Protokoll der Sitzung vom 28.10.2015

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Petitionen sind ein wichtiger Baustein unserer Demokratie und für die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger unerlässlich. Es ist richtig, dass das Petitionswesen hier in Bayern gut läuft, aber auch wenn etwas gut läuft, macht es Sinn, es sich regelmäßig anzuschauen, zu evaluieren und zu sehen, ob es noch in das 21. Jahrhundert passt. Darum fand ich die Anhörung, die wir GRÜNEN zusammen mit den FREIEN WÄHLERN beantragt haben, sehr hilfreich und gut, um zu erfahren, wie es in anderen Bundesländern läuft, was es für neue Ideen gibt, und das alles zu diskutieren. Nun haben die FREIEN WÄHLER einen Gesetzentwurf vorgelegt.

(Unruhe – Glocke der Präsidentin)

Wir GRÜNEN begrüßen, dass Sie unseren Vorschlag aufgenommen haben, dass Petitionen von allgemeinem Interesse auch im Internet veröffentlicht werden sollen. Dort können dann Unterstützerinnen und Unterstützer gesammelt werden; dort kann auch diskutiert werden. Wir wissen, im 21. Jahrhundert findet Öffentlichkeit nicht nur auf dem Marktplatz statt, sondern auch im Internet.

Wir GRÜNEN gehen aber noch einen Schritt weiter. Wir sagen, wenn eine Petition im Internet 12.000 Unterstützerinnen und Unterstützer hat, dann soll der Urheber oder die Urheberin auch Rederecht im Ausschuss bekommen, und die Vollversammlung soll sich mit dem Thema auch intensiv beschäftigen. Wir können über dieses Thema in der nachfolgenden Debatte im Ausschuss gerne länger und ausführlich sprechen.

Ich möchte noch kurz auf zwei weitere Punkte eingehen, die Sie in Ihrem Gesetzentwurf angeführt haben. Das ist zum einen das Thema: "Petitionen von privaten Petitionsportalen an den Landtag andocken". Ich glaube, das ist ein wichtiger und interessanter Baustein, weshalb wir im Ausschuss gut überlegen müssen, wie man das verzahnen kann. Ich bin mir sicher, es geht Ihnen wie mir oft so, dass uns Bürgerinnen und Bürger ansprechen und sagen: Ich habe doch eine Petition unterschrieben, warum habt ihr, die Politik, dazu noch nichts gemacht? - Da muss man dann immer nachforschen, was das für eine Petition war und wo die gestellt wurde. Manchen ist nicht klar, dass die Tatsache, dass sie auf einem privaten Petitionsportal auf "Ich unterstütze das" geklickt haben, nicht automatisch bedeutet, dass wir das Thema auch im Landtag diskutieren. Weil sich die Gesellschaft verändert hat, weil sich die Kommunikation verändert hat, müssen wir neue Wege überlegen. Wir GRÜNE finden das sehr überlegenswert und beteiligen uns deshalb gern an der Debatte.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Jetzt komme ich zum nächsten Punkt, dem Bürgerbeauftragten und damit zu der Konzentration aller Petitionen im Petitionsausschuss. In der Anhörung haben wir den Vertreter aus Rheinland-Pfalz gehört, der voller Leidenschaft und Begeisterung von seinem Amt berichtet hat. Er hat seine Gründe vorgebracht, warum seine Rolle wichtig ist und warum ein Bürgerbeauftragter für die Bevölkerung von Vorteil ist. Dieses Modell muss man sich nach meiner Meinung noch ausführlicher und genauer anschauen. Man sollte sich anschauen, ob man von Rheinland-Pfalz auf Bayern beispielsweise auch hinsichtlich der Größe schließen kann. Positiv wäre, dass die Petentinnen und Petenten dadurch eine Person als direkten Ansprechpartner hätten und nicht nur ein Gremium oder

eine Behörde. Gleichzeitig kann der Bürgerbeauftragte als Mediator fungieren und gewisse Probleme schon vorher abfedern.

Auf der anderen Seite würde sich dadurch das Petitionswesen, wie wir es hier im Bayerischen Landtag haben, grundlegend ändern. Wir müssen ernsthaft darüber diskutieren, ob wir das haben wollen, weil wir der Meinung sind, dass es gute Gründe dafür gibt. Vielleicht sagen wir aber: Nein, uns gefällt die Aufteilung in Fachausschüsse sehr gut; wir sind der Meinung, dass es für die einzelne Abgeordnete oder den einzelnen Abgeordneten wichtig ist, dass sie oder er, sozusagen seismografisch, mitbekommt, was in ihrem oder seinem Fachgebiet gerade los ist. Das sind alles Punkte, die man noch abwägen muss. Deswegen sage ich für die Fraktion der GRÜNEN, dass wir uns auf die Debatte im Ausschuss freuen. Wir werden uns konstruktiv beteiligen. Sie wissen: Wir GRÜNE sind für mehr Beteiligung und direkte Demokratie. Wenn es um neue und gute Lösungen geht, verweigern wir uns denen nicht.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Herzlichen Dank. – Die nächste Rednerin ist Frau Kollegin Stierstorfer.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Vorweg muss ich sagen, dass unser Petitionswesen in Bayern – da muss ich Herrn Schindler recht geben – auch in der Bundesrepublik Deutschland einmalig ist. Viele Delegationen kommen zu uns, um sich zu erkundigen, wie wir hier aufgestellt sind. Ich muss Ihnen von der Anhörung, die wir durchgeführt haben, berichten. Herr Kollege Klaus Krumfuß, Vorsitzender des Petitionsausschusses des Landtags in Niedersachsen, war bei uns und hat im Rahmen der Anhörung klar gesagt, dass sich Niedersachsen an Bayern orientiere. Das ist in vielen anderen Bundesländern genauso. Selbst der Bund weist hinsichtlich der Öffentlichkeit der Petitionen noch Defizite auf.

Sie haben das heute angesprochen. Herzlichen Dank an alle, die sich im Petitionsbereich engagieren; denn der Petitionsausschuss – das ist vielen gar nicht bewusst – ist ein elementar wichtiger Ausschuss auch gegen die Politikverdrossenheit in unserem Land.

(Beifall bei der CSU – Karl Freller (CSU): Ja!)

Der Petitionsausschuss ist die letzte Instanz für die Bürgerinnen und Bürger. Sie werden mit ihren Anliegen ernst genommen. Deshalb freut es mich, dass Sie heute mit dieser Debatte den Petitionsausschuss aufwerten.

(Beifall bei der CSU)

Ich nehme noch zu zwei oder drei Themen Stellung, die Sie angesprochen haben. Lassen Sie mich noch etwas zu dem Bürgerbeauftragten sagen. Bei uns ist jeder Abgeordnete, der für die Petition zuständig ist, letztendlich der Bürgerbeauftragte. In Rheinland-Pfalz ist mit großem Aufwand ein 19-köpfiger Mitarbeiterstab für die Bewältigung der Arbeit zuständig. Wie groß ist Rheinland-Pfalz im Vergleich zu Bayern? – Bayern hat knapp 12 Millionen Einwohner, RheinlandPfalz rund 3,5 Millionen Einwohner. Wir sind ein Flächenstaat. Rechnen Sie sich aus, wie viele Bürgerbeauftragte wir bräuchten, um die Petitionen ordnungsgemäß zu bearbeiten. Die Anhörung hat ganz klar gezeigt, dass der Bürgerbeauftragte die Petitionen nicht zu Ende bringen kann. Der Lösungsansatz ist der, dass die Petitionen wiederum im Petitionsausschuss behandelt werden müssen. Das ist kontraproduktiv, weil von den Kolleginnen und Kollegen aus allen Fraktionen – das muss ich jetzt sagen – bayernweit sehr gute Arbeit geleistet wird. Deshalb bin ich gegen die Schaffung eines Bürgerbeauftragten.

Ein weiterer Punkt, den ich ansprechen möchte, betrifft die öffentlichen Petitionen. Darüber ist unterschiedlich diskutiert worden. Selbst wenn es auf Bundesebene die Möglichkeit der öffentlichen Petition gibt, sind die privaten Petitionsportale trotzdem weiterhin vorhanden. Bei der Anhörung vor einigen Monaten machte der Verfassungs- und Verwaltungsrechtler Professor Dr. Hartmut Bauer deutlich, dass die rechtliche Situation für öffentliche Petitionen, obwohl es diese Möglichkeit gibt, auf der Bundesebene äußerst defizitär ist. Das hat mich nachdenklich gemacht.

Wir wollen keine Doppelstrukturen in Bayern. Wir wollen das bestehende Petitionsrecht erhalten. Sicherlich gibt es Punkte wie die Barrierefreiheit, über die wir reden können. Außerdem können wir darüber reden, dass die Behandlung von Petitionen in den Ausschüssen unterschiedlich gehandhabt wird und die Petition noch mehr in den Mittelpunkt gestellt werden sollte. Wir sollten die Bürgerinnen und Bürger bestmöglich unterstützen und viel Positives auf den Weg bringen. Wir haben im Petitionsausschuss bereits 20 Ortstermine durchgeführt. Wir sind die Mediatoren vor Ort. Das heißt, vieles wird bereits beim Ortstermin gelöst. Teilweise kann die Petition für positiv erledigt erklärt werden.

Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, deshalb kann ich nur eines sagen: Unser Petitionswesen in Bayern hat sich bewährt und ist vorbildlich. Trotzdem freue ich mich auf die Diskussion im Fachaus

schuss. Wir werden uns sicherlich der Diskussion nicht verschließen.

(Beifall bei der CSU)

Danke schön, Frau Kollegin Stierstorfer. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist damit geschlossen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? Gibt es Gegenstimmen? – Sehe ich nicht. Enthaltungen? – Keine. Dann ist das so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetzes (Drs. 17/7356) - Zweite Lesung

hierzu:

Änderungsantrag der Abgeordneten Joachim Unterländer, Dr. Florian Herrmann, Petra Guttenberger u. a. (CSU) hier: Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze; Verordnungsermächtigung für die Verteilung von unbegleiteten ausländischen Kindern und Jugendlichen (Drs. 17/8079)

Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt entsprechend der Vereinbarung im Ältestenrat 24 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Der erste Redner ist Herr Kollege Seidenath. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! In Zweiter Lesung beschäftigen wir uns heute mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetzes. Dabei geht es um drei Regelungsbereiche. Erstens geht es um die Reform der gerichtsärztlichen Dienste, zweitens um die Entfristung der Vorlagepflicht für Impfausweise bzw. Impfbescheinigungen, und drittens geht es bei dem von der CSUFraktion eingebrachten Änderungsantrag um die Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze, mit dem wir eine gerechtere Verteilung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge in Bayern und Deutschland erreichen wollen.

Lassen Sie mich zunächst auf die Reform der gerichtsärztlichen Dienste eingehen. Der Bayerische Oberste Rechnungshof hat vor zwei Jahren kritisiert, dass die gerichtsärztlichen Dienste nicht so effektiv

sind, wie sie sein könnten. Die Struktur sei zu kleinteilig und deshalb nicht mehr zeitgemäß. Bisher bestehen an den 22 Landgerichten in Bayern jeweils gerichtsärztliche Dienste. An 15 dieser 22 Landgerichte gibt es dabei nur einen einzigen Landgerichtsarzt. An vier Standorten gibt es zwei Ärzte. Nur an den Landgerichten München I und München II sowie am Landgericht Nürnberg gibt es drei oder mehr Gerichtsärzte. Auch wegen der Schwierigkeiten, die Stellen für diese Gerichtsärzte zu besetzen, hat der Oberste Rechnungshof angemahnt, eine Konzentration dieser gerichtsärztlichen Dienste vorzunehmen.

Mit dem neuen Gesetz, über das wir heute sprechen und das wir vor etwa vier Wochen im Ausschuss für Gesundheit und Pflege intensiv beraten haben, werden diese gerichtsärztlichen Dienste künftig auf die drei Standorte der Oberlandesgerichte in München, Nürnberg und Bamberg konzentriert. Allerdings wird es im erforderlichen Umfang auch Außenstellen geben, sodass der gerichtsärztliche Dienst künftig auf 14 Standorte gestrafft wird. Darüber hinaus erhalten die Dienststellen eine neue innerbehördliche Struktur. Auch werden die den Dienststellen zugewiesenen Aufgaben reformiert. Künftig werden vor allem die originär psychiatrisch-gutachterlichen Dienstaufgaben im Mittelpunkt stehen. Die Leichenschauen werden künftig auf die Universitätsinstitute für Rechtsmedizin übertragen. Meine Damen und Herren, diese Lösung ermöglicht eine vernünftige gegenseitige Vertretung und somit eine bestmögliche Erledigung der Aufgaben der Gerichtsärzte. Wir begrüßen diese Regelung und werden ihr deshalb auch zustimmen.

Zum zweiten großen Themenkomplex dieses Gesetzentwurfs hatten wir hier im Hohen Haus Ende 2012 die Regelung getroffen, dass die Personensorgeberechtigten ab Januar 2013 die Impfausweise ihrer Kinder bei Schuleingangsuntersuchungen und bei weiteren schulischen Impfberatungen vorlegen müssen. Diese Vorlagepflicht war befristet auf drei Jahre, also bis Ende 2015. Bis dahin sollte evaluiert werden, ob sich diese Maßnahme positiv auswirkt. Genau diese positive Wirkung hat die Evaluation durch das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit ergeben. Die Rate der Impfbuchvorlagen ist in den sechsten Klassen um sage und schreibe 20,4 Prozentpunkte auf fast 75 % gestiegen. Zwar bleibt bei dieser Zahl immer noch Luft nach oben; dennoch ist das eine überaus deutliche Steigerung. Deswegen ist es vernünftig, die Pflicht zur Vorlage der Impfbücher über den 31. Dezember 2015 hinaus fortzusetzen. Diese Pflicht soll weiterhin bestehen bleiben. Hierzu muss die Befristung im Gesetz abgeschafft werden. Genau das wird mit dem vorliegenden Gesetzentwurf getan. Deswegen werden wir ihm auch in diesem Punkt zustimmen.

Der dritte wichtige Regelungskomplex betrifft ein ganz anderes Thema, nämlich das aktuell drängendste, die Asyl- und Flüchtlingsthematik, die den vorliegenden Gesetzentwurf nicht unberührt gelassen hat. Mit dem eingereichten Änderungsantrag nimmt meine Fraktion den Gesetzentwurf zum Anlass, auch das Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze zu ändern. Mit dieser Änderung soll die Staatsregierung ermächtigt werden, eine Rechtsverordnung zu erlassen, nach der unbegleitete minderjährige Flüchtlinge besser innerhalb Bayerns und vor allem auch innerhalb Deutschlands verteilt werden können. Der Sinn dieser Ermächtigung besteht darin, dass mit einer Rechtsverordnung viel schneller, viel effektiver und viel deutlicher auf neue Entwicklungen reagiert werden kann als mit einer sehr viel schleppender verlaufenden Änderung des Gesetzes selbst.

Hintergrund dieser Regelung ist ein neues Gesetz, das von Bundestag und Bundesrat beschlossen worden ist: Das Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung unbegleiteter ausländischer Kinder und Jugendlicher soll am 1. November, also am kommenden Sonntag, in Kraft treten. Im Bundesrat ist dieses Gesetz vor zwei Wochen, am 16. Oktober, behandelt und beschlossen worden. Es sieht vor, dass zur Sicherstellung einer dem Kindeswohl angemessenen Versorgung die unbegleiteten ausländischen Kinder und Jugendlichen bundesweit verteilt werden können. Bisher werden mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen vor allem die Kommunen an den Hauptzugangsrouten belastet. Dort, wo die Jugendlichen ankommen, werden sie versorgt und betreut.

Wir haben nun in Bayern schon eine Regelung getroffen, dass diese Jugendlichen innerhalb Bayerns im System der Jugendhilfe versorgt und betreut werden. Das ist aber nicht genug, weil nach den Zugangszahlen etwa die Hälfte, also 50 % aller unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge in Bayern ankommen und hier im System der Jugendhilfe betreut werden. Ende September 2015 waren es sage und schreibe 14.000 junge Menschen. Ein Jahr zuvor, im September 2014, waren es nur 3.500 junge Menschen. Angesichts solcher Zahlen liegt es auf der Hand, dass die Verteilung innerhalb Bayerns und innerhalb Deutschland gerechter werden soll. Nun ist beschlossen worden, auch bei der Verteilung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge nach dem Königsteiner Schlüssel zu verfahren, sodass auf Bayern etwa 15 % der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge entfallen. Damit sollen die Kommunen, die jetzt sehr stark belastet sind, entlastet werden. Das ist der Sinn dieser Ermächtigungsgrundlage, die wir in das AGSG aufnehmen. In der Verordnung sollen der Verteilungsschlüssel innerhalb Bayerns, die Meldepflichten der Jugendämter gegen

über der Landesstelle, die geordnete Fallübergabe bei unbegleiteten ausländischen Kindern und Jugendlichen an das zugewiesene Jugendamt und die örtliche Zuständigkeit der Jugendämter geregelt werden. Auch das ist eine gute und vernünftige Lösung, der wir selbstverständlich zustimmen werden. Dafür werbe ich auch bei Ihnen.

Zusammenfassend möchte ich feststellen, dass alle drei Regelungen gut sind. Alle drei Regelungskomplexe sind vernünftig, und alle drei sind wichtig. Wir werden dem Gesetzentwurf und auch dem Änderungsantrag gerne zustimmen. Ich bitte Sie herzlich, dies ebenfalls zu tun.

(Beifall bei der CSU)

Vielen Dank, Herr Seidenath. ? Die nächste Rednerin ist die Kollegin Sonnenholzner. Bitte schön.

Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Wie schon im Ausschuss verweise ich bei der Darstellung der drei Regelungskomplexe auf die richtigen Ausführungen meines Vorredners. In der Einschätzung ist allerdings beim ersten Punkt, bei der Auflösung von sieben gerichtsärztlichen Dienststellen ein großer Dissens festzustellen, weil die SPD-Fraktion nach wie vor der Meinung ist, dass mit dieser abgespeckten Ausstattung nicht an allen Landgerichten ausreichend Landgerichtsärzte verfügbar sind. Ich empfinde es als Bankrotterklärung, wenn Sie hier sagen, der ORH habe diese Reform vorgeschlagen, weil man die Stellen nicht besetzen kann. Wenn man Stellen, die man braucht, nicht besetzen kann, muss man schauen, dass man Leute ausbildet und sie dazu bringt, dass sie diese Aufgaben übernehmen. Wir können nicht sagen: Wir können die Stellen nicht besetzen, also brauchen wir die dazugehörigen Aufgaben nicht mehr zu erfüllen.

Bei allem Respekt vor dem Obersten Rechnungshof, den auch wir haben, sind wir schon der Meinung, dass das vorgeschlagene Reformkonzept unsinnig ist. Das haben wir auch schon mit unserem Antrag auf Drucksache 17/5885 zum Ausdruck gebracht. Deswegen haben wir im Ausschuss bei der Einzelabstimmung auch gegen die Auflösung der gerichtsärztlichen Standorte gestimmt.

(Beifall bei der SPD)

Ich darf auf das zurückkommen, was Kollege Güller im Haushaltsausschuss gesagt hat. Wenn wir die Reform jetzt nicht verhindern können – angesichts der Mehrheitsverhältnisse wird es wohl so sein -, sollte wenigstens nach einer angemessenen Zeit die Rege

lung daraufhin überprüft werden, ob sie sich bewährt hat oder nicht.

Darin, dass die Entfristung der Bestimmung über die Vorlage der Impfbücher richtig und wichtig ist, sind wir uns völlig einig. Bei Ihnen, Herr Seidenath, klang allerdings durch, dass mit der Vorlage der Impfbücher der Impfstatus kein Problem mehr sei. Sie erreichen aber in der Tat keine Steigerung der Impfrate nur damit, dass Sie die Vorlage der Impfbücher verlangen. Wir können damit aber realistische Zahlen bekommen und darauf Maßnahmen aufbauen, um zu einer noch besseren Impfrate zu kommen. Deswegen ist die vorgeschlagene Regelung richtig. Wir sollten uns auch gemeinsam überlegen, wie wir die 25 %, die ihre Impfbücher bisher noch nicht vorgelegt haben, von der Notwendigkeit der Vorlage überzeugen können. Deshalb stimmen wir dieser Regelung voll zu.

Ebenso voll zustimmen können wir der Ermächtigung für den Erlass einer Rechtsverordnung über die Verteilung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge, wie es der Antrag der CSU auf Drucksache 17/8079 vorsieht. Ich glaube, wir sind uns alle einig, dass der Versorgung und Betreuung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge unser aller besonderes Augenmerk gelten soll. An dem Tag, an dem wir dieses Gesetz im Ausschuss behandelt haben, war in der nationalen Presse zu lesen, dass es schwierig sei, unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in kleinen Gemeinden auf dem Land unterzubringen. Deshalb nutze ich die Gelegenheit, hier zu sagen, dass wir in meinem Landkreis völlig andere Erfahrungen machen. Gerade in den kleinen Gemeinden machen wir die besten Erfahrungen, weil dort die unmittelbare Betreuung der Minderjährigen durch die Vereine und die Menschen vor Ort ganz besonders gut ist. Deswegen hoffe ich, mit dieser Verordnungsermächtigung ein bisschen dazu beitragen zu können, dass sich die Kinder und Jugendlichen bei uns schneller und besser einleben und integriert werden können.

Selbstverständlich gehört diese Verordnungsermächtigung rechtssystematisch nicht in das GDVG. Praktisch war es aber richtig, dass wir die Gelegenheit genutzt haben, damit das Gesetz jetzt am 1. November in Kraft treten kann. Damit ist aber auch noch nicht alles getan. Deswegen appelliere ich abschließend an die Frau Ministerin, diese Verordnung, sofern Sie sie noch nicht in der Schublade haben, so schnell wie möglich auf den Weg zu bringen; denn diese Verordnung brauchen wir, damit die Verteilung tatsächlich so erfolgen kann. Weil wir zwei Dritteln des Gesetzes mit ganzem Herzen zustimmen, sage ich: Wir werden unter Zurückstellung der Bedenken, was die Landgerichtsärzte angeht, die ich schon geäußert habe, insgesamt zustimmen. Die Auflösung der landgerichts

ärztlichen Dienststelle halten wir nach wie vor für falsch.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin Sonnenholzner. – Als Nächster hat sich Dr. Vetter zu Wort gemeldet. Bitte schön.