Protokoll der Sitzung vom 28.10.2015

Aufgrund unserer Fragen haben wir zusammen mit der Fraktion der GRÜNEN eine Expertenanhörung beantragt, um uns noch mehr über das Petitionswesen zu informieren. Sie hat am 21. Mai 2015 stattgefunden.

Ich bin der Überzeugung, dass wir hier in Bayern ein sehr gutes Petitionswesen haben. Vor allem die Tatsache, dass die Petitionen öffentlich behandelt werden, finde ich sehr gut. Allerdings kann man das, was sehr gut ist, immer noch besser machen. Daher

haben wir einen Gesetzentwurf erarbeitet, der im Grunde alles beinhaltet, was man beim Petitionswesen noch "on top" geben könnte, damit man einmal sieht, was man alles verändern könnte.

Selbstverständlich wissen wir um die Mehrheitsverhältnisse hier im Haus, aber vielleicht kann ein solcher Gesetzentwurf auf Dauer auch einmal wirken. Wir wollen das Petitionswesen dadurch noch bürgerfreundlicher machen, wir wollen den Bürgern noch mehr Möglichkeiten geben, sich einzubinden. So soll auch das Einreichen erleichtert werden. Es soll möglich werden, einen Antrag in Blindenschrift, in Gebärdensprache oder auch mündlich einzureichen. Das würde eine Vereinfachung für den Bürger bedeuten.

Wichtig wäre auch, dass nach der Behandlung der Petition eine Begründung erfolgt, damit der Petent weiß, warum eine Petition so und nicht anders behandelt wurde.

Von vielen Petenten hört man auch, dass sie Angst haben, dass sie von einer staatlichen Stelle dann, wenn sie eine Petition einreichen, benachteiligt werden. Diese Angst scheint immer wieder einmal auf. Dieser Angst könnte man dadurch entgegenwirken, dass man ein deutliches Benachteiligungsverbot in das Gesetz aufnimmt.

Ein weiteres Problem ist der Aufschub von unmittelbar bevorstehenden Maßnahmen. Zwar hat eine Petition grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung, da sie kein Rechtsmittel im eigentlichen Sinne ist – dafür gibt es den Instanzenzug der Gerichte -, aber der Respekt vor dem Parlament kann es gebieten, dass eine Behörde von einer Entscheidung absieht und keine vollendeten Tatsachen schafft und damit die Petition ins Leere laufen lässt. Nach unserem Vorschlag kann das Parlament darum bitten, von unmittelbaren Maßnahmen abzusehen. Bei der Behörde müsste dann eine Abwägung stattfinden und eine Dokumentationspflicht erfüllt werden. Das ergäbe die Möglichkeit einer größeren Transparenz und Nachvollziehbarkeit.

Eine weitere Regelung bezieht sich auf die Sammelpetitionen. Auch diese sollten möglich sein, ähnlich wie es im Bundestag der Fall ist. Mit einem Quorum von 7.500 Unterstützern könnte der Petent ein besonderes Recht bekommen, im Ausschuss seine Belange vorzutragen. Der Ausschuss könnte dann sozusagen mit einer Zweidrittelmehrheit diese Regelung umgehen, wenn es triftige Gründe gibt.

Außerdem wollen wir auch die öffentlichen Petitionen in den Gesetzentwurf mit aufnehmen. Ein weiterer großer regelungsbedürftiger Bereich sind die Administrativpetitionen, das heißt die Petitionen, die die Verwaltung betreffen. Bisher haben wir überhaupt kei

nen Einblick, wo bei der Verwaltung Petitionen eingereicht werden. Nach unserer Verfassung kann das der Bürger tun, aber der Ausschuss bekommt davon so gut wie nichts mit. Deshalb wollen wir auch diesen Bereich ausdrücklich gesetzlich geregelt wissen.

Für die Petitionen, die bei der Staatsregierung eingehen, wünschen wir uns eine Berichtspflicht dahin gehend, dass uns zumindest einmal im Jahr darüber berichtet wird, welche Petitionen bei der Staatsregierung eingegangen sind und wie mit diesen umgegangen wird bzw. wie sie behandelt worden sind.

Ein weiterer Punkt sind die privaten Petitionsportale, die es zwar gibt, die aber noch nicht in die politische Entscheidung mit eingeflossen sind. Auf diesem Feld wollen wir die Gelegenheit schaffen, dass die Initiatoren private Petitionen ähnlich wie die Sammelpetitionen im Landtag einreichen können.

Das Herzstück unseres Petitionsgesetzentwurfs ist die Installierung eines Bürgerbeauftragten. Unser Gesetzentwurf lehnt sich hier an das Modell von Rheinland-Pfalz an, das seit 1974 besteht und das kein anderer als Altbundeskanzler Kohl dort eingeführt hat.

Mit dem Bürgerbeauftragten wollen wir dem Petenten einen persönlichen Ansprechpartner an die Hand geben, der vom Landtag gewählt ist, der unabhängig und unparteilich ist und sozusagen die Stellung des Bürgers stärkt. Die Befugnisse des Bürgerbeauftragten leiten sich hierbei aus den Befugnissen des Parlaments ab. Von daher hat er die Möglichkeit, Anhörungen und Ortsbesichtigungen durchzuführen. Er kann Auskünfte einholen, er kann Akten einsehen, sich Zutritt zu Behörden verschaffen, und er soll grundsätzlich die Petitionen bearbeiten, mit Ausnahme derjenigen Petitionen, die Gesetzesvorhaben betreffen.

Der Bürgerbeauftragte kann viel unmittelbarer und viel intensiver mit den Beteiligten kommunizieren als der Landtag; er kann Einzelgespräche führen, kann Sprechstunden abhalten und kann intensiver in die Problematik eingebunden werden; und er kann die Petenten, sei es im Vorfeld oder im Nachgang, viel besser aufklären und die Entscheidungen direkt mit den Petenten besprechen. Er muss dann nicht mehr den Weg über die Ministerialebene wählen, sondern er kann schneller und flexibler agieren. Er ist gegenüber dem Petitionsausschuss, der sozusagen immer die Oberhoheit behält, berichtspflichtig und hat darüber hinaus die Pflicht, im Ausschuss anwesend zu sein und jede Petition vorzustellen und mit zu vertreten. Der Bürgerbeauftragte kann bzw. soll dann auch in den zuständigen Fachausschüssen anwesend sein.

Ein wichtiger Punkt, den wir weder ändern noch infrage stellen wollen, ist die Öffentlichkeit der Behandlung

von Petitionen. Das soll so bleiben. Insofern habe ich meine Redezeit optimal ausgeschöpft. Ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss und bitte um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Danke schön. – Nächster Redner ist der Kollege Zellmeier.

Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Von 2003 bis 2008 war ich Mitglied im Petitionsausschuss. Es war für mich eine sehr lehrreiche Zeit, in der ich das Petitionsrecht schätzen gelernt habe. Artikel 115 der Bayerischen Verfassung gibt jedem Bürger das Recht, sich mit Bitten und Beschwerden an die Behörden oder an den Landtag zu wenden. Das ist ein sehr wichtiges Recht, weil es für den Bürger – wie es der Kollege Streibl bereits ausgeführt hat – oft die letzte Instanz ist, in der er versuchen kann, sein Recht oder sein vermeintliches Recht zu bekommen. Ich weiß, dass im Petitionsausschuss wie auch in den Fachausschüssen, in denen Petitionen behandelt werden, eine hervorragende Arbeit geleistet wird. Aus diesem Grunde danke ich den Berichterstattern, die sich hier engagieren, wie auch den beiden Vorsitzenden, Kollegin Sylvia Stierstorfer und Kollegin Johanna Werner-Muggendorfer.

Diese hervorragende Arbeit wissen auch die Bürger zu schätzen. Wir bekommen eine hohe Zahl von Eingaben, die großenteils öffentlich behandelt werden. Auch das ist eine Besonderheit. In meiner parlamentarischen Tätigkeit habe ich fünf Ausschüssen angehört. Fast immer haben anwesende Petenten die Möglichkeit, Stellung zu ihrem Anliegen zu nehmen. Sie können sich selbst artikulieren und dem Ausschuss vortragen, was ihnen am Herzen liegt. Das alles sind Dinge, die es in gleicher Weise in anderen Parlamenten nicht gibt und die von den Bürgern sehr geschätzt werden. Ich weiß auch, dass Ortstermine stattfinden und vieles in Gesprächen gelöst werden kann. Ich weiß, dass sich die Berichterstatter auf diesem Gebiet sehr engagieren. Im Laufe der Jahre bekommt man auch ein Gefühl dafür, wo man etwas erleichtern oder bewegen kann und wo eher weniger Spielraum vorhanden ist.

Natürlich enthält der Gesetzentwurf der FREIEN WÄHLER durchaus diskussionswürdige Ansätze; aber nach unserer Meinung braucht es dazu keine grundlegende Reform des Petitionsrechts. Vieles könnte man im laufenden Verfahren verbessern, indem man § 80 Nummer 3 und § 80 Nummer 4 der Geschäftsordnung jeweils einen Satz hinzufügt, der dem Bürger etwas klarer macht, was damit gemeint

ist. Wenn man nur sagt, 80/4 bedeute, wir übernehmen die Empfehlung der Staatsregierung und man schließe sich dem an, dann ist das etwas ausführlicher, als wenn es nach § 80/4 nur heißt: positiv oder negativ entschieden. Hier gäbe es durchaus unterschiedliche Formulierungsmöglichkeiten, es bräuchte dazu aber keine Gesetzesänderung.

Für ungut hielte ich die Lösung, alle Petitionen auf den Petitionsausschuss zu konzentrieren. Die bisher gepflegte Aufteilung hat eine gute Tradition. Einerseits kann man Petitionen mit hohen Fallzahlen einem eigenen Ausschuss zuweisen und damit die Fachausschüsse entlasten; andererseits haben die Fachausschüsse noch einmal eine direkte Rückkoppelung zum Bürger, wenn an den Ausschuss bestimmte Probleme herangetragen werden. Das heißt, die Fachausschüsse bekommen dann die Rückmeldung, wie Gesetze und Entscheidungen des Landtages vor Ort wirken. Das möchte ich den Fachausschüssen nicht wegnehmen. Ich glaube, diese Aufteilung hat sich bewährt und sollte beibehalten werden.

Zum Bürgerbeauftragten werde ich keine näheren Ausführungen machen. Das macht Kollegin Stierstorfer im Anschluss.

Zum Abschluss einige weitere Probleme, die mir aufgefallen sind. Es fielen hier die Stichworte Bearbeitungsdauer, Anreisezeit des Petenten und Ähnliches. Ich habe den Eindruck, Herr Kollege Streibl, dass unsere Landtagsverwaltung, die Berichterstatter und auch die Ausschussvorsitzenden sehr wohl darauf Rücksicht nehmen, wenn ein Petent anwesend ist. Man versucht, in diesem Zeitraum die Beratung der Petition abzuschließen. Im Übrigen sollte dem Petenten damit die Möglichkeit gegeben werden, seine Petition auf einfachere Art und Weise einzubringen. Über die Barrierefreiheit kann man reden; aber auch da bedarf es keiner gesetzlichen Änderung. Da kann man vieles im normalen Verfahren bewältigen. Insofern bedanke ich mich, dass wir über das Thema diskutieren. Ich gehe aber davon aus, dass wir dem Vorschlag, so wie er jetzt vorliegt, nicht zustimmen können.

(Beifall bei der CSU)

Danke schön. Als nächsten Redner bitte ich Herrn Kollegen Schindler ans Rednerpult.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Art und Weise, wie im Bayerischen Landtag Petitionen behandelt werden, ist meines Erachtens gut. Sie unterscheidet sich bekanntlich in ganz wesentlichen Punkten von der Art und Weise der Behandlung von Petitionen in anderen Landesparlamenten, im Bundestag und auch im Euro

päischen Parlament. Die Insider kennen die Unterschiede: Wir haben das Fachausschussprinzip und kaum einen Apparat. Wir sind als Abgeordnete selbst gefordert, egal, in welchem Ausschuss wir tätig sind, mit Petitionen umzugehen.

Es ist aber nichts so gut, dass es nicht auch noch verbessert werden könnte. Deshalb hatten wir am 21. Mai dieses Jahres eine Anhörung, deren Erkenntnisse meines Erachtens aber nicht zu einem Gesetzentwurf zwingen, wie ihn die FREIEN WÄHLER vorgelegt haben. Als jemand, der die Behandlung von Petitionen im Bayerischen Landtag seit mittlerweile einem Vierteljahrhundert miterlebt, meine ich, sagen zu können, dass sich unser Fachausschussprinzip alles in allem bewährt hat. Die anderen Verfahrensweisen in den anderen Bundesländern sind keineswegs vorteilhaft.

Allerdings, und das wurde schon angesprochen, müssen wir auch feststellen, dass die Petitionen in den Fachausschüssen höchst unterschiedlich intensiv behandelt werden. Das ist von Ausschuss zu Ausschuss sehr verschieden. Auch die Art und Weise, wie die Petitionsentscheidungen gegenüber dem Petenten begründet werden, ist höchst unterschiedlich. Wir müssen auch feststellen, dass von den Befugnissen zur Aufklärung des Sachverhalts nur in geringem Umfang Gebrauch gemacht wird. Es können nicht nur die jeweiligen Petenten angehört werden, sondern auch Sachverständige. Der Ausschuss kann Ortsbesichtigungen machen oder sich Akten vorlegen lassen. Der Petitionsausschuss macht Ortsbesichtigungen in Bausachen, aber welcher Ausschuss hört Sachverständige bei der Bearbeitung von Petitionen an oder zieht Akten bei? – Das geschieht ganz selten, obwohl wir diese Befugnisse haben.

Und, meine Damen und Herren, die Art und Weise der Behandlung von Petitionen hängt sehr stark vom Engagement des jeweiligen Abgeordneten ab. Früher gab es Abgeordnete, die haben davon gelebt. Die haben ihre politische Karriere jahrzehntelang dadurch gesichert, dass sie über Land gezogen sind, wie der frühere Kollege Konrad Breitrainer. – Wer kann sich an den noch erinnern? – Das war doch der wandelnde Ortstermin. Er war ständig unterwegs, und seine Ortstermine waren nachgerade UNO-Vollversammlungen, so stark waren die besetzt.

(Heiterkeit bei der SPD und der CSU)

Der hatte nie einen eigenen Stimmkreis, aber er hat bei den Wahlen in Oberbayern immer hervorragend abgeschnitten;

(Karl Freller (CSU): Exakt!)

er war nämlich derjenige, der sich für die Bauern eingesetzt hat, damit sie ihr kleines Häuschen im Außenbereich bauen durften. Es hängt also sehr stark vom Engagement des einzelnen Abgeordneten ab.

Worum es in dem Gesetzentwurf aber eigentlich geht, das ist etwas ganz anderes, Herr Kollege Streibl, und darüber sind Sie ziemlich schnell hinweggegangen. Sie bringen ein Sammelsurium, und die wichtigsten Inhalte sind: Sie wollen das Fachausschussprinzip aufgeben und einen Bürgerbeauftragten als ständigen Beauftragten des Petitionsausschusses einführen. Der Petitionsausschuss soll künftig zwar für alle Petitionen zuständig sein. Er soll aber nur noch die Petitionen bearbeiten, die auf den Erlass oder die Änderung von Gesetzen oder Rechtsverordnungen gerichtet sind – das sind im Jahr schätzungsweise drei oder vier –, oder die, die die Tätigkeit des Bürgerbeauftragten betreffen. Alle anderen Petitionen sollen vom Bürgerbeauftragten bearbeitet werden. Der Petitionsausschuss soll dann am Schluss entscheiden, nachdem der Bürgerbeauftragte das umfangreich bearbeitet und einen Entscheidungsvorschlag gemacht hat. Das kann man wollen oder nicht; wir wollen das nicht.

(Beifall bei der SPD)

Mit "wir" meine ich auch Frau Kollegin Johanna Werner-Muggendorfer und die Kolleginnen und Kollegen aus meiner Fraktion, die im Petitionsausschuss tätig sind. Ich weiß, dass es dieses System in RheinlandPfalz in ähnlicher Weise gibt. Der Bürgerbeauftragte dort ist nachgerade eine Behörde mit insgesamt 19 Mitarbeitern, davon 6 Volljuristen. Die bearbeiten dann die Petitionen und nicht mehr die einzelnen Abgeordneten.

(Johanna Werner-Muggendorfer (SPD): Wir wollen uns selbst damit befassen!)

Uns hat bislang doch ausgezeichnet, dass jeder Abgeordnete mit den einzelnen Anliegen konfrontiert war, mit den Anliegen von Männern und Frauen, von Jungen und Alten, von Deutschen und Ausländern. Man ist auch am Sonntagnachmittag angerufen worden, und die Leute sind dann plötzlich mit Aktenordnern vor der Tür gestanden, weil man das alles gefälligst wichtig zu nehmen und sich einzusetzen hatte. Das gibt es dann nicht mehr! Das Ganze findet dann nämlich auf der Ebene eines nach B 6 bezahlten Bürgerbeauftragten statt. Na bravo! - Dass das ein Beitrag zu mehr Bürgernähe des Parlaments ist, daran haben wir durchaus gewisse Zweifel.

(Beifall bei der SPD)

Ich kann deshalb keine Zustimmung signalisieren.

Was die öffentlichen Petitionen betrifft, so darf ich daran erinnern, dass meine Fraktion dazu in der letzten Legislaturperiode einen Gesetzentwurf eingebracht hat. Wir werden dieses Ziel auch weiterhin verfolgen und sind dabei, einen entsprechenden Gesetzentwurf zu erarbeiten. Bei Ihnen ist in diesem Zusammenhang die Zahl 7.500 problematisch. Petitionen, die von 7.500 Menschen unterschrieben wurden, sollen anders behandelt werden als andere Petitionen. Das ist in gewisser Weise problematisch. Bei dem, was Sie zu den privaten Petitionsportalen sagen, haben Sie recht. Wir müssen versuchen, soweit die sich an den Landtag oder den Staat richten, eine Anbindung herbeizuführen. Was den Abbau von Barrieren anbelangt: Das ist okay. Administrativpetitionen: Dazu gab es den Antrag, dass die Staatsregierung hierüber berichtet. Da sind wir auch dafür. Dem Gesetzentwurf, wie er hier vorliegt, können wir aber nicht zustimmen.

Noch eine letzte Bemerkung. Lieber Herr Kollege Streibl, wir können dem Gesetzentwurf auch deshalb nicht zustimmen, weil das bestehende Petitionsgesetz das Werk von Helmut Ritzer ist. Es ist nach jahrelangen Diskussionen mit allen Fraktionen entstanden. Wenn Sie es ernst meinen, dann müssen Sie so einen Gesetzentwurf im Vorfeld bitte mit allen Fraktionen diskutieren,

Herr Kollege, Ihre Redezeit ist zu Ende.

- damit man das Gesetz eventuell gemeinsam ändert. So, wie Sie das gemacht haben, geht es nicht.

(Beifall bei der SPD)

Nächste Rednerin ist Frau Kollegin Schulze.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Petitionen sind ein wichtiger Baustein unserer Demokratie und für die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger unerlässlich. Es ist richtig, dass das Petitionswesen hier in Bayern gut läuft, aber auch wenn etwas gut läuft, macht es Sinn, es sich regelmäßig anzuschauen, zu evaluieren und zu sehen, ob es noch in das 21. Jahrhundert passt. Darum fand ich die Anhörung, die wir GRÜNEN zusammen mit den FREIEN WÄHLERN beantragt haben, sehr hilfreich und gut, um zu erfahren, wie es in anderen Bundesländern läuft, was es für neue Ideen gibt, und das alles zu diskutieren. Nun haben die FREIEN WÄHLER einen Gesetzentwurf vorgelegt.