Wir dürfen Lehrkräfte nicht vergrämen. Wir brauchen momentan junge Leute, die an unsere Schulen gehen. Die Staatsregierung will 1.000 oder 1.500 neue Lehrerstellen schaffen; genau weiß man es nicht, es sind wieder einmal die üblichen Tricksereien. Wir brauchen zusätzliche Lehrkräfte für die Unterrichtung von Flüchtlingen, wegen Pensionierungen in den unterschiedlichen Schularten und aufgrund der Aufgaben. Wir müssen die jungen Leute, die vielleicht nicht richtig dafür ausgebildet sind, qualifizieren, zum Beispiel durch ein Programm "Deutsch als Zweitsprache" für DeutschLehrkräfte, damit sie beim Unterricht für die Migranten eingesetzt werden können. Diese Maßnahmen wären zu ergreifen, anstatt dieses unsinnige Gesetz aufzulegen.

Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CSU-Fraktion und von der CSU-Staatsregierung, fordere ich Sie auf: Ziehen Sie das Gesetz zurück, lassen Sie es in der Schublade oder besser noch: Treten Sie es in die Tonne! Natürlich sage ich als GRÜNER: in die Papiertonne.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank. – Nächste Wortmeldung: Herr Kollege Güll. Bitte schön, Herr Kollege.

Verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit längerer Zeit schon geistert bei der CSU und bei unserem Kultusminister Dr. Spaenle diese Idee herum, den Zugang zum Referendariat zu beschränken. Wenn man einmal überlegt, warum, dann, glaube ich, findet man wenige sachliche Gründe. Das hat eher den Grund, dass es für die Kolleginnen und Kollegen der CSU und auch für den Kultusminister verdammt ärgerlich ist, jeden Mai, Juni, Juli, August eingestehen zu müssen, dass zu viele Lehrer nicht in die Klassenzimmer gehen, sondern in die Arbeitslosigkeit. Diese Protestwellen will man ein

fach vermeiden. Ich glaube, das ist der wahre Grund dafür, dass man an dieses Gesetz herangeht.

Schon vor – ich glaube, mich zu erinnern – eineinhalb Jahren hat der Präsident des BLLV gesagt: Stellen schaffen statt Zugang zum Referendariat beschränken, das wäre der richtige Weg. – Dem kann ich mich anschließen. Es geht nicht darum, hier sozusagen eine neue Hürde aufzubauen, wie es Kollege Gehring gesagt hat: eine zweite Warteliste aufzumachen, sondern es geht offensichtlich darum, ein neues Steuerungselement einzuführen.

Wenn man das genauer betrachtet, erkennt man, dass das wirklich die besten unserer Studierenden oder auch der Referendare betrifft. Es kommen heute sogar Leute mit der Note 1,1 oder 1,2 nicht mehr unter in vielen Fächerkombinationen, die sicherlich auch noch ihre Berechtigung an den Schulen haben. Wenn wir den Zugang jetzt beschränken, dann werden nicht mehr die guten und die besten unserer Studierenden in den Lehrerberuf gehen, weil sie diese Wartezeiten von bis zu drei Jahren nach dem Studium bestimmt nicht auf sich nehmen werden.

Dieses Steuerungselement wird aus einem ganz einfachen Grund nicht funktionieren: Die Lehrerprognosen haben die letzten Jahre nicht gestimmt, und sie werden auch in Zukunft nicht stimmen. Sie müssten aber stimmen, damit man überhaupt ein nachhaltiges und ein verlässliches Instrument hätte. Das allein wird schon nicht funktionieren; denn die Frage wird sein: Wen lasse ich zu und wen nicht? Wen beschränke ich, und wem gebe ich die Möglichkeit, sofort in das Referendariat zu gehen? Diese wenig verlässlichen Instrumente sind allein schon ein Grund dafür, das nicht zu tun und auf keinen Fall eine Zugangsbegrenzung vorzunehmen.

Um es klar zu sagen – auch das will ich wiederholen –: Der Lehrer bzw. die Lehrerin ist erst fertig, wenn das Erste und das Zweite Staatsexamen durchlaufen sind. Erst dann kann man davon ausgehen, dass wir die Lehrkräfte verlässlich in die Schulen geben können. Es kann überhaupt nicht sein, dass wir Lehrkräfte schon nach dem Studium nach ihrem theoretischen Wissen aussieben; denn nicht der beste Theoretiker wird der beste Lehrer sein.

Ich will an der Stelle ganz deutlich sagen: Wir brauchen diese Lehrkräfte in den Klassenzimmern

(Beifall bei der SPD und des Abgeordneten Tho- mas Gehring (GRÜNE))

und nicht auf den Wartelisten. Ich glaube, das ist auch das stärkste Argument dagegen; denn was würden wir denn heuer ohne die Lehrkräfte machen, die uns

jetzt noch zur Verfügung stehen, um diese großen Herausforderungen zu bewältigen? Seien wir doch einmal ehrlich: Jedes Jahr suchen wir verzweifelt nach Lehrkräften, weil die einen oder die anderen nicht eingestellt werden konnten oder nicht angetreten sind. Sie wären in diesem Maße nicht da. Ich bin sicher: Auch die Herausforderungen, die wir noch zu bewältigen haben mit Ganztag, Inklusion usw., können wir ohne zusätzliche Lehrkräfte nicht schultern. Deshalb sage ich ganz klipp und klar: Stellen schaffen, die Lehrer einstellen und nicht die Zugänge begrenzen, das muss die politische Lösung sein.

Ich will natürlich hier auch anmerken – das hat der Kollege Gehring schon gesagt –, dass man darüber nachdenken muss, wie man bestimmte Steuerungselemente in die Lehrerausbildung bringen kann. Das geht los mit einer intensiven Beratung und Betreuung der Studierenden am Anfang ihres Studiums. Auch hierüber, glaube ich, muss man sich mehr Gedanken machen. Das ist auch richtig gesagt worden: Wir müssen den Inhalt der Lehrerbildung verändern. Vielfach ist das Problem, dass wir Lehrer gebrauchen könnten, sie aber nicht einsetzen können, weil sie nicht bedarfsgerecht und passgenau zur Verfügung stehen. Das heißt, wir müssen uns auch darüber Gedanken machen wie eigentlich fast alle Bundesländer, wie wir die Lehrer künftig ausbilden, ob wir wirklich an dieser starren schulartspezifischen Ausbildung festhalten oder langsam, wie alle anderen auch, in die entwicklungsstufen-, in die schulstufenbezogene Ausbildung einsteigen. Ich glaube, darüber lohnt es sich nachzudenken. Da hätten wir viel zu tun. Inhaltliche Veränderungen ja, aber diese Zulassungsbeschränkungen lehnt die SPD-Fraktion ab.

(Beifall bei der SPD und des Abgeordneten Tho- mas Gehring (GRÜNE))

Vielen Dank, Herr Kollege. – Ich habe die Pflicht anzukündigen, dass die CSU namentliche Abstimmung beantragt hat.

(Inge Aures (SPD): Ein Wunder! – Unruhe bei der SPD und den GRÜNEN – Zuruf von der SPD: Es sind nur zehn von der CSU im Plenarsaal!)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die GRÜNEN haben heute einen Dringlichkeitsantrag gestellt mit dem Inhalt, dass nach dem Ersten Staatsexamen der unmittelbar anschließende Zugang zum Referendariat nicht eingeschränkt werden soll. Die SPD hat entsprechend nachgezogen und fordert, die geplante Zulassungsbeschränkung nicht weiterzuverfolgen. Kollege Gehring hat da anscheinend auch etwas verwechselt; "Zu

gangs-" und "Zulassungsbeschränkung" sind in diesen beiden Anträgen etwas durcheinandergeraten.